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Ratgeber · Versicherung

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland? Das gilt für deine Reise

Deine gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind Reiseland, Aufenthaltsdauer und ob die Behandlung medizinisch notwendig ist.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • In der EU, dem EWR und der Schweiz hast du mit der EHIC Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen.
  • Außerhalb Europas übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Kosten.
  • Für geplante Behandlungen im Ausland brauchst du vorab eine Genehmigung deiner Krankenkasse.
  • Eine private Auslandskrankenversicherung schließt Lücken wie Rücktransporte und Vorkasse.

01 · Was gilt

Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?

Der Schutz deiner gesetzlichen Krankenkasse hängt stark davon ab, in welchem Land du dich aufhältst. Innerhalb Europas gilt ein anderer Rahmen als in Ländern außerhalb der EU.

Deine gesetzliche Krankenkasse erbringt ihre Leistungen grundsätzlich nur im Inland. Für vorübergehende Aufenthalte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich hast du jedoch Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen. Dasselbe gilt in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, zum Beispiel in der Türkei oder in Tunesien.

In Ländern ohne Abkommen wie den USA, Thailand oder Australien zahlt deine Kasse in der Regel nichts. Für private Reisen außerhalb der EU kann die Kasse nur in engen Ausnahmefällen für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr zahlen. Dafür musst du vor Reiseantritt nachweisen, dass du wegen Vorerkrankung oder Alter keine private Auslandskrankenversicherung abschließen konntest, und deine Kasse muss den Schutz vorher schriftlich zugesagt haben.

Für deinen Versicherungsschutz im Ausland kommt es also auf drei Dinge an: das Reiseland, den Zweck des Aufenthalts und ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Innerhalb Europas bist du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte abgesichert, außerhalb Europas meist nur mit privatem Zusatzschutz.

Da zahlt sie

·EU-Mitgliedstaaten
·Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR)
·Schweiz
·Vereinigtes Königreich
·Länder mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Tunesien)

Da zahlt sie nicht

·USA
·Thailand
·Australien
·Die meisten Länder außerhalb Europas ohne Abkommen

02 · Grundlagen

Was ist die Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC)?

Die EHIC ist dein Nachweis für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten in Europa. Du findest sie auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte.

Die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, bescheinigt deinen Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU, dem EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Du findest sie auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte.

Mit der EHIC wirst du so behandelt wie eine gesetzlich versicherte Person im Gastland. Das bedeutet: Es gelten die Regeln und Leistungen des Landes, in dem du dich gerade aufhältst, nicht die deutschen Vorschriften. Die EHIC gilt nur für vorübergehende Aufenthalte, nicht für geplante Behandlungen oder eine dauerhafte Wohnsitzverlegung.

Vor einer Reise solltest du prüfen, ob deine Karte noch gültig ist. Bei Unsicherheiten stellt dir deine Krankenkasse auf Wunsch eine Anspruchsbescheinigung aus, die denselben Zweck erfüllt.

Kurz erklärt

Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC)

Die EHIC bescheinigt deinen Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU, dem EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Sie gilt nicht für geplante Behandlungen oder dauerhafte Wohnsitzverlegungen.

Du erhältst Leistungen nach den Regeln des Gastlandes, nicht nach deutschem Recht.

03 · Was gilt

Welche Leistungen übernimmt die GKV im EU-Ausland?

Im EU-Ausland hast du Anspruch auf Behandlungen, die während deines Aufenthalts medizinisch notwendig werden. Die Bedingungen des Gastlandes bestimmen den Umfang.

Dazu gehören Arztbesuche, zahnärztliche Akutbehandlungen, Krankenhausaufenthalte nach einem Unfall oder einer akuten Erkrankung sowie verschriebene Arzneimittel.

Die Leistungen werden nach den Bedingungen des Gastlandes erbracht. Das heißt: Was dort für gesetzlich Versicherte üblich ist, bekommst du auch. Nicht übernommen werden Behandlungen bei Privatärzten ohne Kassenzulassung im Gastland, Selbstbeteiligungen oder Zuzahlungen sowie der Krankenrücktransport nach Deutschland.

Geplante Behandlungen ohne vorherige Genehmigung deiner Kasse fallen ebenfalls nicht unter den Schutz der EHIC. Wenn du also gezielt für eine Operation oder Therapie ins Ausland fährst, musst du das vorher mit deiner Krankenkasse klären.

