Ratgeber · Investieren
P2P-Kredite in der Steuererklärung: So gibst du Zinserträge richtig an
Zinserträge aus P2P-Krediten zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen in deiner Steuererklärung auftauchen. Die Plattformen führen meist keine Steuer ab, deshalb bist du selbst für die korrekte Angabe in der Anlage KAP verantwortlich.
11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- P2P-Zinsen sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
- Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person bleibt steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 2000 Euro.
- Ausländische Plattformen stellen oft keine automatische Steuerbescheinigung aus, du musst die Erträge selbst ermitteln.
- Bei niedrigem Einkommen kann die Günstigerprüfung deine Steuerlast auf deinen persönlichen Steuersatz senken.
01 · Grundlagen
Was sind P2P-Kredite und warum sind sie steuerlich relevant?
P2P-Kredite sind direkte Kredite an Privatpersonen oder Unternehmen über Online-Plattformen. Die Zinsen, die du dabei erhältst, behandelt das Finanzamt als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Bei P2P-Krediten vergibst du dein Geld direkt an Kreditnehmer, ohne dass eine Bank dazwischengeschaltet ist. Die Plattform übernimmt dabei die Vermittlung und Abwicklung, nicht aber die steuerliche Verantwortung für deine Erträge.
Für das Finanzamt sind die Zinserträge aus solchen Krediten Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bedeutet: Du musst sie in deiner Steuererklärung angeben, auch wenn die Plattform keine Steuern einbehält.
Anders als bei einem normalen Bankkonto führt die P2P-Plattform keine Kapitalertragsteuer ab. Du bist selbst dafür verantwortlich, deine Gewinne korrekt zu erklären und die fällige Steuer zu zahlen.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich nicht danach, ob du an Privatpersonen oder Unternehmen verleihst. Entscheidend ist allein, dass du Zinserträge erzielst.
Für Studierende ist das relevant, weil auch kleine Beträge aus P2P-Krediten in die Steuererklärung gehören. Wer nur einen Minijob hat und unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann durch die Günstigerprüfung oft Steuern zurückholen.
Die Plattformen stellen in der Regel keine automatische Steuerbescheinigung aus, wie du es von Banken kennst. Du musst deine Erträge selbst ermitteln und in der Anlage KAP eintragen.
P2P-Kredite / Peer-to-Peer-Kredite sind private Kreditvergaben über Online-Plattformen, bei denen Anleger direkt Kreditnehmer finanzieren und dafür Zinserträge erhalten. Steuerlich zählen die Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssen in der Anlage KAP erklärt werden.
Kurz erklärt
P2P-Kredite
Peer-to-Peer-Kredite sind private Kreditvergaben über Online-Plattformen, bei denen Anleger direkt Kreditnehmer finanzieren und dafür Zinserträge erhalten.
Steuerlich zählen die Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssen in der Anlage KAP erklärt werden.
02 · Was gilt
Sparer-Pauschbetrag: So viel bleibt bei P2P-Zinsen steuerfrei
Bevor du Steuern auf P2P-Erträge zahlst, greift der Sparer-Pauschbetrag. Er liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro.
Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, nicht nur für P2P-Zinsen. Du kannst also Zinserträge aus P2P-Krediten mit Dividenden, Kursgewinnen und Tagesgeldzinsen kombinieren, bis die Grenze erreicht ist.
Für das Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 1000 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro.
Wichtig ist: Der Sparer-Pauschbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt, wenn du P2P-Erträge erklärst. Du gibst die vollen Zinserträge in der Anlage KAP an, das Finanzamt zieht den Freibetrag dann selbst ab.
Einen Freistellungsauftrag kannst du bei P2P-Plattformen nicht stellen. Dieses Instrument gibt es nur bei Banken und Depotanbietern, die automatisch Steuern einbehalten.
Für Studierende mit geringen Kapitalerträgen bedeutet das: Bleibst du mit allen Kapitalerträgen unter 1000 Euro, zahlst du keine Abgeltungsteuer. Eine Steuererklärung mit Anlage KAP ist trotzdem sinnvoll, um deine Erträge transparent zu machen.
Überschreitest du den Freibetrag, wird nur der darüber liegende Teil versteuert. Die ersten 1000 Euro bleiben in jedem Fall steuerfrei.
