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Teilfreistellung bei REITs: So viel Steuern sparst du

Die Teilfreistellung senkt die Abgeltungs­teuer auf Erträge aus Investmentfonds. Bei REITs kommt es darauf an, ob dein Fonds als Aktienfonds, Mischfonds oder Immobilienfonds gilt.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Teilfreistellung lässt einen Teil deiner Fondserträge steuerfrei.
  • Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent.
  • Offene Immobilienfonds erreichen eine Teilfreistellung von 60 oder 80 Prozent.
  • REITs gelten steuerlich nicht als Aktien, sondern als Fonds nach dem Investmentsteuergesetz.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung ist eine pauschale Steuerentlastung für Anleger in Investmentfonds. Sie gleicht die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene aus.

Sie gleicht die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene aus, die durch Körperschaftsteuer und ausländische Quellensteuern entsteht.

Für dich als Privatanleger bedeutet das: Ein festgelegter Prozentsatz deiner Erträge aus Investmentfonds bleibt bei der Einkommensteuer unberücksichtigt. Nur der verbleibende Teil unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab, nicht von deiner persönlichen Steuerklasse. Sie gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen.

Kurz erklärt

Teilfreistellung

Ein festgelegter Prozentsatz der Erträge aus Investmentfonds bleibt bei der Einkommensteuer unberücksichtigt. Nur der verbleibende Teil unterliegt der Abgeltungsteuer.

Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab, nicht von deiner persönlichen Steuerklasse.

02 · Vergleich

Welche Teilfreistellung gilt für welche Fondsart?

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Teilfreistellung nach Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds. Die jeweilige Quote bestimmt, wie viel deiner Erträge steuerfrei bleibt.

Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Ein Aktienfonds liegt vor, wenn der Fonds laut Anlagebedingungen fortlaufend überwiegend in Kapitalbeteiligungen investiert, also insbesondere in börsennotierte Aktien.

Mischfonds gewähren 15 Prozent Teilfreistellung, sofern sie mindestens 25 Prozent ihres Vermögens in Aktien anlegen. Offene Immobilienfonds kommen auf 60 Prozent, bei Anlageschwerpunkt im Ausland sogar auf 80 Prozent.

  • Aktienfonds: 30 Prozent steuerfrei, Voraussetzung ist überwiegend Kapitalbeteiligungen laut Anlagebedingungen.
  • Mischfonds: 15 Prozent steuerfrei, Voraussetzung ist eine Aktienquote von mindestens 25 Prozent.
  • Immobilienfonds: 60 Prozent steuerfrei, bei überwiegend ausländischen Immobilien 80 Prozent.
Teilfreistellungssätze für Privatanleger im Überblick
AktienfondsMischfondsImmobilienfonds
Steuerfreier Anteil30 Prozent15 Prozent60 Prozent (Ausland: 80 Prozent)
VoraussetzungÜberwiegend Kapitalbeteiligungen laut AnlagebedingungenMindestens 25 Prozent AktienquoteÜberwiegend Immobilien oder Immobiliengesellschaften
Gilt fürAusschüttungen, Vorabpauschale, VerkaufsgewinneAusschüttungen, Vorabpauschale, VerkaufsgewinneAusschüttungen, Vorabpauschale, Verkaufsgewinne

03 · Hintergrund

Wie werden REITs steuerlich behandelt?

REITs sind börsennotierte Immobiliengesellschaften mit hohen Ausschüttungsquoten. Steuerlich gelten sie nicht als Aktien, sondern als Investmentfonds.

Ein REIT (Real Estate Investment Trust) investiert zum überwiegenden Teil in Immobilien, Grundstücke oder Hypotheken. Die meisten REIT-Gesetze verpflichten ihn, 90 Prozent seiner Gewinne an die Anteilseigner auszuschütten.

Für deine Steuererklärung bedeutet das: REITs werden nach dem Investmentsteuergesetz besteuert. Die Teilfreistellung richtet sich danach, ob der REIT als Aktienfonds, Mischfonds oder sonstiger Investmentfonds einzuordnen ist.

