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MagazineFinanzenInvestieren Gold ETF Teilfreistellung
FinanzbildungInvestieren9 Min.

Gold ETF Teilfreistellung: Dein Vorteil bei der Steuer 2026

Seit 2018 gibt es für bestimmte Gold-ETFs eine Teilfreistellung bei der Abgeltungsteuer. Das bedeutet: Du zahlst auf einen Teil deiner Gewinne weniger Steuern. Wir zeigen dir, wie das funktioniert und wie du davon profitierst.

Gold ETFSteuern sparenTeilfreistellung
Was ist das?
Steuervorteil
Ein Teil der Gewinne bleibt steuerfrei.
Brauche ich das?
Ja, meistens
Wenn du in physisch besicherte Gold-ETFs investierst.
Wie viel spare ich?
Kommt darauf an
Die Höhe hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
Wo finde ich sie?
Im Verkaufsprospekt
Dort ist die Teilfreistellung für jeden Fonds ausgewiesen.

Warum dieses Thema auch dich betrifft

Vielleicht hast du schon einmal von Gold-ETFs gehört und dich gefragt, ob das etwas für dich ist. Gold gilt seit jeher als sicherer Hafen, besonders in unsicheren Zeiten. Ein Gold-ETF ermöglicht es dir, in Gold zu investieren, ohne dir physische Münzen oder Barren ins Haus zu holen. Das ist bequem und oft günstiger.

Doch bei der Geldanlage spielt nicht nur die Rendite eine Rolle, sondern auch, was du am Ende vom Staat zurückbehalten darfst. Steuern können einen erheblichen Teil deiner Gewinne schmälern. Die Teilfreistellung ist ein Mechanismus, der genau hier ansetzt und dir einen Vorteil verschaffen kann.

Viele Anlegerinnen und Anleger wissen gar nicht, dass es diesen Steuervorteil für bestimmte Gold-ETFs gibt. Sie zahlen unnötig hohe Steuern auf ihre Gewinne. Das möchten wir ändern. Mit diesem Artikel bekommst du das Wissen, um informierte Entscheidungen zu treffen und möglicherweise bares Geld zu sparen.

Wir erklären dir Schritt für Schritt, was die Gold ETF Teilfreistellung ist, wie sie funktioniert und was du tun musst, um sie zu nutzen. Du musst kein Steuerexperte sein, um davon zu profitieren. Wir führen dich verständlich durch das Thema, damit du am Ende genau weißt, wie du vorgehen kannst.

30 %
des Gewinns bleiben bei einem Gold-ETF mit Teilfreistellung steuerfrei.
2018
wurde die Teilfreistellung für Gold-ETFs mit der Investmentsteuerreform eingeführt.
0,0 %
Teilfreistellung gilt für viele andere ETFs, aber nicht für physische Gold-ETFs.

Die Grundlagen: Was ist ein Gold ETF überhaupt?

Bevor wir uns der Teilfreistellung widmen, klären wir die Basis. Ein ETF, das steht für Exchange Traded Fund, ist ein börsengehandelter Indexfonds. Er bildet einen bestimmten Index nach, zum Beispiel den DAX oder den Goldpreis. Wenn du einen Gold-ETF kaufst, kaufst du also ein Wertpapier, das die Entwicklung des Goldpreises abbildet.

Es gibt zwei Hauptarten von Gold-ETFs. Die einen sind physisch besichert, das heißt, der Anbieter lagert tatsächlich Goldbarren in Tresoren, die deinen Anteilen entsprechen. Die anderen bilden den Goldpreis über Derivate ab, also über Finanzinstrumente, die den Preis nachahmen, ohne dass physisches Gold vorhanden ist. Diese Unterscheidung ist für die Teilfreistellung entscheidend.

Physisch besicherte Gold-ETFs gelten als die sicherere Variante, da du einen direkten Anspruch auf das Gold hast. Im Falle einer Insolvenz des Anbieters gehört das Gold dir. Bei derivativen Produkten besteht ein höheres Risiko, da du auf die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners angewiesen bist.

Für die Teilfreistellung kommt es nun darauf an, dass der Gold-ETF als sogenanntes Sondervermögen gilt und zu mindestens 51 Prozent direkt in physisches Gold investiert. Nur dann profitierst du von dem Steuervorteil, den wir dir gleich genauer erklären. Achte also beim Kauf auf die genaue Ausgestaltung des Fonds.

