Das Auswahlverfahren
Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage des Notendurchschnitts des Bachelor-Abschlusses. Für Bewerber aus Drittländern umfasst das Auswahlverfahren eine Bewertung der eingereichten Unterlagen (Notendurchschnitt, Curriculum, praktische Erfahrungen, Arbeitsprobe, interner Test) in der ersten Stufe und ein Auswahlgespräch in der zweiten Stufe.

