Ratgeber · Investieren
Growth Aktien in der Steuererklärung: So gibst du Gewinne richtig an
Gewinne aus Growth Aktien zählen zu den Kapitalerträgen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Mit dem richtigen Freistellungsauftrag oder der Anlage KAP holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück.
10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro.
- Auf Aktiengewinne über dem Freibetrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.
- Aktienverluste kannst du nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mit Zinsen oder Dividenden.
- Ohne Freistellungsauftrag holst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP zurück.
01 · Grundlagen
Was zählt steuerlich zu Growth Aktien?
Für das Finanzamt ist nicht die Bezeichnung Growth oder Value entscheidend, sondern die Art der Erträge, die du mit den Aktien erzielst.
Steuerlich werden Growth Aktien wie alle anderen Aktien behandelt. Kursgewinne aus dem Verkauf und Dividenden zählen zu den Kapitalerträgen.
Die Abgeltungsteuer fällt auf den Gewinn an, nicht auf den gesamten Verkaufserlös. Du versteuerst also nur die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis abzüglich der angefallenen Kosten.
Growth Aktien sind steuerlich keine eigene Kategorie, sondern normale Aktien.
- Kursgewinne aus Growth Aktien sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer.
- Dividenden aus Growth Aktien werden ebenfalls als Kapitalerträge besteuert.
- Die Bezeichnung Growth oder Value hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht.
Kurz erklärt
Growth Aktien
Aktien von Unternehmen, bei denen Anleger ein überdurchschnittliches Gewinnwachstum erwarten. Steuerlich werden sie wie alle anderen Aktien behandelt.
Kursgewinne und Dividenden aus Growth Aktien sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer.
02 · Kosten
Welche Steuern fallen auf Gewinne aus Growth Aktien an?
Sobald deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, führt deine Bank die Steuern automatisch an das Finanzamt ab.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den Gewinn, der über dem Freibetrag liegt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer, nicht des Gewinns. Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Sie fällt nur an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist.
Die Gesamtbelastung liegt damit über 25 Prozent, sobald Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzukommen.
- Abgeltungsteuer: 25 Prozent auf den Gewinn über dem Freibetrag.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer.
- Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer, nur für Kirchenmitglieder.
Steuerliche Belastung auf Kapitalerträge über dem Freibetrag
03 · Schritt für Schritt
So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag für Growth Aktien
Der Freibetrag von 1000 Euro pro Person gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam, also für Aktiengewinne, Dividenden und Zinsen.
Du kannst bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 1000 Euro pro Person stellen. Bei Ehepaaren sind es gemeinsam 2000 Euro.
Hast du Depots bei mehreren Anbietern, teilst du den Freibetrag auf. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht übersteigen. Deine Bank behält Abgeltungsteuer nur ein, wenn deine Erträge den bei ihr hinterlegten Freibetrag übersteigen.
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Steuern ab, die du dir später über die Anlage KAP zurückholen musst.
- Erteile einen Freistellungsauftrag bei jeder Bank, bei der du ein Depot führst.
- Verteile den Freibetrag von 1000 Euro pro Person auf deine Banken.
- Alternativ gibst du die Erträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an.
Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten
Du kannst bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 1000 Euro pro Person stellen. Bei Ehepaaren sind es gemeinsam 2000 Euro.
Freibetrag auf mehrere Banken verteilen
Hast du Depots bei mehreren Anbietern, teilst du den Freibetrag auf. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht übersteigen.
Steuern werden nur auf den Überschuss abgeführt
Deine Bank behält Abgeltungsteuer nur ein, wenn deine Erträge den bei ihr hinterlegten Freibetrag übersteigen.
Alternativ: Anlage KAP in der Steuererklärung
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Steuern ab. Diese holst du dir über die Anlage KAP in deiner Einkommensteuererklärung zurück.
04 · Was gilt
Wann du Growth Aktien in der Steuererklärung angeben musst
In vielen Fällen erledigt die Bank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen du selbst aktiv werden musst.
Die Anlage KAP ist nötig, wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast und zu viel gezahlte Steuern zurückholen willst.
