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Geldmarktfonds und Vorabpauschale: So funktioniert die Besteuerung 2026

Die Vorabpauschale sorgt bei thesaurierenden Geldmarktfonds für eine Steuerzahlung ohne Ausschüttung. Entscheidend sind Basisertrag, Teilfreistellung und die Rolle deiner depotführenden Stelle.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende Fonds und wird im Januar des Folgejahres fällig.
  • Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,2 Prozent, für 2025 betrug er 2,53 Prozent.
  • Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung von 30 Prozent, anders als reine Aktienfonds.
  • Deine depotführende Stelle bucht die Steuer ab, wenn dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

01 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei Geldmarktfonds?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den du bei thesaurierenden Fonds versteuern musst. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform eingeführt, um eine Besteuerung unabhängig von Ausschüttungen sicherzustellen.

Bei thesaurierenden Geldmarktfonds fließt dir kein Geld zu, trotzdem verlangt das Finanzamt eine jährliche Steuerzahlung. Diese Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der sich am Basisertrag orientiert und im Januar des Folgejahres fällig wird. Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,2 Prozent, was die Vorabpauschale im Vergleich zu den Vorjahren spürbar erhöht.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf den späteren Veräußerungsgewinn. Beim Verkauf deiner Anteile rechnet die depotführende Stelle die bereits gezahlten Beträge an, sodass keine doppelte Besteuerung entsteht.

Für Geldmarktfonds gilt keine Teilfreistellung. Anders als bei Aktienfonds, bei denen 30 Prozent steuerfrei bleiben, wird bei Geldmarktfonds der gesamte Ertrag besteuert.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Ein fiktiver steuerpflichtiger Ertrag für Investmentfonds, die keine oder nur geringe Erträge ausschütten. Sie wird auf Basis des Basisertrags berechnet und im Folgejahr von der depotführenden Stelle abgeführt.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf den späteren Veräußerungsgewinn.

02 · Schritt für Schritt

So berechnet sich die Vorabpauschale Schritt für Schritt

Die Berechnung folgt einem festen Ablauf. Zuerst wird der Basisertrag ermittelt, danach mit der Wertsteigerung verglichen.

Die Berechnung beginnt mit dem Basisertrag. Dafür multiplizierst du den Wert deines Geldmarktfonds am Jahresanfang mit 70 Prozent des Basiszinses. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,2 Prozent, sodass der Faktor bei 2,24 Prozent liegt.

Anschließend vergleichst du den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Jahr. Die Vorabpauschale entspricht dem kleineren dieser beiden Werte. Bei Geldmarktfonds ist die Wertsteigerung oft gering, sodass häufig der Basisertrag zum Tragen kommt.

Hat dein Fonds keinen Wertzuwachs erzielt, entsteht für das Jahr keine Vorabpauschale. Die Steuern werden im Januar 2027 fällig und von deiner depotführenden Stelle eingezogen.

01

Basisertrag berechnen

Multipliziere den Wert des Fonds am Jahresanfang mit 70 Prozent des Basiszinses. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,2 Prozent.

02

Wertsteigerung ermitteln

Ziehe den Wert am Jahresanfang vom Wert am Jahresende ab. Bei Geldmarktfonds ist diese Differenz oft gering.

03

Kleineren Wert wählen

Die Vorabpauschale entspricht dem kleineren Wert aus Basisertrag und Wertsteigerung. Bei Verlusten entsteht keine Vorabpauschale.

04

Teilfreistellung abziehen

Für Geldmarktfonds gilt keine Teilfreistellung. Bei Aktienfonds wären 30 Prozent steuerfrei.

05

Steuern abführen

Auf den verbleibenden Betrag fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

03 · Vergleich

Geldmarktfonds im Vergleich: Thesaurierend oder ausschüttend

Die Art der Ertragsverwendung entscheidet, wann und wie du Steuern zahlst. Beide Varianten haben unterschiedliche Auswirkungen auf deinen Liquiditätsbedarf.

Thesaurierende Geldmarktfonds behalten ihre Erträge im Fondsvermögen, während ausschüttende Varianten die Erträge regelmäßig an dich auszahlen. Steuerlich führt das zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Belastung.

