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Dividenden, Aktien und der Freistellungs­auftrag: So bleibt 2026 mehr von deinem Gewinn

Mit einem Freistellungs­auftrag für deine Dividenden und Aktiengewinne nutzt du den Sparer-Pauschbetrag direkt bei deiner Bank. So verhinderst du, dass auf deine Kapitalerträge automatisch Abgeltungs­teuer abgeführt wird, die du dir später mühsam zurückholen müsstest.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.
  • Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen, die Summe darf deinen persönlichen Freibetrag aber nicht überschreiten.
  • Zu viel gezahlte Steuern auf Kapitalerträge holst du dir über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurück.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag für Dividenden und Aktien?

Der Freistellungsauftrag ist deine Anweisung an die Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. Er ist das Werkzeug, um den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag im laufenden Jahr zu nutzen.

Ein Freistellungsauftrag ist deine schriftliche Anweisung an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zu einer von dir festgelegten Höhe ohne Steuerabzug zu behandeln. Er wirkt nur bei der Bank oder dem Broker, bei dem du ihn einreichst. Du kannst ihn jederzeit für das laufende Kalenderjahr ändern, neu verteilen oder widerrufen.

Für die Bank ist dieser Auftrag die Grundlage, bei Dividenden, Zinsen oder Verkaufsgewinnen nicht automatisch Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einzubehalten. Ohne diesen Auftrag führt das Institut die Steuer auch dann ab, wenn deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro bleiben.

Der Auftrag gilt immer nur für das jeweilige Institut. Hast du mehrere Konten oder Depots, benötigst du für jedes Institut einen eigenen Freistellungsauftrag, wenn du dort Erträge steuerfrei vereinnahmen willst.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag für Kapitalerträge

Eine Anweisung an dein Kreditinstitut, Erträge wie Dividenden, Zinsen und Verkaufsgewinne bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu behandeln.

Der Auftrag gilt nur für das Institut, bei dem du ihn einreichst, und kann jederzeit für das laufende Kalenderjahr geändert oder widerrufen werden.

02 · Vergleich

Sparer-Pauschbetrag und Steuerfreibetrag: Deine steuerfreien 1000 Euro

Der Sparer-Pauschbetrag ist der zentrale Steuerfreibetrag für alle Kapitalerträge. Er wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern nur wenn du ihn über einen Freistellungsauftrag oder die Steuererklärung geltend machst.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro pro Person. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr. Dieser gemeinsame Betrag gilt unabhängig davon, bei welchem der beiden Partner die Erträge anfallen.

Der Freibetrag umfasst alle Kapitalerträge, also Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne aus Aktien, Fonds und ETFs. Du kannst den Betrag frei auf deine Konten und Depots verteilen, solange die Summe aller Freistellungsaufträge deinen persönlichen Höchstbetrag nicht überschreitet.

Für Einzelkonten oder Depots, die nur auf den Namen eines Partners lauten, kann ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden. So lassen sich bis zu 2000 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei vereinnahmen, auch wenn die Anlagen formal nur einer Person zugeordnet sind.

So unterscheiden sich die Freibeträge für deine Kapitalerträge im Jahr 2026
EinzelpersonZusammenveranlagte Ehepaare
Höhe des Sparer-Pauschbetrags1000 Euro pro Jahr2000 Euro pro Jahr
Aufteilung des FreibetragsFrei auf eigene Konten und Depots verteilbarGemeinsamer Betrag, frei auf beide Partner und alle Konten verteilbar
GültigkeitGilt für alle Kapitalerträge der PersonGilt unabhängig davon, bei wem die Erträge anfallen

03 · Kosten

Abgeltungs­teuer und Kapitalertragsteuer: Was wird fällig?

Sobald deine Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen, führt die Bank die Abgeltungsteuer ab. Diese pauschale Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten, daher auch der Begriff Kapitalertragsteuer.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf die übersteigenden Erträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent, je nach Bundesland.

Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, nur 70 Prozent der Erträge aus solchen Fonds werden besteuert. Diese Regel reduziert die Steuerlast für Fondsanleger spürbar.

