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Vorabpauschale bei Emerging-Markets-ETFs: So funktioniert die Steuer 2026

Bei thesaurierenden Emerging-Markets-ETFs fällt auch ohne Ausschüttung Steuer an. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du deine Erträge jährlich versteuerst, und mit der Teilfreistellung bleibt ein Teil davon steuerfrei.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs und wird jährlich im Januar für das Vorjahr fällig.
  • Für Aktienfonds wie Emerging-Markets-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent auf die Vorabpauschale.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person schützt kleine Depots vor der Abgeltungsteuer.
  • Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch und bucht die Steuer von deinem Verrechnungskonto ab.

01 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den das Finanzamt bei thesaurierenden Fonds jährlich besteuert. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt, um thesaurierende und ausschüttende Fonds steuerlich gleichzustellen.

Für dich als Studierende mit einem Emerging-Markets-ETF im Depot bedeutet die Vorabpauschale eine jährliche Steuerzahlung, auch wenn dein Fonds keine Dividenden auf dein Konto überweist. Der Gesetzgeber unterstellt bei thesaurierenden Fonds einen fiktiven Ertrag, der als Grundlage für die Abgeltungsteuer dient. Diese Regelung betrifft dich vor allem dann, wenn dein ETF-Erträge automatisch reinvestiert.

Die Höhe dieses fiktiven Ertrags hängt vom Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang und vom Basiszins ab. Bei einem Emerging-Markets-ETF mit ausschließlich Aktien greift zusätzlich die Teilfreistellung von 30 Prozent, sodass nur 70 Prozent des fiktiven Ertrags besteuert werden. Deine Depotbank berechnet die Vorabpauschale jedes Jahr im Januar für das abgelaufene Kalenderjahr und bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab.

Die Vorabpauschale verhindert, dass du mit thesaurierenden ETFs-Steuern unbegrenzt in die Zukunft verschieben kannst. Ohne diese Regelung hättest du gegenüber Anlegerinnen mit ausschüttenden Fonds einen dauerhaften Liquiditätsvorteil, weil deine Erträge erst beim Verkauf besteuert würden.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Ein pauschal ermittelter, fiktiver Ertrag für thesaurierende Investmentfonds und ETFs, der unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen jährlich besteuert wird.

Sie verhindert, dass du mit thesaurierenden ETFs-Steuern unbegrenzt in die Zukunft verschieben kannst.

02 · Schritt für Schritt

So berechnet sich die Vorabpauschale

Die Berechnung folgt einem festen Schema aus Basiszins, Fondsanteilswert und Teilfreistellung. Deine Depotbank übernimmt die Rechnung, aber das Prinzip hilft dir, die Abbuchung zu verstehen.

Die Berechnung beginnt mit dem Basisertrag. Dafür multiplizierst du den Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar des Vorjahres mit 70 Prozent des Basiszinses. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an der Rendite deutscher Bundesanleihen.

Anschließend vergleichst du den Basisertrag mit dem tatsächlichen Wertzuwachs deines Emerging-Markets-ETF im Kalenderjahr. Der niedrigere der beiden Werte bildet die Grundlage für die Vorabpauschale. Hat dein ETF im betreffenden Jahr an Wert verloren, fällt keine Vorabpauschale an, selbst wenn der Basisertrag positiv wäre.

Für einen Aktien-ETF wie einen Emerging-Markets-Fonds gilt danach die Teilfreistellung von 30 Prozent. Du versteuerst also nur 70 Prozent der Vorabpauschale. Auf diesen Betrag werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

  • Ermittle den Basisertrag aus Fondsanteilswert am 1. Januar des Vorjahres, Basiszins und Faktor 0,7.
  • Vergleiche den Basisertrag mit dem tatsächlichen Wertzuwachs deines ETF im Jahr.
  • Wende auf den niedrigeren Wert die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds an.
  • Versteuere die verbleibenden 70 Prozent mit Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
01

Basisertrag ermitteln

Der Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar des Vorjahres wird mit 70 Prozent des Basiszinses multipliziert. Das Ergebnis ist der Basisertrag.

