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FinanzbildungBezugsrecht9 Min.

Bezugsrecht Aktien So funktioniert es und was du wissen musst

Bezugsrecht bei Aktien einfach erklärt: Was es ist, wie du es nutzt oder verkaufst & was Studierende beachten müssen. Jetzt verstehen & clever entscheiden.

Bezugsrecht beiRechnerDefinition und
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Das Bezugsrecht ist das gesetzlich verankerte Recht bestehender Aktionär:innen, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien bevorzugt zu einem festgelegten Preis zu zeichnen.
  • Ziel: Verwässerungsschutz – der prozentuale Anteil am Unternehmen bleibt erhalten, wenn man das Recht ausübt.
  • Rechtsgrundlage: § 186 Aktiengesetz (AktG).
  • Wichtig: Das Bezugsrecht selbst ist ein handelbares Wertpapier mit eigenem Kurs – es entsteht automatisch bei jeder ordentlichen Kapitalerhöhung.

Bezugsrecht bei Aktien: Das Wichtigste auf einen Blick

Das Bezugsrecht ist das gesetzlich verankerte Recht bestehender Aktionär:innen, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien bevorzugt zu einem festgelegten Preis zu zeichnen.

Wenn ein Unternehmen neue Aktien ausgibt, werden bestehende Aktionär:innen nicht einfach übergangen – sie erhalten ein Bezugsrecht. Dieses Recht schützt deinen prozentualen Anteil am Unternehmen und ist gleichzeitig ein handelbares Wertpapier mit eigenem Börsenkurs. Wer das Bezugsrecht ignoriert, verschenkt unter Umständen bares Geld.

Kurz & knapp: Das Bezugsrecht gibt dir als Bestandsaktionär:in das gesetzlich verankerte Vorrecht, neue Aktien bei einer Kapitalerhöhung bevorzugt zum festgelegten Bezugspreis zu kaufen. Es entsteht automatisch, ist an der Börse handelbar und verfällt nach der Bezugsfrist wertlos – falls du nichts unternimmst. Rechtsgrundlage ist § 186 Aktiengesetz (AktG).

AUF EINEN BLICK

  • Ziel: Verwässerungsschutz – der prozentuale Anteil am Unternehmen bleibt erhalten, wenn man das Recht ausübt.
  • Rechtsgrundlage: § 186 Aktiengesetz (AktG).
  • Wichtig: Das Bezugsrecht selbst ist ein handelbares Wertpapier mit eigenem Kurs – es entsteht automatisch bei jeder ordentlichen Kapitalerhöhung.
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit dem Bezugsrecht im Versicherungs- oder Erbrecht (anderes Rechtsgebiet).
KennzahlWert
AbgeltungsteuerKann je nach persönlicher Situation variieren
SparerpauschbetragIn der Regel gesetzlich festgelegt
Soli auf die SteuerKann je nach Steuerrecht variieren

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Definition und gesetzliche Grundlage des Bezugsrechts

Schritt 1 – Hauptversammlungsbeschluss: Die AG beschließt eine Kapitalerhöhung; gleichzeitig wird das Bezugsverhältnis festgelegt (in der Regel wird festgelegt, wie viele alte Aktien einen Anspruch auf eine neue Aktie geben).

Das Bezugsrecht ist ein gesetzlich verankertes Schutzrecht für bestehende Aktionär:innen einer Aktiengesellschaft. Immer dann, wenn eine AG neues Kapital durch die Ausgabe frischer Aktien aufnimmt – man spricht von einer Kapitalerhöhung –, haben alle bisherigen Aktionär:innen das Recht, diese neuen Aktien anteilig zu erwerben, bevor sie der breiten Öffentlichkeit angeboten werden. Dieses Recht ergibt sich aus dem Aktiengesetz und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Der zentrale Schutzzweck des Bezugsrechts ist der sogenannte Verwässerungsschutz. Wenn eine Gesellschaft beispielsweise ihre Aktienanzahl erhöht, ohne dass du als Bestandsaktionär:in die Möglichkeit hättest, entsprechend neue Anteile zu erwerben, würde dein prozentualer Anteil am Unternehmen sinken – dein Stimmrecht, dein Anspruch auf Dividenden und dein wirtschaftlicher Einfluss würden anteilig reduziert. Das Bezugsrecht verhindert genau diesen Effekt: Übst du es vollständig aus, bleibt dein relativer Anteil am Unternehmen in der Regel unverändert.

