Ratgeber · Investieren
Gold-ETF-Steuer: Wann deine Gewinne steuerfrei bleiben
Bei Gold-ETCs entscheidet ein einziges Kriterium über die Steuer: der Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes. Mit der richtigen Produktwahl und einer Haltedauer von mindestens einem Jahr kannst du Kursgewinne vollständig steuerfrei vereinnahmen.
11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Kursgewinne aus physischem Gold und Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei.
- Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption werden immer mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert.
- Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr gilt nur für steuerpflichtige Kapitalerträge, nicht für steuerfreie Goldgewinne.
- Goldminenaktien und Goldminen-ETFs sind Aktienanlagen und unterliegen der Abgeltungsteuer mit 30 Prozent Teilfreistellung für Aktienfonds.
01 · Grundlagen
Was ist ein Gold-ETC und wie unterscheidet er sich von einem Gold-ETF?
Die Begriffe Gold-ETF und Gold-ETC werden oft verwechselt, steuerlich gibt es jedoch entscheidende Unterschiede. Während echte Gold-ETFs in Deutschland nicht zugelassen sind, sind Gold-ETCs als Schuldverschreibungen die gängige Form der Goldanlage im Depot.
Ein Gold-ETC ist eine börsengehandelte Schuldverschreibung, kein Investmentfonds. Der Herausgeber kauft mit dem Geld der Anleger physisches Gold und lagert es als Sicherheit für den Kredit, den du ihm mit dem Kauf gewährst. Deshalb zählt ein ETC nicht zum Sondervermögen und trägt ein Emittentenrisiko.
Echte Gold-ETFs sind in Deutschland nicht zugelassen, weil die EU-Richtlinie für Investmentfonds vorschreibt, dass ein Fonds nicht nur einen einzigen Bestandteil haben darf. Produkte, die umgangssprachlich als Gold-ETF bezeichnet werden, sind daher fast immer Gold-ETCs oder Fonds auf Goldminenaktien.
- Ein Gold-ETC bildet den Goldpreis direkt ab und ist mit physischem Gold hinterlegt.
- Ein Goldminen-ETF investiert in Aktien von Unternehmen der Goldindustrie und bildet nicht den Goldpreis ab.
Kurz erklärt
Gold-ETC (Exchange Traded Commodity)
Ein börsengehandeltes Wertpapier in Form einer Schuldverschreibung, das die Wertentwicklung des Goldpreises abbildet. Der Herausgeber kauft mit dem Geld der Anleger physisches Gold und lagert es als Sicherheit. Anders als ein Investmentfonds ist ein ETC kein Sondervermögen, sondern ein Zertifikat mit Emittentenrisiko.
Für die Steuerfreiheit entscheidend ist, ob der Gold-ETC einen Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes einräumt.
02 · Vergleich
Steuerliche Behandlung im Vergleich: Physisches Gold, Gold-ETC und Goldminenaktien
Je nach Anlageform gelten unterschiedliche Steuerregeln. Der direkte Vergleich zeigt, welche Goldanlage nach welcher Haltedauer steuerfrei wird und wo immer Abgeltungsteuer anfällt.
Physisches Gold in Form von Barren oder Münzen ist nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten vollständig steuerfrei. Gold-ETCs mit einem verbrieften Anspruch auf physische Auslieferung werden steuerlich genauso behandelt wie ein direkter Goldkauf.
Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption und Goldminenaktien sind dagegen immer steuerpflichtig. Bei Goldminen-ETFs greift zusätzlich die Teilfreistellung für Aktienfonds in Höhe von 30 Prozent, die es bei Goldpreis-Produkten nicht gibt.
- Verkauf vor Ablauf der zwölf Monate: Der Gewinn zählt als privates Veräußerungsgeschäft und wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
- Verkauf nach Ablauf der zwölf Monate: Bei physischem Gold und Gold-ETCs mit Auslieferung fällt keine Steuer an.
