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Freistellungs­auftrag für ausschüttende ETFs: So nutzt du 2026 deinen Sparerpauschbetrag

Bei ausschüttenden ETFs führt die Depotbank automatisch Steuern auf Dividenden ab, sobald dein Freibetrag aufgebraucht ist. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungs­auftrag stellst du sicher, dass deine Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro für Einzelpersonen und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
  • Ohne Freistellungsauftrag behält die Depotbank Abgeltungsteuer direkt an der Quelle ein.
  • Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende ETFs jährlich Steuern auslösen können.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag bei ETFs?

Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an deine Depotbank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht automatisch zu besteuern. Er wirkt wie ein Freibetrag, den du aktiv einrichten musst.

Der Freistellungsauftrag ist ein Formular oder ein Online-Auftrag, den du bei deiner Depotbank einreichst. Damit weist du das Institut an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht automatisch zu besteuern. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt ab, auch wenn dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Für ausschüttende ETFs bedeutet das konkret: Deine Dividenden werden bis zur Freibetragsgrenze ungekürzt auf dein Verrechnungskonto überwiesen. Erst wenn die Erträge den Sparerpauschbetrag übersteigen, behält die Depotbank Steuern ein. Der Freistellungsauftrag wirkt also wie ein Freibetrag, den du aktiv einrichten musst.

Du kannst den Auftrag in der Regel direkt im Online-Banking oder in der App deines Brokers erteilen. Dafür benötigst du deine Steueridentifikationsnummer, die meist bereits bei der Depotbank hinterlegt ist. Die Höhe des Freistellungsauftrags legst du selbst fest, sie darf den Sparerpauschbetrag jedoch nicht überschreiten.

Der Freistellungsauftrag ist die Voraussetzung dafür, dass deine ETF-Dividenden bis 1000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben.

Beispiel: Du erwartest im Jahr 2026 Dividenden von 800 Euro aus deinem ausschüttenden ETF. Mit einem Freistellungsauftrag über 800 Euro bleibt dieser Betrag komplett steuerfrei. Ohne Auftrag würde die Bank rund 211 Euro Steuern einbehalten.

  • Der Freistellungsauftrag gilt immer für ein Kalenderjahr und kann für die Zukunft angepasst werden.
  • Du kannst ihn bei mehreren Instituten einrichten, solange die Summe den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.
  • Eine rückwirkende Erstattung zu viel gezahlter Steuern ist nur über die Steuererklärung möglich.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag

Ein Formular oder Online-Auftrag an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von der Abgeltungsteuer freizustellen.

Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Steuer direkt ab, auch wenn dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

02 · Was gilt

Sparerpauschbetrag: Dein steuerfreier Rahmen 2026

Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag für alle Kapitalerträge eines Jahres. Für ausschüttende ETFs bedeutet das: Dividenden bis zu dieser Grenze bleiben bei aktivem Freistellungsauftrag steuerfrei.

Der Sparerpauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro für Einzelpersonen und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge eines Jahres, nicht nur für ETF-Dividenden. Auch Zinsen aus Tagesgeld, Anleihen oder realisierte Kursgewinne zählen dazu.

Bei ausschüttenden ETFs werden die Dividenden direkt mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Sobald deine gesamten Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen, fällt auf den übersteigenden Teil Kapitalertragsteuer an. Die Depotbank führt diese Steuer automatisch ab.

Für die Berechnung deiner Steuerlast ist die Teilfreistellung von 30 Prozent relevant. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur 70 Prozent fließen in die Steuerberechnung ein. Dadurch kannst du mit einem ausschüttenden Aktien-ETF rechnerisch mehr als 1000 Euro Dividenden erhalten, bevor tatsächlich Steuern fällig werden.

Beispiel: Du bist ledig und hast einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro eingerichtet. Dein Aktien-ETF schüttet 1400 Euro aus. Nach Teilfreistellung sind nur 980 Euro steuerpflichtig. Dieser Betrag liegt unter deinem Freibetrag, sodass keine Steuer anfällt.

  • Dividenden aus ausschüttenden ETFs zählen zum Sparerpauschbetrag.
  • Realisierte Kursgewinne aus ETF-Verkäufen zählen ebenfalls zum Freibetrag.
  • Nicht realisierte Kursgewinne und deine eigenen Einzahlungen zählen nicht dazu.

