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Freistellungs­auftrag für Immobilienfonds: So sparst du Steuern

Mit einem Freistellungs­auftrag nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag auch für Erträge aus offenen Immobilienfonds. Die Bank behält sonst automatisch Abgeltungs­teuer ein, die du dir später mühsam über die Steuererklärung zurückholen müsstest.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 EUR.
  • Für offene Immobilienfonds mit über 50 Prozent Immobilienquote sind 60 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Auslandsimmobilienfonds 80 Prozent.
  • Den Freistellungsauftrag richtest du bei deiner depotführenden Bank ein, nicht beim Fondsanbieter.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag bei Immobilienfonds?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht automatisch zu versteuern. Er gilt für alle Kapitalerträge in deinem Depot, also auch für Ausschüttungen und Gewinne aus offenen Immobilienfonds.

Für Erträge aus offenen Immobilienfonds gilt steuerlich eine Besonderheit: Bevor dein Freistellungsauftrag überhaupt zum Einsatz kommt, wird ein Teil der Erträge durch die Teilfreistellung von der Steuer befreit. Nur der verbleibende steuerpflichtige Teil wird mit deinem Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Deine depotführende Bank nimmt diesen Steuerabzug automatisch vor, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Der Freistellungsauftrag selbst ist immer eine Anweisung an die Bank, die dein Depot verwahrt. Er wirkt auf alle Kapitalerträge in diesem Depot, nicht nur auf die eines einzelnen Immobilienfonds. Du kannst den Auftrag über mehrere Banken verteilen, insgesamt aber nur bis zu 1000 EUR pro Person und Jahr.

Für Ehepaare, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Betrag von 2000 EUR. Wichtig ist, dass du den Auftrag bei der Stelle einreichst, die dein Depot führt, und nicht beim Fondsanbieter selbst.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag für Immobilienfonds

Eine Anweisung an die depotführende Bank, Kapitalerträge aus offenen Immobilienfonds bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr ohne Abgeltungsteuer auszuzahlen.

Der Auftrag bezieht sich auf dein gesamtes Depot, nicht auf einzelne Fonds. Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis zum Höchstbetrag.

02 · Was gilt

Welche Erträge aus Immobilienfonds deckt der Freistellungs­auftrag ab?

Der Freistellungsauftrag wirkt auf alle steuerpflichtigen Kapitalerträge, die deine Bank dir gutschreibt. Bei offenen Immobilienfonds zählen dazu Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen.

Der Freistellungsauftrag greift bei allen laufenden und einmaligen Erträgen, die deine Bank deinem Konto gutschreibt. Bei offenen Immobilienfonds sind das in erster Linie die Ausschüttungen. Schüttet der Fonds nicht aus, sondern behält die Erträge ein, wird eine sogenannte Vorabpauschale fällig, die ebenfalls zu den Kapitalerträgen zählt.

Auch Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen gehören dazu. Die Bank berücksichtigt den Freistellungsauftrag jedoch nur auf den Teil der Erträge, der nach Abzug der Teilfreistellung steuerpflichtig bleibt. Der steuerfreie Teil wird von vornherein nicht in die Berechnung einbezogen.

  • Erfasst werden Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus offenen Immobilienfonds.
  • Nicht erfasst werden die Körperschaftsteuer auf Fondsebene und Erträge aus Depots im Ausland.

Wird berücksichtigt

·Ausschüttungen eines offenen Immobilienfonds
·Vorabpauschalen bei thesaurierenden Immobilienfonds
·Gewinne aus dem Verkauf von Immobilienfondsanteilen
·Steuerpflichtiger Teil nach Teilfreistellung

Wird nicht berücksichtigt

·Steuerfreier Teil der Erträge durch Teilfreistellung
·Körperschaftsteuer auf Fondsebene
·Erträge aus Fonds im Auslandsdepot
·Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen

03 · Vergleich

Wie hoch ist die Teilfreistellung bei offenen Immobilienfonds?

Bevor der Freistellungsauftrag greift, wird bei offenen Immobilienfonds ein Teil der Erträge steuerlich freigestellt. Die Höhe hängt davon ab, ob der Fonds überwiegend in inländische oder ausländische Immobilien investiert.