| Physisches Gold (Barren, Münzen) | Gold-ETC mit Auslieferung | Gold-ETC ohne Auslieferung | Goldminenaktien und -ETFs | |
|---|---|---|---|---|
| Steuerfreiheit nach 12 Monaten | Ja, vollständig steuerfrei | Ja, vollständig steuerfrei | Nein, immer steuerpflichtig | Nein, immer steuerpflichtig |
| Besteuerung bei Verkauf vor 12 Monaten | Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn | Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn | Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli | Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli |
| Teilfreistellung | Keine | Keine | Keine | 30 % für Aktienfonds |
| Sparer-Pauschbetrag anrechenbar | Nein, da steuerfrei nach 12 Monaten | Nein, da steuerfrei nach 12 Monaten | Ja, 1000 EUR pro Person und Jahr | Ja, 1000 EUR pro Person und Jahr |
03 · Schritt für Schritt
So funktioniert die Steuerfreiheit bei Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch
Die Steuerfreiheit ist an zwei Bedingungen geknüpft: Der ETC muss einen echten Lieferanspruch verbriefen, und du musst die Anteile mindestens ein Jahr halten. Der Ablauf ist klar geregelt.
Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass der Gold-ETC laut Anlagebedingungen einen echten Anspruch auf Lieferung von physischem Gold einräumt. Du musst die Anteile zudem länger als ein Jahr halten, wobei die Frist mit dem Kaufdatum beginnt und mit dem Verkauf endet.
Der Bundesfinanzhof hat diese Gleichstellung mit physischem Gold in einem Grundsatzurteil im Juni 2020 bestätigt. Verkaufst du innerhalb der zwölf Monate, wird der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft mit deinem individuellen Steuersatz versteuert.
- Wähle einen Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch, zum Beispiel Xetra-Gold oder EUWAX Gold II.
- Halte die Anteile mindestens zwölf Monate und dokumentiere das Kaufdatum.
- Verkaufe erst nach Ablauf der Frist, dann ist der Kursgewinn vollständig steuerfrei.
Geeigneten Gold-ETC wählen
Du kaufst einen Gold-ETC, der laut Anlagebedingungen einen Anspruch auf physische Lieferung von Gold einräumt. Bekannte Beispiele sind Xetra-Gold oder EUWAX Gold II.
Mindestens 12 Monate halten
Du hältst die Anteile länger als ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Kauf und endet mit dem Verkauf. Bei Verkauf innerhalb eines Jahres wird der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Verkauf nach Ablauf der Frist
Nach Ablauf der 12 Monate verkaufst du die Anteile. Der erzielte Kursgewinn ist vollständig steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Optional: Physische Auslieferung
Alternativ kannst du bei vielen ETCs die Auslieferung des hinterlegten Goldes beantragen. Auch dieser Vorgang löst nach 12 Monaten Haltedauer keine Steuer aus.
04 · Was gilt
Welche Gold-ETCs sind steuerfrei und welche nicht?
Nicht jeder Gold-ETC bietet die steuerliche Gleichstellung mit physischem Gold. Die folgende Übersicht zeigt, welche Produkttypen die Steuerfreiheit ermöglichen und welche immer steuerpflichtig bleiben.
Steuerfrei nach zwölf Monaten Haltedauer sind nur Gold-ETCs, die einen Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes einräumen. Bekannte Beispiele sind Xetra-Gold und EUWAX Gold II, jeweils mit Auslieferung ab 1 Gramm pro Anteil.
Bei WisdomTree Physical Swiss Gold gilt die Steuerfreiheit nur für Anteile, die du nach dem 28.12.2017 erworben hast. Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption wie Invesco Physical Gold ETC oder Xtrackers Physical Gold ETC bleiben unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
- Steuerfrei nach 12 Monaten: Xetra-Gold, EUWAX Gold II, The Royal Mint Physical Gold, WisdomTree Core Physical Gold.
- Immer steuerpflichtig: Invesco Physical Gold ETC, WisdomTree Physical Gold, Xtrackers Physical Gold ETC, Amundi Physical Gold ETC.
Steuerfrei nach 12 Monaten
Immer steuerpflichtig
05 · Kosten
Was kostet dich die Abgeltungsteuer bei steuerpflichtigen Gold-ETCs?
Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch fällt auf Kursgewinne die Abgeltungsteuer an. Die Belastung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen und reduziert deine Nettorendite spürbar.
Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch fällt auf realisierte Kursgewinne die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, was die Gesamtbelastung auf rund 26,375 Prozent erhöht.
Vor der Besteuerung wird der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr abgezogen, bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Erst Gewinne oberhalb dieses Betrags unterliegen der Abgeltungsteuer.
- Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Depotbank einbehalten, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.
