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Ausschüttender ETF für Selbstständige: So baust du dir eine flexible Altersvorsorge auf

Als Selbstständige trägst du die Verantwortung für deine Altersvorsorge selbst. Ein ausschüttender ETF kann dabei ein flexibler Baustein sein, der dir regelmäßige Erträge bringt und trotzdem langfristig Vermögen aufbaut.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Ein ausschüttender ETF zahlt dir regelmäßig Dividenden aus, die du flexibel nutzen oder reinvestieren kannst.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor Steuern.
  • Für Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, wodurch weniger Steuern anfallen.
  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs, bei Ausschüttern wird sie mit der Dividende verrechnet.

01 · Grundlagen

Was ist ein ausschüttender ETF?

Ein ausschüttender ETF sammelt die Dividenden der enthaltenen Aktien und zahlt sie regelmäßig an dich aus. Das unterscheidet ihn von thesaurierenden ETFs, die Erträge automatisch wieder anlegen.

Die Auszahlung erfolgt meist quartalsweise oder halbjährlich direkt auf dein Verrechnungskonto. Du musst dafür nichts weiter tun, die Bank übernimmt die Abwicklung automatisch.

Der Vorteil liegt in der Planbarkeit: Du erhältst regelmäßige Erträge, ohne Anteile verkaufen zu müssen. Diese Zahlungen kannst du für laufende Kosten nutzen oder manuell wieder anlegen, um den Zinseszinseffekt zu nutzen.

Die Ausschüttungen werden auf dein Verrechnungskonto überwiesen und stehen dir sofort zur Verfügung.

  • Ein ausschüttender ETF zahlt Dividenden und Zinsen direkt an dich aus.
  • Die Auszahlungen erfolgen meist quartalsweise oder halbjährlich.
  • Du entscheidest selbst, ob du die Erträge ausgibst oder reinvestierst.

Kurz erklärt

Ausschüttender ETF

Ein börsengehandelter Fonds, der die erwirtschafteten Dividenden und Zinsen in regelmäßigen Abständen an die Anleger auszahlt, statt sie automatisch zu reinvestieren.

Die Ausschüttungen erfolgen meist quartalsweise oder halbjährlich und werden auf dein Verrechnungskonto überwiesen.

02 · Vergleich

Ausschüttender oder thesaurierender ETF: Was passt zu dir?

Beide ETF-Varianten haben ihre Berechtigung in der Altersvorsorge. Deine Wahl hängt davon ab, ob du regelmäßige Erträge nutzen möchtest oder den Vermögensaufbau ohne manuelles Eingreifen bevorzugst.

Der zentrale Unterschied liegt in der Verwendung der Erträge. Ein ausschüttender ETF überweist Dividenden auf dein Konto, ein thesaurierender ETF legt sie automatisch wieder im Fonds an. Für Selbstständige mit unregelmäßigem Einkommen kann die Ausschüttung eine willkommene Liquidität sein, während die Thesaurierung den Vermögensaufbau ohne manuelles Eingreifen beschleunigt.

Steuerlich sind beide Varianten ähnlich, aber nicht identisch. Bei Ausschüttern werden Dividenden sofort als Kapitalertrag besteuert, bei Thesaurierern greift die jährliche Vorabpauschale. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für beide, sofern der Aktienanteil über 51 Prozent liegt.

Für den langfristigen Vermögensaufbau ist die Thesaurierung oft effizienter, für regelmäßige Erträge in der Entnahmephase der Ausschütter.

