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FinanzbildungEinlagensicherung9 Min.

Einlagensicherung in Deutschland Wie sicher ist dein Geld auf dem Konto?

Was ist Einlagensicherung, wie viel ist gesichert & was gilt für Trade Republic, Sparkasse und Co.? Alles Wichtige – klar erklärt.

EinlagensicherungRechnerWas ist
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Einlagensicherung schützt Guthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten, falls eine Bank insolvent wird.
  • Relevanz: Wer Ersparnisse, BAföG-Rücklagen oder Semesterbeiträge auf einem Konto parkt, sollte wissen, ob und wie sein Geld geschützt ist.
  • Einlagensicherung ist EU-weit harmonisiert (EU-Einlagensicherungsrichtlinie DGSD), in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) umgesetzt.
  • Unterschied zur Anlegerentschädigung: Wertpapiere (ETFs, Aktien) sind nicht über die Einlagensicherung geschützt – Depotguthaben aber über Sondervermögen.

Einlagensicherung einfach erklärt: So ist dein Kontoguthaben geschützt

Definition: Einlagensicherung schützt Guthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten, falls eine Bank insolvent wird.

Egal ob Girokonto, Tagesgeld oder Sparbuch – in Deutschland ist dein Geld bei zugelassenen Banken durch gesetzliche Regelungen geschützt, falls ein Institut insolvent werden sollte. Für alle, die Rücklagen, größere Anschaffungen oder erste Ersparnisse auf einem Konto parken, ist es wichtig zu wissen, wie dieser Schutz genau funktioniert und wo seine Grenzen liegen.

Auf einen Blick: Die gesetzliche Einlagensicherung schützt pro Kunde und Bank Guthaben bis zu 100.000 Euro – geregelt durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das die EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) in deutsches Recht umsetzt. Viele deutsche Privatbanken bieten darüber hinaus freiwilligen Zusatzschutz. Wertpapiere wie ETFs oder Aktien fallen nicht unter die Einlagensicherung, sind aber als Sondervermögen getrennt vom Bankvermögen verwahrt und damit ebenfalls geschützt.

AUF EINEN BLICK

  • Relevanz: Wer Ersparnisse oder Rücklagen auf einem Konto parkt, sollte wissen, ob und wie sein Geld geschützt ist.
  • Einlagensicherung ist EU-weit harmonisiert (EU-Einlagensicherungsrichtlinie DGSD), in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) umgesetzt.
  • Unterschied zur Anlegerentschädigung: Wertpapiere (ETFs, Aktien) sind nicht über die Einlagensicherung geschützt – Depotguthaben aber über Sondervermögen.

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Was ist Einlagensicherung – und warum ist sie für Sparer:innen relevant?

Jede Bank mit EU-Zulassung muss einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören.

Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich verankertes System, das Kontoguthaben von Privatpersonen und Unternehmen absichert, falls eine Bank zahlungsunfähig wird. Sie umfasst klassische Bankprodukte wie Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie Sparbücher. Das Prinzip dahinter ist einfach: Wer Geld bei einer Bank einzahlt, wird im Insolvenzfall nicht mit leeren Händen dastehen, sondern bekommt sein Guthaben bis zur gesetzlichen Schutzgrenze zurückerstattet.

Für Sparer:innen ist dieses Thema konkreter als es auf den ersten Blick erscheint. Wer monatlich Gehalt erhält, für größere Anschaffungen Geld zurücklegt oder einen Nebenverdienst hat und erste Rücklagen bildet, legt dieses Geld in der Regel auf einem einfachen Girokonto oder Tagesgeldkonto an. Genau diese Konten fallen unter die Einlagensicherung – und es lohnt sich zu wissen, bei welcher Bank welcher Schutz gilt, bevor man ein Konto eröffnet.

Auf europäischer Ebene ist die Einlagensicherung durch die sogenannte DGSD (Deposit Guarantee Schemes Directive) harmonisiert. Das bedeutet: Jede Bank, die innerhalb der EU tätig ist und über eine entsprechende Banklizenz verfügt, muss zwingend einem anerkannten Einlagensicherungssystem angehören. In Deutschland ist diese EU-Richtlinie durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben.