Welche Erträge zählen in den Sparer-Pauschbetrag? Zinserträge aus P2P-Krediten, Dividenden aus Aktien, Kursgewinne aus Wertpapieren und Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld zählen hinein. Mieteinnahmen, Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach einem Jahr Haltedauer und Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit zählen nicht hinein.
Zählt hinein
Zählt nicht hinein
03 · Kosten
Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag: Diese Abzüge gelten für P2P-Erträge
Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags fällt die Abgeltungsteuer an. Sie beträgt 25 Prozent, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
Sie beträgt pauschal 25 Prozent, unabhängig davon, wie hoch dein sonstiges Einkommen ist.
Zusätzlich erhebt das Finanzamt den Solidaritätszuschlag. Er liegt bei 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den gesamten Kapitalertrag.
Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent, wenn du nicht kirchensteuerpflichtig bist. Die Kirchensteuer kommt je nach Bundesland noch hinzu.
Für Studierende mit niedrigem Einkommen ist dieser pauschale Satz oft zu hoch. In solchen Fällen lohnt sich die Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt deinen persönlichen Steuersatz anwendet.
Die Abgeltungsteuer wird bei P2P-Erträgen nicht direkt einbehalten. Du musst die Steuer selbst berechnen und über die Steuererklärung abführen.
Steuerliche Belastung von P2P-Zinserträgen oberhalb des Freibetrags: Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag 1,375 Prozent. Die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und wird auf die Abgeltungsteuer erhoben.
Steuerliche Belastung von P2P-Zinserträgen oberhalb des Freibetrags
04 · Schritt für Schritt
Günstigerprüfung: Wann dein persönlicher Steuersatz günstiger ist
Liegt dein persönlicher Einkommensteuertarif unter 25 Prozent, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Dann versteuert das Finanzamt deine P2P-Erträge mit deinem niedrigeren Satz.
Die Günstigerprüfung ist besonders für Studierende relevant, die neben dem Studium nur wenig verdienen. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, wendet das Finanzamt diesen niedrigeren Satz auf deine P2P-Erträge an.
Du beantragst die Günstigerprüfung direkt in der Anlage KAP. Dort setzt du den Haken für die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.
Das Finanzamt vergleicht dann automatisch zwei Werte: die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent und deinen persönlichen Steuersatz. Der günstigere Wert kommt zur Anwendung.
Als Orientierung gilt: Bei einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags plus Sparer-Pauschbetrag zahlst du mit der Günstigerprüfung oft gar keine Steuern auf P2P-Erträge.
Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Zusammen mit dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro ergibt sich ein steuerfreier Bereich von 13.348 Euro.
Voraussetzung prüfen: Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags plus Sparer-Pauschbetrag liegt oder dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent bleibt. Anlage KAP ausfüllen: Trage alle Kapitalerträge in der Anlage KAP ein und setze den Haken für die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge. Finanzamt prüft automatisch: Das Finanzamt vergleicht die Abgeltungsteuer mit deinem persönlichen Steuersatz und wendet den günstigeren Wert an.
Voraussetzung prüfen
Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Als Richtwert kann ein zu versteuerndes Einkommen von unter 17.005 Euro pro Jahr bei Einzelpersonen herangezogen werden, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren unter 34.010 Euro.
Anlage KAP ausfüllen
Trage alle Kapitalerträge in der Anlage KAP ein und setze den Haken für die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.
Finanzamt prüft automatisch
Das Finanzamt vergleicht die Abgeltungsteuer mit deinem persönlichen Steuersatz und wendet den günstigeren Wert an.
05 · Hintergrund
Einkommensteuertarif: So wirkt er sich auf deine P2P-Erträge aus
Der Einkommensteuertarif bestimmt, ob die Abgeltungsteuer oder dein persönlicher Steuersatz zur Anwendung kommt. Bei niedrigen Einkommen kann die Günstigerprüfung die Steuerlast deutlich senken.
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv aufgebaut. Der Eingangssteuersatz beginnt bei 14 Prozent und steigt bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent an.
Für P2P-Erträge gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz. Diese Pauschalierung vereinfacht die Besteuerung von Kapitalerträgen.
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert deine Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren persönlichen Satz.
Das ist besonders für Studierende, Auszubildende oder Geringverdiener relevant. Wer nur einen Minijob oder Werkstudentenjob hat, liegt mit seinem Einkommen oft im Bereich des Eingangssteuersatzes.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an, was bei der Günstigerprüfung berücksichtigt wird.