Die Bank führt die einbehaltenen Beträge direkt an das Finanzamt ab. Du musst deine Kapitalerträge in der Steuererklärung grundsätzlich nicht gesondert angeben, es sei denn, du willst zu viel gezahlte Steuern zurückholen oder eine Günstigerprüfung beantragen.

Abgaben auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags

Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer)25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (je nach Bundesland)8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer

04 · Schritt für Schritt

So richtest du einen Freistellungs­auftrag für deine Dividenden ein

Den Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei deiner Bank oder deinem Broker. Der Ablauf ist standardisiert und benötigt nur wenige Angaben von dir.

Der Weg führt im Onlinebanking, in der App deines Instituts, per Formular oder persönlich in einer Filiale. Speichere die Bestätigung deiner Bank für deine Unterlagen.

Für den Auftrag benötigst du deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Steueridentifikationsnummer. Bei einem gemeinsamen Auftrag für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sind die Angaben beider Personen erforderlich, einschließlich beider Steueridentifikationsnummern.

  • Du legst fest, wie viel von deinem Sparer-Pauschbetrag dieses Institut berücksichtigen soll.
  • Die Summe aller deiner Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten.
  • Du kannst den Auftrag befristen oder unbefristet erteilen, er gilt dann bis zu einer Änderung oder einem Widerruf.
01

Zugang wählen

Du erreichst den Freistellungsauftrag im Onlinebanking, in der App deiner Bank, per Formular oder persönlich in einer Filiale.

02

Persönliche Daten angeben

Nötig sind dein Name, dein Geburtsdatum und deine Steueridentifikationsnummer. Bei einem gemeinsamen Auftrag für Ehepaare werden die Daten beider Personen benötigt.

03

Betrag festlegen

Du legst fest, wie viel von deinem Sparer-Pauschbetrag dieses Institut berücksichtigen soll. Die Summe aller deiner Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten.

04

Gültigkeit bestimmen

Du kannst den Auftrag befristen oder unbefristet erteilen. Ein unbefristeter Auftrag gilt, bis du ihn änderst oder widerrufst.

05

Bestätigung aufbewahren

Speichere die Bestätigung deiner Bank für deine Unterlagen. Sie dient als Nachweis für die erteilte Freistellung.

05 · Was gilt

Für welche Kapitalerträge gilt der Freistellungs­auftrag?

Der Freistellungsauftrag deckt die gängigen Einkünfte aus Geldanlagen ab. Nicht für alle Anlageformen ist er notwendig oder sinnvoll.

Dazu gehören Dividenden aus Aktien, Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Ausschüttungen und Kursgewinne aus ETFs, Zinserträge aus Anleihen sowie Zinsen auf Bankeinlagen, Tagesgeld und Bausparguthaben.

Nicht für alle Anlageformen ist der Auftrag notwendig. Erträge in der Ansparphase der Riester-Rente bleiben steuerfrei, dafür brauchst du keinen Freistellungsauftrag. Erst die späteren Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag musst du versteuern, das nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Liegt deiner Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, zahlt sie Kapitalerträge ebenfalls ohne Steuerabzug aus. In diesem Fall ist ein Freistellungsauftrag für diese Erträge nicht erforderlich.

Freistellungsauftrag sinnvoll

·Dividenden aus Aktien
·Kursgewinne aus Aktienverkäufen
·Ausschüttungen und Kursgewinne aus ETFs
·Zinserträge aus Anleihen
·Zinsen auf Bankeinlagen und Tagesgeld
·Zinsen auf Bausparguthaben

Kein Freistellungsauftrag nötig

·Erträge in der Ansparphase der Riester-Rente (nachgelagerte Besteuerung)
·Kapitalerträge, für die eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt

06 · Fehler vermeiden

Freistellungs­auftrag auf mehrere Banken verteilen

Hast du Konten oder Depots bei verschiedenen Instituten, kannst du deinen Sparer-Pauschbetrag aufteilen. Die Verteilung sollte zu deinen erwarteten Erträgen passen, sonst verschenkst du Freibetrag.

