Konto eröffnen So funktioniert es
Konto eröffnen als Student:in – welche Unterlagen du brauchst, wie VideoIdent funktioniert & welche Kontoarten es gibt. Jetzt informieren!
- Erstes eigenes Girokonto ist Voraussetzung für Mietzahlungen, BAföG-Auszahlung und Jobgehalt.
- Ohne Konto kein Online-Shopping, kein Streaming-Abo, kein SEPA-Lastschriftverfahren.
- Elterliches Konto reicht spätestens beim Umzug in die erste eigene WG nicht mehr aus.
- Viele Banken bieten spezielle Studentenkonten mit vergünstigten oder kostenlosen Konditionen an – Vergleich der Konditionen lohnt sich.
Konto eröffnen in wenigen Schritten – was Studierende wissen müssen
Erstes eigenes Girokonto ist Voraussetzung für Mietzahlungen, BAföG-Auszahlung und Jobgehalt.
Ein eigenes Girokonto ist für Studierende kein Nice-to-have, sondern die Grundvoraussetzung für ein selbstständiges Finanzleben: BAföG, Jobgehalt, Miete – alles läuft über das Konto. Die Eröffnung dauert online oft unter 15 Minuten, wenn du die richtigen Unterlagen griffbereit hast.
AUF EINEN BLICK
- Ohne Konto kein Online-Shopping, kein Streaming-Abo, kein SEPA-Lastschriftverfahren.
- Elterliches Konto reicht spätestens beim Umzug in die erste eigene WG nicht mehr aus.
- Viele Banken bieten spezielle Studentenkonten mit vergünstigten oder kostenlosen Konditionen an – Vergleich der Konditionen lohnt sich.
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Finanzielle Selbstständigkeit beginnt mit dem ersten Girokonto
Girokonto: das klassische Zahlungskonto für tägliche Transaktionen, Daueraufträge und Lastschriften.
Wer zum ersten Mal in eine eigene WG zieht, merkt schnell: Das elterliche Konto reicht nicht mehr aus. Vermieter:innen verlangen eine SEPA-Lastschriftermächtigung oder einen Dauerauftrag – beides setzt ein eigenes Girokonto voraus. Auch das BAföG-Amt überweist Fördergelder ausschließlich auf ein Konto, das auf den eigenen Namen läuft. Wer einen Nebenjob annimmt, braucht eine eigene IBAN für die Gehaltszahlung, und spätestens beim ersten Arbeitsvertrag fragt der Arbeitgeber nach Kontonummer und Bankleitzahl.
Darüber hinaus ist ein eigenes Konto die Voraussetzung für nahezu jede digitale Alltagstransaktion: Online-Shopping, Streaming-Abos, Ticketkäufe und App-Stores setzen eine eigene Zahlungsmethode voraus. Ohne Girokonto entfällt die Möglichkeit, Lastschriften zu autorisieren oder per Überweisung zu bezahlen. Das schränkt die Teilhabe am digitalen Alltag erheblich ein – und ist in vielen Fällen auch praktisch nicht lösbar, ohne auf andere Personen angewiesen zu sein.
Viele Banken bieten spezielle Studentenkonten an, die kostenfrei geführt werden – zumindest solange die Immatrikulation nachgewiesen wird. Die Konditionen unterscheiden sich jedoch erheblich: Manche Institute verlangen nach dem Studienabschluss eine Kontoführungsgebühr, andere bieten dauerhaft kostenlose Modelle. Ein sorgfältiger Vergleich vor der Eröffnung lohnt sich, denn die Wahl der Bank beeinflusst nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch das Geldautomatennetz, die App-Qualität und den Kundenservice.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Girokonto: das klassische Zahlungskonto für tägliche Transaktionen, Daueraufträge und Lastschriften. | , |
| Tagesgeldkonto: Sparkonto mit variablem Zinssatz | kein Zahlungsverkehr, aber täglich verfügbar – ideal als Notgroschen. |
| Depot: Wertpapierdepot für Aktien | ETFs und Fonds; wird bei einer Depotbank oder einem Online-Broker geführt. |
| Geschäftskonto: für Freiberufler:innen und Selbstständige im Studium – steuerlich sinnvolle Trennung von privaten Finanzen. | , |
| Übersicht hilft | den richtigen Kontotyp je nach Lebenssituation zu wählen. |
Girokonto, Tagesgeldkonto, Depot – welche Kontoart passt zu dir?