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, der deine Steuerlast bei Immobilienfonds deutlich senkt. Sie gleicht die steuerliche Vorbelastung aus, die auf Fondsebene durch die Körperschaftsteuer entsteht. Für dich als Privatanlegerin bedeutet das: Du musst nur einen Teil der Erträge versteuern.

Die Höhe hängt davon ab, wo der Fonds schwerpunktmäßig investiert. Bei einem offenen Immobilienfonds mit überwiegend inländischen Immobilien sind 60 Prozent der Erträge steuerfrei. Liegt der Schwerpunkt auf ausländischen Immobilien, sind es sogar 80 Prozent. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällt nur auf den verbleibenden steuerpflichtigen Teil an.

  • Inländischer Immobilienfonds: 60 Prozent steuerfrei, 40 Prozent steuerpflichtig.
  • Auslands-Immobilienfonds: 80 Prozent steuerfrei, 20 Prozent steuerpflichtig.
Teilfreistellung für Privatanleger bei offenen Immobilienfonds
Inländischer ImmobilienfondsAuslands-Immobilienfonds
VoraussetzungMehr als 50 Prozent des Aktivvermögens in Immobilien und ImmobiliengesellschaftenMehr als 50 Prozent des Aktivvermögens in ausländische Immobilien oder Auslands-Immobiliengesellschaften
Steuerfreier Anteil der Erträge60 Prozent80 Prozent
Steuerpflichtiger Anteil der Erträge40 Prozent20 Prozent

04 · Schritt für Schritt

So richtest du den Freistellungs­auftrag für dein Depot ein

Den Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei der Bank, die dein Depot führt. Der Ablauf ist bei den meisten Instituten ähnlich und dauert nur wenige Minuten.

Bevor du den Auftrag erteilst, solltest du prüfen, wie viel von deinem Sparer-Pauschbetrag bereits verbraucht ist. Hast du mehrere Depots, addiere die bereits erteilten Freistellungsaufträge. Nur die Differenz zum Höchstbetrag von 1000 EUR kannst du noch vergeben.

Den Auftrag selbst erteilst du im Onlinebanking oder mit einem Formular der Bank. Du gibst dabei deine Steueridentifikationsnummer an und legst den gewünschten Betrag fest. Die Bank bestätigt den Auftrag und wendet ihn ab dem nächsten steuerpflichtigen Ertrag an.

01

Sparer-Pauschbetrag prüfen

Ermittle, wie viel von deinem Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person bereits durch andere Banken oder Depots verbraucht ist.

02

Höhe festlegen

Lege den Betrag fest, den du dieser Bank zuweisen möchtest. Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis zum Höchstbetrag.

03

Auftrag bei der Bank einreichen

Erteile den Freistellungsauftrag online im Banking oder mit einem Formular. Gib dabei deine Steueridentifikationsnummer an.

04

Gültigkeit bestätigen lassen

Die Bank bestätigt den Auftrag und berücksichtigt ihn ab dem nächsten Steuerabzug. Er gilt bis auf Widerruf.

05 · Kosten

Was kostet dich ein fehlender oder zu niedriger Freistellungs­auftrag?

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank Abgeltungsteuer auf den steuerpflichtigen Teil deiner Immobilienfonds-Erträge ein. Diese Steuer kannst du dir nur über die Steuererklärung zurückholen.

Das passiert auch dann, wenn dein gesamter Sparer-Pauschbetrag noch ungenutzt wäre. Du gibst dem Staat in diesem Fall ein zinsloses Darlehen, bis du die Steuer über die Steuererklärung zurückholst.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Bei 100 EUR steuerpflichtigem Ertrag werden ohne Freistellungsauftrag 26,38 EUR einbehalten, sofern keine Kirchensteuer anfällt.

Je nach Kirchenmitgliedschaft kann der Abzug höher ausfallen. Die einbehaltene Steuer erstattet dir das Finanzamt nur auf Antrag im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.

Steuerabzug auf 100 EUR steuerpflichtigen Ertrag aus einem offenen Immobilienfonds

Abgeltungsteuer25,00 EUR
Solidaritätszuschlag1,38 EUR

06 · Im Vertrag

Wichtige Begriffe rund um den Freistellungs­auftrag

Diese Fachbegriffe begegnen dir, wenn du dich mit der Besteuerung von offenen Immobilienfonds beschäftigst.

