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Momentum ETF-Vorabpauschale: So wird dein Gewinn vorab besteuert

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auf thesaurierende Momentum ETFs auch ohne Ausschüttungen jährlich Steuern zahlst. Sie hängt vom Basisertrag ab und wird mit deinen Freibeträgen verrechnet.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale wird fällig, wenn der Basisertrag deines Momentum ETF höher ist als die Ausschüttungen.
  • Für Aktienfonds wie Momentum ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent auf die Vorabpauschale.
  • Dein Depotanbieter bucht die Steuer im Januar 2026 automatisch vom Verrechnungskonto ab.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person mindert die Steuer auf die Vorabpauschale.

01 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei einem Momentum ETF?

Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung für Fonds und ETFs, die seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt. Sie stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden Momentum ETFs jährlich ein fiktiver Ertrag versteuert wird.

Für deinen Momentum ETF gilt die Vorabpauschale unabhängig davon, ob er ausschüttet oder thesauriert. Bei einem thesaurierenden Momentum ETF wird der Betrag direkt vom Verrechnungskonto deines Depots eingezogen, weil keine Ausschüttungen als Verrechnungsmasse zur Verfügung stehen. Bei einem ausschüttenden Momentum ETF wird die Vorabpauschale mit den tatsächlichen Ausschüttungen verrechnet.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuerart, sondern eine vorweggenommene Zahlung auf die Abgeltungsteuer. Sie wird auf einen fiktiven Ertrag erhoben, der sich am Basisertrag orientiert. Für Aktienfonds wie Momentum ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, sodass nur 70 Prozent der Vorabpauschale steuerpflichtig sind.

In Jahren mit negativer Wertentwicklung deines Momentum ETF fällt keine Vorabpauschale an. Der Basisertrag wird durch die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt, und bei einem Kursverlust ist diese Grenze null.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Ein fiktiver Ertrag, der unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen jährlich besteuert wird, um die Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds zu begrenzen.

Sie wird auf Basis des Basisertrags berechnet und mit dem persönlichen Steuersatz bzw. der Abgeltungsteuer belastet.

02 · Schritt für Schritt

So berechnest du die Vorabpauschale für deinen Momentum ETF

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird der Basisertrag ermittelt, dann die Ausschüttungen abgezogen und die Teilfreistellung angewendet. Das Ergebnis ist die Steuer, die dein Depotanbieter einzieht.

Die Berechnung beginnt mit dem Rücknahmepreis deines Momentum ETF am ersten Handelstag des Jahres. Diesen Wert multiplizierst du mit dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht, und mit dem Faktor 0,7. Das Ergebnis ist der Basisertrag.

Anschließend vergleichst du den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung deines ETF im Kalenderjahr. Der kleinere der beiden Beträge bildet die Grundlage für die Vorabpauschale. Bei einem ausschüttenden Momentum ETF ziehst du vorher noch die Ausschüttungen ab.

  • Ermittle den Rücknahmepreis deines Momentum ETF am Jahresanfang.
  • Multipliziere diesen Wert mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7.
  • Begrenze den Basisertrag auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres.
  • Ziehe bei ausschüttenden Fonds die Ausschüttungen vom Basisertrag ab.
  • Wende die Teilfreistellung von 30 Prozent auf den verbleibenden Betrag an.

Ein Beispiel: Bei einem Fondswert von 10.000 Euro am Jahresanfang und einem Basiszins von 2,53 Prozent ergibt sich ein Basisertrag von 177,10 Euro. Liegt die Wertsteigerung deines Momentum ETF darunter, zählt nur die geringere Wertsteigerung.

01

Basisertrag ermitteln

Multipliziere den Rücknahmepreis deines Momentum ETF am Jahresanfang mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.

02

Wertsteigerung begrenzen

Der Basisertrag darf nicht höher sein als die tatsächliche Wertsteigerung des ETF im Jahr. Ist der ETF im Wert gefallen, fällt keine Vorabpauschale an.

03

Ausschüttungen abziehen

Bei ausschüttenden Fonds werden die Ausschüttungen vom Basisertrag abgezogen. Nur der verbleibende Betrag gilt als Vorabpauschale.

04

Teilfreistellung anwenden

Für Aktienfonds wie Momentum ETFs sind 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur 70 Prozent werden besteuert.

05

Steuer berechnen

Auf den steuerpflichtigen Teil wird die Abgeltungsteuer fällig.

03 · Kosten

Teilfreistellungs­quote: So viel bleibt bei Aktienfonds steuerfrei

Die Teilfreistellungsquote reduziert die Steuerlast für Aktienfonds. Sie gleicht aus, dass die Fondsgesellschaft bereits auf Fondsebene Steuern zahlt.

