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Steuererklärung für Anleihen-ETFs: So gibst du Kapitalerträge richtig an

Bei Anleihen-ETFs fallen Steuern auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne an. Mit Freistellungs­auftrag und korrekten Angaben in der Anlage KAP holst du dir zu viel gezahlte Abgeltungs­teuer zurück.

11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Erträge aus Anleihen-ETFs werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Für Anleihen-ETFs gilt keine Teilfreistellung, da diese nur Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil betrifft.
  • Die Vorabpauschale wird auch bei thesaurierenden Anleihen-ETFs jährlich besteuert, sofern der Basisertrag positiv ist.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Anleihen-ETFs an?

Für Anleihen-ETFs gelten die gleichen Grundregeln wie für andere Kapitalerträge. Deine Depotbank führt die Steuern automatisch ab, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

Für Anleihen-ETFs gilt die pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Sie wird auf Zinserträge, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne erhoben, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

Zusätzlich fallen zwei Zuschläge an: der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und bei Kirchenmitgliedern 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer. Deine Depotbank behält diese Beträge automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent gilt unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Das kann für Studierende mit niedrigem Einkommen bedeuten, dass du mehr Steuern zahlst als nötig. In diesem Fall hilft die Günstigerprüfung in der Steuererklärung.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Anleihen-ETFs

Auf Zinsen, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne aus Anleihen-ETFs wird eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und bei Kirchenmitgliedern 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer.

Die Steuer wird direkt von der Depotbank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag für Anleihen-ETFs

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor Steuern. Für 2026 gelten feste Beträge, die du über einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker nutzen kannst.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Er gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam, also auch für Zinsen und Ausschüttungen aus Anleihen-ETFs.

Damit deine Bank den Freibetrag direkt berücksichtigt, richtest du einen Freistellungsauftrag ein. Erträge bis zur Höhe des erteilten Auftrags bleiben dann ohne Steuerabzug. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer sofort ab, auch wenn dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Vergisst du den Freistellungsauftrag, kannst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP zurückholen. Das dauert jedoch länger, als den Auftrag direkt im Depot einzurichten.

Steuerfrei bis

·1000 Euro Kapitalerträge pro Person und Jahr
·2000 Euro Kapitalerträge bei zusammenveranlagten Ehepaaren
·Erträge innerhalb des erteilten Freistellungsauftrags

Steuerpflichtig ab

·Zinsen und Ausschüttungen über dem Sparer-Pauschbetrag
·Realisierte Kursgewinne über dem Freibetrag
·Vorabpauschalen, die den Freibetrag überschreiten

03 · Schritt für Schritt

So wirkt sich die Vorabpauschale bei thesaurierenden Anleihen-ETFs aus

Thesaurierende Anleihen-ETFs schütten keine Erträge aus, trotzdem kann jährlich eine Vorabpauschale als steuerpflichtiger Ertrag anfallen. Die Höhe hängt vom Basisertrag ab.

Thesaurierende Anleihen-ETFs schütten keine Erträge aus, trotzdem kann jährlich eine Vorabpauschale als steuerpflichtiger Ertrag anfallen. Die Depotbank berechnet sie aus dem Rücknahmepreis des ETF zu Jahresbeginn und dem Basiszins.

Die Vorabpauschale wird mit Abgeltungsteuer belastet, sofern dein Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Die Bank bucht den Betrag von deinem Verrechnungskonto ab. Bei negativen Zinsen oder Kursverlusten kann die Vorabpauschale entfallen.

Beim späteren Verkauf der ETF-Anteile werden bereits versteuerte Vorabpauschalen vom realisierten Kursgewinn abgezogen. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung derselben Erträge.

01

Basisertrag ermitteln

Die Depotbank berechnet den Basisertrag aus dem Rücknahmepreis des ETF zu Jahresbeginn und dem Basiszins. Bei negativen Zinsen oder Kursverlusten kann die Vorabpauschale entfallen.

02

Vorabpauschale versteuern

Auf die Vorabpauschale wird Abgeltungsteuer fällig. Deine Bank bucht die Steuer vom Verrechnungskonto ab, sofern der Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

03

Beim Verkauf anrechnen

Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf der ETF-Anteile vom realisierten Kursgewinn abgezogen. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung.

04 · Vergleich

Teilfreistellung: Gilt sie für Anleihen-ETFs?

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für bestimmte Fondsarten. Für reine Anleihen-ETFs greift sie nicht, was ein wichtiger Unterschied zu Aktien-ETFs ist.

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für bestimmte Fondsarten. Für reine Anleihen-ETFs greift sie nicht, weil die Voraussetzung ein Aktienanteil von mindestens 51 Prozent ist.

Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Anleihen-ETFs sind dagegen 100 Prozent der Erträge steuerpflichtig. Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil erhalten eine Teilfreistellung von 15 Prozent.

Für Anleihen-ETFs gilt keine Teilfreistellung, unabhängig davon ob sie Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen enthalten. Das macht sie im Vergleich zu Aktien-ETFs steuerlich weniger attraktiv.

