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Gold-ETC Steuererklärung: So gibst du Gewinne aus Gold-Wertpapieren richtig an
Ob du auf Gewinne aus deinem Gold-ETC Steuern zahlen musst, hängt vor allem von einer Eigenschaft des Produkts ab: dem Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes. Diese Unterscheidung entscheidet auch darüber, welche Anlage du in deiner Steuererklärung angeben musst.
11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026
Das Wichtigste
- Kursgewinne aus Gold-ETCs mit physischem Auslieferungsanspruch sind nach einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten steuerfrei.
- Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch fällt auf Gewinne immer die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an.
- Für die Steuererklärung relevant ist der Unterschied zwischen privatem Veräußerungsgeschäft und Kapitalertrag.
- Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr gilt nur für Kapitalerträge, nicht für private Veräußerungsgeschäfte.
01 · Grundlagen
Was ist ein Gold-ETC?
Ein Gold-ETC ist eine börsengehandelte Schuldverschreibung, die die Wertentwicklung des Goldpreises abbildet. Anders als ein ETF ist er kein Sondervermögen, sondern ein Zertifikat.
Ein Gold-ETC ist rechtlich eine Schuldverschreibung des Herausgebers, kein Investmentfonds. Du leihst dem Emittenten Geld, mit dem er Gold kauft und als Sicherheit für deine Schuldverschreibung hinterlegt. Anders als ein ETF ist ein Gold-ETC daher kein Sondervermögen, das bei einer Pleite des Anbieters geschützt wäre.
Für deine Steuererklärung ist eine Eigenschaft des Produkts entscheidend: ob der ETC einen Anspruch auf physische Lieferung von Gold einräumt oder nicht. Nur mit diesem Lieferanspruch wird der Gold-ETC steuerlich wie ein direkter Goldkauf behandelt. Ohne diesen Anspruch gelten die Regeln für Kapitalerträge.
- Ein Gold-ETC bildet den Goldpreis ab und wird an der Börse gehandelt.
- Er ist eine Schuldverschreibung, kein Sondervermögen wie ein ETF.
- Die steuerliche Behandlung hängt vom physischen Auslieferungsanspruch ab.
Kurz erklärt
Gold-ETC (Exchange Traded Commodity)
Ein Wertpapier, das den Goldpreis abbildet und rechtlich eine Schuldverschreibung des Herausgebers ist. Du leihst dem Emittenten Geld, mit dem er Gold kauft und als Sicherheit hinterlegt.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob der ETC einen Anspruch auf physische Lieferung von Gold einräumt oder nicht.
02 · Was gilt
Wann sind Gewinne aus Gold-ETCs steuerfrei?
Die Steuerfreiheit ist an zwei Bedingungen geknüpft: Der ETC muss eine physische Auslieferungsoption bieten und du musst ihn länger als ein Jahr gehalten haben.
Verkaufst du einen solchen Gold-ETC nach einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten, bleibt der Kursgewinn steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil im Juni 2020 bestätigt.
Verkaufst du innerhalb von 12 Monaten, wird der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert. Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch ist der Gewinn dagegen immer steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer. Die folgende Einordnung zeigt dir die Unterschiede.
- Steuerfrei nach 12 Monaten: Gold-ETCs mit physischem Auslieferungsanspruch und direktes physisches Gold.
- Immer steuerpflichtig: Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch, Goldminen-ETFs und Goldminenaktien.
- Verkäufe innerhalb von 12 Monaten sind auch bei Gold-ETCs mit Lieferanspruch steuerpflichtig.
Steuerfrei nach 12 Monaten
Immer steuerpflichtig
03 · Vergleich
Welche Gold-ETCs sind steuerlich wie physisches Gold behandelt?
Nur Produkte mit einem verbrieften Lieferanspruch auf Gold werden wie ein direkter Goldkauf besteuert. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die entscheidenden Unterschiede.
