Konto kündigen So funktioniert es
Girokonto kündigen als Student – Fristen, Musterkündigung & Checkliste. Kein Stress beim Kontowechsel. Jetzt schnell & sicher kündigen.
- Häufige Gründe: Kontoführungsgebühren nach Ende des Studentenstatus, schlechte App, Filialschließung, Umzug ins Ausland
- Studierendenkonten werden oft automatisch in kostenpflichtige Standardkonten umgewandelt – rechtzeitig prüfen
- Kosten-Nutzen-Vergleich: Gebühren, Kreditkarte, Überweisungsoptionen, Auslands-Abhebungen
- Tipp: Neues Konto immer erst vollständig eröffnen, bevor das alte gekündigt wird
Girokonto kündigen: Was Verbraucher:innen sofort wissen müssen
Häufige Gründe: Kontoführungsgebühren nach Ende eines Rabattstatus, schlechte App, Filialschließung, Umzug ins Ausland
Als Verbraucher:in kannst du dein Girokonto jederzeit kündigen – ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Das regelt § 675h BGB eindeutig zugunsten von Verbraucher:innen. Entscheidend ist aber nicht nur die Kündigung selbst, sondern der reibungslose Übergang zum neuen Konto – damit weder Gehaltseingang noch Mietüberweisung ins Leere läuft.
AUF EINEN BLICK
- Konten mit Rabattstatus werden oft automatisch in kostenpflichtige Standardkonten umgewandelt – rechtzeitig prüfen
- Kosten-Nutzen-Vergleich: Gebühren, Kreditkarte, Überweisungsoptionen, Auslands-Abhebungen
- Tipp: Neues Konto immer erst vollständig eröffnen, bevor das alte gekündigt wird
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Wann lohnt sich ein Kontowechsel wirklich?
Verbraucher:innen können ein Girokonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 675h BGB – ordentliche Kündigung
Der häufigste Anlass für eine Kündigung ist das Ende einer kostenlosen Kontovorteilsphase. Viele Banken bieten kostenlose oder vergünstigte Kontomodelle an – doch diese werden nach Ablauf bestimmter Konditionen oft automatisch und stillschweigend in kostenpflichtige Standardkonten umgewandelt. Wer das nicht rechtzeitig bemerkt, zahlt plötzlich monatliche Kontoführungsgebühren, ohne einen bewussten Vertragsabschluss getätigt zu haben. Es lohnt sich daher, spätestens bei Erhalt der ersten Gebührenabrechnung zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt das eigene Konto in ein reguläres Konto übergeht und welche Kosten dann entstehen.
Aber auch im Alltag gibt es triftige Gründe für einen Wechsel: eine schlechte Banking-App, die Schließung einer wichtigen Filiale, hohe Auslandsabhebungsgebühren auf Reisen oder schlicht ein attraktiveres Angebot bei einer anderen Bank. Gerade wer viel unterwegs ist, sollte vorab vergleichen, welche Institute kostenlose Fremdwährungsabhebungen anbieten – denn die Gebühren können sich je nach Bank erheblich unterscheiden.
Ein sorgfältiger Kosten-Nutzen-Vergleich sollte folgende Punkte umfassen: monatliche Kontoführungsgebühren, Kosten für Girocard und Kreditkarte, Überweisungsoptionen (insbesondere SEPA-Echtzeitüberweisung), Dispozinsen und Gebühren für Auslandsabhebungen. Wer diese Punkte systematisch gegenüberstellt, erkennt schnell, ob der Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Der wichtigste Grundsatz dabei: Das neue Konto immer erst vollständig eröffnen und aktivieren, bevor das alte gekündigt wird. Eine Lücke zwischen beiden Konten kann teuer werden.
