Das Auswahlverfahren
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt auf Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des erforderlichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Nach Abzug von 2% der Plätze für außergewöhnliche Härtefälle erfolgt die Auswahl nach dieser Note; bei besserer Abschlussnote kann diese allein zugrunde gelegt werden (Meistbegünstigung).