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Dividenden-ETF und Freistellungs­auftrag: So nutzt du deinen Sparerpauschbetrag 2026

Mit einem Freistellungs­auftrag für deinen Dividenden-ETF führst du Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei zu. So richtest du den Auftrag richtig ein und vermeidest unnötige Abzüge.

12 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1000 EUR pro Person und 2000 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare.
  • Ohne Freistellungsauftrag behält die Depotbank Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt ein.
  • Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Depots aufteilen, darfst den Gesamtbetrag aber nicht überschreiten.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag bei einem Dividenden-ETF?

Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du bei deiner Depotbank einreichst, um Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von der Abgeltungsteuer freizustellen.

Bei einem Dividenden-ETF schüttet der Fonds regelmäßig Erträge aus, die grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen. Deine Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, diese Steuer direkt einzubehalten, sobald die Ausschüttung auf deinem Konto eingeht. Der Freistellungsauftrag ist dein schriftlicher oder digitaler Auftrag an die Bank, genau diesen automatischen Abzug bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags zu unterlassen.

Für dich bedeutet das: Ohne Freistellungsauftrag zahlst du auch dann Steuern, wenn deine gesamten Kapitalerträge im Jahr unter 1000 EUR liegen. Mit dem Auftrag bleiben Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne bis zu dieser Grenze sofort steuerfrei. Du musst dir das Geld also nicht erst über die Steuererklärung zurückholen.

Der Freistellungsauftrag ist kein Antrag beim Finanzamt, sondern ein Auftrag an deine Depotbank. Er wirkt nur bei dem Institut, bei dem du ihn einreichst.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag

Ein Auftrag an deine Depotbank, Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht automatisch zu besteuern.

Ohne diesen Auftrag behält die Bank die Steuer direkt ein, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.

02 · Was gilt

Sparerpauschbetrag: So viel bleibt 2026 steuerfrei

Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag, den du für Kapitalerträge nutzen kannst. Für 2026 gelten feste Beträge pro Person und für Paare.

Für das Jahr 2026 gilt ein Sparerpauschbetrag von 1000 EUR pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 2000 EUR. Dieser Freibetrag steht dir unabhängig davon zu, ob du studierst, arbeitest oder ausschließlich Kapitalerträge beziehst.

Zum Sparerpauschbetrag zählen alle Kapitalerträge, die du im jeweiligen Kalenderjahr erzielst. Bei einem Dividenden-ETF sind das in erster Linie die Ausschüttungen. Aber auch realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Anteilen, die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs und Zinsen aus Tagesgeld oder Anleihen verbrauchen den Freibetrag.

Nicht angerechnet werden dagegen Einkünfte aus einem Job, Mieteinnahmen oder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Sparerpauschbetrag gilt ausschließlich für Kapitalerträge im Sinne der Abgeltungsteuer.

  • Dividenden aus ausschüttenden ETFs zählen zum Freibetrag.
  • Realisierte Kursgewinne aus ETF-Verkäufen zählen zum Freibetrag.
  • Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs zählt zum Freibetrag.
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zählen nicht zum Freibetrag.

Zählt zum Freibetrag

·Dividenden aus ausschüttenden ETFs
·Realisierte Kursgewinne aus ETF-Verkäufen
·Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
·Zinsen aus Anleihen oder Tagesgeld

Zählt nicht dazu

·Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
·Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
·Mieteinnahmen
·Verluste aus Aktienverkäufen

03 · Kosten

Abgeltungs­teuer und Kapitalertragsteuer: Was die Bank einbehält

Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags führt deine Depotbank automatisch Steuern ab. Die Sätze sind einheitlich geregelt.

Die Abgeltungsteuer beträgt einheitlich 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Ertrag selbst.

Bist du Mitglied einer Kirche, die Kirchensteuer über den Staat erheben lässt, kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer hinzu. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge. Dieser Satz setzt sich zusammen aus 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 1,38 Prozent Solidaritätszuschlag.