Für Ehepaare verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Auch der Sparer-Pauschbetrag steigt dann auf 2000 Euro.
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv aufgebaut. Der Eingangssteuersatz beginnt bei 14 Prozent und steigt bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent an. Für P2P-Erträge gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert deine Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren persönlichen Satz. Das ist besonders für Studierende, Auszubildende oder Geringverdiener relevant. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende.
Für P2P-Erträge gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag ergibt sich ein Steuersatz von 26,38 Prozent. Bist du kirchensteuerpflichtig, liegt die gesamte Steuerbelastung bei 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und bei 27,99 Prozent in den anderen Bundesländern.
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert deine Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren persönlichen Satz. Als Richtwert kann ein zu versteuerndes Einkommen von unter 17.005 Euro pro Jahr für Einzelpersonen herangezogen werden. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung liegt dieser Wert bei unter 34.010 Euro.
Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer und kannst dir die Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung erstatten lassen.
06 · Vergleich
Crowdinvesting: So unterscheidet es sich von P2P-Krediten
Crowdinvesting ist eine Sonderform der Schwarmfinanzierung. Anders als bei P2P-Krediten beteiligst du dich dabei an Unternehmen oder Projekten und erhältst keine festen Zinsen, sondern eine Gewinnbeteiligung.
Crowdinvesting ist eine Sonderform der Schwarmfinanzierung. Anders als bei P2P-Krediten beteiligst du dich dabei an Unternehmen oder Projekten und erhältst keine festen Zinsen, sondern eine Gewinnbeteiligung.
Steuerlich kann Crowdinvesting je nach Vertragsgestaltung unterschiedlich behandelt werden. In vielen Fällen zählen die Erträge ebenfalls zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer.
Bei manchen Crowdinvesting-Modellen kann das Finanzamt die Einkünfte aber auch als gewerbliche Einkünfte einstufen. Das hängt von der konkreten Ausgestaltung der Beteiligung ab.
Für deine Steuererklärung bedeutet das: Prüfe bei Crowdinvesting genau, welche Ertragsart in den Unterlagen ausgewiesen ist. Im Zweifel hilft ein Blick in den Vertrag oder eine Rückfrage beim Anbieter.
P2P-Kredite und Crowdinvesting im steuerlichen Vergleich: Bei P2P-Krediten sind die Erträge Zinserträge, bei Crowdinvesting Gewinnbeteiligung oder stille Beteiligung. Steuerlich werden P2P-Kredite als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet, Crowdinvesting als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder gewerbliche Einkünfte. Die Abgeltungsteuer beträgt bei P2P-Krediten 25 Prozent auf Zinserträge, bei Crowdinvesting 25 Prozent, wenn als Kapitalertrag behandelt. Die Verlustverrechnung ist bei P2P-Krediten mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar, bei Crowdinvesting je nach Einkunftsart unterschiedlich. Crowdinvesting kann je nach Vertragsgestaltung steuerlich anders behandelt werden als klassische P2P-Kredite.
| P2P-Kredite | Crowdinvesting | |
|---|---|---|
| Ertragsart | Zinserträge | Gewinnbeteiligung oder stille Beteiligung |
| Steuerliche Einordnung | Einkünfte aus Kapitalvermögen | Einkünfte aus Kapitalvermögen oder gewerbliche Einkünfte |
| Abgeltungsteuer | 25 Prozent auf Zinserträge | 25 Prozent, wenn als Kapitalertrag behandelt |
| Verlustverrechnung | Mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar | Je nach Einkunftsart unterschiedlich |
07 · Grundlagen
Veranlagungsfreibetrag: Was er für deine Steuererklärung bedeutet
Der Veranlagungsfreibetrag ist ein Freibetrag im Einkommensteuerrecht, der bei der Veranlagung berücksichtigt wird. Er ist nicht mit dem Sparer-Pauschbetrag zu verwechseln.
Er ist nicht mit dem Sparer-Pauschbetrag zu verwechseln.
Der Veranlagungsfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor der persönliche Steuersatz angewendet wird. Er betrifft also dein gesamtes Einkommen, nicht nur Kapitalerträge.
Für P2P-Anleger hat der Veranlagungsfreibetrag keine direkte Bedeutung. Er wirkt sich nur indirekt aus, wenn du die Günstigerprüfung beantragst und dein gesamtes Einkommen betrachtet wird.