Besonders wichtig für Einsteiger:innen: Das Bezugsrecht ist kein abstrakter Buchungseintrag, sondern ein eigenständiges, handelbares Wertpapier mit eigener ISIN und eigenem Börsenkurs. Es wird bei ordentlichen Kapitalerhöhungen in der Regel automatisch aus dem Aktienbestand heraus erzeugt und deinem Depot gutgeschrieben – du musst nichts beantragen. Der Kurs des Bezugsrechts an der Börse folgt im Wesentlichen einer Preisformel, kann aber durch Angebot und Nachfrage davon abweichen. Für Anleger:innen mit kleineren Depots ist das ein praktischer Einstieg in das Verständnis derivativer Wertpapiere, ohne selbst Derivate kaufen zu müssen.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2 – Ex-Tag: Ab diesem Stichtag werden Aktien 'ohne Bezugsrecht' gehandelt; wer davor hält, bekommt das Bezugsrecht gutgeschrieben.
  • Schritt 3 – Bezugsfrist: Die Frist kann variieren, in der Bezugsrechte entweder ausgeübt oder über die Börse verkauft werden können.
  • Schritt 4 – Ausgabe der neuen Aktien: Nach Ablauf der Frist werden die neuen Aktien zugeteilt.
  • Tipp für Einsteiger:innen: Broker informieren meist automatisch per Push-Meldung oder E-Mail über aktive Bezugsrechte im Depot.

Der Ablauf einer Kapitalerhöhung Schritt für Schritt

Der theoretische Wert eines Bezugsrechts lässt sich mit einer Standardformel berechnen: (Aktienkurs vor Kapitalerhöhung – Bezugspreis neue Aktie) ÷ (Bezugsverhältnis + 1).

Der Prozess, der ein Bezugsrecht entstehen lässt, beginnt auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Die Anteilseigner:innen – oder in bestimmten Fällen der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats – beschließen eine Kapitalerhöhung. Dabei wird das sogenannte Bezugsverhältnis festgelegt: Es gibt an, wie viele alte Aktien einen Anspruch auf wie viele neue Aktien begründen. Ein Verhältnis von etwa zehn zu eins bedeutet beispielsweise, dass zehn alte Aktien das Recht geben, eine neue Aktie zum Bezugspreis zu erwerben. Der Bezugspreis liegt in der Regel unter dem aktuellen Börsenkurs – das macht die Kapitalerhöhung attraktiv und sichert die Zeichnung.

Nach dem Beschluss folgt der sogenannte Ex-Tag, auch Abschlagstag genannt. Ab diesem Stichtag werden die alten Aktien „ohne Bezugsrecht" (ex Bezugsrecht) gehandelt. Wer die Aktie am oder nach dem Ex-Tag kauft, bekommt kein Bezugsrecht mehr gutgeschrieben. Wer sie davor gehalten hat, findet das Bezugsrecht automatisch in seinem Depot. Gleichzeitig fällt der Kurs der Stammaktie am Ex-Tag typischerweise um den theoretischen Wert des Bezugsrechts – das ist kein Verlust, sondern eine rechnerische Verschiebung.

Anschließend beginnt die Bezugsfrist, die je nach Unternehmen und nationaler Regulierung einige Wochen dauern kann. In dieser Zeit kannst du entweder dein Bezugsrecht ausüben – also neue Aktien zum Bezugspreis kaufen – oder das Bezugsrecht über die Börse verkaufen. Nach Ablauf der Frist werden die neuen Aktien den Zeichner:innen zugeteilt, und das Bezugsrecht wird ausgebucht. Nicht ausgeübte oder nicht verkaufte Bezugsrechte verfallen ersatzlos – ein häufiger und vermeidbarer Fehler gerade bei Anleger:innen, die ihr Depot selten im Blick haben.

AUF EINEN BLICK

  • Dieser Wert ist ein Näherungswert – der tatsächliche Börsenkurs des Bezugsrechts kann abweichen, da Angebot und Nachfrage wirken.
  • Verwässerungseffekt: Ohne Ausübung oder Verkauf des Bezugsrechts sinkt der relative Anteil am Unternehmen und der Depotwert des Altaktionärs entsprechend.
  • Merke: Auch bei kleinen Depots – selbst wenn man nur wenige Aktien hält, sollte man prüfen, ob das Bezugsrecht handelbar ist oder verfällt.
  • Kein Betrag erfunden – konkrete Zahlen immer aus den offiziellen Emissionsunterlagen (Prospekt) entnehmen.

