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Krypto-Steuererklärung: Was du als Anlegerin wissen musst

Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen Kryptowährungen können in deiner Einkommensteuererklärung relevant sein. Ob du Steuern zahlen musst, hängt vor allem von der Haltedauer und der Höhe deiner Gewinne ab.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen sind nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr in der Regel steuerfrei.
  • Innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1000 Euro pro Person und Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte.
  • Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere oder das Bezahlen mit Kryptowerten kann steuerlich als Verkauf gelten.
  • Staking, Lending und Airdrops können eigene steuerliche Folgen haben und müssen in der Anlage SO erklärt werden.

01 · Was gilt

Wann sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig?

Für privat gehaltene Kryptowährungen gelten die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Entscheidend ist, ob du die Coins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkaufst, tauschst oder zum Bezahlen verwendest.

Für deine Steuererklärung zählt nicht nur der klassische Verkauf gegen Euro. Auch der Tausch von Bitcoin in Ether, das Bezahlen von Waren mit Kryptowährungen oder der Umtausch in eine andere staatliche Währung gelten als Veräußerung. In all diesen Fällen kann ein Gewinn entstehen, den du versteuern musst.

Ein Beispiel: Du kaufst Kryptowährungen für 1.000 Euro und tauschst sie nach sechs Monaten gegen eine andere Kryptowährung. Zum Zeitpunkt des Tauschs beträgt der Wert der erhaltenen Coins 1.300 Euro. Dann entsteht ein Gewinn von 300 Euro, der steuerlich relevant ist.

Steuerpflichtig wird der Gewinn, wenn zwischen Kauf und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt und die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften die Freigrenze überschreitet. Für Veräußerungen ab dem 1. Januar 2024 gilt eine Freigrenze von 999 Euro im Jahr. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Steuerpflichtig

·Verkauf innerhalb von 365 Tagen nach dem Kauf mit Gewinn über der Freigrenze
·Tausch von Bitcoin in Ether innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn
·Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn
·Umtausch in Euro oder eine andere staatliche Währung innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn

In der Regel steuerfrei

·Verkauf nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr
·Tausch oder Verkauf innerhalb der Jahresfrist, wenn der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte unter 1000 Euro bleibt
·Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen

02 · Schritt für Schritt

Die Haltedauer von einem Jahr verstehen

Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Kaufdatum und endet 365 Tage später. Erst wenn du deine Kryptowerte danach veräußerst, bleibt ein Gewinn im Privatvermögen in der Regel steuerfrei.

Maßgeblich ist die Haltedauer der jeweils veräußerten Kryptowährung. Deshalb ist eine genaue Dokumentation der einzelnen Käufe und Verkäufe wichtig.

Wenn du eine Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft hast, musst du für die Steuererklärung eine Reihenfolge festlegen. In Deutschland gilt dafür die FIFO-Methode: Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft.

Ein Beispiel: Du kaufst im März 0,5 Bitcoin und im Juli desselben Jahres 1 Bitcoin nach. Verkaufst du später 1 Bitcoin, wird angenommen, dass zuerst die 0,5 Bitcoin aus dem März verkauft wurden. Für diese ist die Jahresfrist möglicherweise bereits abgelaufen, für die restlichen 0,5 Bitcoin aus dem Juli noch nicht.

Um die Steuerfreiheit älterer Bestände trotz Tradingaktivität zu gewährleisten, kannst du getrennte Depots für Langzeit- und Tradingbestände einrichten. So vermeidest du, dass unbewusst Altbestände verkauft werden.

01

Kauf dokumentieren

Halte das Kaufdatum und die Anschaffungskosten inklusive Gebühren für jede einzelne Transaktion fest. Diese Daten sind die Grundlage für die spätere Gewinnermittlung.

02

Haltedauer prüfen

Zähle ab dem Kaufdatum 365 Tage. Verkaufst, tauschst oder verwendest du die Coins innerhalb dieses Zeitraums, kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.

03

Gewinn oder Verlust ermitteln

Ziehe vom Veräußerungserlös die Anschaffungskosten und Verkaufskosten ab. Bei einem Tausch zählt der Wert der erhaltenen Kryptowährung zum Tauschzeitpunkt als Erlös.

04

Freigrenze anwenden

Addiere alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres. Liegt die Summe über 1000 Euro, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

03 · Grundlagen

Gewinnermittlung: First-in-first-out (FIFO) als Standard

Wenn du eine Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft hast, musst du für die Steuererklärung eine Reihenfolge festlegen. In Deutschland gilt dafür die FIFO-Methode.

Bei der FIFO-Methode wird angenommen, dass die zuerst gekauften Einheiten einer Kryptowährung auch zuerst verkauft werden. Für die Berechnung der Haltedauer und des Gewinns werden also die ältesten Bestände zuerst herangezogen.

Die FIFO-Methode ist in Deutschland der Standard für die steuerliche Bewertung von Krypto-Transaktionen. Die alternative LIFO-Methode, bei der die zuletzt gekauften Token als erste verkauft gelten, wird von Finanzämtern in der Regel nicht akzeptiert.

