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FinanzbildungInvestieren10 Min.

P2P Kredite Steuer: So behältst du 2026 den Überblick und zahlst nicht zu viel

Zinsen aus P2P Krediten sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Wir erklären dir einfach und verständlich, was das für deine Steuererklärung bedeutet, wie du deinen Freibetrag optimal nutzt und welche Besonderheiten bei Plattformen aus dem Ausland auf dich zukommen.

AbgeltungsteuerSteuererklärungFreibetrag
Brauche ich das?
Ja, fast immer.
Zinsen aus P2P Krediten sind steuerpflichtige Kapitalerträge.
Wie hoch ist die Steuer?
Abgeltungsteuer plus Zuschlag.
25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Was ist mit Verlusten?
Verrechenbar.
Verluste kannst du mit anderen Kapitalerträgen verrechnen.

Warum dieses Thema auch dich betrifft

Vielleicht hast du schon von P2P Krediten gehört und dich gefragt, ob das etwas für dich ist. Oder du hast bereits erste Erfahrungen gesammelt und fragst dich jetzt, was das Finanzamt davon wissen will. Die gute Nachricht vorweg: Das Thema ist nicht so kompliziert, wie es zunächst klingt. Wir führen dich Schritt für Schritt durch den Dschungel der Paragrafen, damit du am Ende keine bösen Überraschungen erlebst.

Stell dir vor, du bekommst am Ende des Jahres einen Brief von deiner P2P-Plattform, in dem deine erzielten Zinsen aufgelistet sind. Diesen Betrag musst du in deiner Steuererklärung angeben. Das klingt nach Arbeit, ist aber machbar. Wenn du die Grundlagen verstehst, kannst du sogar Geld sparen, indem du deinen Freibetrag optimal ausnutzt und Verluste geschickt verrechnest.

Viele Anlegerinnen und Anleger scheuen sich vor dem Thema Steuern und lassen deshalb lieber die Finger von P2P Krediten. Das ist schade, denn mit dem richtigen Wissen ist der Aufwand überschaubar. Du musst kein Steuerprofi sein, um deine P2P Kredite korrekt zu versteuern. Du musst nur wissen, wo die Stolperfallen liegen und wie du sie umgehst.

In diesem Ratgeber bekommst du das komplette Wissen an die Hand, das du für das Steuerjahr 2026 brauchst. Wir erklären dir die Begriffe, zeigen dir, wie du konkret vorgehst und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest. Am Ende bist du in der Lage, deine Steuererklärung rund um deine P2P Kredite selbstbewusst und korrekt auszufüllen.

25 %
beträgt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Deutschland.
1.000 Euro
Sparerpauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen pro Jahr zu.
Seit 2007
gilt die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge in Deutschland.

Was sind P2P Kredite überhaupt? Ein Grundlagen-Guide

P2P steht für Peer-to-Peer, also für eine Verbindung zwischen zwei gleichberechtigten Parteien. Beim P2P Kredit geht es darum, dass du als Privatperson Geld an eine andere Privatperson oder an ein kleines Unternehmen verleihst. Du bist also nicht die Bank, sondern der direkte Geldgeber. Die Plattform, zum Beispiel Bondora, Mintos oder Estateguru, vermittelt nur zwischen dir und dem Kreditnehmer.

Der große Unterschied zu einem klassischen Tagesgeldkonto ist das Risiko. Bei der Bank ist dein Geld durch die Einlagensicherung geschützt. Bei P2P Krediten gibt es diesen Schutz nicht. Dafür sind die Zinsen in der Regel deutlich höher, weil du das Ausfallrisiko selbst trägst. Du wirst sozusagen zum stillen Teilhaber an vielen kleinen Krediten.

Die Plattformen bündeln die Kredite oft in Portfolios, damit du dein Risiko streuen kannst. Statt dein ganzes Geld in einen einzigen Kredit zu stecken, verteilst du es auf viele verschiedene Kreditnehmer. Das ist ein wichtiger Grundsatz, um Verluste durch einzelne Zahlungsausfälle zu begrenzen. Du kannst oft schon mit kleinen Beträgen ab 10 oder 50 Euro einsteigen.

Für die Steuer ist entscheidend, dass du durch diese Kredite Zinseinnahmen erzielst. Diese Einnahmen sind in Deutschland als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Das Gesetz unterscheidet nicht, ob die Zinsen von einer deutschen Bank oder von einer estnischen P2P-Plattform stammen. Entscheidend ist allein, dass du als in Deutschland lebende Person diese Einnahmen erzielst.

