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Fondssparplan und Abgeltungs­steuer: So bleibt mehr von deiner Rendite

Bei einem Fondssparplan führt deine Bank die Abgeltungs­steuer automatisch ab. Mit Freistellungs­auftrag, Teilfreistellung und Verlustverrechnung kannst du die Steuerlast auf deine Kapitalerträge senken.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro.
  • Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, das heißt, nur 70 Prozent der Erträge werden besteuert.
  • Mit der Anlage KAP und der Günstigerprüfung kannst du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­steuer bei einem Fondssparplan?

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird direkt von deiner Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, damit ist deine Steuerschuld auf Kapitalerträge in der Regel abgegolten.

Das gilt für laufende Erträge wie Ausschüttungen, für die Vorabpauschale thesaurierender Fonds und für realisierte Kursgewinne beim Verkauf deiner Anteile. Mit dem Steuerabzug an der Quelle ist deine Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge in den meisten Fällen vollständig abgegolten.

Für dich als Studierende bedeutet das: Du musst dich um den Steuerabzug nicht selbst kümmern, solange deine Bank die Anteile verwahrt. Die Abgeltungssteuer umfasst auch den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, die seit 2015 automatisch einbehalten wird. Nur wenn du zu viel Steuern gezahlt hast, lohnt sich der Blick in die Steuererklärung.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent auf deine Kapitalerträge, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer

Ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Bank führt die Steuer direkt an der Quelle ab, du musst dich in den meisten Fällen nicht selbst darum kümmern.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Steuerlast auf deine Kapitalerträge?

Der Steuersatz ist einheitlich, aber durch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ergeben sich unterschiedliche Gesamtbelastungen. Die folgende Übersicht zeigt die Werte für das Jahr 2026.

Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent ist nur der Ausgangswert. Durch den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer ergibt sich ohne Kirchensteuer eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Bist du kirchensteuerpflichtig, erhöht sich der Satz weiter, weil die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer erhoben wird.

Die Kirchensteuer mindert als absetzbare Sonderausgabe die Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer. Deshalb weichen die Werte von einer einfachen Addition ab. In Baden-Württemberg und Bayern liegt die Gesamtbelastung bei 27,82 Prozent, in allen anderen Bundesländern bei 27,99 Prozent.

Ohne Kirchensteuer zahlst du 26,38 Prozent auf deine Kapitalerträge aus dem Fondssparplan. Mit Kirchensteuer sind es bis zu 27,99 Prozent.

Gesamtsteuerlast auf Kapitalerträge nach Kirchensteuerpflicht
Ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer (8 %)Mit Kirchensteuer (9 %)
Abgeltungs­steuer25,00 %24,51 %24,45 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,35 %1,34 %
Kirchensteuer0,00 %1,96 %2,20 %
Gesamtbelastung26,38 %27,82 %27,99 %

03 · Schritt für Schritt

So nutzt du den Freistellungs­auftrag für deinen Fondssparplan

Mit einem Freistellungsauftrag stellst du Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von der Steuer frei. So verhinderst du, dass die Bank auf deine Erträge aus dem Fondssparplan Steuern einbehält.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Diesen Betrag kannst du über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank von der Abgeltungssteuer freistellen lassen, damit auf Erträge bis zu dieser Höhe keine Steuern einbehalten werden.

Hast du mehrere Depots, kannst du den Pauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf deinen persönlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Du kannst Freistellungsaufträge auch unterjährig ändern, wenn sich deine Erträge anders verteilen als gedacht.

  • Du erteilst deiner depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag, meist online oder mit einem Formular.
  • Du verteilst den Pauschbetrag auf mehrere Banken, wenn du mehrere Depots hast.
  • Du achtest darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 1000 Euro nicht überschreitet.
01

Höhe des Pauschbetrags kennen

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro.

02

Auftrag bei der Bank einreichen

Du erteilst deiner depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag. Das geht meist online oder mit einem Formular.

03

Betrag auf mehrere Banken verteilen

Hast du mehrere Depots, kannst du den Pauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf deinen persönlichen Höchstbetrag nicht überschreiten.

04

Steuerabzug wird vermieden

Bis zur Höhe des Freistellungsauftrags führt die Bank keine Abgeltungssteuer ab. Deine Erträge werden ungeschmälert gutgeschrieben.

04 · Was gilt

Welche Erträge aus dem Fondssparplan sind steuerpflichtig?

Nicht nur Ausschüttungen sind steuerpflichtig. Auch thesaurierte Erträge und Kursgewinne beim Verkauf deiner Fondsanteile unterliegen der Abgeltungssteuer.

Steuerpflichtig sind nicht nur die Ausschüttungen, die dein Fonds vornimmt. Auch thesaurierte Erträge werden über die Vorabpauschale besteuert, selbst wenn dir kein Geld zufließt. Beim Verkauf deiner Fondsanteile sind realisierte Kursgewinne ebenfalls steuerpflichtig, sofern die Anteile nach dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden.

