Immobilienfonds Freistellungsauftrag: So bleibt mehr von deiner Rendite
Auch bei Immobilienfonds fällt auf deine Erträge Kapitalertragsteuer an. Mit einem Freistellungsauftrag schützt du deinen Freibetrag und musst deine Gewinne nicht unnötig mit dem Finanzamt teilen. Wir zeigen dir, wie das funktioniert.
Warum dieses Thema auch dich betrifft
Stell dir vor, du bekommst jedes Jahr einen Brief vom Finanzamt, in dem steht, dass du Geld zurückbekommst, weil du zu viel Steuern gezahlt hast. Das klingt erstmal gut, aber es bedeutet auch, dass du der Bank vorher unnötig Geld geliehen hast. Genau das passiert, wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst und deine Erträge aus Immobilienfonds voll versteuert werden.
Viele denken, dass Immobilienfonds nur etwas für sehr reiche Menschen ist. Das ist ein Irrtum. Schon mit kleinen monatlichen Sparraten kannst du in offene Immobilienfonds investieren. Diese Fonds sammeln das Geld vieler Anleger und kaufen damit Bürogebäude, Einkaufszentren oder Wohnanlagen. Du profitierst von den Mieteinnahmen und der Wertentwicklung der Immobilien.
Das Finanzamt interessiert sich aber nicht dafür, ob du 50 Euro oder 50.000 Euro angelegt hast. Sobald deine Erträge den Freibetrag übersteigen, wird Steuer fällig. Der Freistellungsauftrag ist dein Werkzeug, um das zu verhindern. Er sorgt dafür, dass deine Bank die Erträge bis zur Höhe deines Freibetrags steuerfrei auszahlt.
Wenn du diesen Artikel liest, hast du wahrscheinlich schon erste Erfahrungen mit Geldanlage gemacht oder stehst kurz davor. Es ist der perfekte Zeitpunkt, um deine Steueroptimierung in Angriff zu nehmen. Denn wer den Freistellungsauftrag ignoriert, verschenkt jedes Jahr bares Geld. Das ist kein Hexenwerk, sondern reine Formsache.
Die Grundlagen: Was ist ein Immobilienfonds?
Bevor wir in die Steuerdetails eintauchen, müssen wir klären, womit wir es eigentlich zu tun haben. Ein Immobilienfonds ist ein Investmentfonds, der in Immobilien investiert. Es gibt zwei Hauptarten: offene und geschlossene Immobilienfonds. Offene Fonds kannst du jederzeit kaufen und verkaufen, geschlossene Fonds haben eine feste Laufzeit und sind weniger liquide.
Bei einem offenen Immobilienfonds kaufst du Anteile an einem großen Topf, der viele verschiedene Objekte enthält. Das Risiko ist dadurch gestreut, weil du nicht von der Entwicklung einer einzigen Immobilie abhängig bist. Die Mieteinnahmen werden regelmäßig ausgeschüttet oder direkt wieder investiert. Genau diese Ausschüttungen sind es, die das Finanzamt interessieren.
Immobilienfonds gelten als relativ sichere Anlageform, weil die Wertschwankungen geringer sind als bei Aktien. Dafür ist die Rendite oft auch etwas niedriger. Für dich als Anleger bedeutet das: Du bekommst regelmäßige Erträge, die du versteuern musst. Die gute Nachricht ist, dass es für Immobilienfonds eine sogenannte Teilfreistellung gibt.
Die Teilfreistellung bedeutet, dass nur ein Teil deiner Erträge überhaupt steuerpflichtig ist. Bei Immobilienfonds sind das 70 Prozent der Erträge, die anderen 30 Prozent bleiben steuerfrei. Das ist eine Anerkennung dafür, dass die Fonds selbst schon Steuern auf ihre Mieteinnahmen zahlen. Diese Besonderheit macht den Freistellungsauftrag für dich noch wichtiger.
Was ist der Freistellungsauftrag und wie funktioniert er?