- Ein Freistellungsauftrag in Höhe des Sparer-Pauschbetrags verhindert den Steuerabzug bis zu dieser Grenze.
Steuerliche Belastung auf Kursgewinne bei steuerpflichtigen Gold-ETCs
06 · Im Vertrag
Private Veräußerungsgeschäfte: Das gilt bei Verkauf innerhalb eines Jahres
Verkaufst du physisches Gold oder einen Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch vor Ablauf der 12-Monats-Frist, greift die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG.
Verkaufst du physisches Gold oder einen Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch vor Ablauf der zwölf Monate, greift die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG. Der Gewinn wird dann nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Seit 2024 gilt für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr. Liegt dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften unter dieser Grenze, fällt keine Steuer an. Überschreitet er die Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
- Die Frist beginnt mit dem Kauf und endet mit dem Verkauf, maßgeblich ist das Kalenderdatum.
- Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kannst du nur eingeschränkt mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnen.
Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte bei Gold
07 · Checkliste
Checkliste: So stellst du sicher, dass dein Gold-ETC steuerfrei bleibt
Mit dieser Prüfliste vermeidest du teure Steuerfehler. Gehe vor dem Kauf und vor dem Verkauf jeden Punkt durch, um die Steuerfreiheit deiner Goldanlage abzusichern.
Die Steuerfreiheit hängt von der Produktwahl und der Haltedauer ab. Prüfe deshalb vor dem Kauf den Verkaufsprospekt und dokumentiere das Kaufdatum exakt, damit du die zwölf Monate nachweisen kannst.
Bei WisdomTree Physical Swiss Gold musst du zusätzlich das Stichdatum 28.12.2017 beachten. Anteile, die du vor diesem Datum gekauft hast, sind nicht steuerfrei, auch wenn der ETC grundsätzlich einen Auslieferungsanspruch bietet.
- Prüfe im Verkaufsprospekt, ob der Gold-ETC einen Anspruch auf physische Auslieferung einräumt.
- Kaufe nur Produkte mit Lieferoption ab 1 Gramm oder 1 Unze, etwa Xetra-Gold oder EUWAX Gold II.
- Verkaufe nicht vor Ablauf von zwölf Monaten, auch nicht teilweise.
- Vermeide Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption, wenn du Steuerfreiheit anstrebst.
Prüfpunkte für steuerfreie Gold-ETC-Gewinne
Prüfe im Verkaufsprospekt, ob der Gold-ETC einen Anspruch auf physische Auslieferung des Goldes einräumt.
Kaufe nur Gold-ETCs, die laut Anlagebedingungen eine Lieferung ab 1 Gramm oder 1 Unze ermöglichen.
Dokumentiere das Kaufdatum exakt, um die 12-Monats-Frist nachweisen zu können.
Verkaufe nicht vor Ablauf von 12 Monaten, auch nicht teilweise.
Beachte bei WisdomTree Physical Swiss Gold das Stichdatum 28.12.2017 für die Steuerfreiheit.
Vermeide Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption, wenn du Steuerfreiheit anstrebst.
Prüfe bei deiner Depotbank, ob zusätzliche Lagergebühren anfallen, die deine Rendite mindern.
08 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Besteuerung von Gold-ETCs
Viele Anleger unterschätzen die steuerlichen Fallstricke bei Gold-Wertpapieren. Diese Fehler führen dazu, dass Gewinne unnötig versteuert werden müssen oder die Steuerfreiheit verloren geht.
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, jeder Gold-ETC sei nach zwölf Monaten steuerfrei. Tatsächlich gilt die Steuerfreiheit nur für Produkte mit verbrieftem Auslieferungsanspruch, nicht für Gold-ETCs ohne diese Option.
Ein weiterer Fehler ist der Verkauf vor Ablauf der zwölf Monate, wodurch der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig wird. Auch die Verwechslung von Gold-ETFs und Gold-ETCs führt zu falschen Erwartungen, da echte Gold-ETFs in Deutschland nicht handelbar sind.
- Kauf eines Gold-ETCs ohne Auslieferungsoption in der Annahme, er sei steuerfrei.
- Annahme, der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro gelte auch für steuerfreie Gold-ETC-Gewinne.
- Ignorieren des Emittentenrisikos, da Gold-ETCs kein Sondervermögen sind.