AUF EINEN BLICK
- Banken dürfen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen
- Sonderkündigung möglich bei wesentlichen Vertragsänderungen (z. B. Gebührenerhöhung) – keine Frist nötig
- Basis-Girokonto (Zahlungskontogesetz ZKG): Besondere Regelungen gelten, da Kündigung durch Bank eingeschränkt ist
- Kündigung wirksam nur in Textform (Brief, E-Mail, Online-Formular) – mündliche Kündigung reicht nicht
Fristen und Kündigungsrechte: Was das Gesetz vorschreibt
Schritt 1 – Neues Konto eröffnen & IBAN notieren, bevor das alte geschlossen wird
Das deutsche Recht ist in diesem Punkt verbraucherfreundlich: Nach § 675h Abs. 1 BGB können Verbraucher:innen einen Zahlungsdiensterahmenvertrag – also auch ein Girokonto – jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit oder eine Kündigungsfrist auf Kundenseite ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Direktbank, eine Sparkasse oder eine Genossenschaftsbank handelt.
Umgekehrt darf die Bank das Konto ebenfalls kündigen, muss dabei aber eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. Das schützt Verbraucher:innen vor plötzlichen Kontosperrungen. Eine Ausnahme bildet das Basis-Girokonto, das nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) jedem Menschen in Deutschland offensteht. Hier gelten besonders strenge Anforderungen an eine Kündigung durch die Bank – sie ist nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich.
Wichtig zu kennen ist auch das Recht auf Sonderkündigung: Ändert die Bank wesentliche Vertragsbedingungen – etwa durch eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren – steht Verbraucher:innen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, ohne dass eine Frist einzuhalten wäre. Die Bank ist verpflichtet, solche Änderungen rechtzeitig anzukündigen, typischerweise mit einem Vorlauf von mindestens zwei Monaten. Wer in dieser Zeit kündigt, zahlt keine erhöhten Gebühren.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2 – Alle Daueraufträge, Lastschriften und Einzüge auf das neue Konto umleiten (Arbeitgeber, Versicherungen, Streaming, Miete
- Schritt 3 – Kontostand ausgleichen: Guthaben überweisen oder Dispokredite vollständig tilgen
- Schritt 4 – Kündigungsschreiben aufsetzen (Musterkündigung im nächsten Abschnitt
- Schritt 5 – Kündigung per Einschreiben oder über das gesicherte Online-Postfach der Bank einreichen und Eingangsbestätigung aufbewahren
Schritt für Schritt: Konto richtig kündigen ohne Stolperfallen
Pflichtangaben: Vollständiger Name, Adresse, IBAN/Kontonummer, BLZ, gewünschtes Kündigungsdatum ('zum nächstmöglichen Termin' oder konkretes Datum
Schritt 1 – Neues Konto eröffnen und IBAN notieren: Bevor irgendetwas anderes passiert, muss das neue Konto vollständig eingerichtet und die neue IBAN bekannt sein. Viele Direktbanken eröffnen ein Konto innerhalb weniger Werktage; bei Filialbanken kann es etwas länger dauern. Erst wenn die neue Karte physisch vorliegt und das Online-Banking freigeschaltet ist, geht es weiter.
Schritt 2 – Alle Zahlungsverbindungen umziehen: Dies ist der aufwendigste, aber wichtigste Schritt. Erstelle eine vollständige Liste aller Daueraufträge, SEPA-Lastschriftmandate und Einzugsermächtigungen. Dazu gehören typischerweise: Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger für den Geldeingang, Miete, Rundfunkbeitrag, Streaming-Dienste, Fitnessstudio, Versicherungen und Handy-Vertrag. Informiere jeden Zahlungspartner schriftlich über die neue IBAN und setze einen Stichtag, ab dem Zahlungen nur noch über das neue Konto laufen sollen.
Schritt 3 – Kontostand ausgleichen: Ein Guthaben kannst du einfach auf das neue Konto überweisen. Schwieriger ist es, wenn ein Dispokredit in Anspruch genommen wurde: Die meisten Banken akzeptieren eine Kündigung nicht, solange ein negativer Kontostand besteht. Tilge deshalb offene Beträge, bevor du kündigst, oder kläre mit der Bank, wie vorzugehen ist.
