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Ratgeber · Studienfinanzierung

Studium selbst finanzieren: Wege, Kosten und staatliche Hilfen im Überblick

Ein Studium bringt laufende Kosten mit sich, die du planen solltest. Es gibt mehrere Bausteine, mit denen du dein Studium selbst finanzieren kannst, von staatlicher Förderung bis zum Nebenjob.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 992 Euro pro Monat, die Hälfte davon ist ein Zuschuss.
  • Mit einem Minijob darfst du 603 Euro pro Monat verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.
  • An staatlichen Hochschulen fallen keine Studiengebühren an, aber Semesterbeiträge.
  • Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange du dich in der ersten Ausbildung befindest.

01 · Kosten

Was kostet ein Studium?

Die monatlichen Ausgaben setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Wohnkosten sind dabei meist der größte Faktor.

Für deine Finanzplanung ist der Semesterbeitrag nur der sichtbarste Posten. Die laufenden Lebenshaltungskosten machen den weitaus größeren Teil aus und werden oft unterschätzt. Rechne deshalb nicht mit einem einzelnen Betrag, sondern mit einer monatlichen Gesamtsumme.

Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Studierenden liegen bei etwa 842 Euro im Monat. Der größte Einzelposten ist fast immer die Miete, danach folgen Lebensmittel und Mobilität. In Städten wie München oder Berlin zahlst du für ein WG-Zimmer deutlich mehr als in kleineren Hochschulstädten.

Für unerwartete Ausgaben solltest du zusätzlich einen Notgroschen einplanen. Ein defektes Handy oder eine kaputte Waschmaschine können sonst deine Monatsbilanz sprengen.

  • Die Wohnkostenpauschale im BAföG beträgt 380 Euro, unabhängig von deiner tatsächlichen Miete.
  • Lebensmittel schlagen mit etwa 200 Euro im Monat zu Buche, Mobilität mit rund 100 Euro.
  • Für Lernmittel kannst du ungefähr 50 Euro einplanen, für Freizeit und Sonstiges etwa 130 Euro.

Kurz erklärt

Miete und Nebenkosten (BAföG-Pauschale)

Typische monatliche Ausgaben im Studium

360 bis 380 Euro

02 · Grundlagen

BAföG als Fundament der Studienfinanzierung

Das BAföG ist die zentrale staatliche Unterstützung. Ob du es bekommst, hängt von deinem Einkommen, deinem Vermögen und dem Einkommen deiner Eltern ab.

Das BAföG ist für viele Studierende die verlässlichste Basis, weil es monatlich ausgezahlt wird und du nur die Hälfte zurückzahlen musst. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss, den du behalten darfst. Die Rückzahlung erfolgt zinslos und beginnt erst Jahre nach dem Studium.

Ob du BAföG bekommst, entscheidet sich an drei Faktoren: deinem eigenen Einkommen, deinem Vermögen und dem Einkommen deiner Eltern. Der Höchstsatz beträgt 992 Euro pro Monat. Dein Vermögen darf 15.000 Euro nicht übersteigen, wenn du unter 30 Jahre alt bist.

Stelle den Antrag so früh wie möglich, denn BAföG wird in der Regel nicht rückwirkend gewährt. Jeder Monat, den du verstreichen lässt, ist verlorenes Geld. Die Förderung wird jeweils für ein Jahr bewilligt und muss danach neu beantragt werden.

Kurz erklärt

BAföG

Staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Sie wird monatlich ausgezahlt und muss nach dem Studium nur zur Hälfte und ohne Zinsen zurückgezahlt werden.

Der Höchstsatz beträgt 992 Euro pro Monat.

03 · Was gilt

Hinzuver­dienst beim BAföG: Was ist erlaubt?

Du kannst neben dem BAföG arbeiten, ohne dass deine Förderung gekürzt wird. Es gelten feste Grenzen für den Bewilligungszeitraum.

Es gibt eine monatliche Grenze und eine jährliche Grenze für den gesamten Bewilligungszeitraum. Beide Werte solltest du kennen, bevor du einen Job annimmst.

