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Dividende und Abgeltungs­steuer: So viel Steuern zahlst du 2026

Auf Dividenden fällt die Abgeltungs­steuer an. Sie beträgt 25 Prozent, dazu kommen Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Abgeltungssteuer auf Dividenden beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bleibt bei Kapitalerträgen wie Dividenden steuerfrei.
  • Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst du den automatischen Steuerabzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags.
  • Bei niedrigem Einkommen kann eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung zu einer Steuererstattung führen.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­steuer auf Dividenden?

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten, also von deiner Bank oder deinem Broker.

Für dich als Studierende bedeutet die Abgeltungssteuer auf Dividenden eine klare, pauschale Besteuerung deiner Kapitalerträge. Deine Bank oder dein Broker behält die Steuer direkt ein, sobald dir eine Dividende gutgeschrieben wird. Damit ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten, du musst sie also nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben, wenn du keine weiteren Gründe dafür hast.

Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent auf die Bruttodividende. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Abgeltungswirkung vereinfacht die Steuererklärung für viele Anleger erheblich, da die Bank die steuerlichen Pflichten übernimmt.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer auf Dividenden

Eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Sie wird von deutschen Finanzinstituten direkt an das Finanzamt abgeführt.

Mit dem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Steuerlast auf deine Dividende?

Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchensteuerpflicht ab. Der Solidaritätszuschlag kommt immer hinzu.

Die Gesamtbelastung deiner Dividende hängt davon ab, ob du kirchensteuerpflichtig bist. Ohne Kirchensteuer zahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, was eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent ergibt. Die Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe die Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer, daher liegt der reine Abgeltungssteuersatz bei Kirchenmitgliedern leicht unter 25 Prozent.

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Gesamtbelastung mit 8 Prozent Kirchensteuer 27,82 Prozent. In allen anderen Bundesländern liegt sie bei 27,99 Prozent, da dort der Kirchensteuersatz 9 Prozent beträgt. Diese Werte gelten für das Jahr 2026.

Gesamte Steuerbelastung auf Dividenden im Jahr 2026
Ohne KirchensteuerMit 8 % Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg)Mit 9 % Kirchensteuer (andere Bundesländer)
Abgeltungs­steuer25,00 %24,51 %24,45 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,35 %1,34 %
Kirchensteuer0,00 %1,96 %2,20 %
Gesamtbelastung26,38 %27,82 %27,99 %

03 · Schritt für Schritt

So wird die Steuer auf Dividenden einbehalten

Der Steuerabzug läuft automatisch. Deine Bank oder dein Broker führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab.

Der Steuerabzug auf deine Dividenden läuft vollständig automatisch ab, du musst dich um nichts kümmern. Sobald ein Unternehmen eine Dividende ausschüttet, schreibt deine Bank dir den Betrag auf deinem Verrechnungskonto gut. Gleichzeitig berechnet sie die fällige Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf die Bruttodividende.

Die Bank behält die errechnete Steuer ein und führt sie zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt ab. Du erhältst nur den Nettobetrag auf deinem Konto. Am Jahresende bekommst du eine Steuerbescheinigung, die alle einbehaltenen Steuern ausweist und als Beleg für deine Unterlagen dient.

01

Dividendenzahlung

Ein Unternehmen schüttet eine Dividende aus. Deine Bank schreibt dir den Betrag auf deinem Verrechnungskonto gut.

02

Berechnung der Steuer

Die Bank berechnet die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf die Bruttodividende. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

03

Automatischer Abzug

Die Bank behält die errechnete Steuer ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Du erhältst nur den Nettobetrag.

04

Dokumentation

Du bekommst eine Steuerbescheinigung oder einen Jahresbericht, der die einbehaltenen Steuern ausweist. Diese Belege sind wichtig für deine Steuererklärung.

04 · Was gilt

Worauf fällt die Abgeltungs­steuer an?

Nicht nur Bardividenden sind steuerpflichtig. Auch andere Erträge aus deinem Depot zählen zu den Kapitalerträgen.

Die Abgeltungssteuer betrifft nicht nur Bardividenden, sondern nahezu alle Erträge aus deinem Depot. Dazu zählen Zinsen von Anleihen oder Tagesgeld, realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Aktien sowie Erträge aus Investmentfonds und ETFs. Auch Ausschüttungen von Genossenschaftsanteilen sind steuerpflichtig.

Keine Abgeltungssteuer fällt an, solange du Wertpapiere nur hältst und nicht verkaufst. Nicht realisierte Kursgewinne, also die reine Wertsteigerung in deinem Depot, bleiben steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei ist die Rückzahlung deines ursprünglich investierten Anlagebetrags, da nur der Gewinn besteuert wird.

