Verzugszinsen berechnen Kostenloser Rechner + Formel für 2026
Verzugszinsen berechnen leicht gemacht: kostenloser Online-Rechner, Formel, Basiszinssatz 2026 & Sonderfall Lohnverzug – erklärt.
- Verzugszinsen entstehen, wenn eine Geldschuld nicht fristgerecht bezahlt wird (Zahlungsverzug gemäß § 286 BGB).
- Für Verbraucher gilt ein anderer gesetzlicher Zinssatz als für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B).
- Relevante Alltagsbeispiele: verspäteter Lohn vom Arbeitgeber, unbezahlte Nebenjob-Rechnungen, ausstehende Kautionsrückzahlung.
- Verzugszinsen sind unabhängig von einem tatsächlichen Schaden – sie entstehen automatisch bei Verzug.
Verzugszinsen schnell erklärt: So viel steht dir zu
Verzugszinsen entstehen, wenn eine Geldschuld nicht fristgerecht bezahlt wird (Zahlungsverzug gemäß § 286 BGB).
Wer Geld schuldet und nicht pünktlich zahlt, muss Verzugszinsen entrichten – das gilt für verspätete Lohnzahlungen genauso wie für offene Rechnungen aus dem Nebenjob. Mit der richtigen Formel und dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank lässt sich der geschuldete Betrag tagesgenau berechnen.
AUF EINEN BLICK
- Für Verbraucher gilt ein anderer gesetzlicher Zinssatz als für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B).
- Relevante Alltagsbeispiele: verspäteter Lohn vom Arbeitgeber, unbezahlte Nebenjob-Rechnungen, ausstehende Kautionsrückzahlung.
- Verzugszinsen sind unabhängig von einem tatsächlichen Schaden – sie entstehen automatisch bei Verzug.
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Was sind Verzugszinsen? – Kurzdefinition für Einsteiger
Interaktives Tool: Eingabefelder für Hauptforderung (€), Verzugsbeginn, Verzugsende und Schuldner-Typ (Verbraucher / Unternehmen).
Verzugszinsen entstehen, sobald eine Geldschuld nicht fristgerecht beglichen wird. Der juristische Begriff dafür ist Zahlungsverzug, geregelt in § 286 BGB. Entscheidend: Du musst keinen konkreten Schaden nachweisen, um Verzugszinsen geltend zu machen. Sie entstehen kraft Gesetzes automatisch, sobald der Schuldner in Verzug geraten ist – das ist eine der wichtigsten Besonderheiten im deutschen Schuldrecht und macht Verzugszinsen zu einem unkomplizierten Instrument, um auf säumige Zahler zu reagieren.
Für Verbraucher und Unternehmen gelten dabei unterschiedliche Zinssätze. Bei Forderungen zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen (also im sogenannten B2C-Bereich) liegt der gesetzliche Aufschlag auf den Basiszinssatz bei fünf Prozentpunkten. Bei Rechtsgeschäften, an denen ausschließlich Unternehmen beteiligt sind (B2B), beträgt der Aufschlag neun Prozentpunkte. Dieser Unterschied kann bei größeren Forderungsbeträgen oder langen Verzugszeiträumen spürbar ins Gewicht fallen.
Für Verbraucher und Selbstständige sind Verzugszinsen in mehreren Alltagssituationen relevant: Ein Arbeitgeber zahlt den Lohn zu spät, ein Auftraggeber begleicht eine freiberufliche Rechnung nicht, oder die Hausverwaltung zögert die Rückzahlung der Wohnungskaution hinaus. In all diesen Fällen hast du einen Anspruch auf Verzugszinsen – und mit dem richtigen Rüstzeug kannst du ihn ohne Anwalt durchsetzen. Wer sich über die aktuellen Konditionen informieren möchte, findet online viele Möglichkeiten, etwa um die Verzugszinsen zu berechnen oder eine Formel dafür zu nutzen.