02

Mit der Wertsteigerung vergleichen

Der Basisertrag wird mit dem tatsächlichen Wertzuwachs des ETF im Jahr verglichen. Der niedrigere der beiden Werte bildet die Grundlage für die Vorabpauschale.

03

Ausschüttungen abziehen

Bei ausschüttenden ETFs werden bereits gezahlte Ausschüttungen vom Basisertrag abgezogen. Nur die Differenz unterliegt der Vorabpauschale.

04

Teilfreistellung anwenden

Für Aktienfonds wie Emerging-Markets-ETFs bleiben 30 Prozent des Basisertrags steuerfrei. Nur 70 Prozent werden besteuert.

05

Steuer abführen

Auf den verbleibenden Betrag fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die Depotbank bucht den Betrag im Januar ab.

03 · Vergleich

Thesaurierende und ausschüttende Fonds im Vergleich

Ob dein ETF ausschüttet oder thesauriert, ändert die Steuerlast nur im Detail. Die Vorabpauschale gleicht die Unterschiede weitgehend aus.

Bei einem thesaurierenden Emerging-Markets-ETF fließt dir während des Jahres kein Geld zu. Die Vorabpauschale wird dennoch fällig, und deine Depotbank bucht die Steuer von deinem Verrechnungskonto ab. Du musst also sicherstellen, dass dort im Januar ausreichend Guthaben vorhanden ist.

Bei einem ausschüttenden ETF werden die Dividenden direkt versteuert. Die Vorabpauschale greift nur dann, wenn die Ausschüttungen niedriger sind als der Basisertrag. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Basisertrag und Ausschüttung als Vorabpauschale besteuert.

Der Steuerstundungseffekt ist bei thesaurierenden Fonds geringer als oft angenommen, weil nur der Basisertrag und nicht der volle Wertzuwachs besteuert wird. Bei stark steigenden Emerging-Markets-ETFs kann der tatsächliche Kursgewinn deutlich über dem Basisertrag liegen, sodass ein Teil der Steuerlast weiterhin bis zum Verkauf aufgeschoben bleibt.

  • Thesaurierender ETF: Vorabpauschale auf den fiktiven Ertrag, Steuer wird vom Verrechnungskonto abgebucht.
  • Ausschüttender ETF: Steuer auf Ausschüttungen, Vorabpauschale nur auf die Differenz zum Basisertrag.
  • Teilfreistellung: Bei beiden Varianten bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Besteuerung von ETFs nach Ausschüttungsart
Thesaurierender ETFAusschüttender ETF
Jährliche SteuerbelastungVorabpauschale auf den fiktiven ErtragSteuer auf Ausschüttungen, Vorabpauschale nur auf die Differenz
Geldzufluss für SteuerzahlungKein Geldzufluss, Steuer wird vom Verrechnungskonto abgebuchtAusschüttung kann für die Steuer verwendet werden
Teilfreistellung30 Prozent auf die Vorabpauschale30 Prozent auf Ausschüttungen und Vorabpauschale
Steuerstundungs­effektGeringer, da nur der Basisertrag besteuert wirdKein Stundungseffekt, da Ausschüttungen sofort besteuert werden

04 · Grundlagen

Welche Rolle spielt der Basiszins?

Der Basiszins ist die zentrale Stellschraube für die Höhe der Vorabpauschale. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an der Rendite deutscher Bundesanleihen.

Der Basiszins ist die zentrale Stellschraube für die Höhe deiner Vorabpauschale. Er wird zu Beginn jedes Jahres vom Bundesfinanzministerium festgelegt und aus der langfristig erzielbaren Rendite deutscher Bundesanleihen abgeleitet. Damit bildet er den risikofreien Zins am Markt ab.

Für die Berechnung der Vorabpauschale wird der Basiszins mit dem Faktor 0,7 multipliziert. Dieser Abschlag berücksichtigt, dass Fonds auf Fondsebene bereits Kosten tragen und nicht die volle Rendite der Bundesanleihen erwirtschaften. Der so ermittelte Prozentsatz wird auf den Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang angewendet.

Ein höherer Basiszins führt zu einer höheren Vorabpauschale, auch wenn dein Emerging-Markets-ETF im Jahresverlauf kaum an Wert gewinnt. Umgekehrt fällt bei einem niedrigen Basiszins nur eine geringe oder gar keine Vorabpauschale an, solange der Wertzuwachs deines ETF den Basisertrag nicht übersteigt.