Bis 603 Euro pro Monat bleibt dein Verdienst anrechnungsfrei. Über den Bewilligungszeitraum von 12 Monaten sind das 7.236 Euro. Zusätzlich wird eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr berücksichtigt, die deinen anrechenbaren Verdienst weiter senkt.

Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag auf dein BAföG angerechnet. Das gilt auch für Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Ein Minijob bis zur Grenze ist daher für BAföG-Empfänger besonders geeignet.

Minijob bis 603 Euro pro Monat

04 · Was gilt

Kindergeld während des Studiums

Der Anspruch auf Kindergeld besteht nicht nur während der Schulzeit. Auch als Studentin oder Student kannst du deine Eltern finanziell entlasten.

Deine Eltern haben während deines Studiums weiterhin Anspruch auf Kindergeld, auch wenn du volljährig bist. Der Anspruch besteht bis zu deinem 25. Lebensjahr und gilt für ein Erststudium. Auch die Übergangszeit zwischen Bachelor und Master ist abgedeckt.

Der Anspruch erlischt, wenn du dein Studium abschließt oder abbrichst. Arbeitest du mehr als 20 Stunden pro Woche außerhalb der Semesterferien, verlieren deine Eltern das Kindergeld ebenfalls. In den Semesterferien darfst du dagegen unbegrenzt arbeiten.

Die Höhe des Kindergeldes beträgt 250 Euro im Monat. Dieses Geld steht zwar deinen Eltern zu, wird aber in der Regel für deinen Lebensunterhalt verwendet. Kläre frühzeitig, wie ihr das handhabt.

Anspruch besteht

·Bis zum 25. Lebensjahr
·Während eines Erststudiums
·In der Übergangszeit zwischen Bachelor und Master

Anspruch erlischt

·Nach Abschluss des Erststudiums
·Bei Abbruch des Studiums
·Bei mehr als 20 Wochenstunden Arbeit außerhalb der Semesterferien

05 · Vergleich

Arbeiten im Studium: Minijob oder Werkstudentenstelle

Ein Nebenjob ist für viele Studierende die wichtigste eigene Einnahmequelle. Die Wahl der Beschäftigungsart hat Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung.

Ein Nebenjob ist für die meisten Studierenden die wichtigste eigene Einnahmequelle. Die Entscheidung zwischen Minijob und Werkstudentenstelle hat Auswirkungen auf Steuern, Sozialversicherung und dein BAföG. Beide Modelle haben klare Vor- und Nachteile.

Beim Minijob gilt eine Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat. Du zahlst keine Sozialversicherungsbeiträge und das Einkommen wird bis zu dieser Grenze nicht auf dein BAföG angerechnet. Die Wochenstunden sind flexibel, oft liegst du unter 10 Stunden.

Als Werkstudent gibt es keine Gehaltsobergrenze, dafür eine zeitliche Begrenzung von 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darfst du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Du zahlst nur Rentenversicherung, aber dein Einkommen wird auf das BAföG angerechnet.

Minijob und Werkstudentenstelle im Vergleich
MinijobWerkstudentenstelle
Ver­dienstgrenzeBis 603 Euro pro MonatKeine Gehaltsobergrenze
WochenstundenMaximal 20 Stunden pro Woche
SozialversicherungKeine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern für dich
BAföG-AnrechnungKeine Anrechnung bis 603 Euro

06 · Hintergrund

Stipendien: Förderung ohne Rückzahlung

Stipendien sind eine gute Ergänzung, weil du das Geld nicht zurückzahlen musst. Sie werden nicht nur für Bestnoten vergeben.

Stipendien werden von Stiftungen, Unternehmen und dem Staat vergeben. Die Auswahlkriterien sind unterschiedlich: Manche Stiftungen achten auf soziales Engagement, andere auf fachliche Schwerpunkte oder deine persönliche Geschichte. Noten sind oft nur ein Kriterium unter mehreren.