Abgeltungssteuer fällt an

·Bardividenden von Aktien
·Zinsen von Anleihen oder Tagesgeld
·Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Aktien
·Erträge aus Investmentfonds und ETFs
·Ausschüttungen von Genossenschaftsanteilen

Keine Abgeltungssteuer

·Nicht realisierte Kursgewinne (Wertsteigerung im Depot)
·Rückzahlung des ursprünglichen Anlagebetrags
·Steuerfreie Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags
·Gewinne aus dem Verkauf von vor 2009 gekauften Alt-Aktien

05 · Kosten

So sparst du Steuern mit dem Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein steuerfreier Grundfreibetrag für Kapitalerträge. Er liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr.

Als ledige Person kannst du im Jahr 2026 insgesamt 1000 Euro an Dividenden, Zinsen und realisierten Kursgewinnen steuerfrei vereinnahmen. Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr.

Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, nicht pro Anlageform. Du kannst ihn über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank nutzen, damit die Bank bis zu dieser Höhe keine Abgeltungssteuer einbehält. Ohne einen solchen Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab.

Steuerfreier Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2026

Ledige1000 EUR
Zusammenveranlagte Ehepaare2000 EUR

06 · Im Vertrag

Freistellungs­auftrag oder Nichtveranlagungs­bescheinigung?

Beide Instrumente verhindern den automatischen Steuerabzug. Sie unterscheiden sich aber in ihrer Zielgruppe und Wirkung.

Der Freistellungsauftrag ist für alle Anleger geeignet. Du erteilst deiner Bank einen schriftlichen Auftrag, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro als Ledige oder 2000 Euro als Ehepaar nicht zu besteuern.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist dagegen für Geringverdiener gedacht. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du beim Finanzamt eine solche Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung weist du deine Bank an, überhaupt keine Abgeltungssteuer einzubehalten, unabhängig von der Höhe deiner Kapitalerträge.

Zwei Wege, den Steuerabzug zu verhindern

FreistellungsauftragFür alle AnlegerDu erteilst deiner Bank einen Auftrag, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro (Ledige) oder 2000 Euro (Ehepaare) nicht zu besteuern. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf diese Beträge nicht überschreiten.
NichtveranlagungsbescheinigungFür GeringverdienerWenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Damit weist du deine Bank an, überhaupt keine Abgeltungssteuer einzubehalten.

07 · Checkliste

Wann lohnt sich die Anlage KAP?

Die Anlage KAP ist Teil deiner Einkommensteuererklärung. In bestimmten Fällen bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurück.

Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du mit der Günstigerprüfung die Differenz zur Abgeltungssteuer erstattet bekommen. Das ist oft bei Studierenden mit geringem Einkommen der Fall.

Weitere Gründe für die Abgabe sind falsch verteilte Freistellungsaufträge, nicht angerechnete ausländische Quellensteuern oder Kapitalerträge von ausländischen Konten, die deine Bank nicht automatisch versteuert hat. Auch Erstattungszinsen vom Finanzamt, die nicht automatisch besteuert wurden, trägst du in der Anlage KAP ein.

Diese Fälle sprechen für die Abgabe der Anlage KAP

01

Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent, dann lohnt die Günstigerprüfung.

02

Du hast Freistellungsaufträge falsch verteilt und dadurch zu viel Steuern gezahlt.

03

Ausländische Quellensteuern wurden nicht auf die Abgeltungssteuer angerechnet.

04

Du hast Kapitalerträge von ausländischen Konten, die deine Bank nicht automatisch versteuert hat.

05

Du hast Erstattungszinsen vom Finanzamt erhalten, die nicht automatisch besteuert wurden.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei Dividenden und Abgeltungs­steuer

Diese Fehler führen dazu, dass du mehr Steuern zahlst als nötig. Sie lassen sich leicht vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist der vergessene Freistellungsauftrag. Ohne diesen Auftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab, obwohl dir der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro zusteht. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer zwar über die Anlage KAP zurückholen, aber erst im Folgejahr.

Ein weiterer Fehler ist die falsche Verteilung der Freistellungsaufträge auf mehrere Banken. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro als Ledige nicht überschreiten. Auch die Nichtverrechnung von Verlusten kostet dich Geld: Aktienverluste kannst du nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mit Dividenden oder Zinsen.

