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Vorabpauschale bei Dividenden-ETFs: So funktioniert die Steuer 2026
Die Vorabpauschale sorgt bei thesaurierenden ETFs für eine jährliche Steuerzahlung, auch wenn du keine Dividende auf dein Konto bekommst. Für ausschüttende Dividenden-ETFs wird sie meist mit den erhaltenen Ausschüttungen verrechnet.
10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs, kann aber auch bei ausschüttenden Dividenden-ETFs anfallen, wenn die Ausschüttungen niedrig sind.
- Für die Berechnung sind der Basiszins, der Fondswert am Jahresanfang und die Höhe der Ausschüttungen entscheidend.
- Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
- Mit einem Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person kannst du die Steuer auf die Vorabpauschale oft vollständig vermeiden.
01 · Grundlagen
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ertragsgröße, die das Finanzamt für Fonds und ETFs ansetzt. Sie stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden Fonds, die keine Erträge auszahlen, jährlich Steuern anfallen.
Für dich als Studierende ist die Vorabpauschale vor allem dann relevant, wenn du thesaurierende ETFs besparst und keine laufenden Erträge auf dein Konto fließen. Die Depotbank berechnet die Pauschale jedes Jahr im Januar für das abgelaufene Kalenderjahr und führt die darauf entfallende Steuer direkt an das Finanzamt ab. Bei einem Dividenden-ETF mit regelmäßigen Ausschüttungen dient die Vorabpauschale als eine Art Untergrenze: Sie greift nur, wenn deine erhaltenen Dividenden niedriger ausfallen als der fiktive Ertrag, den das Finanzamt mindestens ansetzt.
Die Vorabpauschale selbst wird nicht als eigener Betrag überwiesen. Stattdessen behält deine Depotbank die auf ihrer Basis berechnete Abgeltungsteuer ein, sofern dein Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Für dich bedeutet das: Auch ohne Geldeingang aus dem ETF kann eine Steuerzahlung anfallen, die du bei thesaurierenden Fonds aus eigenen Mitteln decken musst.
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuerart, sondern lediglich die Bemessungsgrundlage für die reguläre Abgeltungsteuer.
Kurz erklärt
Vorabpauschale
Ein pauschal berechneter, fiktiver Ertrag eines Investmentfonds oder ETF, der als Grundlage für die jährliche Besteuerung dient, wenn die tatsächlichen Ausschüttungen niedriger ausfallen.
Die Vorabpauschale wird nicht direkt überwiesen, sondern es wird die auf ihrer Basis berechnete Abgeltungsteuer von der Depotbank einbehalten.
02 · Schritt für Schritt
So berechnet sich die Vorabpauschale
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten und wird von deiner Depotbank automatisch im Januar des Folgejahres durchgeführt. Du musst die Werte nicht selbst an das Finanzamt melden.
Grundlage ist der Fondswert am Jahresanfang, nicht dein durchschnittlicher Depotwert oder der Stand zum Jahresende. Aus diesem Wert, dem Basiszins und dem Faktor 0,7 wird zunächst der Basisertrag ermittelt.
Anschließend vergleicht die Depotbank den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung deines ETFs im Kalenderjahr. Der kleinere der beiden Beträge bildet die Obergrenze für die Vorabpauschale. Bei einem Dividenden-ETF zieht sie davon noch die im Jahr erhaltenen Ausschüttungen ab. Nur wenn danach ein positiver Betrag übrig bleibt, fällt eine Vorabpauschale an.
- Multipliziere den Fondswert am Jahresanfang mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7, um den Basisertrag zu erhalten.
- Vergleiche den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Kalenderjahr.
- Ziehe von dem kleineren Betrag die erhaltenen Ausschüttungen ab, um die Vorabpauschale zu bestimmen.
Basisertrag ermitteln
Multipliziere den Fondswert am Jahresanfang mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und lag 2025 bei 2,53 Prozent.
Wertsteigerung prüfen
Vergleiche den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Kalenderjahr. Der kleinere der beiden Beträge bildet die Obergrenze für die Vorabpauschale.
