Ratgeber · Investieren
Sparbrief in der Steuererklärung: So holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück
Zinsen aus Sparbriefen zählen zu den Kapitalerträgen und sind grundsätzlich steuerpflichtig. Mit dem Sparer-Pauschbetrag und der richtigen Anlage in der Steuererklärung kannst du die Abgeltungssteuer auf deine Sparbrief-Zinsen aber oft vollständig vermeiden oder zurückholen.
11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Für Sparbrief-Zinsen gilt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
- Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuer automatisch ab, du kannst sie aber über die Anlage KAP zurückfordern.
- Bei niedrigem Einkommen lohnt sich die Günstigerprüfung oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung.
01 · Grundlagen
Was ist ein Sparbrief und wie werden die Zinsen besteuert?
Ein Sparbrief ist eine festverzinsliche Geldanlage mit garantierter Rendite über die Laufzeit. Die Erträge daraus unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Ein Sparbrief ist eine Namensschuldverschreibung, die du bei einer Bank oder Sparkasse kaufst. Du legst dafür einmalig einen Betrag an, der über die gesamte Laufzeit mit einem festen Zinssatz verzinst wird. Die Laufzeit liegt üblicherweise zwischen einem und zehn Jahren.
Die Zinserträge aus einem Sparbrief zählen steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Deine Bank führt darauf die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Bei einem abgezinsten Sparbrief wird der Zinsertrag erst bei Fälligkeit auf den Freistellungsauftrag angerechnet.
Für dich als Studierende bedeutet das: Auch wenn du nur geringe Zinsen erhältst, solltest du die Erträge in deiner Steuererklärung angeben. Nur so kannst du zu viel einbehaltene Steuern zurückholen.
Kurz erklärt
Sparbrief
Ein Sparbrief ist eine Namensschuldverschreibung mit fester Laufzeit und festem Zinssatz. Die Zinserträge zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer.
Die Bank führt die Steuer direkt ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
02 · Kosten
Abgeltungssteuer auf Sparbrief-Zinsen: So hoch ist die Belastung
Die Abgeltungssteuer ist eine Erhebungsform der Kapitalertragsteuer. Deine Bank behält sie direkt ein, bevor die Zinsen auf deinem Konto landen.
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich damit eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent auf deine Sparbrief-Zinsen oberhalb des Freibetrags.
Bist du Mitglied einer Kirche, kommt noch Kirchensteuer hinzu. Diese liegt je nach Bundesland bei 8 bis 9 Prozent der Abgeltungssteuer. Die Bank behält alle diese Beträge direkt ein, bevor die Zinsen auf deinem Konto landen.
Für dich heißt das konkret: Von 100 Euro Zinsen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben dir ohne Kirchensteuer 73,63 Euro. Mit Kirchensteuer entsprechend weniger.
Steuerliche Belastung von Sparbrief-Zinsen oberhalb des Freibetrags
03 · Was gilt
Sparer-Pauschbetrag 2026: So viel bleibt steuerfrei
Der Sparer-Pauschbetrag ist der zentrale Freibetrag für Kapitalerträge. Er wird bei der Berechnung der Abgeltungssteuer automatisch berücksichtigt, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro pro Person. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr. Alle Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei.
Zu den Kapitalerträgen zählen neben Sparbrief-Zinsen auch Tagesgeldzinsen, Festgeldzinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Überschreitest du den Freibetrag, wird nur auf den darüber liegenden Teil Abgeltungssteuer fällig.
Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, führt die Bank die Steuer zunächst auch auf Beträge unterhalb des Freibetrags ab. Diese zu viel gezahlte Steuer holst du dir über die Steuererklärung zurück.
Steuerfrei pro Jahr
Steuerpflichtig
04 · Vergleich
Freistellungsauftrag oder Steuererklärung: Zwei Wege zur Steuerersparnis
Du kannst den Sparer-Pauschbetrag direkt bei deiner Bank hinterlegen oder dir zu viel gezahlte Steuern nachträglich über die Steuererklärung zurückholen.
Mit einem Freistellungsauftrag sorgst du dafür, dass deine Bank den Sparer-Pauschbetrag direkt bei der Zinsgutschrift berücksichtigt. Du kannst den Auftrag bequem im Online-Banking oder in der Filiale einrichten. Er gilt für ein Kalenderjahr und kann sich automatisch verlängern.
Hast du den Freistellungsauftrag vergessen oder war er zu niedrig, bleibt dir die Steuererklärung. Dort gibst du deine Kapitalerträge in der Anlage KAP an und beantragst die Erstattung der zu viel gezahlten Abgeltungssteuer.
- Der Freistellungsauftrag wirkt sofort bei der Zinsgutschrift und spart dir den Weg über das Finanzamt.
