Girokonto P – Pfändungsschutz für dein Konto So funktioniert es
Girokonto P: Was steckt dahinter, wer braucht es, wie beantragst du es? Alles & junge Erwachsene – klar & YMYL-geprüft.
- Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz – kein Sonderkonto, sondern eine Umwandlungsoption.
- Es schützt einen gesetzlich definierten Grundbetrag deines Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern.
- Jede Person darf in Deutschland nur ein einziges P-Konto führen – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Gesetzliche Grundlage: § 850k ZPO (Zivilprozessordnung) – Banken sind verpflichtet, jedes Girokonto auf Antrag umzuwandeln.
P-Konto: Dein gesetzlicher Schutzschild gegen Kontopfändung
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz – kein Sonderkonto, sondern eine Umwandlungsoption.
Ein Girokonto P – kurz P-Konto oder Pfändungsschutzkonto – ist kein exotisches Sonderkonto, sondern dein normales Girokonto mit einem gesetzlich verankerten Schutzschild. Wenn Gläubiger dein Konto pfänden, stellt das P-Konto sicher, dass du trotzdem noch Zugriff auf einen bestimmten Grundbetrag hast – für Miete, Lebensmittel und das tägliche Leben.
AUF EINEN BLICK
- Es schützt einen gesetzlich definierten Grundbetrag deines Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern.
- Jede Person darf in Deutschland nur ein einziges P-Konto führen – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Gesetzliche Grundlage: § 850k ZPO (Zivilprozessordnung) – Banken sind verpflichtet, jedes Girokonto auf Antrag umzuwandeln.
- Relevant für Studierende, die Schulden haben, Mahnbescheide erhalten oder in eine finanzielle Schieflage geraten sind.
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Was ist ein Girokonto P genau – und was macht es besonders?
Studierende mit Nebenjob, Mietschulden, Handyvertragsschulden oder Studienkreditrückständen können von Pfändungen betroffen sein.
Das Pfändungsschutzkonto, im Alltag meist P-Konto genannt, ist kein neues oder separates Konto, das du extra eröffnen müsstest. Es handelt sich um eine Umwandlungsoption: Jedes bestehende Girokonto in Deutschland kann auf Antrag des Kontoinhabers in ein P-Konto umgewandelt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO). Banken und Sparkassen sind ohne Ausnahme verpflichtet, dieser Umwandlung stattzugeben – eine Ablehnung ist nicht zulässig.
Der entscheidende Unterschied zu einem normalen Girokonto liegt im automatisch aktiven Pfändungsschutz. Sobald dein Konto als P-Konto geführt wird, ist ein gesetzlich definierter Grundfreibetrag deines Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt – ganz ohne dass du dafür jedes Mal einen Gerichtsantrag stellen oder dich durch juristische Verfahren kämpfen müsstest. Der Schutz greift automatisch, sobald eine Pfändung eingeht.
Ein weiterer wichtiger Punkt: In Deutschland darf jede Person zu jedem Zeitpunkt nur ein einziges P-Konto besitzen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird über die Schufa sowie bankübergreifende Systeme kontrolliert. Wer mehrere P-Konten führt, macht sich strafbar. Das bedeutet für dich in der Praxis: Wenn du bereits ein Girokonto bei einer Bank hast und dieses in ein P-Konto umwandeln möchtest, musst du gegebenenfalls andere Konten schließen oder auf ein normales Girokonto reduzieren.
Im Alltag funktioniert das P-Konto genauso wie jedes andere Girokonto auch: Du kannst Überweisungen vornehmen, Lastschriften einrichten, eine EC-Karte nutzen und Gehaltseingänge oder Sozialleistungen darüber empfangen. Der P-Status verändert die grundlegenden Kontofunktionen nicht – er fügt lediglich die Schutzebene hinzu, die im Ernstfall den Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und einem geregelten Alltag ausmacht.
AUF EINEN BLICK
- Ohne P-Konto-Schutz kann ein Gläubiger dein gesamtes Kontoguthaben einfrieren – du kommst nicht mehr an Geld für Miete oder Lebensmittel.
- Das P-Konto stellt sicher, dass du immer Zugriff auf den gesetzlichen Grundfreibetrag hast – auch während einer laufenden Pfändung.