Wichtig zu verstehen: Verzugszinsen sind kein Strafmittel, sondern eine gesetzliche Kompensation dafür, dass dir Kapital vorenthalten wird, das du eigentlich zur Verfügung hättest. Wer das verinnerlicht, nimmt das Thema ernster und handelt schneller, wenn eine Zahlung ausbleibt.
AUF EINEN BLICK
- Das Tool ermittelt automatisch den aktuell gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und addiert den gesetzlichen Aufschlag.
- Ergebnis: Tagesgenaue Berechnung der aufgelaufenen Verzugszinsen in Euro plus Download-Option als PDF.
- Hinweis: Abweichende vertragliche Zinssätze haben Vorrang – diese bitte manuell berücksichtigen.
Verzugszinsen online & kostenlos berechnen – so funktioniert der Rechner
Grundformel: Verzugszinsen = Hauptforderung × Zinssatz × (Verzugstage ÷ 365).
Ein guter Verzugszinsen-Rechner nimmt dir die Mathematik vollständig ab. Du gibst die Hauptforderung in Euro ein, trägst Verzugsbeginn und Verzugsende ein und wählst, ob es sich beim Schuldner um einen Verbraucher oder ein Unternehmen handelt. Das Tool ermittelt daraufhin automatisch den aktuell gültigen Basiszinssatz und addiert den passenden gesetzlichen Aufschlag gemäß § 288 BGB. Das Ergebnis ist eine tagesgenaue Berechnung der aufgelaufenen Verzugszinsen in Euro.
Ein entscheidender Vorteil digitaler Rechner: Der hinterlegte Basiszinssatz wird bei jeder offiziellen Anpassung durch die Deutsche Bundesbank – also zum 1. Januar und 1. Juli – aktualisiert. So vermeidest du den häufigen Fehler, mit einem veralteten Zinssatz zu rechnen. Transparente Tools weisen den verwendeten Basiszinssatz und das Gültigkeitsdatum direkt im Ergebnis aus, sodass du die Berechnung nachvollziehen und bei Bedarf als Dokumentation speichern kannst.
Hast du eine abweichende vertragliche Zinsvereinbarung getroffen, hat diese Vorrang vor dem gesetzlichen Zinssatz. In diesem Fall musst du den vertraglich vereinbarten Prozentsatz manuell eingeben oder separat berechnen. Der Rechner eignet sich primär für die gesetzliche Standardsituation, die in der Praxis bei weitem am häufigsten vorkommt.
Tipp für die Dokumentation: Mache nach der Berechnung einen Screenshot oder exportiere das Ergebnis als PDF. Dieser Nachweis kann dir helfen, wenn du deinen Anspruch später schriftlich gegenüber dem Schuldner oder vor Gericht geltend machen musst. Professionell wirkende Dokumente erhöhen erfahrungsgemäß den Zahlungsdruck erheblich.
AUF EINEN BLICK
- Zinssatz für Verbraucher: Basiszinssatz + gesetzlicher Aufschlag (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Zinssatz für B2B-Forderungen: Basiszinssatz + höherer gesetzlicher Aufschlag (§ 288 Abs. 2 BGB).
- Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst (1. Januar & 1. Juli); aktuellen Wert stets prüfen.
- Rechenbeispiel-Platzhalter: Eine offene Forderung von X € über Y Tage ergibt Z € Verzugszinsen – konkrete Zahlen liefert der Rechner oben.
Die Formel: So berechnen Sie Verzugszinsen manuell
Der Basiszinssatz orientiert sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank und wird zweimal jährlich offiziell festgestellt.
Die Grundformel für Verzugszinsen ist denkbar einfach: Verzugszinsen = Hauptforderung × Zinssatz × (Verzugstage ÷ 365). Der Zinssatz ergibt sich aus dem aktuellen Basiszinssatz zuzüglich des gesetzlichen Aufschlags. Für Forderungen gegenüber Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB) beträgt der Aufschlag fünf Prozentpunkte, für B2B-Forderungen (§ 288 Abs. 2 BGB) neun Prozentpunkte.