Auch bei Kapitalerträgen bei einem ausländischen Finanzinstitut musst du die Anlage KAP ausfüllen. Das gilt ebenso, wenn du Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen lassen willst. Deine Bank hat Kirchensteuer einbehalten, die du als Sonderausgabe geltend machen willst, dann ist die Anlage KAP ebenfalls der richtige Weg.
Keine Angabe nötig ist, wenn du einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt hast und deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.
- Anlage KAP nötig: kein Freistellungsauftrag, ausländische Bank, Verlustverrechnung über mehrere Depots, Kirchensteuer als Sonderausgabe.
- Keine Angabe nötig: ausreichender Freistellungsauftrag, Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag, keine einbehaltene Steuer.
- Die Bank führt die Steuer automatisch ab, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt und der Freibetrag überschritten wird.
Anlage KAP nötig
Keine Angabe nötig
05 · Im Vertrag
Verluste aus Growth Aktien steuerlich verrechnen
Nicht jeder Trade läuft positiv. Verluste aus Aktienverkäufen kannst du steuerlich nutzen, allerdings nur eingeschränkt.
Verluste aus dem Verkauf von Growth Aktien kannst du ausschließlich mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnen. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich.
Führst du nur ein Depot, verrechnet die Bank Aktienverluste automatisch mit Aktiengewinnen, auch über verschiedene Jahre hinweg. Hast du Depots bei verschiedenen Banken, beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Diese legst du dem Finanzamt vor, damit es die Verrechnung durchführt.
Die Frist für die Verlustbescheinigung endet am 15. Dezember des jeweiligen Jahres.
- Verluste aus Aktienverkäufen sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar.
- Innerhalb eines Depots übernimmt die Bank die Verrechnung automatisch.
- Bei mehreren Depots brauchst du eine Verlustbescheinigung und die Anlage KAP.
Regeln zur Verlustverrechnung bei Aktien
06 · Was gilt
Altbestände: Growth Aktien, die vor 2009 gekauft wurden
Für Aktien, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, gelten steuerliche Sonderregeln.
Für Aktien, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, gelten steuerliche Sonderregeln. Kursgewinne aus dem Verkauf dieser Altbestände sind steuerfrei. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Growth Aktien oder andere Aktien handelt.
Dividenden aus Altbeständen unterliegen dagegen der Abgeltungsteuer. Für Gewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden, gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Kursgewinne aus Aktien, die nach 2008 gekauft wurden, sind voll steuerpflichtig.
Nur Kursgewinne aus vor 2009 gekauften Aktien sind steuerfrei, Dividenden nicht.
- Steuerfrei: Kursgewinne aus Aktien, die vor 2009 gekauft wurden.
- Steuerpflichtig: Dividenden aus Altbeständen und Kursgewinne aus nach 2008 gekauften Aktien.
- Fonds-Altbestände haben einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Person.
Steuerfrei
Steuerpflichtig
07 · Vergleich
Abgeltungsteuer oder Einkommensteuer: Was ist günstiger?
Kapitalerträge werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. In manchen Fällen kann die individuelle Einkommensteuer günstiger sein.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent pauschal, die Einkommensteuer liegt je nach Einkommen zwischen 14 und 45 Prozent.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person, der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro pro Jahr. Anleger mit hohem persönlichem Steuersatz profitieren von der Abgeltungsteuer. Anleger mit niedrigem Einkommen unter dem Grundfreibetrag fahren mit der Einkommensteuer besser.
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen.
- Abgeltungsteuer: 25 Prozent pauschal, günstiger für Anleger mit hohem Steuersatz.
- Einkommensteuer: 14 bis 45 Prozent, günstiger für Anleger mit niedrigem Einkommen.
- Die Günstigerprüfung beantragst du in der Steuererklärung.
| Abgeltungsteuer | Individuelle Einkommensteuer | |
|---|---|---|
| Steuersatz | 25 Prozent pauschal | Persönlicher Steuersatz |
| Freibetrag | Sparer-Pauschbetrag 1000 Euro pro Person | Grundfreibetrag 12.348 Euro pro Jahr |
| Günstiger für | Anleger mit hohem persönlichem Steuersatz | Anleger mit niedrigem Einkommen unter dem Grundfreibetrag |
| Antrag | Automatisch durch die Bank | Günstigerprüfung in der Steuererklärung |
08 · Hintergrund
Nichtveranlagungsbescheinigung: Steuerfrei bei geringem Einkommen
Wenn dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhalten.
Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro pro Jahr. Dazu kommt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro.
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze, zahlst du keine Einkommensteuer und auch keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Beantrage in diesem Fall beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Sie gilt in der Regel drei Jahre.
Legst du die Bescheinigung deiner Bank vor, zahlt diese Dividenden und Verkaufsgewinne aus Growth Aktien ohne Steuerabzug aus, auch wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten ist.
- Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro pro Jahr plus 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag.
- Die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragst du beim Finanzamt.
- Sie gilt in der Regel drei Jahre und befreit dich vom Steuerabzug auf Kapitalerträge.
Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro pro Jahr. Dazu kommt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze, zahlst du keine Einkommensteuer und auch keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.
Beantrage in diesem Fall beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Sie gilt in der Regel drei Jahre. Legst du sie deiner Bank vor, zahlt diese Dividenden und Verkaufsgewinne aus Growth Aktien ohne Steuerabzug aus, auch wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten ist.
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei Growth Aktien in der Steuererklärung
Diese Fehler führen dazu, dass du zu viel Steuern zahlst oder die Steuererklärung fehlerhaft wird.
Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen. Die Bank führt dann Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.
Ein weiterer Fehler ist, den Freibetrag bei mehreren Banken doppelt zu nutzen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht übersteigen. Aktienverluste mit Dividenden zu verrechnen ist steuerlich nicht erlaubt, Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.
Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember beantragt werden, sonst ist die Verrechnung über mehrere Depots nicht möglich.
- Freistellungsauftrag nicht erteilt: Steuern werden trotz Freibetrag abgeführt.
- Freibetrag doppelt genutzt: Summe der Freistellungsaufträge übersteigt 1000 Euro pro Person.
- Verlustbescheinigung zu spät beantragt: Frist endet am 15. Dezember.
- Altbestände nicht erkannt: Für vor 2009 gekaufte Aktien gilt keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne.
Häufige Fehler vermeiden
10 · Checkliste
Checkliste: Growth Aktien korrekt in der Steuererklärung angeben
Mit dieser Reihenfolge stellst du sicher, dass du keine Steuervorteile verschenkst.
Prüfe zuerst, ob deine Kapitalerträge insgesamt unter 1000 Euro pro Person liegen. Erteile dann Freistellungsaufträge bei allen Banken, bei denen du Depots oder Konten führst.
Kontrolliere, dass die Summe der Freistellungsaufträge den Freibetrag nicht übersteigt. Sammle alle Steuerbescheinigungen deiner Banken für das abgelaufene Jahr. Trage Kapitalerträge und einbehaltene Steuern in die Anlage KAP ein, wenn du Steuern zurückholen willst.
Beantrage eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember, wenn du Verluste über mehrere Depots verrechnen willst.
- Prüfe, ob deine Kapitalerträge insgesamt unter 1000 Euro pro Person liegen.
- Erteile Freistellungsaufträge bei allen Banken, bei denen du Depots oder Konten führst.
- Kontrolliere, dass die Summe der Freistellungsaufträge den Freibetrag nicht übersteigt.
- Sammle alle Steuerbescheinigungen deiner Banken für das abgelaufene Jahr.
- Trage Kapitalerträge und einbehaltene Steuern in die Anlage KAP ein, wenn du Steuern zurückholen willst.
- Beantrage eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember, wenn du Verluste über mehrere Depots verrechnen willst.
Schritte für die korrekte steuerliche Behandlung
Prüfe, ob deine Kapitalerträge insgesamt unter 1000 Euro pro Person liegen.
Erteile Freistellungsaufträge bei allen Banken, bei denen du Depots oder Konten führst.
Kontrolliere, dass die Summe der Freistellungsaufträge den Freibetrag nicht übersteigt.
Sammle alle Steuerbescheinigungen deiner Banken für das abgelaufene Jahr.
Trage Kapitalerträge und einbehaltene Steuern in die Anlage KAP ein, wenn du Steuern zurückholen willst.
Beantrage eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember, wenn du Verluste über mehrere Depots verrechnen willst.
Prüfe bei geringem Einkommen, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung für dich infrage kommt.
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