Das Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerber und Bewerberinnen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden sie nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens der Fakultät auf Grundlage einer gebildeten Rangliste zugelassen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: Note im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, Note im Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung.