Mindestalter: In der Regel Volljährigkeit (18 Jahre); unter 18 nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Das Girokonto ist das Herzstück der persönlichen Finanzen: Hier laufen Gehaltseingänge, Mietzahlungen, Daueraufträge und Lastschriften zusammen. Es ist das einzige Kontomodell, das echten Zahlungsverkehr ermöglicht, und damit für jeden Studierenden unverzichtbar. Girokonten werden sowohl bei Filialbanken als auch bei Direktbanken und Neobanken angeboten – mit teils sehr unterschiedlichen Gebührenmodellen und Leistungsumfängen.
Ein Tagesgeldkonto ergänzt das Girokonto ideal als Sparinstrument. Es bietet einen variablen Zinssatz, kein Zahlungsverkehr und tägliche Verfügbarkeit – damit eignet es sich hervorragend als Notgroschen oder kurzfristiger Sparanlagenort. Wichtig zu wissen: Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer. Wer einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat, kann Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Ledige) steuerfrei vereinnahmen.
Ein Wertpapierdepot ist die richtige Wahl, sobald Studierende beginnen, langfristig Vermögen aufzubauen – etwa durch ETF-Sparpläne. Das Depot wird bei einer Depotbank oder einem Online-Broker geführt und ist vom Girokonto getrennt. Wer im Studium freiberuflich oder selbstständig arbeitet, sollte zudem über ein Geschäftskonto nachdenken: Die strikte Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungsströmen erleichtert die spätere Buchhaltung und ist steuerlich sinnvoll.
AUF EINEN BLICK
- Wohnsitz in Deutschland oder EU: Die meisten Direktbanken verlangen einen deutschen Wohnsitz.
- Gültiger Lichtbildausweis: Personalausweis oder Reisepass – kein abgelaufenes Dokument.
- Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID): wird für die Kontoanlage und den Freistellungsauftrag benötigt.
- Bei internationalen Studierenden: Aufenthaltstitel kann zusätzlich verlangt werden.
Voraussetzungen für die Kontoeröffnung im Überblick
Schritt 1 – Kontoart & Anbieter auswählen: Filialbank vs. Direktbank vs. Neobank; Konditionen (Kontoführungsgebühren, Geldautomatennetz, Studentenrabatt) vergleichen.
Die wichtigste Voraussetzung ist das Mindestalter: In Deutschland dürfen Minderjährige unter 18 Jahren in der Regel kein eigenständiges Girokonto eröffnen – die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich, und viele Banken bieten explizit Jugendkonten für diese Altersgruppe an. Ab dem 18. Geburtstag kann die Eröffnung vollständig eigenverantwortlich erfolgen.
Neben dem Alter ist ein gültiger Lichtbildausweis zwingend erforderlich – also ein nicht abgelaufener Personalausweis oder Reisepass. Internationale Studierende, die noch keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in der Regel den Reisepass in Kombination mit dem Aufenthaltstitel verwenden. Außerdem verlangen die meisten Banken in Deutschland einen deutschen Wohnsitz: Die Wohnanschrift muss also bereits in Deutschland gemeldet sein – ein Problem, das insbesondere für Studierende zu Beginn ihres Aufenthalts auftreten kann.
Schließlich wird die Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) benötigt. Sie wird bei der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und per Post mitgeteilt; wer sie nicht zur Hand hat, kann sie über das Bundeszentralamt erneut anfordern. Die Steuer-ID ist nicht nur für die Kontoanlage selbst erforderlich, sondern auch für die Einrichtung eines Freistellungsauftrags, mit dem Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro steuerfrei gestellt werden können.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen: persönliche Daten, Adresse, Steuer-ID, ggf. Immatrikulationsbescheinigung für Studentenkonto.
- Schritt 3 – Identitätsprüfung: VideoIdent (per Smartphone in wenigen Minuten), PostIdent (Filiale der Deutschen Post) oder eID (Online-Ausweis-Funktion).
- Schritt 4 – Unterlagen einreichen: Je nach Bank Upload-Funktion im Onboarding-Flow.
- Schritt 5 – Bestätigung & PIN-Brief: Konto wird aktiviert, Debitkarte und PIN kommen per Post (in der Regel innerhalb weniger Werktage).
Schritt für Schritt zum eigenen Konto
VideoIdent: Videoanruf mit einem Mitarbeiter oder KI-gestütztem System; Ausweis in die Kamera halten; dauert meist unter 10 Minuten.