Ausschüttungen abziehen
Ziehe von diesem Betrag die im Jahr erhaltenen Ausschüttungen ab. Ist das Ergebnis positiv, ist das deine Vorabpauschale. Ist es null oder negativ, fällt keine Vorabpauschale an.
Teilfreistellung anwenden
Auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet. Bei einem Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent des Ertrags steuerfrei.
Steuer abführen
Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an. Die Depotbank bucht den Betrag von deinem Verrechnungskonto ab.
03 · Vergleich
Dividenden-ETF oder Thesaurierer: Wo fällt die Vorabpauschale an?
Die Vorabpauschale wirkt sich je nach Ausschüttungsart des ETFs unterschiedlich aus. Bei ausschüttenden Dividenden-ETFs wird sie mit den erhaltenen Erträgen verrechnet, bei Thesaurierern zahlst du sie aus eigener Tasche.
Bei einem ausschüttenden Dividenden-ETF bekommst du regelmäßig Erträge auf dein Verrechnungskonto. Diese Ausschüttungen werden mit der Vorabpauschale verrechnet, sodass die Pauschale nur dann zum Tragen kommt, wenn deine Dividenden unter dem Basisertrag liegen. In vielen Jahren mit soliden Ausschüttungsrenditen entfällt die Vorabpauschale für Dividenden-ETFs daher komplett.
Bei thesaurierenden ETFs gibt es keinen Geldzufluss, die Erträge verbleiben im Fondsvermögen. Die Vorabpauschale wird in voller Höhe als fiktiver Ertrag angesetzt und die Steuer direkt von deinem Verrechnungskonto abgebucht. Deshalb musst du dort für ausreichend Guthaben sorgen, damit die Abbuchung nicht scheitert.
Der zentrale Unterschied liegt im Geldzufluss: Dividenden-ETFs liefern laufende Erträge, Thesaurierer nicht.
| Ausschüttender Dividenden-ETF | Thesaurierender ETF | |
|---|---|---|
| Geldzufluss im Jahr | Regelmäßige Dividenden auf das Verrechnungskonto | Kein Geldzufluss, Erträge werden im Fondsvermögen reinvestiert |
| Anrechnung der Vorabpauschale | Wird mit den erhaltenen Ausschüttungen verrechnet | Wird in voller Höhe als fiktiver Ertrag angesetzt |
| Zahlung der Steuer | Direkt von der Dividende einbehalten | Abbuchung vom Verrechnungskonto, ausreichende Deckung nötig |
| Steuerstundungseffekt | Gering, da Dividenden jährlich versteuert werden | Weiterhin vorhanden, da nur ein Teil der Wertsteigerung besteuert wird |
04 · Im Vertrag
Welche Rolle spielen Basiszins und Basisertrag?
Basiszins und Basisertrag sind die zentralen Rechengrößen für die Vorabpauschale. Sie bestimmen, wie hoch der fiktive Ertrag ausfällt, der versteuert wird.
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und aus der langfristigen Rendite deutscher Bundesanleihen abgeleitet. Für das Jahr 2025 betrug er 2,53 Prozent. Dieser Wert dient als Ausgangspunkt für die Berechnung des Basisertrags, der das Maximum der Vorabpauschale vor Abzug der Ausschüttungen darstellt.
Der Basisertrag ergibt sich aus der Formel Basiszins mal 0,7 mal Fondswert am Jahresanfang. Der Faktor 0,7 berücksichtigt pauschal Kosten auf Fondsebene und reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Bei einem Fondswert von 5.000 Euro am Jahresanfang und einem Basiszins von 2,53 Prozent beträgt der Basisertrag 88,55 Euro.
Der Basisertrag ist die zentrale Rechengröße, von der alle weiteren Schritte der Vorabpauschale abhängen.
Die wichtigsten Begriffe zur Vorabpauschale
05 · Was gilt
Wann die Vorabpauschale für Dividenden-ETFs entfällt
Nicht bei jedem Dividenden-ETF wird eine Vorabpauschale fällig. Die Höhe der Ausschüttungen im Verhältnis zum Basisertrag entscheidet darüber.
