StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Gold-ETF und Abgeltungs­teuer: Wann deine Gewinne steuerfrei bleiben

Bei Gold-ETFs entscheidet der Auslieferungs­anspruch über die Steuer. Nur wer ein Produkt mit physischer Lieferoption wählt, kann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkaufen.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Kursgewinne aus physischem Gold sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei.
  • Gold-ETCs mit physischem Auslieferungsanspruch werden steuerlich wie Goldbarren behandelt.
  • Gold-ETFs und Goldminenaktien unterliegen immer der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
  • Der Bundesfinanzhof hat die Steuerfreiheit für lieferbare Gold-ETCs 2020 bestätigt.

01 · Vergleich

Was ist der Unterschied zwischen Gold-ETF, Gold-ETC und Xetra-Gold?

Die Begriffe werden oft vermischt, steuerlich trennen sie Welten. Entscheidend ist, ob du einen Lieferanspruch auf physisches Gold hast oder nicht.

Die Begriffe Gold-ETF und Gold-ETC werden im Alltag oft synonym verwendet, rechtlich und steuerlich gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied. Ein klassischer Gold-ETF ist ein Fondsprodukt, das in der Regel keine physische Auslieferung des Goldes vorsieht. Ein Gold-ETC ist dagegen eine börsengehandelte Inhaberschuldverschreibung, die bei einigen Produkten einen direkten Anspruch auf die Herausgabe des hinterlegten Goldes verbrieft.

Xetra-Gold ist der bekannteste Vertreter eines Gold-ETCs mit physischem Lieferanspruch. Für jeden Anteil wird ein Gramm Gold in einem Tresor hinterlegt, und du kannst dir dieses Gold auf Wunsch ausliefern lassen. Genau dieser Lieferanspruch entscheidet darüber, ob deine Gewinne nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei bleiben oder ob immer die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig wird.

Produkte wie der Invesco Physical Gold ETC oder der Xtrackers Physical Gold ETC besitzen zwar ebenfalls eine physische Besicherung, räumen dir aber keinen Auslieferungsanspruch ein. Sie werden steuerlich wie Fonds behandelt, sodass Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer zu den Kapitalerträgen zählen.

Gold-ETC, Gold-ETF und Xetra-Gold im direkten Vergleich
Gold-ETC mit LieferanspruchGold-ETC ohne Lieferanspruch
Rechtliche KonstruktionInhaberschuldverschreibung mit physischer HinterlegungSchuldverschreibung ohne Auslieferung
Steuerliche BehandlungNach 12 Monaten steuerfreiImmer Abgeltungsteuer
BeispielprodukteXetra-Gold, Euwax Gold IIInvesco Physical Gold ETC, Xtrackers Physical Gold ETC
Physische BesicherungJa, Goldbarren in Tresoren hinterlegtMeist physisch besichert, aber keine Auslieferung

02 · Was gilt

Wann sind Gewinne aus Gold-ETCs steuerfrei?

Die Steuerfreiheit hängt an zwei Bedingungen: dem Lieferanspruch und der Haltedauer. Erfüllt dein Produkt beide, bleibt der Gewinn unversteuert.

Die Steuerfreiheit für Gewinne aus Gold-ETCs ist an zwei Bedingungen geknüpft, die beide erfüllt sein müssen. Erstens muss das Produkt einen physischen Auslieferungsanspruch bieten, zweitens musst du den ETC länger als zwölf Monate gehalten haben. Trifft beides zu, wird der Veräußerungsgewinn nicht besteuert.

Verkaufst du einen lieferbaren Gold-ETC innerhalb der Jahresfrist, ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig und muss in deiner Steuererklärung angegeben werden. Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch fällt dagegen immer die Abgeltungsteuer an, auch wenn du das Papier viele Jahre hältst.

Eine Besonderheit gilt für den WisdomTree Physical Swiss Gold. Die Steuerfreiheit greift bei diesem Produkt nur, wenn du es nach dem 28.12.2017 gekauft hast. Bei einem früheren Kauf bleibt der Gewinn auch bei langer Haltedauer steuerpflichtig.