Ein konkretes Rechenbeispiel ohne erfundene Zinssätze: Sobald du den aktuellen Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank abgerufen hast, addierst du den entsprechenden Aufschlag. Das Ergebnis ist dein maßgeblicher Jahresverzugszinssatz. Diesen teilst du durch 365, um den Tageszinssatz zu erhalten, und multiplizierst ihn anschließend mit der Anzahl der Verzugstage und dem Hauptforderungsbetrag. So erhältst du den exakten Eurobetrag, den der Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung schuldet.
Erstreckt sich der Verzug über mehrere Halbjahre – was bei hartnäckig säumigen Schuldnern durchaus vorkommt – musst du den Basiszinssatz aufteilen. Das bedeutet: Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni gilt der zum Jahresbeginn festgestellte Wert, ab dem 1. Juli der neu festgestellte. Diese Aufteilung ist etwas aufwändiger, aber für eine korrekte Abrechnung unerlässlich. Gut programmierte Online-Rechner berücksichtigen diese Halbjahreswechsel automatisch.
Ein häufiger Rechenfehler in der Praxis: Manche verwenden 360 statt 365 Tage als Divisor. Im deutschen Recht gilt grundsätzlich die 365-Tage-Methode, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte im Zweifel immer die gesetzliche Vorgabe anwenden und etwaige Sondervereinbarungen ausdrücklich dokumentieren.
AUF EINEN BLICK
- Quelle und aktuelle Veröffentlichung: Deutsche Bundesbank / Bundesbank-Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
- Der im Rechner hinterlegte Wert wird bei jeder Anpassung (1. Januar, 1. Juli) aktualisiert – Stand wird im Tool transparent ausgewiesen.
- Verbraucher sollten den Basiszinssatz vor einer Mahnung selbst kurz gegenchecken, da er sich im Jahresverlauf ändern kann.
Basiszinssatz 2026: Was gilt aktuell und wo findest du ihn?
Zahlt ein Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich, gerät er automatisch in Verzug – ohne Mahnung, weil der Fälligkeitstag bekannt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Der Basiszinssatz ist der Ausgangspunkt jeder Verzugszinsberechnung im deutschen Recht. Er orientiert sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) und wird zweimal jährlich von der Deutschen Bundesbank offiziell festgestellt: zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres. Die Bekanntmachung erfolgt im Bundesanzeiger. Da sich das Zinsniveau in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat, solltest du den aktuell gültigen Wert stets direkt auf der Website der Deutschen Bundesbank nachschlagen, bevor du eine Mahnung mit Verzugszinsberechnung verschickst.
Der Basiszinssatz kann sowohl positiv als auch negativ sein – in Phasen extrem niedriger EZB-Leitzinsen war er mehrere Jahre lang negativ, was die Berechnung von Verzugszinsen etwas unübersichtlicher machte, da der gesetzliche Aufschlag dann den negativen Basiszinssatz überlagerte. Für das Jahr 2026 ist die Lage durch die Zinswende in der Eurozone dynamischer geworden; umso wichtiger ist ein regelmäßiger Check.
Für Verbraucher:innen, die gelegentlich freiberuflich tätig sind oder offene Forderungen aus Dienstleistungen geltend machen wollen, reicht es in der Regel, den Basiszinssatz einmalig vor dem Mahnschreiben zu prüfen. Wer regelmäßig Rechnungen stellt, sollte sich die Halbjahreswechsel am 1. Januar und 1. Juli im Kalender vormerken, um nicht mit veralteten Werten zu arbeiten. Der im StudySmarter-Rechner hinterlegte Wert wird bei jeder offiziellen Anpassung aktualisiert – das Datum der letzten Aktualisierung ist direkt im Tool ersichtlich.