Bei thesaurierenden Fonds zahlst du die Vorabpauschale im Januar des Folgejahres, ohne dass dir Geld zufließt. Du musst also für ausreichende Deckung auf dem Verrechnungskonto sorgen. Bei ausschüttenden Fonds behält die depotführende Stelle die Steuer direkt von der Ausschüttung ein.

  • Thesaurierende Geldmarktfonds lösen die Steuer über die Vorabpauschale im Januar des Folgejahres aus.
  • Ausschüttende Geldmarktfonds werden am Ausschüttungstag besteuert, die Steuer wird direkt einbehalten.
  • Beide Varianten erhalten keine Teilfreistellung, der gesamte Ertrag ist steuerpflichtig.
  • Bei ausschüttenden Fonds kann der Kursverlust nach der Ausschüttung in den Verlustverrechnungstopf wandern.

Die Wahl zwischen thesaurierend und ausschüttend beeinflusst vor allem deinen Liquiditätsbedarf. Wer keine regelmäßigen Ausschüttungen benötigt, fährt mit thesaurierenden Fonds oft bequemer, muss aber die Steuerzahlung im Januar einplanen.

Steuerliche Behandlung von Geldmarktfonds nach Ertragsverwendung
Thesaurierender GeldmarktfondsAusschüttender Geldmarktfonds
SteuerauslöserVorabpauschale im Januar des FolgejahresAusschüttung am Ausschüttungstag
Liquiditäts­bedarfKein Geldfluss, Steuer muss vom Verrechnungskonto kommenSteuer wird direkt von der Ausschüttung einbehalten
TeilfreistellungKeine TeilfreistellungKeine Teilfreistellung
VerlustverrechnungGezahlte Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnetKursverlust nach Ausschüttung kann in den Verlustverrechnungstopf wandern

04 · Was gilt

Welche Rolle spielt deine depotführende Stelle?

Die depotführende Stelle ist für den Steuerabzug verantwortlich. Wie sie das Geld beschafft, kann sich je nach Institut unterscheiden.

Deine depotführende Stelle ist für den Steuerabzug verantwortlich und muss sich die Mittel für die Vorabpauschale beschaffen. Da bei thesaurierenden Fonds kein Geld fließt, greifen die Institute auf unterschiedliche Wege zurück.

Viele Banken und Broker buchen die Steuer vom Verrechnungskonto des Depots ab. Das funktioniert bei Direktbanken ebenso wie bei Filialbanken, teilweise auch mit Konten bei fremden Instituten. Ist nicht genug Geld vorhanden, können Anbieter den Disporahmen nutzen oder Fondsanteile verkaufen.

  • Die meisten Banken buchen die Steuer vom Verrechnungskonto oder einem verknüpften Girokonto ab.
  • Einige Fondsgesellschaften verkaufen Fondsanteile, wenn keine Liquidität vorhanden ist.
  • Kann die Steuer nicht beschafft werden, meldet die depotführende Stelle dies dem Finanzamt.

Sorge im Januar für ausreichende Deckung auf deinem Verrechnungskonto. So vermeidest du den ungewollten Verkauf von Fondsanteilen oder die Nutzung des Dispokredits. Der Abbuchung aus dem Dispo kannst du bei deiner Bank vorab widersprechen.

So läuft es bei vielen Anbietern

·Abbuchung vom Verrechnungskonto des Depots
·Abbuchung vom verknüpften Girokonto
·Nutzung eines eingeräumten Disporahmens

Das kann passieren

·Verkauf von Fondsanteilen, wenn kein Geld verfügbar ist
·Meldung an das Finanzamt, wenn die Steuer nicht beschafft werden kann

05 · Checkliste

So schützt dich der Freistellungs­auftrag

Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst du, dass deine depotführende Stelle Steuern abzieht, solange dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Der Freibetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, für zusammenveranlagte Ehepaare bei 2000 Euro.

Den Auftrag erteilst du direkt bei deiner depotführenden Stelle. Achte darauf, dass du den Pauschbetrag nicht bei mehreren Instituten doppelt ausschöpfst, denn insgesamt darfst du nur den gesetzlichen Freibetrag nutzen.

  • Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt ein Betrag von 2000 Euro pro Jahr.
  • Erteile den Freistellungsauftrag direkt bei deiner depotführenden Stelle.
  • Prüfe, ob du den Pauschbetrag bereits bei anderen Banken ausgeschöpft hast.
  • Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag wird die Vorabpauschale sofort besteuert.

Der Freistellungsauftrag wirkt auf Dividenden, Gewinne und die Vorabpauschale gleichermaßen. Solange dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist, zieht die depotführende Stelle keine Steuern ab.

Das solltest du zum Freistellungsauftrag beachten

01

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr.

02

Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt ein Betrag von 2000 Euro pro Jahr.

03

Erteile den Auftrag direkt bei deiner depotführenden Stelle.

04

Prüfe, ob du den Pauschbetrag bereits bei anderen Banken ausgeschöpft hast.

05

Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag wird die Vorabpauschale sofort besteuert.

06 · Hintergrund

Was gilt für Ausschüttungen bei Geldmarktfonds?

Schüttet dein Geldmarktfonds Erträge aus, mindern diese die Vorabpauschale. Die Besteuerung erfolgt dann direkt am Ausschüttungstag.

Die depotführende Stelle behält Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt von der Ausschüttung ein.

Die Ausschüttung reduziert den späteren Veräußerungsgewinn, weil der Anteilspreis nach der Ausschüttung sinkt. Dieser Effekt kann zu einem Verlust führen, der in den Verlustverrechnungstopf wandert und mit künftigen Gewinnen verrechnet wird.

Für Geldmarktfonds gilt keine Teilfreistellung. Anders als bei Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung wird der gesamte Ertrag besteuert. Das macht Geldmarktfonds steuerlich weniger attraktiv als Aktienfonds, obwohl die Erträge oft niedriger ausfallen.

Bei ausschüttenden Geldmarktfonds wird die Ausschüttung am Tag der Zahlung steuerpflichtig. Die depotführende Stelle behält Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt ein.

Die Ausschüttung reduziert den späteren Veräußerungsgewinn, weil der Anteilspreis nach der Ausschüttung sinkt. Dieser Effekt kann zu einem Verlust führen, der in den Verlustverrechnungstopf wandert und mit künftigen Gewinnen verrechnet wird.

Für Geldmarktfonds gilt keine Teilfreistellung. Anders als bei Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung wird der gesamte Ertrag besteuert.

07 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale und Veräußerungs­gewinn: So wird doppelte Besteuerung vermieden

Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf den späteren Veräußerungsgewinn. Beim Verkauf deiner Anteile rechnet die depotführende Stelle die bereits gezahlten Beträge an.

Der Ablauf ist klar geregelt: Zuerst wird die Vorabpauschale im Januar des Folgejahres eingezogen. Beim späteren Verkauf ermittelt die depotführende Stelle den tatsächlichen Veräußerungsgewinn und zieht die bereits gezahlte Vorabpauschale vom steuerpflichtigen Betrag ab.

Diese Anrechnung funktioniert automatisch über die depotführende Stelle. Du musst dafür keine gesonderte Erklärung abgeben, solltest aber deine Abrechnungen aufbewahren, um die Anrechnung nachvollziehen zu können.

01

Vorabpauschale wird gezahlt

Im Januar des Folgejahres zieht die depotführende Stelle die Steuer auf die Vorabpauschale ein.

02

Anteile werden verkauft

Beim Verkauf ermittelt die depotführende Stelle den tatsächlichen Veräußerungsgewinn.

03

Anrechnung erfolgt

Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen.

04

Nur Differenz wird besteuert

Auf den verbleibenden Betrag fallen erneut Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

08 · Vergleich

Geldmarktfonds oder Tagesgeld: Wo fallen welche Steuern an?

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich deutlich. Während Tagesgeldzinsen direkt im Jahr der Gutschrift besteuert werden, gilt für Geldmarktfonds die Systematik der Investmentbesteuerung.

Bei Tagesgeld behält die Bank die Steuer direkt von der Zinsgutschrift ein. Bei Geldmarktfonds fällt die Steuer entweder bei der Ausschüttung oder im Januar des Folgejahres über die Vorabpauschale an. Zusätzlich kann beim Verkauf ein Veräußerungsgewinn entstehen, der ebenfalls besteuert wird.