Ein Investmentfonds, der ausschließlich in REIT-Aktien investiert, ist steuerlich kein Aktienfonds. REIT-Aktien gelten nicht als Kapitalbeteiligungen im Sinne des Investmentsteuergesetzes. Unter bestimmten Voraussetzungen können REITs jedoch in die Immobilienquote des Fonds eingerechnet werden.

Ein REIT (Real Estate Investment Trust) investiert zum überwiegenden Teil in Immobilien, Grundstücke oder Hypotheken. Die meisten REIT-Gesetze verpflichten ihn, 90 Prozent seiner Gewinne an die Anteilseigner auszuschütten.

Für deine Steuererklärung bedeutet das: REITs werden nach dem Investmentsteuergesetz besteuert. Die Teilfreistellung richtet sich danach, ob der REIT als Aktienfonds, Mischfonds oder sonstiger Investmentfonds einzuordnen ist.

Ein REIT, der ausschließlich in REIT-Aktien investiert, ist steuerlich kein Aktienfonds. REIT-Aktien zählen nicht als Kapitalbeteiligungen im Sinne des Investmentsteuergesetzes.

04 · Was gilt

Wann gilt die Teilfreistellung bei REITs?

Ob und in welcher Höhe du bei einem REIT von der Teilfreistellung profitierst, hängt von seiner Anlagestruktur ab. Die Anlagebedingungen geben den Ausschlag.

Die Anlagebedingungen geben den Ausschlag.

Eine Teilfreistellung greift, wenn der REIT die Kriterien eines Aktienfonds erfüllt, also überwiegend in Kapitalbeteiligungen investiert. Sie greift ebenfalls, wenn er als Mischfonds mindestens 25 Prozent Aktienquote hält oder als Immobilienfonds überwiegend in Immobilien und Immobiliengesellschaften anlegt.

Keine Teilfreistellung erhältst du, wenn der REIT ausschließlich in REIT-Aktien investiert, da diese nicht als Kapitalbeteiligungen gelten. Auch ein synthetisch replizierender ETF, der ausschließlich Derivate hält, bleibt ohne Teilfreistellung.

  • Teilfreistellung greift bei Aktienfonds-Kriterien, Mischfonds-Kriterien oder Immobilienfonds-Kriterien.
  • Keine Teilfreistellung bei ausschließlich REIT-Aktien im Portfolio oder reinen Derivate-Portfolios.
  • Eine dauerhafte Unterschreitung der erforderlichen Aktienquote führt zum Verlust der Teilfreistellung.

Der REIT investiert überwiegend in Immobilien und erfüllt die Kriterien eines Immobilienfonds.

Keine Teilfreistellung

·Der REIT investiert ausschließlich in REIT-Aktien, da diese nicht als Kapitalbeteiligungen gelten.
·Der REIT ist ein synthetisch replizierender ETF, der ausschließlich Derivate hält.

05 · Kosten

Wie hoch ist die Steuerersparnis durch Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer. Deine tatsächliche Ersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer. Deine tatsächliche Ersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab, bei den meisten Anlegern liegt sie jedoch im Bereich der Abgeltungsteuer.

Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung sinkt die effektive Steuerbelastung auf Erträge von 26,375 Prozent auf etwa 18,46 Prozent. Das entspricht einer Ersparnis von rund 7,9 Prozentpunkten.

Bei Mischfonds mit 15 Prozent Teilfreistellung liegt die effektive Steuerlast bei etwa 22,41 Prozent. Offene Immobilienfonds mit 60 Prozent Teilfreistellung kommen auf rund 10,55 Prozent, bei Auslandsimmobilienfonds mit 80 Prozent sind es nur noch 5,28 Prozent.