Für Fondsanteile, die du vor dem 1. Januar 2009 angeschafft hast, gilt ein Bestandsschutz. Kursgewinne aus diesen Altbeständen bleiben beim Verkauf steuerfrei. Laufende Erträge wie Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus diesen Alt-Anteilen sind dagegen weiterhin steuerpflichtig.

Steuerfrei bleiben nur Kursgewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden. Alle anderen Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

Steuerpflichtig

·Ausschüttungen (Dividenden) aus dem Fonds
·Thesaurierte Erträge über die Vorabpauschale
·Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen
·Zinserträge aus dem Verrechnungskonto des Depots

Nicht steuerpflichtig

·Kursgewinne von Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden (Bestandsschutz)
·Erträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags bei erteiltem Freistellungsauftrag
·Der Teil der Erträge, der durch die Teilfreistellung befreit ist

05 · Kosten

Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du mit Aktienfonds

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird ein Teil der Erträge aus Aktienfonds bei dir als Anlegerin nicht besteuert. Die Teilfreistellung beträgt 30 Prozent.

Die Teilfreistellung beträgt 30 Prozent, das heißt, nur 70 Prozent der Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne aus Aktienfonds sind steuerpflichtig. Damit gleicht der Gesetzgeber die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene aus.

Für dich bedeutet das konkret: Erzielst du mit einem Aktienfonds 1000 Euro Gewinn, musst du nur 700 Euro versteuern. Die Teilfreistellung gilt unabhängig davon, ob der Fonds ausschüttend oder thesaurierend ist. Bei Mischfonds gelten je nach Aktienquote geringere Teilfreistellungen.

Bei Aktienfonds sparst du auf 30 Prozent deiner Erträge die Abgeltungssteuer. Die Teilfreistellung wird von deiner Bank automatisch berücksichtigt.

Steuerliche Bemessungsgrundlage bei Aktienfonds

Steuerpflichtiger Anteil70 %
Steuerfreier Anteil (Teilfreistellung)30 %

06 · Im Vertrag

Verlustverrechnung bei deinem Fondssparplan

Verluste aus Kapitalerträgen kannst du mit Gewinnen verrechnen und so deine Steuerlast senken. Die Bank führt dafür einen Verlustverrechnungstopf.

Das gilt für Verluste aus Fonds, Zinsen und Dividenden.

Für Aktienverluste gelten strengere Regeln: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Bei reinen Aktienfonds gelten besondere Regelungen, die eine Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen einschränken können. Einen verbleibenden Verlust kannst du per Verlustbescheinigung ins nächste Jahr übertragen.

Deine Bank verrechnet Verluste und Gewinne innerhalb des Depots automatisch. Für die Verrechnung über verschiedene Banken hinweg brauchst du die Steuererklärung.

Regeln zur Verlustverrechnung

Allgemeiner VerlusttopfFlexibelVerluste aus Fonds, Zinsen oder Dividenden kannst du mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnen, außer mit Gewinnen aus Aktien.
AktienverlusttopfBegrenztVerluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Für reine Aktienfonds gelten besondere Regeln.
Automatische VerrechnungPraktischDeine Bank verrechnet Verluste und Gewinne innerhalb des Depots automatisch. Einen verbleibenden Verlust kannst du per Verlustbescheinigung ins nächste Jahr übertragen.

07 · Checkliste

Anlage KAP: Wann sich die Steuererklärung lohnt

In der Regel ist die Steuer auf Kapitalerträge mit dem automatischen Abzug abgegolten. In bestimmten Fällen lohnt es sich, die Anlage KAP auszufüllen.

Das gilt vor allem, wenn du zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hast oder dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, kannst du dir den Sparer-Pauschbetrag nachträglich über die Anlage KAP sichern. Auch wenn du Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen Bank erzielt hast, ist die Steuererklärung der Weg, um beides zu verrechnen.

  • Du hast keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt und willst dir den Sparer-Pauschbetrag nachträglich sichern.
  • Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent, dann lohnt die Günstigerprüfung.
  • Du hast Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen Bank erzielt.
  • Du hast ausländische Quellensteuer gezahlt, die angerechnet werden kann.

Situationen, in denen du die Anlage KAP nutzen solltest

01

Du hast keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt und willst dir den Sparer-Pauschbetrag nachträglich sichern.

02

Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent, dann lohnt die Günstigerprüfung.

03

Du hast Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen Bank erzielt.

04

Du hast ausländische Quellensteuer gezahlt, die angerechnet werden kann.

05

Du bist kirchensteuerpflichtig und die Bank konnte die Kirchensteuer nicht korrekt berücksichtigen.

08 · Hintergrund

Günstigerprüfung: Wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt

Die Günstigerprüfung stellt deine Kapitalerträge so, als wären sie Teil deines normalen Einkommens. Das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer.

Das Finanzamt vergleicht dann die Abgeltungssteuer von 25 Prozent mit deinem individuellen Einkommensteuersatz. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, werden deine Kapitalerträge mit diesem niedrigeren Satz besteuert.