  • Ausschütter zahlen Dividenden aus, Thesaurierer reinvestieren sie automatisch.
  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs.
  • Deine Wahl hängt von deinem Liquiditätsbedarf und deiner Anlagestrategie ab.
Die Unterschiede zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs
Ausschüttender ETFThesaurierender ETF
ErtragsverwendungDividenden werden regelmäßig auf dein Konto überwiesenDividenden werden automatisch wieder im Fonds angelegt
ZinseszinseffektErfordert manuelle Wiederanlage der AusschüttungenLäuft automatisch und ohne dein Zutun
Steuerliche BehandlungDividenden werden sofort als Kapitalertrag besteuertJährliche Vorabpauschale wird fällig, auch ohne Ausschüttung
Flexibilität in der EntnahmephaseRegelmäßige Erträge ohne AnteilsverkaufErträge müssen durch gezielte Verkäufe realisiert werden

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Besteuerung deines ausschüttenden ETFs

Auf deine ETF-Erträge fallen Steuern an, die deine Bank automatisch abführt. Mit ein paar Stellschrauben kannst du die Steuerlast aber deutlich reduzieren.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 EUR pro Person und 2000 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei, wenn du den Auftrag eingerichtet hast.

Bei Aktien-ETFs mit mehr als 51 Prozent Aktienanteil greift die Teilfreistellung: 30 Prozent deiner Erträge bleiben steuerfrei. Auf die restlichen 70 Prozent fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent an. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen.

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast bei Aktien-ETFs um 30 Prozent.

  • Richte einen Freistellungsauftrag über 1000 EUR pro Person ein.
  • Nutze die Teilfreistellung für Aktien-ETFs mit hohem Aktienanteil.
  • Beantrage die Günstigerprüfung, wenn dein Steuersatz niedrig ist.
01

Sparer-Pauschbetrag nutzen

Richte bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag über 1000 EUR pro Person ein. Bis zu diesem Betrag bleiben deine Kapitalerträge im Jahr 2026 steuerfrei.

02

Teilfreistellung anwenden

Bei Aktien-ETFs mit mehr als 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei. Nur auf die restlichen 70 Prozent fallen Steuern an.

03

Abgeltungsteuer auf den Rest

Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Ertrag führt deine Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ab.

04

Günstigerprüfung beantragen

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du über die Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragen und zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

04 · Was gilt

Welche Rolle spielt die Vorabpauschale bei Ausschüttern?

Die Vorabpauschale wurde eingeführt, um thesaurierende Fonds fair zu besteuern. Bei ausschüttenden ETFs wird sie mit der tatsächlichen Dividende verrechnet.

Ist deine Dividende höher als die Vorabpauschale, fällt keine zusätzliche Steuer an.

Für dich relevant wird die Vorabpauschale nur, wenn dein Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist und der Fonds im Vorjahr an Wert gewonnen hat. Liegen deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR, bleibt auch die Vorabpauschale steuerfrei.

Bei ausschüttenden ETFs ist die Vorabpauschale meist durch die Dividende abgedeckt.

  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs.
  • Bei Ausschüttern wird die Dividende mit der Vorabpauschale verrechnet.
  • Unter dem Sparer-Pauschbetrag fällt keine Steuer an.

Vorabpauschale fällt an

·Bei thesaurierenden ETFs, die keine Dividenden auszahlen
·Wenn der Fonds im Vorjahr an Wert gewonnen hat
·Wenn dein Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist

Keine zusätzliche Steuer

·Bei ausschüttenden ETFs, deren Dividende höher ist als die Vorabpauschale
·Wenn deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR liegen
·Wenn der Fonds im Vorjahr keinen Wertzuwachs hatte

05 · Checkliste

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag als Selbstständige optimal

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein wichtigster Hebel, um ETF-Erträge steuerfrei zu halten. Gerade mit mehreren Depots oder Konten lohnt sich eine genaue Planung.

Beantrage bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 EUR pro Person, bei Ehepaaren gemeinsam 2000 EUR. Hast du mehrere Depots, verteilst du den Freibetrag entsprechend deiner erwarteten Erträge.

Für Kinder mit eigenem Depot kannst du zusätzliche Freibeträge nutzen. Kontrolliere jährlich, ob deine Kapitalerträge den Freibetrag überschreiten, und passe die Verteilung an. Wurde zu viel Steuer einbehalten, holst du dir das Geld über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurück.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank unnötig Steuern ab, die du später zurückholen musst.

  • Beantrage den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Depotbank.
  • Verteile den Freibetrag auf alle Depots, die du nutzt.
  • Prüfe jährlich, ob deine Erträge den Freibetrag überschreiten.