Die Formel verstehen und den Verwässerungseffekt berechnen

Option 1 – Ausüben: Du kaufst neue Aktien zum Bezugspreis. Sinnvoll, wenn du vom Unternehmen überzeugt bist und Kapital vorhanden ist.

Der theoretische Wert eines Bezugsrechts ergibt sich aus einer klassischen Standardformel, die du dir als angehende:r Investor:in einprägen solltest. Sie lautet: (Aktienkurs vor Kapitalerhöhung − Bezugspreis der neuen Aktie) ÷ (Bezugsverhältnis + 1). Angenommen, eine Aktie notiert bei einem Beispielswert, der Bezugspreis der neuen Aktie liegt darunter, und das Bezugsverhältnis beträgt ein übliches Verhältnis (also mehrere alte für eine neue Aktie), dann ergibt sich ein theoretischer Bezugsrechtswert, der den Vorteil widerspiegelt, den du als Bestandsaktionär:in gegenüber einem Neueinsteiger genießt, der die neue Aktie nur zum vollen Marktpreis kaufen könnte.

Wichtig: Dieser theoretische Wert ist ein Näherungswert. Der tatsächliche Börsenkurs des Bezugsrechts während der Bezugsfrist kann davon abweichen, weil Angebot und Nachfrage das Handelsgeschehen prägen. Bei geringerer Liquidität – was bei kleineren AGs häufig vorkommt – können die Kurse stärker schwanken. Für dich als Anleger:in bedeutet das: Nutze Limit-Orders statt Market-Orders, wenn du Bezugsrechte über die Börse handelst, um unerwartete Abschlüsse zu vermeiden.

Der Verwässerungseffekt ist die Kehrseite der Kapitalerhöhung. Übst du dein Bezugsrecht weder aus noch verkaufst du es, sinkt dein prozentualer Anteil am Unternehmen, und dein Depot hat einen entsprechenden wirtschaftlichen Nachteil erlitten – denn der Kurs der Stammaktie ist am Ex-Tag um den Bezugsrechtswert gefallen, ohne dass du eine Kompensation erhalten hast. Gerade für Anleger:innen mit kleinen Depots, die vielleicht nur eine handvoll Aktien halten, klingt das nach einem Kleinstbetrag – doch das Prinzip zu verstehen ist wertvoll: Das Verfallenlassen von Bezugsrechten ist in der Regel ein wirtschaftlicher Fehler.

AUF EINEN BLICK

  • Option 2 – Verkaufen: Du verkaufst das Bezugsrecht über die Börse während der Bezugsfrist und realisierst sofort Erlös. Geeignet, wenn du kein frisches Kapital einsetzen möchtest.
  • Option 3 – Verfallen lassen: Wirtschaftlich meist ungünstig – du verschenkst den inneren Wert des Bezugsrechts. Nur selten rational (z. B. steuerliche Sondersituation – Steuerberater:in befragen).
  • Für Anleger:innen mit kleinem Budget besonders relevant: Bei günstigen Neobrokern oft kostenlos handelbar – Handelszeiten und etwaige Mindestgebühren können je nach Anbieter variieren und sollten vorab geprüft werden.
  • Frist beachten: Nach Ablauf der Bezugsfrist erlischt das Recht ersatzlos – Kalender-Erinnerung setzen!

Welche Option für dich sinnvoll ist

Bezugsrechte gelten steuerlich als Kapitalerträge: Gewinne aus dem Verkauf unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, je nach persönlicher Situation).

Wenn du ein Bezugsrecht in deinem Depot hast, stehen dir grundsätzlich drei Wege offen. Option 1: Ausüben. Du nutzt dein Recht und kaufst neue Aktien zum festgelegten Bezugspreis. Das macht Sinn, wenn du vom Unternehmen langfristig überzeugt bist, den Bezugspreis für attraktiv hältst und das nötige Kapital verfügbar hast. Du erhöhst dabei deinen Anteil – oder hältst ihn zumindest konstant – und profitierst vom möglichen Kursaufholpotenzial. Achte darauf, dass dein Verrechnungskonto bei deinem Broker rechtzeitig ausreichend gedeckt ist, da die Ausübung oft automatisiert abläuft.

