Girokonto kündigen Schritt-für-Schritt-Anleitung
Girokonto kündigen als Student: Kündigungsfristen, Musterbrief, Sonderkündigung & nächste Schritte – klar erklärt von StudySmarter.
- Häufigste Auslöser: Bankwechsel zu einer gebührenfreien Alternative, Studienende, Umzug ins Ausland, schlechter Service
- Girokonto-Wechsel lohnt sich besonders bei Ende des kostenlosen Studentenkontos nach Regelstudienzeit oder Exmatrikulation
- Überblick: Was passiert mit Daueraufträgen, Lastschriften, SEPA-Mandaten und der alten IBAN – das muss vor der Kündigung erledigt sein
- Hinweis: Kündigung und Kontowechsel sind zwei verschiedene Prozesse – beides muss aktiv angestoßen werden
Girokonto kündigen: Was du als Studierender wissen musst
Häufigste Auslöser: Bankwechsel zu einer gebührenfreien Alternative, Studienende, Umzug ins Ausland, schlechter Service
Ein Girokonto zu kündigen klingt nach einer simplen Sache – doch wer zu früh den Abzug drückt, riskiert geplatzte Lastschriften, Mahngebühren und einen monatelangen Papierkampf mit der Bank. Als Studierende:r oder junger Erwachsener kommst du häufig genau dann in diese Situation, wenn sich ohnehin vieles verändert: Studienende, Umzug, erster Job. Diese Anleitung zeigt dir, wie du das Konto rechtssicher, vollständig und ohne böse Überraschungen schließt.
AUF EINEN BLICK
- Girokonto-Wechsel lohnt sich besonders bei Ende des kostenlosen Studentenkontos nach Regelstudienzeit oder Exmatrikulation
- Überblick: Was passiert mit Daueraufträgen, Lastschriften, SEPA-Mandaten und der alten IBAN – das muss vor der Kündigung erledigt sein
- Hinweis: Kündigung und Kontowechsel sind zwei verschiedene Prozesse – beides muss aktiv angestoßen werden
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Häufigste Auslöser: Warum Studierende ihr Girokonto kündigen wollen
Gesetzliche Basis: § 675h BGB regelt das ordentliche Kündigungsrecht für Zahlungsdienstleister – Verbraucher können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde
Der klassischste Moment, in dem Studierende über eine Kündigung ihres Girokontos nachdenken, ist das Studienende. Viele Banken bieten kostenlose Studentenkonten nur so lange an, wie der Hochschulstatus aktiv ist – also bis zur Exmatrikulation oder bis zu einem bestimmten Maximalalter. Sobald dieser Status wegfällt, wandeln Banken das Konto häufig automatisch in ein reguläres Girokonto um, das monatliche Kontoführungsgebühren kostet. Genau in diesem Moment lohnt ein Vergleich: Stimmen Leistung und Preis noch, oder ist ein Wechsel zu einer gebührenfreien Direktbank die bessere Wahl?
Weitere häufige Auslöser sind ein Auslandssemester oder ein dauerhafter Umzug ins Ausland, schlechter Kundenservice, fehlende digitale Funktionen oder schlicht die Erkenntnis, dass andere Anbieter ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Auch ein Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands kann dazu führen, dass die Filiale der Hausbank plötzlich weit weg liegt und der eigentliche Vorteil eines Filialkontos entfällt.
Was viele unterschätzen: Kündigung und Kontowechsel sind zwei grundlegend verschiedene Prozesse, die beide aktiv angestoßen werden müssen. Die Kündigung beendet das alte Konto. Der Kontowechsel sorgt dafür, dass alle Zahlungspartner – vom Vermieter über das BAföG-Amt bis zum Streamingdienst – die neue IBAN erhalten. Wer nur kündigt, ohne den Wechsel zu organisieren, riskiert, dass Gehälter oder Erstattungen ins Leere laufen. Daueraufträge, Lastschriften und SEPA-Mandate sind an die alte IBAN geknüpft und werden nach Kontoschließung nicht automatisch weitergeleitet.