Dazu gehören Xetra-Gold, EUWAX Gold II und WisdomTree Physical Swiss Gold. Bei diesen ETCs kannst du dir das hinterlegte Gold auf Antrag physisch ausliefern lassen, oft ab einer Menge von einem Gramm.
Andere Gold-ETCs wie Invesco Physical Gold ETC, Xtrackers Physical Gold ETC oder Amundi Physical Gold ETC bieten keinen Auslieferungsanspruch. Ihre Gewinne werden immer als Kapitalerträge besteuert. Prüfe daher vor dem Kauf die Produktbedingungen deines Gold-ETCs.
- Mit Auslieferungsanspruch: Xetra-Gold, EUWAX Gold II, WisdomTree Physical Swiss Gold.
- Ohne Auslieferungsanspruch: Invesco Physical Gold ETC, Xtrackers Physical Gold ETC, Amundi Physical Gold ETC.
- Rechtliche Grundlage: privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG oder Kapitalertrag nach § 20 EStG.
| Mit Auslieferungsanspruch | Ohne Auslieferungsanspruch | |
|---|---|---|
| Steuerliche Behandlung | Wie physisches Gold: Gewinne nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei | Wie Wertpapiere: Gewinne immer mit Abgeltungsteuer pflichtig |
| Beispiele | Xetra-Gold, EUWAX Gold II, WisdomTree Physical Swiss Gold | Invesco Physical Gold ETC, Xtrackers Physical Gold ETC, Amundi Physical Gold ETC |
| Rechtliche Grundlage | Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG | Kapitalertrag nach § 20 EStG |
04 · Kosten
Wie hoch ist die Steuer auf Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch?
Bei Gold-ETCs ohne Lieferoption werden Gewinne als Kapitalerträge besteuert. Die Höhe der Abgabe setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen.
Auf den Gewinn nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro. Erst der Gewinn, der diesen Betrag übersteigt, wird besteuert. Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer.
- Abgeltungsteuer: 25 Prozent auf den Gewinn nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer.
- Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer, falls du kirchensteuerpflichtig bist.
Steuerlast auf Gewinne aus Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch
05 · Schritt für Schritt
Wie läuft die Besteuerung bei Verkauf innerhalb eines Jahres?
Verkaufst du einen Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch innerhalb von 12 Monaten, wird der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Der Ablauf unterscheidet sich von der Kapitalertragsbesteuerung.
Du ziehst den Kaufpreis inklusive Kaufkosten vom Verkaufspreis ab, um deinen Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Dieser Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer.
Für private Veräußerungsgeschäfte gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr. Liegt dein Gewinn darunter, ist er steuerfrei. Übersteigt er die Freigrenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
- Gewinn ermitteln: Verkaufspreis minus Kaufpreis und Kaufkosten.
- Freigrenze prüfen: 1000 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte.
- In der Steuererklärung angeben: Anlage SO, Versteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz.
Gewinn ermitteln
Du ziehst den Kaufpreis inklusive Kaufkosten vom Verkaufspreis ab. Das Ergebnis ist dein Veräußerungsgewinn.
Freibetrag prüfen
Für private Veräußerungsgeschäfte gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr. Liegt dein Gewinn darunter, ist er steuerfrei.
In der Steuererklärung angeben
Den Gewinn trägst du in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung ein. Er wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Versteuerung
Anders als bei Kapitalerträgen gilt hier nicht die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sondern dein individueller Steuersatz.
06 · Kosten
Welche Kosten und Gebühren fallen bei Gold-ETCs an?
Neben der Steuer solltest du die laufenden Kosten deines Gold-ETCs kennen. Sie unterscheiden sich je nach Produkt und Depotbank.
Xetra-Gold berechnet eine Verwahrgebühr von 0,36 Prozent pro Jahr, die oft direkt vom Depot eingezogen wird.
