Ratgeber · Investieren
Krypto-ETF-Steuererklärung: So versteuerst du Bitcoin, Ethereum und Krypto-ETPs richtig
Für Kryptowährungen und viele Krypto-ETPs gelten andere Steuerregeln als für Aktien. Entscheidend ist vor allem die Haltedauer, denn nach zwölf Monaten sind Gewinne oft steuerfrei.
10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig.
- Nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten sind Kursgewinne mit Bitcoin und Co. steuerfrei.
- Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption werden steuerlich wie Direktinvestments in Kryptowährungen behandelt.
- Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
01 · Grundlagen
Welche Steuer fällt auf Kryptowährungen an?
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind für das Finanzamt keine Kapitalanlage wie Aktien, sondern sogenannte sonstige Wirtschaftsgüter. Deshalb greifen die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte.
Das bedeutet: Verkaufst du deine Coins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf mit Gewinn, zählt dieser Gewinn zu den sonstigen Einkünften. Versteuert wird er dann mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Gesamteinkommen zwischen 14 und 45 Prozent liegt.
Anders als bei Aktien führt deine Bank oder dein Broker hier keine Steuer automatisch ab. Du bist selbst dafür verantwortlich, die Gewinne in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben.
Kurz erklärt
Private Veräußerungsgeschäfte
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist zählen zu den sonstigen Einkünften und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Es fällt keine Abgeltungsteuer an, sondern dein individueller Steuersatz.
02 · Was gilt
Spekulationsfrist und Freigrenze: Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?
Die Haltedauer entscheidet über die Steuerpflicht. Wer seine Coins länger als ein Jahr hält, kann Gewinne steuerfrei realisieren.
Die wichtigste Regel für deine Steuerplanung: Hältst du eine Kryptowährung länger als zwölf Monate, ist der gesamte Gewinn beim Verkauf steuerfrei. Diese Spekulationsfrist gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte mit sonstigen Wirtschaftsgütern.
Verkaufst oder tauschst du innerhalb der zwölf Monate, wird der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres unter der Freigrenze von 1000 Euro bleibt.
Wichtig: Die Freigrenze ist kein Freibetrag. Liegt dein Gewinn bei 1001 Euro, musst du den vollen Betrag versteuern, nicht nur den übersteigenden Euro.
- Steuerfrei ist der Verkauf nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten.
- Steuerfrei bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1000 Euro pro Jahr.
- Steuerpflichtig sind Verkauf, Tausch oder Bezahlen mit Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist.
Verkauf nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten
Steuerpflichtig
03 · Kosten
Wie hoch ist die Spekulationssteuer auf Krypto-Gewinne?
Liegt dein Gewinn über der Freigrenze und hast du die Coins weniger als ein Jahr gehalten, wird der gesamte Gewinn versteuert. Der Steuersatz richtet sich nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Dein Gewinn aus Krypto-Geschäften wird zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert. Je nach Höhe deines Gesamteinkommens liegt der Steuersatz zwischen 14 und 45 Prozent.
Die Freigrenze von 1000 Euro ist eine Grenze, kein Freibetrag. Liegt dein Gewinn bei 1001 Euro, musst du den vollen Betrag versteuern.
Für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gilt dagegen die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, da diese Produkte steuerlich wie Wertpapiere behandelt werden.
Kurz erklärt
Abgeltungsteuer auf Krypto-ETPs ohne Auslieferoption
Steuerliche Belastung von Krypto-Gewinnen innerhalb der Spekulationsfrist
25 Prozent
04 · Vergleich
Krypto-ETPs: Wann gilt die Abgeltungsteuer und wann die Spekulationsfrist?
Die Besteuerung von Krypto-ETPs hängt von ihrer Struktur ab. Entscheidend ist, ob das Produkt eine physische Auslieferung der Coins ermöglicht.
ETPs mit Auslieferungsoption werden steuerlich wie ein Direktinvestment in Kryptowährungen behandelt. Das bedeutet: Nach einer Haltedauer von zwölf Monaten sind Gewinne steuerfrei, innerhalb der Frist fällt dein persönlicher Einkommensteuersatz an.