Der Überblick vorab ist deshalb entscheidend: Welche Daueraufträge laufen monatlich? Welche Unternehmen haben eine Einzugsermächtigung? Gibt es laufende SEPA-Mandate, etwa für Versicherungen oder Abonnements? All das muss vor der Kündigung auf das neue Konto umgezogen sein, damit kein Zahlungsvorgang ins Leere läuft.
AUF EINEN BLICK
- Banken hingegen müssen eine gesetzliche Mindest-Kündigungsfrist einhalten
- Sonderkündigungsrecht greift bei einseitiger Änderung der AGB durch die Bank (z. B. Einführung von Kontoführungsgebühren) – Widerspruchsfrist beachten
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Besondere Regeln gelten, die Bank darf das P-Konto nicht ohne Weiteres kündigen
- Basiskonto: Kündigung durch die Bank nur aus wichtigem Grund möglich (§ 42 ZKG
Rechtliche Grundlagen: Kündigungsfristen und Sonderkündigung beim Girokonto
Schritt 1 – Neues Konto eröffnen und IBAN notieren, bevor das alte Konto geschlossen wird
Die gesetzliche Basis für die Kündigung eines Girokontos findet sich in § 675h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach können Verbraucher:innen einen Zahlungsdiensterahmenvertrag – und das ist rechtlich gesehen das, was ein Girokonto ist – jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, solange keine abweichende Vereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen wurde. In der Praxis sehen viele Bank-AGB tatsächlich keine Kündigungsfrist für Kund:innen vor; es lohnt sich jedoch, den eigenen Vertrag zu prüfen.
Anders sieht es auf Bankenseite aus: Möchte die Bank das Konto kündigen, muss sie eine gesetzliche Mindest-Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt nach § 675h BGB mindestens zwei Monate, wenn kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Eine fristlose Kündigung durch die Bank ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch die Kund:innen.
Besonders relevant für Studierende ist das Sonderkündigungsrecht: Ändert eine Bank einseitig ihre AGB – zum Beispiel durch die Einführung oder Erhöhung von Kontoführungsgebühren –, haben Kund:innen das Recht, das Konto außerordentlich und fristlos zu kündigen. Die Bank muss dabei über die Änderung und das Widerspruchsrecht informieren. Wer diese Frist verpasst, gilt als zustimmend. Deshalb gilt: Benachrichtigungen der Bank immer lesen, auch wenn sie wie Werbung wirken.
Ein Sonderfall, der selten, aber wichtig ist: das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Wer ein solches Konto führt – etwa weil eine Pfändung vorliegt –, genießt besonderen Schutz. Die Bank darf ein P-Konto nicht ohne Weiteres kündigen oder umstellen. Wer ein P-Konto schließen möchte, sollte sich vorab rechtlich beraten lassen, um den Pfändungsschutz nicht unbeabsichtigt zu verlieren.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2 – Alle Daueraufträge, Lastschriften und Einzugsermächtigungen auf das neue Konto umziehen (BAföG-Amt, Vermieter, Streaming-Dienste etc.
- Schritt 3 – Guthaben überweisen oder Überweisung nach Kündigung veranlassen; Dispositionskredit auf null bringen
- Schritt 4 – Schriftliche Kündigung einreichen (per Brief mit Einschreiben oder über Online-Banking falls angeboten); Kündigungsbestätigung anfordern
- Schritt 5 – Girokarte und Kreditkarte zurückgeben oder vernichten (bankspezifisch prüfen
Schritt-für-Schritt: Girokonto richtig kündigen ohne Fallstricke
Pflichtangaben im Kündigungsschreiben: Vollständiger Name, Adresse, Kontonummer / IBAN, BIC, Kundennummer, gewünschtes Kündigungsdatum (oder 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt'), Bitte um schriftliche Bestätigung
Schritt 1 ist unverzichtbar und muss vor allem anderen kommen: Eröffne zuerst das neue Konto und notiere dir die neue IBAN sowie die BIC. Solange du kein neues Konto hast, das aktiv genutzt werden kann, beginne nicht mit der Kündigung des alten. Es klingt offensichtlich, doch viele kündigen in der Euphorie über ein besseres Angebot zu früh – und stehen dann vorübergehend ohne funktionsfähige Bankverbindung da.