- Wer BAföG, Kindergeld oder Studienkredite erhält, kann diese Beträge unter bestimmten Bedingungen ebenfalls zusätzlich schützen lassen.
- Frühzeitige Umwandlung schützt vor bösen Überraschungen – der Antrag ist kostenlos.
Warum ist das P-Konto speziell für Studierende und junge Erwachsene relevant?
Es gibt einen gesetzlichen Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird und von der Pfändung ausgenommen ist.
Viele Studierende unterschätzen, wie schnell sie in eine finanzielle Schieflage geraten können, die zu einer Kontopfändung führt. Mietschulden, unbezahlte Handyrechnungen, offene Ratenzahlungen für Technik oder Rückstände bei einem Studienkredit – all das können Auslöser sein. Ein Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat (zum Beispiel einen Mahnbescheid, gegen den du nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt hast), kann dein Konto bei der Bank pfänden lassen. Ohne P-Konto-Schutz kann in diesem Fall dein gesamtes Kontoguthaben eingefroren werden.
Was das konkret bedeutet: Du kommst nicht mehr an dein Geld – nicht für die Miete, nicht für den Supermarkt, nicht für den Bus zur Uni. Genau diese Situation soll das P-Konto verhindern. Es stellt sicher, dass du auch während einer laufenden Pfändung stets Zugriff auf den gesetzlichen Grundfreibetrag hast und damit dein grundlegendes Leben finanzieren kannst.
Besonders relevant ist das für Empfänger von BAföG, Kindergeld oder Studienkrediten. Diese Sozial- und Förderleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum regulären Grundfreibetrag schützbar – vorausgesetzt, du weist dies durch entsprechende Bescheinigungen nach. Wer BAföG bezieht, erhält derzeit monatlich einen festen Betrag, der für die Lebenshaltung eingeplant ist. Fällt dieser durch eine Pfändung weg, gefährdet das nicht nur deine Finanzen, sondern potenziell auch dein Studium.
Auch wer einen Minijob ausübt, ist nicht automatisch geschützt. Wer etwa zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde arbeitet und monatlich bis zur Minijob-Grenze von 603 € verdient, hat ein Einkommen, das bei einer Pfändung ohne P-Konto grundsätzlich gefährdet ist. Das P-Konto stellt den Schutz sicher, bevor es zur Krise kommt.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Es gibt einen gesetzlichen Grundfreibetrag | der jährlich angepasst wird und von der Pfändung ausgenommen ist. |
| Der Freibetrag erhöht sich | wenn du unterhaltspflichtige Personen (z. B. Kinder) hast – der Nachweis erfolgt über eine Bescheinigung. |
| Sozialleistungen wie BAföG | Wohngeld oder Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich geschützt werden. |
| Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann auf den nächsten Monat übertragen werden – aber Achtung: nur einmalig. | , |
| Den aktuell gültigen Freibetrag gibt die Bundesregierung / das Bundesjustizministerium bekannt | , |
Welcher Betrag ist auf dem P-Konto geschützt – und wie kann er erhöht werden?
Schritt 1: Stelle einen formlosen Antrag bei deiner Bank oder Sparkasse – mündlich oder schriftlich.
Das Herzstück des P-Kontos ist der gesetzliche Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist von Pfändungen ausgenommen und wird dir auch dann garantiert, wenn Gläubiger Zugriff auf dein Konto haben. Der Freibetrag orientiert sich an den pfändungsfreien Beträgen nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die regelmäßig – in der Regel alle zwei Jahre – angepasst wird. Da dieser Betrag direkt an gesetzliche Anpassungszyklen gebunden ist, empfiehlt es sich, den jeweils aktuellen Wert direkt beim Bundesministerium der Justiz oder auf offiziellen Rechtsquellen zu prüfen, um mit den neuesten Zahlen zu arbeiten.
Der Grundfreibetrag gilt für alleinstehende Personen ohne Unterhaltspflichten. Hast du Kinder oder bist du gegenüber anderen Personen unterhaltspflichtig, erhöht sich der geschützte Betrag gestaffelt für jede unterhaltsberechtigte Person. Den erhöhten Freibetrag bekommst du aber nicht automatisch: Du musst ihn durch eine offizielle Bescheinigung nachweisen und diese deiner Bank vorlegen. Ohne diesen Nachweis gilt nur der Grundbetrag.