Orientierst du dich dabei an der Höhe der erwarteten Zinserträge, Dividenden oder weiteren Kapitalerträge, vermeidest du unnötigen Steuerabzug. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.

Ein ungünstig verteilter Freistellungsauftrag führt zu unnötigem Steuerabzug. Erteilst du zum Beispiel einer Bank einen Auftrag über 700 Euro, stehen dir für andere Institute noch 300 Euro zur Verfügung. Liegen deine Erträge bei der ersten Bank aber nur bei 600 Euro, verschenkst du 100 Euro Freibetrag, während ein anderes Institut Steuern abführt.

  • Die Summe aller Freistellungsaufträge übersteigt 1000 Euro pro Person, das Finanzamt besteuert die zu viel freigestellten Beträge nachträglich.
  • Der Freibetrag ist ungünstig verteilt, ein Institut schöpft den Auftrag nicht aus, während ein anderes Institut Steuern abführt.
  • Nach der Eröffnung eines neuen Depots wird vergessen, den bestehenden Freistellungsauftrag anzupassen.
  • Bei einer Heirat oder Scheidung wird der gemeinsame Freistellungsauftrag nicht aktualisiert.

Typische Fehler bei der Verteilung des Freistellungsauftrags

·Die Summe aller Freistellungsaufträge übersteigt 1000 Euro pro Person. Das Finanzamt besteuert die zu viel freigestellten Beträge nachträglich.
·Der Freibetrag ist ungünstig verteilt. Ein Institut schöpft den Auftrag nicht aus, während ein anderes Institut Steuern abführt, obwohl noch Freibetrag vorhanden gewesen wäre.
·Nach der Eröffnung eines neuen Depots wird vergessen, den bestehenden Freistellungsauftrag anzupassen.
·Bei einer Heirat oder Scheidung wird der gemeinsame Freistellungsauftrag nicht aktualisiert.

07 · Schritt für Schritt

Steuererklärung und Anlage KAP: So holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, wurde auf deine Dividenden und Gewinne Abgeltungsteuer einbehalten. Diese holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück.

Deine Bank stellt dir dafür eine Jahressteuerbescheinigung aus, sie enthält die Höhe deiner Kapitalerträge und der bereits abgeführten Kapitalertragsteuer.

Die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung überträgst du in die Anlage KAP deiner Steuererklärung. Dort trägst du auch deinen Sparer-Pauschbetrag ein, falls er noch nicht berücksichtigt wurde. Je nach Art der Kapitalerträge können zusätzliche Anlagen erforderlich sein, zum Beispiel KAP-INV bei bestimmten Investmenterträgen oder KAP-BET bei Beteiligungen.

  • Jahressteuerbescheinigung deiner Bank anfordern.
  • Anlage KAP ausfüllen und Kapitalerträge sowie abgeführte Steuer eintragen.
  • Günstigerprüfung beantragen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
  • Für das laufende und zukünftige Kalenderjahre einen Freistellungsauftrag einrichten.
01

Jahressteuerbescheinigung anfordern

Deine Bank stellt dir eine Jahressteuerbescheinigung aus. Sie enthält die Höhe deiner Kapitalerträge und der bereits abgeführten Kapitalertragsteuer.

02

Anlage KAP ausfüllen

Übertrage die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung in die Anlage KAP deiner Steuererklärung. Trage dort auch deinen Sparer-Pauschbetrag ein, falls er noch nicht berücksichtigt wurde.

03

Günstigerprüfung beantragen

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann den für dich günstigeren Steuersatz an.

04

Verlustverrechnung prüfen

In der Steuererklärung kannst du Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen verrechnen lassen. Aktienverluste sind dabei nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.

08 · Im Vertrag

Nichtveranlagungs­bescheinigung: Wenn du gar keine Steuern zahlen musst

Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kannst du dir eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt ausstellen lassen. Damit entfällt der Steuerabzug auf Kapitalerträge vollständig.

Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2026 12.348 Euro pro Jahr zuzüglich des Sonderausgaben-Pauschbetrags von 36 Euro. Die Bescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt.

Legst du die Bescheinigung deiner Bank vor, zahlt sie Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer aus. Das gilt auch, wenn deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Für Studierende mit geringem Einkommen kann das den Steuerabzug auf Kapitalerträge vollständig vermeiden.

Den Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung erhältst du als Vordruck bei deinem zuständigen Finanzamt oder auf den Webseiten der Finanzverwaltung. Wende dich bei Fragen direkt an dein Finanzamt.

Voraussetzungen und Wirkung der NV-Bescheinigung

VoraussetzungEinkommenDein zu versteuerndes Einkommen liegt so niedrig, dass du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro pro Jahr zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag.
WirkungSteuerabzugLegst du die Bescheinigung deiner Bank vor, zahlt sie Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer aus. Das gilt auch, wenn deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
GültigkeitDauerDie Nichtveranlagungsbescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Danach musst du sie neu beantragen.

09 · Was gilt

Verlustverrechnung bei Aktien und Dividenden

Verluste aus Kapitalanlagen mindern deine Steuerlast. Die Regeln zur Verlustverrechnung sind jedoch nicht für alle Anlageklassen gleich.

Verluste aus Aktienverkäufen kannst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Verluste aus Fonds, ETFs und Zinsanlagen lassen sich dagegen mit Gewinnen aus Fonds, ETFs, Zinsen und Dividenden verrechnen.

Eine Verrechnung von Aktienverlusten mit Zinserträgen oder Dividenden ist nicht möglich. Ebenso wenig kannst du Verluste aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnen. Die Bank berücksichtigt die Verlustverrechnung automatisch im Rahmen der Abgeltungsteuer.

Für dich bedeutet das: Realisierst du Aktienverluste, solltest du prüfen, ob im selben Jahr oder in Folgejahren Aktiengewinne anfallen, mit denen die Verluste verrechnet werden können. Die Bank führt einen Verlusttopf und verrechnet Verluste auch über den Jahreswechsel hinweg.

Verrechenbar mit

·Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen
·Verluste aus Fonds und ETFs mit Gewinnen aus Fonds, ETFs, Zinsen und Dividenden
·Verluste aus Zinsanlagen mit Gewinnen aus Fonds, ETFs, Zinsen und Dividenden

Nicht verrechenbar mit

·Verluste aus Aktienverkäufen mit Zinserträgen oder Dividenden
·Verluste aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

10 · Hintergrund

Günstigerprüfung: Wann sich der persönliche Steuersatz lohnt

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht immer die günstigste Option. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz darunter, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen.

Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung deiner Kapitalerträge mit deinem individuellen Einkommensteuersatz niedriger ausfällt als die pauschale Abgeltungsteuer.

Das ist vor allem für Studierende, Auszubildende oder Personen mit geringem Einkommen relevant. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, bekommst du die Differenz zur bereits abgeführten Abgeltungsteuer erstattet. Die Günstigerprüfung beantragst du in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung.

Die Günstigerprüfung lohnt sich auch, wenn du deinen Sparer-Pauschbetrag im Kalenderjahr ungünstig verteilt hast. Das Finanzamt berücksichtigt dann den gesamten Freibetrag und erstattet zu viel gezahlte Steuern.

Die Günstigerprüfung ist ein Antrag in deiner Steuererklärung. Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung deiner Kapitalerträge mit deinem individuellen Einkommensteuersatz niedriger ausfällt als die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Das ist vor allem für Studierende, Auszubildende oder Personen mit geringem Einkommen relevant. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, bekommst du die Differenz zur bereits abgeführten Abgeltungsteuer erstattet.

Die Günstigerprüfung beantragst du in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung. Sie lohnt sich auch, wenn du deinen Sparer-Pauschbetrag im laufenden Jahr nicht optimal auf deine Banken verteilt hast und deshalb zu viel Steuer einbehalten wurde.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026