Schritt 2 ist der aufwendigste und oft unterschätzte: Alle Zahlungspartner müssen die neue IBAN erhalten. Dazu gehören der Arbeitgeber oder das BAföG-Amt für eingehende Zahlungen, der Vermieter für Daueraufträge zur Miete, Versicherungen, Streamingdienste, Fitnessstudios, Telefonanbieter und sämtliche Shops, bei denen du per Lastschrift zahlst. Gehe deine Kontoauszüge der letzten zwölf Monate systematisch durch – so triffst du auf Zahlungspartner, die du im Alltag vielleicht vergessen hast, die aber nur einmal jährlich per Lastschrift buchen.
Schritt 3: Stelle sicher, dass kein negativer Saldo auf dem alten Konto verbleibt. Einen Dispositionskredit muss man vor der Kündigung vollständig ausgeglichen haben – andernfalls kann die Bank die Kündigung ablehnen oder offene Forderungen einfordern. Vorhandenes Guthaben kannst du selbst auf das neue Konto überweisen oder in der Kündigungserklärung darum bitten, dass die Bank ein eventuelles Restguthaben nach Kontoschließung auf die neue Bankverbindung überweist.
Schritt 4: Die schriftliche Kündigung einreichen. Ob per Brief (idealerweise Einschreiben mit Rückschein) oder über das Online-Kündigungsformular der Bank – entscheidend ist, dass du eine Kündigungsbestätigung erhältst. Fordere diese ausdrücklich an. Ohne schriftlichen Nachweis kann es im Streitfall schwierig werden zu belegen, wann die Kündigung zugegangen ist und ab wann keine weiteren Gebühren anfallen dürfen.
AUF EINEN BLICK
- Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein – so liegt der Nachweis des Zugangs vor
- Formular-Tipp: Manche Banken bieten ein Online-Kündigungsformular an – prüfen, ob dieses rechtssicher ist (AGB lesen
- Angabe der neuen Bankverbindung für Restguthaben-Überweisung nicht vergessen
Musterbrief: So formulierst du die Kündigung deines Girokontos korrekt
Viele Banken führen kostenlose Studentenkonten nur bis zu einem bestimmten Alter oder bis zur Exmatrikulation – danach können Gebühren anfallen oder das Konto wird automatisch umgestellt
Ein Kündigungsschreiben für ein Girokonto muss keine komplizierte Sprache verwenden, aber bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit es rechtssicher ist. Dazu gehören dein vollständiger Name und deine aktuelle Adresse, die Kontonummer beziehungsweise IBAN des zu kündigenden Kontos, die BIC der Bank, deine Kundennummer (sofern vorhanden), das gewünschte Kündigungsdatum oder alternativ der Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sowie die ausdrückliche Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Außerdem empfiehlt es sich, im Schreiben die neue Bankverbindung anzugeben, damit ein eventuelles Restguthaben korrekt ausgezahlt werden kann. Das Schreiben sollte mit Ort, Datum und deiner Unterschrift versehen sein. Versende es per Einschreiben mit Rückschein: So hast du einen gerichtsfesten Nachweis, dass das Schreiben die Bank erreicht hat und zu welchem Zeitpunkt.
Manche Banken bieten ein Online-Kündigungsformular an, was praktischer erscheint. Prüfe in diesem Fall unbedingt die AGB, ob diese Form der Kündigung ausdrücklich als rechtswirksam anerkannt ist. Bei einigen Anbietern ist die Kündigung per Online-Formular vollständig anerkannt und dokumentiert; bei anderen ist die Schriftform per Brief nach wie vor vorgeschrieben. Im Zweifel: Brief zusätzlich versenden. Vergiss nicht, in jedem Fall eine Kopie für dich zu behalten.