Sozialleistungen wie BAföG, Wohngeld oder Kindergeld genießen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlichen Schutz über den regulären Freibetrag hinaus. Das Kindergeld beträgt aktuell 259 € pro Monat – ein Betrag, der für viele Studierende, die noch kindergeldberechtigt sind, eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Wenn dieser Betrag auf dem Konto eingeht und nachweisbar als Kindergeld gekennzeichnet ist, kann er unter bestimmten Bedingungen zusätzlich geschützt werden.
Ein oft übersehenes Detail: Nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben kann auf den nächsten Kalendermonat übertragen werden – aber nur einmal. Hast du am Monatsende noch Restguthaben aus dem Freibetrag übrig, bleibt es auch im Folgemonat geschützt. Wird es dann erneut nicht verbraucht, verliert es ab dem übernächsten Monat seinen Schutzstatus. Es lohnt sich also, das geschützte Guthaben im laufenden Monat tatsächlich zu nutzen.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vorzunehmen.
- Schritt 3: Willst du einen erhöhten Freibetrag (z. B. wegen Unterhalt), brauchst du eine Bescheinigung – ausgestellt u. a. von Schuldnerberatungsstellen, dem Jobcenter oder einem Rechtsanwalt.
- Die Umwandlung ist kostenlos und darf von der Bank nicht abgelehnt werden.
- Tipp: Bewahre Belege für deine Sozialleistungen (BAföG-Bescheid, Kindergeldbescheid) auf – du wirst sie eventuell als Nachweis brauchen.
Wie beantragst du die Umwandlung in ein P-Konto – und was musst du beachten?
Gleiche Grundfunktionen: Überweisungen, Lastschriften, EC-Karte – das P-Konto funktioniert wie ein normales Konto.
Die gute Nachricht zuerst: Die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto ist denkbar unkompliziert. Du musst keinen Anwalt einschalten, keinen Gerichtsbeschluss erwirken und kein aufwendiges Formular ausfüllen. Ein formloser Antrag bei deiner Bank oder Sparkasse genügt – schriftlich, per Brief, per E-Mail oder persönlich in der Filiale. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vorzunehmen. Lehnt sie ab oder verzögert den Vorgang, hast du rechtliche Handhabe dagegen.
Wenn du lediglich den gesetzlichen Grundfreibetrag in Anspruch nehmen möchtest, brauchst du zunächst keine weiteren Unterlagen einzureichen. Die Bank aktiviert den Basisschutz automatisch mit der Umwandlung. Möchtest du jedoch einen erhöhten Freibetrag – etwa weil du Unterhalt zahlst oder erhältst, BAföG beziehst oder andere schützbare Leistungen empfängst – dann benötigst du eine offizielle Bescheinigung, die du deiner Bank vorlegst.
Diese Bescheinigung über den erhöhten Freibetrag kannst du von verschiedenen anerkannten Stellen erhalten: von Schuldnerberatungsstellen (oft kostenlos bei Verbraucherzentralen oder Studentenwerken), vom Jobcenter oder Sozialamt, von Rechtsanwälten oder Notaren. Für Studierende ist die kostenlose Schuldnerberatung beim Studentenwerk oft der direkteste und günstigste Weg. Bringe dazu alle relevanten Nachweise mit: BAföG-Bescheid, Kindergeldbescheid, Unterhaltsbescheinigungen oder das Schreiben des Gerichtsvollziehers, falls bereits eine Pfändung eingeleitet wurde.