Effektive Steuerbelastung auf Fondserträge

Aktienfonds (30 % Teilfreistellung)18,46 %
Mischfonds (15 % Teilfreistellung)22,41 %
Immobilienfonds (60 % Teilfreistellung)10,55 %
Immobilienfonds Ausland (80 % Teilfreistellung)5,28 %

06 · Schritt für Schritt

Welche Rolle spielt die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale besteuert zukünftige Wertsteigerungen von Fonds bereits während der Haltedauer. Auch auf sie wird die Teilfreistellung angewendet.

Auch auf sie wird die Teilfreistellung angewendet.

Das Finanzamt berechnet eine pauschale Vorabpauschale auf Basis des Fondsvermögens und eines Basiszinses. Auf diese Vorabpauschale wird der für den Fonds geltende Teilfreistellungssatz angewendet, bei einem Aktienfonds bleiben also 30 Prozent steuerfrei.

Beim Verkauf deiner Fondsanteile wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom tatsächlichen Gewinn abgezogen. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags.

01

Ermittlung der Vorabpauschale

Das Finanzamt berechnet eine pauschale Vorabpauschale auf Basis des Fondsvermögens und eines Basiszinses.

02

Anwendung der Teilfreistellung

Auf die Vorabpauschale wird der für den Fonds geltende Teilfreistellungssatz angewendet. Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent steuerfrei.

03

Verrechnung beim Verkauf

Beim Verkauf deiner Fondsanteile wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom tatsächlichen Gewinn abgezogen.

07 · Im Vertrag

Was gilt bei Verlusten aus Fondsanteilen?

Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen kannst du mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen. Die Teilfreistellung beeinflusst jedoch die Verlustverrechnung.

Die Teilfreistellung beeinflusst jedoch die Verlustverrechnung.

Realisierte Verluste aus Fondsverkäufen können mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste kannst du in Folgejahre vortragen.

Wichtig ist die Einschränkung: Soweit Gewinne aus Fondsverkäufen durch Teilfreistellung steuerfrei wären, sind Verluste nicht abzugsfähig. Du kannst also nicht den vollen Verlust geltend machen, wenn ein Teil der Gewinne steuerfrei gewesen wäre.

Verlustverrechnung und Teilfreistellung

Verrechnung mit KapitalerträgenErlaubtRealisierte Verluste aus Fondsverkäufen können mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
VerlustvortragErlaubtNicht verrechnete Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden.
Teilfreistellung bei VerlustenEingeschränktSoweit Gewinne aus Fondsverkäufen durch Teilfreistellung steuerfrei wären, sind Verluste nicht abzugsfähig.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fehler passieren bei der Teilfreistellung?

Die korrekte Anwendung der Teilfreistellung erfordert Sorgfalt. Typische Fehler führen zu einer falschen Steuererklärung.

Ein häufiger Fehler ist, die Teilfreistellung mit einer vollständigen Steuerbefreiung zu verwechseln. Nur ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei, der Rest unterliegt der Abgeltungsteuer.

Besonders bei REITs passieren Fehler: Viele Anleger behandeln REITs pauschal als Aktien und gewähren die Aktienfonds-Teilfreistellung von 30 Prozent. Das ist steuerlich nicht korrekt, da REIT-Aktien nicht als Kapitalbeteiligungen gelten.

  • Du verwechselst Teilfreistellung mit vollständiger Steuerbefreiung.
  • Du behandelst REITs pauschal als Aktien und gewährst die Aktienfonds-Teilfreistellung von 30 Prozent.
  • Du übersiehst, dass synthetisch replizierende ETFs ohne Aktien im Portfolio keine Teilfreistellung erhalten.
  • Du vergisst, die Teilfreistellung auch auf die Vorabpauschale anzuwenden.
  • Du verrechnest Verluste aus Fondsverkäufen in voller Höhe, obwohl die Teilfreistellung die Verlustverrechnung einschränkt.

