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Ratgeber · Versicherung

Wohngebäudeversicherung: Wann sie zahlt und wann nicht

Die Wohngebäudeversicherung springt bei Schäden an deinem Haus ein, aber nicht jede Gefahr ist automatisch abgedeckt. Hier erfährst du, welche Fälle der Basisschutz umfasst und wann du Zusatzbausteine brauchst.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Basis deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel ab.
  • Elementarschäden wie Starkregen oder Hochwasser sind nur über eine separate Elementarschadenversicherung versichert.
  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.
  • Der gleitende Neuwert schützt dich vor Unterversicherung, weil er keine feste Versicherungssumme nutzt.

01 · Grundlagen

Was ist die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt dich als Eigentümerin oder Eigentümer vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens an deiner Immobilie. Versichert ist das gesamte Gebäude inklusive aller fest eingebauten Gegenstände.

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses trägst du das volle finanzielle Risiko, wenn ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Rohrbruch den Estrich durchnässt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau. Versichert ist dabei nicht nur das Hauptgebäude, sondern auch fest eingebaute Bestandteile wie Heizungsanlagen, Sanitärobjekte oder eine Einbauküche.

Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuschen sind nur dann geschützt, wenn du sie deinem Versicherer gemeldet hast. Eine bauliche Veränderung solltest du daher zeitnah anzeigen, damit im Schadenfall keine Lücke im Schutz entsteht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte Gebäude einschließlich aller fest verbundenen Gegenstände.

Die Police ist eine Sachversicherung, die Schäden an der Bausubstanz abdeckt. Sie zahlt für die Reparatur oder den Wiederaufbau nach versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser.

Kurz erklärt

Wohngebäudeversicherung

Eine Sachversicherung, die Schäden am Gebäude selbst und an fest verbundenen Bestandteilen abdeckt. Dazu zählen auch Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuschen, sofern sie gemeldet wurden.

Sie zahlt für Reparatur oder Wiederaufbau nach versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser.

02 · Was gilt

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung im Basisschutz?

Der Basisschutz einer Wohngebäudeversicherung deckt die häufigsten Gefahren ab. Diese Leistungen sind in fast allen Tarifen enthalten.

Dazu gehören Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Bei einem Brand zahlt die Versicherung nicht nur die Schäden am Gebäude, sondern auch die Kosten für Löschwasser und Ruß.

Bei Sturmschäden ist die Windstärke entscheidend: Die Versicherung leistet ab Windstärke 8. Hagelschäden sind dagegen unabhängig von der Windstärke abgedeckt. Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser aus fest verlegten Rohren oder angeschlossenen Geräten wie Wasch- und Spülmaschinen austritt.

Nicht im Basisschutz enthalten sind Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Dafür benötigst du einen zusätzlichen Elementarschutz.

  • Feuer: Schäden durch Brand, Löschwasser und Ruß sind versichert.
  • Sturm ab Windstärke 8: Schäden am Dach oder an der Fassade sind versichert.
  • Leitungswasser: Schäden durch geplatzte Rohre oder defekte Heizkörper sind versichert.
  • Starkregen oder Hochwasser: Diese Schäden sind nur mit Elementarschadenversicherung abgedeckt.

Da zahlt sie

·Feuer: Schäden durch Brand, Löschwasser und Ruß
·Blitzschlag: Direkte Schäden am Gebäude und Überspannungsschäden an fest installierten Geräten
·Explosion oder Implosion: Schäden durch Druckwellen
·Sturm ab Windstärke 8: Schäden am Dach oder an der Fassade
·Hagel: Schäden unabhängig von der Windstärke
·Leitungswasser: Schäden durch geplatzte Rohre, Heizkörper, Wasch- und Spülmaschinen

Da zahlt sie nicht

·Starkregen oder Hochwasser: Nur mit Elementarschadenversicherung abgedeckt
·Grundwasser: Nur über Elementarschutz versicherbar
·Schäden am Hausrat: Dafür ist die Hausratversicherung zuständig
·Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Kein Versicherungsschutz

03 · Was gilt

Elementarschäden: Wann zahlt die Versicherung bei Starkregen und Hochwasser?

Die Elementarschadenversicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Sie schützt dein Gebäude vor Naturgefahren, die durch den Klimawandel häufiger auftreten.