Kurz erklärt

Basiszins

Ein jährlich festgelegter Zinssatz, der aus der langfristig erzielbaren Rendite deutscher Bundesanleihen abgeleitet wird und den risikofreien Zins am Markt abbilden soll.

Für die Vorabpauschale wird der Basiszins mit 0,7 multipliziert, um den Berechnungsfaktor zu erhalten.

05 · Was gilt

Teilfreistellung: 30 Prozent bleiben steuerfrei

Die Teilfreistellung entlastet dich bei Aktienfonds und damit auch bei Emerging-Markets-ETFs. Sie ersetzt die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf Fondsebene.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für alle Aktienfonds, zu denen auch Emerging-Markets-ETFs zählen. Sie wurde eingeführt, um die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf Fondsebene zu ersetzen. Dadurch bleibt ein Teil deiner Erträge steuerfrei, ohne dass du selbst tätig werden musst.

Die Teilfreistellung wirkt auf drei Ebenen: auf die Vorabpauschale, auf Ausschüttungen und auf Kursgewinne beim Verkauf. Bei einer Vorabpauschale von 100 Euro musst du also nur 70 Euro versteuern. Die übrigen 30 Euro bleiben dauerhaft steuerfrei und werden auch beim späteren Verkauf nicht nachträglich belastet.

Für dich als Studierende mit einem Emerging-Markets-ETF bedeutet das eine spürbare Entlastung. Die Teilfreistellung senkt die effektive Steuerlast auf deine Fondserträge, weil sie die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen auf Fondsebene und Anlegerebene abmildert.

  • 30 Prozent der Vorabpauschale bleiben steuerfrei.
  • 30 Prozent der Ausschüttungen bleiben steuerfrei.
  • 30 Prozent der Kursgewinne beim Verkauf bleiben steuerfrei.

Steuerfrei

·30 Prozent der Vorabpauschale
·30 Prozent der Ausschüttungen
·30 Prozent der Kursgewinne beim Verkauf

Steuerpflichtig

·70 Prozent der Vorabpauschale
·70 Prozent der Ausschüttungen
·70 Prozent der Kursgewinne beim Verkauf

06 · Kosten

Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro steuerfrei nutzen

Der Sparer-Pauschbetrag schützt deine Kapitalerträge bis zu einer festen Grenze vor der Abgeltungsteuer. Für die Vorabpauschale gilt er genauso wie für Zinsen oder Dividenden.

Der Sparer-Pauschbetrag schützt deine Kapitalerträge bis zu einer festen Grenze vor der Abgeltungsteuer. Für das Jahr 2026 liegt er bei 1000 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr.

Die Vorabpauschale zählt zu den Kapitalerträgen und wird auf deinen Sparer-Pauschbetrag angerechnet. Liegt dein steuerpflichtiger Ertrag aus Vorabpauschale, Zinsen und Dividenden unter 1000 Euro, zahlst du keine Abgeltungsteuer. Voraussetzung ist, dass du bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Depotbank die Steuer automatisch ab, auch wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Du kannst dir zu viel gezahlte Steuern dann nur über die Steuererklärung zurückholen. Deshalb lohnt es sich, den Freistellungsauftrag direkt nach Depoteröffnung einzurichten.

  • Einzelperson: 1000 Euro steuerfrei pro Jahr.
  • Zusammenveranlagtes Ehepaar: 2000 Euro steuerfrei pro Jahr.
  • Freistellungsauftrag bei der Depotbank einrichten, damit der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird.

Steuerfreier Sparer-Pauschbetrag 2026

Einzelperson1000 EUR
Zusammenveranlagtes Ehepaar2000 EUR

07 · Im Vertrag

Abgeltungs­teuer und Kapitalertragsteuer: Was wird fällig?

Auf die Vorabpauschale fallen dieselben Steuersätze an wie auf andere Kapitalerträge. Die Begriffe Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer bezeichnen dabei denselben Steuersatz von 25 Prozent.

Auf die Vorabpauschale fallen dieselben Steuersätze an wie auf andere Kapitalerträge. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent des steuerpflichtigen Ertrags. Der Begriff Kapitalertragsteuer bezeichnet denselben Steuersatz und wird in der Praxis synonym verwendet.

