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Vorabpauschale bei Immobilienfonds: So funktioniert die Steuer auf thesaurierte Erträge
Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auch bei offenen Immobilienfonds ohne Ausschüttung jährlich einen kleinen Teil der Erträge versteuerst. Die gute Nachricht: Immobilienfonds profitieren von einer hohen Teilfreistellung.
9 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der jährlich auf thesaurierende und teilausschüttende Fonds anfällt.
- Offene Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienquote erhalten eine Teilfreistellung von 60 Prozent, bei überwiegend ausländischen Immobilien sind es 80 Prozent.
- Die Steuer wird Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto abgebucht, nicht aus dem Fondsvermögen entnommen.
- Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, eine Doppelbesteuerung wird vermieden.
01 · Grundlagen
Was bedeutet die Vorabpauschale für offene Immobilienfonds?
Offene Immobilienfonds legen dein Geld überwiegend in Gewerbeimmobilien an und erwirtschaften laufende Mieterträge. Auch wenn diese Erträge im Fonds bleiben, verlangt der Gesetzgeber eine jährliche Mindestbesteuerung.
Offene Immobilienfonds erwirtschaften laufende Mieterträge, die oft nicht vollständig an dich ausgeschüttet werden. Der Gesetzgeber behandelt diese im Fonds verbleibenden Erträge so, als wären sie dir zugeflossen. Deshalb wird auch bei Immobilienfonds eine Vorabpauschale als fiktiver steuerlicher Ertrag angesetzt.
Die Vorabpauschale stellt eine vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen dar. Sie greift immer dann, wenn dein Fonds im Wert gestiegen ist, selbst wenn keine Ausschüttung auf deinem Konto gelandet ist. Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale angerechnet.
Für dich bedeutet das: Auch ohne laufende Zahlungen aus dem Fonds kann im Januar eine Abbuchung von deinem Verrechnungskonto erfolgen. Die Bank zieht die fällige Kapitalertragsteuer ein, sobald ihr alle Daten vorliegen.
Kurz erklärt
Vorabpauschale bei Immobilienfonds
Ein fiktiver steuerlicher Ertrag, der für offene Immobilienfonds berechnet wird, wenn die tatsächlichen Ausschüttungen niedriger sind als der gesetzlich unterstellte Basisertrag. Sie stellt die vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen dar.
Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
02 · Vergleich
Wie hoch ist die Teilfreistellung bei Immobilienfonds?
Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast auf Fondsebene, weil der Fonds bereits bestimmte Steuern getragen hat. Bei offenen Immobilienfonds hängt die Höhe vom Anlageschwerpunkt ab.
Die Teilfreistellung reduziert deine Steuerlast, weil der Fonds auf Fondsebene bereits bestimmte Steuern getragen hat. Bei offenen Immobilienfonds hängt die Höhe vom Anlageschwerpunkt ab. Entscheidend ist, ob der Fonds überwiegend in inländische oder ausländische Immobilien investiert.
Für Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent inländischen Immobilien und Immobilien-Gesellschaften gilt eine Teilfreistellung von 60 Prozent. Das bedeutet: 40 Prozent der Vorabpauschale werden besteuert. Bei einem Schwerpunkt auf ausländischen Immobilien sind sogar 80 Prozent der Erträge steuerfrei, nur 20 Prozent werden besteuert.
Die Teilfreistellung wird direkt von deiner depotführenden Bank bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Du musst sie nicht selbst beantragen.
| Inländische Immobilien | Ausländische Immobilien | |
|---|---|---|
| Höhe der Teilfreistellung | 60 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei | 80 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei |
| Steuerpflichtiger Anteil | 40 Prozent der Vorabpauschale werden besteuert | 20 Prozent der Vorabpauschale werden besteuert |
03 · Schritt für Schritt
Wie wird die Vorabpauschale bei Immobilienfonds berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten durch deine depotführende Bank. Der Basiszins und der Rücknahmepreis zu Jahresbeginn sind die zentralen Größen.
Die Berechnung übernimmt deine depotführende Bank in mehreren Schritten. Zuerst ermittelt sie den Basisertrag: Sie multipliziert den Rücknahmepreis deines Fonds am 1. Januar des Vorjahres mit 70 Prozent des Basiszinses. Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen abgeleitet.
Von diesem Basisertrag zieht die Bank alle im Vorjahr tatsächlich erfolgten Ausschüttungen ab. Das Ergebnis ist die Vorabpauschale, die niemals negativ werden kann. Anschließend vergleicht die Bank die Vorabpauschale mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Vorjahr. Ist die Wertsteigerung niedriger, wird die Vorabpauschale auf diesen Betrag gekappt.
Erst auf die so ermittelte Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet. Der verbleibende Betrag ist deine steuerliche Bemessungsgrundlage.
Basisertrag ermitteln
Die Bank multipliziert den Rücknahmepreis deines Immobilienfonds am 1. Januar des Vorjahres mit 70 Prozent des Basiszinses. Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen abgeleitet.
Ausschüttungen abziehen
Von diesem Basisertrag zieht die Bank alle im Vorjahr tatsächlich erfolgten Ausschüttungen deines Immobilienfonds ab. Das Ergebnis ist die Vorabpauschale, sie kann nicht negativ werden.
Wertentwicklung prüfen
Die Bank vergleicht die Vorabpauschale mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Vorjahr. Ist der Fonds weniger gestiegen als die Vorabpauschale, wird die Pauschale auf die tatsächliche Wertentwicklung gekappt.
Teilfreistellung anwenden
Auf die ermittelte Vorabpauschale wendet die Bank die Teilfreistellung an. Bei Immobilienfonds mit inländischem Schwerpunkt bleiben 60 Prozent steuerfrei, bei ausländischem Schwerpunkt 80 Prozent.
Steuer berechnen und abbuchen
Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die Bank bucht den Betrag Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto ab.
04 · Was gilt
Wann fällt die Vorabpauschale bei Immobilienfonds an?
Nicht in jedem Jahr musst du mit einer Vorabpauschale rechnen. Entscheidend sind die Wertentwicklung deines Fonds und die Höhe der Ausschüttungen.
Eine Vorabpauschale fällt nur an, wenn dein Immobilienfonds im Vorjahr an Wert gewonnen hat und die Ausschüttungen niedriger sind als der berechnete Basisertrag. Auch ein positiver Basiszins ist Voraussetzung. Liegt der Basiszins bei null oder im negativen Bereich, entsteht keine Vorabpauschale.
Keine Vorabpauschale zahlst du, wenn dein Fonds an Wert verloren hat oder stagniert. Ebenso entfällt sie, wenn die Ausschüttungen höher sind als der Basisertrag. In diesen Fällen hast du deine Erträge bereits über die Ausschüttungen versteuert.
Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als steuerlich zugeflossen. Die tatsächliche Abbuchung kann jedoch einige Wochen später erfolgen, da die Banken auf vollständige Daten angewiesen sind.
Vorabpauschale fällt an
Keine Vorabpauschale
05 · Kosten
Wie hoch fällt die Steuer auf die Vorabpauschale aus?
Die tatsächliche Steuerlast hängt von deinem persönlichen Steuersatz und der Höhe der Vorabpauschale ab. Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung.
Die tatsächliche Steuerlast hängt von der Höhe der Vorabpauschale, der Teilfreistellung und deinem persönlichen Steuersatz ab. Auf den steuerpflichtigen Anteil werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag fällig, gegebenenfalls kommt Kirchensteuer hinzu.
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Bei einem Basiszins von 2,29 Prozent und einem Rücknahmepreis von 100 Euro ergibt sich ein Basisertrag von 1,60 Euro. Nach 60 Prozent Teilfreistellung bleiben 0,64 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen rund 0,17 Euro Steuer an, wenn dein Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.
Bei einem Immobilienfonds mit 80 Prozent Teilfreistellung läge die Steuerlast nur bei etwa 0,08 Euro pro 100 Euro Fondsanteil. Die Vorabpauschale ist nur die Bemessungsgrundlage, nicht der Steuerbetrag selbst.
Steuerlast auf die Vorabpauschale eines offenen Immobilienfonds mit 60 Prozent Teilfreistellung
06 · Im Vertrag
Welche Rolle spielt der Freistellungsauftrag bei der Vorabpauschale?
Mit einem Freistellungsauftrag kannst du verhindern, dass die Bank auf die Vorabpauschale Steuern einbehält. Voraussetzung ist, dass deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben.
Mit einem Freistellungsauftrag kannst du verhindern, dass die Bank auf die Vorabpauschale Steuern einbehält. Voraussetzung ist, dass deine gesamten Kapitalerträge einschließlich der Vorabpauschale unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben. Pro Person und Jahr sind 1000 Euro steuerfrei, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro.