Schritt 4 – Kündigungsschreiben aufsetzen: Das Kündigungsschreiben muss die Pflichtangaben enthalten (mehr dazu im nächsten Abschnitt) und klar formuliert sein. Nach dem Absenden solltest du eine Bestätigung anfordern und alle Unterlagen sowie die letzten Kontoauszüge der vergangenen Jahre sichern – digital oder auf Papier. Kontoauszüge können später für steuerliche Nachweise, Mietbewerbungen oder Bonitätsprüfungen relevant sein.
AUF EINEN BLICK
- Betreff klar formulieren: 'Kündigung meines Girokontos, IBAN DE…'
- Unterschrift (handschriftlich bei Briefen, qualifizierte elektronische Signatur oder Bank-Login bei Online-Formular
- Optional: Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung ausdrücklich formulieren
- Vorlage-Download-Button / Copy-Paste-Box direkt auf der Seite einbinden (kein externe Weiterleitung nötig
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Direktbanken (z. B. reine Online-Institute): oft Kündigung im App-/Web-Dashboard möglich – Bestätigung per Push/E-Mail
Ein Kündigungsschreiben muss keine juristische Abhandlung sein – es reichen wenige Pflichtangaben, damit es rechtswirksam ist. Folgende Informationen gehören in jedes Schreiben: vollständiger Name und aktuelle Adresse, IBAN und Kontonummer sowie die Bankleitzahl, ein eindeutiger Betreff wie „Kündigung meines Girokontos, IBAN DE…", das gewünschte Kündigungsdatum (entweder ein konkretes Datum oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin") sowie eine handschriftliche Unterschrift bei postalischen Briefen.
Bei Online-Formularen oder dem digitalen Postfach im Banking-Dashboard reicht in der Regel eine Authentifizierung per Login oder, bei höherem Formerfordernis, eine qualifizierte elektronische Signatur. Empfehlenswert ist außerdem, ausdrücklich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten – am besten als separaten Satz im Schreiben. Diese Bestätigung ist der Nachweis, dass die Kündigung tatsächlich zugegangen ist und zu welchem Datum das Konto geschlossen wird.
Ein kurzes Musterschreiben könnte so aussehen: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein bei Ihnen geführtes Girokonto (IBAN: DE… / Kontonummer: … / BLZ: …) zum nächstmöglichen Termin ordentlich gemäß § 675h BGB. Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie des genauen Schließungsdatums. Mit freundlichen Grüßen, [Vollständiger Name, Adresse, Datum, Unterschrift]." Dieses Grundgerüst lässt sich in wenigen Minuten anpassen.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Direktbanken (z. B. reine Online-Institute): oft Kündigung im App-/Web-Dashboard möglich – Bestätigung per Push/E-Mail | , |
| Filialbanken: Kündigung häufig noch per Brief oder persönlich in der Filiale bevorzugt – AGB der eigenen Bank prüfen | , |
| E-Mail-Kündigung: rechtlich wirksam in Textform | aber Zugangsnachweis schwieriger – besser: Einschreiben oder Online-Postfach |
| Aboalarm & Drittanbieter-Dienste: möglich | aber es entstehen ggf. Kosten – direkte Kündigung bei der Bank ist kostenlos |
| Checkliste: Screenshot/Ausdruck der Kündigungsbestätigung immer aufbewahren | , |
Kündigung per App, Online-Banking oder Brief – welcher Weg funktioniert wo?
Fehler 1: Altes Konto kündigen, bevor das neue aktiv ist → Lücke bei Gehalts- oder Renteneingang
Bei reinen Direktbanken ist die Kündigung häufig direkt im App- oder Web-Dashboard möglich. Nach der Bestätigung erhält man eine Push-Nachricht oder eine E-Mail als Nachweis. Dieser Weg ist komfortabel und hinterlässt einen digitalen Zeitstempel. Wichtig: Die AGB der jeweiligen Bank prüfen, da manche Institute trotz digitaler Ausrichtung eine postalische Kündigung verlangen oder zumindest empfehlen.