Für dich bedeutet das: Wenn du Coins zu mehreren Zeitpunkten gekauft hast, musst du bei jedem Verkauf prüfen, welche Tranche als verkauft gilt. Davon hängt ab, ob die Jahresfrist eingehalten wurde und wie hoch der Gewinn ist.

Kurz erklärt

First-in-first-out (FIFO)

Bei der FIFO-Methode wird angenommen, dass die zuerst gekauften Einheiten einer Kryptowährung auch zuerst verkauft werden. Für die Berechnung der Haltedauer und des Gewinns werden also die ältesten Bestände zuerst herangezogen.

Die FIFO-Methode ist in Deutschland der Standard für die steuerliche Bewertung von Krypto-Transaktionen. Die alternative LIFO-Methode wird von Finanzämtern in der Regel nicht akzeptiert.

04 · Checkliste

Anschaffungs­kosten korrekt ansetzen

Die Anschaffungskosten sind die Basis für deine Gewinnermittlung. Dazu zählen nicht nur der reine Kaufpreis, sondern auch direkt zurechenbare Nebenkosten.

Zu den Anschaffungskosten gehören der Kaufpreis der Kryptowährung in Euro oder der Gegenwert bei einem Tausch. Außerdem zählen Transaktionsgebühren der Börse oder Plattform sowie Netzwerkgebühren für die Übertragung dazu.

  • Kaufpreis der Kryptowährung in Euro oder Gegenwert
  • Transaktionsgebühren der Börse oder Plattform
  • Netzwerkgebühren für die Übertragung
  • Direkt zurechenbare Kosten für den Erwerb

Diese Kosten mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Je genauer du sie dokumentierst, desto weniger Steuern zahlst du im Ergebnis.

Diese Positionen gehören zu den Anschaffungskosten

01

Kaufpreis der Kryptowährung in Euro oder Gegenwert

02

Transaktionsgebühren der Börse oder Plattform

03

Netzwerkgebühren für die Übertragung

04

Direkt zurechenbare Kosten für den Erwerb

05 · Im Vertrag

Staking, Lending und Airdrops: Was gilt steuerlich?

Neben dem klassischen Kauf und Verkauf gibt es weitere Vorgänge, die in der Krypto-Steuererklärung eine Rolle spielen. Die steuerliche Einordnung ist teilweise komplex und hängt vom Einzelfall ab.

Belohnungen aus dem Staking können zu Einkünften führen. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von der Ausgestaltung ab und ist Gegenstand aktueller Verwaltungsanweisungen. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. März 2025 ein aktualisiertes Schreiben zur steuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht, das unter anderem Staking, Lending, Hard Forks und Airdrops behandelt.

Zinsen oder Belohnungen aus dem Verleihen von Kryptowährungen können steuerpflichtige Einkünfte darstellen. Die Zuordnung zu einer Einkunftsart ist nicht immer einheitlich. Der Erhalt von neuen Token über einen Airdrop kann einen steuerlich relevanten Zufluss darstellen. Die Bewertung richtet sich nach dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses.

Steuerliche Einordnung einzelner Krypto-Aktivitäten

StakingEinkünfteBelohnungen aus dem Staking können zu Einkünften führen. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von der Ausgestaltung ab und ist Gegenstand aktueller Verwaltungsanweisungen.
LendingEinkünfteZinsen oder Belohnungen aus dem Verleihen von Kryptowährungen können steuerpflichtige Einkünfte darstellen. Die Zuordnung zu einer Einkunftsart ist nicht immer einheitlich.
AirdropsZuflussDer Erhalt von neuen Token über einen Airdrop kann einen steuerlich relevanten Zufluss darstellen. Die Bewertung richtet sich nach dem Wert im Zeitpunkt des Erhalts.
Hard ForksZuflussAuch bei einem Hard Fork können neue Einheiten entstehen, deren Erhalt steuerliche Folgen haben kann. Die Details sind im BMF-Schreiben zur Behandlung von Kryptowerten geregelt.

06 · Was gilt

Verlustverrechnung bei Krypto-Geschäften

Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerlich nicht wirkungslos. Du kannst sie unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Gewinnen verrechnen.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Das kann deine Steuerlast mindern. Wurden in einem Jahr keine Gewinne gemacht, kannst du die Verluste auf künftige Jahre vortragen oder auf das vorherige Jahr zurücktragen.

Ein Diebstahl von Bitcoins zählt steuerlich nicht als Veräußerungsgeschäft. Der Verlust durch Diebstahl oder den Verlust des Private Keys kann daher nicht als Veräußerungsverlust geltend gemacht werden.

Möglich

·Verrechnung mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr
·Vortrag von Verlusten auf künftige Steuerjahre
·Rücktrag von Verlusten auf das vorherige Steuerjahr

Nicht möglich

·Verrechnung mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
·Geltendmachung von Verlusten durch Diebstahl oder Verlust des Private Keys als Veräußerungsverlust

07 · Kosten

Private Veräußerungs­geschäfte und die Freigrenze

Die Freigrenze von 1000 Euro gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen. Sie ist keine Krypto-Sonderregel, sondern betrifft auch andere Verkäufe im Privatvermögen.