Momentum ETFs investieren in Aktien und gelten steuerlich als Aktienfonds, wenn ihre Aktienquote mindestens 51 Prozent beträgt. Für diese Fonds greift die Teilfreistellung von 30 Prozent. Sie soll ausgleichen, dass die Fondsgesellschaft bereits auf Fondsebene Steuern zahlt, etwa auf Dividenden ausländischer Unternehmen.

Für dich bedeutet das: Von der berechneten Vorabpauschale sind 30 Prozent steuerfrei. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Die Teilfreistellung senkt deine Steuerlast auf die Vorabpauschale um fast ein Drittel.

Bei Mischfonds mit einer Aktienquote zwischen 25 und 50 Prozent beträgt die Teilfreistellung nur 15 Prozent. Reine Rentenfonds oder Geldmarktfonds haben keine Teilfreistellung, dort ist die gesamte Vorabpauschale steuerpflichtig.

Steuerliche Behandlung der Vorabpauschale bei einem Momentum ETF (Aktienfonds)

Steuerfrei durch Teilfreistellung30 %
Steuerpflichtig70 %

04 · Im Vertrag

Abgeltungs­teuer auf die Vorabpauschale: Diese Sätze gelten 2026

Die Vorabpauschale wird nicht mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, sondern mit der pauschalen Abgeltungsteuer. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Auf die steuerpflichtige Vorabpauschale deines Momentum ETF wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Ertrag selbst. Bist du kirchensteuerpflichtig, kommt je nach Bundesland ein Satz von 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer hinzu.

Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Abgeltungsteuer berechnet und kann die Gesamtbelastung spürbar erhöhen. In Bundesländern mit 9 Prozent Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung auf Kapitalerträge bei knapp 28 Prozent, ohne Kirchensteuer bei rund 26,4 Prozent.

Dein Depotanbieter führt diese Steuern automatisch ab, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Du musst die Beträge nicht selbst an das Finanzamt überweisen.

Steuersätze auf die Vorabpauschale

Abgeltungsteuer25 %Der feste Steuersatz auf Kapitalerträge, der auch auf die Vorabpauschale angewendet wird.
Solidaritätszuschlag5,5 %Der Zuschlag wird auf die Abgeltungsteuer erhoben, nicht auf den Ertrag selbst.
Kirchensteuer8–9 %Fällt nur an, wenn du kirchensteuerpflichtig bist. Sie wird auf die Abgeltungsteuer berechnet.

05 · Hintergrund

Steuerstundungs­effekt: Warum die Vorabpauschale ihn begrenzt

Thesaurierende Momentum ETFs legen Erträge automatisch wieder an, ohne dass du Geld ausgezahlt bekommst. Ohne Vorabpauschale würdest du die Steuer erst beim Verkauf nach vielen Jahren zahlen.

Bei einem thesaurierenden Momentum ETF bleiben Erträge im Fonds und werden automatisch wieder angelegt. Ohne die Vorabpauschale würdest du auf diese Erträge erst beim Verkauf nach vielen Jahren Steuern zahlen. In der Zwischenzeit arbeitet das noch unversteuerte Geld für dich und erwirtschaftet zusätzliche Rendite.

Die Vorabpauschale begrenzt diesen Steuerstundungseffekt, indem sie jährlich einen kleinen Teil des Ertrags vorab besteuert. Der Betrag ist jedoch deutlich geringer als bei einer vollständigen laufenden Besteuerung, weil der Basiszins unter den typischen Aktienrenditen liegt.

Beim späteren Verkauf deines Momentum ETF werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. So zahlst du insgesamt nicht mehr Steuern als bei einem ausschüttenden Fonds, sondern nur zu einem anderen Zeitpunkt.

Der Steuerstundungseffekt beschreibt den Vorteil, dass du Steuern erst später zahlen musst und dein Geld in der Zwischenzeit weiter für dich arbeitet. Bei thesaurierenden Fonds wäre dieser Effekt ohne Vorabpauschale besonders groß, da keine laufenden Erträge zufließen.

Die Vorabpauschale begrenzt diesen Effekt, indem sie jährlich einen kleinen Teil des Ertrags vorab besteuert. Beim späteren Verkauf des Momentum ETF werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

06 · Schritt für Schritt

So verrechnet dein Depotanbieter die Vorabpauschale

Du musst die Vorabpauschale nicht selbst berechnen oder an das Finanzamt überweisen. Dein Depotanbieter übernimmt die Abwicklung automatisch.