Übernimmt sie

·Medizinisch notwendige Arztbehandlungen
·Zahnärztliche Akutbehandlungen
·Krankenhausaufenthalte nach Unfall oder akuter Erkrankung
·Arzneimittel, die im Gastland verschrieben werden

Übernimmt sie nicht

·Krankenrücktransport nach Deutschland
·Behandlungen bei Privatärzten ohne Kassenzulassung im Gastland
·Selbstbeteiligungen oder Zuzahlungen des Gastlandes
·Geplante Behandlungen ohne vorherige Genehmigung

04 · Schritt für Schritt

Vorleistung: Wann musst du im Ausland selbst zahlen?

Nicht überall rechnet der Arzt direkt mit deiner Krankenkasse ab. In vielen Ländern musst du in Vorleistung treten und die Rechnung später einreichen.

Besonders außerhalb Europas ist Vorkasse weit verbreitet.

Wenn du in Vorleistung gehst, bewahre alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Deine Kasse erstattet die Kosten nur bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Verwaltungskosten können davon noch abgezogen werden.

  • Suche einen Arzt oder ein Krankenhaus auf, das zum gesetzlichen System des Gastlandes gehört.
  • Zahle die Rechnung vor Ort und bewahre alle Originalbelege auf.
  • Reiche die Belege nach deiner Rückkehr bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein.
  • Du erhältst die Erstattung bis zur Höhe der deutschen Vergleichskosten, abzüglich möglicher Verwaltungskosten.
01

Behandlung im Ausland

Du suchst einen Arzt oder ein Krankenhaus auf, das zum gesetzlichen System des Gastlandes gehört.

02

Rechnung vor Ort bezahlen

In Ländern mit Vorkasse-Pflicht zahlst du die Behandlungskosten zunächst selbst. Bewahre alle Rechnungen und Belege auf.

03

Erstattung beantragen

Nach deiner Rückkehr reichst du die Originalbelege bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein.

04

Erstattung erhalten

Deine Kasse erstattet die Kosten nur bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Verwaltungskosten können abgezogen werden.

05 · Im Vertrag

Kostenerstattung: So holst du dir dein Geld zurück

Wenn du im Ausland in Vorleistung gegangen bist, musst du die Erstattung aktiv bei deiner Krankenkasse beantragen. Die Erstattung ist gedeckelt.

Die Erstattung ist gedeckelt: Deine Kasse erstattet maximal den Betrag, den eine gleichwertige Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Von diesem Betrag kann sie noch einen Abschlag für Verwaltungskosten abziehen.

Für bestimmte Leistungen gelten strengere Regeln. Zahnersatz im Ausland wird nur erstattet, wenn du vor der Behandlung eine Genehmigung deiner Kasse eingeholt hast. Nur dann hast du Anspruch auf den Festzuschuss. Stationäre Krankenhausleistungen im Ausland erfordern immer eine vorherige Genehmigung deiner Krankenkasse.

Die Genehmigung für eine Krankenhausbehandlung kann deine Kasse verweigern, wenn dieselbe oder eine ebenso wirksame Behandlung rechtzeitig bei einem Vertragspartner in Deutschland möglich ist. Informiere dich deshalb vor einer geplanten Behandlung im Ausland immer zuerst bei deiner Kasse.

Regeln für die Kostenerstattung

ErstattungshöheDeckelungDeine Kasse erstattet maximal den Betrag, den eine gleichwertige Behandlung in Deutschland gekostet hätte.
VerwaltungskostenAbzugDie Krankenkasse kann von der Erstattung einen Abschlag für Verwaltungskosten abziehen.
ZahnersatzGenehmigungFür Zahnersatz im Ausland brauchst du vor der Behandlung eine Genehmigung deiner Kasse, um den Festzuschuss zu erhalten.
KrankenhausleistungenVorab genehmigenStationäre Behandlungen im Ausland erfordern immer eine vorherige Genehmigung deiner Krankenkasse.

06 · Was gilt

Geplante Behandlung im Ausland: Was zahlt die GKV?

Wenn du gezielt für eine Behandlung ins Ausland fährst, gelten strengere Regeln als bei einer akuten Erkrankung im Urlaub. Ohne vorherige Absprache bleibst du oft auf den Kosten sitzen.

