Ratgeber · Investieren
Dividende und Abgeltungssteuer: So viel Steuern zahlst du 2026
Auf Dividenden fällt die Abgeltungssteuer an. Sie beträgt 25 Prozent, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Abgeltungssteuer auf Dividenden beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bleibt bei Kapitalerträgen wie Dividenden steuerfrei.
- Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst du den automatischen Steuerabzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags.
- Bei niedrigem Einkommen kann eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung zu einer Steuererstattung führen.
01 · Grundlagen
Was ist die Abgeltungssteuer auf Dividenden?
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten, also von deiner Bank oder deinem Broker.
Für dich als Studierende bedeutet die Abgeltungssteuer auf Dividenden eine klare, pauschale Besteuerung deiner Kapitalerträge. Deine Bank oder dein Broker behält die Steuer direkt ein, sobald dir eine Dividende gutgeschrieben wird. Damit ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten, du musst sie also nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben, wenn du keine weiteren Gründe dafür hast.
Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent auf die Bruttodividende. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Abgeltungswirkung vereinfacht die Steuererklärung für viele Anleger erheblich, da die Bank die steuerlichen Pflichten übernimmt.
Kurz erklärt
Abgeltungssteuer auf Dividenden
Eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Sie wird von deutschen Finanzinstituten direkt an das Finanzamt abgeführt.
Mit dem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.
02 · Vergleich
Wie hoch ist die Steuerlast auf deine Dividende?
Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchensteuerpflicht ab. Der Solidaritätszuschlag kommt immer hinzu.
Die Gesamtbelastung deiner Dividende hängt davon ab, ob du kirchensteuerpflichtig bist. Ohne Kirchensteuer zahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, was eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent ergibt. Die Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe die Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer, daher liegt der reine Abgeltungssteuersatz bei Kirchenmitgliedern leicht unter 25 Prozent.
In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Gesamtbelastung mit 8 Prozent Kirchensteuer 27,82 Prozent. In allen anderen Bundesländern liegt sie bei 27,99 Prozent, da dort der Kirchensteuersatz 9 Prozent beträgt. Diese Werte gelten für das Jahr 2026.
| Ohne Kirchensteuer | Mit 8 % Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) | Mit 9 % Kirchensteuer (andere Bundesländer) | |
|---|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25,00 % | 24,51 % | 24,45 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,38 % | 1,35 % | 1,34 % |
| Kirchensteuer | 0,00 % | 1,96 % | 2,20 % |
| Gesamtbelastung | 26,38 % | 27,82 % | 27,99 % |
03 · Schritt für Schritt
So wird die Steuer auf Dividenden einbehalten
Der Steuerabzug läuft automatisch. Deine Bank oder dein Broker führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab.
Der Steuerabzug auf deine Dividenden läuft vollständig automatisch ab, du musst dich um nichts kümmern. Sobald ein Unternehmen eine Dividende ausschüttet, schreibt deine Bank dir den Betrag auf deinem Verrechnungskonto gut. Gleichzeitig berechnet sie die fällige Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf die Bruttodividende.
Die Bank behält die errechnete Steuer ein und führt sie zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt ab. Du erhältst nur den Nettobetrag auf deinem Konto. Am Jahresende bekommst du eine Steuerbescheinigung, die alle einbehaltenen Steuern ausweist und als Beleg für deine Unterlagen dient.
Dividendenzahlung
Ein Unternehmen schüttet eine Dividende aus. Deine Bank schreibt dir den Betrag auf deinem Verrechnungskonto gut.
Berechnung der Steuer
Die Bank berechnet die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf die Bruttodividende. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Automatischer Abzug
Die Bank behält die errechnete Steuer ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Du erhältst nur den Nettobetrag.
Dokumentation
Du bekommst eine Steuerbescheinigung oder einen Jahresbericht, der die einbehaltenen Steuern ausweist. Diese Belege sind wichtig für deine Steuererklärung.
