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Vorabpauschale im Sparplan: So besteuert das Finanzamt thesaurierende ETFs

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auch bei thesaurierenden Fonds und ETFs jährlich Steuern auf einen fiktiven Ertrag zahlst. Dein Broker berechnet sie automatisch und bucht sie von deinem Verrechnungs­konto ab.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale gilt seit 2018 für alle Investmentfonds, betrifft aber vor allem thesaurierende ETFs ohne Ausschüttungen.
  • Berechnungsgrundlage sind der Basiszins, der Fondswert am Jahresanfang und die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds.
  • Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote greift eine Teilfreistellung von 30 Prozent auf die Vorabpauschale.
  • Mit einem Freistellungsauftrag von 1000 Euro pro Person (2000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleibt die Vorabpauschale oft steuerfrei.

01 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale im Sparplan?

Die Vorabpauschale ist eine vorgezogene Besteuerung für Fonds und ETFs, die Erträge thesaurieren statt ausschütten. Sie stellt einen fiktiven Ertrag dar, der jährlich versteuert wird.

Für deinen ETF-Sparplan bedeutet die Vorabpauschale, dass du auch dann eine jährliche Steuerzahlung leisten musst, wenn dein Fonds keine Dividenden auf dein Konto überweist. Der Gesetzgeber nimmt dafür einen fiktiven Ertrag an, der auf dem Wert deiner Anteile am Jahresanfang basiert. Diese pauschale Wertsteigerung dient als Grundlage für die Abgeltungsteuer.

Die Depotbank berechnet die Höhe der Vorabpauschale automatisch und führt die darauf entfallende Steuer direkt an das Finanzamt ab. Du musst die Vorabpauschale selbst nicht in deiner Steuererklärung angeben. Die Regelung gilt seit der Investmentsteuerreform 2018 und betrifft vor allem thesaurierende Fonds und ETFs.

  • Die Vorabpauschale ist eine vorgezogene Besteuerung eines fiktiven Ertrags.
  • Sie ersetzt die frühere Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge.
  • Dein Broker übernimmt die komplette Berechnung und Abführung.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Eine pauschale Wertsteigerung, die als Bemessungsgrundlage für die jährliche Besteuerung von Investmentfonds dient. Sie wurde mit dem Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt und ersetzt die frühere Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge.

Die Vorabpauschale wird nicht direkt überwiesen, sondern die auf ihrer Basis berechnete Abgeltungsteuer. Dein Broker führt sie automatisch ans Finanzamt ab.

02 · Vergleich

Thesaurierende vs. ausschüttende Fonds: Wo fällt die Vorabpauschale an?

Die Vorabpauschale betrifft beide Fondsarten, wirkt sich aber unterschiedlich aus. Bei ausschüttenden Fonds wird sie mit den tatsächlichen Ausschüttungen verrechnet.

Bei ausschüttenden Fonds erhältst du regelmäßig Dividenden oder Zinsen auf dein Verrechnungskonto. Diese tatsächlichen Ausschüttungen werden mit der berechneten Vorabpauschale verrechnet. Nur wenn der Basisertrag höher ist als die Summe deiner Ausschüttungen, fällt auf die Differenz eine zusätzliche Steuer an.

Bei thesaurierenden Fonds fließt kein Geld aus dem Fonds an dich. Hier wird die Vorabpauschale in voller Höhe als fiktiver Ertrag angesetzt, sofern der Fonds im jeweiligen Jahr einen Wertzuwachs hatte. Die Steuer darauf bucht dein Broker von deinem Verrechnungskonto ab, deshalb ist eine ausreichende Deckung wichtig.

  • Thesaurierende Fonds: Vorabpauschale fällt an, wenn der Basisertrag positiv ist.
  • Ausschüttende Fonds: Vorabpauschale wird mit den realen Ausschüttungen verrechnet.
  • Der Steuerstundungseffekt bei Thesaurierern bleibt bestehen, ist aber geringer als vor 2018.
Besteuerung im Sparplan nach Fondsart
Thesaurierende FondsAusschüttende Fonds
Jährlicher GeldzuflussKein Geldzufluss, Erträge bleiben im FondsRegelmäßige Dividenden oder Zinsen aufs Verrechnungskonto
VorabpauschaleFällt an, wenn der Basisertrag die Ausschüttungen übersteigtWird mit tatsächlichen Ausschüttungen verrechnet, fällt oft nicht an
SteuerzahlungWird vom Verrechnungskonto abgebucht, Deckung nötigWird direkt von der Ausschüttung einbehalten

03 · Schritt für Schritt

So berechnet dein Broker die Vorabpauschale

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten und wird von der Depotbank jedes Jahr im Januar für das Vorjahr durchgeführt. Du musst sie nicht selbst in der Steuererklärung angeben.