Zählt zum Freibetrag

·Dividenden aus ausschüttenden ETFs
·Realisierte Kursgewinne aus ETF-Verkäufen
·Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
·Zinsen aus Tagesgeld oder Anleihen

Zählt nicht zum Freibetrag

·Kursgewinne, solange sie nicht realisiert sind
·Beiträge, die du in den ETF einzahlst
·Verluste aus ETF-Verkäufen
·Ausländische Quellensteuer, die du dir separat anrechnen lässt

03 · Kosten

Kapitalertragsteuer: Was die Depotbank einbehält

Auf Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags führt deine Depotbank die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Die Höhe hängt von deinem Kirchensteuerstatus ab.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.

Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge. Bist du Mitglied einer Kirche, erhöht sich der Satz je nach Bundesland auf 27,8 oder 28,0 Prozent. Die Kirchensteuer wird ebenfalls direkt von der Depotbank einbehalten.

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage, nicht den Steuersatz. Bei einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung sind nur 70 Prozent deiner Dividenden steuerpflichtig. Auf diesen reduzierten Betrag wendet die Bank dann den vollen Steuersatz an.

Beispiel: Du hast deinen Freibetrag bereits ausgeschöpft und erhältst eine Dividende von 100 Euro aus einem Aktien-ETF. Nach Teilfreistellung sind 70 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen 26,375 Prozent Steuern an, also rund 18,46 Euro.

  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag.
  • Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
  • Die Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer beträgt 26,375 Prozent.

Steuerabzug auf ETF-Erträge über dem Freibetrag

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer26,375 %

04 · Im Vertrag

Investmentsteuergesetz: Das gilt für Fonds und ETFs

Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes werden inländische und ausländische Fonds steuerlich gleich behandelt. Für dich als ETF-Anlegerin sind vor allem die Teilfreistellung und die Vorabpauschale relevant.

Beide wirken sich direkt auf deine jährliche Steuerlast aus.

Die Teilfreistellung beträgt für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote 30 Prozent. Das bedeutet, dass 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei bleiben, unabhängig davon, ob sie aus Dividenden, Vorabpauschalen oder realisierten Kursgewinnen stammen. Für Mischfonds mit 25 bis 50 Prozent Aktienanteil liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent.

Die Vorabpauschale stellt sicher, dass auch thesaurierende ETFs jährlich besteuert werden. Sie wird auf Basis des Basiszinssatzes und des Fondswerts zu Jahresbeginn berechnet. Dein Freistellungsauftrag wird zuerst mit der Vorabpauschale verrechnet, bevor Steuern fällig werden.

Eine Spekulationsfrist gibt es für Wertpapiere, die du nach 2008 gekauft hast, nicht mehr. Kursgewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig, sobald du sie realisierst. Das gilt für ausschüttende und thesaurierende ETFs gleichermaßen.

  • Die Teilfreistellung senkt deine effektive Steuerlast bei Aktien-ETFs um 30 Prozent.
  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs, wird aber auch bei Ausschüttern geprüft.
  • Für nach 2008 gekaufte Wertpapiere gibt es keine Spekulationsfrist mehr.

Zentrale Regelungen für ETF-Anleger

Teilfreistellung30 %Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das senkt deine effektive Steuerlast.
VorabpauschaleJährlichAuch thesaurierende ETFs lösen eine jährliche Steuerzahlung aus, die deine Depotbank vom Konto einzieht. Der Freistellungsauftrag wird zuerst verrechnet.
SpekulationsfristEntfallenFür Wertpapiere, die du nach 2008 gekauft hast, gibt es keine Spekulationsfrist mehr. Kursgewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

05 · Vergleich

Ausschüttende vs. thesaurierende ETFs: So wirkt der Freistellungs­auftrag

Beide ETF-Arten nutzen den Sparerpauschbetrag, aber auf unterschiedlichem Weg. Ausschütter liefern regelmäßige Erträge, Thesaurierer erzeugen eine jährliche Vorabpauschale.

Ausschüttende ETFs liefern regelmäßige Dividenden, die direkt mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet werden. Thesaurierende ETFs erzeugen stattdessen eine jährliche Vorabpauschale, die ebenfalls den Freibetrag nutzt.

Bei ausschüttenden ETFs ist die Freibetragsnutzung einfacher. Die Dividenden laufen automatisch auf dein Verrechnungskonto, und die Depotbank verrechnet sie mit dem Freistellungsauftrag. Du musst nichts weiter tun, solange deine Ausschüttungen den Freibetrag nicht übersteigen.