Filialbanken – also Sparkassen, Volksbanken und die klassischen Privatbanken – bevorzugen oft noch den Brief oder die persönliche Vorsprache in der Filiale. Das hat einen praktischen Vorteil: In der Filiale kann man direkt eine unterschriebene Kündigungsbestätigung mitnehmen. Wer per Brief kündigt, sollte ein Einschreiben mit Rückschein wählen, um den Zugang nachweisen zu können.
Die E-Mail-Kündigung ist rechtlich zwar in Textform wirksam, birgt aber das Problem des Zugangnachweises: Ohne Lesebestätigung oder Eingangsbestätigung lässt sich im Streitfall schwer belegen, wann die E-Mail tatsächlich angekommen ist. Sicherer ist deshalb das gesicherte Online-Postfach im Banking-Bereich, falls die Bank dies anbietet. Von Drittanbieter-Diensten wie Kündigunsplattformen oder Aboalarm ist abzuraten – sie können Kosten verursachen, die bei einer direkten Kündigung gar nicht entstehen würden. Die direkte Kündigung bei der Bank ist immer kostenlos.
AUF EINEN BLICK
- Fehler 2: Vergessene Daueraufträge oder SEPA-Mandate → Lastschriftrückgaben und Mahngebühren
- Fehler 3: Negativer Kontostand bei Kündigung → Bank kann Kündigung ablehnen bis Schulden beglichen
- Fehler 4: Keine Kontoauszüge gesichert → Steuer- oder Nachweispflichten später schwer erfüllbar
- Fehler 5: Dispokreditrahmen aktiv genutzt und nicht getilgt → Schulden verbleiben, Konto kann nicht geschlossen werden
Typische Fehler beim Kontokündigen – und wie du sie vermeidest
Seit 2016 sind alle Zahlungsdienstleister gesetzlich verpflichtet, einen kostenlosen Kontowechsel-Service anzubieten (Zahlungskontengesetz § 21 ff.
Der häufigste und folgenreichste Fehler ist es, das alte Konto zu kündigen, bevor das neue vollständig aktiv ist. Wer das Gehalt, eine Nebentätigkeitsvergütung oder eine staatliche Unterstützungszahlung auf ein bereits geschlossenes Konto überweist, riskiert, dass das Geld zurückgebucht wird und erst mit erheblicher Verzögerung verfügbar ist. Im schlimmsten Fall zieht das Mahngebühren oder sogar Probleme beim Vermieter nach sich, wenn die Miete nicht pünktlich abgebucht werden kann.
Eng damit verbunden ist der zweite klassische Fehler: vergessene Daueraufträge oder SEPA-Lastschriftmandate. Besonders heimtückisch sind Mandate, die selten genutzt werden – etwa für eine Jahresversicherung, ein Zeitungsabo oder einen Vereinsbeitrag. Kommt eine Lastschrift auf ein bereits geschlossenes Konto zurück, können Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten entstehen. Eine vollständige Liste aller laufenden Zahlungen ist deshalb unerlässlich.
Ein weiterer Stolperstein ist ein negativer Kontostand zum Kündigungszeitpunkt. Banken sind berechtigt, die Kontoschließung zu verweigern, solange noch Schulden – etwa durch einen in Anspruch genommenen Dispositionskredit – bestehen. Tilge deshalb offene Beträge rechtzeitig, bevor du das Kündigungsschreiben absendest. Und schließlich solltest du vor der Kündigung unbedingt alle Kontoauszüge der letzten Jahre sichern, idealerweise als PDF. Für steuerliche Nachweise, zukünftige Mietbewerbungen oder Kreditanträge können diese Dokumente wichtig sein – und nach der Kontoschließung sind sie in der Regel nicht mehr zugänglich.