Häufige Steuerfehler bei Gold-ETCs vermeiden
09 · Hintergrund
Goldpreis, Inflation und Steuern: Warum sich die Wahl des richtigen Produkts lohnt
Gold gilt als Absicherung gegen Inflation und als Beimischung zur Diversifikation. Die steuerliche Behandlung entscheidet jedoch maßgeblich darüber, wie viel von der Goldpreisentwicklung tatsächlich bei dir ankommt.
Gold korreliert in der Regel negativ mit anderen Anlageklassen wie Aktien und kann die Schwankungen eines Portfolios abmildern. In Zeiten wirtschaftlicher oder politischer Unruhen steigt die Nachfrage nach Goldbarren, Goldmünzen und Gold-Wertpapieren.
Langfristig hat Gold jedoch nicht einmal halb so viel Rendite erzielt wie ein breit gestreutes Aktieninvestment. Deshalb empfehlen Verbraucherratgeber, nicht mehr als zehn Prozent des Anlagevermögens in Gold und Gold-Wertpapiere zu investieren.
- Die Steuerfreiheit nach zwölf Monaten Haltedauer macht physisches Gold und Gold-ETCs mit Auslieferung attraktiver als steuerpflichtige Alternativen.
- Bei steuerpflichtigen Produkten reduziert die Abgeltungsteuer deine Nettorendite spürbar.
Gold korreliert in der Regel negativ mit anderen Anlageklassen wie Aktien und kann die Schwankungen eines Portfolios abmildern. In Zeiten wirtschaftlicher oder politischer Unruhen steigt die Nachfrage nach Goldbarren, Goldmünzen und Gold-Wertpapieren.
Langfristig hat Gold jedoch nicht einmal halb so viel Rendite erzielt wie ein breit gestreutes Aktieninvestment. Deshalb empfehlen Verbraucherratgeber, nicht mehr als zehn Prozent des Anlagevermögens in Gold und Gold-Wertpapiere zu investieren.
Die Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltedauer macht physisches Gold und Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch besonders attraktiv. Wer dagegen einen steuerpflichtigen Gold-ETC wählt, verliert 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf jeden realisierten Gewinn oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.
Beim Kauf von physischem Gold fällt zudem keine Mehrwertsteuer an, sofern die Barren eine Reinheit von 995 Tausendstel und Goldmünzen von 900 Tausendstel aufweisen. Klassiker wie der Krügerrand erfüllen diese Anforderungen problemlos.
10 · Vergleich
Goldminenaktien und Goldminen-ETFs: Eine andere steuerliche Welt
Wer über Aktien von Goldminenbetreibern oder entsprechende ETFs in den Goldsektor investiert, bewegt sich steuerlich im Aktienrecht. Die Regeln für physisches Gold oder Gold-ETCs gelten hier nicht.
Goldminenaktien und Goldminen-ETFs bilden nicht den Goldpreis ab, sondern die Aktienkurse von Unternehmen aus der Goldindustrie. Diese Kurse können sich auch gegenläufig zum Goldpreis entwickeln, etwa wenn ein Minenbetreiber schlechte Nachrichten veröffentlicht.
Steuerlich gelten für Goldminen-ETFs die Regeln für Aktienfonds. Das bedeutet: Auf Kursgewinne fällt immer die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag an, unabhängig von der Haltedauer. Dafür greift die Teilfreistellung für Aktienfonds in Höhe von 30 Prozent.
- Gold-ETC mit Auslieferung: nach zwölf Monaten vollständig steuerfrei.
- Goldminen-ETF: immer steuerpflichtig, aber mit 30 Prozent Teilfreistellung.
| Gold-ETC mit Auslieferung | Goldminen-ETFs | |
|---|---|---|
| Steuerfreiheit nach 12 Monaten | Ja, vollständig steuerfrei | Nein, immer steuerpflichtig |
| Besteuerung | Einkommensteuer bei Verkauf vor 12 Monaten | Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli |
| Teilfreistellung | Keine | 30 % für Aktienfonds |
| Abbildung des Goldpreises | Direkt, 1:1 zum Goldpreis | Indirekt über Unternehmensentwicklung |
11 · Was gilt
Steuern auf Gold-ETCs: Die wichtigsten Regeln im Überblick
Die steuerliche Behandlung von Gold-ETCs hängt von zwei Faktoren ab: dem Auslieferungsanspruch und der Haltedauer.
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