Bei thesaurierenden ETFs ist der Aufwand höher. Die Vorabpauschale fällt in Niedrigzinsphasen oft gering aus, sodass der Freibetrag ungenutzt bleibt. Viele Anleger verkaufen deshalb gezielt Anteile, um Kursgewinne in Höhe des Restfreibetrags zu realisieren. Das erfordert Planung und Transaktionskosten.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für beide Varianten gleichermaßen. Sie reduziert die steuerpflichtigen Erträge unabhängig davon, ob sie aus Dividenden, Vorabpauschalen oder Kursgewinnen stammen.

  • Ausschüttende ETFs nutzen den Freibetrag automatisch über Dividenden.
  • Thesaurierende ETFs erfordern oft Teilverkäufe, um den Freibetrag voll auszuschöpfen.
  • Der Zinseszinseffekt ist bei Thesaurierern automatisch, bei Ausschüttern nur bei Wiederanlage.
Wirkung des Freistellungsauftrags nach ETF-Art
Ausschüttender ETFThesaurierender ETF
Ertrag, der den Freibetrag nutztDividenden und realisierte KursgewinneVorabpauschale und realisierte Kursgewinne
Zeitpunkt der SteuerbelastungBei jeder AusschüttungJährlich über die Vorabpauschale
ZinseszinseffektNur bei Wiederanlage der AusschüttungAutomatisch, da Erträge im Fonds verbleiben
Aufwand für FreibetragsnutzungGering, Ausschüttungen laufen automatisch aufHöher, oft sind Teilverkäufe nötig

06 · Hintergrund

Vorabpauschale: Steuer auch ohne Ausschüttung

Die Vorabpauschale stellt sicher, dass thesaurierende ETFs nicht dauerhaft steuerfrei wachsen. Sie wird jährlich berechnet und mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet.

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ertragsgröße, die das Finanzamt für thesaurierende Fonds ansetzt. Sie orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert deines ETF-Anteils zu Jahresbeginn. Dadurch wird sichergestellt, dass auch Fonds ohne Ausschüttungen jährlich besteuert werden.

Deine Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch und bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab. Ein aktiver Freistellungsauftrag wird zuerst mit der Vorabpauschale verrechnet. Liegt die Vorabpauschale unter deinem Restfreibetrag, fällt keine Steuer an.

Bei ausschüttenden ETFs wird die Vorabpauschale mit den tatsächlichen Ausschüttungen verrechnet. In der Regel fällt sie dort nur an, wenn die Ausschüttungen sehr niedrig ausfallen. Bei marktüblichen Dividendenrenditen übersteigen die Ausschüttungen die Vorabpauschale meist deutlich.

Für 2026 gilt: Der Basiszinssatz wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Er beeinflusst die Höhe der Vorabpauschale direkt. In Jahren mit niedrigem Basiszinssatz fällt die Vorabpauschale entsprechend gering aus.

  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs.
  • Sie wird jährlich berechnet und mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet.
  • Bei Ausschüttern wird sie mit den tatsächlichen Dividenden verrechnet.

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ertragsgröße, die das Finanzamt für thesaurierende Fonds ansetzt. Sie orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert deines ETF-Anteils zu Jahresbeginn.

Deine Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch und bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab. Ein aktiver Freistellungsauftrag wird zuerst mit der Vorabpauschale verrechnet.

Bei ausschüttenden ETFs wird die Vorabpauschale mit den tatsächlichen Ausschüttungen verrechnet. In der Regel fällt sie dort nur an, wenn die Ausschüttungen sehr niedrig ausfallen.

07 · Grundlagen

Teilfreistellung: 30 Prozent deiner ETF-Erträge sind steuerfrei

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Aktienfonds pauschal. Sie gilt unabhängig davon, ob du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

Die Teilfreistellung ist eine pauschale Steuerentlastung für Fondsanleger. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur 70 Prozent fließen in die Steuerberechnung ein. Das gilt für Dividenden, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne gleichermaßen.

Die Teilfreistellung wirkt unabhängig von deinem Freistellungsauftrag. Sie reduziert die Bemessungsgrundlage, bevor der Sparerpauschbetrag überhaupt zur Anwendung kommt. Dadurch kannst du mit einem Aktien-ETF rechnerisch mehr als 1000 Euro Dividenden erhalten, bevor tatsächlich Steuern fällig werden.

Für Mischfonds mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 50 Prozent beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent. Fonds mit weniger als 25 Prozent Aktienquote erhalten keine Teilfreistellung. Die meisten klassischen Aktien-ETFs erfüllen die Voraussetzung für die volle Teilfreistellung von 30 Prozent.