Die Funktionsweise: Wie deine Zinsen entstehen und wo sie anfallen

Wenn du Geld bei einer P2P-Plattform investierst, wird dein Kapital an Kreditnehmer ausgezahlt. Diese zahlen dir über die Laufzeit des Kredits Zinsen und Tilgung zurück. Die Zinsen sind dein Gewinn, deine Rendite. Die Plattform behält für ihre Dienstleistung eine Gebühr ein, die von den Zinsen abgezogen wird. Was am Ende auf deinem Konto landet, ist dein Nettoertrag.

Dieser Nettoertrag ist die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Du musst also nicht die Bruttozinsen versteuern, sondern den Betrag, der dir tatsächlich gutgeschrieben wird. Die Plattformen stellen dir in der Regel eine Jahresübersicht zur Verfügung, auf der alle Zinszahlungen und Gebühren aufgelistet sind. Diese Übersicht ist deine wichtigste Grundlage für die Steuererklärung.

Ein wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt der Besteuerung. Es zählt nicht, wann der Kredit abgeschlossen wurde, sondern wann die Zinsen auf deinem Konto bei der Plattform gutgeschrieben wurden. Das ist in der Regel monatlich der Fall. Für das Steuerjahr 2026 sind also alle Zinsgutschriften relevant, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 erfolgt sind.

Achtung: Manche Plattformen zahlen Zinsen erst bei Fälligkeit des gesamten Kredits aus, andere monatlich. Informiere dich auf deiner Plattform, wie die Auszahlungsmodalitäten sind. Im Zweifel hilft ein Blick in deine Kontoauszüge oder die Jahresübersicht der Plattform. Dort siehst du genau, welche Beträge dir in welchem Zeitraum zugeflossen sind.

Kosten und Gebühren: Was du von deinen Zinsen abziehen kannst

Bevor wir zur Steuer kommen, müssen wir über die Kosten sprechen. P2P-Plattformen sind keine Wohltätigkeitsvereine, sie wollen auch Geld verdienen. Typische Gebühren sind zum Beispiel eine Servicegebühr, die als Prozentsatz von den Zinserträgen abgezogen wird. Es kann auch Gebühren für die Rückzahlung von Krediten oder für den Verkauf von Krediten auf einem Sekundärmarkt geben.

Diese Gebühren mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Du musst also nicht die Bruttozinsen versteuern, sondern nur den Betrag, der nach Abzug aller Gebühren tatsächlich bei dir ankommt. Die Plattform weist diese Gebühren in der Jahresübersicht transparent aus. Du solltest diese Übersicht also immer sorgfältig aufbewahren, sie ist dein Beleg für das Finanzamt.

Wichtig ist, dass du die Gebühren nicht separat in der Steuererklärung ansetzen musst. Sie sind bereits in den Nettobeträgen enthalten, die dir die Plattform meldet. Du gibst also einfach die Summe der Zinsgutschriften an, die du im Jahr erhalten hast. Das macht die Sache deutlich einfacher, als wenn du jede einzelne Gebühr nachweisen müsstest.

Es gibt aber auch Kosten, die du nicht abziehen kannst. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für deine Internetverbindung oder den Strom für deinen Computer, die du für die Verwaltung deiner Investments brauchst. Diese Kosten fallen unter die private Lebensführung und sind steuerlich nicht absetzbar. Auch Fahrtkosten zu einem Seminar über P2P Kredite sind in der Regel nicht absetzbar.

Die Abgeltungsteuer verstehen: Dein Ertrag und das Finanzamt

In Deutschland unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass die Steuer direkt an der Quelle abgezogen wird, also von der Bank oder der Plattform. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. In der Summe liegt die Belastung je nach Bundesland bei etwa 26,4 bis 27,8 Prozent.

Der große Vorteil der Abgeltungsteuer ist, dass du deine Kapitalerträge nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben musst, wenn die Steuer bereits einbehalten wurde. Das Finanzamt sieht die Erträge dann als abgegolten an. Das gilt allerdings nur für inländische Plattformen, die die Steuer automatisch abführen. Bei ausländischen Plattformen sieht die Sache anders aus.

Viele bekannte P2P-Plattformen haben ihren Sitz im Ausland, zum Beispiel in Estland oder Lettland. Diese Plattformen führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Du bist dann verpflichtet, die Zinserträge in deiner Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt zieht die Steuer dann im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung nach. Das ist ein entscheidender Unterschied, den du im Blick behalten musst.

Die gute Nachricht ist, dass du auch bei ausländischen Plattformen den Sparerpauschbetrag nutzen kannst. Dieser liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Person. Das heißt: Wenn deine gesamten Kapitaleinkünfte unter diesem Betrag liegen, zahlst du keine Steuern. Du musst den Freibetrag aber aktiv beantragen, entweder durch einen Freistellungsauftrag bei der Plattform oder durch die Angabe in der Steuererklärung.