Was bedeutet die Teilfreistellung bei einem Gold ETF?

Die Teilfreistellung ist eine Regelung im deutschen Investmentsteuergesetz. Sie besagt, dass ein bestimmter Prozentsatz der Erträge aus einem Fonds steuerfrei bleibt. Das klingt kompliziert, ist aber im Kern ganz einfach: Ein Teil deiner Gewinne wird bei der Berechnung der Abgeltungsteuer einfach nicht berücksichtigt.

Für physisch besicherte Gold-ETFs liegt dieser Satz bei 30 Prozent. Das bedeutet: Wenn du deinen Gold-ETF mit Gewinn verkaufst, musst du nur auf 70 Prozent dieses Gewinns Steuern zahlen. Die restlichen 30 Prozent bleiben unberücksichtigt und sind für dich steuerfrei. Das ist ein direkter finanzieller Vorteil.

Warum gibt es diese Regelung? Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Anleger doppelt besteuert werden. Bei physisch besicherten Fonds fallen auf der Ebene des Fonds bereits Steuern an, zum Beispiel auf Mieteinnahmen oder Dividenden. Die Teilfreistellung soll diese Vorbelastung ausgleichen. Bei Gold-ETFs ist die Logik etwas anders, aber der Effekt ist derselbe: Du zahlst weniger Steuern.

Wichtig ist zu verstehen, dass die Teilfreistellung nicht nur für Kursgewinne gilt, sondern auch für Ausschüttungen, falls dein Gold-ETF solche zahlt. In der Regel schütten Gold-ETFs aber keine Erträge aus, da Gold keine Zinsen oder Dividenden abwirft. Dein Gewinn entsteht also hauptsächlich durch den Verkauf zu einem höheren Preis.

So funktioniert die Gold ETF Teilfreistellung in der Praxis

Du fragst dich sicher, wie du die Teilfreistellung nun konkret nutzt. Die gute Nachricht ist: Du musst fast nichts tun. Deine Depotbank, also die Bank, bei der du dein Wertpapierdepot führst, kümmert sich automatisch um die Berechnung. Sie wendet die Teilfreistellung an, wenn du deine Gewinne realisierst.

Das passiert zum Beispiel, wenn du Anteile deines Gold-ETFs verkaufst. Die Bank berechnet deinen Gewinn, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Von diesem Gewinn zieht sie automatisch 30 Prozent ab, die steuerfrei bleiben. Auf den verbleibenden Betrag wird dann die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben.

Ein Beispiel: Du kaufst einen Gold-ETF für 1.000 Euro und verkaufst ihn später für 1.300 Euro. Dein Gewinn beträgt 300 Euro. Davon bleiben 30 Prozent, also 90 Euro, steuerfrei. Die Steuer wird nur auf die restlichen 210 Euro berechnet. Das spart dir in diesem Fall die Steuer auf 90 Euro Gewinn.

Wichtig ist, dass du die Teilfreistellung nicht selbst in deiner Steuererklärung beantragen musst. Sie wird von der Bank automatisch berücksichtigt. Du solltest jedoch auf deinen Kontoauszügen oder Steuerbescheinigungen überprüfen, ob die Teilfreistellung tatsächlich angewendet wurde. Das kannst du anhand des ausgewiesenen Steuerbetrags nachvollziehen.

Kosten und Gebühren: Was du bei Gold ETFs beachten solltest

Neben der Steuer spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle bei deiner Anlageentscheidung. Gold-ETFs haben laufende Kosten, die als Gesamtkostenquote (TER) bezeichnet werden. Diese Gebühr wird jährlich vom Fondsvermögen abgezogen und reduziert deine Rendite. Bei Gold-ETFs liegt die TER in der Regel zwischen 0,15 und 0,5 Prozent pro Jahr.

Zusätzlich zu den laufenden Kosten gibt es beim Kauf und Verkauf von ETFs Transaktionskosten. Diese fallen bei deiner Depotbank an und können je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein. Manche Banken verlangen eine prozentuale Gebühr, andere einen festen Betrag pro Order. Es lohnt sich, die Konditionen deiner Bank zu vergleichen.

Ein wichtiger Punkt bei Gold-ETFs ist der Spread, also die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis. Da Gold-ETFs sehr liquide sind, ist der Spread in der Regel gering. Trotzdem solltest du ihn im Blick behalten, besonders wenn du größere Summen investierst. Ein hoher Spread kann deine Rendite schmälern.

