StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Indexfonds und Abgeltungs­teuer: So viel Steuern fallen 2026 an

Auf Gewinne aus Indexfonds zahlst du die Abgeltungs­teuer. Mit Freistellungs­auftrag und Teilfreistellung kannst du deine Steuerlast aber deutlich senken.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aus Indexfonds beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Bei Aktien-Indexfonds bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr direkt bei deiner Bank.
  • Deine Depotbank führt die Steuer automatisch ab, wenn du dein Depot in Deutschland führst.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­teuer bei Indexfonds?

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von deiner Depotbank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf private Kapitalerträge. Sie betrifft Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Indexfonds. Mit dem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel abgegolten.

Der Steuerabzug erfolgt automatisch durch deine inländische Depotbank. Du musst die bereits versteuerten Erträge nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben. Der einheitliche Steuersatz beträgt 25 Prozent auf die Kapitalerträge.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer

Ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Indexfonds. Mit dem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel abgegolten.

Der Steuerabzug erfolgt automatisch durch deine inländische Depotbank. Du musst die bereits versteuerten Erträge nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Steuerlast auf Indexfonds-Gewinne?

Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft und dem Bundesland ab. Die folgende Übersicht zeigt die Steuersätze im Vergleich.

Auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent hinzu. Bist du Kirchenmitglied, fällt zusätzlich Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer an.

Ohne Kirchenmitgliedschaft liegt die Gesamtsteuerlast bei 26,38 Prozent. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 27,82 Prozent, in allen anderen Bundesländern 28,00 Prozent. Die Kirchensteuer beträgt dort 9 Prozent statt 8 Prozent der Abgeltungsteuer.

Steuerbelastung auf Kapitalerträge aus Indexfonds im Jahr 2026
Ohne KirchenmitgliedschaftKirchenmitglied (Bayern/Baden-Württemberg)Kirchenmitglied (andere Bundesländer)
Abgeltungs­teuer25,00 %25,00 %25,00 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,38 %1,38 %
Kirchensteuer0,00 %2,00 %2,25 %
Gesamtsteuerlast26,38 %27,82 %28,00 %

03 · Was gilt

Welche Teilfreistellung gilt für Aktien-Indexfonds?

Je nach Fondsart bleibt ein Teil deiner Erträge pauschal steuerfrei. Das reduziert die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer.

Für Aktien-Indexfonds mit mehr als 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei. Nur die restlichen 70 Prozent bilden die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer.

Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Für Anleihen-Indexfonds, Geldmarkt-Indexfonds und Rohstoff-Indexfonds gilt keine Teilfreistellung. Hier musst du 100 Prozent der Erträge versteuern.

Steuerfrei

·30 % der Erträge bei Aktienfonds mit mehr als 51 % Aktienanteil
·15 % der Erträge bei Mischfonds mit mindestens 25 % Aktienanteil
·60 % der Erträge bei Immobilienfonds mit mehr als 50 % Immobilienanteil
·80 % der Erträge bei Auslandsimmobilienfonds

Steuerpflichtig

·100 % der Erträge bei Anleihen-Indexfonds
·100 % der Erträge bei Geldmarkt-Indexfonds
·100 % der Erträge bei Rohstoff-Indexfonds
·100 % der Erträge bei Fonds mit zu geringem Aktien- oder Immobilienanteil

04 · Schritt für Schritt

Wie nutzt du den Sparer-Pauschbetrag mit einem Freistellungs­auftrag?

Der Sparer-Pauschbetrag macht Kapitalerträge bis zu einer festen Grenze steuerfrei. Dafür musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

Pro Person und Jahr bleiben 1000 Euro steuerfrei, bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro pro Jahr. Dafür musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

Du kannst den Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank online oder per Formular einrichten. Der Betrag lässt sich auf mehrere Banken verteilen. Deine Bank berücksichtigt den Freistellungsauftrag automatisch bei jeder Auszahlung oder jedem Verkauf.

  • Richte den Freistellungsauftrag ein, bevor du Erträge erzielst.
  • Verteile den Betrag auf alle Banken, bei denen du Kapitalerträge hast.
  • Überschreite die Gesamtsumme von 1000 Euro pro Person nicht.
01

Höhe des Pauschbetrags kennen

Pro Person und Jahr bleiben 1000 Euro steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro pro Jahr.

02

Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten

Du kannst den Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank online oder per Formular einrichten. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen.

03

Automatische Berücksichtigung

Deine Bank berücksichtigt den Freistellungsauftrag automatisch bei jeder Auszahlung oder jedem Verkauf. Kapitalerträge bis zur freigestellten Höhe werden ohne Steuerabzug gutgeschrieben.

04

Nachträgliche Berücksichtigung

Hast du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, kannst du den Sparer-Pauschbetrag über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Steuern.

05 · Hintergrund

Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden Indexfonds?