Für deinen Dividenden-ETF fällt keine Vorabpauschale an, wenn die erhaltenen Ausschüttungen höher sind als der Basisertrag. Das ist bei vielen ausschüttenden Aktien-ETFs mit Dividendenrenditen über dem Basiszins regelmäßig der Fall. Auch wenn der Fondswert im Jahresverlauf gesunken ist, entfällt die Pauschale, da keine positive Wertsteigerung als Grundlage dient.
Die Vorabpauschale greift dagegen, wenn deine Dividenden niedriger ausfallen als der Basisertrag und der ETF gleichzeitig eine positive Wertsteigerung erzielt hat. Bei thesaurierenden ETFs ohne Ausschüttungen wird die Pauschale immer dann fällig, wenn der Basisertrag positiv ist und der Fondswert gestiegen ist.
Die Höhe deiner Dividenden im Verhältnis zum Basisertrag entscheidet, ob du als Dividenden-ETF-Anlegerin eine Vorabpauschale zahlen musst.
Vorabpauschale fällt an
Vorabpauschale entfällt
06 · Kosten
Teilfreistellung: So werden Aktienfonds steuerlich entlastet
Die Teilfreistellung ersetzt seit der Investmentsteuerreform die frühere Anrechnung von Quellensteuern. Sie reduziert die Steuerlast für Aktienfonds pauschal.
Für Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Diese Teilfreistellung gilt für Dividenden ebenso wie für die Vorabpauschale und Kursgewinne. Sie ersetzt seit der Investmentsteuerreform 2018 die frühere Anrechnung von Quellensteuern, die bei Fonds und ETFs nicht mehr möglich ist.
Bei einem fiktiven Ertrag von 100 Euro sind nach Abzug der Teilfreistellung nur 70 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, zusammen etwa 18,46 Euro. Dein persönlicher Freistellungsauftrag und eine eventuelle Kirchensteuerpflicht können die tatsächliche Steuer weiter reduzieren oder erhöhen.
Die Teilfreistellung von 30 Prozent senkt die Steuerlast auf Aktienfonds spürbar und gilt auch für die Vorabpauschale.
Steuerliche Belastung der Vorabpauschale bei einem Aktienfonds
07 · Checkliste
Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag richtig nutzen
Mit einem Freistellungsauftrag kannst du Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei stellen. Das gilt auch für die Vorabpauschale.
Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag von 2.000 Euro. Das umfasst Dividenden, Kursgewinne und auch die Vorabpauschale deiner ETFs.
Richte den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Depotbank ein, bevor die Erträge anfallen. Du kannst den Betrag auf mehrere Depots und Konten verteilen, insgesamt aber nicht mehr als deinen persönlichen Sparerpauschbetrag freistellen lassen. Prüfe zu Jahresbeginn, ob dein Freistellungsauftrag noch zu deiner Anlagesumme und deinen erwarteten Erträgen passt.
- Prüfe, ob bei deiner Depotbank bereits ein Freistellungsauftrag eingerichtet ist.
- Beantrage den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr.
- Verheiratete können gemeinsam 2.000 Euro pro Jahr freistellen lassen.
- Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Depots und Konten, bei denen Kapitalerträge anfallen.
- Stelle sicher, dass der Freistellungsauftrag vor dem Jahreswechsel aktiv ist.
So richtest du den Freistellungsauftrag für deinen Dividenden-ETF ein
Prüfe, ob du bei deiner Depotbank bereits einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast
Beantrage den Sparerpauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr
Verheiratete können gemeinsam 2000 Euro pro Jahr freistellen lassen
Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Depots und Konten, bei denen Kapitalerträge anfallen
Stelle sicher, dass der Freistellungsauftrag vor dem Jahreswechsel aktiv ist
Passe den Freistellungsauftrag an, wenn sich deine Anlagesumme oder deine Erträge ändern
08 · Fehler vermeiden
Typische Fehler im Umgang mit der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale führt bei thesaurierenden ETFs häufig zu unerwarteten Abbuchungen. Mit ein paar Kontrollen vermeidest du unangenehme Überraschungen.
Der häufigste Fehler bei thesaurierenden ETFs ist ein nicht gedecktes Verrechnungskonto. Die Depotbank bucht die Steuer auf die Vorabpauschale automatisch ab, auch wenn dein Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Das kann zu Rücklastschriften und zusätzlichen Kosten führen.