AUF EINEN BLICK
- Besonders relevant für alle, die eine ausstehende Zahlung für eine erbrachte Leistung oder einen Nebenjob eintreiben möchten.
- Neben Verzugszinsen können weitere Schadensersatzansprüche (z. B. Kontoüberziehungsgebühren) geltend gemacht werden.
- Empfehlung: Erst schriftliche Mahnung mit Fristsetzung, bei Ausbleiben das zuständige Gericht einschalten – in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entfallen die Klagegebühren im ersten Rechtszug.
- Der Rechner oben funktioniert identisch für offene Zahlungsforderungen: Ausstehender Bruttobetrag als Hauptforderung, Fälligkeitsdatum als Verzugsbeginn eintragen.
Verzugszinsen auf Lohn berechnen – besonders relevant
Verzugsbeginn mit Mahnung: Schuldner muss nach Fälligkeit gemahnt werden (Regelfall § 286 Abs. 1 BGB).
Zahlt ein Arbeitgeber den Lohn nicht zum vereinbarten Fälligkeitstag aus, gerät er nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB automatisch in Verzug – ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen Forderungen. Der Grund: Beim Lohn ist der Zahlungstermin im Arbeitsvertrag oder durch die betriebliche Übung klar bestimmt, sodass der Arbeitgeber weiß, wann er zahlen muss.
Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etwa im Minijob, in Teilzeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis, ist dieser Anspruch besonders relevant. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Wird dieser Betrag verspätet ausgezahlt, laufen ab dem Tag nach Fälligkeit automatisch Verzugszinsen auf. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 603 Euro mögen die absoluten Zinsbeträge zunächst klein erscheinen – doch der symbolische und rechtliche Druck einer korrekten Verzugszinsberechnung ist nicht zu unterschätzen.
Neben den Verzugszinsen selbst können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen auch weiteren Schadensersatz geltend machen: Wer wegen des ausgebliebenen Lohns sein Konto überzogen hat und dafür Dispozinsen zahlen musste, kann diese als konkreten Schaden nach § 280 BGB einfordern. Das setzt allerdings voraus, dass der Kausalzusammenhang nachgewiesen werden kann – ein schriftlicher Nachweis der Kontoüberziehung ist daher sinnvoll.
Praktisch empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Erst eine schriftliche Mahnung mit konkreter Nachzahlungsfrist an den Arbeitgeber schicken. Bleibt diese erfolglos, ist der nächste Schritt das Arbeitsgericht. Ein großer Vorteil: Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht fallen für Arbeitnehmer keine Gerichtskosten an – das senkt die Hemmschwelle erheblich, auch kleinere Beträge einzuklagen.
AUF EINEN BLICK
- Verzugsbeginn ohne Mahnung (automatisch): Wenn ein Zahlungsziel im Vertrag/Rechnung klar bestimmt ist, bei Lohn, oder nach spätestens 30 Tagen nach Fälligkeit & Rechnungszugang (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Verzugsende: Mit vollständiger Zahlung der Hauptforderung.
- Zinsen laufen tagesgenau – jeder Tag zählt; Screenshot oder Export aus dem Rechner als Dokumentation sichern.
Wann beginnt und endet der Verzug? – Die wichtigsten Regeln
Fehler 1: Falschen Schuldner-Typ wählen – B2C und B2B-Aufschlag unterscheiden sich erheblich.
Der Regelfall ist die Mahnung: Der Gläubiger mahnt den Schuldner nach Fälligkeit der Forderung ab, und mit dem Zugang der Mahnung beginnt der Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Die Mahnung muss eindeutig sein – eine einfache Erinnerungsmail reicht grundsätzlich aus, solange klar wird, dass du die Zahlung forderst. Eine konkrete Fristsetzung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert, weil sie den Druck erhöht und den Verzugsbeginn eindeutig dokumentiert.