Starkregen, Überschwemmung und Rückstau können ein Gebäude massiv beschädigen, sind aber nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Du benötigst dafür die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein. Sie schützt dein Haus vor den finanziellen Folgen von Naturgefahren, die durch den Klimawandel häufiger auftreten.

Der Elementarschutz deckt Schäden durch eindringendes Wasser bei Starkregen oder ausufernde Gewässer ab. Auch Rückstau, wenn Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt, ist versichert. Ohne diesen Zusatzbaustein zahlt die Versicherung bei Hochwasser nicht.

Einige Gefahren bleiben auch mit Elementarschutz ausgeschlossen. Sturmfluten sind in der Regel nicht versicherbar. Schäden durch Grundwasser sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung abgedeckt.

  • Starkregen: Schäden durch eindringendes Wasser sind abgedeckt.
  • Überschwemmung: Schäden durch ausufernde Gewässer sind abgedeckt.
  • Rückstau: Schäden durch Wasser aus der Kanalisation sind abgedeckt.
  • Sturmfluten: Diese Schäden sind in der Regel ausgeschlossen.

Abgedeckt durch Elementarschutz

·Starkregen: Schäden durch eindringendes Wasser
·Überschwemmung: Schäden durch ausufernde Gewässer
·Rückstau: Schäden durch Wasser, das aus der Kanalisation ins Haus drückt
·Erdrutsch und Erdsenkung: Schäden am Gebäude

Nicht abgedeckt

·Sturmfluten: In der Regel ausgeschlossen
·Schäden durch Grundwasser: Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
·Schäden am Hausrat: Nur über die Hausratversicherung mit Elementarschutz abgedeckt

04 · Was gilt

Feuer, Blitzschlag, Explosion: Diese Gefahren sind immer versichert

Feuer, Blitzschlag und Explosion gehören zum Kernschutz jeder Wohngebäudeversicherung. Sie können einen Totalschaden verursachen, deshalb ist dieser Schutz besonders wichtig.

Nach einem Brand zahlt die Versicherung die Schäden am Gebäude sowie die Kosten für Löschwasser und Ruß.

Auch Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Brand sind abgedeckt. Bei einem direkten Blitzschlag in das Gebäude übernimmt die Versicherung die Reparatur. Überspannungsschäden an fest installierten Geräten sind als Folge eines Blitzschlags ebenfalls versichert.

Nicht versichert sind Sengschäden ohne Brand, zum Beispiel wenn ein Bügeleisen auf dem Boden liegt und das Material versengt. Schäden an mobilen Elektrogeräten durch Überspannung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung.

  • Brandschäden am Gebäude sind versichert.
  • Schäden durch Löschwasser und Ruß sind versichert.
  • Direkte Blitzschäden am Gebäude sind versichert.
  • Schäden an mobilen Elektrogeräten durch Überspannung sind nicht versichert.

Versichert

·Brandschäden am Gebäude
·Schäden durch Löschwasser und Ruß
·Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Brand
·Direkte Blitzschäden am Gebäude
·Überspannungsschäden durch Blitzschlag an fest installierten Geräten
·Schäden durch Explosion oder Implosion

Nicht versichert

·Schäden durch Sengschäden ohne Brand (z. B. Bügeleisen auf dem Boden)
·Schäden an mobilen Elektrogeräten durch Überspannung: Dafür ist die Hausratversicherung zuständig

05 · Was gilt

Leitungs­wasserschaden: Wann die Versicherung zahlt

Ein Leitungswasserschaden ist einer der häufigsten Schäden in Wohngebäuden. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn Wasser aus fest verlegten Leitungen oder angeschlossenen Geräten austritt.

Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen wie Heizkörper, Heizungsrohre, Wasch- und Spülmaschinen.

Auch Schäden durch Klima- und Wärmepumpen sind abgedeckt. Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein, wenn sie im Vertrag eingeschlossen sind. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Trocknung des Estrichs und die Reparatur der Rohre.

Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser sind über den Basisschutz nicht abgedeckt. Dafür benötigst du den Elementarschutz. Schäden an deinem Hausrat wie Möbeln oder Teppichen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung.

  • Geplatzte Wasserrohre sind versichert.
  • Schäden durch Heizkörper und Heizungsrohre sind versichert.
  • Defekte an Wasch- und Spülmaschinen sind versichert.
  • Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser sind nicht versichert.