Die Bank behält die Steuer automatisch ein, du musst dafür nichts tun. Der Freistellungsauftrag reduziert nur den Teil deiner Erträge, auf den diese Steuer überhaupt angewendet wird.

Steuerabzug auf Kapitalerträge 2026

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Mitglied)8 oder 9 % auf die Abgeltungsteuer

04 · Im Vertrag

Teilfreistellung: Warum bei Aktien-ETFs weniger Steuer anfällt

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote gilt eine Teilfreistellung. Sie reduziert die Steuerbasis deiner Dividenden-ETF-Erträge.

Das bedeutet: 30 Prozent deiner Erträge aus einem solchen Fonds bleiben steuerfrei, nur 70 Prozent werden besteuert. Die meisten klassischen Dividenden-ETFs erfüllen diese Voraussetzung, weil sie nahezu vollständig in Aktien investieren.

Für deinen Freistellungsauftrag hat das eine angenehme Folge. Bei 1000 EUR Dividende aus einem Aktien-ETF zählen steuerlich nur 700 EUR. Dein Sparerpauschbetrag wird also langsamer verbraucht, als es die reine Ausschüttungssumme vermuten lässt. Du kannst daher mehr Dividende erhalten, bevor du tatsächlich Steuern zahlst.

Die Teilfreistellung wird von der Depotbank automatisch berücksichtigt. Du musst sie nicht beantragen oder in den Freistellungsauftrag eintragen.

Teilfreistellung für Aktienfonds

Höhe der Teilfreistellung30 ProzentBei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur 70 Prozent der Dividenden und Kursgewinne werden besteuert.
VoraussetzungAktienquote mindestens 51 ProzentDer Fonds muss laut Anlagebedingungen zu mindestens 51 Prozent in Aktien investieren. Die meisten klassischen Aktien-ETFs erfüllen das.
Auswirkung auf den FreistellungsauftragGeringerer VerbrauchWeil nur 70 Prozent der Erträge steuerlich zählen, verbrauchst du deinen Sparerpauschbetrag langsamer. Bei 1000 EUR Dividende zählen nur 700 EUR.

05 · Vergleich

Ausschüttende oder thesaurierende ETFs: So wirkt der Freistellungs­auftrag

Beide ETF-Varianten werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Der Freistellungsauftrag greift bei beiden, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Bei einem ausschüttenden Dividenden-ETF greift der Freistellungsauftrag direkt bei jeder Ausschüttung. Die Bank prüft, ob dein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, und zahlt die Dividende dann ohne Steuerabzug aus. Sobald der Freibetrag aufgebraucht ist, behält sie die Abgeltungsteuer ein.

Bei einem thesaurierenden ETF fließen keine Dividenden auf dein Konto. Stattdessen reinvestiert der Fonds die Erträge automatisch. Hier greift der Freistellungsauftrag bei der jährlichen Vorabpauschale, die zu Jahresbeginn fällig werden kann. Kursgewinne werden bei thesaurierenden ETFs erst beim Verkauf besteuert, was einen Steuerstundungseffekt erzeugt.

Für den gezielten Einsatz des Freibetrags ist ein ausschüttender ETF einfacher zu handhaben. Du siehst genau, wie viel Dividende geflossen ist und ob der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft wurde.

Steuerliche Behandlung im Vergleich
Ausschüttender ETFThesaurierender ETF
ErtragszuflussDividenden werden jährlich ausgezahltErträge werden automatisch reinvestiert
Steuerlicher Anknüpfungs­punktDividende im AusschüttungsjahrVorabpauschale zu Jahresbeginn
Nutzung des Freistellungs­auftragsDirekt bei jeder AusschüttungBei der jährlichen Vorabpauschale
SteuerstundungGering, da Erträge sofort zufließenHöher, da Kursgewinne erst beim Verkauf besteuert werden

06 · Hintergrund

Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs: Das musst du wissen

Auch wenn ein thesaurierender ETF keine Dividenden auszahlt, kann jährlich eine Vorabpauschale fällig werden. Dein Freistellungsauftrag deckt auch diese ab.