EUWAX Gold II erhebt keine laufenden Kosten, hat dafür beim Kauf oft einen höheren Spread als Xetra-Gold. Typische Spreads bei Gold-ETCs liegen im Bereich von 0,1 bis 0,5 Prozent. Diese Kosten fallen zusätzlich zum Goldpreis an und mindern deine Rendite.
- Xetra-Gold: Verwahrgebühr von 0,36 Prozent pro Jahr.
- EUWAX Gold II: keine laufenden Kosten, dafür oft höherer Spread.
- Typische Spreads bei Gold-ETCs: 0,1 bis 0,5 Prozent.
Typische laufende Kosten bei Gold-ETCs
07 · Checkliste
Was musst du in der Steuererklärung angeben?
Die Angaben in deiner Steuererklärung hängen davon ab, welchen Gold-ETC du besessen und wann du verkauft hast. Diese Checkliste hilft dir, nichts zu vergessen.
Prüfe zuerst, ob dein Gold-ETC einen physischen Auslieferungsanspruch hat. Diese Information findest du in den Produktbedingungen oder über die Wertpapierkennnummer.
Bei einem Verkauf mit Gewinn und einer Haltedauer unter 12 Monaten füllst du die Anlage SO aus. Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch ist die Anlage KAP zuständig, unabhängig von der Haltedauer. Den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person berücksichtigst du nur bei Kapitalerträgen.
- Prüfe den Auslieferungsanspruch deines Gold-ETCs anhand der Produktbedingungen.
- Ermittle die Haltedauer aus Kaufdatum und Verkaufsdatum.
- Fülle bei Verkauf unter 12 Monaten die Anlage SO aus, bei fehlendem Auslieferungsanspruch die Anlage KAP.
Checkliste für die Gold-ETC-Steuererklärung
Prüfe, ob dein Gold-ETC einen physischen Auslieferungsanspruch hat.
Ermittle die Haltedauer, indem du Kaufdatum und Verkaufsdatum gegenüberstellst.
Bei Verkauf mit Gewinn und Haltedauer unter 12 Monaten: Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuererklärung angeben.
Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch: Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer, unabhängig von der Haltedauer.
Verluste aus Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
Belege über Kauf und Verkauf für Rückfragen des Finanzamts aufbewahren.
08 · Fehler vermeiden
Welche Fehler passieren bei der Gold-ETC Steuererklärung häufig?
Viele Anlegerinnen und Anleger behandeln alle Gold-ETCs steuerlich gleich. Das kann zu falschen Angaben führen.
Das kann zu falschen Angaben führen. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass alle Gold-ETCs nach 12 Monaten steuerfrei sind. Das gilt nur für Produkte mit physischem Auslieferungsanspruch.
Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung von Freigrenze und Freibetrag. Bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine Freigrenze von 1000 Euro, kein Freibetrag. Übersteigt dein Gewinn diese Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Der Sparer-Pauschbetrag gilt nur für Kapitalerträge, nicht für private Veräußerungsgeschäfte.
- Annahme, dass alle Gold-ETCs nach 12 Monaten steuerfrei sind.
- Verwechslung von Freigrenze und Freibetrag bei privaten Veräußerungsgeschäften.
- Sparer-Pauschbetrag auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften anwenden.
Typische Fehler bei der Steuererklärung für Gold-ETCs
09 · Hintergrund
Wie unterscheiden sich Gold-ETFs und Gold-ETCs steuerlich?
Gold-ETFs sind in Deutschland nicht zum Vertrieb zugelassen, weil sie gegen die EU-Richtlinie für Investmentfonds verstoßen. Für die Steuererklärung relevant sind daher fast ausschließlich Gold-ETCs.
Gold-ETFs sind Investmentfonds, die den Goldpreis abbilden und als Sondervermögen geschützt sind. Sie dürfen in Deutschland nicht angeboten werden, weil ein Fonds nach der OGAW-Richtlinie nicht nur einen einzigen Bestandteil haben darf. Für dich als Anlegerin sind sie daher in der Praxis kaum relevant.