Wichtig zu wissen: Die Umwandlung ist vollständig kostenlos. Banken dürfen keine Gebühren für die Umwandlung selbst verlangen. Allerdings dürfen sie für das laufende Kontoführungsmodell weiterhin ihre üblichen Kontogebühren berechnen – das gilt aber ohnehin für jedes Girokonto und ist kein Nachteil des P-Konto-Status.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Gleiche Grundfunktionen: Überweisungen | Lastschriften, EC-Karte – das P-Konto funktioniert wie ein normales Konto. |
| Hauptunterschied: Pfändungsschutz bis zum gesetzlichen Freibetrag ist automatisch aktiv – kein Gerichtsantrag nötig. | , |
| Einschränkung: Du kannst nur ein P-Konto gleichzeitig haben – ein Zweitkonto als P-Konto ist nicht möglich. | , |
| Kein Nachteil bei bonitätsunabhängigen Basiskonten: Banken dürfen die Kontoeröffnung nicht wegen des P-Status verweigern. | , |
| Rückumwandlung: Du kannst jederzeit beantragen | das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln. |
P-Konto und normales Girokonto im direkten Vergleich
Anerkannte Stellen laut § 305 InsO und § 850k ZPO: Schuldnerberatungen (oft kostenlos bei Verbraucherzentralen), Rechtsanwälte, Notare, Jobcenter, Sozialämter.
Auf den ersten Blick unterscheiden sich P-Konto und normales Girokonto kaum. Die Grundfunktionen sind identisch: Du kannst Überweisungen tätigen, Lastschriften einrichten, eine Debitkarte verwenden und Gutschriften empfangen. Das P-Konto ist kein eingeschränktes Konto – es ist ein vollwertiges Girokonto mit einer zusätzlichen Schutzfunktion.
Der entscheidende Unterschied liegt in dem, was passiert, wenn eine Pfändung eingeht. Beim normalen Girokonto kann die Bank auf Anweisung des Gläubigers das gesamte Guthaben einfrieren, bis die Schuld beglichen ist. Beim P-Konto bleibt der gesetzliche Grundfreibetrag für dich verfügbar – automatisch, ohne dass du dich dagegen wehren oder einen Antrag beim Gericht stellen musst. Das ist ein erheblicher praktischer Vorteil, gerade wenn du ohnehin wenig finanzielle Puffer hast.
Eine häufige Sorge ist, ob der P-Konto-Status Nachteile bei der Kontoführung mit sich bringt. Für bonitätsunabhängige Basiskonten, die seit 2016 in Deutschland gesetzlich eingeführt wurden, gilt: Banken dürfen die Kontoführung nicht wegen des P-Status verweigern. Das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) kann auf Antrag ebenfalls als P-Konto geführt werden. Wer also bereits Schwierigkeiten hatte, ein Konto zu eröffnen, muss keine neuen Hürden befürchten.
Die einzige echte Einschränkung bleibt die bereits erwähnte Regel: nur ein P-Konto pro Person. Wer mehrere Konten führt, muss entscheiden, welches das P-Konto sein soll, und sicherstellen, dass kein anderes Konto denselben Status erhält. Ein bewusstes Umgehen dieser Regel ist strafbar und wird erkannt.
AUF EINEN BLICK
- Studierende können sich kostenlos an Schuldnerberatungsstellen der Studentenwerke oder der Verbraucherzentrale wenden.
- Welche Nachweise du mitbringst: Bescheide über BAföG, Kindergeld, Unterhalt, oder Gerichtsvollzieher-Schreiben.
- Die Bescheinigung wird direkt an die Bank weitergeleitet – die Bank erhöht dann deinen Freibetrag entsprechend.
- Achtung: Falsche Angaben gelten als Betrug – gib nur an, was du tatsächlich nachweisen kannst.
Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag: Wer stellt sie aus und wie läuft das ab?
Fehler 1: Zu spät beantragen – die Umwandlung wirkt erst ab dem nächsten Kalendermonat vollständig, nicht rückwirkend für laufende Pfändungen.
Der Grundfreibetrag schützt dich als alleinstehende Person ohne besondere Umstände. Doch viele Studierende haben Anspruch auf einen höheren Schutz – und verzichten darauf, weil sie nicht wissen, dass sie ihn aktiv beantragen müssen. Anerkannte Bescheinigungsstellen sind laut § 850k ZPO und ergänzender Vorschriften: Schuldnerberatungsstellen (die nach § 305 InsO anerkannt sind), Rechtsanwälte und Notare, Jobcenter, Sozialämter sowie Familienkassen.