Ein wichtiger Unterschied, den Sparer:innen kennen sollten: Die Einlagensicherung gilt ausschließlich für Bankguthaben – also für Geld, das du bei einer Bank als Einlage hältst. Wertpapiere wie ETFs, Aktien oder Fondsanteile in einem Depot sind über die Einlagensicherung nicht abgesichert. Sie genießen jedoch einen anderen, ebenso wichtigen Schutz: Als sogenanntes Sondervermögen werden sie rechtlich getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt. Im Insolvenzfall der Bank kann auf dieses Sondervermögen nicht zugegriffen werden – deine Wertpapiere bleiben dein Eigentum.

AUF EINEN BLICK

  • In Deutschland zuständig: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) für Privatbanken, Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) für Wertpapierfirmen, zudem institutsbezogene Sicherungssysteme (z. B. der Sparkassen und Volksbanken).
  • Sonderregelung: Vorübergehend höherer Schutz (z. B. nach Immobilienverkauf, Hochzeit, Geburt

Gesetzliche Einlagensicherung: Wer haftet für dein Geld?

Viele deutsche Privatbanken sind zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) – dieser greift über die gesetzliche Grenze hinaus.

In Deutschland ist jede Bank mit EU-Zulassung verpflichtet, einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem anzugehören. Für private Geschäftsbanken ist die zuständige Stelle die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist. Wertpapierhandelsunternehmen ohne vollständige Banklizenz fallen unter die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Sparkassen und Genossenschaftsbanken hingegen betreiben eigene institutsbezogene Sicherungssysteme, die nach einem anderen Prinzip funktionieren – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Die gesetzliche Schutzgrenze beträgt 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Das bedeutet: Hast du bei derselben Bank mehrere Konten – etwa ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto –, werden alle Guthaben zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 100.000 Euro, ist nur der Betrag bis zu dieser Grenze gesichert. Für die allermeisten Sparer:innen, deren Guthaben auf einem einzelnen Konto üblicherweise weit unter dieser Grenze liegt, spielt die Deckelung praktisch keine Rolle. Dennoch ist es gut, sie zu kennen.

Im Entschädigungsfall muss die zuständige Einrichtung die Auszahlung innerhalb von sieben Werktagen einleiten. Diese Frist wurde in den vergangenen Jahren durch EU-Reformen deutlich verkürzt – früher galten noch 20 Werktage. Die BaFin stellt den Entschädigungsfall offiziell fest und informiert die Öffentlichkeit; Kunden müssen sich in der Regel nicht aktiv melden, sondern werden direkt von der Entschädigungseinrichtung kontaktiert. Wichtig: Für die Auszahlung benötigst du ein funktionsfähiges Konto bei einer anderen Bank – ein weiteres Argument dafür, nie alle finanziellen Mittel bei nur einem Institut zu lagern.

AUF EINEN BLICK

  • Sparkassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken setzen auf institutsbezogene Sicherungssysteme: Sie sichern nicht einzelne Einlagen, sondern verhindern Institutspleiten insgesamt.
  • Schutzgrenzen der freiwilligen Systeme variieren je nach Bank und werden regelmäßig angepasst – immer beim konkreten Institut nachfragen.
  • Wichtig: Kostenlose Konten bei Direktbanken fallen meist unter die gesetzliche Mindestgrenze, sind aber dennoch abgesichert.

Freiwillige Einlagensicherungsfonds: Was steckt dahinter?

Trade Republic: Besitzt seit 2023 eine deutsche Banklizenz (BaFin-reguliert), damit greift die gesetzliche Einlagensicherung via EdB direkt – Kundengelder vorher als Treuhandguthaben bei Partnerbanken gehalten.

Neben der gesetzlichen Pflichtabsicherung gibt es in Deutschland ein gut ausgebautes freiwilliges Sicherungsnetz. Der bekannteste Zusatzschutz ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), dem viele private Geschäftsbanken freiwillig beitreten. Dieser Fonds greift über die gesetzliche 100.000-Euro-Grenze hinaus und schützt Einlagen bis zu einer deutlich höheren, bankspezifisch festgelegten Schutzgrenze. Wie hoch diese individuelle Grenze ist, hängt vom Eigenkapital der jeweiligen Bank ab und kann sich im Laufe der Zeit verändern.