Gold-ETCs sind dagegen Schuldverschreibungen und damit rechtlich keine Fonds. Sie unterliegen nicht der OGAW-Richtlinie und können in Deutschland gehandelt werden. Steuerlich werden Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch wie physisches Gold behandelt, Goldminen-ETFs dagegen wie Aktienfonds.
- Gold-ETFs: in Deutschland nicht zugelassen, da sie gegen die OGAW-Richtlinie verstoßen.
- Gold-ETCs: Schuldverschreibungen, die in Deutschland handelbar sind.
- Steuerlich: Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch wie physisches Gold, Goldminen-ETFs wie Aktienfonds.
Gold-ETFs sind Investmentfonds, die den Goldpreis abbilden und als Sondervermögen geschützt sind. Sie dürfen in Deutschland nicht angeboten werden, weil ein Fonds nach der OGAW-Richtlinie nicht nur einen einzigen Bestandteil haben darf.
Gold-ETCs sind dagegen Schuldverschreibungen und damit rechtlich keine Fonds. Sie unterliegen nicht der OGAW-Richtlinie und können in Deutschland gehandelt werden. Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du trägst ein Emittentenrisiko, das es bei ETFs nicht gibt.
Steuerlich werden Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch wie physisches Gold behandelt. Goldminen-ETFs, die Aktien von Goldunternehmen enthalten, sind dagegen immer als Kapitalanlage zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer.
10 · Was gilt
Was gilt für Goldminen-ETFs und Goldminenaktien?
Wer über Aktien von Goldunternehmen in den Goldsektor investiert, muss andere Steuerregeln beachten als bei direkten Goldinvestments.
Goldminenaktien und Goldminen-ETFs bilden nicht den Goldpreis ab, sondern die Entwicklung der enthaltenen Unternehmen. Ihre Gewinne sind immer steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer.
Für Goldminen-ETFs gilt die Teilfreistellung für Aktienfonds von 30 Prozent. Das bedeutet, dass 30 Prozent des Gewinns steuerfrei bleiben und nur 70 Prozent mit der Abgeltungsteuer belegt werden. Goldminenaktien werden wie andere Aktien mit der Abgeltungsteuer besteuert.
- Goldminenaktien: Gewinne immer steuerpflichtig, Besteuerung wie andere Aktien.
- Goldminen-ETFs: Gewinne immer steuerpflichtig, mit 30 Prozent Teilfreistellung.
- Keine Steuerfreiheit nach 12 Monaten, anders als bei physischem Gold.
Steuerfrei nach 12 Monaten möglich
Immer steuerpflichtig
11 · Im Vertrag
Wie sicher sind Gold-ETCs im Vergleich zu physischem Gold?
Die steuerliche Gleichstellung mit physischem Gold bedeutet nicht, dass auch das Risiko identisch ist. Der rechtliche Unterschied ist erheblich.
Der rechtliche Unterschied ist erheblich. Gold-ETCs sind Schuldverschreibungen und fallen nicht unter den Schutz als Sondervermögen, der für ETFs gilt.
Geht der Herausgeber eines Gold-ETC pleite, kannst du dein Investment teilweise oder ganz verlieren. Das hinterlegte Gold dient als Sicherheit, ist aber kein Sondervermögen. Nur wenn du Goldbarren oder Goldmünzen selbst kaufst und verwahrst, besitzt du das Gold unmittelbar.
- Sondervermögen: nur bei ETFs, nicht bei Gold-ETCs.
- Emittentenrisiko: bei Gold-ETCs trägst du das Risiko einer Pleite des Herausgebers.
- Physischer Besitz: nur bei direktem Goldkauf, nicht bei Gold-ETCs.
Rechtliche und sicherheitsrelevante Unterschiede
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