Sichere Banken So schützt du dein Konto
Wie erkenne ich sichere Banken? Einlagensicherung, BaFin-Zulassung & Girokonto-Tipps – verständlich erklärt. Jetzt Finanz-Score checken.
- Drei Säulen der Bankensicherheit: staatliche Aufsicht (BaFin), gesetzliche Einlagensicherung und freiwillige Sicherungssysteme
- BaFin-Zulassung als Mindeststandard: nur zugelassene Institute dürfen in Deutschland Einlagen entgegennehmen
- Unterschied zwischen Banklizenz (Deutschland/EU) und reinen Zahlungsinstituten (E-Geld-Institute ohne vollständige Einlagensicherung
- Warum Neobanken & Fintech-Apps nicht automatisch unsicherer sind – entscheidend ist die Lizenzart
Bankensicherheit verstehen: Was Verbraucher:innen wirklich wissen müssen
Drei Säulen der Bankensicherheit: staatliche Aufsicht (BaFin), gesetzliche Einlagensicherung und freiwillige Sicherungssysteme
Eine sichere Bank ist keine Frage des Bauchgefühls, sondern der Lizenz, der Aufsicht und des Einlagenschutzes. Wer als Verbraucher:in das Konto bei einer zugelassenen Bank führt, ist in Deutschland und der EU gut abgesichert – sofern man die richtigen Kriterien kennt und regelmäßig prüft.
AUF EINEN BLICK
- BaFin-Zulassung als Mindeststandard: nur zugelassene Institute dürfen in Deutschland Einlagen entgegennehmen
- Unterschied zwischen Banklizenz (Deutschland/EU) und reinen Zahlungsinstituten (E-Geld-Institute ohne vollständige Einlagensicherung
- Warum Neobanken & Fintech-Apps nicht automatisch unsicherer sind – entscheidend ist die Lizenzart
- Relevanz: Gehaltseingänge, Mietzahlungen und Sparrücklagen sind real gefährdet, wenn die Bank insolvent geht
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Drei Säulen: Aufsicht, Einlagenschutz und Lizenz
Europäische Einlagensicherungsrichtlinie (EDIS/DGSD): EU-weit harmonisierter Mindestschutz pro Person pro Institut
Bankensicherheit ruht in Deutschland auf drei tragenden Säulen. Die erste ist die staatliche Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank sowie – für systemrelevante Institute – dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) der Europäischen Zentralbank. Jede Bank, die in Deutschland Einlagen entgegennehmen will, braucht zwingend eine BaFin-Zulassung. Ohne diese Lizenz ist das Betreiben des Einlagengeschäfts schlicht verboten. Die BaFin überwacht laufend die Kapitalausstattung, die Risikopositionen und das Geschäftsgebaren der Institute – ein dauerhafter Schutzwall, der im Hintergrund wirkt, ohne dass Kund:innen aktiv werden müssen.
Die zweite Säule ist die gesetzliche Einlagensicherung, die sicherstellt, dass Guthaben auch dann erstattet werden, wenn ein Institut tatsächlich insolvent wird. Die dritte Säule bilden freiwillige Sicherungssysteme der Bankenverbände, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen. Zusammen ergeben diese drei Ebenen ein dichtes Netz – aber nur, wenn die jeweilige Bank alle Voraussetzungen erfüllt.
Für Verbraucher:innen besonders wichtig ist der Unterschied zwischen einer Vollbanklizenz und einer E-Geld-Institut-Lizenz. Wer eine App nutzt, die optisch wie eine Bank wirkt, sich aber rechtlich nur als E-Geld-Institut qualifiziert, genießt keinen vollständigen Einlagenschutz. E-Geld-Institute dürfen zwar Zahlungsdienste anbieten und Geld auf Konten verwahren, unterliegen jedoch anderen regulatorischen Anforderungen: Ihre Kundengelder müssen treuhänderisch abgesichert werden, fallen aber nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Das Risikoprofil ist damit ein anderes als bei einer Vollbank. Neobanken und Fintech-Apps sind deswegen nicht automatisch unsicherer – entscheidend ist einzig, welche Lizenz hinter dem Angebot steckt.
Die BaFin-Zulassung ist der Mindeststandard, den jede seriöse Bank in Deutschland vorweisen muss. Wer also ein Girokonto eröffnet, sollte als erstes prüfen, ob das Institut in der BaFin-Unternehmensdatenbank mit dem Lizenztyp „Kreditinstitut" geführt wird. Das dauert keine drei Minuten und gibt sofortige Sicherheit – eine Gewohnheit, die sich lohnt, besonders wenn man als Verbraucher:in häufig neue Finanzprodukte ausprobiert.