Wer das Sonderkündigungsrecht aufgrund einer AGB-Änderung in Anspruch nimmt, sollte dies im Schreiben explizit erwähnen: „Ich kündige hiermit das oben genannte Konto außerordentlich gemäß § 675h BGB aufgrund der angekündigten Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen." Diese Formulierung macht den Grund klar und schützt dich vor späteren Gebührenforderungen für den Zeitraum nach der gewünschten Kündigung.
AUF EINEN BLICK
- Bei Umstellung durch die Bank greift oft das Sonderkündigungsrecht – Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten genau prüfen
- Alternative zum Kündigen: Umwandlung in ein reguläres Girokonto oder in ein Jungkunden-/Young-Konto prüfen
- Tipp: Exmatrikulationsbescheinigung bereithalten – manche Banken fordern diesen Nachweis
Studentenkonto kündigen nach der Exmatrikulation: Was du beachten musst
Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes (ZKG) sind Banken verpflichtet, beim Kontowechsel zu helfen – Kontowechselservice ist gesetzlich geregelt
Studentenkonten sind in der Regel an einen aktiven Hochschulstatus geknüpft. Viele Banken setzen zusätzlich ein Höchstalter fest – häufig 27 oder 30 Jahre –, bis zu dem das kostenlose Modell gilt. Nach der Exmatrikulation oder bei Überschreiten des Maximalalters wird das Konto meist automatisch auf ein reguläres Girokonto umgestellt. In diesem Fall informiert die Bank in der Regel vorab über die Änderung der Konditionen.
Genau diese Umstellung löst häufig das Sonderkündigungsrecht aus: Da die Bank einseitig die Vertragskonditionen ändert – nämlich durch die Einführung oder Erhöhung von Kontoführungsgebühren –, hast du das Recht, das Konto außerordentlich zu kündigen. Die Widerspruchs- und Kündigungsfrist beginnt mit der Zustellung der entsprechenden Mitteilung. Lass dir diese Frist nicht entgleiten; sie beträgt in der Regel bis zum vorgeschlagenen Änderungsdatum.
Alternativ zur Kündigung lohnt sich ein Blick auf mögliche Zwischenlösungen: Viele Banken bieten sogenannte Jungkunden- oder Young-Konten an, die ebenfalls kostengünstig oder gebührenfrei sind und sich an Menschen bis zu einem bestimmten Alter richten. Ob eine Umwandlung in ein solches Modell sinnvoller ist als ein vollständiger Bankwechsel, hängt von deinen individuellen Anforderungen ab: Braucht du eine Kreditkarte? Wie wichtig sind Filialen oder Barzahlungen? Welche digitalen Funktionen nutzt du täglich?
Tipp für die Praxis: Halte deine Exmatrikulationsbescheinigung bereit. Manche Banken fordern diesen Nachweis, bevor sie ein Studentenkonto schließen oder umwandeln. Die Bescheinigung bekommst du über das Studierendensekretariat deiner Hochschule, häufig auch digital über das Campus-Management-System.
AUF EINEN BLICK
- Neue Bank muss auf Wunsch beim Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften unterstützen und alle Zahlungspartner informieren
- Fristen für den Kontowechselservice sind gesetzlich definiert
- Internationale Kontowechsel (z. B. bei Auslandssemester) sind vom Kontowechselservice nicht automatisch abgedeckt
Gesetzlicher Kontowechselservice: Dein Recht beim Bankwechsel
Fehler 1: Kündigung vor dem vollständigen Umzug aller Zahlungsvorgänge – führt zu geplatzten Lastschriften und möglichen Mahngebühren
Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes (ZKG) sind Banken in Deutschland gesetzlich verpflichtet, beim Kontowechsel aktiv zu helfen. Das bedeutet: Die neue Bank muss auf deinen Wunsch hin den Wechsel koordinieren – sie informiert die relevanten Zahlungspartner über deine neue IBAN und unterstützt beim Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften. Du musst diesen Service nicht alleine stemmen.
