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Gold-ETF-Steuer: Wann deine Gewinne steuerfrei bleiben

Bei Gold-ETCs entscheidet ein einziges Kriterium über die Steuer: der Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes. Mit der richtigen Produktwahl und einer Haltedauer von mindestens einem Jahr kannst du Kursgewinne vollständig steuerfrei vereinnahmen.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Kursgewinne aus physischem Gold und Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei.
  • Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption werden immer mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr gilt nur für steuerpflichtige Kapitalerträge, nicht für steuerfreie Goldgewinne.
  • Goldminenaktien und Goldminen-ETFs sind Aktienanlagen und unterliegen der Abgeltungsteuer mit 30 Prozent Teilfreistellung für Aktienfonds.

01 · Grundlagen

Was ist ein Gold-ETC und wie unterscheidet er sich von einem Gold-ETF?

Die Begriffe Gold-ETF und Gold-ETC werden oft verwechselt, steuerlich gibt es jedoch entscheidende Unterschiede. Während echte Gold-ETFs in Deutschland nicht zugelassen sind, sind Gold-ETCs als Schuldverschreibungen die gängige Form der Goldanlage im Depot.

Ein Gold-ETC ist eine börsengehandelte Schuldverschreibung, kein Investmentfonds. Der Herausgeber kauft mit dem Geld der Anleger physisches Gold und lagert es als Sicherheit für den Kredit, den du ihm mit dem Kauf gewährst. Deshalb zählt ein ETC nicht zum Sondervermögen und trägt ein Emittentenrisiko.

Echte Gold-ETFs sind in Deutschland nicht zugelassen, weil die EU-Richtlinie für Investmentfonds vorschreibt, dass ein Fonds nicht nur einen einzigen Bestandteil haben darf. Produkte, die umgangssprachlich als Gold-ETF bezeichnet werden, sind daher fast immer Gold-ETCs oder Fonds auf Goldminenaktien.

  • Ein Gold-ETC bildet den Goldpreis direkt ab und ist mit physischem Gold hinterlegt.
  • Ein Goldminen-ETF investiert in Aktien von Unternehmen der Goldindustrie und bildet nicht den Goldpreis ab.

Kurz erklärt

Gold-ETC (Exchange Traded Commodity)

Ein börsengehandeltes Wertpapier in Form einer Schuldverschreibung, das die Wertentwicklung des Goldpreises abbildet. Der Herausgeber kauft mit dem Geld der Anleger physisches Gold und lagert es als Sicherheit. Anders als ein Investmentfonds ist ein ETC kein Sondervermögen, sondern ein Zertifikat mit Emittentenrisiko.

Für die Steuerfreiheit entscheidend ist, ob der Gold-ETC einen Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes einräumt.

02 · Vergleich

Steuerliche Behandlung im Vergleich: Physisches Gold, Gold-ETC und Goldminenaktien

Je nach Anlageform gelten unterschiedliche Steuerregeln. Der direkte Vergleich zeigt, welche Goldanlage nach welcher Haltedauer steuerfrei wird und wo immer Abgeltungsteuer anfällt.

Physisches Gold in Form von Barren oder Münzen ist nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten vollständig steuerfrei. Gold-ETCs mit einem verbrieften Anspruch auf physische Auslieferung werden steuerlich genauso behandelt wie ein direkter Goldkauf.

Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption und Goldminenaktien sind dagegen immer steuerpflichtig. Bei Goldminen-ETFs greift zusätzlich die Teilfreistellung für Aktienfonds in Höhe von 30 Prozent, die es bei Goldpreis-Produkten nicht gibt.