ETPs ohne Auslieferungsoption gelten als Inhaberschuldverschreibungen und werden wie ETFs besteuert. Hier fällt auf realisierte Kursgewinne immer die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an, unabhängig von der Haltedauer.
- Mit Auslieferungsoption: Steuerfrei nach zwölf Monaten, vorher persönlicher Einkommensteuersatz.
- Ohne Auslieferungsoption: Immer Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
- Eine Teilfreistellung von 30 Prozent gibt es bei Krypto-ETPs nicht, sie gilt nur für Aktienfonds.
| Mit Auslieferungsoption | Ohne Auslieferungsoption | |
|---|---|---|
| Steuerliche Behandlung | Wie ein Direktinvestment in Kryptowährungen | Wie eine Inhaberschuldverschreibung (wie ETFs) |
| Steuerart | Persönlicher Einkommensteuersatz (Spekulationssteuer) | Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag) |
| Steuerfreiheit nach 12 Monaten | Ja, Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei | Nein, Gewinne sind immer steuerpflichtig |
| Teilfreistellung | Nein | Nein (gilt nur für Aktienfonds) |
05 · Im Vertrag
Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer: Was gilt für Krypto-ETPs ohne Auslieferoption?
Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption werden steuerlich wie Wertpapiere behandelt. Deine Bank führt die Steuer automatisch ab, wenn du ein Depot in Deutschland hast.
Auf realisierte Kursgewinne wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Gewinn.
Durch einen Freistellungsauftrag kannst du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person nutzen, um die Steuerlast zu senken. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 2000 Euro.
Eine Vorabpauschale wird für Krypto-ETPs nicht erhoben. Diese Regelung gilt nur für ETFs und Investmentfonds.
Steuerabzug bei Krypto-ETPs ohne Auslieferoption
06 · Schritt für Schritt
In welche Anlage der Steuererklärung gehören Krypto-Gewinne?
Anders als bei Aktien trägst du Gewinne aus Kryptowährungen nicht in der Anlage KAP ein. Zuständig ist die Anlage SO für sonstige Einkünfte.
Zuständig ist die Anlage SO für sonstige Einkünfte.
Berechne für jede Transaktion den Gewinn oder Verlust aus Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten wie Handelsgebühren. Trage die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung ein, die Zeilen 45 bis 51 sind dafür vorgesehen.
Verluste aus Krypto-Geschäften kannst du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Aktiengewinnen. Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer auf deine Krypto-Gewinne dann mit deinem persönlichen Steuersatz fest.
Gewinne und Verluste ermitteln
Berechne für jede Transaktion den Gewinn oder Verlust aus Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten wie Handelsgebühren.
Anlage SO ausfüllen
Trage die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung ein. Die Zeilen 45 bis 51 sind dafür vorgesehen.
Verluste verrechnen
Verluste aus Krypto-Geschäften kannst du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Aktiengewinnen.
Steuerbescheid prüfen
Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer auf deine Krypto-Gewinne fest. Der Steuersatz entspricht deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
07 · Was gilt
Wie werden Verluste aus Krypto-Geschäften verrechnet?
Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerlich nicht nutzlos. Du kannst sie mit bestimmten anderen Gewinnen verrechnen oder in die Zukunft vortragen.
Verrechenbar sind Verluste aus Krypto-Geschäften mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Kryptowährungen sowie mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften wie Edelmetallen oder Oldtimern. Auch ein Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ist möglich.
Nicht verrechenbar sind Krypto-Verluste mit Gewinnen aus Aktiengeschäften, mit Dividenden oder Zinserträgen und mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Realisiere Verluste im Zweifel vor Ablauf der Spekulationsfrist, nur so können sie steuerlich genutzt werden.
Verrechenbar
Nicht verrechenbar
08 · Hintergrund
Staking und Mining: Wann werden Erträge steuerpflichtig?
Nicht nur der Verkauf von Coins kann Steuern auslösen. Auch das Erzeugen neuer Einheiten durch Staking oder Mining hat steuerliche Folgen.