Darauf musst du achten: Freibeträge, Verluste und ausländische Plattformen

Der Sparerpauschbetrag ist dein bester Freund, wenn es um die Steuer geht. Er steht jedem Steuerpflichtigen zu und beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Wenn du verheiratet bist und zusammen veranlagt wirst, verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro. Du solltest diesen Freibetrag unbedingt ausnutzen, denn er spart dir bares Geld. Dazu musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder Plattform einreichen.

Ein häufiger Fehler ist, dass Anleger den Freistellungsauftrag nur bei ihrer Hausbank einrichten, aber nicht bei der P2P-Plattform. Wenn die Plattform im Ausland sitzt, kann sie den Freibetrag oft gar nicht berücksichtigen. Du musst die Erträge dann in der Steuererklärung angeben und der Freibetrag wird dort angerechnet. Das ist zwar etwas mehr Arbeit, aber es lohnt sich, denn so zahlst du keine Steuern auf deine ersten 1.000 Euro Gewinn.

Was passiert, wenn ein Kreditnehmer zahlungsunfähig wird und du dein Geld verlierst? Auch das ist steuerlich relevant. Verluste aus P2P Krediten kannst du mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen. Das nennt man Verlustverrechnung. Du trägst die Verluste in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein und sie mindern deine steuerpflichtigen Zinserträge. Das kann deine Steuerlast deutlich senken.

Achte darauf, dass du Verluste nur dann geltend machen kannst, wenn sie tatsächlich eingetreten sind. Das ist der Fall, wenn der Kreditnehmer endgültig ausgefallen ist und die Plattform das Verfahren abgeschlossen hat. Du brauchst dafür einen Nachweis von der Plattform. Bewahre also alle Schreiben und Kontoauszüge sorgfältig auf, die mit dem Ausfall zu tun haben. Nur so kannst du den Verlust später sauber dokumentieren.

Typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Der häufigste Fehler ist, die Zinserträge aus ausländischen Plattformen schlichtweg zu vergessen. Viele Anleger denken, dass sie nur bei deutschen Banken Steuern zahlen müssen. Das ist ein Irrglaube. Das Finanzamt erhält durch internationale Abkommen und Datenmeldungen oft Kenntnis von ausländischen Konten. Wenn du die Erträge nicht angibst, drohen Nachzahlungen und möglicherweise sogar Strafzinsen.

Ein weiterer Fehler ist die Nichtbeachtung des Freistellungsauftrags. Wenn du keinen Freistellungsauftrag bei deiner Plattform hinterlegst, wird die Steuer automatisch einbehalten. Das ist bei ausländischen Plattformen zwar nicht der Fall, aber bei deutschen. Wenn du den Freibetrag nicht nutzt, verschenkst du bares Geld. Prüfe also regelmäßig, ob deine Freistellungsaufträge korrekt verteilt sind.

Viele Anleger scheuen sich auch davor, Verluste in der Steuererklärung anzugeben. Sie denken, dass es kompliziert ist oder dass das Finanzamt dann genauer hinschaut. Das ist ein Fehler. Verluste sind ein normales Geschäftsergebnis und du hast ein gesetzliches Recht darauf, sie zu verrechnen. Lass dir dieses Recht nicht nehmen, nur weil du Angst vor der Bürokratie hast.

Ein letzter häufiger Fehler ist die falsche zeitliche Zuordnung. Du musst die Zinsen in dem Jahr angeben, in dem sie dir zugeflossen sind, nicht in dem Jahr, in dem der Kredit abgeschlossen wurde. Wenn du also im Dezember 2026 Zinsen erhältst, gehören sie in die Steuererklärung für 2026, auch wenn die Auszahlung erst im Januar 2027 auf deinem Bankkonto eintrifft. Maßgeblich ist die Gutschrift auf deinem Plattformkonto.

Dein konkreter Fahrplan: So gehst du Schritt für Schritt vor

Schritt eins: Verschaffe dir einen Überblick über deine Investments. Logge dich bei allen deinen P2P-Plattformen ein und lade die Jahresübersichten für das Jahr 2026 herunter. Diese Dokumente sind die Grundlage für deine Steuererklärung. Lege einen Ordner an, in dem du alle Unterlagen sammelst, auch die von den Vorjahren.

Schritt zwei: Prüfe, ob du einen Freistellungsauftrag bei deinen Plattformen hinterlegt hast. Wenn nicht, reiche ihn schnellstmöglich nach. Das geht meist online in wenigen Minuten. Denke daran, dass der Freibetrag von 1.000 Euro pro Person für alle Kapitaleinkünfte zusammen gilt. Du solltest ihn also geschickt auf deine Banken und Plattformen verteilen, um keine Steuern zu zahlen.