  • Tagesgeldzinsen werden vollständig besteuert, eine Teilfreistellung gibt es nicht.
  • Geldmarktfonds erhalten ebenfalls keine Teilfreistellung, der gesamte Ertrag ist steuerpflichtig.
  • Verluste aus der Veräußerung von Geldmarktfonds können in den Verlustverrechnungstopf wandern.
  • Bei Tagesgeld ist keine Verlustverrechnung möglich, da keine Kursverluste entstehen.

Der steuerliche Vorteil von Geldmarktfonds liegt in der Möglichkeit, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Beim Tagesgeld gibt es diese Option nicht, dafür ist die Besteuerung einfacher und transparenter.

Steuerliche Unterschiede zwischen Tagesgeld und Geldmarktfonds
TagesgeldGeldmarktfonds
Steuerpflichtiger ErtragZinsertrag im Jahr der GutschriftAusschüttung oder Vorabpauschale plus Veräußerungsgewinn
TeilfreistellungKeine TeilfreistellungKeine Teilfreistellung
SteuerabzugDirekt bei Zinsgutschrift durch die BankBei Ausschüttung oder im Januar des Folgejahres durch die depotführende Stelle
VerlustverrechnungKeine Verlustverrechnung möglichVerluste aus Veräußerung können in den Verlustverrechnungstopf

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Vorabpauschale von Geldmarktfonds

Einige Fehler führen zu unnötigen Steuerzahlungen oder Problemen mit der depotführenden Stelle. Diese Punkte solltest du vermeiden.

Wer sie kennt, kann sie vermeiden und spart Geld oder Nerven.

Der häufigste Fehler ist ein zu geringes Guthaben auf dem Verrechnungskonto im Januar. Ohne ausreichende Deckung verkaufen manche Anbieter Fondsanteile oder nutzen den Dispokredit, was zusätzliche Kosten verursacht.

  • Kein ausreichendes Guthaben auf dem Verrechnungskonto im Januar führt zu ungewollten Anteilsverkäufen.
  • Ein fehlender Freistellungsauftrag bei der depotführenden Stelle löst sofortige Steuerabzüge aus.
  • Die Annahme, dass Geldmarktfonds die Teilfreistellung von 30 Prozent erhalten, ist falsch.
  • Der Vergleich der Vorabpauschale mit der Ausschüttung ohne Berücksichtigung der Anrechnung beim Verkauf führt zu Fehlschlüssen.
  • Der Verkauf von Anteilen mit Ausgabeaufschlag nur wegen der Steuerzahlung ist unnötig teuer.

Richte deinen Freistellungsauftrag rechtzeitig ein und sorge im Januar für ausreichende Liquidität. So vermeidest du die meisten Probleme mit der Vorabpauschale bei Geldmarktfonds.

Diese Fehler kosten dich Geld oder Nerven

·Kein ausreichendes Guthaben auf dem Verrechnungskonto im Januar
·Freistellungsauftrag nicht bei der depotführenden Stelle eingerichtet
·Vergleich der Vorabpauschale mit der Ausschüttung ohne Berücksichtigung der Anrechnung beim Verkauf
·Verkauf von Anteilen mit Ausgabeaufschlag nur wegen der Steuerzahlung

10 · Kosten

Kirchensteuer und Solidaritäts­zuschlag bei der Vorabpauschale

Auf die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent kommen weitere Abgaben hinzu. Die Höhe hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer, was den Steuersatz auf 26,375 Prozent erhöht.

Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn du einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehörst. Je nach Bundesland beträgt sie 8 bis 9 Prozent der Kapitalertragsteuer. Die depotführende Stelle behält auch diese Abgaben direkt ein.

  • Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent auf die Vorabpauschale.
  • Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer.
  • Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent der Kapitalertragsteuer.
  • Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn du einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehörst.

Der kombinierte Steuersatz liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer erhöht er sich entsprechend, sodass die tatsächliche Belastung deiner Vorabpauschale von deiner persönlichen Situation abhängt.

Kurz erklärt

Solidaritäts­zuschlag

Abgaben auf die Vorabpauschale

5,5 % der Kapitalertragsteuer

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026