Für Studierende ist der naheliegendste Anlaufpunkt die Schuldnerberatung beim Studentenwerk oder die Verbraucherzentrale. Beide Stellen bieten diese Beratung häufig kostenlos oder zu sehr geringen Kosten an. Du musst keine Scheu haben, dorthin zu gehen – Schuldnerberatung ist kein Eingeständnis von Versagen, sondern ein sinnvoller Schritt zur Absicherung deiner finanziellen Situation.
Folgende Dokumente solltest du zu deinem Beratungstermin mitbringen: deinen aktuellen BAföG-Bescheid, falls vorhanden den Kindergeldbescheid (Kindergeld beträgt derzeit 259 € monatlich), Nachweise über Unterhaltszahlungen, die du leistest oder erhältst, sowie alle Schreiben von Gläubigern oder dem Gerichtsvollzieher. Je vollständiger deine Unterlagen, desto reibungsloser verläuft die Bescheinigung.
Die ausgestellte Bescheinigung wird direkt an deine Bank weitergeleitet oder von dir dort eingereicht. Die Bank aktualisiert dann deinen geschützten Betrag entsprechend. Dieser erhöhte Schutz ist nicht dauerhaft automatisch – bei Änderungen deiner Lebenssituation (zum Beispiel wenn ein Kind hinzukommt oder Unterhaltspflichten enden) muss die Bescheinigung aktualisiert werden.
AUF EINEN BLICK
- Fehler 2: Mehrere P-Konten eröffnen – das ist strafbar und wird im Schufa-ähnlichen SCHUFA-System erkannt.
- Fehler 3: Erhöhten Freibetrag vergessen zu beantragen – wer Unterhalt zahlt oder bekommt, lässt sonst Geld ungeschützt.
- Fehler 4: Konto mit hohem Guthaben kurz vor Pfändung auffüllen – Gläubiger können solche Transaktionen anfechten.
- Fehler 5: Nicht verbrauchtes Guthaben ignorieren – der Übertrag in den Folgemonat gilt nur einmalig, danach ist es pfändbar.
Häufige Fehler und Fallen beim P-Konto – und wie du sie vermeidest
Das P-Konto schützt akutes Guthaben – löst aber nicht die Ursache der Schulden.
Der vielleicht folgenschwerste Fehler ist es, die Umwandlung zu spät zu beantragen. Das P-Konto wirkt nicht rückwirkend. Wenn bereits eine Pfändung eingeht und dein Konto noch kein P-Konto ist, kann das Guthaben eingefroren werden, bevor der Schutz greift. Sobald du einen Mahnbescheid oder ein Schreiben eines Gläubigers erhältst, das auf eine mögliche Vollstreckung hindeutet, solltest du sofort handeln – nicht warten, bis die Pfändung tatsächlich ausgesprochen wird.
Ein weiterer gravierender Fehler: der Versuch, mehrere P-Konten gleichzeitig zu führen. Das ist nicht nur zwecklos, sondern strafbar. Die Schufa und bankinterne Systeme erkennen, wenn jemand den P-Status bei mehreren Instituten beantragt. Wer dies trotzdem versucht, riskiert strafrechtliche Konsequenzen und macht sich bei potenziellen Gläubigern erst recht angreifbar.
Häufig vergessen wird auch der Antrag auf den erhöhten Freibetrag. Wer Unterhalt zahlt, Kinder hat oder schützbare Sozialleistungen bezieht, lässt ohne die entsprechende Bescheinigung möglicherweise einen erheblichen Teil seines Guthabens ungeschützt. Der Aufwand, eine Bescheinigung einzuholen, ist gering – der Nutzen kann aber erheblich sein.
Vorsicht auch bei der Idee, kurz vor einer drohenden Pfändung das Konto mit großen Beträgen aufzufüllen. Gläubiger und Insolvenzverwalter haben das Recht, solche Transaktionen unter bestimmten Umständen anzufechten – das heißt, die Zahlungen können rückgängig gemacht werden. Der P-Konto-Schutz bezieht sich auf den monatlichen Freibetrag, nicht auf beliebig angesammeltes Guthaben. Versuche, das System auszutricksen, führen meist zu mehr Problemen als Lösungen.