Konkret funktioniert das so: Du beauftragst die neue Bank mit dem Kontowechselservice. Diese nimmt dann Kontakt zur alten Bank auf, überträgt die Liste der aktiven Daueraufträge und Lastschriften und leitet – soweit gewünscht – Zahlungspartner automatisch an. Die gesetzlich definierten Fristen für diesen Prozess stellen sicher, dass der Wechsel innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen ist. Der Service ist für dich kostenfrei.
Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Kontowechselservice gilt nur innerhalb Deutschlands und für Konten in Euro. Wer für ein Auslandssemester oder nach dem Studium ins Ausland zieht und dort ein Konto eröffnen möchte, ist von diesem Service nicht abgedeckt. In diesem Fall musst du Zahlungspartner selbst informieren und prüfen, ob ein deutsches Konto parallel weitergeführt werden sollte – etwa für Überweisungen aus Deutschland, Steuererstattungen oder Versicherungsauszahlungen.
Der Kontowechselservice ist ein Recht, keine Pflicht. Du kannst ihn in Anspruch nehmen oder den Wechsel vollständig selbst organisieren – letzteres gibt dir mehr Kontrolle, erfordert aber mehr Eigeninitiative. Für Studierende, die viele laufende Zahlungsvorgänge haben, ist der Service in der Regel eine zeitsparende Unterstützung, die man nutzen sollte.
AUF EINEN BLICK
- Fehler 2: Dispokredit nicht ausgeglichen – Bank kann Kündigung ablehnen oder Restforderungen eintreiben
- Fehler 3: Keine Bestätigung der Kündigung angefordert – ohne Nachweis droht Streit über das Datum
- Nach der Kündigung: Brutto-Netto-Rechner nutzen, um das neue Nettogehalt nach Studienende korrekt einzuplanen und Kontorahmen für das neue Konto richtig zu wählen
- Finanz-Check: Neben dem Girokonto auch prüfen, ob BAföG-Rückzahlungsplan, Krankenversicherung und andere Abos auf das neue Konto umgestellt sind
Häufige Fehler beim Girokonto kündigen und was danach zu tun ist
Der häufigste Fehler ist zeitlich: Die Kündigung wird eingereicht, bevor alle Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto umgezogen sind. Die Folge sind geplatzte Lastschriften – die Bank bucht ab, das Konto ist bereits geschlossen, die Zahlung scheitert. Das zieht Rücklastschriftgebühren nach sich, die du sowohl gegenüber dem Zahlungsempfänger als auch gegenüber der Bank tragen musst. Im schlimmsten Fall gerätst du in einen Zahlungsverzug, der Mahnverfahren auslöst. Lösung: Erst umziehen, dann kündigen – konsequent in dieser Reihenfolge.
Fehler Nummer zwei ist der offene Dispositionskredit. Wer zum Zeitpunkt der Kündigung noch im Dispo ist, riskiert, dass die Bank die Kündigung schlicht ablehnt oder die Kontoschließung hinauszögert, bis die Forderung beglichen ist. Der Dispo ist ein kurzfristiger Kredit der Bank – und kein Kreditverhältnis, das man durch Kündigung des Kontos automatisch auflöst. Bringe den Kontostand vor der Kündigung in den positiven Bereich.
Fehler drei: Keine Bestätigung angefordert. Ohne schriftliche Kündigungsbestätigung bist du im Streitfall auf Zeugen oder andere Belege angewiesen. Sollte die Bank weiterhin Gebühren abbuchen oder behaupten, die Kündigung nie erhalten zu haben, ist ein Einschreiben mit Rückschein dein wichtigstes Beweismittel. Fordere die Bestätigung ausdrücklich an – und archiviere sie.