Der Sparer-Pauschbetrag ist der zentrale Freibetrag für alle deine Kapitalerträge. Er liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 EUR. Alle Erträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

Die Teilfreistellung ist davon zu unterscheiden. Sie ist eine zusätzliche Steuervergünstigung für Investmentfonds, die unabhängig vom Sparer-Pauschbetrag gilt. Bei offenen Immobilienfonds beträgt sie 60 Prozent, bei Auslandsimmobilienfonds 80 Prozent. Die Vorabpauschale wiederum ist eine Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds, die am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen gilt.

  • Der Sparer-Pauschbetrag ist dein persönlicher Freibetrag für Kapitalerträge.
  • Die Teilfreistellung reduziert die Steuerpflicht der Fondserträge pauschal.
  • Die Vorabpauschale stellt sicher, dass auch thesaurierte Erträge jährlich besteuert werden.

Fachbegriffe zur Besteuerung von Immobilienfonds

Sparer-PauschbetragFreibetragSteuerfreier Betrag von 1000 EUR pro Person und Jahr für alle Kapitalerträge. Ehepaare können 2000 EUR gemeinsam nutzen.
TeilfreistellungSteuervergünstigungEin Prozentsatz der Erträge aus Investmentfonds bleibt steuerfrei, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Bei offenen Immobilienfonds sind es 60 Prozent, bei Auslandsimmobilienfonds 80 Prozent.
VorabpauschaleThesaurierungEine pauschal bemessene jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds, die am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen gilt.
AbgeltungsteuerSteuersatzPauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

07 · Checkliste

Checkliste: Freistellungs­auftrag für Immobilienfonds richtig einrichten

Mit dieser Checkliste stellst du sicher, dass dein Freistellungsauftrag korrekt hinterlegt ist und du keine Steuern zu viel zahlst.

Ein korrekt eingerichteter Freistellungsauftrag verhindert unnötige Steuerabzüge. Prüfe zunächst, ob du bei jeder Bank, die ein Depot für dich führt, einen Auftrag hinterlegt hast. Ein häufiger Fehler ist, dass ein Depot ohne Auftrag bleibt, während ein anderes den vollen Betrag nutzt.

Die Summe aller Aufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Liegt die Summe über 1000 EUR pro Person, kann das Finanzamt eine Nachzahlung verlangen. Bei Ehepaaren lohnt es sich, die Aufträge auf beide Partner zu verteilen, um den gemeinsamen Betrag von 2000 EUR voll auszuschöpfen.

  • Hast du bei jeder depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet?
  • Überschreitet die Summe aller Aufträge nicht den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person?
  • Hast du bei Ehepartnern die Aufträge auf beide Personen verteilt?
  • Ist deine Steueridentifikationsnummer bei der Bank hinterlegt?
  • Hast du geprüft, ob dein Fonds die Voraussetzungen für die Teilfreistellung erfüllt?

Das solltest du prüfen

01

Hast du bei jeder Bank, die ein Depot für dich führt, einen Freistellungsauftrag eingerichtet?

02

Überschreitet die Summe aller Freistellungsaufträge nicht den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person?

03

Hast du bei Ehepartnern die Freistellungsaufträge auf beide Personen verteilt, um den gemeinsamen Betrag von 2000 EUR zu nutzen?

04

Ist deine Steueridentifikationsnummer bei der Bank hinterlegt?

05

Hast du geprüft, ob dein offener Immobilienfonds mehr als 50 Prozent des Aktivvermögens in Immobilien und Immobiliengesellschaften investiert, um die Teilfreistellung von 60 Prozent zu erhalten?

06

Hast du den Freistellungsauftrag nach einem Bankwechsel oder einer Depotauflösung angepasst?

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Freistellungs­auftrag für Immobilienfonds

Diese Fehler führen dazu, dass du mehr Steuern zahlst als nötig oder der Freistellungsauftrag ins Leere läuft.

Der häufigste Fehler ist, den Freistellungsauftrag beim Fondsanbieter einzureichen. Zuständig ist jedoch immer die Bank, die dein Depot führt und die Erträge auszahlt. Ein Auftrag beim Fondsanbieter läuft ins Leere und du zahlst trotzdem Abgeltungsteuer.