Für Studierende ist der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 der wichtigere Wert. Er sorgt dafür, dass du bei niedrigem Einkommen keine Einkommensteuer zahlst.
Veranlagungsfreibetrag: Ein Freibetrag, der bei der Einkommensteuerveranlagung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, bevor der Steuersatz angewendet wird. Der Veranlagungsfreibetrag betrifft nicht direkt P2P-Erträge, sondern das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Kurz erklärt
Veranlagungsfreibetrag
Ein Freibetrag, der bei der Einkommensteuerveranlagung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, bevor der Steuersatz angewendet wird.
Der Veranlagungsfreibetrag betrifft nicht direkt P2P-Erträge, sondern das gesamte zu versteuernde Einkommen.
08 · Checkliste
Steuerfreibetrag: Diese Freibeträge gelten für P2P-Anleger
Für P2P-Anleger sind zwei Freibeträge relevant: der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge und der Grundfreibetrag für das gesamte Einkommen. Beide können deine Steuerlast senken.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Er gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also auch für P2P-Zinsen.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Er sorgt dafür, dass du bis zu diesem Einkommen keine Einkommensteuer zahlst.
Bei Ehepaaren verdoppeln sich beide Beträge: Der Sparer-Pauschbetrag steigt auf 2000 Euro, der Grundfreibetrag auf 24.696 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.
Einen Freistellungsauftrag kannst du bei P2P-Plattformen nicht stellen. Dieses Instrument gibt es nur bei Banken und Depotanbietern, die automatisch Steuern einbehalten.
Freibeträge, die du als P2P-Anleger kennen solltest: Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro pro Person und Jahr für alle Kapitalerträge. Sparer-Pauschbetrag bei Ehepaaren: 2000 Euro pro Jahr bei gemeinsamer Veranlagung. Grundfreibetrag: 12.348 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026. Grundfreibetrag für Ehepaare: 24.696 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Freistellungsauftrag: Nur bei Banken und Depots, nicht bei P2P-Plattformen.
Freibeträge, die du als P2P-Anleger kennen solltest
Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro pro Person und Jahr für alle Kapitalerträge
Sparer-Pauschbetrag bei Ehepaaren: 2000 Euro pro Jahr bei gemeinsamer Veranlagung
Grundfreibetrag: 12.348 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026
Grundfreibetrag für Ehepaare: 24.696 Euro bei gemeinsamer Veranlagung
Freistellungsauftrag: Nur bei Banken und Depots, nicht bei P2P-Plattformen
09 · Schritt für Schritt
Anlage KAP: So trägst du P2P-Erträge richtig ein
Die Anlage KAP ist das Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hier gibst du deine P2P-Zinserträge an, getrennt nach inländischen und ausländischen Plattformen.
Die Anlage KAP ist das Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hier gibst du deine P2P-Zinserträge an, getrennt nach inländischen und ausländischen Plattformen.
Deutsche P2P-Plattformen stellen dir meist einmal im Jahr eine Steuerbescheinigung aus. Darin findest du die Höhe deiner Zinserträge für das abgelaufene Jahr.
Bei ausländischen Plattformen musst du deine Erträge selbst ermitteln. Die meisten Anbieter stellen dafür einen Kontoauszug bereit, in dem du nach Zinszahlungen filtern kannst.
Inländische P2P-Erträge trägst du in den Bereich für Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug ein. Ausländische Erträge kommen in den Bereich für Kapitalerträge ohne Steuerabzug.
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, setze zusätzlich den Haken für die Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob du weniger Steuern zahlen musst.
Erträge ermitteln: Sammle alle Zinserträge des Jahres. Deutsche Plattformen stellen meist eine Steuerbescheinigung aus, bei ausländischen Plattformen musst du die Erträge selbst aus dem Kontoauszug zusammenstellen. Inländische und ausländische Erträge trennen: Inländische P2P-Erträge trägst du in den Bereich für Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug ein. Ausländische Erträge kommen in den Bereich für Kapitalerträge ohne Steuerabzug. Günstigerprüfung beantragen: Setze den Haken für die Günstigerprüfung, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das Finanzamt prüft dann automatisch.
Erträge ermitteln
Sammle alle Zinserträge des Jahres. Deutsche Plattformen stellen meist eine Steuerbescheinigung aus, bei ausländischen Plattformen musst du die Erträge selbst aus dem Kontoauszug zusammenstellen.
