Ratgeber · Investieren
Sparbrief Freistellungsauftrag: So sparst du Steuern auf deine Zinsen
Mit einem Freistellungsauftrag für deinen Sparbrief stellst du sicher, dass deine Zinserträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer bei dir ankommen. So richtest du den Auftrag richtig ein und vermeidest unnötige Steuerabzüge.
10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr.
- Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Zinsen 25 Prozent Abgeltungsteuer ab.
- Du kannst den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nicht überschreiten.
- Zu viel gezahlte Steuern holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück.
01 · Grundlagen
Was ist ein Freistellungsauftrag für den Sparbrief?
Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe ohne Steuerabzug auszuzahlen. Für Sparbriefe gilt er genauso wie für Tagesgeld, Festgeld oder Aktien.
Die Bank führt dann auf deine Sparbriefzinsen keine Abgeltungsteuer ab, solange deine gesamten Kapitalerträge bei diesem Institut den hinterlegten Betrag nicht übersteigen.
Ohne gültigen Auftrag behält die Bank ab dem ersten Euro Zinsen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Der Auftrag gilt immer pro Kreditinstitut, nicht pro einzelnes Konto oder Depot. Hast du also bei derselben Bank neben dem Sparbrief noch ein Tagesgeldkonto, genügt ein einziger Freistellungsauftrag für beide Anlagen.
Kurz erklärt
Freistellungsauftrag für den Sparbrief
Deine Erklärung gegenüber der Bank, dass sie Zinsen aus dem Sparbrief bis zum hinterlegten Betrag ohne Abzug von Kapitalertragsteuer an dich auszahlt.
Ohne gültigen Auftrag behält die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.
02 · Vergleich
Sparer-Pauschbetrag: Dein steuerfreier Rahmen für Sparbriefzinsen
Der Sparer-Pauschbetrag bestimmt, wie viel Kapitalertrag du pro Jahr steuerfrei bekommst. Für deinen Sparbrief heißt das: Zinsen bis zu dieser Grenze bleiben ohne Steuerabzug, wenn du den Auftrag erteilt hast.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam, also für Sparbriefzinsen, Tagesgeld, Dividenden und realisierte Kursgewinne.
Für deinen Sparbrief heißt das: Liegen deine gesamten Kapitalerträge im Jahr unter 1000 Euro, zahlst du bei korrekt erteiltem Freistellungsauftrag keine Steuern auf die Zinsen. Überschreitest du die Grenze, wird nur der übersteigende Teil besteuert. Du kannst den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen, die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro pro Person aber nicht überschreiten.
| Einzelperson | Ehepaar / Lebenspartner | |
|---|---|---|
| Steuerfreier Betrag pro Jahr | 1000 Euro | 2000 Euro |
| Gilt für Kapitalerträge wie | Sparbriefzinsen, Tagesgeld, Dividenden, Kursgewinne | Gemeinsame Kapitalerträge beider Partner |
| Voraussetzung | Freistellungsauftrag bei der Bank | Gemeinsamer Freistellungsauftrag oder Einzelaufträge |
03 · Kosten
Abgeltungsteuer auf Sparbriefzinsen: Was ohne Freistellungsauftrag abgezogen wird
Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von der Bank einbehalten, wenn dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht oder fehlt.
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer an, also effektiv 1,375 Prozent des Ertrags.
Bist du Kirchenmitglied, zieht die Bank außerdem Kirchensteuer ein, sofern du dem zugestimmt hast. Bei einem Sparbrief mit 1200 Euro Zinsen und einem Freistellungsauftrag über 1000 Euro werden nur auf die verbleibenden 200 Euro Steuern fällig. Ohne Auftrag zahlst du auf die vollen 1200 Euro Abgeltungsteuer plus Zuschläge.
Steuerabzug auf Sparbriefzinsen über dem Freibetrag
04 · Schritt für Schritt
So erteilst du den Freistellungsauftrag für deinen Sparbrief
Den Freistellungsauftrag richtest du direkt bei deiner Bank ein. Der Ablauf ist bei den meisten Instituten ähnlich und dauert nur wenige Minuten.
Du benötigst dafür deine Steueridentifikationsnummer, die du auf deinem Steuerbescheid findest oder beim Finanzamt erfragen kannst. Ohne diese Steuer-ID ist der Auftrag ungültig.
Die Erteilung läuft in der Regel so ab:
- Du lädst das Formular von der Webseite deiner Bank herunter oder nutzt das Online-Banking.
- Du gibst den gewünschten Freistellungsbetrag an, bei einem Sparbrief oft die Höhe der erwarteten Jahreszinsen.
- Du erteilst den Auftrag unbefristet, dann gilt er automatisch auch für die kommenden Jahre.
Hast du mehrere Banken, teilst du den Sparer-Pauschbetrag auf. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten, sonst kann das Finanzamt die Überschreitung als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Steueridentifikationsnummer bereithalten
Ohne deine Steuer-ID ist der Auftrag ungültig. Du findest sie auf deinem Steuerbescheid oder kannst sie beim Finanzamt erfragen.
Formular ausfüllen oder Online-Banking nutzen
Gib den gewünschten Freistellungsbetrag an. Bei einem Sparbrief reicht oft die Höhe der erwarteten Jahreszinsen.
Betrag auf Banken verteilen
Hast du mehrere Banken, teile den Sparer-Pauschbetrag auf. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten.
Unbefristet erteilen
Ein unbefristeter Auftrag gilt automatisch für die kommenden Jahre. So musst du nicht jedes Jahr neu verlängern.