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den das Finanzamt bei thesaurierenden Fonds ansetzt. Sie soll sicherstellen, dass auch bei reinvestierenden ETFs jährlich eine kleine Steuer anfällt. Die Höhe hängt vom Basiszinssatz und dem Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang ab.

Deine Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch und bucht sie von deinem Verrechnungskonto ab. Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, wird die Vorabpauschale zunächst mit deinem noch offenen Sparerpauschbetrag verrechnet. Erst wenn dieser aufgebraucht ist, zahlst du Abgeltungsteuer.

Beim späteren Verkauf des thesaurierenden ETFs wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf den Gewinn angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung derselben Erträge.

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den das Finanzamt bei thesaurierenden Fonds ansetzt. Sie soll sicherstellen, dass auch bei reinvestierenden ETFs jährlich eine kleine Steuer anfällt.

Die Höhe hängt vom Basiszinssatz und dem Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang ab. Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch und bucht sie von deinem Verrechnungskonto ab.

Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, wird die Vorabpauschale zunächst mit deinem noch offenen Sparerpauschbetrag verrechnet. Erst wenn dieser aufgebraucht ist, zahlst du Abgeltungsteuer.

Beim späteren Verkauf des thesaurierenden ETFs wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf den Kursgewinn angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung.

07 · Was gilt

Kursgewinne: Wann sie den Freistellungs­auftrag belasten

Nicht nur Dividenden, auch realisierte Kursgewinne aus ETF-Verkäufen zählen zu den Kapitalerträgen. Sie verbrauchen deinen Sparerpauschbetrag.

Verkaufst du Anteile deines Dividenden-ETFs mit Gewinn, verbraucht dieser Gewinn deinen Sparerpauschbetrag. Das gilt auch für Teilverkäufe eines thesaurierenden ETFs, wenn du gezielt Gewinne realisierst, um den Freibetrag auszunutzen.

Nicht realisierte Buchgewinne belasten den Freistellungsauftrag dagegen nicht. Solange du deine Anteile hältst und nicht verkaufst, bleibt der Sparerpauschbetrag unangetastet. Auch die automatische Wiederanlage von Dividenden zählt nicht als neuer steuerpflichtiger Vorgang.

  • Der Verkauf von ETF-Anteilen mit Gewinn verbraucht den Freibetrag.
  • Das Halten von ETF-Anteilen ohne Verkauf verbraucht den Freibetrag nicht.
  • Verluste aus ETF-Verkäufen verbrauchen den Freibetrag nicht.

Verbraucht den Freibetrag

·Verkauf von ETF-Anteilen mit Gewinn
·Teilverkauf eines thesaurierenden ETFs
·Gewinne aus einem ETF-Sparplan bei Verkauf
·Realisierte Gewinne aus einem Depotübertrag

Verbraucht ihn nicht

·Nicht realisierte Buchgewinne
·Halten von ETF-Anteilen ohne Verkauf
·Automatische Wiederanlage von Dividenden
·Verluste aus ETF-Verkäufen

08 · Schritt für Schritt

Depotbank: So richtest du den Freistellungs­auftrag ein

Den Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei der Bank oder dem Broker, bei dem dein Depot geführt wird. Der Ablauf ist in der Regel digital möglich.

In den meisten Fällen findest du das Formular im Online-Banking oder in der App unter den Steuerdaten. Du musst nichts ausdrucken oder unterschreiben, die Einrichtung funktioniert digital.

Bevor du den Auftrag erteilst, prüfe, ob deine Steuer-ID und dein Kirchensteuermerkmal bei der Depotbank hinterlegt sind. Ohne diese Daten kann der Auftrag nicht korrekt zugeordnet werden. Anschließend legst du die Höhe fest und bestimmst die Gültigkeit.

01

Steuerdaten prüfen

Stelle sicher, dass deine Steuer-ID und dein Kirchensteuermerkmal bei der Depotbank hinterlegt sind. Ohne diese Daten kann der Auftrag nicht korrekt zugeordnet werden.