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer wird der Solidaritätszuschlag fällig. Er beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, also effektiv 1,375 Prozent des steuerpflichtigen Ertrags. Wenn du Mitglied einer Kirche bist, kommt Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer hinzu.

Für dich als Studierende ohne Kirchenmitgliedschaft ergibt sich ein kombinierter Steuersatz von 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil der Vorabpauschale. Bei einer Vorabpauschale von 70 Euro nach Teilfreistellung zahlst du also rund 18,46 Euro Steuern, sofern dein Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

  • Abgeltungsteuer: 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
  • Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nur bei Kirchenmitgliedschaft.

Steuersätze auf die Vorabpauschale

Abgeltungsteuer25 ProzentDer pauschale Steuersatz auf Kapitalerträge, der direkt von der Depotbank einbehalten wird.
Kapitalertragsteuer25 ProzentSynonym für die Abgeltungsteuer, die auf die Vorabpauschale erhoben wird.
Solidaritätszuschlag5,5 ProzentZuschlag auf die Abgeltungsteuer, also effektiv 1,375 Prozent des steuerpflichtigen Ertrags.
Kirchensteuer8 bis 9 ProzentFällt nur bei Kirchenmitgliedschaft an und wird auf die Abgeltungsteuer erhoben.

08 · Hintergrund

Investmentsteuergesetz: Die Grundlage der Vorabpauschale

Das Investmentsteuergesetz regelt seit 2018 die Besteuerung von Investmentfonds und ETFs in Deutschland. Es hat die frühere Unterscheidung zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen Fonds abgeschafft.

Das Investmentsteuergesetz regelt seit 2018 die Besteuerung von Investmentfonds und ETFs in Deutschland. Mit der Reform wurde die frühere Unterscheidung zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen Fonds abgeschafft. Seitdem spielt es keine Rolle mehr, in welchem Land dein Emerging-Markets-ETF aufgelegt wurde oder ob er physisch oder synthetisch repliziert.

Für dich als Anlegerin bedeutet das eine deutliche Vereinfachung. Deine Depotbank ermittelt die Steuer auf Erträge automatisch und führt sie an das Finanzamt ab. Du musst die Vorabpauschale nur dann in der Steuererklärung angeben, wenn du besondere Umstände wie einen nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag geltend machen willst.

Die Reform hat auch die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf Fondsebene abgeschafft. Als Ausgleich wurde die Teilfreistellung eingeführt, die bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei stellt. Für dich bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand und eine klare steuerliche Behandlung deiner Fondserträge.

Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes 2018 werden alle Investmentfonds und ETFs steuerlich gleich behandelt. Es spielt keine Rolle mehr, in welchem Land der Fonds aufgelegt wurde oder ob er physisch oder synthetisch repliziert.

Für dich als Anlegerin bedeutet das: Die Depotbank ermittelt die Steuer auf Erträge automatisch und führt sie an das Finanzamt ab. Du musst die Vorabpauschale nur dann in der Steuererklärung angeben, wenn du besondere Umstände wie einen nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag geltend machen willst.

Die Reform hat auch die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf Fondsebene abgeschafft. Als Ausgleich dafür wurde die Teilfreistellung eingeführt, die bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei stellt.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Vorabpauschale

Die häufigsten Probleme entstehen, wenn das Verrechnungskonto nicht gedeckt ist oder der Freistellungsauftrag fehlt. Mit ein paar Handgriffen vermeidest du unnötige Steuerzahlungen.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt deine Depotbank die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro noch nicht ausgeschöpft ist. Du zahlst dann unnötig Steuern, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Ein weiteres Problem entsteht, wenn dein Verrechnungskonto im Januar nicht gedeckt ist. Bei thesaurierenden Emerging-Markets-ETFs fließt dir kein Geld aus dem Fonds zu, die Steuer wird aber trotzdem abgebucht. Ohne ausreichendes Guthaben entstehen Dispozinsen, die deine Rendite schmälern.