Option 2: Verkaufen. Du veräußerst das Bezugsrecht über die Börse während der Bezugsfrist und realisierst sofort einen Erlös. Diese Option ist besonders für Anleger:innen mit begrenztem Budget geeignet: Du bekommst eine Entschädigung für den Verwässerungseffekt, ohne frisches Kapital einsetzen zu müssen. Bei manchen Broker-Plattformen kann dieser Handel günstig oder mit Gebühren verbunden sein – prüfe jedoch die Handelszeiten und etwaige Mindestgebühren vorab, da Bezugsrechte nicht immer ganztägig liquide gehandelt werden.

Option 3: Verfallen lassen. Wirtschaftlich ist das in den meisten Fällen die schlechteste Wahl. Du verzichtest auf den inneren Wert des Bezugsrechts, ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten. Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei einer komplexen steuerlichen Sondersituation – kann es Gründe geben, ein Bezugsrecht bewusst verfallen zu lassen. In solchen Fällen solltest du unbedingt eine Steuerberater:in konsultieren, bevor du untätig bleibst. Als Faustregel gilt: Wer sein Bezugsrecht weder ausübt noch verkauft, verschenkt in der Regel Geld.

AUF EINEN BLICK

  • Relevanter Freistellungsauftrag: Je nach persönlichem Sparerpauschbetrag und Anbieter zu prüfen.
  • Werbungskosten sind bei der Abgeltungsteuer in der Regel pauschal abgegolten – einzelne Broker-Gebühren sind meist nicht absetzbar.
  • Besonderheit: Werden Bezugsrechte ausgeübt statt verkauft, entstehen steuerlich zunächst keine Erträge – der Bezugspreis erhöht in der Regel die Anschaffungskosten der neuen Aktien.
  • Tipp: Bei geringen Gesamteinkünften kann eine Günstigerprüfung via Einkommensteuererklärung sinnvoll sein – individuelle Beratung einholen.

Was du steuerlich über Bezugsrechte wissen musst

Benachrichtigung: Seriöse Broker informieren per E-Mail oder Depot-Mitteilung über aktive Bezugsrechte – Spam-Ordner kontrollieren!

In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Bezugsrechten in der Regel der Abgeltungsteuer, die je nach persönlicher Situation und Kirchensteuerzugehörigkeit variieren kann. Dein inländischer Broker führt diese Steuer meist automatisch ab, sodass du in der Steuererklärung in vielen Fällen nichts weiter unternehmen musst. Dennoch lohnt ein Blick auf die Jahressteuerbescheinigung, um sicherzustellen, dass Verlustverrechnungen korrekt berücksichtigt wurden.

Besonders relevant ist der Sparer-Pauschbetrag: Als Ledige:r kannst du Kapitalerträge – also Dividenden, Zinseinnahmen und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren einschließlich Bezugsrechten – bis zu einem bestimmten jährlichen Freibetrag steuerfrei vereinnahmen. Bei zusammen veranlagten Paaren verdoppelt sich dieser Betrag in der Regel. Um diesen Freibetrag zu nutzen, musst du bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag einrichten – das geht meist in wenigen Klicks über die Depot-Oberfläche. Gerade für Anleger:innen mit kleineren Portfolios reicht der Pauschbetrag häufig aus, um Kapitalerträge vollständig steuerfrei zu halten.

Eine wichtige Besonderheit gilt, wenn du das Bezugsrecht ausübst statt verkaufst: In diesem Fall entsteht steuerlich zunächst kein Ertrag. Der Bezugspreis, den du für die neuen Aktien gezahlt hast, erhöht die steuerlichen Anschaffungskosten dieser neuen Aktien. Die Steuer fällt erst dann an, wenn du diese neuen Aktien später mit Gewinn verkaufst. Werbungskosten – etwa Ordergebühren – können bei der Abgeltungsteuer in der Regel nicht einzeln geltend gemacht werden; sie sind durch den Sparer-Pauschbetrag pauschal abgegolten.

AUF EINEN BLICK

  • Depot-Übersicht: Bezugsrechte erscheinen meist als eigene Position mit ISIN und Ablaufdatum.
  • Handel: Bezugsrechte werden an der Börse gehandelt – Limit-Order empfehlenswert, da die Liquidität oft geringer ist als bei Stammaktien.
  • Ausübung: In der Depot-Oberfläche gibt es oft einen eigenen 'Bezugsrecht ausüben'-Bereich; alternativ per Auftrag an den Kundenservice.
  • Dokumentation: Abrechnung aufbewahren – wichtig für die Steuererklärung und die korrekte Ermittlung des Einstandspreises.

