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Vorabpauschale bei Immobilienfonds: So funktioniert die Steuer auf thesaurierte Erträge

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auch bei offenen Immobilienfonds ohne Ausschüttung jährlich einen kleinen Teil der Erträge versteuerst. Die gute Nachricht: Immobilienfonds profitieren von einer hohen Teilfreistellung.

9 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der jährlich auf thesaurierende und teilausschüttende Fonds anfällt.
  • Offene Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienquote erhalten eine Teilfreistellung von 60 Prozent, bei überwiegend ausländischen Immobilien sind es 80 Prozent.
  • Die Steuer wird Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto abgebucht, nicht aus dem Fondsvermögen entnommen.
  • Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, eine Doppelbesteuerung wird vermieden.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Vorabpauschale für offene Immobilienfonds?

Offene Immobilienfonds legen dein Geld überwiegend in Gewerbeimmobilien an und erwirtschaften laufende Mieterträge. Auch wenn diese Erträge im Fonds bleiben, verlangt der Gesetzgeber eine jährliche Mindestbesteuerung.

Offene Immobilienfonds erwirtschaften laufende Mieterträge, die oft nicht vollständig an dich ausgeschüttet werden. Der Gesetzgeber behandelt diese im Fonds verbleibenden Erträge so, als wären sie dir zugeflossen. Deshalb wird auch bei Immobilienfonds eine Vorabpauschale als fiktiver steuerlicher Ertrag angesetzt.

Die Vorabpauschale stellt eine vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen dar. Sie greift immer dann, wenn dein Fonds im Wert gestiegen ist, selbst wenn keine Ausschüttung auf deinem Konto gelandet ist. Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale angerechnet.

Für dich bedeutet das: Auch ohne laufende Zahlungen aus dem Fonds kann im Januar eine Abbuchung von deinem Verrechnungskonto erfolgen. Die Bank zieht die fällige Kapitalertragsteuer ein, sobald ihr alle Daten vorliegen.

Kurz erklärt

Vorabpauschale bei Immobilienfonds

Ein fiktiver steuerlicher Ertrag, der für offene Immobilienfonds berechnet wird, wenn die tatsächlichen Ausschüttungen niedriger sind als der gesetzlich unterstellte Basisertrag. Sie stellt die vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen dar.

Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Teilfreistellung bei Immobilienfonds?

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast auf Fondsebene, weil der Fonds bereits bestimmte Steuern getragen hat. Bei offenen Immobilienfonds hängt die Höhe vom Anlageschwerpunkt ab.

Die Teilfreistellung reduziert deine Steuerlast, weil der Fonds auf Fondsebene bereits bestimmte Steuern getragen hat. Bei offenen Immobilienfonds hängt die Höhe vom Anlageschwerpunkt ab. Entscheidend ist, ob der Fonds überwiegend in inländische oder ausländische Immobilien investiert.

Für Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent inländischen Immobilien und Immobilien-Gesellschaften gilt eine Teilfreistellung von 60 Prozent. Das bedeutet: 40 Prozent der Vorabpauschale werden besteuert. Bei einem Schwerpunkt auf ausländischen Immobilien sind sogar 80 Prozent der Erträge steuerfrei, nur 20 Prozent werden besteuert.

Die Teilfreistellung wird direkt von deiner depotführenden Bank bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Du musst sie nicht selbst beantragen.

Teilfreistellung für offene Immobilienfonds nach Anlageschwerpunkt
Inländische ImmobilienAusländische Immobilien
Höhe der Teilfreistellung60 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei80 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei
Steuerpflichtiger Anteil40 Prozent der Vorabpauschale werden besteuert20 Prozent der Vorabpauschale werden besteuert

03 · Schritt für Schritt

Wie wird die Vorabpauschale bei Immobilienfonds berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten durch deine depotführende Bank. Der Basiszins und der Rücknahmepreis zu Jahresbeginn sind die zentralen Größen.