Grundsätzlich kannst du dich in einem EU-Land behandeln lassen und die Rechnung anschließend bei deiner Kasse einreichen. Die Kosten werden aber nur bis zur Höhe übernommen, die in Deutschland angefallen wären.

Für Zahnersatz brauchst du vorher einen genehmigten Heil- und Kostenplan. Für Krankenhausbehandlungen ist immer eine vorherige Genehmigung deiner Kasse erforderlich. Ohne diese Genehmigung bleibst du auf den Kosten sitzen, wenn die Behandlung in Deutschland ebenso gut möglich gewesen wäre.

Eine Ausnahme gilt, wenn eine Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse nur im Ausland möglich ist. Dann kann deine Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernehmen, auch außerhalb der EU. Ob das der Fall ist, entscheidet deine Kasse im Einzelfall.

Zahlt die GKV

·Behandlungen, die vorab von der Kasse genehmigt wurden
·Behandlungen, die in Deutschland nicht rechtzeitig verfügbar sind
·Behandlungen, die nur im Ausland möglich sind

Zahlt die GKV nicht

·Behandlungen ohne vorherige Genehmigung
·Behandlungen, die in Deutschland ebenso gut möglich sind
·Kosten, die über den deutschen Satz hinausgehen

07 · Vergleich

Langzeitaufenthalt: Was gilt bei Studium, Arbeit oder Auszeit?

Bei längeren Aufenthalten ändert sich dein Versicherungsstatus. Die EHIC deckt nur vorübergehende Aufenthalte ab, nicht einen dauerhaften Lebensmittelpunkt im Ausland.

Bei einem Auslandssemester, Work and Travel oder einem längeren Studienaufenthalt musst du deinen Versicherungsstatus vorher klären.

Arbeitnehmer sind in dem EU-Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie arbeiten. Sie erhalten alle Leistungen, die im dortigen System vorgesehen sind. Diese Leistungen sind nicht unbedingt identisch mit den deutschen Krankenversicherungsleistungen. Informiere dich deshalb vor einem Umzug sorgfältig über das Gesundheitssystem des Ziellandes.

  • Für einen vorübergehenden Aufenthalt wie Urlaub oder eine kurze Dienstreise genügt die EHIC auf deiner Gesundheitskarte.
  • Für ein Auslandssemester oder Work and Travel brauchst du oft eine Anspruchsbescheinigung oder eine ausländische Krankenversicherung.
  • Bei einem dauerhaften Umzug musst du dich in der Regel im neuen Land krankenversichern.
Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten
Vorübergehender AufenthaltLangzeitaufenthalt
DefinitionUrlaub, Dienstreise, kurzer StudienaufenthaltWohnsitzverlegung, neue Beschäftigung im Ausland, dauerhafter Umzug
NachweisEuropäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der GesundheitskarteVersicherung im Aufenthaltsland
Leistungs­umfangMedizinisch notwendige Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr warten könnenLeistungen nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes
KrankenversicherungBleibt in Deutschland bestehenMuss im Land der Beschäftigung oder des Wohnsitzes bestehen

08 · Hintergrund

Wohnsitzverlegung: Was passiert mit deiner Krankenversicherung?

Wer dauerhaft ins Ausland zieht, verliert in der Regel den Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Es gelten die Regeln des neuen Wohnsitzlandes.

Verlegst du deinen Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land, musst du dich im neuen Land krankenversichern. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zahlt dann keine Behandlungen mehr, auch nicht mit der EHIC. Arbeitnehmer sind in dem Land versichert, in dem sie arbeiten.

Rentner, die in Deutschland krankenversichert sind und ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, erhalten Leistungen nach dem System des neuen Wohnsitzlandes. Bleibt deine Familie in Deutschland zurück, während du im EU-Ausland arbeitest, kannst du bei deiner ausländischen Krankenkasse das Formular E 109 beantragen. Damit erhalten deine Familienangehörigen im Krankheitsfall alle in Deutschland vorgesehenen Leistungen.

Bevor du deinen Wohnsitz verlegst, solltest du dich genau über die Leistungen des neuen Landes informieren. Sollten dort bestimmte Leistungen nicht vorgesehen sein, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Verlegst du deinen Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land, musst du dich im neuen Land krankenversichern. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zahlt dann keine Behandlungen mehr, auch nicht mit der EHIC.

Arbeitnehmer sind in dem Land versichert, in dem sie arbeiten. Rentner, die in Deutschland krankenversichert sind und ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, erhalten Leistungen nach dem System des neuen Wohnsitzlandes.