Auch wenn ein Indexfonds keine Erträge ausschüttet, verlangt das Finanzamt eine jährliche Vorabsteuer. Diese wird beim späteren Verkauf angerechnet.

Bei thesaurierenden Indexfonds werden Gewinne nicht ausgezahlt, sondern direkt wieder angelegt. Damit die Besteuerung nicht unbegrenzt in die Zukunft verschoben wird, erhebt das Finanzamt jährlich die Vorabpauschale. Die Depotbank berechnet die Steuer automatisch und führt sie an das Finanzamt ab.

Die Vorabpauschale orientiert sich am Wert deiner Fondsanteile und am Basiszins. Verkaufst du deine Anteile später, wird die bereits gezahlte Vorabpauschale von der Abgeltungsteuer auf den Verkaufsgewinn abgezogen. So sind ausschüttende und thesaurierende Indexfonds am Ende steuerlich gleichgestellt.

Bei thesaurierenden Indexfonds werden Gewinne nicht ausgezahlt, sondern direkt wieder angelegt. Damit die Besteuerung nicht unbegrenzt in die Zukunft verschoben wird, erhebt das Finanzamt jährlich die Vorabpauschale.

Die Vorabpauschale orientiert sich am Wert deiner Fondsanteile und am Basiszins. Die Depotbank berechnet die Steuer automatisch und führt sie an das Finanzamt ab. Dafür musst du nichts weiter unternehmen.

Verkaufst du deine Anteile später, wird die bereits gezahlte Vorabpauschale von der Abgeltungsteuer auf den Verkaufsgewinn abgezogen. So sind ausschüttende und thesaurierende Indexfonds am Ende steuerlich gleichgestellt.

06 · Schritt für Schritt

Wie verrechnest du Verluste aus Indexfonds?

Verluste aus dem Verkauf von Indexfonds kannst du mit Gewinnen verrechnen. Deine Bank führt dafür einen Verlustverrechnungstopf.

Verkaufst du Anteile mit Verlust, speichert die Bank den Verlust in diesem Topf.

Erzielst du später Gewinne, verrechnet die Bank diese automatisch mit dem gespeicherten Verlust. Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, überträgt deine Bank den Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr. Die Verrechnung mit künftigen Gewinnen erfolgt dann automatisch.

  • Beantrage bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, wenn du Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen möchtest.
  • Gib die Verlustbescheinigung in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an.
  • Das Finanzamt verrechnet die Werte und zahlt zu viel gezahlte Steuern zurück.
01

Automatische Verrechnung bei derselben Bank

Verkaufst du Anteile mit Verlust, speichert deine Bank den Verlust im Verlustverrechnungstopf. Erzielst du später Gewinne, verrechnet die Bank diese automatisch mit dem gespeicherten Verlust.

02

Übertrag ins Folgejahr

Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, überträgt deine Bank den Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr. Die Verrechnung mit künftigen Gewinnen erfolgt dann automatisch.

03

Verluste über mehrere Banken verrechnen

Hast du Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen, beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Den ausgewiesenen Verlust gibst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an.

04

Erstattung durch das Finanzamt

Das Finanzamt verrechnet die Werte aus der Verlustbescheinigung mit deinen Gewinnen. Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erhältst du mit dem Steuerbescheid zurück.

07 · Was gilt

Welche Kapitalerträge aus Indexfonds sind steuerpflichtig?

Nicht nur Verkaufsgewinne sind steuerpflichtig. Auch laufende Erträge aus deinem Indexfonds unterliegen der Abgeltungsteuer.

Nicht nur Verkaufsgewinne sind steuerpflichtig. Auch laufende Erträge aus deinem Indexfonds unterliegen der Abgeltungsteuer. Dazu zählen Ausschüttungen von Dividenden aus Aktien-Indexfonds und Ausschüttungen von Zinsen aus Anleihen-Indexfonds.

Steuerpflichtig sind außerdem Gewinne aus dem Verkauf von Indexfonds-Anteilen und die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden Indexfonds. Nicht steuerpflichtig sind Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro pro Person und Jahr sowie der steuerfreie Teil der Erträge durch die Teilfreistellung.

Steuerpflichtig

·Gewinne aus dem Verkauf von Indexfonds-Anteilen
·Ausschüttungen von Dividenden aus Aktien-Indexfonds
·Ausschüttungen von Zinsen aus Anleihen-Indexfonds
·Die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden Indexfonds

Nicht steuerpflichtig

·Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro pro Person und Jahr
·Der steuerfreie Teil der Erträge durch die Teilfreistellung
·Gewinne aus Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden (Bestandsschutz)

08 · Checkliste

Wann musst du Indexfonds-Erträge in der Anlage KAP angeben?

In den meisten Fällen erledigt deine deutsche Depotbank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen du selbst aktiv werden musst.

Dann gibst du deine Kapitalerträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an.