Versichert

·Geplatzte Wasserrohre
·Schäden durch Heizkörper und Heizungsrohre
·Defekte an Wasch- und Spülmaschinen
·Schäden durch Klima- und Wärmepumpen
·Aquarien und Wasserbetten, wenn sie im Vertrag eingeschlossen sind

Nicht versichert

·Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser: Nur mit Elementarschutz abgedeckt
·Schäden am Hausrat: Dafür ist die Hausratversicherung zuständig

06 · Vergleich

Versicherungs­summe und gleitender Neuwert: So vermeidest du Unterversicherung

Der gleitende Neuwert ist ein zentrales Instrument, um dich vor Unterversicherung zu schützen. Er sorgt dafür, dass die Versicherung bei einem Totalschaden die aktuellen Baukosten übernimmt.

Die Kosten für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes steigen inflationsbedingt jedes Jahr. Wäre dein Haus zu einer festen Versicherungssumme versichert, würde diese Summe nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden abzudecken. Die Folge wäre eine Unterversicherung, bei der du auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst.

Der gleitende Neuwert verhindert diese Lücke. Er kennt keine feste Versicherungssumme, sondern ersetzt bei einem Schaden die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen. Nahezu alle Wohngebäude in Deutschland sind zum gleitenden Neuwert versichert.

Der Beitrag einer Wohngebäudeversicherung orientiert sich an der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung. Mit Hilfe von Indizes des Statistischen Bundesamtes wird der Beitrag jährlich angepasst. Das bedeutet: Dein Beitrag kann steigen, aber dein Schutz bleibt im gleichen Verhältnis wertvoll.

  • Feste Versicherungssumme: Keine automatische Anpassung, Unterversicherung droht.
  • Gleitender Neuwert: Automatische Anpassung an Baupreis- und Lohnkostenentwicklung.
  • Erstattung im Totalschaden: Der gleitende Neuwert ersetzt die aktuellen Wiederherstellungskosten.
  • Beitragsanpassung: Der Beitrag wird jährlich anhand von Indizes des Statistischen Bundesamtes angepasst.
Feste Versicherungssumme vs. gleitender Neuwert
Feste Versicherungs­summeGleitender Neuwert
Anpassung an BaukostenKeine automatische Anpassung, Unterversicherung drohtAutomatische Anpassung an Baupreis- und Lohnkostenentwicklung
Erstattung im TotalschadenNur bis zur vereinbarten Summe, Restkosten trägst du selbstErstattung der aktuellen Wiederherstellungskosten, auch wenn sie über den ursprünglichen Baukosten liegen
BeitragsanpassungBeitrag bleibt konstant, Schutz wird aber relativ weniger wertBeitrag wird jährlich anhand von Indizes des Statistischen Bundesamtes angepasst

07 · Fehler vermeiden

Grobe Fahrlässigkeit: Wann die Versicherung die Leistung kürzt

Wenn du einen Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursachst, kann die Wohngebäudeversicherung ihre Leistung kürzen. Die Kürzung fällt umso höher aus, je schwerwiegender das Verschulden ist.

Als Faustformel gilt: Je schwerwiegender die grobe Fahrlässigkeit, desto größer die Leistungskürzung der Versicherung.

Du bist laut Versicherungsvertrag verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Leitungswasserschaden heißt das zum Beispiel: den durchnässten Boden schnell trocknen, damit nicht noch mehr Wasser nach unten sickert. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert eine Kürzung der Entschädigung.

Auch wenn du Reparaturen ohne Rücksprache mit der Versicherung durchführst und so die Schadenfeststellung erschwerst, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Melde einen Schaden daher immer unverzüglich und stimme alle Maßnahmen mit deinem Versicherer ab.

  • Du lässt bei einem Leitungswasserschaden den durchnässten Boden nicht trocknen, wodurch Folgeschäden entstehen.
  • Du ignorierst Warnungen vor einem Sturm und sicherst lose Gegenstände am Haus nicht.
  • Du meldest einen Schaden erst Wochen später, obwohl du ihn sofort bemerkt hast.
  • Du führst Reparaturen ohne Rücksprache mit der Versicherung durch und erschwerst so die Schadenfeststellung.

Typische Fälle grober Fahrlässigkeit

·Du lässt bei einem Leitungswasserschaden den durchnässten Boden nicht trocknen, wodurch Folgeschäden entstehen.
·Du ignorierst Warnungen vor einem Sturm und sicherst lose Gegenstände am Haus nicht.
·Du meldest einen Schaden erst Wochen später, obwohl du ihn sofort bemerkt hast.
·Du führst Reparaturen ohne Rücksprache mit der Versicherung durch und erschwerst so die Schadenfeststellung.