Diese Fehler kosten dich Geld

·Freistellungsauftrag vergessen: Ohne Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab.
·Freistellungsaufträge falsch verteilt: Die Summe über alle Banken darf 1000 Euro nicht überschreiten.
·Verluste nicht verrechnet: Aktienverluste kannst du mit Aktiengewinnen verrechnen, aber nicht mit Zinserträgen.
·Günstigerprüfung nicht beantragt: Bei niedrigem Einkommen erstattet das Finanzamt die Differenz zum persönlichen Steuersatz.
·Kirchensteuer nicht berücksichtigt: Die Kirchensteuer mindert die Abgeltungssteuer, das passiert automatisch seit 2015.

09 · Hintergrund

Verlustverrechnung bei Dividenden und Kursgewinnen

Verluste aus Kapitalerträgen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Dabei gelten klare Trennlinien zwischen den Verlusttöpfen.

Verluste aus Aktienverkäufen darfst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Ein Verlust aus dem Verkauf einer Aktie mindert also nicht deine Steuer auf Dividenden oder Zinsen.

Anders sieht es bei Verlusten aus anderen Kapitalerträgen aus, etwa aus dem Verkauf von Anleihen oder aus stillen Beteiligungen. Diese Verluste kannst du mit Dividenden, Zinsen und sonstigen Kapitalerträgen verrechnen. Deine Bank führt für dich getrennte Verlusttöpfe und trägt nicht verrechnete Verluste automatisch ins nächste Jahr vor.

Verluste aus Aktienverkäufen darfst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Ein Verlust aus dem Verkauf einer Aktie mindert also nicht deine Steuer auf Dividenden oder Zinsen.

Anders sieht es bei Verlusten aus anderen Kapitalerträgen aus, etwa aus dem Verkauf von Anleihen oder aus stillen Beteiligungen. Diese Verluste kannst du mit Dividenden, Zinsen und sonstigen Kapitalerträgen verrechnen.

Deine Bank führt für dich getrennte Verlusttöpfe. Du kannst Verluste auch über den Jahreswechsel vortragen lassen, wenn du sie nicht sofort verrechnen kannst.

Die Verlustverrechnung geschieht automatisch, wenn du alle Konten und Depots bei derselben Bank führst. Bei mehreren Banken hilft eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember des Jahres beantragen musst.

10 · Schritt für Schritt

Günstigerprüfung: Wann dein persönlicher Steuersatz zählt

Die Günstigerprüfung vergleicht deinen persönlichen Einkommensteuersatz mit der Abgeltungssteuer. Das Finanzamt wählt die günstigere Variante.

Das Finanzamt wählt automatisch die für dich günstigere Variante, wenn du die Anlage KAP abgibst und darin die Günstigerprüfung beantragst. Das geht nur im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.

Das Finanzamt berechnet deine Steuer auf Kapitalerträge einmal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer und einmal mit deinem persönlichen Steuersatz. Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent, bekommst du die Differenz erstattet. Das ist oft bei Studierenden, Rentnern oder Teilzeitkräften der Fall.

01

Antrag stellen

Du gibst die Anlage KAP ab und beantragst darin die Günstigerprüfung. Das geht nur im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.

02

Vergleich durch das Finanzamt

Das Finanzamt berechnet deine Steuer auf Kapitalerträge einmal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer und einmal mit deinem persönlichen Steuersatz.

03

Erstattung

Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent, bekommst du die Differenz erstattet. Das ist oft bei Studierenden, Rentnern oder Teilzeitkräften der Fall.

11 · Im Vertrag

Ausländische Quellensteuer auf Dividenden

Bei Dividenden aus dem Ausland behält der ausländische Staat oft eine Quellensteuer ein. Diese kannst du dir teilweise anrechnen lassen.

Diese ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, maximal jedoch 15 Prozent der Dividende. Die Anrechnung erfolgt automatisch durch deine Bank, du musst dafür nichts unternehmen.

Liegt die ausländische Quellensteuer über 15 Prozent, kannst du dir den übersteigenden Teil vom ausländischen Staat erstatten lassen. Das ist oft mit Formularen und Fristen verbunden. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die die Aufteilung des Besteuerungsrechts regeln und eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Umgang mit ausländischer Quellensteuer

AnrechnungAnrechnung auf die AbgeltungssteuerDie ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Das passiert automatisch durch deine Bank.
ErstattungBei zu hoher QuellensteuerLiegt die ausländische Quellensteuer über dem anrechenbaren Betrag, kannst du dir den übersteigenden Teil vom ausländischen Staat erstatten lassen. Das ist oft mit Formularen und Fristen verbunden.
DoppelbesteuerungsabkommenRegelt die AufteilungDeutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie legen fest, welcher Staat wie viel Steuer einbehalten darf.

Häufige Fragen

Fragen zu Dividende und Abgeltungs­steuer

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026