AUF EINEN BLICK
- Entschädigungseinrichtungen in Deutschland: EdB (private Banken), EdÖ (öffentliche Banken), BVR-SE (Volks- und Raiffeisenbanken
- Gesicherter Betrag pro Einleger und Institut gemäß Einlagensicherungsgesetz (EinSiG
- Frist für Entschädigungsauszahlung nach Bankeninsolvenz
- Was zählt als geschützte Einlage: Giro-, Tagesgeld-, Festgeldkonten; was NICHT zählt: Wertpapiere, Kryptowerte
Einlagensicherung: Wie viel Schutz du gesetzlich hast
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB): deutlich höhere Schutzgrenzen als gesetzlich vorgeschrieben
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland beruht auf dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das die europäische Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD – Deposit Guarantee Schemes Directive) in nationales Recht umsetzt. EU-weit gilt ein harmonisierter Mindestschutz von 100.000 Euro pro Person und pro Institut. Das bedeutet: Hast du bei zwei verschiedenen Banken jeweils 100.000 Euro, sind beide Beträge vollständig abgesichert. Hast du dagegen 150.000 Euro bei einer einzigen Bank, sind 50.000 Euro im Insolvenzfall zunächst ungesichert – es sei denn, freiwillige Sicherungsfonds greifen zusätzlich.
In Deutschland gibt es drei staatlich anerkannte Entschädigungseinrichtungen, die je nach Bankentyp zuständig sind: Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für private Kreditinstitute, die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) für öffentlich-rechtliche Institute sowie die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-SE) für Volks- und Raiffeisenbanken. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind zudem über ihre Verbundsysteme institutssichernd tätig (dazu mehr im nächsten Abschnitt). Die Zugehörigkeit zur richtigen Entschädigungseinrichtung ist automatisch und muss von dir nicht gesondert beantragt werden.
Eine besonders wichtige Neuerung der DGSD-Reform betrifft die Auszahlungsfrist: Seit 2024 beträgt die gesetzliche Frist für die Entschädigung im Insolvenzfall sieben Arbeitstage, nachdem die BaFin den Entschädigungsfall offiziell festgestellt hat. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Fristen von bis zu 20 Arbeitstagen. Trotzdem bedeutet es: Dein Konto ist für diesen Zeitraum eingefroren. Überweisungen und Kartenzahlungen funktionieren nicht. Ein kleiner Liquiditätspuffer auf einem zweiten, unabhängigen Konto ist daher für jeden sinnvoll.
Neben dem regulären Schutz sieht das EinSiG in bestimmten Lebenslagen einen erhöhten vorübergehenden Schutz vor, etwa nach dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, bei Heirat oder Scheidung oder nach dem Erhalt einer Erbschaft. In solchen Situationen kann der Schutz für bis zu sechs Monate auf 500.000 Euro angehoben werden. Für die meisten Menschen ist dieser Aspekt zunächst weniger relevant – aber gut zu wissen für die Zukunft.
AUF EINEN BLICK
- Institutssicherung der Sparkassen und Volks-/Raiffeisenbanken: kein Institut soll insolvent gehen (Haftungsverbund
- Wie du prüfst, ob deine Bank Mitglied ist: öffentliche Mitgliedslisten der Verbände
- Grenzen der freiwilligen Systeme: kein Rechtsanspruch auf Entschädigung wie beim gesetzlichen System
Freiwillige Sicherungssysteme: Wo der Schutz deutlich weiter reicht
BaFin-Unternehmensdatenbank (öffentlich): Name der Bank eingeben, Lizenztyp und Status prüfen
Viele Banken in Deutschland bieten über die gesetzliche Pflichtabsicherung hinaus freiwilligen Einlagenschutz. Der bekannteste ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), dem die meisten privaten Großbanken und viele weitere Institute angehören. Die Schutzgrenze dieses freiwilligen Fonds ist deutlich höher als die gesetzlichen 100.000 Euro – sie orientiert sich an einem Vielfachen der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank und betrifft damit im Normalfall sehr hohe Beträge, die für die meisten Privatpersonen kaum praktisch relevant sind. Entscheidend ist jedoch das Prinzip: Wer Mitglied im BdB-Fonds ist, bietet seinen Kund:innen einen erheblichen Zusatzpuffer.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) gehen noch einen Schritt weiter: Sie verfolgen das Modell der Institutssicherung. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verbundsysteme – der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) auf Seiten der Sparkassen, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf Seiten der Genossenschaftsbanken – ihre Mitgliedsinstitute im Notfall stützen, bevor es überhaupt zu einer Insolvenz kommt. Der Grundsatz lautet: Kein Mitgliedsinstitut soll pleite gehen. Historisch hat sich dieses System bewährt; seit Jahrzehnten ist kein Mitgliedsinstitut dieser Verbünde insolvent gegangen. Für alle, die ihr Konto bei einer Sparkasse oder Volksbank haben, bietet dies eine besonders robuste Absicherung.
