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Sparplan und Abgeltungs­steuer: So viel Steuern fallen 2026 an

Bei einem Sparplan führt deine Bank die Abgeltungs­steuer automatisch ab. Mit Freistellungs­auftrag und Teilfreistellung kannst du deine Steuerlast auf Kapitalerträge aber deutlich senken.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Gewinne und Ausschüttungen aus Sparplänen fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Ein Freistellungsauftrag bei deiner Bank verhindert den automatischen Steuerabzug bis zum Freibetrag.

01 · Vergleich

Welche Steuern fallen bei einem Sparplan an?

Für Sparpläne auf ETFs, Aktien oder Fonds gelten einheitliche Regeln. Die Höhe deiner Steuer hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft und der Fondsart ab.

Für Kapitalerträge aus Sparplänen gilt ein pauschaler Steuersatz, der unabhängig von deinem sonstigen Einkommen ist. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Ertrag selbst.

Bist du Mitglied einer Kirche, erhöht sich deine Steuerlast zusätzlich. In Bayern und Baden-Württemberg fallen 8 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer an, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Ohne Kirchenmitgliedschaft liegt deine Gesamtbelastung bei 26,38 Prozent, mit Kirchensteuer bei 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg sowie 28 Prozent in den übrigen Bundesländern.

Deine Bank führt diese Steuern automatisch ab, sobald Erträge entstehen. Du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern, erhältst aber nach jeder Transaktion eine Abrechnung mit den Details.

Steuerbelastung auf Kapitalerträge im Jahr 2026
SteuerartHöhe
Abgeltungs­teuerAbgeltungsteuer25 Prozent
Solidaritäts­zuschlagSolidaritätszuschlag5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg)Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg)8 Prozent auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (übrige Bundesländer)Kirchensteuer (übrige Bundesländer)9 Prozent auf die Abgeltungsteuer

02 · Was gilt

Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag beim Sparplan?

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein jährlicher Freibetrag auf Kapitalerträge. Er wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss über einen Freistellungsauftrag aktiviert werden.

Er gilt für Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld, Dividenden und Ausschüttungen aus Sparplänen sowie realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds wird damit verrechnet.

Pro Person und Jahr bleiben 1000 Euro steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Kapitalerträge oberhalb dieser Grenze werden mit der Abgeltungsteuer belastet.

Der Freibetrag wirkt nur, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichtest. Ohne diesen Auftrag behält die Bank Steuern ein, die du dir später über die Steuererklärung zurückholen musst. Bei einem ausländischen Depot ohne deutsche Steuerabführung musst du deine Erträge ohnehin selbst erklären.

Steuerfrei bis 1000 Euro

·Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld
·Dividenden und Ausschüttungen aus Sparplänen
·Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds

Steuerpflichtig darüber hinaus

·Kapitalerträge über 1000 Euro pro Person und Jahr
·Kapitalerträge über 2000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren
·Erträge ohne eingerichteten Freistellungsauftrag
·Gewinne aus ausländischen Depots ohne deutsche Steuerabführung

03 · Was gilt

Was ist die Teilfreistellung bei Aktienfonds?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 bleibt ein Teil der Erträge aus Aktienfonds pauschal steuerfrei. Die Höhe richtet sich nach dem Aktienanteil im Fonds.

Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, nur 70 Prozent werden versteuert.

Für andere Fondsarten gelten abweichende Quoten. Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienanteil haben eine Teilfreistellung von 60 Prozent. Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil kommen auf 15 Prozent steuerfreien Anteil.

Keine Teilfreistellung gibt es bei Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil, bei Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs. Dort wird der gesamte Ertrag versteuert. Die Teilfreistellung gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für Kursgewinne und die Vorabpauschale.

Steuerfreier Anteil

·30 Prozent bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil
·60 Prozent bei Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienanteil
·15 Prozent bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil

Steuerpflichtiger Anteil

·0 Prozent bei Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil
·0 Prozent bei Anleihen-ETFs
·0 Prozent bei Geldmarkt-ETFs
·0 Prozent bei Rohstoff-ETFs

04 · Schritt für Schritt

Wie wird die Steuer bei einem ETF-Sparplan berechnet?

Die Steuerberechnung folgt einem festen Ablauf. Deine Bank übernimmt die einzelnen Schritte automatisch, sobald du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

Zuerst ermittelt sie den Ertrag aus Kurssteigerungen oder Ausschüttungen. Ordergebühren mindern dabei den steuerpflichtigen Gewinn, weil sie vom Ertrag abgezogen werden.