Checkliste für deinen Freistellungsauftrag

01

Beantrage einen Freistellungsauftrag über 1000 EUR pro Person bei deiner Depotbank

02

Verheiratete können gemeinsam 2000 EUR freistellen lassen

03

Verteile den Freistellungsauftrag auf mehrere Depots, wenn du bei verschiedenen Banken bist

04

Prüfe, ob du für Kinder mit eigenem Depot zusätzliche Freibeträge nutzen kannst

05

Kontrolliere jährlich, ob deine Kapitalerträge den Freibetrag überschreiten

06

Hole zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurück

06 · Kosten

Was kostet dich ein ausschüttender ETF?

Die laufenden Kosten eines ETFs sind im Vergleich zu aktiven Fonds oder Versicherungsprodukten niedrig. Trotzdem solltest du die Gebühren kennen, bevor du investierst.

Die laufenden Kosten eines ETFs werden über die Gesamtkostenquote (TER) abgebildet. Bei breiten Aktien-ETFs liegt sie meist zwischen 0,1 und 0,5 Prozent pro Jahr. Diese Kosten werden direkt im Fondsvermögen verrechnet und nicht separat von dir eingezogen.

Zusätzlich können Ordergebühren bei Einmalkäufen zwischen 0 und 10 EUR pro Ausführung anfallen. Sparplanausführungen kosten bei vielen Online-Brokern zwischen 0 und 1,50 EUR pro Rate. Depotführungsgebühren sind bei vielen Anbietern nicht mehr üblich.

Die Gesamtkostenquote eines Welt-ETF liegt meist zwischen 0,1 und 0,5 Prozent pro Jahr.

  • Vergleiche die Konditionen verschiedener Online-Broker vor der Depoteröffnung.
  • Achte auf die TER des ETFs, nicht nur auf die Ordergebühren.
  • Viele Anbieter bieten Sparpläne und Depots ohne laufende Gebühren an.

Typische Kostenpunkte bei einem ETF-Depot

Gesamtkostenquote (TER) eines Welt-ETF0,1 bis 0,5 Prozent pro Jahr
Sparplanausführungkostenfrei bei vielen Brokern

07 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Entnahmephase mit einem Ausschütter

In der Entnahmephase zeigt sich der Vorteil eines ausschüttenden ETFs: Du erhältst regelmäßige Erträge, ohne Anteile verkaufen zu müssen.

Die Ausschüttungen werden quartalsweise oder halbjährlich auf dein Konto überwiesen und können deinen Lebensunterhalt mitfinanzieren.

Bis 1000 EUR pro Person bleiben deine Dividenden im Jahr 2026 steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Reichen die Dividenden nicht aus, verkaufst du gezielt Anteile. Auf den Gewinn fällt Abgeltungsteuer an, abzüglich der Teilfreistellung von 30 Prozent.

Mit einem Ausschütter erhältst du ein Basiseinkommen, ohne Anteile verkaufen zu müssen.

  • Nutze die Ausschüttungen als regelmäßiges Einkommen im Ruhestand.
  • Schöpfe den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person aus.
  • Verkaufe Anteile nur, wenn die Dividenden nicht ausreichen.
01

Dividenden als Basiseinkommen nutzen

Deine Ausschüttungen werden quartalsweise oder halbjährlich auf dein Konto überwiesen und können deinen Lebensunterhalt mitfinanzieren.

02

Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen

Bis 1000 EUR pro Person bleiben deine Dividenden im Jahr 2026 steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

03

Bei Bedarf Anteile verkaufen

Reichen die Dividenden nicht aus, verkaufst du gezielt Anteile. Dabei fällt auf den Gewinn Abgeltungsteuer an, abzüglich der Teilfreistellung von 30 Prozent.

04

Verluste verrechnen

Hast du Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften, kannst du sie über die Verlustverrechnung mit deinen Gewinnen ausgleichen und Steuern sparen.

08 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim ETF-Sparen als Selbstständige

Viele Selbstständige machen beim Aufbau ihres ETF-Portfolios vermeidbare Fehler. Diese Punkte solltest du von Anfang an beachten.