So gehst du in deinem Broker-Depot praktisch vor

Unter bestimmten Bedingungen kann die Hauptversammlung das Bezugsrecht ausschließen – z. B. für Mitarbeiterprogramme oder strategische Investoren.

Der erste Schritt ist die Benachrichtigung: Seriöse Broker informieren dich in der Regel per E-Mail oder über eine Depot-Mitteilung, sobald ein Bezugsrecht für eine deiner Aktien entstanden ist. Prüfe unbedingt deinen Spam-Ordner, da solche Benachrichtigungen gelegentlich dort landen. Manche Broker zeigen die Information auch direkt im Dashboard unter einem eigenen Reiter für „Unternehmensaktionen" oder „Corporate Actions". Ignoriere diese Mitteilungen nie – die Bezugsfrist ist begrenzt, und einmal abgelaufen, gibt es in der Regel keine zweite Chance.

In der Depot-Übersicht erscheint das Bezugsrecht meist als eigenständige Position mit eigener ISIN und einem angezeigten Ablaufdatum. Achte darauf, dass du den letzten Handelstag kennst – dieser liegt oft ein bis zwei Tage vor dem offiziellen Fristende, da Transaktionen an der Börse mit einer Abwicklungszeit (Settlement) von in der Regel zwei Bankarbeitstagen einhergehen. Wer zu spät handelt, sitzt unter Umständen auf einem wertlosen Wertpapier.

Beim Handel über die Börse empfehlen Finanzpraktiker:innen eine Limit-Order statt einer Market-Order, da die Liquidität bei Bezugsrechten häufig deutlich geringer ist als bei den zugehörigen Stammaktien. Ein zu breiter Spread zwischen Kauf- und Verkaufskurs kann sonst zu einem schlechteren Ausführungskurs führen. Möchtest du das Bezugsrecht ausüben statt verkaufen, findest du in vielen Depot-Oberflächen einen speziellen Bereich „Bezugsrecht ausüben" oder „Zeichnungsauftrag" – alternativ kannst du den Kundenservice deines Brokers kontaktieren, der den Auftrag manuell aufnimmt.

Ein praktischer Tipp für Einsteiger:innen: Halte die Unterlagen zur Kapitalerhöhung – häufig ein Wertpapierprospekt oder ein vereinfachtes Informationsblatt – kurz durch. Darin stehen Bezugsverhältnis, Bezugspreis, Bezugsfrist und alle relevanten Termine. Diese Dokumente sind für börsennotierte Unternehmen öffentlich zugänglich, etwa über die Webseite der Gesellschaft oder das Unternehmensregister.

AUF EINEN BLICK

  • Folge für Kleinanleger:innen: Verwässerung ohne Kompensation – deshalb lohnt sich ein Blick in Hauptversammlungs-Protokolle.
  • Transparenz: Börsennotierte AGs müssen den Bezugsrechtsausschluss in der Regel im Bundesanzeiger veröffentlichen.
  • Als Anleger:in mit erstem Depot: Verfolge Unternehmensnachrichten deiner gehaltenen Titel regelmäßig – IR-Bereiche der Unternehmenswebseiten nutzen.

Bezugsrechtsausschluss: Was er für dich als Kleinanleger:in bedeutet

Bezugsrechte sind ein klassisches Thema für Kapitalmarkt-Einsteiger:innen – Verständnis zahlt sich langfristig aus.

Nicht bei jeder Kapitalerhöhung erhältst du automatisch ein Bezugsrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hauptversammlung das Bezugsrecht ganz oder teilweise ausschließen – die Rechtsgrundlage hierfür ist § 186 Abs. 3 AktG. Typische Anlässe sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, bei denen neue Aktien gezielt an Belegschaftsmitglieder ausgegeben werden, oder strategische Kapitalmaßnahmen, bei denen ein neuer Großinvestor Anteile direkt erhält. In solchen Fällen geht die Kapitalerhöhung an bestehenden Kleinaktionär:innen vorbei.

Beim sogenannten genehmigten Kapital – einem vorab erteilten Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung – kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen ausschließen, jedoch nur in begrenztem Umfang. Die konkrete Grenze ergibt sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsbeschluss und den Vorgaben des AktG. Für dich als Kleinanleger:in bedeutet das: Bei einer solchen Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht verwässert sich dein Anteil, ohne dass du eine Entschädigung erhältst.