02

Höhe festlegen

Trage den gewünschten Betrag ein. Du kannst den vollen Sparerpauschbetrag von 1000 EUR oder einen Teilbetrag angeben, wenn du mehrere Depots nutzt.

03

Gültigkeit bestimmen

Der Freistellungsauftrag gilt in der Regel bis auf Widerruf. Du kannst ihn jederzeit ändern oder löschen, wenn sich deine Depotstruktur ändert.

04

Bestätigung abwarten

Nach der Einrichtung zeigt dir die Depotbank den freigestellten Betrag an. Ab sofort werden Erträge bis zu dieser Höhe ohne Steuerabzug gutgeschrieben.

09 · Fehler vermeiden

Freistellungs­auftrag aufteilen: So vermeidest du Fehler bei mehreren Depots

Nutzt du mehrere Depots oder hast zusätzlich ein Tagesgeldkonto, musst du den Sparerpauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Aufträge darf den Freibetrag nicht überschreiten.

Erteilst du bei mehreren Banken jeweils den vollen Freibetrag, überschreitest du die Grenze und riskierst Nachfragen vom Finanzamt.

Ein häufiger Fehler ist auch, den Freistellungsauftrag nach einem Depotwechsel bei der alten Bank nicht zu löschen. Dann blockiert der alte Auftrag weiterhin einen Teil deines Freibetrags, obwohl dort keine Erträge mehr anfallen. Prüfe daher bei jedem Wechsel, ob du alle Aufträge aktualisierst.

  • Du erteilst bei mehreren Banken jeweils den vollen Freibetrag und überschreitest so den Sparerpauschbetrag.
  • Du vergisst, den Freistellungsauftrag nach einem Depotwechsel bei der alten Bank zu löschen.
  • Du richtest keinen Freistellungsauftrag ein und holst dir zu viel einbehaltene Steuer erst über die Steuererklärung zurück.
  • Du berücksichtigst die Teilfreistellung nicht und verschenkst so ungenutzten Freibetrag bei Aktien-ETFs.

Typische Fehler beim Freistellungsauftrag

·Du erteilst bei mehreren Banken jeweils den vollen Freibetrag und überschreitest so den Sparerpauschbetrag.
·Du vergisst, den Freistellungsauftrag nach einem Depotwechsel bei der alten Bank zu löschen.
·Du richtest keinen Freistellungsauftrag ein und lässt dir zu viel einbehaltene Steuer erst über die Steuererklärung zurückholen.
·Du berücksichtigst die Teilfreistellung nicht und verschenkst so ungenutzten Freibetrag bei Aktien-ETFs.
·Du änderst deine Kirchensteuerdaten nicht und die Bank führt weiterhin Kirchensteuer ab, obwohl du ausgetreten bist.

10 · Im Vertrag

NV-Bescheinigung: Wann sie den Freistellungs­auftrag ersetzt

Die NV-Bescheinigung ist eine Alternative für Anlegerinnen und Anleger, deren Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie befreit von der Abgeltungsteuer.

Sie befreit dich vollständig von der Abgeltungsteuer, nicht nur bis zum Sparerpauschbetrag. Das Finanzamt stellt sie auf Antrag aus, wenn dein zu versteuerndes Einkommen niedrig genug ist.

Für Studierende ohne oder mit geringem Einkommen kann die NV-Bescheinigung interessant sein. Sie wirkt bei allen Kapitalerträgen, unabhängig von deren Höhe. Der Freistellungsauftrag wirkt dagegen nur bis 1000 EUR pro Person und Jahr.