Im zweiten Schritt zieht die Bank die Teilfreistellung ab. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent des Ertrags steuerfrei. Nur der verbleibende Teil wird in die weitere Berechnung einbezogen.

Danach berücksichtigt die Bank deinen Sparer-Pauschbetrag, sofern du einen Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Bis zu 1000 Euro pro Person und Jahr bleiben steuerfrei. Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

01

Ertrag ermitteln

Deine Bank berechnet den Gewinn aus Kurssteigerungen oder die Höhe der Ausschüttung. Ordergebühren mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

02

Teilfreistellung abziehen

Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent des Ertrags steuerfrei. Nur der verbleibende Teil wird versteuert.

03

Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen

Bis zu 1000 Euro pro Person und Jahr bleiben steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt ist.

04

Abgeltungsteuer berechnen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

05

Steuer automatisch abführen

Deine deutsche Depotbank zieht die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Du erhältst eine Abrechnung im Postfach deines Online-Bankings.

05 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden Sparplänen?

Thesaurierende Fonds legen Erträge automatisch wieder an. Damit der Staat nicht erst beim Verkauf Steuern erhält, gibt es die Vorabpauschale als jährliche Vorab-Besteuerung.

Sie gleicht die Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds an.

Die Vorabpauschale wird auf Basis des Fondsertrags und eines Basiszinses berechnet. Sie wird mit deinem Sparer-Pauschbetrag verrechnet und beim späteren Verkauf der Anteile auf die fällige Steuer angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung.

Für dich bedeutet das: Auch wenn du keine Ausschüttungen erhältst, kann jährlich eine kleine Steuerzahlung anfallen. Dein Depotanbieter zieht den Betrag automatisch ein, sofern dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierende Fonds und ETFs. Sie gleicht die Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds an.

Die Vorabpauschale wird auf Basis des Fondsertrags und eines Basiszinses berechnet. Sie wird mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet und beim späteren Verkauf angerechnet.

06 · Was gilt

Welche Rolle spielt die Quellensteuer bei Sparplänen?

Bei ETFs und Fonds ist die ausländische Quellensteuer seit 2018 weitgehend irrelevant. Für Einzelaktien im Sparplan gelten andere Regeln.

Die Investmentsteuerreform hat die Anrechnung durch pauschale Teilfreistellungen ersetzt. Für Aktien-ETFs und Aktienfonds mit Teilfreistellung musst du dich nicht um ausländische Quellensteuer kümmern.

Anders sieht es bei Einzelaktien aus, die du direkt im Depot hältst. Dividenden aus ausländischen Aktien unterliegen im jeweiligen Land oft einer Quellensteuer. Diese wird zusätzlich zur deutschen Abgeltungsteuer fällig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Für thesaurierende und ausschüttende ETFs spielt die Quellensteuer keine Rolle mehr. Die Teilfreistellung deckt diesen Bereich pauschal ab, sodass du keine separaten Anträge stellen musst.

Quellensteuer relevant

·Dividenden aus ausländischen Einzelaktien
·Erträge aus Aktien, die du direkt im Depot hältst

Quellensteuer nicht relevant

·Aktien-ETFs mit Teilfreistellung
·Aktienfonds mit Teilfreistellung
·Thesaurierende ETFs
·Ausschüttende ETFs

07 · Checkliste

Wann musst du Sparplan-Erträge in der Steuererklärung angeben?

Bei deutschen Banken läuft die Versteuerung automatisch. In bestimmten Fällen ist die Anlage KAP in der Steuererklärung trotzdem sinnvoll oder notwendig.

Es gibt jedoch Situationen, in denen die Anlage KAP sinnvoll oder notwendig ist. Dann gibst du deine Kapitalerträge dort an und das Finanzamt verrechnet sie mit deinem persönlichen Steuersatz.

Eine Steuererklärung ist notwendig, wenn du ein Depot bei einer ausländischen Bank hast und Erträge selbst versteuern musst. Auch wenn du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hast und zu viel gezahlte Steuern zurückholen willst, lohnt sich die Anlage KAP.

  • Du hast Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen Bank erzielt.
  • Du hast eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung und willst den persönlichen Steuersatz anwenden.
  • Du hast eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember bei deiner Bank beantragt.

Fälle für die Anlage KAP in der Steuererklärung

01

Du hast ein Depot bei einer ausländischen Bank und musst Erträge selbst versteuern.

02

Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und willst zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

03

Du hast Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen Bank erzielt.

04

Du hast eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung und willst den persönlichen Steuersatz anwenden.