Als Verbraucher:in kannst du die Mitgliedschaft deiner Bank selbst überprüfen: Der BdB veröffentlicht eine öffentlich zugängliche Mitgliedsliste auf seiner Website, ebenso der BVR und der DSGV. Die Suche dauert wenige Minuten. Ist deine Bank nicht gelistet, heißt das nicht zwingend, dass sie unsicher ist – aber du solltest dann gezielt prüfen, welcher Entschädigungseinrichtung sie angehört.
Ein wichtiger rechtlicher Unterschied verdient Aufmerksamkeit: Beim gesetzlichen System besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Entschädigung bis zur gesetzlichen Grenze. Beim freiwilligen Fonds hingegen gibt es keinen solchen Rechtsanspruch – die Auszahlung liegt im Ermessen des Fonds. In der Praxis sind solche Fälle extrem selten, aber der Unterschied ist konzeptionell bedeutsam und sollte bekannt sein.
AUF EINEN BLICK
- Unterschied: Vollbanklizenz vs. E-Geld-Institut-Lizenz vs. Zahlungsinstitut – Konsequenzen für Einlagenschutz
- EU-Passporting: Ausländische EU-Banken mit Sitz z. B. in Litauen oder Malta – welche nationale Sicherung greift?
- Warnsignale: Unternehmen ohne BaFin-Eintrag, unklare Unternehmensstruktur, Versprechen von Einlagen außerhalb regulierter Kanäle
- BaFin-Warnliste: wie man schwarze Schafe schnell erkennt
BaFin-Zulassung prüfen: So geht es Schritt für Schritt
Checkliste: BaFin-Lizenz (Vollbank), gesetzliche Einlagensicherung, ggf. freiwilliger Fonds, Transparenz zu Gebühren
Die BaFin stellt auf ihrer Website eine öffentliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung, die von jedermann kostenlos genutzt werden kann. Die Nutzung ist denkbar einfach: Du gibst den Namen deiner Bank in das Suchfeld ein und überprüfst, welcher Lizenztyp vergeben wurde. Achte dabei auf die genaue Bezeichnung. Ein „Kreditinstitut" mit Vollbanklizenz unterliegt vollständig dem EinSiG. Ein „E-Geld-Institut" oder „Zahlungsinstitut" hingegen darf Zahlungen verarbeiten, aber keine Einlagen im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes entgegennehmen – die Kundengelder müssen hier auf andere Weise geschützt werden, typischerweise durch Trennung vom Betriebsvermögen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Banken, die zwar in der EU ansässig sind, aber keinen deutschen Sitz haben. Das sogenannte EU-Passporting erlaubt es beispielsweise einer litauischen oder maltesischen Bank, in Deutschland Konten anzubieten, ohne eine eigene deutsche Banklizenz zu besitzen. In diesem Fall greift nicht die deutsche Einlagensicherung, sondern die des Heimatlandes – also etwa die litauische oder maltesische. Diese Systeme sind zwar ebenfalls nach der DGSD harmonisiert und bieten denselben 100.000-Euro-Schutz, aber im Entschädigungsfall könnte die Kommunikation und Abwicklung komplizierter sein. Es empfiehlt sich daher, auch bei solchen Anbietern den Sitz des Unternehmens und die zuständige ausländische Einlagensicherungsbehörde aktiv zu recherchieren.
Warnsignale, die auf ein unseriöses Angebot hindeuten können: Das Unternehmen findet sich nicht in der BaFin-Datenbank; die Unternehmensstruktur ist über mehrere Holding-Gesellschaften in verschiedenen Ländern verschachtelt und kaum nachvollziehbar; es werden ungewöhnlich hohe Zinsen oder renditestarke „Einlagen" ohne erkennbare regulierte Grundlage versprochen. Die BaFin veröffentlicht zudem regelmäßig Warnlisten mit Anbietern, gegen die Verfahren laufen oder die ohne Erlaubnis tätig sind. Ein kurzer Blick auf diese Listen kann Schlimmeres verhindern.