Achte außerdem darauf, ob dein Gold-ETF die Teilfreistellung tatsächlich erfüllt. Nicht alle Gold-ETFs sind physisch besichert. Einige bilden den Goldpreis über Swaps ab und haben dann keine Teilfreistellung. Prüfe daher vor dem Kauf die Fondsdokumente oder informiere dich auf der Website des Anbieters. Nur so stellst du sicher, dass du den Steuervorteil auch wirklich bekommst.

Worauf du bei der Auswahl des richtigen Gold ETFs achten musst

Die Auswahl des richtigen Gold-ETFs ist entscheidend für deinen Anlageerfolg und deine Steuerersparnis. Der erste und wichtigste Punkt ist die physische Besicherung. Stelle sicher, dass der Fonds tatsächlich physisches Gold in einem Tresor lagert und nicht nur über Derivate abgebildet ist. Das erkennst du oft an Begriffen wie 'physisch besichert' oder 'Physical Gold' im Fondsnamen.

Ein weiterer Aspekt ist die Höhe der laufenden Kosten. Auch wenn die Unterschiede auf den ersten Blick klein erscheinen, machen sie sich über die Jahre bemerkbar. Ein ETF mit einer TER von 0,15 Prozent ist günstiger als einer mit 0,40 Prozent. Bei langfristigen Anlagen kann das einen erheblichen Unterschied in deiner Rendite ausmachen.

Die Größe des Fonds und die Handelsliquidität sind ebenfalls wichtig. Ein großer Fonds mit hohem Handelsvolumen hat in der Regel einen engeren Spread und ist einfacher zu kaufen und zu verkaufen. Das gibt dir Flexibilität, falls du deine Anteile schnell liquidieren möchtest. Achte auf das Fondsvolumen, das in der Regel in Millionen oder Milliarden Euro angegeben wird.

Zu guter Letzt solltest du die Depotbank und die Handelsplattform berücksichtigen. Nicht jede Bank bietet alle Gold-ETFs an. Informiere dich, ob dein Wunsch-ETF bei deiner Bank handelbar ist und ob es Einschränkungen gibt. Manche Banken erheben zusätzliche Gebühren für den Handel mit bestimmten ETFs. Ein Vergleich lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Ein häufiger Fehler ist der Kauf eines Gold-ETFs ohne physische Besicherung, nur weil er etwas günstiger ist. Das kann dich den Steuervorteil der Teilfreistellung kosten. Über die Jahre kann dieser Nachteil die geringeren Kosten bei Weitem übersteigen. Achte daher immer auf die Fondsstruktur und nicht nur auf den Preis.

Ein weiterer Fehler ist, die Teilfreistellung als Freibetrag zu missverstehen. Sie ist kein Freibetrag, den du dir aussuchen kannst, sondern eine automatische Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage. Du kannst also nicht entscheiden, ob du sie nutzt oder nicht. Sie wird immer angewendet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Viele Anleger vergessen auch, den Sparerpauschbetrag zu berücksichtigen. Dieser Freibetrag von derzeit 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) gilt für alle Kapitalerträge. Wenn du deinen Gold-ETF verkaufst, wird zunächst dieser Freibetrag ausgeschöpft, bevor Steuern anfallen. Die Teilfreistellung kommt erst danach zum Tragen.

Ein letzter Fehler ist die Panik bei kurzfristigen Kursschwankungen. Goldpreise können stark schwanken. Wer bei einem kurzfristigen Rückgang sofort verkauft, realisiert Verluste und verpasst mögliche Erholungen. Gold-ETFs sind eine langfristige Anlage. Plane deinen Anlagehorizont daher großzügig und lass dich nicht von kurzfristigen Marktbewegungen verunsichern.

Dein Fahrplan: So setzt du die Teilfreistellung konkret um

Jetzt wird es praktisch. Wenn du in einen Gold-ETF mit Teilfreistellung investieren möchtest, sind die nächsten Schritte einfacher, als du denkst. Zuerst solltest du dein bestehendes Depot prüfen. Falls du noch kein Depot hast, eröffne eines bei einer Bank deiner Wahl. Das geht heute komplett online und dauert nur wenige Minuten.