Schritt 1 – Kontoart und Anbieter wählen: Zunächst solltest du entscheiden, ob du ein klassisches Girokonto bei einer Filialbank, einer Direktbank oder einer Neobank eröffnen möchtest. Filialbanken bieten persönliche Beratung, haben aber häufig höhere Kontoführungsgebühren. Direktbanken operieren ausschließlich online und punkten oft mit kostenlosen Konten und breitem Geldautomatennetz. Neobanken wie App-first-Anbieter sind besonders einsteigerfreundlich, bieten aber manchmal einen eingeschränkteren Funktionsumfang. Vergleiche Kontoführungsgebühren, Geldautomatengebühren, Überziehungszinsen und eventuelle Studentenrabatte sorgfältig.
Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen: Die meisten Banken ermöglichen die vollständige Antragstellung online. Du gibst persönliche Daten ein – Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID – und lädst bei Studentenkonten in der Regel eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hoch. Diese Bescheinigung bestätigt den Studierendenstatus und ist oft die Voraussetzung für vergünstigte oder kostenfreie Konditionen.
Schritt 3 – Identitätsprüfung abschließen: Die Bank muss deine Identität gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) überprüfen. Dafür stehen je nach Anbieter drei Methoden zur Verfügung: VideoIdent, PostIdent oder eID. Nach erfolgreicher Identifikation aktiviert die Bank das Konto und sendet dir Zugangsdaten sowie – sofern bestellt – eine Debitkarte per Post.
Schritt 4 – Unterlagen einreichen: Manche Banken bitten zusätzlich, bestimmte Dokumente hochzuladen oder nachzureichen, beispielsweise eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder einen Nachweis des Wohnsitzes. Halte diese Unterlagen digital bereit, um den Prozess nicht zu verzögern. Nach Prüfung aller Unterlagen ist das Konto in der Regel innerhalb weniger Werktage einsatzbereit.
AUF EINEN BLICK
- PostIdent: Persönliche Identifikation in einer Postfiliale; Formular mitbringen, Ausweis vorzeigen; gut wenn kein stabiles Internet vorhanden.
- eID / Online-Ausweis-Funktion: Neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion + NFC-fähiges Smartphone; schnellste Methode.
- Für internationale Studierende ohne deutschen Ausweis: PostIdent mit Reisepass oft die zuverlässigste Option.
- Alle drei Verfahren sind rechtlich gleichwertig und BaFin-konform.
Identifikationsverfahren im Detail – welche Methode passt zu dir?
Jede Bank mit Privatkundengeschäft in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten (Zahlungskontengesetz).
VideoIdent ist das am weitesten verbreitete Verfahren bei Direktbanken und Neobanken. Du verbindest dich per Videoanruf mit einem Mitarbeiter oder einem KI-gestützten System, hältst deinen Ausweis in die Kamera und beantwortest einige kurze Fragen. Der gesamte Vorgang dauert meist unter zehn Minuten und kann bequem von zu Hause aus durchgeführt werden – Voraussetzung ist eine stabile Internetverbindung und ein Smartphone oder eine Webcam. VideoIdent ist rund um die Uhr verfügbar, wenn ein automatisiertes System eingesetzt wird.
PostIdent funktioniert in jeder Postfiliale deutschlandweit. Du druckst das Identifikationsformular aus, das dir die Bank bereitstellt, und legst es zusammen mit deinem Ausweis an einem Postschalter vor. Der Mitarbeiter bestätigt deine Identität und leitet die Daten an die Bank weiter. PostIdent ist besonders dann sinnvoll, wenn du kein stabiles Internet hast, kein passendes Gerät für VideoIdent besitzt oder als internationaler Studierender mit Reisepass identifiziert werden möchtest – denn PostIdent akzeptiert auch Reisepässe zuverlässig.
eID / Online-Ausweis-Funktion ist die schnellste und modernste Methode: Du benötigst einen neuen deutschen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein NFC-fähiges Smartphone und die dazugehörige AusweisApp. Die Identifikation dauert nur wenige Sekunden und ist vollständig automatisiert. Wer noch keinen neueren Personalausweis besitzt oder die Online-Funktion noch nicht aktiviert hat, sollte auf VideoIdent oder PostIdent zurückgreifen.
Für internationale Studierende ohne deutschen Personalausweis ist PostIdent mit dem Reisepass in Kombination mit dem Aufenthaltstitel häufig die zuverlässigste Option. Einige Neobanken akzeptieren im VideoIdent-Verfahren auch ausländische Ausweise, aber nicht alle – hier lohnt sich vorab ein Blick in die FAQ des jeweiligen Anbieters.
AUF EINEN BLICK
- Das Basiskonto ermöglicht grundlegende Zahlungsfunktionen – auch ohne positiven SCHUFA-Score.