Tipp für den Alltag: Führe den BaFin-Check nicht nur einmal durch, sondern wiederhole ihn nach Fusionen, Übernahmen oder Namenswechseln deiner Bank. Solche Ereignisse können theoretisch Auswirkungen auf die Einlagensicherungszugehörigkeit haben – in der Praxis informieren Banken ihre Kund:innen, aber eine eigene Überprüfung schadet nie.
AUF EINEN BLICK
- Gebührenfreie Konten: typischerweise an bestimmte Voraussetzungen wie Gehaltseingang oder Mindestalter geknüpft
- Girokonto vs. Basiskonto: Jedermann-Recht auf Basiskonto nach Zahlungskontengesetz (ZKG) auch ohne festen Wohnsitz
- Gemeinschaftskonten für gemeinsame Haushaltskassen: Einlagensicherung gilt pro Person, nicht pro Konto – wichtiger Hinweis
- Digitale Sicherheit: Zwei-Faktor-Authentifizierung, Push-TAN als Standard bei modernen Banken
Das richtige Girokonto: Worauf es wirklich ankommt
Neobanken mit eigener Vollbanklizenz sind gesetzlich gleichwertig zu klassischen Filialbanken
Bei der Auswahl eines Girokontos spielen Sicherheitsaspekte und Kostenstruktur gleichermaßen eine Rolle. Die Sicherheits-Checkliste ist überschaubar: Vollbanklizenz (BaFin-geprüft), Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung, idealerweise zusätzliche Zugehörigkeit zu einem freiwilligen Sicherungssystem. Wer diese drei Punkte abhakt, bewegt sich auf sicherem Terrain. Danach zählen praktische Faktoren: Kontoführungsgebühren, Geldautomatennetz, App-Qualität und Kundenservice.
Viele Banken bieten spezielle Kontomodelle an, die unter bestimmten Bedingungen gebührenfrei sind. Typischerweise sind diese Angebote an einen regelmäßigen Geldeingang oder eine Altersgrenze geknüpft, die je nach Anbieter variiert. Es lohnt sich, die genauen Bedingungen zu lesen: Wird das Konto nach einer bestimmten Zeit automatisch auf ein kostenpflichtiges Modell umgestellt? Gibt es Mindestgeldeingänge? Diese Details entscheiden darüber, ob das Konto langfristig passt.
Ein oft übersehenes Recht ist das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Jede:r in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto, das grundlegende Kontofunktionen bietet – und zwar unabhängig von Bonität, Einkommen oder festem Wohnsitz. Für Personen ohne deutschen Wohnsitz oder für Personen, denen ein reguläres Girokonto verweigert wurde, ist das Basiskonto ein wichtiger gesetzlicher Anker. Banken dürfen die Eröffnung nur in eng definierten Ausnahmefällen ablehnen.
Wer mit einer anderen Person zusammenlebt und ein Gemeinschaftskonto für Miete und Nebenkosten führt, sollte einen wichtigen Aspekt der Einlagensicherung kennen: Der gesetzliche Schutz gilt pro Person, nicht pro Konto. Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei Inhaber:innen greift der Schutz für beide anteilig – in der Regel wird das Guthaben zu gleichen Teilen zugerechnet, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt. Das bedeutet, dass ein Gemeinschaftskonto die Schutzgrenzen der Einzelinhaber:innen nicht erhöht, aber auch nicht reduziert. Für typische Haushaltsbeträge ist das praktisch irrelevant – gut zu wissen ist es dennoch.
AUF EINEN BLICK
- Neobanken als Kooperationspartner: Einlage liegt bei Partnerbank – Lizenz und Sicherung der Partnerbank entscheidend
- E-Geld-Institute (z. B. manche Prepaid-Karten-Apps): Einlagen werden nicht als Bankeinlagen gehalten, sondern treuhänderisch abgesichert – other risk profile
- Kryptoplattformen und Spar-Apps ohne Banklizenz: keinerlei gesetzliche Einlagensicherung – explizite Warnung
- Praktischer Tipp: Immer Volltext der AGB auf 'Partnerbank' oder 'E-Geld' prüfen
Neobanken und Fintech-Apps: Sicher oder riskant?