Ein weiterer Fehler ist ein fehlender oder zu niedriger Freistellungsauftrag. Dadurch zahlst du Steuern, obwohl dein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Bei Dividenden-ETFs übersehen manche Anlegerinnen, dass die Ausschüttungen mit der Vorabpauschale verrechnet werden und die Steuerlast dadurch sinkt.
Sorge bei thesaurierenden ETFs vor dem Jahreswechsel für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto, damit die Abbuchung der Vorabpauschale reibungslos funktioniert.
Diese Fehler solltest du bei der Vorabpauschale vermeiden
09 · Hintergrund
Was die Investmentsteuerreform für Dividenden-ETFs geändert hat
Seit 2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz. Es hat die Besteuerung von Fonds und ETFs grundlegend vereinfacht und die Vorabpauschale eingeführt.
Vor der Reform 2018 wurde zwischen inländischen und ausländischen Fonds unterschieden. Ausländische thesaurierende ETFs galten als steuerhässlich, weil Anleger die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben mussten. Inländische Fonds konnten dagegen von einer Steuerstundung profitieren, was zu einer Ungleichbehandlung führte.
Mit dem Investmentsteuergesetz von 2018 werden alle Fonds und ETFs gleich behandelt. Es spielt keine Rolle mehr, in welchem Land der Fonds aufgelegt wurde oder welche Replikationsmethode er nutzt. Die Depotbank übernimmt die komplette Steuerberechnung und führt die Steuern direkt an das Finanzamt ab.
Die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer wurde durch die Teilfreistellung ersetzt. Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Diese pauschale Entlastung gilt für Dividenden, Vorabpauschale und Kursgewinne gleichermaßen.
Vor der Reform wurde zwischen inländischen und ausländischen Fonds unterschieden. Ausländische thesaurierende ETFs galten als steuerhässlich, weil Anleger die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben mussten. Inländische Fonds konnten dagegen von einer Steuerstundung profitieren.
Mit dem Investmentsteuergesetz von 2018 werden alle Fonds und ETFs gleich behandelt. Es spielt keine Rolle mehr, in welchem Land der Fonds aufgelegt wurde oder welche Replikationsmethode er nutzt. Die Depotbank übernimmt die komplette Steuerberechnung.
Die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer entfällt. Als Ausgleich wurde die Teilfreistellung eingeführt, die bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei stellt.
Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du musst dich nicht mehr um die steuerliche Einordnung deines ETFs kümmern. Wichtig ist nur, dass du einen Freistellungsauftrag einrichtest und für thesaurierende ETFs ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto hast.
10 · Checkliste
Vorabpauschale bei Dividenden-ETFs: Das Wichtigste in Kürze
Die Vorabpauschale ist für die meisten Anlegerinnen und Anleger ein überschaubares Thema. Mit den richtigen Einstellungen im Depot läuft die Besteuerung automatisch.
Du musst keine eigenen Angaben in der Steuererklärung machen, solange dein Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet ist.
Bei Dividenden-ETFs fällt die Vorabpauschale häufig nicht an, weil die Ausschüttungen den Basisertrag übersteigen. Bei thesaurierenden ETFs solltest du dagegen für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto sorgen. Die Teilfreistellung von 30 Prozent reduziert die Steuerlast auf Aktienfonds in jedem Fall.
- Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 Euro pro Person bei der Depotbank einrichten.
- Bei thesaurierenden ETFs für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto sorgen.
- Bei Dividenden-ETFs prüfen, ob die Ausschüttungen den Basisertrag übersteigen.
- Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds berücksichtigen.
- Keine eigene Steuererklärung nötig, die Depotbank führt die Steuer direkt ab.
Deine Checkliste für den Umgang mit der Vorabpauschale
Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person bei der Depotbank einrichten
Bei thesaurierenden ETFs für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto sorgen
Bei Dividenden-ETFs prüfen, ob die Ausschüttungen den Basisertrag übersteigen
Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds berücksichtigen
Keine eigene Steuererklärung nötig, die Depotbank führt die Steuer direkt ab
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