Die Berechnung übernimmt deine depotführende Bank in mehreren Schritten. Zuerst ermittelt sie den Basisertrag: Sie multipliziert den Rücknahmepreis deines Fonds am 1. Januar des Vorjahres mit 70 Prozent des Basiszinses. Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen abgeleitet.

Von diesem Basisertrag zieht die Bank alle im Vorjahr tatsächlich erfolgten Ausschüttungen ab. Das Ergebnis ist die Vorabpauschale, die niemals negativ werden kann. Anschließend vergleicht die Bank die Vorabpauschale mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Vorjahr. Ist die Wertsteigerung niedriger, wird die Vorabpauschale auf diesen Betrag gekappt.

Erst auf die so ermittelte Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet. Der verbleibende Betrag ist deine steuerliche Bemessungsgrundlage.

01

Basisertrag ermitteln

Die Bank multipliziert den Rücknahmepreis deines Immobilienfonds am 1. Januar des Vorjahres mit 70 Prozent des Basiszinses. Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen abgeleitet.

02

Ausschüttungen abziehen

Von diesem Basisertrag zieht die Bank alle im Vorjahr tatsächlich erfolgten Ausschüttungen deines Immobilienfonds ab. Das Ergebnis ist die Vorabpauschale, sie kann nicht negativ werden.

03

Wertentwicklung prüfen

Die Bank vergleicht die Vorabpauschale mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Vorjahr. Ist der Fonds weniger gestiegen als die Vorabpauschale, wird die Pauschale auf die tatsächliche Wertentwicklung gekappt.

04

Teilfreistellung anwenden

Auf die ermittelte Vorabpauschale wendet die Bank die Teilfreistellung an. Bei Immobilienfonds mit inländischem Schwerpunkt bleiben 60 Prozent steuerfrei, bei ausländischem Schwerpunkt 80 Prozent.

05

Steuer berechnen und abbuchen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die Bank bucht den Betrag Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto ab.

04 · Was gilt

Wann fällt die Vorabpauschale bei Immobilienfonds an?

Nicht in jedem Jahr musst du mit einer Vorabpauschale rechnen. Entscheidend sind die Wertentwicklung deines Fonds und die Höhe der Ausschüttungen.

Eine Vorabpauschale fällt nur an, wenn dein Immobilienfonds im Vorjahr an Wert gewonnen hat und die Ausschüttungen niedriger sind als der berechnete Basisertrag. Auch ein positiver Basiszins ist Voraussetzung. Liegt der Basiszins bei null oder im negativen Bereich, entsteht keine Vorabpauschale.

Keine Vorabpauschale zahlst du, wenn dein Fonds an Wert verloren hat oder stagniert. Ebenso entfällt sie, wenn die Ausschüttungen höher sind als der Basisertrag. In diesen Fällen hast du deine Erträge bereits über die Ausschüttungen versteuert.

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als steuerlich zugeflossen. Die tatsächliche Abbuchung kann jedoch einige Wochen später erfolgen, da die Banken auf vollständige Daten angewiesen sind.

Vorabpauschale fällt an

·Dein Immobilienfonds hat im Vorjahr an Wert gewonnen und schüttet nichts oder nur wenig aus
·Die Ausschüttungen deines Fonds sind niedriger als der berechnete Basisertrag
·Der Basiszins ist positiv und dein Fonds verzeichnet einen Wertzuwachs
·Dein Immobilienfonds thesauriert die Mieterträge vollständig

Keine Vorabpauschale

·Dein Immobilienfonds hat im Vorjahr an Wert verloren oder stagniert
·Die Ausschüttungen sind höher als der Basisertrag
·Der Basiszins liegt bei null oder im negativen Bereich
·Deine gesamten Kapitalerträge bleiben unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro

05 · Kosten

Wie hoch fällt die Steuer auf die Vorabpauschale aus?

Die tatsächliche Steuerlast hängt von deinem persönlichen Steuersatz und der Höhe der Vorabpauschale ab. Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung.

