Das Auswahlverfahren
Auswahl auf Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses; nach Abzug von 2% der Plätze für außergewöhnliche Härtefälle. Falls bessere Abschlussnote vorhanden, erfolgt Auswahl allein auf Grundlage dieser (Meistbegünstigung).