P2P Kredite Steuererklärung: So holst du dir dein Geld vom Finanzamt zurück
Wer bei P2P-Krediten investiert, erzielt Zinseinnahmen, die das Finanzamt interessieren. Wir erklären dir einfach und Schritt für Schritt, was du bei der Steuererklärung 2026 beachten musst, um keine Fehler zu machen und legal Steuern zu sparen.
Warum P2P-Kredite auch für deine Steuererklärung relevant sind
Du denkst vielleicht, dass sich die Steuererklärung nur für Leute mit hohem Einkommen oder komplizierten Finanzen lohnt. Doch wenn du in P2P-Kredite investierst, bist du ab dem ersten Euro Zinseinnahme ein Fall für das Finanzamt. Das klingt erstmal nach Bürokratie, ist aber eigentlich eine gute Nachricht: Es bedeutet, dass dein Geld für dich arbeitet und du Teil des Finanzsystems bist.
Der Staat beteiligt sich an deinen Gewinnen, aber er gibt dir auch einen Freibetrag, den du nutzen solltest. Wenn du diesen Freibetrag nicht ausschöpfst, verschenkst du bares Geld. Die Steuererklärung ist also kein notwendiges Übel, sondern die Chance, dir zu holen, was dir zusteht. Wer hier schläft, überlässt dem Finanzamt freiwillig Geld.
Viele Anlegerinnen und Anleger scheuen sich vor dem Thema, weil sie glauben, es sei zu kompliziert. Dabei ist es mit ein wenig Grundwissen und einer strukturierten Vorgehensweise gut machbar. Dieser Ratgeber nimmt dich an die Hand und führt dich durch den gesamten Prozess, von der Einordnung bis zur konkreten Eingabe in deine Steuererklärung.
Wichtig ist, dass du verstehst: P2P-Kredite sind keine Geheimwaffe, die am Finanzamt vorbeiläuft. Die Plattformen sind in Deutschland registriert und melden deine Erträge an die Behörden. Du kannst also nicht wählen, ob du angibst oder nicht, sondern nur, ob du es richtig machst und dabei Steuern sparst oder ob du Fehler machst und im schlimmsten Fall Nachzahlungen leisten musst.
Grundlagen: Was sind P2P-Kredite und wie entstehen Steuern?
P2P steht für Peer-to-Peer, also von Person zu Person. Bei P2P-Krediten leihst du dein Geld über eine Online-Plattform direkt an andere Privatpersonen oder kleine Unternehmen. Du wirst zum Kreditgeber und erhältst dafür regelmäßig Zinsen. Diese Zinsen sind dein Einkommen aus Kapitalvermögen, genau wie die Zinsen von deinem Tagesgeldkonto oder die Dividenden von Aktien.
Das deutsche Steuerrecht behandelt alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gleich. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass die Steuer direkt von deinen Erträgen einbehalten wird, bevor du sie ausgezahlt bekommst. Bei inländischen Banken passiert das automatisch. Bei P2P-Plattformen ist das nicht immer der Fall, besonders wenn die Plattform ihren Sitz im Ausland hat.
Hier liegt der Knackpunkt: Wenn die Plattform keine deutsche Steuer einbehält, bist du verpflichtet, die Erträge selbst in deiner Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt erfährt von deinen Erträgen über die Steuererklärung und über automatische Meldungen der Plattformen. Es ist also keine Frage, ob du es angibst, sondern nur, ob du es korrekt und vollständig tust.
Zusätzlich zu den Zinsen können auch Gewinne aus dem Verkauf von Krediten an andere Anleger entstehen. Wenn du einen Kredit vorzeitig auf dem Sekundärmarkt der Plattform verkaufst und dabei mehr bekommst, als du investiert hast, ist auch das ein steuerpflichtiger Gewinn. Umgekehrt kannst du Verluste aus solchen Verkäufen steuerlich geltend machen.