Steuerfrei nach 12 Monaten

·Gold-ETC mit physischem Auslieferungsanspruch
·Haltedauer von mehr als 12 Monaten
·Xetra-Gold mit Lieferoption ab 1 Gramm
·Euwax Gold II mit Lieferoption ab 1 Gramm
·Gold Bullion Securities mit Münzauslieferung

Abgeltungsteuer fällt an

·Gold-ETC ohne Auslieferungsanspruch
·Verkauf innerhalb von 12 Monaten
·Gold-ETFs als Fondsprodukte
·Goldminenaktien und Goldminen-ETFs
·WisdomTree Physical Swiss Gold vor dem 28.12.2017 gekauft

03 · Hintergrund

Wie hat der Bundesfinanzhof über Gold-ETCs entschieden?

Das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs aus Juni 2020 hat Klarheit geschaffen. Es stellt lieferbare Gold-ETCs steuerlich mit physischem Gold gleich.

Der Bundesfinanzhof hat im Juni 2020 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass Kursgewinne aus Gold-ETCs mit physischem Auslieferungsanspruch steuerlich genauso zu behandeln sind wie Gewinne aus dem direkten Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen. Damit wurde die bisherige Verwaltungspraxis höchstrichterlich bestätigt und für Anleger rechtssicher gemacht.

Für dich bedeutet das Urteil: Hältst du einen solchen Gold-ETC länger als zwölf Monate, ist der gesamte Veräußerungsgewinn steuerfrei. Ein Verkauf innerhalb der Jahresfrist führt dagegen zur Besteuerung über deine Einkommensteuererklärung, wobei der Gewinn dem persönlichen Steuersatz unterliegt.

Die Entscheidung betrifft ausschließlich Produkte, bei denen du tatsächlich die Auslieferung von physischem Gold verlangen kannst. Gold-ETCs ohne diese Option bleiben steuerlich Kapitalerträge, für die die Abgeltungsteuer von 25 Prozent gilt.

Der Bundesfinanzhof hat im Juni 2020 entschieden, dass Kursgewinne aus Gold-ETCs mit physischem Auslieferungsanspruch steuerlich genauso zu behandeln sind wie Gewinne aus dem direkten Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen.

Für dich bedeutet das: Hältst du einen solchen Gold-ETC länger als 12 Monate, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Ein Verkauf innerhalb der Jahresfrist führt dagegen zur Besteuerung über deine Einkommensteuererklärung.

Die Entscheidung betrifft ausschließlich Produkte, bei denen du tatsächlich die Auslieferung von physischem Gold verlangen kannst. Gold-ETCs ohne diese Option bleiben voll steuerpflichtig.

04 · Checkliste

Welche Gold-ETCs bieten einen physischen Lieferanspruch?

Nicht jedes Produkt mit Gold im Namen erlaubt die Auslieferung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Gold-ETCs du steuerfrei verkaufen kannst.

Mehrere Gold-ETCs am Markt räumen dir das Recht ein, das hinterlegte Gold physisch zu beziehen. Bei diesen Produkten kannst du nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten steuerfrei verkaufen. Die Auslieferungsmenge unterscheidet sich je nach Produkt und ist in den Anlagebedingungen festgelegt.

  • Xetra-Gold bietet eine Auslieferung ab 1 Gramm Gold pro Anteil.
  • Euwax Gold II ermöglicht ebenfalls die Auslieferung ab 1 Gramm Gold pro Anteil.
  • The Royal Mint Physical Gold erlaubt die Auslieferung ab 1 Unze.
  • WisdomTree Physical Swiss Gold bietet eine Auslieferung ab 1 Gramm, die Steuerfreiheit gilt jedoch nur bei Kauf nach dem 28.12.2017.
  • Gold Bullion Securities ermöglicht die Auslieferung in Form von Münzen.
  • WisdomTree Core Physical Gold bietet eine Auslieferung ab 1 Gramm.

Prüfe vor dem Kauf immer die aktuellen Anlagebedingungen des jeweiligen Produkts. Nur wenn der Lieferanspruch dort ausdrücklich festgeschrieben ist, kannst du dich auf die Steuerfreiheit nach zwölf Monaten verlassen.