Die NV-Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag, du kannst sie bei deiner Depotbank hinterlegen. Sie gilt für maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

NV-Bescheinigung im Überblick

ZweckSteuerbefreiungDie NV-Bescheinigung befreit dich vollständig von der Abgeltungsteuer, nicht nur bis zum Sparerpauschbetrag.
VoraussetzungGeringes EinkommenDu bekommst sie nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Das Finanzamt prüft das auf Antrag.
Abgrenzung zum FreistellungsauftragVollständige FreistellungDer Freistellungsauftrag wirkt nur bis 1000 EUR. Die NV-Bescheinigung stellt alle Kapitalerträge steuerfrei, solange dein Gesamteinkommen niedrig bleibt.

11 · Checkliste

Steuererklärung: Wann du trotz Freistellungs­auftrag aktiv werden musst

Der Freistellungsauftrag erspart dir in vielen Fällen die Steuererklärung. In bestimmten Konstellationen lohnt sich die Anlage KAP trotzdem.

Die Bank führt die Steuern automatisch ab, und mit dem Freibetrag bleibt ein Teil deiner Erträge steuerfrei. In bestimmten Konstellationen lohnt sich die Anlage KAP trotzdem.

Hast du ausländische Quellensteuer gezahlt, die nicht vollständig angerechnet wurde, kannst du dir den Rest über die Steuererklärung zurückholen. Auch wenn deine einbehaltene Kirchensteuer zu hoch war, weil du zwischenzeitlich ausgetreten bist, lohnt sich die Prüfung.

  • Du hast den Sparerpauschbetrag auf mehrere Depots aufgeteilt und willst die korrekte Verrechnung nachweisen.
  • Du hast ausländische Quellensteuer gezahlt und möchtest sie anrechnen lassen.
  • Deine einbehaltene Kirchensteuer war zu hoch, weil du zwischenzeitlich ausgetreten bist.
  • Du hast Verluste aus Aktienverkäufen, die du mit Gewinnen verrechnen möchtest.
  • Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent und du willst eine Günstigerprüfung beantragen.

Situationen, in denen du die Anlage KAP prüfen solltest

01

Du hast den Sparerpauschbetrag auf mehrere Depots aufgeteilt und willst die korrekte Verrechnung nachweisen.

02

Du hast ausländische Quellensteuer gezahlt und möchtest sie anrechnen lassen.

03

Deine einbehaltene Kirchensteuer war zu hoch, weil du zwischenzeitlich ausgetreten bist.

04

Du hast Verluste aus Aktienverkäufen, die du mit Gewinnen verrechnen möchtest.

12 · Hintergrund

Quellensteuer bei ausländischen Dividenden: Das gilt für deinen ETF

Viele Dividenden-ETFs investieren in ausländische Aktien. Die dort einbehaltene Quellensteuer wird auf deine deutsche Abgeltungsteuer angerechnet.

Auf Dividenden aus Ländern wie den USA oder Frankreich wird bereits im Ausland Quellensteuer einbehalten. Diese Steuer fließt nicht an das deutsche Finanzamt, sondern an den jeweiligen Staat.

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie regeln, dass die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet wird, bis zu einem bestimmten Satz. Die Anrechnung erfolgt automatisch durch deine Depotbank, wenn du einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung hinterlegt hast.

Übersteigt die ausländische Quellensteuer den anrechenbaren Betrag, kannst du den überschießenden Teil nur über die Steuererklärung geltend machen. In der Praxis betrifft das vor allem Dividenden aus Ländern ohne oder mit ungünstigem Doppelbesteuerungsabkommen.

Bei Aktien aus Ländern wie den USA oder Frankreich wird auf Dividenden bereits im Ausland Quellensteuer einbehalten. Diese Steuer fließt nicht an das deutsche Finanzamt.

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie regeln, dass die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet wird, bis zu einem bestimmten Satz.

Die Anrechnung erfolgt automatisch durch deine Depotbank, wenn du einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung hinterlegt hast. Du musst dafür in der Regel nichts unternehmen.

Übersteigt die ausländische Quellensteuer den anrechenbaren Betrag, kannst du dir den überschüssigen Teil in manchen Fällen über die Steuererklärung zurückholen. Das betrifft vor allem Dividenden aus Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026