Was nach der Kündigung kommt: Mit dem neuen Konto startest du idealerweise mit einem klaren Finanzüberblick. Wer nach dem Studium ins Berufsleben einsteigt, sollte das eigene Nettogehalt realistisch einplanen – denn Bruttogehalt und tatsächlicher Auszahlungsbetrag können je nach Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren Abzügen deutlich voneinander abweichen. Der Kontorahmen des neuen Girokontos sollte auf die tatsächlichen monatlichen Einnahmen abgestimmt sein, nicht auf Wunschvorstellungen.
Fazit: Schritt für Schritt zur sicheren Kontoschließung
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Häufige Fragen
Nein, ein Girokonto können Sie in der Regel nicht sofort und ohne Frist kündigen. Es gilt eine Kündigungsfrist, die meist zwischen zwei Wochen und zwei Monaten liegt, abhängig von den Vertragsbedingungen Ihrer Bank. Eine fristlose Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverstößen der Bank.
Nach der Kündigung wird Ihr Guthaben auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen, sobald das Konto vollständig abgewickelt ist. Dazu müssen Sie der Bank eine gültige Zielkontoverbindung mitteilen, andernfalls wird das Geld nach Ablauf einer Frist hinterlegt. Rechnungen oder Lastschriften, die noch eingehen, können nach der Kündigung nicht mehr von Ihrem Konto abgebucht werden.
Ja, die Bank kann Ihr Girokonto unter bestimmten Umständen kündigen, etwa bei erheblichen Vertragsverstößen oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine angemessene Frist einhalten, die gesetzlich mindestens zwei Monate beträgt. Bei einer ordentlichen Kündigung durch die Bank müssen Sie in der Regel einen Wechsel zu einem anderen Konto ermöglicht bekommen.
Nach dem Studium müssen Sie Ihr Studentenkonto in der Regel in ein reguläres Girokonto umwandeln, da der Studentenstatus entfällt. Dazu kontaktieren Sie Ihre Bank, die Ihnen die Konditionen für ein normales Konto anbietet, oder Sie kündigen das Konto und eröffnen ein neues. Eine automatische Umwandlung erfolgt nicht immer, daher sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Bank informieren, um Gebühren zu vermeiden.
Der gesetzliche Kontowechselservice ist ein kostenloser Service, den Banken seit 2016 anbieten müssen, um den Wechsel zu erleichtern. Er umfasst die Übertragung von Daueraufträgen, Lastschriften und eingehenden Zahlungen auf Ihr neues Konto. Sie müssen ihn nicht nutzen, aber er ist verpflichtend für Ihre Bank, wenn Sie ihn anfordern, und er erleichtert den Wechsel erheblich.
Nein, für die Kündigung Ihres Girokontos ist kein Einschreiben zwingend erforderlich, aber es ist empfehlenswert, um den Zugang nachweisen zu können. Sie können die Kündigung auch per Online-Banking, E-Mail oder persönlich in der Filiale einreichen, sofern Ihre Bank dies akzeptiert. Ein Einschreiben bietet Ihnen jedoch einen rechtssicheren Nachweis über den Zeitpunkt der Kündigung.
Vor der Kündigung sollten Sie unbedingt alle offenen Lastschriften und Daueraufträge auf ein neues Konto umstellen oder diese rechtzeitig beenden. Prüfen Sie, ob noch Zahlungen ausstehen, und stellen Sie sicher, dass Ihr Konto kein negatives Guthaben aufweist. Sichern Sie außerdem alle Kontoauszüge und wichtigen Dokumente, da Sie nach der Kündigung keinen Zugriff mehr auf das Konto haben.
Ja, in den meisten Fällen können Sie Ihr Girokonto auch online kündigen, etwa über das Online-Banking oder ein Kündigungsformular auf der Website Ihrer Bank. Die Bank muss Ihnen eine Bestätigung der Kündigung zusenden, und die Kündigung wird zum nächstmöglichen Termin wirksam. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Angaben wie Kontonummer und Vertragsdaten bereithalten.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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