Ein weiterer Fehler ist, die Summe aller Freistellungsaufträge nicht im Blick zu behalten. Übersteigt sie den Sparer-Pauschbetrag, fordert das Finanzamt die zu viel gewährte Steuerfreiheit nach. Nach einem Depotübertrag wird der Freistellungsauftrag nicht automatisch auf das neue Depot übertragen. Du musst ihn bei der neuen Bank neu einrichten.

  • Der Auftrag wird beim Fondsanbieter statt bei der depotführenden Bank eingereicht.
  • Die Summe aller Aufträge übersteigt den Sparer-Pauschbetrag.
  • Der Auftrag wird nach einem Depotübertrag nicht erneuert.
  • Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds wird vergessen.

Häufige Fehler

·Der Freistellungsauftrag wird beim Fondsanbieter statt bei der depotführenden Bank eingereicht.
·Die Summe aller Freistellungsaufträge übersteigt den Sparer-Pauschbetrag, was zu einer Nachforderung des Finanzamts führen kann.
·Der Freistellungsauftrag wird nach einem Depotübertrag nicht auf das neue Depot übertragen.
·Bei thesaurierenden Immobilienfonds wird die Vorabpauschale vergessen, die ebenfalls Kapitalertragsteuer auslöst.

09 · Hintergrund

Was gilt bei vor 2018 gekauften Immobilienfondsanteilen?

Für Alt-Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden, gelten besondere Regelungen. Der Freistellungsauftrag wirkt hier nur eingeschränkt.

Für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 gekauft wurden, gelten Übergangsregeln. Diese Alt-Anteile werden in bestandsgeschützte und nicht bestandsgeschützte Anteile unterteilt. Bestandsgeschützte Anteile stammen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2009 und genießen einen besonderen Freibetrag.

Wertveränderungen dieser bestandsgeschützten Anteile sind ab 2018 nur steuerpflichtig, soweit sie einen Freibetrag von 100.000 EUR überschreiten. Diesen Freibetrag berücksichtigt die Bank beim Steuerabzug nicht automatisch. Du musst den Veräußerungsgewinn in deiner Steuererklärung angeben und einen Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts stellen.

Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile gelten zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und zum 1. Januar 2018 als neu angeschafft. Die bis dahin entstandenen Gewinne versteuerst du erst bei der tatsächlichen Veräußerung.

Investmentanteile, die vor dem 1. Januar 2018 gekauft wurden, gelten als Alt-Anteile. Für bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sind Wertveränderungen ab 2018 nur steuerpflichtig, soweit sie einen Freibetrag von 100.000 EUR überschreiten.

Diesen Freibetrag berücksichtigt die Bank beim Steuerabzug nicht automatisch. Du musst den Veräußerungsgewinn in deiner Steuererklärung angeben und einen Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts stellen.

Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile gelten zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und zum 1. Januar 2018 als neu angeschafft. Die bis Ende 2017 entstandenen Gewinne versteuerst du erst bei der tatsächlichen Veräußerung.

10 · Schritt für Schritt

So holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück

Wenn dein Freistellungsauftrag zu niedrig war oder du ihn vergessen hast, kannst du die einbehaltene Abgeltungsteuer über die Steuererklärung zurückholen.

War dein Freistellungsauftrag zu niedrig oder nicht eingerichtet, hat die Bank Abgeltungsteuer einbehalten. Diese Steuer ist nicht verloren. Du kannst sie im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung zurückfordern, indem du die Kapitalerträge in der Anlage KAP angibst.

Deine Bank stellt dir dafür eine Jahressteuerbescheinigung aus. Sie weist alle Erträge und die einbehaltene Kapitalertragsteuer aus. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, beantrage die Günstigerprüfung. Das Finanzamt erstattet dann die Differenz zwischen Abgeltungsteuer und deinem niedrigeren Steuersatz.

01

Jahressteuerbescheinigung anfordern

Deine Bank stellt dir eine Bescheinigung über alle Kapitalerträge und die einbehaltene Kapitalertragsteuer aus.

02

Anlage KAP ausfüllen

Trage die Erträge aus deinen offenen Immobilienfonds und die einbehaltene Steuer in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein.

03

Steuerbescheid prüfen

Im Steuerbescheid siehst du, ob das Finanzamt die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet hat.

Häufige Fragen

Fragen zu Freistellungs­auftrag für Immobilienfonds

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026