Funktionsweise: So läuft die Besteuerung von P2P-Krediten ab
Die Besteuerung von P2P-Krediten funktioniert über das Prinzip der Abgeltungsteuer. Deine Zinseinnahmen werden mit einem festen Steuersatz von rund 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belegt. Das macht in der Summe rund 26,375 Prozent, wenn du keine Kirchensteuer zahlst. Dieser Betrag wird von deinen Erträgen einbehalten.
Damit du nicht jeden Euro einzeln versteuern musst, gibt es den Sparerpauschbetrag. Für das Steuerjahr 2025 und auch 2026 liegt dieser bei rund 801 Euro für Einzelpersonen und rund 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Du musst der Plattform oder deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, damit sie diesen Betrag berücksichtigt.
Wenn deine P2P-Plattform im Ausland sitzt, kann sie den Freistellungsauftrag oft nicht berücksichtigen. Das bedeutet, dass du die vollen Zinsen ausgezahlt bekommst, ohne dass Steuern einbehalten wurden. In deiner Steuererklärung gibst du dann die Erträge an, und das Finanzamt berechnet die Steuer. Gleichzeitig wird der Sparerpauschbetrag berücksichtigt, sodass du bis zur Grenze keine Steuern zahlst.
Wichtig ist, dass du alle Erträge aus verschiedenen Quellen zusammenrechnest. Wenn du also ein Tagesgeldkonto bei einer deutschen Bank hast und zusätzlich P2P-Kredite, dann musst du den Freistellungsauftrag clever aufteilen. Sonst nutzt du deinen Pauschbetrag nicht optimal aus und zahlst am Ende zu viel Steuern, die du dir über die Steuererklärung mühsam zurückholen musst.
Kosten und Gebühren: Was du in der Steuererklärung absetzen kannst
Nicht nur deine Erträge sind für das Finanzamt interessant, sondern auch deine Kosten. Wenn du für deine Geldanlage Ausgaben hast, kannst du diese unter Umständen als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften absetzen. Das senkt deine Steuerlast. Allerdings ist der Spielraum durch die Abgeltungsteuer und den Sparerpauschbetrag begrenzt.
Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel Gebühren, die die P2P-Plattform direkt für die Verwaltung deiner Kredite einbehält. Auch Kosten für die Erstellung deiner Steuererklärung, wie zum Beispiel ein Steuerprogramm oder die Hilfe eines Steuerberaters, können anteilig abgesetzt werden. Wichtig ist, dass diese Kosten in direktem Zusammenhang mit deinen Kapitaleinkünften stehen.
Ein häufiger Irrglaube ist, dass man alle Kosten einfach von den Einnahmen abziehen kann. Das Finanzamt prüft genau, ob die Ausgaben notwendig und angemessen sind. Zudem greift die Abgeltungsteuer auf den Bruttobetrag, bevor du Kosten abziehst. In der Praxis lohnt sich das Absetzen von Kosten nur, wenn du den Sparerpauschbetrag bereits überschritten hast und hohe Erträge erzielst.
Ein wichtiger Punkt sind Verluste aus Kreditausfällen. Wenn ein Kreditnehmer nicht zahlt und du einen Teil deines Geldes verlierst, ist das ein Verlust aus Kapitalvermögen. Diesen Verlust kannst du mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen. Das mindert deine Steuerlast. Du musst die Ausfälle aber sauber dokumentieren und in der Anlage KAP angeben, damit das Finanzamt sie anerkennt.
Worauf du bei der Steuererklärung 2026 besonders achten solltest
Das Steuerjahr 2025, das du 2026 in der Erklärung angibst, bringt einige Besonderheiten mit sich. Achte darauf, dass du alle Bescheinigungen deiner P2P-Plattformen sorgfältig sammelst. Seriöse Plattformen stellen dir eine Jahresübersicht zur Verfügung, die alle Zinsen, Gebühren und Verkäufe auflistet. Diese Unterlagen sind deine Grundlage für die Steuererklärung.