  • Du hast dein Depot bei einer ausländischen Bank und musst Gewinne selbst versteuern.
  • Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und möchtest den Sparer-Pauschbetrag nachträglich geltend machen.
  • Du hast eine Verlustbescheinigung beantragt und möchtest Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen.
  • Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent und du beantragst die Günstigerprüfung.
  • Du hast Kapitalerträge, die nicht dem automatischen Steuerabzug unterlagen.

Fälle für die Anlage KAP in deiner Steuererklärung

01

Du hast dein Depot bei einer ausländischen Bank und musst Gewinne selbst versteuern.

02

Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und möchtest den Sparer-Pauschbetrag nachträglich geltend machen.

03

Du hast eine Verlustbescheinigung beantragt und möchtest Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen.

04

Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent und du beantragst die Günstigerprüfung.

05

Du hast Kapitalerträge, die nicht dem automatischen Steuerabzug unterlagen.

09 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Besteuerung von Indexfonds vermeiden?

Kleine Versäumnisse können zu unnötigen Steuerzahlungen führen. Diese Punkte solltest du im Blick behalten.

Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag einzurichten und den Sparer-Pauschbetrag zu verschenken.

  • Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag verschenken.
  • Den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken in voller Höhe einrichten und so die Freigrenze überschreiten.
  • Die Frist für die Verlustbescheinigung am 15. Dezember verpassen.
  • Vergessen, dass auch thesaurierende Indexfonds jährlich über die Vorabpauschale besteuert werden.
  • Annehmen, dass Gewinne aus Indexfonds nach einer bestimmten Haltedauer steuerfrei sind.

Häufige Fehler im Umgang mit der Abgeltungsteuer

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag verschenken.
·Den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken in voller Höhe einrichten und so die Freigrenze überschreiten.
·Die Frist für die Verlustbescheinigung am 15. Dezember verpassen.
·Vergessen, dass auch thesaurierende Indexfonds jährlich über die Vorabpauschale besteuert werden.
·Annehmen, dass Gewinne aus Indexfonds nach einer bestimmten Haltedauer steuerfrei sind.

10 · Hintergrund

Wie werden Dividenden aus Indexfonds besteuert?

Ausschüttungen aus Indexfonds werden genauso besteuert wie Verkaufsgewinne. Auch hier greifen Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag.

Erhältst du Dividenden aus einem ausschüttenden Indexfonds, zählen diese steuerlich als Kapitalerträge. Deine Depotbank behält darauf automatisch die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Für Aktien-Indexfonds gilt auch bei Dividenden die Teilfreistellung von 30 Prozent.

Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der Ausschüttung als steuerpflichtige Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Die Quellensteuer, die auf ausländische Aktien im Fonds anfällt, ist seit der Investmentsteuerreform 2018 für dich als Anlegerin oder Anleger nicht mehr relevant. Die pauschalen Teilfreistellungen ersetzen die frühere Anrechnung.

Erhältst du Dividenden aus einem ausschüttenden Indexfonds, zählen diese steuerlich als Kapitalerträge. Deine Depotbank behält darauf automatisch die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

Für Aktien-Indexfonds gilt auch bei Dividenden die Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der Ausschüttung als steuerpflichtige Bemessungsgrundlage herangezogen werden.

Die Quellensteuer, die auf ausländische Aktien im Fonds anfällt, ist seit der Investmentsteuerreform 2018 für dich als Anlegerin oder Anleger nicht mehr relevant. Die pauschalen Teilfreistellungen ersetzen die frühere Anrechnung.

11 · Grundlagen

Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale?

Der Basiszins ist die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.

Der Basiszins ist ein jährlich neu festgelegter Zinssatz, der sich an der Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen orientiert. Aus dem Basiszins und dem Wert deiner Fondsanteile berechnet die Depotbank die Höhe der Vorabpauschale. Der Basiszins dient als Rechengröße für die jährliche Vorabsteuer auf thesaurierende Fonds.

Er wird nicht direkt von dir gezahlt, sondern fließt in die Berechnung der Vorabpauschale ein. Die Depotbank führt die darauf entfallende Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern.

Kurz erklärt

Basiszins

Ein jährlich neu festgelegter Zinssatz, der sich an der Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen orientiert. Aus dem Basiszins und dem Wert deiner Fondsanteile berechnet die Depotbank die Höhe der Vorabpauschale.

Der Basiszins dient als Rechengröße für die jährliche Vorabsteuer auf thesaurierende Fonds. Er wird nicht direkt von dir gezahlt, sondern fließt in die Berechnung der Vorabpauschale ein.

Häufige Fragen

Fragen zu Indexfonds und Abgeltungs­teuer

Investieren

Mehr zu Investieren

ETF-AbgeltungssteuerESG ETF-AbgeltungssteuerIndexfonds AuszahlplanIndexfonds beste WahlIndexfonds 2026Indexfonds einfach erklärtIndexfonds EinmalanlageIndexfonds Erfahrungen

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026