Anders funktionieren die institutsbezogenen Sicherungssysteme der Sparkassen sowie der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Diese Systeme sichern nicht einzelne Einlagen im Nachhinein, sondern sollen verhindern, dass ein Mitgliedsinstitut überhaupt in eine Schieflage gerät. Im Kern haften die Mitglieder gegenseitig füreinander und stützen ein gefährdetes Institut frühzeitig mit Kapital oder Liquidität. Dieses Vorgehen gilt in der Praxis als besonders stabil, da Kundengelder gar nicht erst in Gefahr geraten sollen.

Für Verbraucher:innen ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis relevant: Die kostenlosen Girokonten und Tagesgeldkonten bei Direktbanken wie N26, DKB oder ING fallen ausschließlich unter die gesetzliche Mindestabsicherung – es sei denn, die jeweilige Bank ist zusätzlich Mitglied im freiwilligen BdB-Fonds. Das ist aber kein Nachteil: Solange dein Guthaben unter 100.000 Euro bleibt, bist du vollständig abgesichert. Für die meisten Sparer:innen ist diese Grenze im Alltag schlicht kein realistisches Problem.

Wenn du bei einer Bank einige zehntausend Euro anlegst – etwa eine Erbschaft oder ein größeres Erspartes –, lohnt es sich, vorher beim konkreten Institut nachzufragen, ob und in welchem Zusatzsicherungssystem es Mitglied ist. Die Schutzgrenzen der freiwilligen Systeme werden regelmäßig angepasst, daher sind aktuelle Informationen direkt beim Institut oder beim BdB die verlässlichste Quelle.

AUF EINEN BLICK

  • Sparkasse: Mitglied im institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe – gilt als sehr stabil, weil Mitgliedsinstitute gegenseitig füreinander haften.
  • VW Bank / Autobanken: In der Regel Mitglied im EdB und zusätzlich im freiwilligen BdB-Fonds – Tagesgeldangebote häufig bei Sparer:innen beliebt; gesetzlicher Schutz greift.
  • N26, DKB, ING: Alle mit BaFin-Lizenz, Mitglied in EdB und je nach Institut auch im freiwilligen BdB-Fonds.
  • Ausländische Neobanken (z. B. mit EU-Pass): Schutz richtet sich nach dem Heimatland (z. B. Litauen, Irland) – oft nur gesetzliche Mindestgrenze des jeweiligen EU-Landes.

Einlagensicherung bei beliebten Banken im Überblick

Geschützt: Sichteinlagen (Girokonto), Spareinlagen, Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher.

Die Frage, wie sicher das eigene Konto ist, lässt sich am besten an konkreten Beispielen beantworten. Trade Republic ist eine der meistgenutzten Finanz-Apps in Deutschland. Seit 2023 verfügt Trade Republic über eine eigene Banklizenz, die von der BaFin erteilt wurde. Damit greift für Bankguthaben auf dem Konto direkt die gesetzliche Einlagensicherung über die EdB. Zuvor wurden Kundengelder als Treuhandguthaben bei Partnerbanken gehalten – auch damals galt Schutz, aber indirekt. Die neue Banklizenz macht den Schutzstatus klarer und direkter.

Bei den Sparkassen sieht das Schutzsystem strukturell anders aus: Sie sind Mitglied im institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Da dieses System auf gegenseitiger Haftung und präventiver Stützung basiert, ist das Risiko, dass ein Sparkassen-Kunde im Entschädigungsfall auf sein Geld warten muss, historisch betrachtet sehr gering. Die Sparkassen gelten daher als besonders stabile Institute – was auch erklärt, warum viele Verbraucher:innen ihr Konto dort eröffnen.

Beliebt sind auch Tagesgeldangebote von Autobanken wie der VW Bank oder der Mercedes-Benz Bank. Diese Institute sind in der Regel Mitglied in der EdB und zusätzlich im freiwilligen BdB-Fonds, was einen erweiterten Schutz bietet. Die hohen Tagesgeldzinsen, die solche Banken gelegentlich anbieten, sind attraktiv – der Schutz ist gut, aber es empfiehlt sich immer, den aktuellen Status beim Institut oder auf der BaFin-Website zu prüfen.

N26, DKB und ING – drei der meistgenutzten Direktbanken – verfügen alle über eine BaFin-Lizenz und sind Mitglieder der EdB. Damit ist das gesetzliche Schutznetz von 100.000 Euro aktiviert. Ob sie zusätzlich dem freiwilligen BdB-Fonds angehören, variiert je nach Institut und kann sich ändern – ein kurzer Check auf der jeweiligen Bankwebseite oder beim BdB schafft schnell Klarheit.