Prüfe, ob deine Plattform ein inländisches oder ausländisches Konto hat. Bei ausländischen Plattformen musst du oft zusätzlich eine Anlage KAP-IN ausfüllen, wenn die Erträge aus dem Ausland stammen. Das klingt kompliziert, ist aber machbar. Die Anlage KAP-IN ist ein separates Formular für ausländische Kapitalerträge und wird zusammen mit der Anlage KAP eingereicht.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die korrekte Angabe von Verlusten. Verluste aus P2P-Krediten können nicht immer direkt mit anderen Einkünften verrechnet werden. Es gibt spezielle Regeln, wann ein Verlust als endgültig gilt und wann nicht. Wenn du unsicher bist, lohnt sich der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, denn Fehler hier führen oft zu Rückfragen vom Finanzamt.
Vergiss nicht, deinen Sparerpauschbetrag zu prüfen. Wenn du keinen Freistellungsauftrag bei deiner P2P-Plattform hinterlegt hast, weil sie im Ausland sitzt, dann wird der Pauschbetrag erst in der Steuererklärung berücksichtigt. Das ist gut, denn so bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurück. Du musst den Pauschbetrag aber aktiv in der Anlage KAP eintragen, sonst passiert es nicht automatisch.
Typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist, P2P-Kredite gar nicht in der Steuererklärung anzugeben. Viele denken, dass die Plattform das schon meldet oder dass es sich um kleine Beträge handelt. Doch das Finanzamt erhält Daten von den Plattformen und gleicht diese ab. Wenn du Erträge nicht angibst, drohen Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung von Zinsen und Tilgung. Bei P2P-Krediten bekommst du monatlich Raten, die sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammensetzen. Nur der Zinsanteil ist steuerpflichtig. Die Rückzahlung deines investierten Kapitals ist keine Einnahme. Wenn du fälschlicherweise die gesamte Rate als Ertrag angibst, zahlst du zu viel Steuern.
Viele Anleger vergessen auch, Verluste aus Kreditausfällen anzugeben. Sie denken, dass Verluste nur etwas für Profis sind. Dabei kann die Verrechnung von Verlusten deine Steuerlast deutlich senken. Wenn du einen Kredit abgeschrieben hast, musst du das aktiv in der Anlage KAP eintragen. Ohne diese Angabe verfällt der Verlust und du zahlst unnötig Steuern auf andere Erträge.
Ein letzter häufiger Fehler ist die falsche Handhabung des Freistellungsauftrags. Wenn du deinen Freistellungsauftrag bei einer Bank voll ausgeschöpft hast, aber auch P2P-Zinsen bekommst, dann musst du den Auftrag anpassen. Sonst zahlst du auf die P2P-Zinsen Steuern, obwohl du noch Freibetrag hättest. Umgekehrt solltest du den Auftrag nicht bei mehreren Stellen gleichzeitig nutzen, sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt.
Konkrete nächste Schritte: So füllst du die Anlage KAP richtig aus
Beginne damit, alle Unterlagen zu sammeln. Dazu gehören die Jahreskontoauszüge deiner P2P-Plattformen, Kontoauszüge deiner Banken und die Bescheinigungen über einbehaltene Steuern. Lege eine Mappe an, in der du alles sortierst. Das klingt banal, aber eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete und spart dir später viel Zeit und Nerven.
Besorge dir ein aktuelles Steuerprogramm oder nutze die Formulare von ELSTER, dem kostenlosen Online-Portal der Finanzverwaltung. In der Anlage KAP gibt es einen speziellen Bereich für sonstige Kapitalerträge, unter den auch P2P-Kredite fallen. Trage dort die Summe deiner Zinseinnahmen ein. Die Aufteilung in inländische und ausländische Erträge findest du auf deinen Jahresübersichten.