Der Freistellungsauftrag ist ein Dokument, das du deiner Bank gibst. Damit beauftragst du sie, deine Kapitaleinkünfte bis zu einem bestimmten Betrag nicht an das Finanzamt abzuführen. Dieser Betrag ist der Sparerpauschbetrag, der dir gesetzlich zusteht. Für das Jahr 2026 gilt weiterhin der Betrag von 1.000 Euro pro Person.
Wenn du verheiratet bist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führst, könnt ihr gemeinsam 2.000 Euro freistellen. Das Finanzamt bietet dafür den Faktor 2 an. Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen. Wenn du zum Beispiel ein Girokonto bei einer Bank und ein Depot bei einer anderen hast, kannst du die Beträge aufteilen.
Der Ablauf ist simpel: Du füllst ein Formular aus, unterschreibst es und gibst es deiner Bank. Die Bank prüft dann bei jeder Zinszahlung oder Ausschüttung, ob dein Freibetrag schon ausgeschöpft ist. Ist das nicht der Fall, zahlt sie dir die Erträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer aus.
Wichtig zu verstehen: Der Freistellungsauftrag ist keine Steuererklärung. Er ist nur eine Anweisung an die Bank. Wenn deine Erträge höher sind als dein Freibetrag, musst du auf den darüberliegenden Betrag Steuern zahlen. Diese werden dann automatisch von der Bank einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Du musst also nichts selbst berechnen.
Die Kosten: Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst, passiert Folgendes: Deine Bank führt automatisch 25 Prozent Kapitalertragsteuer auf alle deine Erträge ab. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Insgesamt kann das eine Belastung von über 26 Prozent ausmachen. Das ist Geld, das du dem Staat schenkst, obwohl du es nicht musst.
Ein Beispiel aus der Praxis: Du hast 800 Euro Erträge aus deinem Immobilienfonds im Jahr. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank 200 Euro ein und führt sie ans Finanzamt ab. Mit Freistellungsauftrag bleibt dir das komplette Geld. Du musst es nicht einmal in der Steuererklärung angeben, weil es innerhalb deines Freibetrags liegt.
Viele Banken bieten heutzutage auch einen sogenannten Verlustverrechnungstopf an. Das ist ein separates Konto, auf dem Verluste aus Aktienverkäufen gesammelt werden. Für Immobilienfonds ist das weniger relevant, aber es zeigt, wie komplex das System sein kann. Der Freistellungsauftrag ist der einfachste Weg, um Steuern zu sparen.
Es gibt keine Nachteile oder versteckten Kosten beim Freistellungsauftrag. Er ist kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Wenn du feststellst, dass du mehr Freibetrag brauchst, kannst du einen neuen Auftrag stellen. Wenn du weniger brauchst, kannst du ihn reduzieren. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, deinen Auftrag zu berücksichtigen.
Worauf du bei Immobilienfonds besonders achten solltest
Immobilienfonds haben eine Besonderheit, die du kennen solltest: die Vorabpauschale. Diese wurde eingeführt, um die Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds zu verhindern. Das sind Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern direkt wieder investieren. Auch wenn du kein Geld auf dein Konto bekommst, musst du darauf Steuern zahlen.
Die Vorabpauschale wird jährlich berechnet und ist an den Basiszinssatz gekoppelt. Dieser wird vom Finanzministerium festgelegt. Für dich bedeutet das: Du musst deinen Freistellungsauftrag so bemessen, dass er auch diese fiktiven Erträge abdeckt. Sonst zahlst du Steuern auf Geld, das du gar nicht in der Hand hattest.
Ein weiterer Punkt ist die Teilfreistellung. sind nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig. Das hat Auswirkungen auf deinen Freistellungsauftrag. Wenn du 1.000 Euro tatsächliche Erträge hast, werden nur 700 Euro angerechnet. Du kannst also mehr Erträge erzielen, bevor dein Freibetrag ausgeschöpft ist.