Bleibt deine Familie in Deutschland zurück, während du im EU-Ausland arbeitest, kannst du bei deiner ausländischen Krankenkasse das Formular E 109 beantragen. Damit erhalten deine Angehörigen in Deutschland alle vorgesehenen Leistungen.

Vor einem Umzug solltest du dich genau über die Leistungen des neuen Landes informieren. Sind bestimmte Leistungen dort nicht vorgesehen, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.

09 · Im Vertrag

Außerhalb Europas: Wann zahlt die GKV doch?

In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen zahlt deine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht. Es gibt jedoch eine enge Ausnahme für Härtefälle.

Die Kasse kann Kosten für unverzüglich erforderliche Behandlungen bei privaten Auslandsreisen außerhalb der EU für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr übernehmen.

Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Du musst wegen einer Vorerkrankung oder deines Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen können. Du musst vor Reiseantritt nachweisen, dass du von einer privaten Krankenversicherung abgelehnt wurdest. Und deine Kasse muss vor Reiseantritt schriftlich zusagen, dass sie den Versicherungsschutz gewährt.

Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Inland entstanden wären. Diese Ausnahme ist also kein Ersatz für eine private Auslandskrankenversicherung, sondern nur ein Auffangnetz für Menschen, die keinen privaten Schutz bekommen.

Ausnahme: GKV zahlt außerhalb der EU

Maximaldauer6 WochenDie Kasse kann Kosten für unverzüglich erforderliche Behandlungen bei privaten Auslandsreisen außerhalb der EU für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr übernehmen.
Voraussetzung 1AblehnungDu musst wegen Vorerkrankung oder Alter keine private Auslandskrankenversicherung abschließen können.
Voraussetzung 2NachweisDu musst vor Reiseantritt nachweisen, dass du von einer privaten Krankenversicherung abgelehnt wurdest.
Voraussetzung 3ZusageDeine Kasse muss vor Reiseantritt schriftlich zusagen, dass sie den Versicherungsschutz gewährt.

10 · Vergleich

Warum eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt im Ausland nur einen Teil der Risiken ab. Eine private Auslandskrankenversicherung schließt die wichtigsten Lücken.

Mit der EHIC bist du auf Ärzte und Krankenhäuser beschränkt, die zum gesetzlichen System des Gastlandes gehören. In vielen Urlaubsorten haben sich jedoch überwiegend Privatärzte niedergelassen. Den Krankenrücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Kasse nie, private Tarife enthalten ihn in der Regel.

Eine private Auslandskrankenversicherung kostet für Einzelpersonen oft nur wenige Euro im Jahr. Gerade bei Reisen mit der Familie oder in Länder außerhalb Europas lohnt sich der Abschluss, weil du dort als Privatpatient behandelt wirst und Vorkasse oft entfällt.

Gesetzliche Krankenversicherung vs. private Auslandskrankenversicherung
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Auslandskrankenversicherung
Geltungs­bereichEU, EWR, Schweiz, UK, wenige AbkommensländerWeltweit
KrankenrücktransportNicht übernommenIn der Regel enthalten
VorkasseMuss oft selbst gezahlt werdenKann als Privatpatient weltweit versorgt werden
Behandlung bei PrivatärztenNicht abgedecktIn der Regel abgedeckt
Selbstbeteiligung im GastlandNicht erstattet

11 · Checkliste

Versicherungs­schutz: Diese Länder haben ein Sozialversicherungs­abkommen

Neben der EU gibt es einige Länder, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Auch dort hast du als gesetzlich Versicherter Anspruch auf Leistungen.

Zu diesen Ländern gehören unter anderem die Türkei, Tunesien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina. Vor einer Reise in ein Abkommensland solltest du mit deiner Krankenkasse sprechen und dir eine Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen.

Die Bedingungen können sich von Land zu Land unterscheiden. Informiere dich deshalb vorab, welche Leistungen du im jeweiligen Land erwarten kannst und ob du in Vorleistung treten musst.

Länder mit Sozialversicherungsabkommen (Auswahl)

01

Türkei

02

Tunesien

03

Nordmazedonien

04

Montenegro

05

Serbien

06

Bosnien und Herzegowina

Häufige Fragen

Fragen zu Zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland? Das gilt für deine Reise

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026