In drei wichtigen Ausnahmefällen tritt Verzug auch ohne Mahnung ein: Erstens, wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin im Vertrag oder in der Rechnung steht (wie beim Lohn). Zweitens, wenn der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Drittens tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch ein – für Verbraucher gilt dies allerdings nur, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurden (§ 286 Abs. 3 BGB).
Der Verzug endet mit vollständiger Zahlung der Hauptforderung. Bis zu diesem Tag laufen Zinsen tagesgenau weiter – jeder einzelne Tag zählt. Deshalb ist es sinnvoll, das genaue Datum des Zahlungseingangs zu notieren und den Kontoauszug als Beleg aufzubewahren. Wurde nur ein Teil gezahlt, laufen auf den offenen Restbetrag weiterhin Verzugszinsen.
Ein oft übersehener Aspekt: Wenn der Schuldner zwar zahlt, die Verzugszinsen selbst aber nicht begleicht, bleiben diese als eigenständige Forderung bestehen. Du musst sie gesondert einfordern, da sie sich nicht automatisch mit der Hauptforderung erledigen. Dokumentiere daher in deiner Abschlussrechnung oder Quittung ausdrücklich, welche Beträge worauf verrechnet wurden.
AUF EINEN BLICK
- Fehler 2: Verzugsbeginn zu früh ansetzen, wenn keine wirksame Mahnung vorliegt.
- Fehler 3: Basiszinssatz des falschen Halbjahres verwenden – bei längeren Zeiträumen Zinssatz ggf. aufteilen.
- Tipp: Forderungen unter einem bestimmten Betrag lohnen sich oft über das vereinfachte Mahnverfahren (online: mahngerichte.de der Länder).
- Dokumentation: Mahnschreiben immer per Einschreiben oder mit Lesebestätigung (E-Mail) versenden.
Typische Fehler beim Geltendmachen von Verzugszinsen – und wie du sie vermeidest
Deine Einnahmen und Ausgaben checken und verstehen, was dir tatsächlich zusteht.
Der häufigste Fehler ist die Verwechslung des Schuldner-Typs. Der Unterschied zwischen fünf und neun Prozentpunkten Aufschlag auf den Basiszinssatz ist bei größeren Beträgen oder längeren Verzugszeiten erheblich. Wenn du als Privatperson eine Forderung gegenüber einem Unternehmen geltend machst, gilt der Verbraucher-Aufschlag von fünf Prozentpunkten – und nicht neun. Umgekehrt gilt der höhere B2B-Satz ausschließlich für Forderungen zwischen Unternehmern. Wer hier falsch tippt, rechnet entweder zu viel oder zu wenig.
Ein weiterer verbreiteter Fehler ist das zu frühe Ansetzen des Verzugsbeginns. Gerade wer eine Rechnung ohne klares Zahlungsziel gestellt hat, muss zunächst mahnen, bevor Verzug eintritt. Wer in seiner Berechnung bereits ab dem Rechnungsdatum Zinsen ansetzt, obwohl keine Mahnung vorlag und kein automatischer Verzug greift, riskiert eine Korrektur durch ein Gericht oder eine unnötige Auseinandersetzung mit dem Schuldner. Im Zweifel lieber einen Tag später ansetzen und die Mahnung sauber dokumentieren.
Bei längeren Verzugszeiträumen über ein Halbjahr hinaus müssen die verschiedenen Basiszinssätze korrekt zugeordnet werden. Wer durchgehend mit dem Zinssatz vom Jahresbeginn rechnet, obwohl dieser zum 1. Juli gestiegen oder gesunken ist, macht einen systematischen Fehler. Gut programmierte Online-Rechner berücksichtigen diese Wechsel automatisch, bei manueller Berechnung ist eine Aufteilung in Zeitabschnitte notwendig.
Tipp für Verbraucher mit kleineren Forderungen: Das gerichtliche Mahnverfahren ist in Deutschland bewusst einfach gehalten. Über die Online-Portale der Länder (z. B. mahngerichte.de) lässt sich ein Mahnbescheid ohne Anwalt beantragen. Die Kosten sind gering und werden im Erfolgsfall vom Schuldner erstattet. Diese Option ist besonders attraktiv bei Forderungen, bei denen der Rechtsstreit unwirtschaftlich wäre, aber ein offizieller Mahnbescheid die nötige Wirkung erzielt.