Erhältst du durch Staking oder Mining neue Kryptowährungen, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Zufluss. Die erhaltenen Coins werden mit ihrem Marktwert im Zeitpunkt des Erhalts als Einnahme erfasst.
Für die spätere Veräußerung dieser erhaltenen Coins beginnt die Spekulationsfrist von zwölf Monaten mit dem Tag des Erhalts. Verkaufst du sie innerhalb dieser Frist, ist der Gewinn steuerpflichtig.
Die laufenden Erträge aus Staking und Mining können je nach Ausgestaltung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als sonstige Einkünfte eingeordnet werden. In vielen Fällen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.
Erhältst du durch Staking oder Mining neue Kryptowährungen, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Zufluss. Die erhaltenen Coins werden mit ihrem Marktwert im Zeitpunkt des Erhalts als Einnahme erfasst.
Für die spätere Veräußerung dieser erhaltenen Coins beginnt die Spekulationsfrist von zwölf Monaten mit dem Tag des Erhalts. Verkaufst du sie innerhalb dieser Frist, ist der Gewinn steuerpflichtig.
Die laufenden Erträge aus Staking und Mining können je nach Ausgestaltung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als sonstige Einkünfte eingeordnet werden. In vielen Fällen ist eine individuelle steuerliche Beratung sinnvoll, da die Abgrenzung komplex sein kann.
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Krypto-Steuererklärung
Die Besteuerung von Kryptowährungen birgt einige Fallstricke. Diese Fehler solltest du vermeiden, um Nachzahlungen oder Strafen zu umgehen.
Der Tausch von Bitcoin in Ethereum wird oft nicht als steuerpflichtiger Verkauf erkannt. Auch das Bezahlen mit Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist löst Steuern aus.
Die Freigrenze von 1000 Euro wird häufig als Freibetrag missverstanden und nur der übersteigende Betrag versteuert. Richtig ist: Liegt der Gewinn über der Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
- Der Tausch von Bitcoin in Ethereum wird nicht als steuerpflichtiger Verkauf erkannt.
- Die Freigrenze von 1000 Euro wird als Freibetrag missverstanden und nur der übersteigende Betrag versteuert.
- Verluste aus Krypto-Geschäften werden mit Aktiengewinnen verrechnet, was nicht erlaubt ist.
- Die Spekulationsfrist wird beim Umtausch in eine andere Kryptowährung nicht neu gestartet.
- Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption werden fälschlich als steuerfrei nach einem Jahr behandelt.
Diese Fehler passieren häufig
10 · Checkliste
Checkliste: So bereitest du deine Krypto-Steuererklärung vor
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und verhindert Fehler. Mit dieser Checkliste hast du alle relevanten Unterlagen und Informationen beisammen.
Für die Anlage SO brauchst du alle Kauf- und Verkaufsbelege deiner Kryptowährungen mit Datum und Kurs. Dokumentiere auch alle Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowährungen, da diese steuerlich wie Verkäufe behandelt werden.
Nachweise über erhaltene Coins aus Staking oder Mining gehören ebenfalls in deine Unterlagen. Auch eine Aufstellung der angefallenen Handels- und Transaktionsgebühren ist wichtig, da diese als Werbungskosten den Gewinn mindern.
Belege über Verkäufe von Krypto-ETPs mit und ohne Auslieferungsoption vervollständigen deine Unterlagen, da diese unterschiedlich besteuert werden.
Das brauchst du für die Anlage SO
Alle Kauf- und Verkaufsbelege deiner Kryptowährungen mit Datum und Kurs
Dokumentation aller Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowährungen
Nachweise über erhaltene Coins aus Staking oder Mining
Aufstellung der angefallenen Handels- und Transaktionsgebühren
Belege über Verkäufe von Krypto-ETPs mit und ohne Auslieferungsoption
Häufige Fragen
Fragen zu Krypto-ETF-Steuererklärung
{{f.a}}
Investieren
Mehr zu Investieren
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber