Das Auswahlverfahren
Nach Abzug von 2% der Plätze für außergewöhnliche Härtefälle erfolgt die Auswahl auf Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses. Alternativ kann die Abschlussnote herangezogen werden, wenn diese besser ist (Meistbegünstigung). Bonuspunkte können nach studiengangsspezifischen Kriterien vergeben werden.