AUF EINEN BLICK
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- Wer regelmäßig auf Freelance-Basis tätig ist, sollte Rechnungsstellung und Mahnwesen von Anfang an professionell aufsetzen.
Finanzen im Griff: So geht es weiter
Verzugszinsen sind nur ein Baustein deiner finanziellen Selbstständigkeit. Wer seine Rechte kennt – ob beim ausstehenden Lohn, der überfälligen Kautionsrückzahlung oder der unbezahlten Freiberufler-Rechnung – ist klar im Vorteil. Mit der Formel, dem richtigen Basiszinssatz und einem sauberen Mahnschreiben kannst du Verzugszinsen professionell geltend machen, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen.
Der nächste logische Schritt ist ein Blick auf dein Brutto-Netto-Verhältnis: Was bleibt dir von deinem Lohn wirklich übrig? Wer den Mindestlohn von 13,90 Euro brutto verdient oder bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich arbeitet, sollte genau verstehen, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto übrig bleibt. Wer regelmäßig auf Freelance-Basis tätig ist, sollte außerdem Rechnungsstellung, Zahlungsfristen und Mahnwesen von Anfang an professionell aufsetzen – das spart langfristig Zeit, Nerven und Geld.
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Häufige Fragen
Für Verbrauchergeschäfte liegt der Verzugszins 2026 bei fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, der sich halbjährlich ändern kann. Den aktuellen Wert erfahren Sie bei der Deutschen Bundesbank, die den Basiszinssatz offiziell veröffentlicht.
Verzugszinsen laufen ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig ist und Sie in Verzug geraten. Bei Rechnungen tritt der Verzug in der Regel ein, wenn Sie eine Mahnung erhalten oder die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten ist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung.
Bei ausstehendem Lohn berechnen Sie die Verzugszinsen ab dem Tag, an dem der Lohn fällig war, also in der Regel am Monatsende oder zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin. Sie können den Bruttobetrag als Berechnungsgrundlage nehmen und den Verzugszins in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die tägliche oder monatliche Differenz anwenden.
Der Basiszinssatz ist ein von der Europäischen Zentralbank abgeleiteter Referenzzins, der die allgemeine Geldwertentwicklung widerspiegelt. Sie finden ihn auf der Website der Deutschen Bundesbank, die ihn jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres aktualisiert und bekannt gibt.
Ja, Verzugszinsen, die Sie als Gläubiger erhalten, müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Kapitaleinkünfte angeben. Wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler Verzugszinsen vereinnahmen, gehören diese zu Ihren betrieblichen Einnahmen und unterliegen der Gewinnermittlung.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Höhe: Bei Verbrauchergeschäften beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften mit Unternehmen sind es neun Prozentpunkte. Zudem gelten für Unternehmen kürzere Zahlungsfristen und strengere Regeln, etwa bei der Mahnungspflicht.
Ja, Sie können Verzugszinsen rückwirkend für den gesamten Zeitraum geltend machen, in dem der Schuldner in Verzug war. Allerdings müssen Sie den Verzug nachweisen, etwa durch Mahnungen oder die Überschreitung einer vereinbarten Zahlungsfrist, und die Forderung ist durch die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren begrenzt.
Der Arbeitgeber kann Verzugszinsen auf Lohn nicht pauschal ablehnen, wenn er tatsächlich in Verzug geraten ist, etwa weil er den Lohn nicht zum Fälligkeitstermin zahlt. Er kann jedoch einwenden, dass kein Verzug vorlag, etwa weil Sie die Arbeitsleistung nicht erbracht haben oder ein wichtiger Grund für die Zahlungsverzögerung bestand.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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