04 · Was gilt
Worauf fällt die Abgeltungssteuer an?
Nicht nur Bardividenden sind steuerpflichtig. Auch andere Erträge aus deinem Depot zählen zu den Kapitalerträgen.
Die Abgeltungssteuer betrifft nicht nur Bardividenden, sondern nahezu alle Erträge aus deinem Depot. Dazu zählen Zinsen von Anleihen oder Tagesgeld, realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Aktien sowie Erträge aus Investmentfonds und ETFs. Auch Ausschüttungen von Genossenschaftsanteilen sind steuerpflichtig.
Keine Abgeltungssteuer fällt an, solange du Wertpapiere nur hältst und nicht verkaufst. Nicht realisierte Kursgewinne, also die reine Wertsteigerung in deinem Depot, bleiben steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei ist die Rückzahlung deines ursprünglich investierten Anlagebetrags, da nur der Gewinn besteuert wird.
Abgeltungssteuer fällt an
Keine Abgeltungssteuer
05 · Kosten
So sparst du Steuern mit dem Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist dein steuerfreier Grundfreibetrag für Kapitalerträge. Er liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr.
Als ledige Person kannst du im Jahr 2026 insgesamt 1000 Euro an Dividenden, Zinsen und realisierten Kursgewinnen steuerfrei vereinnahmen. Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr.
Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, nicht pro Anlageform. Du kannst ihn über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank nutzen, damit die Bank bis zu dieser Höhe keine Abgeltungssteuer einbehält. Ohne einen solchen Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab.
Steuerfreier Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2026
06 · Im Vertrag
Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung?
Beide Instrumente verhindern den automatischen Steuerabzug. Sie unterscheiden sich aber in ihrer Zielgruppe und Wirkung.
Der Freistellungsauftrag ist für alle Anleger geeignet. Du erteilst deiner Bank einen schriftlichen Auftrag, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro als Ledige oder 2000 Euro als Ehepaar nicht zu besteuern.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist dagegen für Geringverdiener gedacht. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du beim Finanzamt eine solche Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung weist du deine Bank an, überhaupt keine Abgeltungssteuer einzubehalten, unabhängig von der Höhe deiner Kapitalerträge.
Zwei Wege, den Steuerabzug zu verhindern
07 · Checkliste
Wann lohnt sich die Anlage KAP?
Die Anlage KAP ist Teil deiner Einkommensteuererklärung. In bestimmten Fällen bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurück.
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du mit der Günstigerprüfung die Differenz zur Abgeltungssteuer erstattet bekommen. Das ist oft bei Studierenden mit geringem Einkommen der Fall.
Weitere Gründe für die Abgabe sind falsch verteilte Freistellungsaufträge, nicht angerechnete ausländische Quellensteuern oder Kapitalerträge von ausländischen Konten, die deine Bank nicht automatisch versteuert hat. Auch Erstattungszinsen vom Finanzamt, die nicht automatisch besteuert wurden, trägst du in der Anlage KAP ein.
Diese Fälle sprechen für die Abgabe der Anlage KAP
Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent, dann lohnt die Günstigerprüfung.
Du hast Freistellungsaufträge falsch verteilt und dadurch zu viel Steuern gezahlt.
Ausländische Quellensteuern wurden nicht auf die Abgeltungssteuer angerechnet.
Du hast Kapitalerträge von ausländischen Konten, die deine Bank nicht automatisch versteuert hat.
Du hast Erstattungszinsen vom Finanzamt erhalten, die nicht automatisch besteuert wurden.
08 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei Dividenden und Abgeltungssteuer
Diese Fehler führen dazu, dass du mehr Steuern zahlst als nötig. Sie lassen sich leicht vermeiden.
Ein häufiger Fehler ist der vergessene Freistellungsauftrag. Ohne diesen Auftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab, obwohl dir der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro zusteht. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer zwar über die Anlage KAP zurückholen, aber erst im Folgejahr.