Die Höhe der Förderung variiert. Viele Stiftungen orientieren sich am BAföG-Satz und zahlen zusätzlich ein Büchergeld. Ein Stipendium kann das BAföG ergänzen oder ersetzen, je nachdem wie hoch die Förderung ausfällt und ob du parallel BAföG beziehen darfst.

Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Stiftung. Oft sind ein Motivationsschreiben, Lebenslauf und Gutachten von Lehrenden nötig. Die Fristen liegen meist ein halbes Jahr vor Studienbeginn, also informiere dich frühzeitig.

Stipendien werden von Stiftungen, Unternehmen und dem Staat vergeben. Die Auswahlkriterien sind unterschiedlich: Manche Stiftungen achten auf soziales Engagement, andere auf fachliche Schwerpunkte oder deine persönliche Geschichte.

Die Höhe der Förderung variiert. Viele Stiftungen orientieren sich am BAföG-Satz und zahlen zusätzlich ein Büchergeld. Ein Stipendium kann das BAföG ergänzen oder ersetzen.

Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Stiftung. Oft sind ein Motivationsschreiben, Lebenslauf und Gutachten von Lehrenden nötig. Die Fristen liegen meist ein halbes Jahr vor Studienbeginn.

07 · Im Vertrag

Studienkredite: Überbrückung in finanziellen Engpässen

Kredite helfen, wenn andere Quellen nicht ausreichen. Sie sollten aber nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden, da du sie mit Zinsen zurückzahlst.

Die Rückzahlung beginnt oft nach einer Karenzzeit nach dem Studium.

Die Zinssätze sind variabel oder fest. Vergleiche die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit, nicht nur die monatliche Rate. Der zinsgünstige Bildungskredit der Bundesregierung ist unabhängig vom Einkommen und auf höchstens zwei Jahre befristet. Er kann sogar parallel zum BAföG bezogen werden.

Die Beratungsstelle deines Studierendenwerks ist die erste Anlaufstelle, bevor du einen Kreditvertrag unterschreibst. Dort bekommst du eine unabhängige Einschätzung, ob ein Kredit in deiner Situation sinnvoll ist.

Wichtige Punkte bei Studienkrediten

RückzahlungPflichtDie volle Summe plus Zinsen muss nach dem Studium zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt oft nach einer Karenzzeit.
ZinsenKostenDie Zinssätze sind variabel oder fest. Vergleiche die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit.
BildungskreditStaatlichDer zinsgünstige Bildungskredit der Bundesregierung ist unabhängig vom Einkommen und auf höchstens zwei Jahre befristet.
BeratungEmpfehlungDie Beratungsstelle deines Studierendenwerks ist die erste Anlaufstelle, bevor du einen Kreditvertrag unterschreibst.

08 · Grundlagen

Stu­dienstarthilfe: Einmalige Unterstützung zum Studienbeginn

Für den Start ins Studium fallen oft besondere Ausgaben an. Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Leistung, die du nicht zurückzahlen musst.

Der Studienstart bringt oft besondere Ausgaben mit sich: Laptop, Lernmaterialien oder eine Mietkaution. Für Studierende aus Haushalten mit geringem Einkommen gibt es dafür eine einmalige Leistung, die du nicht zurückzahlen musst.

Die Studienstarthilfe beträgt 1.000 Euro einmalig. Du kannst sie erhalten, wenn du oder deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben. Die Studienstarthilfe wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Du kannst die Studienstarthilfe unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragen. Sie ist ein Zuschuss und muss im Gegensatz zum BAföG nicht zurückgezahlt werden.

Kurz erklärt

Stu­dienstarthilfe

Einmalige Zahlung von 1.000 Euro für Studierende, die vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben.

Die Studienstarthilfe wird nicht auf das BAföG angerechnet und muss nicht zurückgezahlt werden.

09 · Was gilt

Semesterbeitrag: Was du pro Semester zahlen musst

Auch ohne Studiengebühren ist das Studium nicht kostenlos. Der Semesterbeitrag wird an jeder Hochschule fällig und deckt verschiedene Leistungen ab.