  • Verkauf vor Ablauf der zwölf Monate: Der Gewinn zählt als privates Veräußerungsgeschäft und wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
  • Verkauf nach Ablauf der zwölf Monate: Bei physischem Gold und Gold-ETCs mit Auslieferung fällt keine Steuer an.
Steuerliche Behandlung verschiedener Goldanlagen im Überblick
Physisches Gold (Barren, Münzen)Gold-ETC mit AuslieferungGold-ETC ohne AuslieferungGoldminenaktien und -ETFs
Steuerfreiheit nach 12 MonatenJa, vollständig steuerfreiJa, vollständig steuerfreiNein, immer steuerpflichtigNein, immer steuerpflichtig
Besteuerung bei Verkauf vor 12 MonatenEinkommensteuer auf VeräußerungsgewinnEinkommensteuer auf VeräußerungsgewinnAbgeltungsteuer 25 % zzgl. SoliAbgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli
TeilfreistellungKeineKeineKeine30 % für Aktienfonds
Sparer-Pauschbetrag anrechenbarNein, da steuerfrei nach 12 MonatenNein, da steuerfrei nach 12 MonatenJa, 1000 EUR pro Person und JahrJa, 1000 EUR pro Person und Jahr

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Steuerfreiheit bei Gold-ETCs mit Auslieferungs­anspruch

Die Steuerfreiheit ist an zwei Bedingungen geknüpft: Der ETC muss einen echten Lieferanspruch verbriefen, und du musst die Anteile mindestens ein Jahr halten. Der Ablauf ist klar geregelt.

Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass der Gold-ETC laut Anlagebedingungen einen echten Anspruch auf Lieferung von physischem Gold einräumt. Du musst die Anteile zudem länger als ein Jahr halten, wobei die Frist mit dem Kaufdatum beginnt und mit dem Verkauf endet.

Der Bundesfinanzhof hat diese Gleichstellung mit physischem Gold in einem Grundsatzurteil im Juni 2020 bestätigt. Verkaufst du innerhalb der zwölf Monate, wird der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft mit deinem individuellen Steuersatz versteuert.

  • Wähle einen Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch, zum Beispiel Xetra-Gold oder EUWAX Gold II.
  • Halte die Anteile mindestens zwölf Monate und dokumentiere das Kaufdatum.
  • Verkaufe erst nach Ablauf der Frist, dann ist der Kursgewinn vollständig steuerfrei.
01

Geeigneten Gold-ETC wählen

Du kaufst einen Gold-ETC, der laut Anlagebedingungen einen Anspruch auf physische Lieferung von Gold einräumt. Bekannte Beispiele sind Xetra-Gold oder EUWAX Gold II.

02

Mindestens 12 Monate halten

Du hältst die Anteile länger als ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Kauf und endet mit dem Verkauf. Bei Verkauf innerhalb eines Jahres wird der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

03

Verkauf nach Ablauf der Frist

Nach Ablauf der 12 Monate verkaufst du die Anteile. Der erzielte Kursgewinn ist vollständig steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

04

Optional: Physische Auslieferung

Alternativ kannst du bei vielen ETCs die Auslieferung des hinterlegten Goldes beantragen. Auch dieser Vorgang löst nach 12 Monaten Haltedauer keine Steuer aus.

04 · Was gilt

Welche Gold-ETCs sind steuerfrei und welche nicht?

Nicht jeder Gold-ETC bietet die steuerliche Gleichstellung mit physischem Gold. Die folgende Übersicht zeigt, welche Produkttypen die Steuerfreiheit ermöglichen und welche immer steuerpflichtig bleiben.

Steuerfrei nach zwölf Monaten Haltedauer sind nur Gold-ETCs, die einen Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes einräumen. Bekannte Beispiele sind Xetra-Gold und EUWAX Gold II, jeweils mit Auslieferung ab 1 Gramm pro Anteil.

Bei WisdomTree Physical Swiss Gold gilt die Steuerfreiheit nur für Anteile, die du nach dem 28.12.2017 erworben hast. Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption wie Invesco Physical Gold ETC oder Xtrackers Physical Gold ETC bleiben unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

  • Steuerfrei nach 12 Monaten: Xetra-Gold, EUWAX Gold II, The Royal Mint Physical Gold, WisdomTree Core Physical Gold.
  • Immer steuerpflichtig: Invesco Physical Gold ETC, WisdomTree Physical Gold, Xtrackers Physical Gold ETC, Amundi Physical Gold ETC.