Achte außerdem auf die Unterschiede zwischen den Fonds. Manche Immobilienfonds schütten jährlich aus, andere vierteljährlich. Die Ausschüttungshöhe kann stark variieren. Informiere dich vor dem Kauf über die Ertragshistorie des Fonds. So kannst du besser einschätzen, wie hoch deine Steuerlast sein wird und wie du deinen Freistellungsauftrag verteilen solltest.
Typische Fehler, die du vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Viele Menschen denken, dass sie zu wenig Einkünfte haben oder dass sich das nicht lohnt. Dabei reicht schon ein kleiner Immobilienfonds-Sparplan, um den Freibetrag zu erreichen. Jeder Euro, den du nicht freistellst, ist ein Euro, den du dem Finanzamt schenkst.
Ein weiterer Fehler ist, den Freistellungsauftrag nur bei einer Bank zu stellen, obwohl man mehrere Depots hat. Wenn du deinen kompletten Freibetrag bei einer Bank nutzt und dort nur geringe Erträge anfallen, verfällt der Rest. Verteile deinen Freibetrag clever auf alle deine Konten und Depots, um das Maximum herauszuholen.
Viele vergessen auch, den Freistellungsauftrag zu aktualisieren, wenn sich ihre Lebensumstände ändern. Wenn du heiratest, kannst du den Faktor 2 beantragen. Wenn du ein neues Depot eröffnest, solltest du den Auftrag anpassen. Einmal eingerichtet, läuft er zwar weiter, aber er ist nicht in Stein gemeißelt.
Ein besonders teurer Fehler ist es, den Freistellungsauftrag mit der Steuererklärung zu verwechseln. Der Freistellungsauftrag ist keine Steuererklärung und ersetzt sie auch nicht. Wenn du hohe Erträge hast, die über dem Freibetrag liegen, musst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Die Bank meldet die Daten zwar automatisch, aber die Prüfung obliegt dir.
Dein Fahrplan: So richtest du den Freistellungsauftrag ein
Der erste Schritt ist, eine Bestandsaufnahme zu machen. Sammle alle Unterlagen zu deinen Konten, Depots und Sparplänen. Notiere, bei welcher Bank du welche Erträge erwartest. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und eben auch Ausschüttungen aus Immobilienfonds. Schätze die Summe für das laufende Jahr realistisch ein.
Der zweite Schritt ist die Verteilung deines Freibetrags. Wenn du allein bist, hast du 1.000 Euro zur Verfügung. Wenn du verheiratet bist, sind es 2.000 Euro. Überlege dir, bei welcher Bank die höchsten Erträge anfallen werden. Dort solltest du den größten Teil deines Freibetrags einsetzen. Die restlichen Beträge verteilst du auf die anderen Institute.
Der dritte Schritt ist das Ausfüllen des Formulars. Die meisten Banken bieten das mittlerweile online im Banking-Portal an. Du kannst den Freistellungsauftrag aber auch klassisch in der Filiale oder per Post stellen. Du brauchst deine Steueridentifikationsnummer, die du vom Finanzamt bekommen hast. Ohne diese Nummer kann die Bank den Auftrag nicht verarbeiten.
Der vierte Schritt ist die Kontrolle. Nach einigen Wochen solltest du prüfen, ob deine Bank den Auftrag korrekt umgesetzt hat. Das siehst du in deinen Kontoauszügen oder im Online-Banking. Wenn du feststellst, dass etwas nicht stimmt, kannst du den Auftrag jederzeit anpassen. Der Freistellungsauftrag gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst.
Was passiert, wenn deine Erträge den Freibetrag übersteigen?
Es kann durchaus passieren, dass deine Erträge aus Immobilienfonds und anderen Anlagen höher sind als dein Freibetrag. Das ist kein Beinbruch, aber du musst dann Steuern zahlen. Die Bank behält die Kapitalertragsteuer automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab. Du musst also keine Rücklagen bilden oder selbst tätig werden.