Die Abwicklung der Vorabpauschale übernimmt dein Depotanbieter vollständig. Er berechnet den Betrag für jeden deiner Fonds und ETFs zum Jahreswechsel und verrechnet ihn mit deinem hinterlegten Sparer-Pauschbetrag. Reicht der Freibetrag nicht aus, bucht der Anbieter die fällige Steuer im Januar 2026 von deinem Verrechnungskonto ab.

Du solltest deshalb zum Jahreswechsel ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto haben. Bei vielen Depots ist das Verrechnungskonto ein separates Konto, das nicht automatisch mit deinem Girokonto verbunden ist. Fehlt das Guthaben, kann die Abbuchung scheitern und dein Anbieter wird dich zur Einzahlung auffordern.

  • Dein Anbieter berechnet die Vorabpauschale für jeden Fonds zum Jahreswechsel.
  • Er verrechnet die Steuer mit deinem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro.
  • Reicht der Freibetrag nicht, bucht er die Steuer im Januar 2026 ab.
  • Die gezahlte Vorabpauschale erscheint in deiner Jahressteuerbescheinigung.

Die Dokumentation in der Steuerbescheinigung ist wichtig, weil du die bereits versteuerten Beträge beim späteren Verkauf des ETF gewinnmindernd geltend machen kannst. Dein Anbieter berücksichtigt das in der Regel automatisch.

01

Berechnung durch den Anbieter

Dein Depotanbieter ermittelt die Höhe der Vorabpauschale für jeden deiner Fonds und ETFs zum Jahreswechsel.

02

Prüfung des Sparer-Pauschbetrags

Der Anbieter verrechnet die fällige Steuer mit deinem hinterlegten Sparer-Pauschbetrag.

03

Abbuchung vom Verrechnungskonto

Reicht der Freibetrag nicht aus, bucht der Anbieter die Steuer im Januar des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto ab.

04

Dokumentation in der Steuerbescheinigung

Die gezahlte Vorabpauschale erscheint in deiner Jahressteuerbescheinigung und wird beim Verkauf des ETF gewinnmindernd berücksichtigt.

07 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So setzt du ihn für die Vorabpauschale ein

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor Steuern. Er gilt auch für die Vorabpauschale deines Momentum ETF.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro. Er gilt für alle Kapitalerträge, also auch für die Vorabpauschale deines Momentum ETF. Solange deine gesamten Kapitalerträge unter diesem Betrag bleiben, zahlst du keine Steuern.

Du kannst den Sparer-Pauschbetrag bei deinem Depotanbieter hinterlegen, indem du einen Freistellungsauftrag einrichtest. Ohne diesen Auftrag führt der Anbieter die Abgeltungsteuer auch dann ab, wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen. Die zu viel gezahlte Steuer bekommst du dann nur über die Steuererklärung zurück.

Verteilst du dein Vermögen auf mehrere Depots, solltest du den Freibetrag aufteilen. Insgesamt darfst du nicht mehr als 1000 Euro pro Person freistellen lassen, sonst fordert das Finanzamt die zu viel gestellten Beträge nach.

Wird verrechnet

·Vorabpauschale auf thesaurierende Momentum ETFs
·Vorabpauschale auf ausschüttende Momentum ETFs
·Ausschüttungen aus Momentum ETFs
·Kursgewinne beim Verkauf von Momentum ETFs

Wird nicht verrechnet

·Verluste aus anderen Anlageklassen wie Immobilien
·Zinserträge aus Girokonten und Tagesgeld
·Erträge aus Kryptowährungen
·Dividenden aus Einzelaktien

08 · Checkliste

Momentum ETF-Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben

In den meisten Fällen musst du die Vorabpauschale nicht manuell in der Steuererklärung eintragen. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Angabe sinnvoll oder nötig ist.

Dein Depotanbieter führt die Steuer automatisch ab und meldet die Beträge an das Finanzamt. Eine Angabe in der Anlage KAP ist nur in bestimmten Situationen sinnvoll.

Wenn du Verluste aus anderen Depots oder aus Aktienverkäufen mit der Vorabpauschale verrechnen möchtest, brauchst du die Steuererklärung. Auch bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du dir zu viel einbehaltene Steuern zurückholen.

  • Du hast Verluste aus anderen Depots, die du mit der Vorabpauschale verrechnen willst.
  • Dein Anbieter hat keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag berücksichtigt.
  • Du bist gemeinsam veranlagt und willst den Sparer-Pauschbetrag von 2000 Euro optimal nutzen.
  • Du hast eine Nichtveranlagungsbescheinigung und es wurde zu viel Steuer einbehalten.