Steuerfrei nach 12 Monaten

·Xetra-Gold mit Auslieferungsanspruch ab 1 Gramm
·EUWAX Gold II mit Auslieferungsanspruch ab 1 Gramm
·The Royal Mint Physical Gold mit Auslieferung ab 1 Unze
·WisdomTree Physical Swiss Gold, erworben nach dem 28.12.2017
·Gold Bullion Securities mit Auslieferung in Münzen
·WisdomTree Core Physical Gold mit Auslieferung ab 1 Gramm

Immer steuerpflichtig

·Invesco Physical Gold ETC ohne Auslieferungsoption
·WisdomTree Physical Gold ohne Auslieferungsoption
·Xtrackers Physical Gold ETC (EUR) ohne Auslieferungsoption
·Xtrackers Physical Gold EUR Hedged ETC ohne Auslieferungsoption
·Amundi Physical Gold ETC ohne Auslieferungsoption

05 · Kosten

Was kostet dich die Abgeltungs­teuer bei steuerpflichtigen Gold-ETCs?

Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch fällt auf Kursgewinne die Abgeltungsteuer an. Die Belastung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen und reduziert deine Nettorendite spürbar.

Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch fällt auf realisierte Kursgewinne die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, was die Gesamtbelastung auf rund 26,375 Prozent erhöht.

Vor der Besteuerung wird der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr abgezogen, bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Erst Gewinne oberhalb dieses Betrags unterliegen der Abgeltungsteuer.

  • Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Depotbank einbehalten, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.
  • Ein Freistellungsauftrag in Höhe des Sparer-Pauschbetrags verhindert den Steuerabzug bis zu dieser Grenze.

Steuerliche Belastung auf Kursgewinne bei steuerpflichtigen Gold-ETCs

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer5,5 % der Steuer
Sparer-Pauschbetrag pro Person und Jahr1000 EUR steuerfrei

06 · Im Vertrag

Private Veräußerungs­geschäfte: Das gilt bei Verkauf innerhalb eines Jahres

Verkaufst du physisches Gold oder einen Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch vor Ablauf der 12-Monats-Frist, greift die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG.

Verkaufst du physisches Gold oder einen Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch vor Ablauf der zwölf Monate, greift die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG. Der Gewinn wird dann nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Seit 2024 gilt für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr. Liegt dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften unter dieser Grenze, fällt keine Steuer an. Überschreitet er die Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

  • Die Frist beginnt mit dem Kauf und endet mit dem Verkauf, maßgeblich ist das Kalenderdatum.
  • Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kannst du nur eingeschränkt mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnen.

Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte bei Gold

Haltefrist12 MonateDie Frist beginnt mit dem Kauf und endet mit dem Verkauf. Maßgeblich ist das Kalenderdatum, nicht das Steuerjahr.
SteuersatzPersönlicher EinkommensteuersatzDer Veräußerungsgewinn wird mit deinem individuellen Grenzsteuersatz versteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer.
Freigrenze1000 EURSeit 2024 gilt eine Freigrenze von 1000 EUR pro Jahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Liegt der Gesamtgewinn darunter, fällt keine Steuer an.
VerlustverrechnungEingeschränktVerluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften verrechnet werden, nicht mit Kapitalerträgen.

07 · Checkliste

Checkliste: So stellst du sicher, dass dein Gold-ETC steuerfrei bleibt

Mit dieser Prüfliste vermeidest du teure Steuerfehler. Gehe vor dem Kauf und vor dem Verkauf jeden Punkt durch, um die Steuerfreiheit deiner Goldanlage abzusichern.

Die Steuerfreiheit hängt von der Produktwahl und der Haltedauer ab. Prüfe deshalb vor dem Kauf den Verkaufsprospekt und dokumentiere das Kaufdatum exakt, damit du die zwölf Monate nachweisen kannst.

Bei WisdomTree Physical Swiss Gold musst du zusätzlich das Stichdatum 28.12.2017 beachten. Anteile, die du vor diesem Datum gekauft hast, sind nicht steuerfrei, auch wenn der ETC grundsätzlich einen Auslieferungsanspruch bietet.