05 · Im Vertrag
Kapitalertragsteuer: Das passiert mit deinen Sparbriefzinsen über dem Freibetrag
Sobald deine Kapitalerträge den freigestellten Betrag übersteigen, wird die Kapitalertragsteuer fällig. Sie entspricht der Abgeltungsteuer und wird direkt an der Quelle einbehalten.
Die Bank führt den Betrag automatisch an das Finanzamt ab, du musst dafür nichts weiter tun.
Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer fallen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und bei Kirchenmitgliedern die Kirchensteuer an. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt nur für Aktienfonds, nicht für Sparbriefzinsen. Für deinen Sparbrief bleibt es also beim vollen Steuersatz auf den Teil, der über deinem Freibetrag liegt.
Wichtige Begriffe zur Kapitalertragsteuer
06 · Schritt für Schritt
Einkommensteuererklärung: So holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück
Wenn deine Bank trotz Freistellungsauftrag Steuern einbehalten hat, kannst du dir das Geld über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Das gilt auch für Sparbriefzinsen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du den Auftrag erst spät im Jahr erteilt hast und die Bank vorher bereits Steuern abgeführt hat.
Du trägst deine Kapitalerträge und die einbehaltene Kapitalertragsteuer in die Anlage KAP ein. Das Finanzamt berücksichtigt dann automatisch den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person. War der Steuerabzug höher als deine festgesetzte Steuer, bekommst du die Differenz erstattet.
Anlage KAP ausfüllen
Trage deine Kapitalerträge und die einbehaltene Kapitalertragsteuer in die Anlage KAP der Steuererklärung ein.
Sparer-Pauschbetrag prüfen
Das Finanzamt berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern.
Steuerbescheid erhalten
War der Steuerabzug höher als deine festgesetzte Steuer, bekommst du die Differenz erstattet.
07 · Was gilt
Nichtveranlagungsbescheinigung: Alternative zum Freistellungsauftrag
In manchen Fällen ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoller als ein Freistellungsauftrag. Sie bewirkt, dass die Bank gar keine Steuern auf deine Kapitalerträge einbehält.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, kannst du beim Finanzamt beantragen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2026 beträgt dieser Grundfreibetrag 12.348 Euro. Mit der Bescheinigung behält die Bank gar keine Steuern auf deine Kapitalerträge ein, auch nicht oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.
Für Studierende mit geringem Einkommen und Kapitalerträgen kann die NV-Bescheinigung sinnvoller sein als ein Freistellungsauftrag. Sie gilt für drei Jahre und muss bei geänderten Einkommensverhältnissen dem Finanzamt gemeldet werden. Auch für Kinder mit eigenem Depot ist sie oft die bessere Wahl, weil damit alle Kapitalerträge steuerfrei bleiben.
Sinnvoll
Nicht sinnvoll
08 · Was gilt
Freistellungsauftrag für minderjährige Kinder mit Sparbrief
Auch Kinder haben Anspruch auf den vollen Sparer-Pauschbetrag. Für einen Sparbrief auf den Namen des Kindes können Eltern einen eigenen Freistellungsauftrag einrichten.
Alle gesetzlichen Vertreter müssen den Auftrag unterschreiben.
Die Kapitalerträge des Kindes zählen nicht zum Freibetrag der Eltern. Du solltest das Konto oder Depot deines Kindes aber nicht dazu nutzen, dein eigenes Geld dort zu parken, um Steuern zu sparen. Das Finanzamt prüft genau, ob nicht Eltern den Freibetrag des Kindes unzulässig ausnutzen.
Erlaubt
Nicht erlaubt
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler beim Freistellungsauftrag für Sparbriefe
Diese Fehler führen dazu, dass du unnötig Steuern zahlst oder der Auftrag ungültig ist. Prüfe deine Angaben deshalb sorgfältig.
Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dann behält die Bank ab dem ersten Euro Zinsen Steuern ein, obwohl dir der Sparer-Pauschbetrag zusteht. Ein weiterer Fehler ist die Überschreitung der Gesamtsumme von 1000 Euro pro Person, wenn du bei mehreren Banken zu hohe Beträge hinterlegt hast.
Weitere typische Fehler sind:
- Du gibst keine Steueridentifikationsnummer an, damit ist der Auftrag ungültig.
- Du vergisst, den Auftrag nach einem Bankwechsel neu zu erteilen.
- Du erteilst einen befristeten Auftrag und verpasst die Verlängerung für das Folgejahr.
Prüfe deine Angaben deshalb sorgfältig und erteile den Auftrag unbefristet, dann musst du dich nicht jedes Jahr neu darum kümmern.
Diese Fehler solltest du vermeiden
10 · Was gilt
Sparbrief, Festgeld und Tagesgeld: Wo der Freistellungsauftrag überall gilt
Der Freistellungsauftrag gilt nicht nur für Sparbriefe. Du kannst ihn für alle Kapitalerträge bei derselben Bank nutzen.
Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge bei derselben Bank, nicht nur für deinen Sparbrief. Dazu zählen Festgeldzinsen, Tagesgeldzinsen, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen aus Fonds und ETFs sowie realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen. Ein einziger Auftrag pro Kreditinstitut deckt alle diese Anlagen ab.
Nicht unter den Freistellungsauftrag fallen Einkünfte wie Gehalt, Rente oder Mieteinnahmen. Auch staatliche Prämien wie die Wohnungsbauprämie sind steuerfrei und müssen nicht in den Freistellungsauftrag einbezogen werden. Für deinen Sparbrief bedeutet das: Du kannst den Freibetrag gemeinsam mit anderen Kapitalerträgen bei derselben Bank nutzen.
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