Was du mitbringen musst
Hochschulzugangsberechtigung, eine Berufsausbildung im Bereich der Sozialen Arbeit sowie eine nachfolgende berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit mindestens 15 Wochenstunden und einer Dauer von mindestens 12 Monaten oder eine dreijährige Berufsausbildung und eine nachfolgende berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit mindestens 15 Wochenstunden und einer Dauer von mindestens 24 Monaten sowie ein Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von 100 Stunden.