AUF EINEN BLICK
- Nutze kostenlose Schuldnerberatung: Studentenwerk, Verbraucherzentrale, Caritas oder AWO.
- Prüfe mit dem StudySmarter Finanz-Score-Rechner, wie stabil deine aktuelle Finanzsituation ist.
- Langfristig: Einnahmen und Ausgaben tracken, Notgroschen aufbauen, Fördermöglichkeiten (BAföG, Stipendien) prüfen.
- Weitere Infos zu Kontoarten, Basiskonto und Schuldenmanagement findest du im Finanz-Cluster von StudySmarter.
P-Konto beantragt – und dann? Deine Finanzsituation langfristig stabilisieren
Das P-Konto ist ein wichtiges Sicherheitsnetz, aber es löst keine Schulden und verändert keine strukturellen Probleme in deiner Finanzsituation. Es schützt das, was du auf dem Konto hast – nicht mehr und nicht weniger. Wer in der Kreditfalle sitzt, Schulden angehäuft hat oder mit Gläubigern in Konflikt geraten ist, braucht zusätzlich zur Kontoabsicherung eine aktive Strategie zur Schuldenregulierung.
Kostenlose Unterstützung gibt es an vielen Stellen: Die Schuldnerberatung beim Studentenwerk ist speziell auf die Lebensrealität von Studierenden zugeschnitten. Die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland bietet ebenfalls Schuldnerberatung an, oft kostenlos oder gegen geringe Gebühren. Caritas, AWO und andere Wohlfahrtsverbände haben ebenfalls anerkannte Beratungsstellen. Diese Angebote sind keine letzten Ausweichmöglichkeiten – sie sind professionelle Begleitdienste, die dir helfen, einen strukturierten Weg aus der Schuldenbelastung zu finden.
Parallel dazu lohnt es sich, die eigene Finanzsituation regelmäßig im Blick zu behalten. Einnahmen und Ausgaben zu tracken, einen kleinen Notgroschen aufzubauen und Fördermöglichkeiten wie BAföG, Stipendien oder Wohngeld zu prüfen – das sind keine Luxusüberlegungen, sondern sinnvolle Schritte zur finanziellen Stabilität. Wer seinen Finanzstatus regelmäßig prüft, erkennt Schieflagen, bevor sie zur Krise werden.
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Häufige Fragen
Ja, du kannst dein bestehendes Girokonto, auch ein ehemaliges Studentenkonto, in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Die Umwandlung ist kostenlos und muss von dir bei deiner Bank beantragt werden.
Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto wird regelmäßig angepasst und richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Für 2026 gelten die dann aktuellen, gesetzlich festgelegten Freibeträge, die du bei deiner Bank oder online einsehen kannst.
BAföG-Leistungen sind auf dem P-Konto grundsätzlich vor Pfändung geschützt, sofern sie als Sozialleistungen erkennbar sind. Du musst der Bank einen entsprechenden Nachweis vorlegen, damit der Schutz auf dem Konto berücksichtigt wird.
Nein, die Bank darf für die Einrichtung und Führung eines P-Kontos keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares normales Girokonto. Zusätzliche Entgelte für die Umwandlung oder die Kontoführung sind gesetzlich untersagt.
Ja, du kannst mit einem P-Konto weiterhin Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen nutzen. Das P-Konto schützt nur vor Pfändungen, schränkt aber die alltäglichen Bankgeschäfte nicht ein.
Wenn deine Bank die Umwandlung verweigert, solltest du sie schriftlich an ihre gesetzliche Pflicht erinnern und auf das Recht auf Umwandlung hinweisen. Hilft das nicht, kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Verbraucherzentrale wenden.
Ein P-Konto bleibt so lange bestehen, bis du es selbst in ein normales Konto zurückumwandelst oder das Konto kündigst. Es verfällt nicht automatisch, auch wenn keine Pfändung mehr vorliegt.
Nein, das P-Konto schützt nicht vor Kontosperrungen durch die Bank selbst, etwa wegen negativer Kontostände oder Verdacht auf Geldwäsche. Der Pfändungsschutz gilt nur gegenüber Gläubigern und deren Pfändungsmaßnahmen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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