AUF EINEN BLICK

  • Nicht geschützt über Einlagensicherung: Wertpapiere, ETFs, Aktien (aber: Sondervermögen, d. h. getrennt von Bankvermögen – kein Zugriff im Insolvenzfall).
  • Nicht geschützt: Inhaberschuldverschreibungen, strukturierte Produkte der Bank selbst.
  • Achtung bei Krypto: Kryptowährungen auf einer Exchange unterliegen keinerlei Einlagensicherung.
  • Gemeinschaftskonten: Schutzgrenze gilt pro Person – bei zwei Kontoinhabern verdoppelt sich der Schutz potenziell.

Was ist durch die Einlagensicherung geschützt – und was nicht?

Schritt 1: BaFin stellt den Entschädigungsfall fest und informiert öffentlich.

Die Einlagensicherung greift für alle klassischen Bankeinlagen: Guthaben auf dem Girokonto, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Sparbücher sind vollständig eingeschlossen. Wenn du also dein Gehalt auf dem Girokonto liegen hast, monatliche Rücklagen auf einem Tagesgeldkonto sammelst oder ein Festgeld für einen bestimmten Zeitraum abschließt, bist du innerhalb der Schutzgrenze abgesichert.

Nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt sind hingegen Wertpapiere wie ETFs, Aktien oder Investmentfondsanteile. Das ist jedoch kein Grund zur Sorge: Diese Produkte gelten rechtlich als Sondervermögen und werden getrennt vom Bankvermögen auf einem Treuhandkonto (dem Depotkonto) verwahrt. Im Fall einer Bankeninsolvenz kann die Insolvenzmasse nicht auf dein Depot zugreifen – deine Wertpapiere gehören dir, nicht der Bank. Dieser Schutzstatus ist in §84 InsO sowie in Wertpapierdienstleistungsgesetzen verankert.

Kein Schutz besteht für Inhaberschuldverschreibungen oder andere strukturierte Produkte, die die Bank selbst ausgegeben hat. Kaufst du beispielsweise ein Zertifikat oder eine Anleihe deiner eigenen Bank, bist du im Insolvenzfall wie ein normaler Gläubiger gestellt – ohne vorrangigen Anspruch. Für alle, die erste Schritte am Kapitalmarkt gehen, ist das Wissen wichtig: Schuldverschreibungen sind keine Einlagen.

Besonders relevant für alle Sparer:innen: Kryptowährungen, die auf einer Krypto-Exchange oder in einer App verwahrt werden, unterliegen keinerlei Einlagensicherung. Krypto-Plattformen sind keine Banken im rechtlichen Sinne, sofern sie keine entsprechende Banklizenz besitzen. Das bedeutet: Geht eine Kryptobörse insolvent, hast du in der Regel keinen gesetzlich gesicherten Anspruch auf Rückerstattung deines Guthabens. Das zeigen zahlreiche internationale Fälle der jüngeren Vergangenheit eindrücklich.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Zuständige Entschädigungseinrichtung kontaktiert Kunden automatisch – kein aktives Melden nötig.
  • Tipp: Zweites Konto bei einer anderen Bank als Notfallpuffer führen – so bleibt man im Entschädigungsfall handlungsfähig.

So funktioniert der Entschädigungsfall – Schritt für Schritt erklärt

Beträge unter der gesetzlichen Schutzgrenze halten: Für die meisten Verbraucher:innen kein Problem – Ersparnisse liegen fast immer darunter.

Der Gedanke, dass die eigene Bank insolvent werden könnte, klingt abstrakt – aber zu wissen, was dann passiert, gibt ein beruhigendes Gefühl der Kontrolle. Der Prozess ist klar geregelt: Zunächst stellt die BaFin offiziell den Entschädigungsfall fest. Das geschieht, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass eine Bank nicht mehr in der Lage ist, Einlagen auszuzahlen und kurzfristig auch keine Aussicht darauf besteht. Diese Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.

Im zweiten Schritt tritt die zuständige Entschädigungseinrichtung – in den meisten Fällen die EdB – in Aktion. Sie kontaktiert die betroffenen Kunden automatisch auf Basis der Kontodaten, die ihr die Bank bereitstellt. Als Kunde musst du dich also nicht selbst melden oder aktiv einen Antrag stellen. Die Entschädigungseinrichtung prüft deine Forderung anhand der vorliegenden Daten und leitet die Auszahlung ein.