Ein häufiger Fehler ist der fehlende Freistellungsauftrag, wodurch die Bank unnötig Steuern abführt. Ebenso problematisch ist es, Ausschüttungen nicht zu reinvestieren, wodurch der Zinseszinseffekt verloren geht. Viele Selbstständige kaufen zu viele verschiedene ETFs, statt auf einen breiten Welt-ETF zu setzen.

Die Vermischung privater und betrieblicher Gelder ist steuerlich riskant und sollte vermieden werden. Bei ausländischen Depots musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben, da die Bank keine deutsche Abgeltungsteuer abführt. Die Rürup-Rente als alleinige Altersvorsorge zu nutzen, ohne ein flexibles ETF-Portfolio aufzubauen, schränkt deine Handlungsfreiheit ein.

Ohne Freistellungsauftrag verschenkst du jährlich bis zu 1000 EUR steuerfreie Erträge.

  • Richte den Freistellungsauftrag sofort nach Depoteröffnung ein.
  • Reinvestiere Ausschüttungen, solange du sie nicht benötigst.
  • Trenne private und betriebliche Konten strikt voneinander.

Diese Fehler kosten dich Rendite

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet, wodurch die Bank unnötig Steuern abführt
·Ausschüttungen nicht reinvestiert, wodurch der Zinseszinseffekt verloren geht
·Zu viele verschiedene ETFs gekauft, statt auf einen breiten Welt-ETF zu setzen
·Private und betriebliche Gelder vermischt, was steuerlich riskant ist
·Bei ausländischen Depots die Erträge nicht in der Steuererklärung angegeben
·Die Rürup-Rente als alleinige Altersvorsorge genutzt, ohne ein flexibles ETF-Portfolio aufzubauen

09 · Vergleich

Ausschüttender ETF als Ergänzung zur Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet Steuervorteile, ist aber unflexibel und oft mit hohen Kosten verbunden. Ein ETF-Portfolio kann diese Nachteile ausgleichen.

Die Rürup-Rente bietet Steuervorteile in der Ansparphase, ist aber nicht kündbar und das Geld ist bis zur Rente festgeschrieben. Ein ETF-Portfolio gleicht diese Nachteile aus, da es jederzeit verkaufbar ist und die Sparrate flexibel angepasst werden kann. Die Kosten eines ETF-Portfolios liegen mit einer TER unter 0,5 Prozent deutlich unter den Abschluss- und Verwaltungskosten einer Rürup-Rente.

Steuerlich werden ETF-Erträge jährlich mit Abgeltungsteuer besteuert, wobei die Teilfreistellung die Last reduziert. Bei der Rürup-Rente sind die Beiträge in der Ansparphase absetzbar, die Auszahlungen später aber fast vollständig zu versteuern. Ein ausschüttender ETF kann als flexibles Standbein neben der unflexiblen Basisrente dienen.

Die Rürup-Rente ist nicht kündbar, ein ETF-Portfolio kannst du jederzeit auflösen.

  • Nutze die Rürup-Rente für den steuerlich geförderten Pflichtteil.
  • Baue parallel ein flexibles ETF-Portfolio für Liquidität auf.
  • Achte bei der Rürup-Rente auf hohe Abschlusskosten von mehreren Tausend Euro.
Rürup-Rente und ETF-Portfolio im Vergleich
Rürup-RenteETF-Portfolio
FlexibilitätNicht kündbar, Geld ist bis zur Rente festgeschriebenJederzeit verkaufbar, Sparrate flexibel anpassbar
Steuerliche BehandlungBeiträge in der Ansparphase absetzbar, Auszahlungen später zu versteuernErträge werden jährlich mit Abgeltungsteuer besteuert, Teilfreistellung reduziert die Last
KostenOft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, mehrere Tausend Euro möglichNiedrige laufende Kosten, TER meist unter 0,5 Prozent
VerfügbarkeitKein Zugriff vor Rentenbeginn, auch in finanziellen Notlagen nichtAnteile können jederzeit verkauft werden, wenn du Geld benötigst

10 · Schritt für Schritt

So baust du dein ETF-Portfolio als Selbstständige auf

Ein solides ETF-Portfolio muss nicht kompliziert sein. Mit wenigen Schritten legst du den Grundstein für deine private Altersvorsorge.