BaFin stellt Entschädigungsfall fest und veröffentlicht dies – Startpunkt der Auszahlungsfrist
Neobanken haben in den vergangenen Jahren einen erheblichen Anteil des Marktes für Girokonten gewonnen – zu Recht, denn viele bieten intuitive Apps, smarte Benachrichtigungen und günstige Konditionen. Die entscheidende Frage ist nicht, ob ein Anbieter modern oder traditionell aussieht, sondern welche Lizenz dahintersteckt. Neobanken, die über eine eigene Vollbanklizenz verfügen, sind der gesetzlichen Einlagensicherung vollständig unterstellt und damit rechtlich gleichwertig zu jeder klassischen Filialbank. Der Unterschied liegt lediglich im Geschäftsmodell, nicht im Schutzlevel.
Manche Neobanken und Fintech-Plattformen haben jedoch keine eigene Banklizenz, sondern kooperieren mit einer sogenannten Partnerbank. In diesem Fall liegen die Einlagen tatsächlich bei der Partnerbank, und es ist deren Lizenz und Einlagensicherungszugehörigkeit, die zählt. Das Modell ist legitim und kann sicher sein – aber du musst wissen, wer die Partnerbank ist und bei welcher Entschädigungseinrichtung sie Mitglied ist. Diese Information sollte in den AGB oder auf der Website des Anbieters transparent angegeben sein. Ist sie das nicht, ist das bereits ein Warnsignal.
Eine klar abgegrenzte Kategorie sind E-Geld-Institute. Anbieter von Prepaid-Karten, manchen Reisegeldkarten oder bestimmten Payment-Apps können als E-Geld-Institut lizenziert sein. Ihre Kundengelder werden nicht als Bankeinlagen gehalten, sondern müssen regulatorisch vom Betriebsvermögen getrennt und treuhänderisch abgesichert werden. Das bietet einen gewissen Schutz, aber nicht denselben wie die gesetzliche Einlagensicherung. Im Insolvenzfall wäre der Weg zur Rückerstattung potenziell langwieriger und rechtlich komplizierter.
Eine explizite Warnung gilt für Kryptoplattformen, Spar-Apps ohne Banklizenz und sogenannte Yield-Produkte, bei denen Geld „angelegt" wird, ohne dass der Anbieter eine Banklizenz besitzt. Hier existiert keinerlei gesetzliche Einlagensicherung. Das Geld ist Teil der Insolvenzmasse, wenn der Anbieter scheitert – mit potenziell totalem Verlust. Die Verlockung hoher Renditen ist oft der erste Hinweis auf ein erhöhtes Risiko. Für alle, die auf ihr Erspartes angewiesen sind, empfiehlt sich hier maximale Vorsicht.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| BaFin stellt Entschädigungsfall fest und veröffentlicht dies – Startpunkt der Auszahlungsfrist | , |
| Antragstellung bei der zuständigen Entschädigungseinrichtung: oft automatisch, kein aktives Handeln nötig | , |
| Auszahlungsfrist nach EinSiG | , |
| Was während der Frist passiert: Konto eingefroren, keine Überweisungen, keine Kartenzahlungen – Liquiditätspuffer empfohlen | , |
| Einlagensicherung schützt nicht vor Verlusten durch Wertpapiere, ETFs oder Krypto auf dem Depot | , |
Was passiert bei einer Bankenpleite? Der Ablauf für Betroffene
Einlagensicherung ist nur ein Baustein – Gesamtbild der persönlichen Finanzsicherheit zählt
Eine Bankeninsolvenz ist in Deutschland eine seltene Ausnahme, aber es ist klug, den Ablauf zu kennen. Der Prozess beginnt, wenn die BaFin offiziell den Entschädigungsfall feststellt und dies öffentlich bekannt gibt – etwa auf ihrer Website und über Pressemitteilungen. Dieser Moment ist der rechtliche Startpunkt für die Auszahlungsfrist. Die zuständige Entschädigungseinrichtung (EdB, EdÖ oder BVR-SE) übernimmt dann die Koordination der Rückzahlungen.
In den meisten Fällen müssen Betroffene keinen eigenen Antrag stellen – die Entschädigungseinrichtung nutzt die Kundendaten der insolventen Bank und zahlt automatisch auf ein von den Kund:innen angegebenes Konto aus. Dieses Konto muss natürlich bei einer anderen, solventen Bank bestehen. Das unterstreicht, warum es sinnvoll ist, nicht nur eine einzige Bank zu nutzen: Wenn das einzige Konto eingefroren ist, kommt man vorübergehend nicht an sein Geld.