Die gesetzliche Frist für die Auszahlung beträgt sieben Werktage ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls. Die Auszahlung erfolgt auf ein von dir angegebenes Referenzkonto bei einer anderen Bank. Genau hier liegt ein praktischer Tipp: Wer nur ein einziges Konto bei einer einzigen Bank hat, ist im Entschädigungsfall vorübergehend ohne Zugang zu seinem Geld – zumindest bis die Auszahlung abgeschlossen ist. Ein zweites Konto bei einer anderen Bank als kleiner Notfallpuffer ist daher eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme, die nichts kostet und im Ernstfall viel wert ist.

AUF EINEN BLICK

  • Größere Beträge (z. B. Erbschaft, Rücklagen für größere Anschaffungen) auf mehrere Banken verteilen, um den Schutz zu maximieren.
  • Vor Kontoeröffnung: Kurzer BaFin-Check, ob die Bank zugelassen und welchem Sicherungssystem sie angehört.
  • Zinsen vs. Sicherheit: Hohe Tagesgeldzinsen ausländischer Banken können attraktiv sein – aber immer Schutzsystem und -höhe im Heimatland prüfen.
  • Regelmäßig prüfen: Schutzgrenzen und Mitgliedschaften können sich ändern – einmal im Jahr nachschauen.

Einlagensicherung clever nutzen: Praktische Tipps

Mit dem StudySmarter Finanz-Score-Rechner kannst du prüfen, wie gut du finanziell aufgestellt bist – Konto, Notgroschen, Sparquote.

Für die meisten Verbraucher:innen ist die gesetzliche Schutzgrenze von 100.000 Euro kein realistisches Thema des Alltags – die wenigsten haben Guthaben in dieser Größenordnung auf einem Konto. Dennoch ist es sinnvoll, grundlegende Prinzipien der Einlagensicherung zu verinnerlichen, denn sie begleiten dich ein Leben lang.

Wer durch eine Erbschaft, eine Schenkung oder andere außergewöhnliche Umstände einen größeren Betrag ansparen möchte, sollte ihn auf mehrere Banken verteilen. Da die Schutzgrenze pro Kunde und Bank gilt, verdoppelt sich der geschützte Betrag effektiv, wenn du dein Geld auf zwei unterschiedliche Institute aufteilst. Das ist keine Raketenwissenschaft – und ein kurzer Blick auf den Jahresabschluss oder die Bankwebseite genügt, um sich zu vergewissern, welchem Sicherungssystem die jeweilige Bank angehört.

Vor der Kontoeröffnung lohnt sich ein kurzer BaFin-Check: Auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kannst du einfach nach dem Namen einer Bank suchen und nachsehen, ob sie eine gültige Banklizenz besitzt und welchem Einlagensicherungssystem sie angehört. Das dauert wenige Minuten und schützt vor unangenehmen Überraschungen – besonders dann, wenn du bei ausländischen Anbietern ein Konto eröffnen möchtest.

Gerade bei ausländischen Direktbanken oder Neobanken wie Revolut oder Wise ist Aufmerksamkeit geboten: Diese Anbieter haben teils Banklizenzen in Ländern wie Litauen oder Belgien und fallen damit unter das dortige nationale Einlagensicherungssystem – nicht unter das deutsche. Der Schutz ist zwar EU-weit auf 100.000 Euro harmonisiert, aber die Abwicklung im Entschädigungsfall läuft über die ausländische Einrichtung. Das ist kein Ausschlusskriterium, aber ein Aspekt, den du kennen solltest, bevor du größere Beträge dort parkst.

AUF EINEN BLICK

  • Der Rechner gibt dir einen persönlichen Überblick und zeigt, ob du deine Ersparnisse optimal verteilt hast.
  • Anschließend: Weiterführende Seiten zu Girokonto-Vergleich, Tagesgeld und Vermögensaufbau.