AUF EINEN BLICK
- Neue Bank übernimmt auf Wunsch die Benachrichtigung aller Zahlungspartner und die Umleitung eingehender Zahlungen für mindestens 13 Monate
- Service ist für Verbraucher:innen kostenlos – bei der neuen Bank beantragen
- Besonders sinnvoll für alle, die viele Abonnements und regelmäßige Zahlungen umleiten müssen
Kontowechsel-Service der Banken (ZKG): So nutzt du ihn richtig
Auf kostenlose Kontoführung (ohne Mindestgeldeingang oder mit niedrigem Mindesteingang) achten
Seit dem Jahr 2016 sind alle Zahlungsdienstleister in Deutschland gesetzlich verpflichtet, einen kostenlosen Kontowechsel-Service anzubieten. Die Grundlage bildet das Zahlungskontengesetz (ZKG), §§ 21 ff. Dieser Service bedeutet in der Praxis: Die neue Bank übernimmt auf Wunsch die Benachrichtigung aller relevanten Zahlungspartner – also Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen, Streaming-Dienste und Behörden – und leitet eingehende Zahlungen für einen Zeitraum von mindestens 13 Monaten auf das neue Konto weiter.
Für Verbraucher:innen ist dieser Service besonders wertvoll, weil gerade bei einem Umzug oder einer Neuorientierung oft viele verschiedene Zahlungsverbindungen bestehen: Arbeitgeber, Vermieter, Mitgliedsbeiträge in Vereinen, diverse Abonnements und gegebenenfalls mehrere Einkommensquellen. Den Kontowechsel-Service beantragst du direkt bei der neuen Bank – sie koordiniert dann den gesamten Prozess. Der Service ist für Verbraucher:innen vollständig kostenlos.
Wichtig zu wissen: Der Kontowechsel-Service erledigt die administrative Arbeit, ersetzt aber nicht die eigene Sorgfalt. Prüfe nach einigen Wochen, ob alle Zahlungspartner tatsächlich informiert wurden und ob noch Zahlungen auf dem alten Konto eingehen. Ein kurzes Nachhaken beim Arbeitgeber oder bei der Versicherung schadet nie – denn die Konsequenzen einer verspäteten Zahlung treffen letztlich dich.
AUF EINEN BLICK
- Kriterien: Girokarte, kostenlose VISA/Mastercard, Auslandsgebühren (Reisen!), App-Qualität, Überziehungszinsen
- Finanzkompetenz-Check: Mit dem StudySmarter Finanz-Score herausfinden, ob dein neues Konto zu deiner Lebenssituation passt
- Interne Verlinkung zu /s/konto/studenten-girokonto und /s/bafög für weitere Tipps zur Finanzplanung
Nach der Kündigung: Das richtige Konto finden
Nach der Kündigung steht die Frage: Welches Konto passt jetzt am besten? Das wichtigste Kriterium ist erfahrungsgemäß die Kostenfreiheit der Kontoführung – am besten ohne oder mit einem niedrigen Mindestgeldeingang. Manche Banken verlangen einen monatlichen Mindestgeldeingang, um das Konto gebührenfrei zu führen; andere verzichten ganz darauf. Wer ein unregelmäßiges Einkommen hat, etwa durch freie Mitarbeit oder Teilzeit, sollte diese Bedingungen genau prüfen.
Weitere sinnvolle Kriterien beim Vergleich: Gibt es eine kostenlose Girocard und eine kostenlose Visa- oder Mastercard? Wie hoch sind die Gebühren bei Auslandsabhebungen – besonders relevant für längere Auslandsaufenthalte? Wie ist die Qualität der Banking-App, und bietet sie Features wie Ausgaben-Tracking oder Push-Benachrichtigungen bei Zahlungseingängen? Wie hoch sind die Überziehungszinsen, falls doch einmal das Konto ins Minus rutscht? All diese Punkte können im Alltag einen deutlichen Unterschied machen.
Für alle, die gerade eine Lebensphase mit neuen finanziellen Anforderungen beginnen, etwa durch einen Jobwechsel oder den Start in die Selbstständigkeit, ändert sich auch die Gesamtfinanzlage: Ein neuer Job bringt ein regelmäßiges Gehalt, möglicherweise auch erste Sparüberlegungen. Dann lohnt sich ein ganzheitlicher Blick auf die eigene Finanzsituation – nicht nur auf das Girokonto, sondern auch auf Sparpläne, den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr für Kapitalerträge und die Frage, welche Kontomodelle zur neuen Lebenssituation passen. Der StudySmarter Finanz-Score hilft dir dabei, genau das herauszufinden.