Die Berechnung startet mit dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium zu Beginn jedes Jahres veröffentlicht. Dieser Zinssatz leitet sich aus der langfristigen Rendite deutscher Bundesanleihen ab und lag für das Jahr 2025 bei 2,53 Prozent. Aus diesem Basiszins multipliziert mit dem Faktor 0,7 und dem Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang ergibt sich der sogenannte Basisertrag.

Im nächsten Schritt vergleicht dein Broker den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung deiner Anteile im Kalenderjahr. Ist dein Fonds im Minus, entfällt die Vorabpauschale komplett. Hat er an Wert gewonnen, wird der kleinere der beiden Beträge als Grundlage für die Steuer herangezogen.

  • Der Basiszins für 2025 beträgt 2,53 Prozent.
  • Der Basisertrag wird mit dem Faktor 0,7 auf den Fondswert am Jahresanfang berechnet.
  • Maßgeblich ist immer der kleinere Betrag aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung.
01

Basiszins feststellen

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Basiszins zu Jahresbeginn. Er leitet sich aus der langfristigen Rendite deutscher Bundesanleihen ab und lag 2025 bei 2,53 Prozent.

02

Basisertrag berechnen

Der Basisertrag ergibt sich aus Basiszins multipliziert mit 0,7 und dem Fondswert am Jahresanfang. Beispiel: 2,53 Prozent mal 0,7 mal 5000 Euro ergibt 88,55 Euro.

03

Wertsteigerung ermitteln

Die tatsächliche Wertsteigerung ist die Differenz zwischen Fondswert am Jahresende und Fondswert am Jahresanfang. Ist der Fonds im Minus, entfällt die Vorabpauschale.

04

Kleineren Betrag wählen

Die Vorabpauschale entspricht dem kleineren Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung. So wird nie mehr versteuert als der Fonds tatsächlich zugelegt hat.

05

Ausschüttungen abziehen

Bei ausschüttenden Fonds werden die tatsächlichen Ausschüttungen von der Vorabpauschale abgezogen. Übersteigen sie den Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an.

06

Teilfreistellung anwenden

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Auf die restlichen 70 Prozent wird die Abgeltungsteuer fällig.

04 · Was gilt

Wo die Teilfreistellung bei Aktienfonds greift

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass Quellensteuern auf Fondsebene nicht mehr auf deine Abgeltungsteuer anrechenbar sind. Sie reduziert die Steuerlast je nach Fondsart unterschiedlich stark.

Für Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt profitieren von 60 Prozent, solche mit Inlandsschwerpunkt sogar von 80 Prozent. Für Rentenfonds, Geldmarktfonds und sonstige Fonds ohne relevante Aktienquote gibt es keine Teilfreistellung.

  • Aktienfonds ab 51 Prozent Aktienquote: 30 Prozent Teilfreistellung.
  • Mischfonds ab 25 Prozent Aktienquote: 15 Prozent Teilfreistellung.
  • Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt: 60 Prozent Teilfreistellung.

Teilfreistellung gilt

·Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote: 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei
·Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote: 15 Prozent Teilfreistellung
·Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt: 60 Prozent Teilfreistellung
·Immobilienfonds mit Inlandsschwerpunkt: 80 Prozent Teilfreistellung

Keine Teilfreistellung

·Rentenfonds und Geldmarktfonds ohne relevante Aktienquote
·Sonstige Fonds mit weniger als 25 Prozent Aktienquote
·Einzelaktien im Depot, hier gilt die volle Abgeltungsteuer ohne Teilfreistellung

05 · Kosten

Sparerpauschbetrag und Freistellungs­auftrag: So bleibt die Vorabpauschale steuerfrei

Der Sparerpauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor Steuern. Mit einem Freistellungsauftrag weist du deinen Broker an, diesen Freibetrag bei der Vorabpauschale zu berücksichtigen.

Für eine Einzelperson liegt er bei 1000 Euro pro Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro. Diesen Freibetrag berücksichtigt dein Broker nur, wenn du einen Freistellungsauftrag einrichtest.

Ohne Freistellungsauftrag führt dein Broker die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale direkt an das Finanzamt ab. Du kannst dir zu viel gezahlte Steuern dann nur über deine Einkommensteuererklärung zurückholen. Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge bei mehreren Depots den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.