  • Prüfe im Verkaufsprospekt, ob der Gold-ETC einen Anspruch auf physische Auslieferung einräumt.
  • Kaufe nur Produkte mit Lieferoption ab 1 Gramm oder 1 Unze, etwa Xetra-Gold oder EUWAX Gold II.
  • Verkaufe nicht vor Ablauf von zwölf Monaten, auch nicht teilweise.
  • Vermeide Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption, wenn du Steuerfreiheit anstrebst.

Prüfpunkte für steuerfreie Gold-ETC-Gewinne

01

Prüfe im Verkaufsprospekt, ob der Gold-ETC einen Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes einräumt.

02

Kaufe nur Gold-ETCs, die laut Anlagebedingungen eine Lieferung ab 1 Gramm oder 1 Unze ermöglichen.

03

Dokumentiere das Kaufdatum exakt, um die 12-Monats-Frist nachweisen zu können.

04

Verkaufe nicht vor Ablauf von 12 Monaten, auch nicht teilweise.

05

Beachte bei WisdomTree Physical Swiss Gold das Stichdatum 28.12.2017 für die Steuerfreiheit.

06

Vermeide Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption, wenn du Steuerfreiheit anstrebst.

07

Prüfe bei deiner Depotbank, ob zusätzliche Lagergebühren anfallen, die deine Rendite mindern.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Besteuerung von Gold-ETCs

Viele Anleger unterschätzen die steuerlichen Fallstricke bei Gold-Wertpapieren. Diese Fehler führen dazu, dass Gewinne unnötig versteuert werden müssen oder die Steuerfreiheit verloren geht.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, jeder Gold-ETC sei nach zwölf Monaten steuerfrei. Tatsächlich gilt die Steuerfreiheit nur für Produkte mit verbrieftem Auslieferungsanspruch, nicht für Gold-ETCs ohne diese Option.

Ein weiterer Fehler ist der Verkauf vor Ablauf der zwölf Monate, wodurch der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig wird. Auch die Verwechslung von Gold-ETFs und Gold-ETCs führt zu falschen Erwartungen, da echte Gold-ETFs in Deutschland nicht handelbar sind.

  • Kauf eines Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption in der Annahme, er sei steuerfrei.
  • Annahme, der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro gelte auch für steuerfreie Gold-ETC-Gewinne.
  • Ignorieren des Emittentenrisikos, da Gold-ETCs kein Sondervermögen sind.

Häufige Steuerfehler bei Gold-ETCs vermeiden

·Verwechslung von Gold-ETFs und Gold-ETCs: Echte Gold-ETFs sind in Deutschland nicht handelbar, Gold-ETCs sind Schuldverschreibungen mit anderen Regeln.
·Kauf eines Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption in der Annahme, er sei steuerfrei.
·Verkauf vor Ablauf der 12-Monats-Frist, wodurch der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig wird.
·Annahme, der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR gelte auch für steuerfreie Gold-ETC-Gewinne.
·Ignorieren des Emittentenrisikos: Gold-ETCs sind kein Sondervermögen und können bei Insolvenz des Herausgebers teilweise verloren gehen.
·Übersehen laufender Kosten wie der Lagergebühr bei Xetra-Gold, die die Rendite schmälert.
·Glaube, Goldminenaktien seien wie physisches Gold steuerfrei, obwohl sie als Aktienanlagen der Abgeltungsteuer unterliegen.

09 · Hintergrund

Goldpreis, Inflation und Steuern: Warum sich die Wahl des richtigen Produkts lohnt

Gold gilt als Absicherung gegen Inflation und als Beimischung zur Diversifikation. Die steuerliche Behandlung entscheidet jedoch maßgeblich darüber, wie viel von der Goldpreisentwicklung tatsächlich bei dir ankommt.

Gold korreliert in der Regel negativ mit anderen Anlageklassen wie Aktien und kann die Schwankungen eines Portfolios abmildern. In Zeiten wirtschaftlicher oder politischer Unruhen steigt die Nachfrage nach Goldbarren, Goldmünzen und Gold-Wertpapieren.