Häufige Fehler im Umgang mit der Teilfreistellung

·Du verwechselst Teilfreistellung mit vollständiger Steuerbefreiung. Nur ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei.
·Du behandelst REITs pauschal als Aktien und gewährst die Aktienfonds-Teilfreistellung von 30 Prozent.
·Du übersiehst, dass synthetisch replizierende ETFs ohne Aktien im Portfolio keine Teilfreistellung erhalten.
·Du vergisst, die Teilfreistellung auch auf die Vorabpauschale anzuwenden.
·Du verrechnest Verluste aus Fondsverkäufen in voller Höhe, obwohl die Teilfreistellung die Verlustverrechnung einschränkt.

09 · Checkliste

Worauf solltest du bei deiner Steuererklärung achten?

Die Teilfreistellung wird nicht automatisch in voller Höhe berücksichtigt. Besonders bei ausländischen Brokern bist du selbst für die korrekte Angabe verantwortlich.

Prüfe die Anlagebedingungen deines Fonds, um die Fondsart und den Teilfreistellungssatz zu bestimmen. Wende die Teilfreistellung auf Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne an.

Bei REITs musst du genau prüfen, ob sie als Aktienfonds, Mischfonds oder Immobilienfonds gelten. Dokumentiere realisierte Verluste und deren Verrechnung mit Kapitalerträgen sorgfältig.

  • Prüfe die Anlagebedingungen deines Fonds, um die Fondsart und den Teilfreistellungssatz zu bestimmen.
  • Wende die Teilfreistellung auf Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne an.
  • Beachte bei REITs, ob sie als Aktienfonds, Mischfonds oder Immobilienfonds gelten.
  • Dokumentiere realisierte Verluste und deren Verrechnung mit Kapitalerträgen.
  • Nutze die Anlage KAP und bei Investmentfonds die Anlage KAP-INV für deine Steuererklärung.

Checkliste für die Steuererklärung mit Fondserträgen

01

Prüfe die Anlagebedingungen deines Fonds, um die Fondsart und den Teilfreistellungssatz zu bestimmen.

02

Wende die Teilfreistellung auf Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne an.

03

Beachte bei REITs, ob sie als Aktienfonds, Mischfonds oder Immobilienfonds gelten.

04

Dokumentiere realisierte Verluste und deren Verrechnung mit Kapitalerträgen.

05

Nutze die Anlage KAP und bei Investmentfonds die Anlage KAP-INV für deine Steuererklärung.

10 · Hintergrund

Wie wirkt sich die Teilfreistellung auf deine Rendite aus?

Die Teilfreistellung erhöht deine Netto-Rendite, weil ein Teil der Erträge nicht besteuert wird. Der Effekt ist bei Fonds mit hohen Ausschüttungen besonders spürbar.

Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung sinkt die effektive Steuerbelastung auf Erträge von 26,375 Prozent auf etwa 18,46 Prozent. Das entspricht einer Ersparnis von rund 7,9 Prozentpunkten.

Für Anleger mit hohen Fondsbeständen kann die Teilfreistellung über die Jahre einen erheblichen Betrag ausmachen. Die Ersparnis wächst mit der Höhe der Erträge und der Haltedauer. Die Teilfreistellung macht Aktienfonds und offene Immobilienfonds im Vergleich zu anderen Geldanlagen steuerlich attraktiver.

Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung sinkt die effektive Steuerbelastung auf Erträge von 26,375 Prozent auf etwa 18,46 Prozent. Das entspricht einer Ersparnis von rund 7,9 Prozentpunkten.

Für Anleger mit hohen Fondsbeständen kann die Teilfreistellung über die Jahre einen erheblichen Betrag ausmachen. Die Ersparnis wächst mit der Höhe der Erträge und der Haltedauer.

Die Teilfreistellung macht Aktienfonds und offene Immobilienfonds im Vergleich zu anderen Geldanlagen steuerlich attraktiver. Sie ist ein fester Bestandteil der Besteuerung von Investmentfonds seit 2018.

Häufige Fragen

Fragen zu Teilfreistellung bei REITs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026