05

Du hast eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember bei deiner Bank beantragt.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fehler kosten dich bei der Abgeltungs­steuer Geld?

Viele Anleger verschenken Steuervorteile durch einfache Versäumnisse. Diese Fehler lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag bei der Bank. Dadurch werden Erträge bis 1000 Euro unnötig versteuert, obwohl sie steuerfrei bleiben könnten.

Auch die Verteilung von Freistellungsaufträgen über mehrere Banken führt oft zu Problemen. Wer die Gesamtsumme von 1000 Euro überschreitet, zahlt auf den übersteigenden Betrag Steuern. Prüfe daher regelmäßig, wie viel Freibetrag du insgesamt vergeben hast.

  • Kirchensteuerpflicht nicht geprüft, obwohl ein Kirchenaustritt erfolgt ist.
  • Verluste nicht mit Gewinnen verrechnet, weil keine Verlustbescheinigung beantragt wurde.
  • Teilfreistellung bei Aktien-ETFs nicht berücksichtigt und dadurch zu viel Steuern gezahlt.
  • Sparplan bei einer ausländischen Bank eröffnet und die Erträge nicht in der Steuererklärung angegeben.

Häufige Fehler im Umgang mit der Abgeltungssteuer

·Kein Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet, wodurch Erträge bis 1000 Euro unnötig versteuert werden.
·Freistellungsaufträge über mehrere Banken verteilt, ohne die Gesamtsumme von 1000 Euro zu beachten.
·Kirchensteuerpflicht nicht geprüft, obwohl ein Kirchenaustritt erfolgt ist.
·Verluste nicht mit Gewinnen verrechnet, weil keine Verlustbescheinigung beantragt wurde.
·Teilfreistellung bei Aktien-ETFs nicht berücksichtigt und dadurch zu viel Steuern gezahlt.
·Sparplan bei einer ausländischen Bank eröffnet und die Erträge nicht in der Steuererklärung angegeben.

09 · Checkliste

Wie kannst du die Steuerlast bei deinem Sparplan senken?

Mit wenigen Maßnahmen reduzierst du die Abgeltungssteuer auf deine Kapitalerträge. Die wichtigsten Hebel sind Freibetrag, Teilfreistellung und Verlustverrechnung.

Der wichtigste Hebel ist der Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person bei deiner Bank. Bei Ehepaaren kannst du den gemeinsamen Freibetrag von 2000 Euro auf die Depots aufteilen.

Nutze für deinen Sparplan Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil. Dadurch profitierst du von der Teilfreistellung von 30 Prozent und zahlst nur auf 70 Prozent der Erträge Steuern. Verluste aus Wertpapierverkäufen kannst du mit Gewinnen verrechnen lassen, auch über verschiedene Banken hinweg.

  • Bei mehreren Banken eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember beantragen.
  • Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Maßnahmen zur Steueroptimierung

01

Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person bei deiner Bank einrichten.

02

Bei Ehepaaren den gemeinsamen Freibetrag von 2000 Euro auf die Depots aufteilen.

03

Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil für die Teilfreistellung von 30 Prozent nutzen.

04

Verluste aus Wertpapierverkäufen mit Gewinnen verrechnen lassen.

05

Bei mehreren Banken eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember beantragen.

06

Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

10 · Hintergrund

Was gilt bei Dividenden aus Sparplänen?

Ausschüttende Sparpläne zahlen regelmäßig Dividenden oder Zinsen aus. Diese Erträge werden genauso besteuert wie Kursgewinne beim Verkauf.

Auf Dividenden und Ausschüttungen fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bei Aktien-ETFs gilt auch für Ausschüttungen die Teilfreistellung von 30 Prozent. Nur 70 Prozent der Dividende werden versteuert. Deine Bank zieht die Steuer auf Ausschüttungen automatisch ab, die genaue Berechnung findest du in der Ertragsabrechnung deines Depots.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr gilt auch für Dividenden. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ausschüttungen bis zu dieser Höhe steuerfrei. Erst wenn deine gesamten Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen, wird Abgeltungsteuer fällig.

Auf Dividenden und Ausschüttungen aus Sparplänen fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bei Aktien-ETFs gilt auch für Ausschüttungen die Teilfreistellung von 30 Prozent. Nur 70 Prozent der Dividende werden versteuert.

Deine Bank zieht die Steuer auf Ausschüttungen automatisch ab. Die genaue Berechnung findest du in der Ertragsabrechnung deines Depots.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr gilt auch für Dividenden. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ausschüttungen bis zu dieser Höhe steuerfrei.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026