Auch bei der eigenen Nachrechnung passieren Fehler. Viele übersehen die Teilfreistellung von 30 Prozent oder verwenden den falschen Fondsanteilswert. Die Vorabpauschale bezieht sich auf den Wert am 1. Januar des Vorjahres, nicht auf den aktuellen Kurs. Wer diese Details missachtet, kommt zu falschen Ergebnissen.

  • Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Depotbank führt Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Verrechnungskonto nicht gedeckt: Bei thesaurierenden ETFs wird die Steuer abgebucht, ohne dass Geld aus dem ETF fließt.
  • Teilfreistellung vergessen: Wer die Vorabpauschale selbst nachrechnet, übersieht oft, dass 30 Prozent steuerfrei bleiben.
  • Falscher Fondsanteilswert: Die Vorabpauschale bezieht sich auf den Wert am 1. Januar des Vorjahres, nicht auf den aktuellen Kurs.

Diese Fehler kosten dich Geld

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Depotbank führt Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
·Verrechnungskonto nicht gedeckt: Bei thesaurierenden ETFs wird die Steuer abgebucht, ohne dass Geld aus dem ETF fließt. Ohne Guthaben entstehen Dispozinsen.
·Teilfreistellung vergessen: Wer die Vorabpauschale selbst nachrechnet, übersieht oft, dass 30 Prozent steuerfrei bleiben.
·Falscher Fondsanteilswert: Die Vorabpauschale bezieht sich auf den Wert am 1. Januar des Vorjahres, nicht auf den aktuellen Kurs.
·Steuererklärung unnötig abgegeben: Bei deutschen Depotbanken ist die Steuer bereits abgeführt, eine erneute Angabe in der Anlage KAP ist nur in Sonderfällen nötig.

10 · Was gilt

Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben

In den meisten Fällen erledigt die Depotbank die Steuer vollständig. Nur wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht per Freistellungsauftrag verteilt hast, lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung.

In den meisten Fällen erledigt deine Depotbank die Steuer auf die Vorabpauschale vollständig. Du musst nichts in der Steuererklärung angeben, wenn dein Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet war und die Vorabpauschale vollständig durch den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt wurde.

Eine Angabe in der Steuererklärung lohnt sich, wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast und Steuern auf die Vorabpauschale gezahlt wurden. Auch wenn dein Sparer-Pauschbetrag bei mehreren Banken nicht optimal verteilt war, kannst du zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP zurückholen.

Für dich als Studierende kann die Steuererklärung besonders vorteilhaft sein, wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. In diesem Fall bekommst du die auf die Vorabpauschale gezahlte Abgeltungsteuer vollständig erstattet, sofern du eine Steuererklärung abgibst.

  • Angeben: Wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast und Steuern auf die Vorabpauschale gezahlt wurden.
  • Angeben: Wenn dein Sparer-Pauschbetrag bei mehreren Banken nicht optimal verteilt war.
  • Angeben: Wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst und eine Steuererstattung erhalten kannst.
  • Nicht nötig: Wenn die Depotbank die Steuer automatisch abgeführt hat und dein Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet war.

Angeben

·Wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast und Steuern auf die Vorabpauschale gezahlt wurden
·Wenn dein Sparer-Pauschbetrag bei mehreren Banken nicht optimal verteilt war
·Wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst und eine Steuererstattung erhalten kannst

Nicht nötig

·Wenn die Depotbank die Steuer automatisch abgeführt hat und dein Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet war
·Wenn die Vorabpauschale vollständig durch den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt war
·Wenn du ausschließlich bei einer deutschen Depotbank investierst und keine weiteren Kapitalerträge hast

11 · Checkliste

Checkliste: So stellst du dein Depot richtig ein

Mit diesen fünf Schritten stellst du sicher, dass die Vorabpauschale korrekt berechnet wird und du keine unnötigen Steuern zahlst.

Dein Depot für die Vorabpauschale vorbereiten

01

Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person bei deiner Depotbank einrichten

02

Ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto für die Januar-Abbuchung bereithalten

03

Prüfen, ob dein ETF als Aktienfonds gilt und die Teilfreistellung von 30 Prozent greift

04

Bei mehreren Depots den Sparer-Pauschbetrag aufteilen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden

05

Bei Kirchenmitgliedschaft die Kirchensteuer im Freistellungsauftrag berücksichtigen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026