Langfristig hat Gold jedoch nicht einmal halb so viel Rendite erzielt wie ein breit gestreutes Aktieninvestment. Deshalb empfehlen Verbraucherratgeber, nicht mehr als zehn Prozent des Anlagevermögens in Gold und Gold-Wertpapiere zu investieren.

  • Die Steuerfreiheit nach zwölf Monaten Haltedauer macht physisches Gold und Gold-ETCs mit Auslieferung attraktiver als steuerpflichtige Alternativen.
  • Bei steuerpflichtigen Produkten reduziert die Abgeltungsteuer deine Nettorendite spürbar.

Gold korreliert in der Regel negativ mit anderen Anlageklassen wie Aktien und kann die Schwankungen eines Portfolios abmildern. In Zeiten wirtschaftlicher oder politischer Unruhen steigt die Nachfrage nach Goldbarren, Goldmünzen und Gold-Wertpapieren.

Langfristig hat Gold jedoch nicht einmal halb so viel Rendite erzielt wie ein breit gestreutes Aktieninvestment. Deshalb empfehlen Verbraucherratgeber, nicht mehr als zehn Prozent des Anlagevermögens in Gold und Gold-Wertpapiere zu investieren.

Die Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltedauer macht physisches Gold und Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch besonders attraktiv. Wer dagegen einen steuerpflichtigen Gold-ETC wählt, verliert 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf jeden realisierten Gewinn oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.

Beim Kauf von physischem Gold fällt zudem keine Mehrwertsteuer an, sofern die Barren eine Reinheit von 995 Tausendstel und Goldmünzen von 900 Tausendstel aufweisen. Klassiker wie der Krügerrand erfüllen diese Anforderungen problemlos.

10 · Vergleich

Goldminenaktien und Goldminen-ETFs: Eine andere steuerliche Welt

Wer über Aktien von Goldminenbetreibern oder entsprechende ETFs in den Goldsektor investiert, bewegt sich steuerlich im Aktienrecht. Die Regeln für physisches Gold oder Gold-ETCs gelten hier nicht.

Goldminenaktien und Goldminen-ETFs bilden nicht den Goldpreis ab, sondern die Aktienkurse von Unternehmen aus der Goldindustrie. Diese Kurse können sich auch gegenläufig zum Goldpreis entwickeln, etwa wenn ein Minenbetreiber schlechte Nachrichten veröffentlicht.

Steuerlich gelten für Goldminen-ETFs die Regeln für Aktienfonds. Das bedeutet: Auf Kursgewinne fällt immer die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag an, unabhängig von der Haltedauer. Dafür greift die Teilfreistellung für Aktienfonds in Höhe von 30 Prozent.

  • Gold-ETC mit Auslieferung: nach zwölf Monaten vollständig steuerfrei.
  • Goldminen-ETF: immer steuerpflichtig, aber mit 30 Prozent Teilfreistellung.
Steuerliche Unterschiede zwischen Goldpreis-Produkten und Goldminen-Aktien
Gold-ETC mit AuslieferungGoldminen-ETFs
Steuerfreiheit nach 12 MonatenJa, vollständig steuerfreiNein, immer steuerpflichtig
BesteuerungEinkommensteuer bei Verkauf vor 12 MonatenAbgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli
TeilfreistellungKeine30 % für Aktienfonds
Abbildung des GoldpreisesDirekt, 1:1 zum GoldpreisIndirekt über Unternehmensentwicklung

11 · Was gilt

Steuern auf Gold-ETCs: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Die steuerliche Behandlung von Gold-ETCs hängt von zwei Faktoren ab: dem Auslieferungsanspruch und der Haltedauer.

Steuerfrei

·Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch nach 12 Monaten Haltedauer
·Physisches Gold nach 12 Monaten Haltedauer
·Gewinne unterhalb der Freigrenze von 1000 EUR bei privaten Veräußerungsgeschäften

Steuerpflichtig

·Gold-ETC ohne Auslieferungsanspruch, unabhängig von der Haltedauer
·Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch bei Verkauf vor 12 Monaten
·Goldminenaktien und Goldminen-ETFs, unabhängig von der Haltedauer

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026