- Die Steuererklärung eignet sich für vergessene Freistellungsaufträge oder wenn du den Freibetrag nachträglich geltend machen willst.
- Du kannst den Freibetrag auf mehrere Institute aufteilen, insgesamt aber nicht überschreiten.
| Freistellungsauftrag | Steuererklärung | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt der Steuerersparnis | Sofort bei der Zinsgutschrift | Nachträglich nach Abgabe der Steuererklärung |
| Aufwand | Einmalige Einrichtung bei der Bank | Jährliches Ausfüllen der Anlage KAP |
| Geeignet für | Laufende Zinserträge im selben Jahr | Vergessene Freistellungsaufträge oder Korrekturen |
| Höchstgrenze | Maximal 1000 Euro pro Person und Jahr | Maximal 1000 Euro pro Person und Jahr |
05 · Schritt für Schritt
Anlage KAP: So trägst du Sparbrief-Zinsen in der Steuererklärung ein
Die Anlage KAP ist das Formular für alle Kapitalerträge. Hier gibst du deine Sparbrief-Zinsen an und beantragst die Prüfung deines persönlichen Steuersatzes.
Deine Bank stellt dir für jedes Jahr eine Jahresbescheinigung aus. Darin stehen die erhaltenen Zinsen und die einbehaltene Abgeltungssteuer. Diese Werte überträgst du in die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung.
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, beantragst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet dann nach, ob die Besteuerung mit deinem individuellen Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer. Die Differenz bekommst du erstattet.
Nach der Bearbeitung erhältst du deinen Steuerbescheid. Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer überweist das Finanzamt auf dein Konto.
Jahresbescheinigung prüfen
Deine Bank stellt dir eine Jahresbescheinigung über die erhaltenen Zinsen und die einbehaltene Abgeltungssteuer aus.
Anlage KAP ausfüllen
Übertrage die Zinserträge in die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung.
Günstigerprüfung beantragen
Beantrage die Günstigerprüfung, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Das Finanzamt erstattet dann die Differenz.
Steuerbescheid erhalten
Das Finanzamt berechnet die festgesetzte Steuer und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungssteuer auf dein Konto.
06 · Im Vertrag
Einkommensteuergesetz: Die rechtliche Grundlage für die Besteuerung
Das Einkommensteuergesetz regelt, welche Einkünfte steuerpflichtig sind und wie sie besteuert werden. Für Sparbriefe sind vor allem die Paragrafen zu Kapitalerträgen relevant.
Das Einkommensteuergesetz regelt die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland. Zinsen aus Sparbriefen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf alle Erträge, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr ist im Gesetz festgeschrieben. Auf Antrag prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer.
Für dich als Studierende ist besonders die Günstigerprüfung relevant. Mit einem niedrigen Einkommen liegt dein Steuersatz oft deutlich unter 25 Prozent, sodass du mit der Steuererklärung Geld zurückbekommst.
Wichtige Regelungen im Einkommensteuergesetz
07 · Was gilt
Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Wann du keine Steuern auf Sparbrief-Zinsen zahlst
Mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung weist du deiner Bank nach, dass du wegen eines niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen musst. Die Bank zahlt die Zinsen dann ohne Abzug aus.
Die Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt.
Sinnvoll ist sie, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Als Studierende ohne oder mit geringem Einkommen kann das auf dich zutreffen.
Nicht sinnvoll ist die Bescheinigung, wenn du den Sparer-Pauschbetrag bereits vollständig über Freistellungsaufträge abdeckst oder dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Sinnvoll
Nicht sinnvoll
08 · Hintergrund
Zinseszinseffekt bei aufgezinsten Sparbriefen: Steuer erst am Ende der Laufzeit
Bei aufgezinsten Sparbriefen werden die Zinsen nicht jährlich ausgezahlt, sondern angesammelt und erst am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Das hat Auswirkungen auf den Steuerabzug.
Der Zinsertrag wird dann in einem Betrag auf deinen Freistellungsauftrag angerechnet.
Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, führt die Bank die Abgeltungssteuer auf den gesamten aufgelaufenen Zinsbetrag ab. Der Zinseszinseffekt sorgt zwar für einen höheren Ertrag, erhöht aber auch die steuerliche Bemessungsgrundlage im Jahr der Fälligkeit.
Für die Steuererklärung bedeutet das: Du gibst die Zinsen erst in dem Jahr an, in dem sie dir tatsächlich zufließen. Bei einem Sparbrief mit zehn Jahren Laufzeit ist das also erst im zehnten Jahr der Fall.
Bei einem aufgezinsten Sparbrief erhältst du die gesamten Zinsen erst bei Fälligkeit. Der Zinsertrag wird dann in einem Betrag auf deinen Freistellungsauftrag angerechnet.
Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, führt die Bank die Abgeltungssteuer auf den gesamten aufgelaufenen Zinsbetrag ab. Der Zinseszinseffekt sorgt zwar für einen höheren Ertrag, erhöht aber auch die steuerliche Bemessungsgrundlage im Jahr der Fälligkeit.
Für die Steuererklärung bedeutet das: Du gibst die Zinsen erst in dem Jahr an, in dem sie dir tatsächlich zufließen.
09 · Checkliste
Zusammenveranlagung: Doppelter Freibetrag für Ehepaare
Bei der Zusammenveranlagung von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Sparer-Pauschbetrag. Das bietet Spielraum für die gemeinsame Steuerplanung.
Diesen Freibetrag könnt ihr gemeinsam nutzen, unabhängig davon, auf wessen Konto die Zinsen fließen.
Ihr könnt den Freibetrag auf gemeinsame oder getrennte Konten und Depots verteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 2000 Euro nicht überschreitet.
- Erteilt Freistellungsaufträge über insgesamt höchstens 2000 Euro pro Jahr.
- Verteilt den Freibetrag auf gemeinsame oder getrennte Konten und Depots.
- Prüft, ob ein gemeinsamer Freistellungsauftrag oder zwei einzelne Aufträge sinnvoller sind.
- Beantragt die Günstigerprüfung in der gemeinsamen Steuererklärung, wenn euer gemeinsamer Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag bei Zusammenveranlagung
Erteilt Freistellungsaufträge über insgesamt höchstens 2000 Euro pro Jahr.
Verteilt den Freibetrag auf gemeinsame oder getrennte Konten und Depots.
Prüft, ob ein gemeinsamer Freistellungsauftrag oder zwei einzelne Aufträge sinnvoller sind.
Beantragt die Günstigerprüfung in der gemeinsamen Steuererklärung, wenn euer gemeinsamer Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
10 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei Sparbriefen in der Steuererklärung
Diese Fehler führen dazu, dass du zu viel Steuern zahlst oder der Steuerbescheid fehlerhaft wird.
Der häufigste Fehler ist ein vergessener Freistellungsauftrag. Die Bank führt dann Abgeltungssteuer ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. Die Steuer holst du dir zwar über die Steuererklärung zurück, verlierst aber bis dahin Liquidität.
Ein weiterer Fehler ist die Überschreitung des Freibetrags. Stellst du bei mehreren Instituten insgesamt mehr als 1000 Euro pro Person frei, fordert das Finanzamt die zu wenig gezahlte Steuer nach.
- Freistellungsauftrag vergessen: Die Bank führt Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.
- Freibetrag überschritten: Mehr als 1000 Euro pro Person über alle Institute verteilt freistellen lassen.
- Falsches Jahr angegeben: Zinsen aus aufgezinsten Sparbriefen erst im Jahr der Fälligkeit eintragen.
- Günstigerprüfung nicht beantragt: Bei niedrigem Einkommen verschenkst du Erstattungen.
- Nichtveranlagungs-Bescheinigung nicht vorgelegt: Trotz fehlender Steuerpflicht wird Abgeltungssteuer einbehalten.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
11 · Vergleich
Sparbrief-Alternativen: Steuerliche Unterschiede bei Festgeld und ETFs
Andere Geldanlagen werden steuerlich ähnlich behandelt, unterscheiden sich aber in Details. Das hilft dir bei der Auswahl der passenden Anlageform.
Festgeld wird steuerlich genauso behandelt wie ein Sparbrief. Die Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer, und der Sparer-Pauschbetrag ist anrechenbar. Der Unterschied liegt vor allem in der Flexibilität: Festgeld hat oft kürzere Laufzeiten und keine Kündigungssperrfristen wie ein Sparbrief.
Bei Aktienfonds greift die Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind. Dadurch reduziert sich die Steuerlast auf Fondserträge im Vergleich zu Sparbrief-Zinsen deutlich.
Für dich als Studierende mit langem Anlagehorizont können Aktienfonds trotz höherer Kursschwankungen steuerlich attraktiver sein. Die Teilfreistellung senkt die effektive Steuerlast auf Erträge aus Aktienfonds spürbar.
| Sparbrief | Festgeld | Aktienfonds | |
|---|---|---|---|
| Steuerart | Abgeltungssteuer auf Zinsen | Abgeltungssteuer auf Zinsen | Abgeltungssteuer auf Erträge |
| Sparer-Pauschbetrag | Anrechenbar | Anrechenbar | Anrechenbar |
| Zinseszinseffekt | Bei aufgezinsten Varianten | Bei thesaurierenden Varianten | Bei thesaurierenden Fonds |
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