Konto kündigen leicht gemacht – mit dem richtigen Plan
Ein Girokonto zu kündigen ist rechtlich unkompliziert: § 675h BGB gibt dir als Verbraucher:in das jederzeitige Kündigungsrecht ohne Frist. Der eigentliche Aufwand liegt im sorgfältigen Vorgehen davor – neues Konto eröffnen, alle Zahlungen umziehen, Kontostand ausgleichen und erst dann kündigen. Mit dem kostenlosen Kontowechsel-Service nach ZKG übernimmt deine neue Bank die meiste Koordinationsarbeit. Sichere außerdem alle Kontoauszüge, bevor das alte Konto geschlossen wird.
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Häufige Fragen
Ja, als Verbraucher kannst du dein Girokonto in der Regel jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt gesetzlich zwei Wochen, sofern kein abweichender Vertrag vereinbart wurde. Beachte, dass ein Dispokredit oder andere laufende Verpflichtungen vor der Schließung ausgeglichen sein müssen.
Wenn sich dein Status als Kunde ändert, etwa durch den Wechsel in den Ruhestand oder eine berufliche Veränderung, endet in der Regel der besondere Status, der oft mit Vergünstigungen wie kostenloser Kontoführung verbunden ist. Die Bank wird dein Konto dann in ein normales Girokonto umwandeln und gegebenenfalls Gebühren erheben. Du musst selbst aktiv werden, wenn du das Konto nicht weiterführen möchtest.
Die Dauer bis zur endgültigen Schließung hängt von der Bank und deinen individuellen Kontobewegungen ab. In der Regel dauert es einige Tage bis wenige Wochen, nachdem alle offenen Posten wie Lastschriften oder Daueraufträge abgewickelt sind. Die Bank muss dir den Kontostand und den Zeitpunkt der Schließung schriftlich bestätigen.
Nein, die Bank kann deine Kündigung als Verbraucher nicht ablehnen, wenn du die vertraglichen Bedingungen einhältst. Das Kündigungsrecht ist gesetzlich garantiert und kann nicht durch AGB eingeschränkt werden. Nur bei besonderen Vertragsformen wie einem gemeinsamen Konto mit mehreren Inhabern müssen alle Parteien zustimmen.
Ja, eine Kreditkarte ist ein separates Produkt und muss in der Regel extra gekündigt werden, auch wenn sie zum Girokonto gehört. Die Kündigung der Karte erfolgt meist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums. Prüfe, ob die Karte mit dem Konto verknüpfte Funktionen wie eine Kreditlinie hat, die du separat beenden musst.
Ein Wertpapierdepot bei derselben Bank ist rechtlich getrennt vom Girokonto und muss separat gekündigt oder übertragen werden. Du kannst das Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, wobei die Bank eine Übertragungsgebühr verlangen darf. Achte darauf, dass offene Orders oder Wertpapierpositionen vor der Kündigung abgewickelt oder transferiert werden.
Ja, du kannst deinen regelmäßigen Geldeingang problemlos auf ein neues Konto umleiten, indem du der auszahlenden Stelle deine neue Bankverbindung mitteilst. Dies geht formlos per Post oder über das Online-Portal, wobei du deine aktuelle Kontonummer und die neue IBAN angeben musst. Die Umstellung dauert in der Regel einige Tage bis zur nächsten Auszahlung, daher solltest du sie rechtzeitig vornehmen.
Ja, eine Kündigung kann in der Regel digital erfolgen, etwa per Online-Banking-Nachricht, E-Mail oder über ein Kündigungsformular auf der Website der Bank. Eine eigenhändige Unterschrift ist nur erforderlich, wenn die Bank dies in ihren AGB ausdrücklich verlangt, was bei vielen Instituten nicht mehr der Fall ist. Bewahre den Nachweis der Kündigung auf, etwa eine Bestätigungsmail oder einen Screenshot.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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