Finanzielle Sicherheit beginnt mit dem Überblick

Die Einlagensicherung ist ein stabiles Fundament, auf das du dich als Sparerin oder Sparer verlassen kannst – solange du weißt, wie sie funktioniert und wo ihre Grenzen liegen. Das gesetzliche Schutznetz bis 100.000 Euro pro Bank greift für alle klassischen Einlagen, während Wertpapiere als Sondervermögen ohnehin separat geschützt sind. Krypto und Schuldverschreibungen fallen heraus – das solltest du im Hinterkopf behalten.

Tipp: Weißt du, wie gut du finanziell aufgestellt bist? Ob du einen ausreichenden Notgroschen hast, deine Ersparnisse optimal aufgeteilt sind und deine Sparquote stimmt – all das zeigt dir der StudySmarter Finanz-Score-Rechner in wenigen Minuten. Er gibt dir einen persönlichen Überblick und hilft dir, konkrete nächste Schritte zu erkennen.
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Häufige Fragen

Auf deutschen Bankkonten ist Ihr Guthaben durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Der gesetzliche Schutz deckt Einlagen pro Kunde und Bank bis zu einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Höchstbetrag ab, der sich an der EU-weiten Regelung orientiert. Zusätzlich bieten viele Banken freiwillige Sicherungssysteme an, die über diesen gesetzlichen Rahmen hinausgehen können.

Bei Trade Republic handelt es sich um ein deutsches Finanzinstitut mit einer deutschen Banklizenz, daher unterliegt Ihr Konto der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Zusätzlich ist Trade Republic Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, der über die gesetzliche Absicherung hinausgeht. Ihr Geld ist also im Rahmen dieser Sicherungssysteme geschützt, sofern es sich um eine Bankeinlage handelt.

Sparkassen sind über die regionalen Sparkassen- und Giroverbände in institutsbezogenen Sicherungssystemen organisiert, die eine sehr hohe, oft unbegrenzte Absicherung für Kundeneinlagen bieten. Privatbanken sind hingegen im gesetzlichen Entschädigungsfonds und zusätzlich im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken abgesichert, der jedoch eine Obergrenze pro Kunde hat. Der wesentliche Unterschied liegt also in der Höhe und der Struktur der zusätzlichen Absicherung.

Nein, ETFs und Aktien in Ihrem Depot sind keine Bankeinlagen und fallen daher nicht unter die Einlagensicherung. Diese Wertpapiere sind jedoch Sondervermögen, das getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt wird. Wenn die Bank insolvent wird, gehören Ihre Wertpapiere weiterhin Ihnen und werden in der Regel auf ein anderes Institut übertragen oder ausgezahlt.

Wenn Ihre Bank insolvent wird, greift die gesetzliche Einlagensicherung und entschädigt Sie für Ihre gesicherten Einlagen bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Für Beträge darüber hinaus greifen gegebenenfalls freiwillige Sicherungssysteme, sofern Ihre Bank Mitglied ist. Ihr Konto wird in der Regel geschlossen, und Sie erhalten Ihr gesichertes Guthaben innerhalb einer bestimmten Frist von der Entschädigungseinrichtung ausgezahlt.

Revolut und Wise sind ausländische Neobanken, die in Deutschland in der Regel über eine EU-Banklizenz aus ihrem Heimatland verfügen. Für sie gilt die Einlagensicherung des jeweiligen Herkunftslandes, nicht die deutsche gesetzliche Einlagensicherung. Die Höhe des Schutzes ist EU-weit harmonisiert, aber die konkrete Umsetzung und die zuständige Entschädigungseinrichtung können sich von der deutschen unterscheiden.

Ja, es kann sinnvoll sein, Ihr Erspartes auf mehrere Banken zu verteilen, um über die gesetzliche Sicherungsgrenze hinausgehende Beträge abzusichern. Da die gesetzliche Einlagensicherung pro Bank und Kunde gilt, erhöhen Sie durch die Verteilung auf verschiedene Institute Ihren gesamten Schutzumfang. Zudem reduzieren Sie das Risiko, dass bei einer Bankinsolvenz ein Teil Ihres Vermögens nicht sofort verfügbar ist.

Sie können die Zugehörigkeit Ihrer Bank zur gesetzlichen Einlagensicherung über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken oder über das Bankenverzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen. Zudem sind Banken verpflichtet, Sie auf Anfrage über ihre Sicherungssysteme zu informieren. Auf dem Kontoauszug oder in den AGB finden Sie in der Regel ebenfalls einen Hinweis auf die zuständige Sicherungseinrichtung.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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