Während die Auszahlungsfrist läuft – nach dem EinSiG sind das aktuell sieben Arbeitstage – ist das betroffene Konto vollständig eingefroren. Keine Überweisungen, keine Kartenzahlungen, kein Zugang zu Bargeld über die eigene Karte. Für jemanden, der ausschließlich auf ein einziges Konto angewiesen ist, kann das eine echte Notlage erzeugen, selbst wenn das Geld letztlich vollständig erstattet wird. Die praktische Empfehlung ist deshalb: Halte einen kleinen Liquiditätspuffer auf einem zweiten Konto – etwa einem Tagesgeldkonto bei einer anderen, gesicherten Bank. Dieser Puffer dient nicht nur als Notgroschen für unerwartete Ausgaben, sondern auch als Absicherung gegen solche technischen Engpässe.
Nach Ablauf der Frist und Erstattung des gesicherten Betrags haben Kund:innen mit Guthaben über 100.000 Euro theoretisch noch Ansprüche als Insolvenzgläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Praktisch sind solche Ansprüche oft nur zum Teil realisierbar, da die Insolvenzmasse meist nicht ausreicht, um alle Gläubiger vollständig zu befriedigen. Für Sparer:innen mit typischen Kontosalden ist dieser Aspekt nicht praxisrelevant – für die Vollständigkeit des Bildes aber erwähnenswert.
AUF EINEN BLICK
- Finanz-Score-Rechner gibt einen strukturierten Überblick: Notgroschen, Kontostruktur, Versicherungsschutz
- Empfehlung: separates Tagesgeldkonto bei einer zweiten, gesicherten Bank als Notgroschen anlegen
- Regelmäßiger BaFin-Check der eigenen Hauptbank – besonders nach Fusionen oder Namenswechseln
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Häufige Fragen
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland schützt pro Kunde und Bank Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. Dieser Schutz gilt pro Person und Bank, nicht pro Konto, sodass Sie bei mehreren Konten bei derselben Bank insgesamt nur bis zu dieser Grenze abgesichert sind.
Neobanken wie N26 oder Trade Republic sind in Bezug auf die Einlagensicherung genauso sicher wie klassische Banken, sofern sie über eine deutsche Banklizenz verfügen. Sie unterliegen denselben gesetzlichen Anforderungen der BaFin und sind Mitglied in der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung, die Ihre Einlagen bis 100.000 Euro schützt.
Sie können die Zulassung Ihrer Bank direkt im Unternehmensregister der BaFin prüfen, das online frei zugänglich ist. Alternativ finden Sie die Zulassungsnummer auf der Website der Bank oder im Impressum, und Sie können bei der BaFin eine formlose Anfrage stellen.
Wenn Ihre Bank pleitegeht, greift die gesetzliche Einlagensicherung und Sie erhalten Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank innerhalb von in der Regel wenigen Wochen zurück. Für Beträge darüber hinaus greift meist die freiwillige Sicherung der Bankenverbände, die aber nicht gesetzlich garantiert ist.
Ja, die gesetzliche Einlagensicherung schützt auch Ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto, da es sich um eine Bankeinlage handelt. Der Schutz gilt bis 100.000 Euro pro Person und Bank, unabhängig davon, ob das Konto als Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto geführt wird.
Ja, auch ohne festes Einkommen haben Sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto bei jeder Bank, die Privatkundengeschäft anbietet. Die Bank darf die Eröffnung nur in seltenen Ausnahmefällen ablehnen, etwa bei nachgewiesener Geldwäschegefahr, und Sie müssen keine Mindesteinkünfte nachweisen.
Die gesetzliche Einlagensicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Banken mit deutscher Lizenz und schützt Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Die freiwillige Einlagensicherung ist eine zusätzliche Absicherung durch die Bankenverbände, die über die gesetzliche Grenze hinausgeht, aber nicht gesetzlich garantiert ist und je nach Institut unterschiedlich hoch ausfällt.
Bei einem Gemeinschaftskonto gilt die gesetzliche Einlagensicherung pro Person, nicht pro Konto. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber einzeln bis zu 100.000 Euro geschützt ist, sodass bei zwei Mitinhabern insgesamt bis zu 200.000 Euro abgesichert sein können, sofern die Einlagen klar zuordenbar sind.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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