An staatlichen Hochschulen in Deutschland gibt es keine Studiengebühren. Trotzdem wird jedes Semester ein Beitrag fällig, der je nach Hochschule unterschiedlich hoch ist. Er deckt mehrere Leistungen ab, die du als Studierende oder Studierender nutzt.

Im Semesterbeitrag enthalten sind die Verwaltungskosten der Hochschule, der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und oft ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr. An manchen Hochschulen kommt ein Beitrag zur Studierendenschaft hinzu.

Nicht enthalten sind dagegen Lernmittel wie Bücher, deine Miete und die Krankenversicherung. Diese Kosten kommen zusätzlich auf dich zu und müssen in deiner monatlichen Planung berücksichtigt werden.

Enthalten

·Verwaltungskosten der Hochschule
·Sozialbeitrag für das Studierendenwerk
·Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
·Beitrag zur Studierendenschaft

Nicht enthalten

·Studiengebühren an staatlichen Hochschulen
·Lernmittel wie Bücher
·Miete für eine Wohnung
·Krankenversicherung

10 · Schritt für Schritt

Rückzahlung des BAföG: Was kommt danach?

Nach dem Studium musst du nur einen Teil des BAföG zurückzahlen. Die Rückzahlung ist zinslos und sozial verträglich gestaltet.

Nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer oder dem Abschluss deines Studiums endet die Auszahlung des BAföG. Danach hast du eine Schonfrist von etwa fünf Jahren, bevor die Rückzahlungsphase beginnt. Du erhältst vorher einen Bescheid vom Bundesverwaltungsamt.

Du zahlst maximal 10.000 Euro zurück, in monatlichen Raten von 130 Euro. Die Rückzahlung ist zinslos. Wer frühzeitig einen größeren Betrag zurückzahlt, kann einen Nachlass erhalten. Die genauen Konditionen teilt das Bundesverwaltungsamt mit.

Die Rückzahlung ist sozial verträglich gestaltet: Wer wenig verdient, kann eine Stundung oder Reduzierung der Raten beantragen. Informiere dich rechtzeitig, wenn du nach dem Studium zunächst kein ausreichendes Einkommen hast.

01

Ende der Förderung

Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder dem Abschluss deines Studiums endet die Auszahlung des BAföG.

02

Schonfrist

Etwa fünf Jahre nach dem Ende der Förderung beginnt die Rückzahlungsphase. Du erhältst vorher einen Bescheid.

03

Rückzahlung

Du zahlst die Hälfte der erhaltenen Förderung zurück. Die Rückzahlung ist zinslos.

04

Vergleich

Wer frühzeitig einen größeren Betrag zurückzahlt, kann einen Nachlass erhalten. Die genauen Konditionen teilt das Bundesverwaltungsamt mit.

11 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Studienfinanzierung

Einige Entscheidungen können deine finanzielle Lage im Studium unnötig verschlechtern. Diese Punkte solltest du vermeiden.

Die häufigsten Fehler lassen sich vermeiden, wenn du sie kennst und frühzeitig gegensteuerst. Prüfe deine Situation regelmäßig, nicht nur zu Studienbeginn.

Der BAföG-Antrag sollte immer am Anfang stehen, denn die Förderung wird nicht rückwirkend gewährt. Auch die Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat solltest du im Blick behalten, da Einkommen darüber dein BAföG kürzt.

  • Studienkredite sind keine Dauerlösung, weil die Zinslast nach dem Studium hoch sein kann.
  • Viele Studierende wissen nicht, dass sie bis 25 Kindergeld bekommen können.
  • Eine Kombination aus BAföG, Job und Stipendium ist oft stabiler als eine einzelne Quelle.

Häufige Fehler

·BAföG-Antrag zu spät stellen: Die Förderung wird nicht rückwirkend gewährt.
·Studienkredit als Dauerlösung nutzen: Die Zinslast nach dem Studium kann hoch sein.
·Kindergeldanspruch nicht prüfen: Viele Studierende wissen nicht, dass sie bis 25 anspruchsberechtigt sind.
·Nur auf eine Finanzierungsquelle setzen: Eine Kombination aus BAföG, Job und Stipendium ist oft stabiler.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026