Schritt drei: Fülle deine Steuererklärung aus. Nutze dafür die Anlage KAP, wenn du Kapitaleinkünfte hast, die nicht bereits der Abgeltungsteuer unterlegen haben. Das betrifft vor allem Erträge aus ausländischen Plattformen. Trage dort die Summe deiner Zinserträge ein. Wenn du Verluste aus ausgefallenen Krediten hast, gibst du diese ebenfalls in der Anlage KAP an.

Schritt vier: Reiche die Steuererklärung fristgerecht ein. Die Frist für das Steuerjahr 2026 ist in der Regel der 31. Juli 2027. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist automatisch. Bewahre alle Belege und Jahresübersichten mindestens bis zum Ende der Festsetzungsfrist auf, das sind vier Jahre. So bist du für eventuelle Rückfragen des Finanzamts bestens gerüstet.

Fazit: Mit Wissen und Organisation zahlst du nicht zu viel

Die Besteuerung von P2P Krediten ist kein Buch mit sieben Siegeln. Wenn du die Grundprinzipien der Abgeltungsteuer verstanden hast und weißt, wie du mit ausländischen Plattformen umgehst, ist der Aufwand überschaubar. Du musst keine Angst vor dem Finanzamt haben, solange du deine Einkünfte korrekt angibst und deine Belege aufbewahrst.

Der Schlüssel zum Erfolg ist Organisation. Lege dir einen festen Ordner für deine P2P-Investments an, sowohl digital als auch in Papierform. Sammle dort alle Jahresübersichten, Kontoauszüge und Korrespondenz mit den Plattformen. Wenn du einmal alles beisammen hast, ist das Ausfüllen der Steuererklärung eine Sache von wenigen Stunden.

Nutze die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die dir das Gesetz bietet. Der Sparerpauschbetrag ist ein Geschenk des Gesetzgebers, das du unbedingt annehmen solltest. Und die Verlustverrechnung hilft dir, die Risiken deiner Anlage abzufedern. Wer diese Instrumente kennt und nutzt, investiert nicht nur klüger, sondern zahlt auch nicht mehr Steuern als nötig.

Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Steuerrecht ist komplex und ändert sich ständig. Dieser Ratgeber gibt dir einen fundierten Überblick, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung. Wenn deine Situation kompliziert ist, zum Beispiel weil du hohe Verluste hast oder im Ausland lebst, solltest du einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin hinzuziehen. Das ist eine Investition, die sich in den meisten Fällen lohnt.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Übersteigen deine Zinsen den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro?
Hast du einen Freistellungsauftrag bei deiner P2P-Plattform hinterlegt?
Nutzt du ausländische P2P-Plattformen ohne deutsche Steuerabzüge?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Ja, die Zinserträge aus P2P Krediten sind in Deutschland als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das gilt unabhängig davon, ob die Plattform ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr. Bis zu dieser Höhe bleiben deine Kapitaleinkünfte steuerfrei. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro. Du musst den Freibetrag aktiv nutzen, zum Beispiel durch einen Freistellungsauftrag.

Ausländische Plattformen führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Du musst die Zinserträge daher selbst in deiner Steuererklärung in der Anlage KAP angeben. Das Finanzamt zieht die Steuer dann im Rahmen deiner Einkommensteuerveranlagung nach. Vergiss nicht, deinen Sparerpauschbetrag anzurechnen.

Ja, Verluste aus ausgefallenen P2P Krediten kannst du mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen. Das nennt man Verlustverrechnung. Du trägst die Verluste in der Anlage KAP ein und sie mindern deine steuerpflichtigen Zinserträge. Du benötigst dafür einen Nachweis von der Plattform über den endgültigen Ausfall.

Du musst die Zinsen in dem Jahr angeben, in dem sie dir auf deinem Plattformkonto gutgeschrieben wurden. Maßgeblich ist also der Zufluss, nicht der Zeitpunkt des Kreditabschlusses. Zinsgutschriften aus dem Jahr 2026 gehören also in die Steuererklärung für das Steuerjahr 2026.

In den meisten einfachen Fällen nicht. Wenn du nur wenige Plattformen nutzt und deine Erträge überschaubar sind, kannst du die Steuererklärung selbst machen. Ein Steuerberater kann jedoch sinnvoll sein, wenn du hohe Verluste hast, komplexe Sachverhalte vorliegen oder du unsicher bist.

Wenn du Zinserträge aus ausländischen Plattformen nicht angibst, kann das Finanzamt durch Datenmeldungen davon erfahren. Es drohen dann Nachzahlungen, Zinsen auf den nachzuzahlenden Betrag und möglicherweise ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Es ist also immer besser, alle Einkünfte korrekt anzugeben.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.