Lege zuerst deine Anlageziele fest: Überlege, wie viel Kapital du bis zum Ruhestand aufbauen möchtest und welches Risiko du tragen kannst. Dein Einkommen als Selbstständige schwankt, daher sollte deine Sparrate flexibel bleiben und in guten Monaten erhöht werden können.

Wähle einen breiten Welt-ETF auf den MSCI World oder FTSE All-World, der tausende Unternehmen weltweit abbildet. Achte auf eine niedrige Kostenquote. Eröffne dann ein Depot bei einem Online-Broker mit günstigen Konditionen und richte einen monatlichen Sparplan ein, den du bei Bedarf anpasst.

Ein einziger Welt-ETF reicht für den Anfang völlig aus.

  • Setze klare Anlageziele, bevor du investierst.
  • Wähle einen breiten Welt-ETF mit niedriger Kostenquote.
  • Richte einen flexiblen Sparplan ein, den du anpassen kannst.
01

Anlageziele festlegen

Überlege, wie viel Kapital du bis zum Ruhestand aufbauen möchtest und welches Risiko du tragen kannst. Dein Einkommen als Selbstständige schwankt, daher sollte deine Sparrate flexibel bleiben.

02

Einen breiten Welt-ETF wählen

Ein ETF auf den MSCI World oder FTSE All-World bildet tausende Unternehmen weltweit ab und reicht für den Anfang völlig aus. Achte auf eine niedrige Kostenquote.

03

Depot eröffnen und Sparplan einrichten

Vergleiche Online-Broker hinsichtlich Gebühren und Benutzerfreundlichkeit. Richte einen monatlichen Sparplan ein, den du in guten Monaten erhöhen und in schlechten pausieren kannst.

04

Freistellungsauftrag einrichten

Beantrage direkt bei der Depoteröffnung einen Freistellungsauftrag über 1000 EUR, damit deine Bank nicht unnötig Steuern auf deine Ausschüttungen abführt.

05

Regelmäßig überprüfen und anpassen

Kontrolliere einmal im Jahr die Entwicklung deines Portfolios und deine Anlageziele. Passe die Sparrate an deine aktuelle Einkommenssituation an.

11 · Was gilt

Verlustverrechnung bei ETFs: So holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück

Hast du Verluste aus Wertpapiergeschäften gemacht, kannst du sie mit Gewinnen verrechnen. Das gilt auch für Ausschüttungen aus deinem ETF.

Verluste aus Aktienverkäufen sind mit Gewinnen aus Aktien-ETFs verrechenbar. Verluste aus dem Verkauf von ETF-Anteilen kannst du mit Dividenden aus ETFs verrechnen.

Hast du Verluste bei verschiedenen Depots erzielt, kannst du sie über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zusammenführen. Nicht verrechenbar sind Verluste aus Aktien mit Zinserträgen aus Anleihen-ETFs oder Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften mit betrieblichen Einkünften.

Verluste aus verschiedenen Depots verrechnest du über die Anlage KAP.

  • Beantrage eine Verlustbescheinigung bei deiner Bank.
  • Verrechne Verluste aus Aktien-ETFs mit Dividenden aus ETFs.
  • Gib ausländische Depots immer in der Steuererklärung an.

Verrechenbar

·Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktien-ETFs
·Verluste aus dem Verkauf von ETF-Anteilen mit Dividenden aus ETFs
·Verluste aus verschiedenen Depots über die Anlage KAP in der Steuererklärung

Nicht verrechenbar

·Verluste aus Aktien mit Zinserträgen aus Anleihen-ETFs
·Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften mit betrieblichen Einkünften
·Verluste, die vor dem Jahr 2026 entstanden sind, mit aktuellen Gewinnen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026