- Kontoführungsgebühren dürfen beim Basiskonto erhoben werden, müssen aber angemessen sein (Richtwert: Durchschnittsentgelt am Markt – bitte aktuellen BaFin-Wert prüfen).
- Kein Dispositionskredit beim Basiskonto – Schutz vor Überschuldung.
- Antrag kann nicht ohne triftigen Grund abgelehnt werden; im Streitfall: Ombudsmann der Banken.
Das Basiskonto: Dein Recht auf ein Konto – auch ohne positive Bonität
Blockierte Konten (z. B. für Visumsantrag): gesonderte Produkte, kein Standard-Girokonto – separate Recherche empfohlen.
Wer einen negativen SCHUFA-Score hat oder in der Vergangenheit finanzielle Schwierigkeiten hatte, darf nicht einfach vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet jede Bank mit Privatkundengeschäft in Deutschland dazu, ein sogenanntes Basiskonto anzubieten. Dieses Konto ermöglicht grundlegende Funktionen wie Überweisungen, Lastschriften und die Nutzung einer Debitkarte – unabhängig vom SCHUFA-Score.
Für Studierende, die aus welchem Grund auch immer keine positive Bonität vorweisen können, ist das Basiskonto eine wichtige Absicherung. Es erlaubt, BAföG zu empfangen, Miete zu überweisen und am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Ein Dispositionskredit ist beim Basiskonto nicht vorgesehen – das schützt Kontoinhaber:innen gleichzeitig vor einer möglichen Überschuldung durch einen zu leichtfertigen Umgang mit dem Überziehungsrahmen.
Kontoführungsgebühren dürfen beim Basiskonto erhoben werden, müssen jedoch angemessen sein und sich an den marktüblichen Entgelten orientieren. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überprüft regelmäßig, ob Gebühren die zulässige Höchstgrenze überschreiten – aktuelle Richtwerte sollten direkt bei der BaFin abgerufen werden, da sie sich im Zeitverlauf verändern können.
AUF EINEN BLICK
- Aufenthaltstitel als zusätzliches Dokument: Original oder beglaubigte Kopie bereithalten.
- Einige Neobanken (vollständig digital) sind bei noch nicht registriertem deutschen Wohnsitz eingeschränkt – Direktbanken mit PostIdent oft flexibler.
- IBAN aus dem EU-Ausland: Europäisches Zahlungsverkehrsrecht (SEPA) garantiert Gleichbehandlung mit deutscher IBAN.
- Internationale Überweisungen: Wechselkursgebühren und SWIFT-Kosten prüfen.
Konto eröffnen als internationale:r Studierende:r in Deutschland
Freistellungsauftrag einrichten: Kapitalerträge bis zum jährlichen Sparerpauschbetrag steuerfrei stellen – Steuer-ID angeben.
Internationale Studierende stehen bei der Kontoeröffnung vor einigen zusätzlichen Hürden. Wer für ein Visum ein sogenanntes Sperrkonto (blockiertes Konto) benötigt, sollte wissen: Sperrkonten sind spezialisierte Produkte und kein normales Girokonto. Sie werden von bestimmten Anbietern angeboten und dienen dem Nachweis ausreichender Finanzmittel gegenüber der Ausländerbehörde oder der Botschaft. Die Auswahl sollte sorgfältig und separat erfolgen.
Für das reguläre Girokonto benötigst du als internationale:r Studierende:r in der Regel deinen Reisepass sowie den Aufenthaltstitel – im Original oder als beglaubigte Kopie, je nach Anforderung der Bank. Einige vollständig digital operierende Neobanken sind in der Anfangszeit eingeschränkt, wenn der Wohnsitz noch nicht in einem deutschen Einwohnermelderegister erfasst ist. In diesem Fall bieten Direktbanken mit PostIdent-Option oft mehr Flexibilität.
Ein wichtiger Hinweis für alle, die mit einer ausländischen IBAN aus dem EU-Raum zahlen möchten: Das europäische Zahlungsverkehrsrecht im Rahmen von SEPA garantiert die Gleichbehandlung aller EU-IBANs. Vermieter:innen, Arbeitgeber und Behörden in Deutschland dürfen eine ausländische EU-IBAN nicht ablehnen. In der Praxis kommt es jedoch gelegentlich zu Schwierigkeiten, weshalb ein deutsches Konto für den Alltag nach wie vor empfehlenswert ist.
AUF EINEN BLICK
- BAföG-Amt, Arbeitgeber und Vermieter die neue IBAN mitteilen.
- Daueraufträge und Lastschriften einrichten (Miete, GEZ-Befreiung prüfen, Streaming-Dienste).