Du hast aber die Möglichkeit, in deiner Steuererklärung eine Günstigerprüfung zu beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. Wenn das der Fall ist, bekommst du die Differenz erstattet. Das lohnt sich vor allem, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Eine weitere Option ist die Verlustverrechnung. Wenn du in einem Jahr Verluste aus anderen Kapitalanlagen machst, kannst du diese mit den Gewinnen aus Immobilienfonds verrechnen. Das reduziert deine Steuerlast. Die Bank führt dafür einen Verlusttopf, der automatisch berücksichtigt wird. Du musst nichts weiter tun.
Denk daran, dass die Teilfreistellung bei Immobilienfonds deine effektive Steuerlast senkt. Wenn du 1.000 Euro Erträge hast, sind nur 700 Euro steuerpflichtig. Darauf zahlst du dann 25 Prozent, also 175 Euro. Ohne die Teilfreistellung wären es 250 Euro gewesen. Das ist ein erheblicher Unterschied, der sich über die Jahre summiert.
Dein langfristiger Vorteil: Steuern sparen mit System
Der Freistellungsauftrag ist keine einmalige Sache, sondern ein Baustein deiner langfristigen Finanzstrategie. Wenn du regelmäßig in Immobilienfonds investierst, wachsen deine Erträge über die Jahre. Dein Freibetrag bleibt aber gleich. Das bedeutet, dass du irgendwann Steuern zahlen musst, auch wenn du deinen Freistellungsauftrag optimal nutzt.
Das ist aber kein Grund zur Sorge, sondern ein Zeichen dafür, dass dein Vermögen wächst. Du kannst dann überlegen, ob du deine Anlagestrategie anpasst. Vielleicht wechselst du von ausschüttenden zu thesaurierenden Fonds oder umgekehrt. Vielleicht investierst du in andere Anlageklassen. Der Freistellungsauftrag bleibt dabei immer dein Begleiter.
Ein Tipp für die Zukunft: Überprüfe deinen Freistellungsauftrag mindestens einmal pro Jahr. Das kannst du zum Beispiel mit deinem Jahreswechsel oder deiner Steuererklärung verbinden. So stellst du sicher, dass du immer das Optimum herausholst. Die Banken sind verpflichtet, dich über Änderungen zu informieren, aber die Initiative liegt bei dir.
Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, nicht nur für Immobilienfonds. Dazu gehören Zinsen von Tagesgeldkonten, Dividenden von Aktien und Erträge aus ETFs. Nutze deinen Freibetrag also clever über alle deine Anlagen hinweg. So minimierst du deine Steuerlast und maximierst deine Rendite.
Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.
Häufige Fragen
Ja, du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit ändern, widerrufen oder neu einrichten. Die Änderung wird in der Regel ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Bank sie verarbeitet. Du solltest Änderungen also frühzeitig vornehmen, am besten vor der nächsten Ausschüttung.
Wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst, führt deine Bank automatisch 25 Prozent Kapitalertragsteuer auf alle Erträge ab. Du kannst dir das Geld zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist mit Aufwand verbunden. Besser ist es, den Auftrag direkt zu stellen.
Ja, der Freistellungsauftrag gilt auch für thesaurierende Fonds. Bei diesen Fonds wird die Vorabpauschale auf deinen Freibetrag angerechnet. Du solltest deinen Freistellungsauftrag also so bemessen, dass er auch diese fiktiven Erträge abdeckt.
Bei Immobilienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent deiner Erträge steuerpflichtig sind. Diese Regelung gilt für offene und geschlossene Immobilienfonds, die in Deutschland aufgelegt wurden.
Auch wenn du keine Einkommensteuer zahlst, lohnt sich der Freistellungsauftrag. Er verhindert, dass die Bank automatisch Kapitalertragsteuer einbehält. Du müsstest diese sonst über die Steuererklärung zurückfordern, was unnötigen Aufwand bedeutet.
Ja, du kannst deinen Freibetrag auf mehrere Banken verteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person nicht übersteigen. Bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Du solltest die Verteilung sorgfältig planen.
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