Gewinne aus Kryptowährungen zählen zu den sonstigen Einkünften. Die Freigrenze gilt pro Person und Jahr. Verkaufst du zum Beispiel ein antikes Möbelstück mit 1.100 Euro Gewinn, ist die Freigrenze schon überschritten. Auch die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden dann steuerpflichtig.

Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Liegt die Summe unter 1000 Euro, bleibt der Gewinn steuerfrei.

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte im Jahr 2026

Steuerfreier Bereichbis 1000 EUR Gewinn
Steuerpflichtiger Bereichüber 1000 EUR Gewinn

08 · Schritt für Schritt

Krypto-Gewinne in der Einkommensteuererklärung angeben

Steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen gehören in die Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung. Dort werden sie als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erfasst.

Stelle für das Steuerjahr alle Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Zahlungen mit Kryptowährungen zusammen. Nutze dafür deine Aufzeichnungen und Transaktionsnachweise. Berechne für jede steuerlich relevante Transaktion den Gewinn oder Verlust. Wende die FIFO-Methode an und berücksichtige alle Anschaffungs- und Verkaufskosten.

Addiere alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres. Liegt die Summe unter 1000 Euro, musst du in der Regel keine Angaben machen. Liegt sie darüber, trägst du die steuerpflichtigen Gewinne in die Anlage SO ein.

01

Alle Transaktionen sammeln

Stelle für das Steuerjahr alle Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Zahlungen mit Kryptowährungen zusammen. Nutze dafür deine Aufzeichnungen und Transaktionsnachweise.

02

Gewinne und Verluste ermitteln

Berechne für jede steuerlich relevante Transaktion den Gewinn oder Verlust. Wende die FIFO-Methode an und berücksichtige alle Anschaffungs- und Verkaufskosten.

03

Freigrenze prüfen

Addiere alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres. Liegt die Summe unter 1000 Euro, musst du in der Regel keine Angaben machen.

04

Anlage SO ausfüllen

Trage die steuerpflichtigen Gewinne in der Anlage SO unter den sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften ein. Verluste kannst du im selben Formular geltend machen.

09 · Vergleich

Mining und gewerblicher Handel: Sonderfälle in der Krypto-Steuererklärung

Nicht jede Aktivität mit Kryptowährungen fällt unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. In manchen Fällen kann das Finanzamt von gewerblichen Einkünften oder anderen Einkunftsarten ausgehen.

Bei privater Vermögensverwaltung sind Gewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr in der Regel steuerfrei. Bei gewerblicher Tätigkeit sind Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Dann fallen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und gegebenenfalls Körperschaftsteuer an.

Typische Merkmale für eine gewerbliche Tätigkeit sind häufiger Handel, Handeln auf fremde Rechnung oder unternehmerische Strukturen wie Büroräume und Angestellte. Auch Mining kann als gewerblich eingestuft werden, wenn es den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet.

Private Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit?
Private Veräußerungs­geschäfteGewerbliche Tätigkeit
HaltedauerNach mehr als einem Jahr in der Regel steuerfreiGewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig
SteuerartEinkommensteuer mit persönlichem SteuersatzEinkommensteuer, Gewerbesteuer und gegebenenfalls Körperschaftsteuer
Typische MerkmaleGelegentlicher Handel, langfristiges Halten, private VermögensverwaltungHäufiger Handel, Handeln auf fremde Rechnung, unternehmerische Strukturen

10 · Checkliste

Dokumentation: Diese Unterlagen solltest du aufbewahren

Eine lückenlose Dokumentation ist die Grundlage für eine korrekte Krypto-Steuererklärung. Sie hilft dir bei der Gewinnermittlung und bei Rückfragen des Finanzamts.

Sie hilft dir bei der Gewinnermittlung und bei Rückfragen des Finanzamts.

Ab 2027 erhalten die Finanzämter erstmals Informationen über Krypto-Transaktionen, die seit dem 1. Januar 2026 durchgeführt wurden. Grundlage sind neue Meldepflichten für Börsen und Plattformen. Auch Daten ausländischer Anbieter können über europäische und internationale Verfahren an Finanzbehörden übermittelt werden.

  • Kaufdatum und Verkaufs- oder Tauschdatum jeder Transaktion
  • Anschaffungskosten inklusive Gebühren
  • Veräußerungserlös oder Gegenwert bei Tauschgeschäften
  • Verwendete Börsen oder Plattformen
  • Wallet-Adressen für Ein- und Ausgänge
  • Transaktionsnachweise und Kontoauszüge

Diese Unterlagen können für die Steuererklärung und bei Rückfragen des Finanzamts erforderlich sein. Bewahre sie sorgfältig auf, auch über das Steuerjahr hinaus.

Wichtige Unterlagen für deine Krypto-Steuerunterlagen

01

Kaufdatum und Verkaufs- oder Tauschdatum jeder Transaktion

02

Anschaffungskosten inklusive Gebühren

03

Veräußerungserlös oder Gegenwert bei Tauschgeschäften

04

Verwendete Börsen oder Plattformen

05

Wallet-Adressen für Ein- und Ausgänge

06

Transaktionsnachweise und Kontoauszüge

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026