Steuerliche Behandlung von Fondserträgen im Vergleich
Aktien-ETFAnleihen-ETF
Teilfreistellung30 Prozent der Erträge steuerfreiKeine Teilfreistellung
VoraussetzungMindestens 51 Prozent AktienanteilKeine Teilfreistellung vorgesehen
Steuerpflichtiger Anteil70 Prozent der Erträge100 Prozent der Erträge

05 · Was gilt

Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen: Unterschiede bei der Besteuerung

Die steuerliche Behandlung hängt nicht davon ab, ob ein Anleihen-ETF-Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen enthält. Entscheidend ist die Fondsart, nicht der Emittent der Anleihen.

Die steuerliche Behandlung hängt nicht davon ab, ob ein Anleihen-ETF-Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen enthält. Entscheidend ist die Fondsart, nicht der Emittent der Anleihen.

Zinsen aus ETFs auf Staatsanleihen und Zinsen aus ETFs auf Unternehmensanleihen sind gleichermaßen voll steuerpflichtig. Auch Kursgewinne aus beiden Anleihenarten werden identisch behandelt. Es gibt keine Sonderregeln für Bundesanleihen in ETFs.

Für dich bedeutet das: Du musst bei der Steuererklärung nicht zwischen verschiedenen Anleihenarten unterscheiden. Die Werte aus deiner Jahressteuerbescheinigung kannst du direkt übernehmen.

Voll steuerpflichtig

·Zinsen aus ETFs auf Staatsanleihen
·Zinsen aus ETFs auf Unternehmensanleihen
·Kursgewinne aus beiden Anleihenarten

Steuerlich begünstigt

·Keine Anleihen-ETFs, da keine Teilfreistellung gilt
·Keine Sonderregeln für Bundesanleihen in ETFs

06 · Im Vertrag

Quellensteuer bei ausländischen Anleihen-ETFs

Bei ETFs mit Anleihen aus dem Ausland kann ausländische Quellensteuer auf Zinserträge anfallen. In vielen Fällen lässt sie sich auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen.

Bei ETFs mit Anleihen aus dem Ausland kann ausländische Quellensteuer auf Zinserträge anfallen. In vielen Fällen lässt sie sich auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen.

Mit vielen Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die eine reduzierte Quellensteuer oder vollständige Anrechnung ermöglichen. Deutsche Depotbanken berücksichtigen die anrechenbare Quellensteuer in der Regel automatisch in der Steuerberechnung.

Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird bis zur Höhe der deutschen Steuer auf dieselben Erträge angerechnet. Du musst dafür in den meisten Fällen nichts unternehmen.

Umgang mit Quellensteuer bei Anleihen-ETFs

AnrechnungStandardDie im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird bis zur Höhe der deutschen Steuer auf dieselben Erträge angerechnet.
DoppelbesteuerungsabkommenVoraussetzungMit vielen Ländern bestehen Abkommen, die eine reduzierte Quellensteuer oder vollständige Anrechnung ermöglichen.
DepotbankAutomatikDeutsche Depotbanken berücksichtigen die anrechenbare Quellensteuer in der Regel automatisch in der Steuerberechnung.

07 · Schritt für Schritt

Realisierte Kursgewinne aus Anleihen-ETFs korrekt angeben

Verkaufst du Anteile eines Anleihen-ETFs mit Gewinn, ist der realisierte Kursgewinn steuerpflichtig. Die Höhe ergibt sich aus Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und bereits versteuerter Vorabpauschalen.

Verkaufst du Anteile eines Anleihen-ETFs mit Gewinn, ist der realisierte Kursgewinn steuerpflichtig. Die Höhe ergibt sich aus Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und bereits versteuerter Vorabpauschalen.

Deine Depotbank ermittelt den Gewinn beim Verkauf automatisch und führt die Abgeltungsteuer ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag mehr besteht. In der Anlage KAP kannst du die einbehaltene Steuer prüfen und zu viel gezahlte Beträge zurückholen.

Das lohnt sich besonders, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Studierende mit niedrigem Einkommen können so oft einen Teil der Abgeltungsteuer erstattet bekommen.

01

Anschaffungskosten festhalten

Notiere Kaufpreis, Kaufdatum und angefallene Gebühren für jeden ETF-Anteil. Diese Werte brauchst du für die korrekte Gewinnermittlung.

02

Verkauf durchführen

Beim Verkauf ermittelt die Depotbank den Gewinn automatisch und führt die Abgeltungsteuer ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag mehr besteht.

03

In der Steuererklärung prüfen

In der Anlage KAP kannst du die einbehaltene Steuer prüfen und zu viel gezahlte Beträge zurückholen, etwa wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

08 · Fehler vermeiden

ETF-Sparplan auf Anleihen-ETFs: Steuerliche Besonderheiten

Ein Sparplan auf Anleihen-ETFs führt zu vielen einzelnen Anschaffungszeitpunkten. Für die Steuererklärung spielt das vor allem beim späteren Verkauf eine Rolle.

Ein Sparplan auf Anleihen-ETFs führt zu vielen einzelnen Anschaffungszeitpunkten. Für die Steuererklärung spielt das vor allem beim späteren Verkauf eine Rolle, weil die Depotbank die Gewinne nach der Fifo-Methode ermittelt.

Typische Fehler bei Anleihen-ETF-Sparplänen:

  • Keinen Freistellungsauftrag für das Depot einrichten und Steuern unnötig vorauszahlen.
  • Vergessen, die Vorabpauschale bei thesaurierenden Anleihen-ETFs einzuplanen.
  • Anschaffungskosten der Sparplanraten nicht dokumentieren und später den Gewinn falsch berechnen.
  • Annehmen, dass für Anleihen-ETFs eine Teilfreistellung wie bei Aktien-ETFs gilt.

Dokumentiere Kaufpreis, Kaufdatum und angefallene Gebühren für jede Sparplanrate. Diese Werte brauchst du für die korrekte Gewinnermittlung, falls deine Bank sie nicht vollständig ausweist.

Typische Fehler bei Anleihen-ETF-Sparplänen

·Keinen Freistellungsauftrag für das Depot einrichten und Steuern unnötig vorauszahlen
·Vergessen, die Vorabpauschale bei thesaurierenden Anleihen-ETFs einzuplanen
·Anschaffungskosten der Sparplanraten nicht dokumentieren und später den Gewinn falsch berechnen
·Annehmen, dass für Anleihen-ETFs eine Teilfreistellung wie bei Aktien-ETFs gilt

09 · Kosten

Kirchensteuer und Solidaritäts­zuschlag bei Anleihen-ETFs

Neben der Abgeltungsteuer fallen zwei Zuschläge an, die deine Steuerlast auf Anleihen-ETF-Erträge erhöhen. Die Kirchensteuer hängt von deiner Religionszugehörigkeit ab.

Neben der Abgeltungsteuer fallen zwei Zuschläge an, die deine Steuerlast auf Anleihen-ETF-Erträge erhöhen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, die Kirchensteuer hängt von deiner Religionszugehörigkeit ab.

Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen übrigen Bundesländern. Sie wird nur fällig, wenn du Mitglied einer Kirche bist, die sie durch den Staat erheben lässt.

Bei 1000 Euro Kapitalertrag aus Anleihen-ETFs fallen ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags 250 Euro Abgeltungsteuer, 13,75 Euro Solidaritätszuschlag und bei 9 Prozent Kirchensteuer 22,50 Euro an. Zusammen sind das 286,25 Euro Steuern.

Steuerbelastung auf 1000 Euro Kapitalertrag aus Anleihen-ETFs

Abgeltungsteuer250,00 EUR
Solidaritätszuschlag13,75 EUR
Kirchensteuer (9 Prozent)22,50 EUR

10 · Checkliste

Steuererklärung für Anleihen-ETFs: Diese Unterlagen brauchst du

Für die Anlage KAP benötigst du die Jahressteuerbescheinigung deiner Depotbank. Sie enthält alle relevanten Werte zu Erträgen, einbehaltener Steuer und Freistellungsauftrag.

Für die Anlage KAP benötigst du die Jahressteuerbescheinigung deiner Depotbank. Sie enthält alle relevanten Werte zu Erträgen, einbehaltener Steuer und Freistellungsauftrag.

Diese Unterlagen und Angaben solltest du bereithalten:

  • Jahressteuerbescheinigung der Depotbank bereithalten.
  • Höhe der Ausschüttungen und Zinserträge prüfen.
  • Vorabpauschalen aus thesaurierenden Anleihen-ETFs kontrollieren.
  • Realisierte Kursgewinne aus Verkäufen erfassen.
  • Einbehaltene Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgleichen.
  • Sparer-Pauschbetrag und erteilte Freistellungsaufträge angeben.

Die Jahressteuerbescheinigung erhältst du in der Regel automatisch im ersten Quartal des Folgejahres von deiner Depotbank. Sie ist die zentrale Grundlage für alle Angaben in der Anlage KAP.

Checkliste für die Steuererklärung mit Anleihen-ETFs

01

Jahressteuerbescheinigung der Depotbank bereithalten

02

Höhe der Ausschüttungen und Zinserträge prüfen

03

Vorabpauschalen aus thesaurierenden Anleihen-ETFs kontrollieren

04

Realisierte Kursgewinne aus Verkäufen erfassen

05

Einbehaltene Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgleichen

06

Sparer-Pauschbetrag und erteilte Freistellungsaufträge angeben

11 · Hintergrund

Günstigerprüfung: Wann sich die Steuererklärung bei Anleihen-ETFs lohnt

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen.

Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob dein individueller Steuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Trifft das zu, werden deine Kapitalerträge aus Anleihen-ETFs mit dem niedrigeren Satz besteuert.

Die Differenz zwischen bereits einbehaltener Abgeltungsteuer und der niedrigeren Einkommensteuer erhältst du im Rahmen des Steuerbescheids zurück. Für Studierende, Geringverdiener oder Rentner mit niedrigem Einkommen kann sich die Abgabe der Anlage KAP daher besonders lohnen.

Häufige Fragen

Fragen zu Steuererklärung für Anleihen-ETFs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026