Du weist deine Bank mit dem Freistellungsauftrag an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Steuerabzug gutzuschreiben. Der Auftrag gilt auch für die Vorabpauschale. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Damit entfällt der Steuerabzug vollständig.
Prüfe zu Jahresbeginn, ob dein Freistellungsauftrag ausreichend hoch ist. Berücksichtige dabei auch die erwartete Vorabpauschale deiner Immobilienfonds.
Freistellungsauftrag und Vorabpauschale
07 · Hintergrund
Was passiert mit der Vorabpauschale beim Verkauf deines Immobilienfonds?
Die bereits versteuerten Vorabpauschalen werden beim Verkauf berücksichtigt, damit du nicht doppelt Steuern zahlst. Das gilt auch dann, wenn du Verluste realisierst.
Verkaufst du deine Anteile an einem offenen Immobilienfonds mit Gewinn, zieht die depotführende Bank alle seit dem Kauf versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn ab. Der Abzug erfolgt vor der Anwendung der Teilfreistellung. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
Ist der Veräußerungsgewinn niedriger als die Summe der bereits versteuerten Vorabpauschalen, entsteht ein steuerlicher Veräußerungsverlust in Höhe der Differenz. Diesen Verlust kannst du mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnen. Auch wenn du beim Verkauf einen tatsächlichen Verlust machst, erhöht der Abzug der Vorabpauschalen den steuerlichen Verlust.
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Steuern auf die Vorabpauschale erfolgt jedoch nicht. Verliert dein Fonds nach der Besteuerung an Wert, bleibt die gezahlte Steuer bestehen.
Verkaufst du deine Anteile an einem offenen Immobilienfonds mit Gewinn, zieht die depotführende Bank alle seit dem Kauf versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn ab. Der Abzug erfolgt vor der Anwendung der Teilfreistellung.
Ist der Veräußerungsgewinn niedriger als die Summe der bereits versteuerten Vorabpauschalen, entsteht ein steuerlicher Veräußerungsverlust in Höhe der Differenz. Diesen Verlust kannst du mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnen.
Auch wenn du beim Verkauf einen tatsächlichen Verlust machst, erhöht der Abzug der Vorabpauschalen den steuerlichen Verlust. Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Steuer auf die Vorabpauschale erfolgt jedoch nicht.
08 · Fehler vermeiden
Welche Fehler solltest du bei der Vorabpauschale vermeiden?
Die Vorabpauschale führt immer wieder zu unerwarteten Abbuchungen. Mit ein paar Vorkehrungen vermeidest du böse Überraschungen.
Die Vorabpauschale führt immer wieder zu unerwarteten Abbuchungen. Ein häufiger Fehler ist ein zu geringes Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Die Bank bucht die Steuer auch ohne deine Zustimmung ab, notfalls nutzt sie einen eingeräumten Dispokredit.
Ein weiterer Fehler ist ein nicht erteilter oder zu niedrig angesetzter Freistellungsauftrag. Dadurch zahlst du Steuern, obwohl deine Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Auch die Annahme, die Steuer werde aus dem Fondsvermögen bezahlt, ist falsch. Tatsächlich wird sie von deinem Verrechnungskonto abgebucht.
Verwechsle die Vorabpauschale nicht mit der tatsächlichen Steuer. Die Vorabpauschale ist nur die Bemessungsgrundlage. Der eigentliche Steuerbetrag fällt deutlich niedriger aus.
Typische Fehler im Umgang mit der Vorabpauschale
09 · Checkliste
So prüfst du deine Unterlagen zur Vorabpauschale
Eine kurze Kontrolle deiner Depotunterlagen hilft dir, die Berechnung der Bank nachzuvollziehen und Fehler zu erkennen.
Checkliste für deine Depotunterlagen
Rücknahmepreis deines Immobilienfonds am 1. Januar des Vorjahres notieren
Basiszins für das betreffende Jahr recherchieren, er wird vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht
Ausschüttungen deines Fonds im Vorjahr zusammenrechnen
Tatsächliche Wertentwicklung des Fonds im Vorjahr mit der Vorabpauschale vergleichen
Angewendete Teilfreistellung prüfen: 60 Prozent bei inländischem, 80 Prozent bei ausländischem Schwerpunkt
Abzug des Sparer-Pauschbetrags über den Freistellungsauftrag kontrollieren
Bei Verkauf: Anrechnung aller versteuerten Vorabpauschalen auf den Veräußerungsgewinn prüfen
Häufige Fragen
Fragen zu Vorabpauschale bei Immobilienfonds
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