Die tatsächliche Steuerlast hängt von der Höhe der Vorabpauschale, der Teilfreistellung und deinem persönlichen Steuersatz ab. Auf den steuerpflichtigen Anteil werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag fällig, gegebenenfalls kommt Kirchensteuer hinzu.

Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Bei einem Basiszins von 2,29 Prozent und einem Rücknahmepreis von 100 Euro ergibt sich ein Basisertrag von 1,60 Euro. Nach 60 Prozent Teilfreistellung bleiben 0,64 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen rund 0,17 Euro Steuer an, wenn dein Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

Bei einem Immobilienfonds mit 80 Prozent Teilfreistellung läge die Steuerlast nur bei etwa 0,08 Euro pro 100 Euro Fondsanteil. Die Vorabpauschale ist nur die Bemessungsgrundlage, nicht der Steuerbetrag selbst.

Steuerlast auf die Vorabpauschale eines offenen Immobilienfonds mit 60 Prozent Teilfreistellung

Basisertrag (70 Prozent von 2,29 Prozent auf 100 Euro)1,60 EUR
Steuerpflichtig nach 60 Prozent Teilfreistellung0,64 EUR
Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag0,17 EUR

06 · Im Vertrag

Welche Rolle spielt der Freistellungs­auftrag bei der Vorabpauschale?

Mit einem Freistellungsauftrag kannst du verhindern, dass die Bank auf die Vorabpauschale Steuern einbehält. Voraussetzung ist, dass deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben.

Mit einem Freistellungsauftrag kannst du verhindern, dass die Bank auf die Vorabpauschale Steuern einbehält. Voraussetzung ist, dass deine gesamten Kapitalerträge einschließlich der Vorabpauschale unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben. Pro Person und Jahr sind 1000 Euro steuerfrei, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro.

Du weist deine Bank mit dem Freistellungsauftrag an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Steuerabzug gutzuschreiben. Der Auftrag gilt auch für die Vorabpauschale. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Damit entfällt der Steuerabzug vollständig.

Prüfe zu Jahresbeginn, ob dein Freistellungsauftrag ausreichend hoch ist. Berücksichtige dabei auch die erwartete Vorabpauschale deiner Immobilienfonds.

Freistellungsauftrag und Vorabpauschale

Sparer-PauschbetragFreibetragPro Person und Jahr bleiben 1000 Euro Kapitalerträge steuerfrei, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro. Die Vorabpauschale zählt zu diesen Kapitalerträgen.
Freistellungsauftrag erteilenHandlungDu weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Steuerabzug gutzuschreiben. Der Auftrag gilt auch für die Vorabpauschale.
NV-BescheinigungAlternativeWenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Die Bank behält dann keine Steuern ein.
Abbuchung vom VerrechnungskontoZahlungswegDie Steuer auf die Vorabpauschale wird nicht aus dem Fondsvermögen entnommen. Die Bank bucht den Betrag von deinem Verrechnungskonto ab, auch ohne deine ausdrückliche Zustimmung.

07 · Hintergrund

Was passiert mit der Vorabpauschale beim Verkauf deines Immobilienfonds?

Die bereits versteuerten Vorabpauschalen werden beim Verkauf berücksichtigt, damit du nicht doppelt Steuern zahlst. Das gilt auch dann, wenn du Verluste realisierst.

Verkaufst du deine Anteile an einem offenen Immobilienfonds mit Gewinn, zieht die depotführende Bank alle seit dem Kauf versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn ab. Der Abzug erfolgt vor der Anwendung der Teilfreistellung. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Ist der Veräußerungsgewinn niedriger als die Summe der bereits versteuerten Vorabpauschalen, entsteht ein steuerlicher Veräußerungsverlust in Höhe der Differenz. Diesen Verlust kannst du mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnen. Auch wenn du beim Verkauf einen tatsächlichen Verlust machst, erhöht der Abzug der Vorabpauschalen den steuerlichen Verlust.