Für die Steuererklärung brauchst du die Jahressteuerbescheinigung deines Depotanbieters. Dort sind die Vorabpauschale und die darauf entfallende Steuer ausgewiesen.

Wann du die Vorabpauschale in der Anlage KAP eintragen solltest

01

Wenn dein Depotanbieter keinen ausreichenden Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt hat

02

Wenn du Verluste aus anderen Depots mit der Vorabpauschale verrechnen möchtest

03

Wenn du eine Nichtveranlagungsbescheinigung hast und zu viel Steuer einbehalten wurde

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Vorabpauschale für Momentum ETFs

Viele Anleger unterschätzen die Vorabpauschale oder vergessen, ihr Verrechnungskonto ausreichend zu decken. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Der häufigste Fehler ist ein nicht gedecktes Verrechnungskonto im Januar. Die Vorabpauschale wird zu Jahresbeginn eingezogen, und wenn das Konto leer ist, kann die Abbuchung scheitern. Das führt zu Rückfragen des Anbieters und im schlimmsten Fall zu Mahnungen.

Ein weiterer Fehler ist das fehlende Einrichten eines Freistellungsauftrags. Ohne ihn zahlst du Steuern auf die Vorabpauschale, obwohl deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro liegen. Das Geld bekommst du zwar über die Steuererklärung zurück, aber erst mit Verzögerung.

  • Du hast dein Verrechnungskonto im Januar nicht gedeckt und die Abbuchung schlägt fehl.
  • Du hast keinen Freistellungsauftrag hinterlegt und zahlst unnötig Steuern.
  • Du vergisst, dass die Vorabpauschale beim Verkauf des ETF angerechnet wird.
  • Du gehst davon aus, dass bei einem Kursverlust keine Vorabpauschale anfällt, obwohl der Basisertrag positiv war.

Der letzte Punkt ist besonders tückisch: Der Basisertrag kann positiv sein, auch wenn dein Momentum ETF im Gesamtjahr an Wert verloren hat. Entscheidend ist die Wertentwicklung vom Jahresanfang bis zum Jahresende, nicht der Kursverlauf innerhalb des Jahres.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Du hast dein Verrechnungskonto im Januar nicht gedeckt und die Abbuchung der Vorabpauschale schlägt fehl.
·Du hast keinen Sparer-Pauschbetrag bei deinem Depotanbieter hinterlegt und zahlst unnötig Steuern.
·Du verwechselst die Vorabpauschale mit einer zusätzlichen Steuer und vergisst, dass sie beim Verkauf angerechnet wird.
·Du gehst davon aus, dass bei einem Kursverlust im Jahr keine Vorabpauschale anfällt, obwohl der Basisertrag positiv war.

10 · Vergleich

Vorabpauschale bei ausschüttenden und thesaurierenden Momentum ETFs im Vergleich

Die Vorabpauschale wirkt sich je nach Fondsart unterschiedlich aus. Der Vergleich zeigt, wo sie tatsächlich anfällt und wie sie verrechnet wird.

Bei einem thesaurierenden Momentum ETF fällt die Vorabpauschale immer dann an, wenn der Basisertrag positiv ist und die Wertsteigerung des Jahres nicht darunter liegt. Die Steuer wird im Januar von deinem Verrechnungskonto abgebucht. Bei einem ausschüttenden Momentum ETF wird die Vorabpauschale nur fällig, wenn der Basisertrag höher ist als die tatsächlichen Ausschüttungen.

Der Steuerstundungseffekt ist bei thesaurierenden Momentum ETFs größer, weil keine laufenden Ausschüttungen versteuert werden. Die Vorabpauschale begrenzt diesen Effekt, lässt aber weiterhin einen Teil der Erträge unversteuert im Fonds arbeiten. Bei ausschüttenden Fonds ist der Stundungseffekt kaum vorhanden, weil die Dividenden laufend besteuert werden.

Beim Verkauf werden bei beiden Varianten die bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. Dadurch zahlst du insgesamt nicht doppelt, sondern nur den noch nicht besteuerten Teil des Kursgewinns.

Unterschiede bei der Vorabpauschale nach Fondsart
Thesaurierender Momentum ETFAusschüttender Momentum ETF
Ausschüttungen im JahrKeine AusschüttungenRegelmäßige Dividenden
Vorabpauschale fällt anJa, wenn Basisertrag positiv istNur wenn Basisertrag höher als Ausschüttungen ist
SteuerabzugVom Verrechnungskonto im JanuarDirekt von der Ausschüttung einbehalten
Steuerstundungs­effektBegrenzt durch VorabpauschaleKaum vorhanden, da laufend besteuert

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026