Inländische und ausländische Erträge trennen
Inländische P2P-Erträge trägst du in den Bereich für Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug ein. Ausländische Erträge kommen in den Bereich für Kapitalerträge ohne Steuerabzug.
Günstigerprüfung beantragen
Setze den Haken für die Günstigerprüfung, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das Finanzamt prüft dann automatisch die günstigere Variante.
Belege aufbewahren
Hebe Steuerbescheinigungen und Kontoauszüge auf. Das Finanzamt kann Belege anfordern, auch wenn du sie nicht direkt mitschicken musst.
10 · Was gilt
Zweitmarkt: So versteuerst du Gewinne aus dem Verkauf von P2P-Krediten
Viele P2P-Plattformen bieten einen Zweitmarkt, auf dem du Kredite vorzeitig verkaufen kannst. Gewinne daraus sind ebenfalls steuerpflichtig.
Verkaufsgewinne aus dem Zweitmarkt zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sobald du den Sparer-Pauschbetrag überschritten hast.
Auch Verzugszinsen aus verspäteten Zahlungen sind steuerpflichtig. Sie zählen zu den Kapitalerträgen und müssen in der Anlage KAP angegeben werden.
Die Rückzahlung des ursprünglichen Kreditbetrags ist dagegen nicht steuerpflichtig. Es handelt sich dabei um die Rückzahlung deines eingesetzten Kapitals, nicht um einen Ertrag.
Verluste aus ausgefallenen Krediten kannst du nur eingeschränkt mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Dokumentiere solche Ausfälle sorgfältig, um sie bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Welche Erträge vom P2P-Zweitmarkt steuerpflichtig sind: Steuerpflichtig sind Verkaufsgewinne aus dem Zweitmarkt, Zinszahlungen bis zum Verkaufszeitpunkt, Verzugszinsen aus verspäteten Zahlungen und Bonus- und Cashback-Zahlungen der Plattform. Nicht steuerpflichtig sind die Rückzahlung des ursprünglichen Kreditbetrags, Tilgungszahlungen und Verluste aus ausgefallenen Krediten (nur eingeschränkt verrechenbar).
Steuerpflichtig
Nicht steuerpflichtig
11 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der P2P-Steuererklärung vermeiden
Bei der Steuererklärung für P2P-Erträge passieren häufig Fehler. Wer sie kennt, kann sie vermeiden und spart sich Rückfragen vom Finanzamt.
Ein häufiger Fehler ist, P2P-Erträge gar nicht anzugeben, weil die Plattform keine Steuerbescheinigung ausstellt. Das Finanzamt wertet fehlende Angaben als Steuerhinterziehung, auch wenn du unter dem Freibetrag liegst.
Verzugszinsen und Boni werden oft übersehen. Sie zählen ebenfalls zu den Kapitalerträgen und müssen in der Anlage KAP auftauchen.
Den Sparer-Pauschbetrag doppelt zu nutzen, ist ein weiterer Fehler. Da P2P-Plattformen keine Steuern einbehalten, gibt es dort auch keinen Freistellungsauftrag. Der Freibetrag wird nur einmal bei der Veranlagung berücksichtigt.
Ausländische Erträge landen häufig im falschen Bereich der Anlage KAP. Achte darauf, sie getrennt von inländischen Erträgen einzutragen.
Viele Studierende verschenken Geld, weil sie die Günstigerprüfung nicht beantragen. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, solltest du den Haken in der Anlage KAP immer setzen.
Diese Fehler solltest du bei P2P-Erträgen vermeiden: P2P-Erträge gar nicht angeben, weil die Plattform keine Steuerbescheinigung ausstellt. Verzugszinsen und Boni nicht als Kapitalerträge erfassen. Den Sparer-Pauschbetrag doppelt nutzen, obwohl keine Bank beteiligt ist. Ausländische Erträge in den falschen Bereich der Anlage KAP eintragen. Die Günstigerprüfung nicht beantragen, obwohl der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Verluste aus P2P-Krediten nicht dokumentieren und dadurch die Verrechnung verschenken.
Diese Fehler solltest du bei P2P-Erträgen vermeiden
Häufige Fragen
Fragen zu P2P-Kredite in der Steuererklärung
{{f.a}}
Investieren
Mehr zu Investieren
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber