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Gold-ETF-Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du 2026

Bei der Teilfreistellung für Gold-ETFs gelten andere Regeln als bei Aktienfonds. Entscheidend ist, ob dein Gold-ETF physisch mit Gold hinterlegt ist oder ob er in Aktien von Minenbetreibern investiert.

9 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Für physisch hinterlegte Gold-ETFs gilt keine Teilfreistellung, da sie als Rohstofffonds gelten.
  • Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent.
  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Deine Depotbank führt die Steuer automatisch ab, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei ETFs?

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuerrabatt, der eine Doppelbesteuerung von Fondserträgen verhindern soll. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Aktienanteil deines Fonds ab.

Für dich bedeutet das konkret: Ein Teil deiner Gewinne und Ausschüttungen bleibt steuerfrei, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird. Bei einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung musst du nur 70 Prozent deines Ertrags versteuern. Die Regelung gilt seit der Investmentsteuerreform 2018 und wird von deiner Depotbank automatisch angewendet.

Die Höhe der Teilfreistellung ist gesetzlich festgelegt. Sie reicht von 0 Prozent für Rohstofffonds bis zu 60 Prozent für bestimmte Immobilienfonds. Für dich als Anlegerin ist entscheidend, in welche Fondsart dein Geld fließt.

  • Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent.
  • Bei physisch hinterlegten Gold-ETFs gilt keine Teilfreistellung, da sie als Rohstofffonds eingestuft werden.

Kurz erklärt

Teilfreistellung

Ein pauschaler Prozentsatz deiner Erträge aus Investmentfonds bleibt steuerfrei. Die Höhe richtet sich nach der Art des Fonds und seinem Aktienanteil.

Bei einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung musst du nur 70 Prozent deines Gewinns versteuern.

02 · Vergleich

Gold-ETF im Vergleich: Physisch hinterlegt oder Minenaktien?

Für deine Steuerlast macht es einen großen Unterschied, ob dein Gold-ETF das Edelmetall physisch lagert oder ob er Aktien von Goldminenunternehmen hält.

Ein physisch hinterlegter Gold-ETF kauft Goldbarren und lagert sie in Tresoren. Steuerlich zählt er als Rohstofffonds, für den keine Teilfreistellung vorgesehen ist. Deine gesamten Erträge aus Verkäufen und Ausschüttungen sind zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Ein ETF auf Goldminenaktien investiert dagegen in Unternehmen, die Gold fördern und verarbeiten. Er wird als Aktienfonds eingestuft, wenn sein Aktienanteil mindestens 51 Prozent beträgt. Damit profitierst du von der vollen Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent, obwohl der Fonds indirekt mit Gold zu tun hat.

  • Physischer Gold-ETF: 0 Prozent Teilfreistellung, 100 Prozent der Erträge steuerpflichtig.
  • Goldminen-Aktien-ETF: 30 Prozent Teilfreistellung, 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig.
  • Die Vorabpauschale fällt bei beiden Varianten an, beim Aktien-ETF jedoch mit Teilfreistellung.
Teilfreistellung je nach Gold-ETF-Typ
Physischer Gold-ETFGoldminen-Aktien-ETF
Einstufung als FondsartRohstofffondsAktienfonds
Teilfreistellung0 Prozent30 Prozent
Steuerpflichtiger Anteil der Erträge100 Prozent70 Prozent

03 · Schritt für Schritt

So berechnet deine Depotbank die Steuer auf Gold-ETF-Gewinne

Deine Depotbank übernimmt die Steuerberechnung automatisch. Der Ablauf ist bei Verkäufen und Ausschüttungen identisch.

Der Ablauf ist bei Verkäufen und Ausschüttungen identisch.

Zunächst ermittelt die Bank deinen Gewinn. Vom Verkaufserlös zieht sie deine Anschaffungskosten und die angefallenen Ordergebühren für Kauf und Verkauf ab. Das Ergebnis ist deine Bemessungsgrundlage, auf die später die Steuer angewendet wird.

Danach wendet die Bank die Teilfreistellung an. Bei einem physischen Gold-ETF bleibt der gesamte Gewinn steuerpflichtig, bei einem Goldminen-Aktien-ETF werden 30 Prozent freigestellt. Anschließend verrechnet sie deinen Sparer-Pauschbetrag, sofern du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

  • Gewinn ermitteln: Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Ordergebühren.
  • Teilfreistellung anwenden: 0 Prozent bei physischem Gold, 30 Prozent bei Goldminenaktien.
  • Sparer-Pauschbetrag verrechnen: bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei.
  • Abgeltungsteuer abziehen: 25 Prozent auf den verbleibenden Betrag.
01

Gewinn ermitteln

Vom Verkaufserlös zieht die Bank deine Anschaffungskosten und angefallene Ordergebühren ab. Das Ergebnis ist deine Bemessungsgrundlage.

02

Teilfreistellung anwenden

Je nach Fondsart bleibt ein Teil des Gewinns steuerfrei. Bei einem Aktien-ETF sind das 30 Prozent. Für einen Rohstoff-ETF gilt die Teilfreistellung nicht.

03

Sparer-Pauschbetrag verrechnen

Liegt ein Freistellungsauftrag vor, bleiben Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Bei Ehepaaren sind es 2000 Euro.

04

Abgeltungsteuer abziehen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und eventuell Kirchensteuer.

04 · Was gilt

Für welche Fonds gilt welche Teilfreistellung?

Die Höhe der Teilfreistellung ist gesetzlich festgelegt. Sie orientiert sich daran, wie hoch der Aktienanteil deines Fonds ist.

Die Höhe der Teilfreistellung ist gesetzlich festgelegt. Sie orientiert sich daran, wie hoch der Aktienanteil deines Fonds ist.

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil erhalten 15 Prozent. Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienanteil kommen auf 60 Prozent.

Keine Teilfreistellung gibt es für physisch hinterlegte Gold-ETFs, die als Rohstofffonds gelten. Auch Anleihen-ETFs und Geldmarkt-ETFs fallen nicht unter die Regelung. Bei diesen Fonds musst du 100 Prozent deiner Erträge versteuern.

  • Aktienfonds ab 51 Prozent Aktienanteil: 30 Prozent Teilfreistellung.
  • Mischfonds ab 25 Prozent Aktienanteil: 15 Prozent Teilfreistellung.
  • Immobilienfonds ab 51 Prozent Immobilienanteil: 60 Prozent Teilfreistellung.
  • Physische Gold-ETFs, Anleihen-ETFs und Geldmarkt-ETFs: 0 Prozent.

Davon profitieren

·Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil: 30 Prozent
·Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil: 15 Prozent
·Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienanteil: 60 Prozent

Keine Teilfreistellung

·Physisch hinterlegte Gold-ETFs (Rohstofffonds)
·Anleihen-ETFs
·Geldmarkt-ETFs

05 · Kosten

Was kostet dich die Steuer auf einen Gold-ETF konkret?

Die Steuerbelastung hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft und der Art des Gold-ETFs ab. Die folgende Übersicht zeigt die Gesamtbelastung auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Bist du Kirchenmitglied, fällt zusätzlich Kirchensteuer von acht oder neun Prozent der Abgeltungsteuer an, je nach Bundesland.

Ohne Kirchenmitgliedschaft ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent. Als Kirchenmitglied in Bayern oder Baden-Württemberg zahlst du 27,82 Prozent, in allen anderen Bundesländern 28,00 Prozent. Diese Sätze gelten für den Teil deiner Erträge, der nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag übrig bleibt.

  • Kein Kirchenmitglied: 26,38 Prozent Gesamtbelastung.
  • Kirchenmitglied Bayern oder Baden-Württemberg: 27,82 Prozent.
  • Kirchenmitglied andere Bundesländer: 28,00 Prozent.

Gesamte Steuerbelastung auf Kapitalerträge 2026

Kein Kirchenmitglied26,38 %
Kirchenmitglied Bayern/Baden-Württemberg27,82 %
Kirchenmitglied andere Bundesländer28,00 %

06 · Im Vertrag

Die wichtigsten Steuerbegriffe rund um deinen Gold-ETF

Einige Fachbegriffe begegnen dir in jeder Steuerabrechnung deiner Depotbank. Hier ist ihre Bedeutung.

Hier ist ihre Bedeutung.

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ausschüttung, die bei thesaurierenden Fonds jährlich versteuert wird. Sie gleicht den Steuervorteil gegenüber ausschüttenden Fonds aus und fällt auch bei Gold-ETFs an. Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag, auf den die Steuer angewendet wird, also dein Gewinn nach Abzug von Kosten und Teilfreistellung.

Der Verlustverrechnungstopf ist ein Konto bei deiner Depotbank, auf dem Verluste gespeichert werden. Sie werden automatisch mit späteren Gewinnen verrechnet. Die Körperschaftsteuer fällt auf Fondsebene an und beträgt 15 Prozent auf Erträge der Fondsgesellschaft. Sie ist der Grund für die Teilfreistellung auf deiner Ebene.

  • Vorabpauschale: fiktive Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds, jährlich zu versteuern.
  • Bemessungsgrundlage: Gewinn nach Abzug von Kosten und Teilfreistellung.
  • Verlustverrechnungstopf: speichert Verluste und verrechnet sie mit künftigen Gewinnen.
  • Körperschaftsteuer: 15 Prozent auf Fondsebene, Auslöser der Teilfreistellung.

Steuerbegriffe kurz erklärt

VorabpauschaleThesaurierendEine fiktive Ausschüttung, die bei thesaurierenden Fonds jährlich versteuert wird. Sie gleicht den Steuervorteil gegenüber ausschüttenden Fonds aus.
BemessungsgrundlageBerechnungDer Betrag, auf den die Steuer angewendet wird. Bei einem Verkauf ist das der Gewinn nach Abzug von Kosten und Teilfreistellung.
VerlustverrechnungstopfVerlusteEin Konto bei deiner Depotbank, auf dem Verluste gespeichert werden. Sie werden automatisch mit späteren Gewinnen verrechnet.
KörperschaftsteuerFondsebeneEine Steuer von 15 Prozent, die auf Erträge des Fonds selbst anfällt. Die Teilfreistellung gleicht diese Vorbelastung für dich aus.

07 · Checkliste

Checkliste: So optimierst du die Steuer auf deinen Gold-ETF

Mit ein paar Handgriffen stellst du sicher, dass du nicht mehr Steuern zahlst als nötig.

Der wichtigste Schritt ist ein Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank. Damit bleiben Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren 2000 Euro. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer direkt ab, und du müsstest dir zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen.

Prüfe außerdem, in welche Art von Gold-ETF du investierst. Ein Goldminen-Aktien-ETF bringt dir die Teilfreistellung von 30 Prozent, ein physischer Gold-ETF nicht. Verluste solltest du gezielt nutzen, um Gewinne zu verrechnen.

  • Richte bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person ein.
  • Prüfe, ob dein Gold-ETF physisch hinterlegt ist oder in Minenaktien investiert.
  • Verkaufe Anteile mit Verlust noch im selben Jahr, um sie mit Gewinnen zu verrechnen.
  • Beantrage bei Verlusten über mehrere Depots eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember.
  • Gib ausländische Depots immer in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an.

Deine To-dos für die Steueroptimierung

01

Richte bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person ein.

02

Prüfe, ob dein Gold-ETF physisch hinterlegt ist oder in Minenaktien investiert.

03

Verkaufe Anteile mit Verlust noch im selben Jahr, um sie mit Gewinnen zu verrechnen.

04

Beantrage bei Verlusten über mehrere Depots eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember.

05

Gib ausländische Depots immer in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Besteuerung von Gold-ETFs

Diese Fehler führen dazu, dass Anleger unnötig Steuern zahlen oder Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass für jeden Gold-ETF die Aktienfonds-Teilfreistellung von 30 Prozent gilt. Das stimmt nur für ETFs auf Goldminenaktien, nicht für physisch hinterlegte Gold-ETFs. Wer das verwechselt, plant mit einer zu niedrigen Steuerlast.

Ein weiterer Fehler ist das Fehlen eines Freistellungsauftrags. Ohne ihn verschenkst du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden Gold-ETFs wird oft übersehen, obwohl sie jährlich Steuern auslöst.

  • Du gehst davon aus, dass für jeden Gold-ETF die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt.
  • Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und verschenkst den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro.
  • Du vergisst, dass auch bei thesaurierenden Gold-ETFs die Vorabpauschale Steuern auslöst.
  • Du beantragst keine Verlustbescheinigung, obwohl du Verluste bei einer anderen Bank verrechnen könntest.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Du gehst davon aus, dass für einen Gold-ETF die Teilfreistellung für Aktienfonds gilt.
·Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und verschenkst den Sparer-Pauschbetrag.
·Du vergisst, dass auch bei thesaurierenden Gold-ETFs die Vorabpauschale Steuern auslöst.
·Du beantragst keine Verlustbescheinigung, obwohl du Verluste bei einer anderen Bank verrechnen könntest.

09 · Hintergrund

Wann du deine Gold-ETF-Erträge in der Steuererklärung angeben musst

Bei einer deutschen Depotbank läuft die Besteuerung automatisch. In bestimmten Fällen ist die Steuererklärung trotzdem sinnvoll oder notwendig.

Hast du dein Depot bei einer deutschen Bank, führt diese die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt ab. Du musst deine Gold-ETF-Gewinne dann nicht in der Steuererklärung angeben. Eine Ausnahme gilt, wenn du deinen Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilt hast und die Freistellungsaufträge nicht optimal eingerichtet waren. In diesem Fall kannst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP zurückholen.

Liegt dein Depot bei einer ausländischen Bank, bist du selbst für die Versteuerung verantwortlich. In diesem Fall trägst du alle Erträge, Ausschüttungen und Verkäufe in die Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt berechnet daraus die fällige Abgeltungsteuer und zieht sie von deiner Steuerschuld ab.

Hast du dein Depot bei einer deutschen Bank, führt diese die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt ab. Du musst deine Gold-ETF-Gewinne dann nicht in der Steuererklärung angeben. Eine Ausnahme gilt, wenn du deinen Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilt hast und die Freistellungsaufträge nicht optimal eingerichtet waren.

Liegt dein Depot bei einer ausländischen Bank, bist du selbst für die Versteuerung verantwortlich. In diesem Fall trägst du alle Erträge, Ausschüttungen und Verkäufe in die Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt berechnet daraus die fällige Abgeltungsteuer.

Auch wenn du Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen möchtest, führt der Weg über die Steuererklärung. Dafür beantragst du bei deiner Bank bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Die dort ausgewiesenen Verluste gibst du in der Anlage KAP an, das Finanzamt verrechnet sie dann mit Gewinnen aus anderen Depots.

Häufige Fragen

Fragen zu Gold-ETF-Teilfreistellung

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026