Trage deine Verluste aus Kreditausfällen in der Anlage KAP ein. Es gibt ein separates Feld für Verluste aus uneinbringlichen Darlehen. Wenn du dir unsicher bist, wie du die Verluste genau einträgst, schaue in die Anleitung des Steuerprogramms oder frage beim Finanzamt nach. Eine falsche Eingabe führt zu Rückfragen und verzögert deine Erstattung.
Prüfe zum Schluss, ob du den Sparerpauschbetrag korrekt berücksichtigt hast. Das Steuerprogramm macht das in der Regel automatisch, aber du solltest das Ergebnis kontrollieren. Wenn du hohe Erträge hast, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Die Kosten dafür kannst du übrigens selbst in der Steuererklärung absetzen, was die Ausgabe zum Teil wieder ausgleicht.
Was passiert nach der Abgabe? Deine Rechte und Pflichten
Nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast, prüft das Finanzamt deine Angaben. Bei P2P-Krediten kann es sein, dass das Finanzamt Rückfragen stellt, besonders wenn die Erträge aus dem Ausland kommen. Du solltest dann in der Lage sein, die Herkunft der Gelder nachzuweisen. Bewahre deine Jahresübersichten daher mindestens vier Jahre auf, das ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
Wenn du zu viel Steuern vorausgezahlt hast, bekommst du eine Erstattung. Das Finanzamt überweist dir das Geld in der Regel innerhalb weniger Wochen nach dem Bescheid. Wenn du jedoch etwas vergessen hast oder einen Fehler gemacht hast, kann es zu einer Nachzahlung kommen. In diesem Fall solltest du den Bescheid genau prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Ein Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids möglich. Wenn du also einen Fehler entdeckst, zum Beispiel weil du eine Bescheinigung vergessen hast, kannst du den Bescheid noch ändern lassen. Das ist dein gutes Recht und kein bürokratischer Akt. Viele Steuerprogramme bieten hierfür einen Assistenten an, der dich durch den Prozess führt.
Denke daran, dass die Steuererklärung kein einmaliges Ereignis ist. Wenn du dauerhaft in P2P-Kredite investierst, wirst du jedes Jahr damit zu tun haben. Mit der Zeit wirst du sicherer und die Bearbeitung geht schneller. Nutze die Erfahrungen aus dem ersten Jahr, um deine Unterlagen zu optimieren und deine Freistellungsaufträge anzupassen. So wird die Steuererklärung zur Routine.
Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.
Häufige Fragen
Ja, die Zinserträge aus P2P-Krediten sind steuerpflichtige Kapitaleinkünfte. Sie müssen in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angegeben werden, sofern sie den Sparerpauschbetrag übersteigen. Die Plattform meldet die Erträge an das Finanzamt.
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag von rund 801 Euro pro Person, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Für zusammen veranlagte Paare verdoppelt er sich auf rund 1.602 Euro. Du musst einen Freistellungsauftrag stellen, damit er berücksichtigt wird.
Verluste aus uneinbringlichen P2P-Darlehen trägst du in der Anlage KAP ein. Sie werden mit deinen anderen Kapitaleinkünften verrechnet. Du benötigst einen Nachweis über den Ausfall, zum Beispiel eine Bestätigung der Plattform.
Wenn du Zinseinnahmen nicht angibst, kann das Finanzamt sie über Datenabgleiche entdecken. Es drohen Nachzahlungen, Zinsen auf den nachgeforderten Betrag und möglicherweise ein Bußgeld oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Für einfache Fälle mit wenigen Transaktionen reicht ein gutes Steuerprogramm. Bei komplexen Sachverhalten, wie vielen Verkäufen auf dem Sekundärmarkt oder ausländischen Plattformen, kann ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sinnvoll sein.
Ja, Gebühren, die die Plattform für die Verwaltung deiner Kredite einbehält, können als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abgesetzt werden. Sie mindern deine Steuerlast, sofern du den Sparerpauschbetrag überschritten hast.
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