Im zweiten Schritt suchst du nach einem passenden Gold-ETF. Nutze dafür die Suchfunktion deiner Bank oder Vergleichsportale im Internet. Achte dabei auf die Kriterien, die wir dir genannt haben: physische Besicherung, niedrige Kosten und ausreichende Liquidität. Notiere dir die Wertpapierkennnummer (WKN) oder ISIN des Fonds, den du kaufen möchtest.

Dann gibst du deine Order auf. Du kannst entweder einen festen Betrag investieren oder einen Sparplan einrichten. Ein Sparplan ist besonders für Einsteiger geeignet, da du regelmäßig einen festen Betrag investierst und so von Durchschnittskosten profitierst. Die Bank führt den Kauf automatisch zu den gewünschten Terminen aus.

Nach dem Kauf musst du nichts weiter tun. Die Teilfreistellung wird automatisch von deiner Bank berücksichtigt. Überprüfe jedoch nach deinem ersten Verkauf oder deiner ersten Steuerbescheinigung, ob alles korrekt gelaufen ist. Sollte die Teilfreistellung nicht angewendet worden sein, wende dich an deine Bank und kläre den Sachverhalt. So stellst du sicher, dass du alle Vorteile nutzt.

Häufige Fragen zur Gold ETF Teilfreistellung

Viele Anleger fragen sich, ob die Teilfreistellung auch für andere Rohstoff-ETFs gilt. Die Antwort ist: Nein, die Teilfreistellung gilt speziell für bestimmte Fondsarten, darunter Immobilienfonds und eben physisch besicherte Gold-ETFs. Andere Rohstoff-ETFs, zum Beispiel auf Silber oder Öl, haben in der Regel keine Teilfreistellung.

Eine weitere Frage betrifft die steuerliche Behandlung von Verlusten. Wenn du deinen Gold-ETF mit Verlust verkaufst, kannst du diesen Verlust mit anderen Gewinnen verrechnen. Die Teilfreistellung spielt dabei keine Rolle, da sie nur bei Gewinnen angewendet wird. Verluste mindern deine Steuerlast also direkt.

Manche Anleger fragen sich, ob sie die Teilfreistellung in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Das ist nicht nötig, da die Bank die Steuer bereits einbehalten und abgeführt hat. Du erhältst von deiner Bank eine Steuerbescheinigung, die du in deiner Steuererklärung angeben kannst, aber nicht musst. Die Teilfreistellung ist bereits berücksichtigt.

Schließlich fragen sich viele, ob die Teilfreistellung auch für thesaurierende Gold-ETFs gilt. Ja, das ist der Fall. Ob dein ETF Gewinne ausschüttet oder wieder anlegt, spielt für die Teilfreistellung keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass der Fonds physisch in Gold investiert ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hält dein Gold-ETF das Gold physisch in einem Tresor?
Hast du deinen Gold-ETF in einem deutschen oder österreichischen Depot?
Ist dir bewusst, dass die Teilfreistellung nur für die Abgeltungsteuer gilt?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Die Teilfreistellung ist ein Steuervorteil für bestimmte Fonds. Bei physisch besicherten Gold-ETFs bleiben 30 Prozent deiner Gewinne steuerfrei. Das reduziert deine Abgeltungsteuer und erhöht deine Nettorendite.

Nein, nur für Gold-ETFs, die physisch in Gold investieren und als Sondervermögen gelten. ETFs, die den Goldpreis über Derivate abbilden, haben in der Regel keine Teilfreistellung. Prüfe die Fondsdokumente vor dem Kauf.

Die Bank berechnet deinen Gewinn aus dem Verkauf und zieht automatisch 30 Prozent davon ab. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent wird die Abgeltungsteuer erhoben. Du musst selbst nichts tun.

Nein, die Bank berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch und führt die Steuer direkt ab. Du erhältst eine Steuerbescheinigung, die du optional in deiner Steuererklärung angeben kannst.

Ja, das funktioniert. Zuerst wird dein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ausgeschöpft. Erst wenn dieser aufgebraucht ist, kommt die Teilfreistellung zum Tragen. Beide Mechanismen reduzieren deine Steuerlast.

Nein, die Teilfreistellung gilt nur für Gewinne. Wenn du deinen Gold-ETF mit Verlust verkaufst, kannst du diesen Verlust mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Das mindert deine Steuerlast auf andere Weise.

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SR

StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 30.08.2026, nächste Prüfung: 02/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.