Für dich als Studierende ist das besonders relevant, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt. In diesem Fall kannst du dir die bereits gezahlte Abgeltungssteuer über die Anlage KAP zurückholen. Du beantragst die Günstigerprüfung, indem du in der Anlage KAP das entsprechende Feld ankreuzt.

Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das Finanzamt erstattet dir dann die Differenz zur Abgeltungssteuer.

Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent mit deinem individuellen Einkommensteuersatz. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, werden deine Kapitalerträge mit diesem niedrigeren Satz besteuert.

Das ist vor allem für Studierende, Auszubildende oder Rentner mit geringem Einkommen relevant. Du beantragst die Günstigerprüfung, indem du in der Anlage KAP das entsprechende Feld ankreuzt.

Die Günstigerprüfung lohnt sich nur, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt oder dein Grenzsteuersatz deutlich unter 25 Prozent bleibt.

09 · Im Vertrag

Bestandsschutz: Wann alte Fondsanteile steuerfrei bleiben

Für Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gilt ein Bestandsschutz. Kursgewinne aus diesen Altbeständen sind beim Verkauf steuerfrei.

Für Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gilt ein Bestandsschutz. Kursgewinne aus dem Verkauf dieser Alt-Anteile sind unabhängig von der Höhe des Gewinns steuerfrei. Das gilt auch dann, wenn du die Anteile über viele Jahre gehalten hast und der Gewinn deutlich über dem Sparer-Pauschbetrag liegt.

Der Bestandsschutz bezieht sich ausschließlich auf Kursgewinne. Laufende Erträge wie Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus diesen Alt-Anteilen sind weiterhin steuerpflichtig. Auch die Teilfreistellung für Aktienfonds ändert nichts an der Steuerfreiheit der Kursgewinne aus Altbeständen.

Alle Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Beim Verkauf dieser Anteile zahlst du auf Kursgewinne keine Abgeltungssteuer.

Bestandsschutz für Alt-Anteile

Stichtag1. Januar 2009Alle Fondsanteile, die vor diesem Datum angeschafft wurden, fallen unter den Bestandsschutz.
KursgewinneSteuerfreiGewinne aus dem Verkauf dieser Alt-Anteile sind nicht steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Laufende ErträgeSteuerpflichtigAusschüttungen und Vorabpauschalen aus diesen Alt-Anteilen sind weiterhin steuerpflichtig.

10 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale: Steuer auf thesaurierende Fonds im Sparplan

Auch wenn dein Fondssparplan keine Ausschüttungen vornimmt, kann Steuer anfallen. Die Vorabpauschale besteuert den Wertzuwachs thesaurierender Fonds bereits während der Haltedauer.

Deine Bank berechnet die Pauschale zum Jahresende und führt darauf die Abgeltungssteuer ab.

Für die Berechnung multipliziert die Bank den Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Ist die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds niedriger als dieser Basisertrag, wird die Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt. Bei Sparplänen verringert sich die Pauschale für jeden vollen Monat vor dem Kaufdatum um ein Zwölftel.

Die Vorabpauschale wird bei thesaurierenden Fonds automatisch von deiner Bank berechnet und einbehalten. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf den Verkaufsgewinn angerechnet.

01

Basisertrag berechnen

Die Bank multipliziert den Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7.

02

Wertsteigerung vergleichen

Ist die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds niedriger als der Basisertrag, wird die Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt.

03

Anteilige Berechnung bei Sparplänen

Für jeden vollen Monat vor dem Kaufdatum deiner Fondsanteile verringert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel.

04

Steuer wird einbehalten

Auf die Vorabpauschale führt die Bank Abgeltungssteuer ab. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen.

11 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Umgang mit der Abgeltungs­steuer

Viele Anlegerinnen und Anleger verschenken Geld, weil sie sich nicht um ihre Steuer kümmern. Diese Fehler solltest du bei deinem Fondssparplan vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen und den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro ungenutzt zu lassen. Die Bank behält dann Abgeltungssteuer ein, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Auch die Verteilung von Freistellungsaufträgen auf mehrere Banken führt oft zu Problemen. Überschreitest du den Gesamtbetrag von 1000 Euro, kann das Finanzamt Nachzahlungen verlangen. Bei thesaurierenden Fonds vergessen viele Anleger, dass die Vorabpauschale vom Verrechnungskonto abgebucht wird und dort ausreichend Geld vorhanden sein muss.

Der teuerste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Damit verschenkst du die Steuerfreiheit auf 1000 Euro Kapitalerträge pro Jahr.

Diese Fehler kosten dich Rendite

·Du erteilst keinen Freistellungsauftrag und lässt den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro ungenutzt.
·Du verteilst Freistellungsaufträge auf mehrere Banken und überschreitest den Gesamtbetrag, was zu Nachzahlungen führen kann.
·Du vergisst, bei geringem Einkommen die Günstigerprüfung in der Anlage KAP zu beantragen.
·Du verkaufst Fondsanteile mit Verlust und verrechnest diesen nicht mit Gewinnen aus anderen Depots.
·Du beachtest die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds nicht und hast zu wenig Geld auf dem Verrechnungskonto.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026