Deshalb lohnt es sich, Hauptversammlungs-Protokolle und die Tagesordnung vor der Hauptversammlung zu lesen – gerade wenn du Aktionär:in eines Unternehmens bist, das häufig Kapitalmaßnahmen durchführt. Börsennotierte AGs sind verpflichtet, einen Bezugsrechtsausschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Als aufmerksame:r Investor:in kannst du dort nachverfolgen, ob und wann dein prozentualer Anteil ohne Gegenleistung sinkt. Transparenz ist das Stichwort: Informierte Aktionär:innen können auf Hauptversammlungen abstimmen und Bezugsrechtsausschlüsse im Zweifel ablehnen.

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  • Disclaimer: Diese Seite dient der allgemeinen Information; keine Anlageberatung. Für individuelle Entscheidungen Finanzberater:in oder Steuerberater:in konsultieren.

Bezugsrecht verstanden – und jetzt?

Das Bezugsrecht ist eines der grundlegenden Konzepte für alle, die in Einzelaktien investieren. Wer es versteht, trifft fundierte Entscheidungen: ausüben, verkaufen oder – nur in begründeten Ausnahmefällen – verfallen lassen. Für Anleger:innen ist das Thema besonders wertvoll, weil es zeigt, wie Kapitalmarktmechanismen und gesetzlicher Anlegerschutz ineinandergreifen. Je früher du mit dem Investieren anfängst und solche Grundlagen verstehst, desto mehr Zeit hat dein Kapital, zu wachsen.

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Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellt keine Anlageberatung, Steuerberatung oder individuelle Finanzempfehlung dar. Für persönliche Entscheidungen wende dich bitte an eine zugelassene Finanzberater:in oder Steuerberater:in.

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Häufige Fragen

Wenn du dein Bezugsrecht nicht ausübst oder es nicht rechtzeitig verkaufst, verfällt es in der Regel wertlos. Die Bank verwertet nicht ausgeübte Bezugsrechte meist zugunsten der Aktionäre, aber du erhältst dann in der Regel nur den Verkaufserlös abzüglich Gebühren, nicht den vollen Wert.

Ja, mit Bezugsrechten kannst du Verluste machen, wenn der Marktpreis des Bezugsrechts unter den Kosten liegt, die du für den Erwerb oder die Ausübung aufwendest. Zudem kann der Kurs der Aktie nach der Kapitalerhöhung fallen, sodass der Wert deiner Bezugsrechte sinkt oder ganz verschwindet.

Ein Bezugsrecht ist ein zeitlich begrenztes, direkt an deine bestehende Aktie gekoppeltes Recht, neue Aktien zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Eine Optionsanleihe oder ein Warrant ist dagegen ein eigenständiges Wertpapier, das dir das Recht einräumt, Aktien zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben, und das unabhängig von einem Aktienbesitz gehandelt werden kann.

Du erfährst von einem Bezugsrecht in der Regel über eine Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens, eine Pflichtmitteilung deiner Depotbank oder über Finanznachrichten. Zusätzlich kannst du auf der Website des Unternehmens im Bereich Investor Relations nach aktuellen Kapitalerhöhungen suchen oder deine Depotbank direkt fragen.

Grundsätzlich musst du den Verkauf oder die Ausübung von Bezugsrechten in deiner Steuererklärung angeben, da hierdurch steuerpflichtige Gewinne oder Verluste entstehen können. Die Ausübung selbst ist jedoch in der Regel kein steuerpflichtiger Vorgang; erst der spätere Verkauf der neuen Aktien oder der Verkauf der Bezugsrechte löst eine Steuerpflicht aus.

Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele alte Aktien du benötigst, um eine neue Aktie zu beziehen, zum Beispiel 10:1. Du berechnest die Anzahl der neuen Aktien, indem du deine Anzahl alter Aktien durch die erste Zahl des Verhältnisses teilst und das Ergebnis mit der zweiten Zahl multiplizierst.

Eine Kapitalerhöhung verwässert in der Regel den Aktienkurs, da sich die Anzahl der Aktien erhöht, ohne dass das Unternehmensvermögen im gleichen Maße wächst. Der Kurs fällt jedoch in der Regel nicht um den vollen Betrag, sondern um den sogenannten Bezugsrechtsabschlag, der dem rechnerischen Wert des Bezugsrechts entspricht.

Ein Bezugsrecht im klassischen Sinne gibt es bei ETFs und Fonds in der Regel nicht, da diese keine neuen Anteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgeben. Bei thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds kannst du jedoch Anteile zu einem festgelegten Ausgabepreis erwerben, ohne dass ein separates Bezugsrecht entsteht.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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