- Overdraft / Dispo: Nur nutzen wenn nötig; Zinssatz ist in der Regel deutlich höher als bei anderen Krediten.
- Online-Banking absichern: starkes Passwort, 2FA, keine Banking-App in öffentlichen WLAN-Netzwerken nutzen.
Was du direkt nach der Kontoeröffnung erledigen solltest
Sobald das Konto aktiv ist, solltest du als erstes einen Freistellungsauftrag einrichten. Damit stellst du Kapitalerträge – etwa Zinsen vom Tagesgeldkonto oder Dividenden aus dem Depot – bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro (Ledige) steuerfrei. Ohne diesen Auftrag behält die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer ein – auch wenn deine Gesamteinkünfte noch weit unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) liegen. Die zu viel gezahlte Steuer kann zwar per Steuererklärung zurückgeholt werden, doch der Freistellungsauftrag ist der einfachere Weg.
Direkt nach Kontoeröffnung solltest du außerdem alle relevanten Stellen über deine neue IBAN informieren: das BAföG-Amt, deinen Arbeitgeber, deinen Vermieter und gegebenenfalls das Kindergeldkonto deiner Eltern, falls du noch Kindergeld erhältst. Vergiss auch nicht, Daueraufträge und Lastschriften einzurichten – etwa für die Miete oder Streaming-Dienste. Überprüfe zudem, ob du als Studierende:r von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden kannst, wenn du bereits über eine andere Person im Haushalt beitragspflichtig angemeldet bist.
Zum Thema Dispositionskredit: Viele Banken räumen nach der Kontoeröffnung automatisch einen Überziehungsrahmen ein. Nutze diesen nur in echten Notfällen – die Überziehungszinsen liegen in der Regel deutlich über den Zinssätzen anderer Kreditprodukte und können sich bei dauerhafter Nutzung erheblich summieren. Ein kleines finanzielles Polster auf dem Tagesgeldkonto ist hier die deutlich günstigere Alternative.
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Häufige Fragen
Ja, auch Minderjährige können ein Girokonto eröffnen, in der Regel ab einem Alter von sieben Jahren. Allerdings benötigst du dafür die Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter, also meist deiner Eltern, die den Kontovertrag mitunterschreiben müssen.
Für die Kontoeröffnung benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei Minderjährigen zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Je nach Bank können auch eine Meldebescheinigung oder ein Einkommensnachweis verlangt werden, um die Identität und deine Bonität zu prüfen.
Die Dauer der Online-Kontoeröffnung hängt vom jeweiligen Anbieter und der Prüfung deiner Unterlagen ab. In vielen Fällen kannst du das Konto innerhalb weniger Minuten beantragen, die endgültige Freischaltung erfolgt jedoch oft erst nach ein bis zwei Werktagen, wenn die Identitätsprüfung abgeschlossen ist.
Ein Girokonto dient der täglichen Nutzung für Zahlungen, Gehaltseingänge und Überweisungen, während ein Tagesgeldkonto vor allem zum Sparen gedacht ist. Auf dem Tagesgeldkonto erhältst du in der Regel Zinsen, aber es gibt keine Bankkarte oder Überweisungsfunktion für den laufenden Zahlungsverkehr.
Ja, auch mit einer negativen SCHUFA kannst du ein Konto eröffnen, denn du hast in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. Dieses Konto bietet dir die grundlegenden Funktionen wie Überweisungen und Bargeldabhebungen, auch wenn die Bank dir kein normales Girokonto anbieten möchte.
VideoIdent ist ein Verfahren zur Online-Identitätsprüfung, bei dem du dich per Videoanruf mit einem Mitarbeiter der Bank oder eines Dienstleisters verbindest. Du hältst deinen Ausweis in die Kamera und beantwortest einige Fragen, um zu bestätigen, dass du die Person auf dem Dokument bist.
Als internationaler Studierender bist du nicht gesetzlich verpflichtet, ein deutsches Konto zu eröffnen, aber es ist in der Praxis meist notwendig. Viele Vermieter, Arbeitgeber oder Behörden erwarten eine deutsche Bankverbindung, und du sparst oft Gebühren bei Überweisungen und Bargeldabhebungen im Inland.
Ein Freistellungsauftrag teilt deiner Bank mit, bis zu welchem Betrag deine Kapitalerträge wie Zinsen steuerfrei bleiben. Nach der Kontoeröffnung ist er wichtig, damit die Bank keine Abgeltungsteuer auf deine Zinsen einbehält, solange deine Erträge innerhalb des gesetzlichen Sparerpauschbetrags liegen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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