Gold-ETCs mit bestätigtem Lieferanspruch

01

Xetra-Gold: Auslieferung ab 1 Gramm Gold pro Anteil

02

Euwax Gold II: Auslieferung ab 1 Gramm Gold pro Anteil

03

The Royal Mint Physical Gold: Auslieferung ab 1 Unze

04

WisdomTree Physical Swiss Gold: Auslieferung ab 1 Gramm, steuerfrei nur bei Kauf nach dem 28.12.2017

05

Gold Bullion Securities: Auslieferung in Münzen

06

WisdomTree Core Physical Gold: Auslieferung ab 1 Gramm

05 · Kosten

Welche Kosten fallen bei Gold-ETCs an?

Neben der Steuerfrage entscheiden laufende Kosten und Handelsgebühren über deine Rendite. Die Gesamtkostenquote liegt bei Gold-ETCs meist unter der von aktiv gemanagten Fonds.

Die laufenden Kosten von Gold-ETCs liegen meist zwischen 0,0 und 0,4 Prozent pro Jahr und sind damit deutlich günstiger als aktiv gemanagte Fonds. Zusätzlich fallen beim Kauf und Verkauf Handelsgebühren sowie die Geld-Brief-Spanne an, die je nach Produkt und Börsenplatz unterschiedlich hoch ausfällt.

Bei Xetra-Gold berechnen viele Depotbanken eine zusätzliche Gebühr von 0,36 Prozent pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer. Diese Kosten entstehen unabhängig von der Steuerfrage und schmälern deine Rendite über die Haltedauer.

Euwax Gold II kommt ohne eine solche Depotbankgebühr aus, dafür ist der Spread beim Kauf in der Regel höher als bei Xetra-Gold. Für langfristige Anlagen kann die jährliche Gebühr stärker ins Gewicht fallen, während bei kurzen Haltedauern der höhere Spread relevanter ist.

Typische Kostenbestandteile bei Gold-ETCs

Zusätzliche Depotbankgebühr bei Xetra-Gold0,36 Prozent pro Jahr inkl. MwSt.
Spread bei Euwax Gold IIhöher als bei Xetra-Gold

06 · Vergleich

Wie werden physisches Gold und Goldminenaktien besteuert?

Die Steuerregeln unterscheiden sich je nach Anlageform deutlich. Während physisches Gold nach einem Jahr steuerfrei ist, gilt für Goldminenaktien immer die Abgeltungsteuer.

Physisches Gold in Form von Barren oder Münzen ist nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten steuerfrei. Beim Kauf fällt keine Mehrwertsteuer an, sofern die Barren eine Mindestreinheit von 995 Tausendstel aufweisen und die Münzen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Goldminenaktien und Goldminen-ETFs werden dagegen immer als Kapitalerträge behandelt. Auf Kursgewinne fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, unabhängig davon, wie lange du die Papiere hältst. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr kann auf diese Erträge angerechnet werden.

Verkaufst du physisches Gold innerhalb von zwölf Monaten, ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig und muss in deiner Steuererklärung angegeben werden. Der Sparer-Pauschbetrag gilt für solche privaten Veräußerungsgeschäfte nicht, da es sich nicht um Kapitalerträge handelt.

Besteuerung von Goldanlagen im Vergleich
Physisches GoldGoldminenaktien
Haltedauer über 12 MonateSteuerfreiAbgeltungsteuer
Haltedauer unter 12 MonateEinkommensteuerpflichtigAbgeltungsteuer
Mehrwertsteuer beim KaufKeine, bei Mindestreinheit von 995 TausendstelKeine
Sparer-Pauschbetrag anrechenbarNein, da kein Kapitalertrag

07 · Im Vertrag

Welche Rolle spielt der Lieferanspruch bei Inhaberschuldverschreibungen?

Gold-ETCs sind rechtlich Inhaberschuldverschreibungen. Der Lieferanspruch macht aus einer steuerpflichtigen Schuldverschreibung ein steuerlich privilegiertes Goldinvestment.

Du erwirbst also kein Eigentum am Gold selbst, sondern eine Forderung gegen den Emittenten, die durch physisches Gold besichert ist. Der Lieferanspruch ist das entscheidende Merkmal, das diese Schuldverschreibung steuerlich in die Nähe von physischem Gold rückt.