  • Der Sparerpauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Zusammenveranlagte Ehepaare haben einen Freibetrag von 2000 Euro.
  • Ein Freistellungsauftrag verhindert die sofortige Steuerabführung durch den Broker.

Steuerliche Freibeträge 2026

Einzelperson1000 EUR
Zusammenveranlagtes Ehepaar2000 EUR

06 · Im Vertrag

Abgeltungs­teuer und Solidaritäts­zuschlag auf die Vorabpauschale

Auf die Vorabpauschale nach Teilfreistellung fallen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an. Die Sätze sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle Kapitalerträge.

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag. Der Solidaritätszuschlag wird zusätzlich auf die Abgeltungsteuer erhoben, nicht auf den Ertrag selbst.

Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer. Effektiv ergibt sich damit eine Steuerlast von 26,375 Prozent auf die Vorabpauschale nach Teilfreistellung. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommt je nach Bundesland ein Satz von 8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer hinzu.

  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent.
  • Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
  • Die effektive Steuerlast ohne Kirchensteuer beträgt 26,375 Prozent.

Steuersätze auf die Vorabpauschale

Abgeltungsteuer25 ProzentDie Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf die Vorabpauschale nach Abzug der Teilfreistellung.
Solidaritätszuschlag5,5 ProzentDer Solidaritätszuschlag wird auf die Abgeltungsteuer erhoben, nicht auf den Ertrag selbst. Effektiv ergibt das 26,375 Prozent Steuerlast.
Kirchensteuer8 bis 9 ProzentBei Kirchenmitgliedschaft kommt Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu. Der genaue Satz hängt vom Bundesland ab.

07 · Fehler vermeiden

Verrechnungs­konto: Warum ausreichende Deckung wichtig ist

Bei thesaurierenden Fonds fließt kein Geld aus dem Fonds auf dein Konto. Die Steuer auf die Vorabpauschale bucht dein Broker daher vom Verrechnungskonto ab.

Ist das Konto nicht gedeckt, führt die Depotbank die Buchung trotzdem durch und dein Konto gerät ins Minus.

Prüfe deshalb im Januar, ob ausreichend Guthaben auf deinem Verrechnungskonto vorhanden ist. Ein weiterer typischer Fehler ist ein fehlender oder falsch verteilter Freistellungsauftrag. Ohne Auftrag führt der Broker die Steuer sofort ab, obwohl dein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

  • Decke dein Verrechnungskonto im Januar ausreichend, um die Steuerabbuchung zu ermöglichen.
  • Richte einen Freistellungsauftrag ein, damit dein Sparerpauschbetrag berücksichtigt wird.
  • Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht übersteigen.

Typische Fehler im Umgang mit der Vorabpauschale

·Verrechnungskonto nicht gedeckt: Die Depotbank bucht die Steuer ab, auch wenn das Konto im Minus ist. Prüfe im Januar, ob ausreichend Guthaben vorhanden ist.
·Freistellungsauftrag nicht eingerichtet: Ohne Auftrag führt der Broker die Steuer sofort ab, obwohl dein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
·Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilt: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht übersteigen, sonst droht eine Nachzahlung.
·Vorabpauschale mit der Steuererklärung verwechseln: Die Vorabpauschale wird automatisch abgeführt, du musst sie nicht in der Anlage KAP erklären.
·Basiszins mit dem tatsächlichen Fondsertrag verwechseln: Der Basiszins ist nur eine Rechengröße, nicht die Rendite deines Fonds.

08 · Hintergrund

Doppelbesteuerung vermeiden: Was beim Verkauf thesaurierender Fonds gilt

Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet. So zahlst du auf denselben Ertrag nicht doppelt Steuern.

Dein Broker speichert die jährlich gezahlten Beträge und zieht sie vom steuerpflichtigen Gewinn ab. So zahlst du auf denselben Ertrag nicht doppelt Steuern.

Vor 2018 gab es bei ausländischen thesaurierenden Fonds das Problem der Doppelbesteuerung, weil ausschüttungsgleiche Erträge sowohl jährlich als auch beim Verkauf besteuert werden konnten. Mit dem Investmentsteuergesetz 2018 ist diese Gefahr beseitigt. Beim Verkauf eines thesaurierenden ETFs zahlst du nur auf den Teil des Gewinns Steuern, der nicht bereits über die Vorabpauschale erfasst wurde.

  • Die jährlich versteuerte Vorabpauschale reduziert den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
  • Dein Broker verwaltet die Anrechnung automatisch.
  • Die Doppelbesteuerung ausländischer thesaurierender Fonds ist seit 2018 abgeschafft.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 wird die Vorabpauschale jährlich versteuert und beim Verkauf der Fondsanteile auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Dein Broker speichert die gezahlten Beträge und zieht sie vom steuerpflichtigen Gewinn ab.