Ein weiterer Fehler ist die falsche Verteilung der Freistellungsaufträge auf mehrere Banken. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro als Ledige nicht überschreiten. Auch die Nichtverrechnung von Verlusten kostet dich Geld: Aktienverluste kannst du nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mit Dividenden oder Zinsen.
Diese Fehler kosten dich Geld
09 · Hintergrund
Verlustverrechnung bei Dividenden und Kursgewinnen
Verluste aus Kapitalerträgen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Dabei gelten klare Trennlinien zwischen den Verlusttöpfen.
Verluste aus Aktienverkäufen darfst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Ein Verlust aus dem Verkauf einer Aktie mindert also nicht deine Steuer auf Dividenden oder Zinsen.
Anders sieht es bei Verlusten aus anderen Kapitalerträgen aus, etwa aus dem Verkauf von Anleihen oder aus stillen Beteiligungen. Diese Verluste kannst du mit Dividenden, Zinsen und sonstigen Kapitalerträgen verrechnen. Deine Bank führt für dich getrennte Verlusttöpfe und trägt nicht verrechnete Verluste automatisch ins nächste Jahr vor.
Verluste aus Aktienverkäufen darfst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Ein Verlust aus dem Verkauf einer Aktie mindert also nicht deine Steuer auf Dividenden oder Zinsen.
Anders sieht es bei Verlusten aus anderen Kapitalerträgen aus, etwa aus dem Verkauf von Anleihen oder aus stillen Beteiligungen. Diese Verluste kannst du mit Dividenden, Zinsen und sonstigen Kapitalerträgen verrechnen.
Deine Bank führt für dich getrennte Verlusttöpfe. Du kannst Verluste auch über den Jahreswechsel vortragen lassen, wenn du sie nicht sofort verrechnen kannst.
Die Verlustverrechnung geschieht automatisch, wenn du alle Konten und Depots bei derselben Bank führst. Bei mehreren Banken hilft eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember des Jahres beantragen musst.
10 · Schritt für Schritt
Günstigerprüfung: Wann dein persönlicher Steuersatz zählt
Die Günstigerprüfung vergleicht deinen persönlichen Einkommensteuersatz mit der Abgeltungssteuer. Das Finanzamt wählt die günstigere Variante.
Das Finanzamt wählt automatisch die für dich günstigere Variante, wenn du die Anlage KAP abgibst und darin die Günstigerprüfung beantragst. Das geht nur im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.
Das Finanzamt berechnet deine Steuer auf Kapitalerträge einmal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer und einmal mit deinem persönlichen Steuersatz. Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent, bekommst du die Differenz erstattet. Das ist oft bei Studierenden, Rentnern oder Teilzeitkräften der Fall.
Antrag stellen
Du gibst die Anlage KAP ab und beantragst darin die Günstigerprüfung. Das geht nur im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.
Vergleich durch das Finanzamt
Das Finanzamt berechnet deine Steuer auf Kapitalerträge einmal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer und einmal mit deinem persönlichen Steuersatz.
Erstattung
Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent, bekommst du die Differenz erstattet. Das ist oft bei Studierenden, Rentnern oder Teilzeitkräften der Fall.
11 · Im Vertrag
Ausländische Quellensteuer auf Dividenden
Bei Dividenden aus dem Ausland behält der ausländische Staat oft eine Quellensteuer ein. Diese kannst du dir teilweise anrechnen lassen.
Diese ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, maximal jedoch 15 Prozent der Dividende. Die Anrechnung erfolgt automatisch durch deine Bank, du musst dafür nichts unternehmen.
Liegt die ausländische Quellensteuer über 15 Prozent, kannst du dir den übersteigenden Teil vom ausländischen Staat erstatten lassen. Das ist oft mit Formularen und Fristen verbunden. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die die Aufteilung des Besteuerungsrechts regeln und eine Doppelbesteuerung vermeiden.
Umgang mit ausländischer Quellensteuer
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