Nur wenn du das Recht hast, dir das hinterlegte Gold tatsächlich ausliefern zu lassen, behandelt das Finanzamt den Gold-ETC wie einen direkten Goldkauf. Ohne diesen Anspruch bleibt das Produkt eine reine Kapitalforderung, deren Gewinne der Abgeltungsteuer unterliegen.

Die physische Besicherung allein reicht also nicht aus. Entscheidend ist die vertraglich zugesicherte Option, das Gold in Form von Barren oder Münzen zu erhalten. Deshalb solltest du vor dem Kauf die Anlagebedingungen genau lesen und auf den ausdrücklichen Lieferanspruch achten.

Fachbegriffe rund um Gold-ETCs und ihre steuerliche Bedeutung

Exchange Traded CommoditiesProdukttypBörsengehandelte Rohstoffpapiere, die oft als Schuldverschreibungen konstruiert sind und einen Rohstoff wie Gold abbilden.
InhaberschuldverschreibungRechtsformEin Wertpapier, das eine Forderung verbrieft. Bei Gold-ETCs ist diese Forderung durch physisches Gold besichert.
LieferanspruchSteuerentscheidendDas Recht, sich das hinterlegte Gold physisch ausliefern zu lassen. Nur mit diesem Anspruch greift die Steuerfreiheit nach 12 Monaten.
Sicherer HafenAnlagemotivGold gilt als Absicherung gegen Inflation und Krisen, da es oft negativ mit Aktienmärkten korreliert.
FondsvolumenKennzahlDas verwaltete Vermögen eines Gold-ETCs. Größere Produkte wie Xetra-Gold haben oft engere Spreads.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei Gold-ETCs vermeiden?

Die Steuerfalle liegt im Detail. Wer ein Produkt ohne Lieferanspruch kauft oder die Haltedauer nicht einhält, verschenkt die Steuerfreiheit.

Der häufigste Fehler ist der Kauf eines Gold-ETCs ohne physischen Auslieferungsanspruch in der Annahme, nach zwölf Monaten steuerfrei zu verkaufen. Produkte wie der Invesco Physical Gold ETC oder der Xtrackers Physical Gold ETC sind zwar physisch besichert, bieten aber keine Auslieferung und bleiben damit steuerpflichtig.

Ein weiterer Fehler ist der Verkauf eines lieferbaren Gold-ETCs vor Ablauf der Zwölf-Monats-Frist. In diesem Fall wird der Gewinn einkommensteuerpflichtig, und du verlierst die Steuerfreiheit vollständig. Auch beim WisdomTree Physical Swiss Gold ist Vorsicht geboten, wenn du das Papier vor dem 28.12.2017 gekauft hast.

  • Einen Gold-ETC ohne physischen Auslieferungsanspruch kaufen und auf Steuerfreiheit hoffen.
  • Den Gold-ETC vor Ablauf der Zwölf-Monats-Frist verkaufen.
  • Die zusätzliche Depotbankgebühr bei Xetra-Gold von 0,36 Prozent pro Jahr übersehen.
  • Goldminenaktien oder Goldminen-ETFs mit physischem Gold gleichsetzen.
  • Den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR nicht für steuerpflichtige Gold-ETCs nutzen.

Wer diese Punkte beachtet, vermeidet unnötige Steuerzahlungen und behält die volle Kontrolle über die Rendite seines Goldinvestments.

Typische Fehler beim Kauf von Gold-ETCs

·Einen Gold-ETC ohne physischen Auslieferungsanspruch kaufen und auf Steuerfreiheit hoffen
·Den Gold-ETC vor Ablauf der 12-Monats-Frist verkaufen
·WisdomTree Physical Swiss Gold vor dem 28.12.2017 gekauft haben und von Steuerfreiheit ausgehen
·Die zusätzliche Depotbankgebühr bei Xetra-Gold von 0,36 Prozent pro Jahr übersehen
·Goldminenaktien oder Goldminen-ETFs mit physischem Gold gleichsetzen
·Den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR nicht für steuerpflichtige Gold-ETFs nutzen

09 · Hintergrund

Wie nutzt du den Sparer-Pauschbetrag bei Gold-ETCs?

Für steuerpflichtige Gold-ETFs und Goldminenaktien kannst du den Sparer-Pauschbetrag einsetzen. Er liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr.