Eine Rückerstattung bereits gezahlter Steuern auf die Vorabpauschale erfolgt jedoch nicht. Verliert dein Fonds nach der Besteuerung an Wert, bleibt die gezahlte Steuer bestehen.

Verkaufst du deine Anteile an einem offenen Immobilienfonds mit Gewinn, zieht die depotführende Bank alle seit dem Kauf versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn ab. Der Abzug erfolgt vor der Anwendung der Teilfreistellung.

Ist der Veräußerungsgewinn niedriger als die Summe der bereits versteuerten Vorabpauschalen, entsteht ein steuerlicher Veräußerungsverlust in Höhe der Differenz. Diesen Verlust kannst du mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnen.

Auch wenn du beim Verkauf einen tatsächlichen Verlust machst, erhöht der Abzug der Vorabpauschalen den steuerlichen Verlust. Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Steuer auf die Vorabpauschale erfolgt jedoch nicht.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Vorabpauschale vermeiden?

Die Vorabpauschale führt immer wieder zu unerwarteten Abbuchungen. Mit ein paar Vorkehrungen vermeidest du böse Überraschungen.

Die Vorabpauschale führt immer wieder zu unerwarteten Abbuchungen. Ein häufiger Fehler ist ein zu geringes Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Die Bank bucht die Steuer auch ohne deine Zustimmung ab, notfalls nutzt sie einen eingeräumten Dispokredit.

Ein weiterer Fehler ist ein nicht erteilter oder zu niedrig angesetzter Freistellungsauftrag. Dadurch zahlst du Steuern, obwohl deine Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Auch die Annahme, die Steuer werde aus dem Fondsvermögen bezahlt, ist falsch. Tatsächlich wird sie von deinem Verrechnungskonto abgebucht.

Verwechsle die Vorabpauschale nicht mit der tatsächlichen Steuer. Die Vorabpauschale ist nur die Bemessungsgrundlage. Der eigentliche Steuerbetrag fällt deutlich niedriger aus.

Typische Fehler im Umgang mit der Vorabpauschale

·Kein ausreichendes Guthaben auf dem Verrechnungskonto: Die Bank bucht die Steuer auch ohne deine Zustimmung ab, notfalls nutzt sie einen eingeräumten Dispokredit.
·Freistellungsauftrag nicht erteilt oder zu niedrig angesetzt: Dadurch zahlst du Steuern, obwohl deine Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
·Vorabpauschale mit der tatsächlichen Steuer verwechselt: Die Vorabpauschale ist nur die Bemessungsgrundlage, nicht der Steuerbetrag.
·Annahme, die Steuer werde aus dem Fondsvermögen bezahlt: Tatsächlich wird sie von deinem Verrechnungskonto abgebucht.
·Keine Beachtung der Teilfreistellung: Viele Anleger überschätzen ihre Steuerlast, weil sie die hohe Teilfreistellung bei Immobilienfonds nicht berücksichtigen.

09 · Checkliste

So prüfst du deine Unterlagen zur Vorabpauschale

Eine kurze Kontrolle deiner Depotunterlagen hilft dir, die Berechnung der Bank nachzuvollziehen und Fehler zu erkennen.

Checkliste für deine Depotunterlagen

01

Rücknahmepreis deines Immobilienfonds am 1. Januar des Vorjahres notieren

02

Basiszins für das betreffende Jahr recherchieren, er wird vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht

03

Ausschüttungen deines Fonds im Vorjahr zusammenrechnen

04

Tatsächliche Wertentwicklung des Fonds im Vorjahr mit der Vorabpauschale vergleichen

05

Angewendete Teilfreistellung prüfen: 60 Prozent bei inländischem, 80 Prozent bei ausländischem Schwerpunkt

06

Abzug des Sparer-Pauschbetrags über den Freistellungsauftrag kontrollieren

07

Bei Verkauf: Anrechnung aller versteuerten Vorabpauschalen auf den Veräußerungsgewinn prüfen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026