Vor 2018 gab es bei ausländischen thesaurierenden Fonds das Problem der Doppelbesteuerung, weil ausschüttungsgleiche Erträge sowohl jährlich als auch beim Verkauf besteuert werden konnten. Mit dem neuen Investmentsteuergesetz ist diese Gefahr beseitigt.

Für dich bedeutet das: Beim Verkauf eines thesaurierenden ETFs zahlst du nur auf den Teil des Gewinns Steuern, der nicht bereits über die Vorabpauschale versteuert wurde. Die Depotbank führt diese Verrechnung automatisch durch.

09 · Checkliste

Vorabpauschale im Sparplan: Was du für 2026 wissen musst

Für das Steuerjahr 2026 gelten die aktuellen Freibeträge und der jeweils gültige Basiszins. Die Berechnung erfolgt automatisch, du musst nur die Rahmenbedingungen kennen.

Richte deinen Freistellungsauftrag ein und sorge für eine ausreichende Deckung deines Verrechnungskontos.

Prüfe die Fondsart deines Sparplans, denn Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote erhalten 30 Prozent Teilfreistellung. Bei ausschüttenden Fonds lohnt ein Blick auf die Höhe der Ausschüttungen im Vergleich zum Basisertrag. Eine manuelle Angabe der Vorabpauschale in der Steuererklärung ist nicht nötig.

  • Freistellungsauftrag auf 1000 Euro pro Person oder 2000 Euro bei Ehepaaren festlegen.
  • Verrechnungskonto im Januar ausreichend decken.
  • Fondsart prüfen, um die Teilfreistellung korrekt einzuordnen.

Checkliste für deinen ETF-Sparplan 2026

01

Freistellungsauftrag bei deinem Broker einrichten und auf 1000 Euro pro Person (2000 Euro bei Ehepaaren) festlegen

02

Verrechnungskonto im Januar ausreichend decken, damit die Steuer abgebucht werden kann

03

Bei mehreren Depots die Freistellungsaufträge so verteilen, dass die Summe den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt

04

Fondsart prüfen: Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote erhalten 30 Prozent Teilfreistellung

05

Bei ausschüttenden Fonds die Höhe der Ausschüttungen mit dem Basisertrag vergleichen

06

Keine manuelle Angabe der Vorabpauschale in der Steuererklärung nötig, der Broker führt die Steuer direkt ab

10 · Hintergrund

Investmentsteuergesetz 2018: Was die Reform für Sparpläne geändert hat

Die Investmentsteuerreform hat die Besteuerung von Fonds und ETFs grundlegend vereinfacht. Für Sparplananleger entfielen komplizierte Unterscheidungen zwischen inländischen und ausländischen Fonds.

Mit dem Investmentsteuergesetz 2018 werden alle Investmentfonds und ETFs steuerlich gleich behandelt, unabhängig davon, in welchem Land sie aufgelegt wurden. Die frühere Unterscheidung zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen Fonds ist entfallen. Für die Steuerermittlung benötigst du nur noch vier Kennzahlen: die Höhe der Ausschüttungen, den Fondswert am Jahresanfang, den Fondswert am Jahresende und die Art des Fonds.

Vor 2018 waren noch 33 Angaben notwendig. Die Reform hat auch die Anrechnung von Quellensteuern abgeschafft. Als Ausgleich dafür wurde die Teilfreistellung eingeführt, die je nach Fondsart einen Teil der Erträge steuerfrei stellt.

  • Alle Fonds und ETFs werden seit 2018 steuerlich gleich behandelt.
  • Die Steuerermittlung benötigt nur noch vier Kennzahlen statt 33.
  • Die Teilfreistellung ersetzt die frühere Anrechnung von Quellensteuern.

Mit dem Investmentsteuergesetz 2018 werden alle Investmentfonds und ETFs steuerlich gleich behandelt, unabhängig davon, in welchem Land sie aufgelegt wurden. Die frühere Unterscheidung zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen Fonds ist entfallen.

Für die Steuerermittlung benötigst du nur noch vier Kennzahlen: die Höhe der Ausschüttungen, den Fondswert am Jahresanfang, den Fondswert am Jahresende und die Art des Fonds. Vor 2018 waren noch 33 Angaben notwendig.

Die Reform hat auch die Anrechnung von Quellensteuern abgeschafft. Als Ausgleich dafür wurde die Teilfreistellung eingeführt, die bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei stellt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026