Gewinne aus Gold-ETCs ohne Lieferanspruch, aus Gold-ETFs und aus Goldminenaktien zählen zu den Kapitalerträgen. Auf diese Erträge wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer. Bevor die Abgeltungsteuer greift, kannst du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr nutzen.

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 EUR pro Jahr. Liegen deine Kapitalerträge unter diesem Freibetrag, zahlst du keine Steuer. Übersteigen sie den Pauschbetrag, wird nur der darüber hinausgehende Teil mit der Abgeltungsteuer belastet.

Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der Erträge aus Aktienfonds versteuert werden müssen. Goldminen-ETFs können von dieser Teilfreistellung profitieren, reine Gold-ETCs dagegen nicht, da sie keine Aktienfonds sind.

Gewinne aus Gold-ETCs ohne Lieferanspruch, aus Gold-ETFs und aus Goldminenaktien zählen zu den Kapitalerträgen. Auf diese Erträge wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer.

Bevor die Abgeltungsteuer greift, kannst du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr nutzen. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 EUR.

Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der Erträge aus Aktienfonds versteuert werden müssen. Goldminen-ETFs können davon profitieren, reine Gold-ETCs jedoch nicht.

10 · Checkliste

Lohnt sich ein Gold-ETC mit Lieferanspruch für dich?

Die Entscheidung hängt von deinem Anlageziel ab. Wer langfristig in Gold investieren und Steuern sparen will, findet in lieferbaren Gold-ETCs eine flexible Alternative zum Barrenkauf.

Ein Gold-ETC mit Lieferanspruch kombiniert die Steuervorteile von physischem Gold mit der einfachen Handelbarkeit über dein Depot. Du musst dich nicht um Lagerung und Versicherung kümmern, kannst aber trotzdem nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei verkaufen. Das macht diese Produkte besonders für langfristig orientierte Anleger interessant.

Physisches Gold hat dagegen den Vorteil, dass kein Emittentenrisiko besteht und keine laufenden Kosten anfallen. Dafür sind die Spreads beim Kauf kleiner Mengen oft höher, und du benötigst eine sichere Aufbewahrung. Die Wahl hängt also von deinen Prioritäten ab: Bequemlichkeit und Flexibilität sprechen für den ETC, maximale Sicherheit für den Barren.

  • Gold-ETC mit Lieferanspruch: einfache Lagerung ohne eigene Tresorkosten.
  • Gold-ETC mit Lieferanspruch: Steuerfreiheit nach zwölf Monaten wie bei physischem Gold.
  • Physisches Gold: kein Emittentenrisiko, aber Lagerung und Versicherung nötig.
  • Physisches Gold: keine laufenden Kosten, aber höhere Spreads beim Kauf kleiner Mengen.
  • Gold-ETC: flexibel handelbar über das Depot, auch in kleinen Stückelungen ab 1 Gramm.

Für Studierende mit kleineren Anlagebeträgen kann ein Gold-ETC mit Lieferanspruch ein guter Einstieg sein, da du bereits ab einem Gramm Gold investieren kannst und keine hohen Einmalkosten für Lagerung oder Versicherung anfallen.

Abwägung: Gold-ETC mit Lieferanspruch oder physisches Gold?

01

Gold-ETC mit Lieferanspruch: einfache Lagerung ohne eigene Tresorkosten

02

Gold-ETC mit Lieferanspruch: Steuerfreiheit nach 12 Monaten wie bei physischem Gold

03

Physisches Gold: kein Emittentenrisiko, aber Lagerung und Versicherung nötig

04

Physisches Gold: keine laufenden Kosten, aber höhere Spreads beim Kauf kleiner Mengen

05

Gold-ETC: flexibel handelbar über das Depot, auch in kleinen Stückelungen ab 1 Gramm

06

Physisches Gold: Mehrwertsteuerfrei bei Barren ab 995 Tausendstel Reinheit

Häufige Fragen

Fragen zu Gold-ETF und Abgeltungs­teuer

Investieren

Mehr zu Investieren

Gold kaufenGold-ETFETF-AbgeltungssteuerGold ETF-AuszahlplanGold ETF beste Wahl

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026