Beispiel: Dein Aktien-ETF schüttet 1400 Euro aus. Nach Teilfreistellung sind nur 980 Euro steuerpflichtig. Liegt dein Freistellungsauftrag bei 1000 Euro, fällt auf diese Dividende keine Steuer an, obwohl der Bruttobetrag den Freibetrag übersteigt.

  • Die Teilfreistellung senkt die steuerpflichtigen Erträge bei Aktien-ETFs um 30 Prozent.
  • Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Kursgewinne.
  • Mischfonds erhalten nur 15 Prozent Teilfreistellung.

Kurz erklärt

Teilfreistellung für Aktienfonds

Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur 70 Prozent der Erträge fließen in die Steuerberechnung ein.

Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne gleichermaßen.

08 · Schritt für Schritt

Verlustverrechnung und Verlustbescheinigung: So gleicht du Gewinne aus

Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Dafür führt deine Depotbank einen Verlusttopf, oder du beantragst eine Verlustbescheinigung für die Steuererklärung.

Verkaufst du Anteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs, bucht die Bank den Verlust automatisch in diesen Topf.

Erzielst du später Gewinne, verrechnet die Depotbank diese automatisch mit den vorhandenen Verlusten. Das geschieht innerhalb desselben Instituts. Dadurch reduziert sich deine Steuerlast, ohne dass du selbst tätig werden musst. Der Freistellungsauftrag bleibt von der Verlustverrechnung unberührt.

Möchtest du Verluste über verschiedene Depots hinweg verrechnen, beantragst du eine Verlustbescheinigung. Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei deiner Depotbank eingehen. Die bescheinigten Verluste trägst du dann in deine Steuererklärung ein, wo sie mit Gewinnen aus anderen Instituten verrechnet werden.

Beachte: Verluste aus Aktienfonds unterliegen seit der Investmentsteuerreform bestimmten Verrechnungsbeschränkungen. Sie können nicht uneingeschränkt mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden. Deine Depotbank berücksichtigt diese Regeln automatisch in der Steuerberechnung.

  • Verluste werden innerhalb eines Depots automatisch mit Gewinnen verrechnet.
  • Für die depotübergreifende Verrechnung brauchst du eine Verlustbescheinigung.
  • Der Antrag auf Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember gestellt werden.
01

Verlust entsteht

Du verkaufst ETF-Anteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs. Die Depotbank bucht den Verlust in den Verlustverrechnungstopf.

02

Automatische Verrechnung

Erzielst du später Gewinne, verrechnet die Depotbank diese automatisch mit den vorhandenen Verlusten. Das geschieht innerhalb desselben Instituts.

03

Verlustbescheinigung beantragen

Möchtest du Verluste über verschiedene Depots hinweg verrechnen, beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei deiner Depotbank.

04

Verrechnung über die Steuererklärung

Die bescheinigten Verluste trägst du in deine Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet sie mit positiven Kapitalerträgen aus anderen Quellen.

09 · Checkliste

Depotbank: Deine Partnerin für den Freistellungs­auftrag

Die Depotbank ist die Stelle, bei der du deinen Freistellungsauftrag einreichst. Sie behält Steuern ein, führt sie ab und verrechnet Verluste.

Deine Depotbank ist die zentrale Stelle für alle steuerlichen Vorgänge rund um dein Depot. Sie nimmt deinen Freistellungsauftrag entgegen, speichert ihn und wendet ihn bei jeder Ausschüttung an. Ohne diese Funktion müsstest du dich selbst um die Steuerberechnung kümmern.

Die Bank behält die Kapitalertragsteuer auf Erträge über dem Freibetrag ein und führt sie an das Finanzamt ab. Dazu gehören auch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Bei thesaurierenden ETFs berechnet sie die Vorabpauschale und bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab.

Zusätzlich führt die Depotbank den Verlustverrechnungstopf und verrechnet Verluste automatisch mit späteren Gewinnen. Am Jahresende stellt sie dir eine Jahressteuerbescheinigung aus, die du für deine Unterlagen oder die Steuererklärung verwenden kannst.

  • Die Depotbank nimmt deinen Freistellungsauftrag entgegen und speichert ihn.
  • Sie behält Steuern ein und führt sie an das Finanzamt ab.
  • Sie berechnet die Vorabpauschale und führt den Verlustverrechnungstopf.

Aufgaben deiner Depotbank im Steuerprozess

01

Freistellungsauftrag entgegennehmen und speichern

02

Kapitalertragsteuer auf Erträge über dem Freibetrag einbehalten

03

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abführen

04

Vorabpauschale für thesaurierende ETFs berechnen

05

Verlustverrechnungstopf führen und Verluste automatisch verrechnen

06

Jahressteuerbescheinigung für deine Unterlagen ausstellen

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Freistellungs­auftrag für ausschüttende ETFs

Viele Anleger verschenken Steuervorteile durch vermeidbare Fehler. Die folgenden Punkte solltest du regelmäßig prüfen.

Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag einzurichten. Die Bank behält dann Steuern ein, obwohl dein Freibetrag ungenutzt ist. Eine Erstattung ist nur über die Steuererklärung möglich.

Ein weiterer Fehler ist die Verteilung des Freibetrags auf mehrere Depots, ohne die Summe zu prüfen. Überschreitest du insgesamt 1000 Euro, drohen Nachfragen des Finanzamts. Die Institute melden die erteilten Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern.

Nach einer Heirat steht dir ein Freibetrag von 2000 Euro zu. Viele Paare vergessen, den Freistellungsauftrag anzupassen. Auch die Verlustbescheinigung wird häufig zu spät beantragt. Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei der Depotbank eingehen, sonst verfällt die Möglichkeit für das laufende Jahr.

  • Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Bank behält Steuern ein, obwohl dein Freibetrag ungenutzt ist.
  • Freibetrag über mehrere Depots verteilt, ohne die Summe zu prüfen: Überschreitest du 1000 Euro, drohen Nachfragen.
  • Freibetrag nicht an geänderte Lebenssituation angepasst: Nach Heirat stehen dir 2000 Euro zu.
  • Verlustbescheinigung zu spät beantragt: Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei der Depotbank sein.

Diese Fehler kosten dich Steuervorteile

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Bank behält Steuern ein, obwohl dein Freibetrag ungenutzt ist.
·Freibetrag über mehrere Depots verteilt, ohne die Summe zu prüfen: Überschreitest du 1000 Euro, drohen Nachfragen des Finanzamts.
·Freibetrag nicht an geänderte Lebenssituation angepasst: Nach Heirat stehen dir 2000 Euro zu.
·Verlustbescheinigung zu spät beantragt: Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei der Depotbank sein.
·Teilfreistellung nicht berücksichtigt: Viele Anleger überschätzen ihre Steuerlast, weil sie die 30 Prozent nicht einrechnen.

11 · Hintergrund

Quellensteuer und ausländische Dividenden

Bei ETFs mit ausländischen Aktien kann im Ausland Quellensteuer einbehalten werden. Diese lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuer anrechnen.

Viele ausschüttende ETFs halten Aktien aus Ländern, die auf Dividenden eine Quellensteuer erheben. Diese Steuer wird bereits im Fonds oder bei der Ausschüttung einbehalten. Du bekommst sie in der Regel nicht direkt zu sehen, sie reduziert aber die Höhe deiner Dividende.

Die anrechenbare ausländische Quellensteuer kann deine deutsche Kapitalertragsteuer reduzieren. Deine Depotbank berücksichtigt sie in der Regel automatisch in der Steuerberechnung. Das gilt vor allem für Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.

Eine vollständige Anrechnung ist nur bis zur Höhe der deutschen Steuer auf dieselben Erträge möglich. Übersteigt die ausländische Steuer diesen Betrag, bleibt ein Teil ungenutzt. In solchen Fällen kann eine Erstattung im Ausland sinnvoll sein, der Aufwand ist jedoch oft hoch.

Für deinen Freistellungsauftrag hat die Quellensteuer keine direkte Bedeutung. Sie wird unabhängig davon einbehalten, ob dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Die Anrechnung erfolgt erst bei der Berechnung der deutschen Steuer auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge.

  • Ausländische Quellensteuer wird bereits im Fonds oder bei der Ausschüttung einbehalten.
  • Die Anrechnung auf die deutsche Steuer erfolgt automatisch durch die Depotbank.
  • Eine vollständige Anrechnung ist nur bis zur Höhe der deutschen Steuer möglich.

Viele ausschüttende ETFs halten Aktien aus Ländern, die auf Dividenden eine Quellensteuer erheben. Diese Steuer wird bereits im Fonds oder bei der Ausschüttung einbehalten.

Die anrechenbare ausländische Quellensteuer kann deine deutsche Kapitalertragsteuer reduzieren. Deine Depotbank berücksichtigt sie in der Regel automatisch in der Steuerberechnung.

Eine vollständige Anrechnung ist nur bis zur Höhe der deutschen Steuer auf dieselben Erträge möglich. Übersteigt die ausländische Steuer diesen Betrag, bleibt ein Teil ungenutzt.

Häufige Fragen

Fragen zu Freistellungs­auftrag für ausschüttende ETFs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026