08 · Vergleich

Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung: Wer zahlt was?

Viele verwechseln die beiden Policen. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung für Schäden an deinem beweglichen Inventar.

Viele verwechseln die beiden Policen, dabei sind ihre Aufgaben klar getrennt. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Kosten auf, die durch Schäden am Gebäude selbst entstehen. Dies umfasst auch Schäden an Nebengebäuden und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten.

Die Hausratversicherung deckt das Inventar ab. Über sie ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten abgesichert. Beide Versicherungen sind getrennt abzuschließen und decken unterschiedliche Risiken ab.

Ein Beispiel verdeutlicht die Zuständigkeit: Brennt dein Haus, zahlt die Wohngebäudeversicherung für die Reparatur der Wände und des Dachs. Die Hausratversicherung ersetzt die verbrannten Möbel und Kleidung. Bei einem Leitungswasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung die Trocknung des Estrichs, die Hausratversicherung den beschädigten Teppich.

  • Wohngebäudeversicherung: Versichert sind Gebäude, fest eingebaute Gegenstände und Nebengebäude.
  • Hausratversicherung: Versichert sind Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Teppiche.
  • Beispiel Brand: Die Gebäudeversicherung zahlt für Wände und Dach, die Hausratversicherung für Möbel.
  • Beispiel Leitungswasserschaden: Die Gebäudeversicherung zahlt für den Estrich, die Hausratversicherung für das Sofa.
Zuständigkeit der beiden Versicherungen
WohngebäudeversicherungHausratversicherung
Versicherte SachenGebäude, fest eingebaute Gegenstände, NebengebäudeMöbel, Kleidung, Elektrogeräte, Teppiche
Beispiel: BrandZahlt für die Reparatur der Wände und des DachsZahlt für verbrannte Möbel und Kleidung
Beispiel: Leitungs­wasserschadenZahlt für die Trocknung des Estrichs und die Reparatur der RohreZahlt für den beschädigten Teppich oder das durchnässte Sofa

09 · Was gilt

Überspannungs­schäden: Wann die Gebäudeversicherung zahlt

Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind im Basisschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten. Sie betreffen fest installierte Geräte und Anlagen im Gebäude.

Dazu zählen die elektrische Installation des Gebäudes sowie fest angeschlossene Geräte wie eine Heizungssteuerung oder eine Alarmanlage.

Die Versicherung zahlt, wenn ein Blitz in das Gebäude einschlägt und dadurch Überspannungsschäden an diesen fest installierten Anlagen entstehen. Schäden an mobilen Elektrogeräten wie Laptop oder Fernseher sind nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig.

Überspannungsschäden durch Schaltvorgänge im Stromnetz ohne Blitzschlag sind ebenfalls nicht versichert. Der Schutz greift nur, wenn die Überspannung als Folge eines Blitzschlags auftritt.

  • Schäden an fest installierten Elektrogeräten wie Heizungssteuerung oder Alarmanlage sind versichert.
  • Schäden an der elektrischen Installation des Gebäudes sind versichert.
  • Schäden durch direkten Blitzschlag in das Gebäude sind versichert.
  • Schäden an mobilen Elektrogeräten wie Laptop oder Fernseher sind nicht versichert.

Versichert

·Schäden an fest installierten Elektrogeräten wie Heizungssteuerung oder Alarmanlage
·Schäden an der elektrischen Installation des Gebäudes
·Schäden durch direkten Blitzschlag in das Gebäude

Nicht versichert

·Schäden an mobilen Elektrogeräten wie Laptop oder Fernseher: Dafür ist die Hausratversicherung zuständig
·Überspannungsschäden durch Schaltvorgänge im Stromnetz ohne Blitzschlag

10 · Checkliste

Versicherungs­vergleich: So findest du den passenden Schutz

Ein Vergleich der Tarife lohnt sich, weil die Beiträge und Leistungen je nach Anbieter stark variieren. Achte dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die enthaltenen Bausteine.

Ein günstiger Tarif nützt dir wenig, wenn wichtige Leistungen fehlen.

Prüfe zuerst, ob der gleitende Neuwert im Tarif enthalten ist. Das ist bei fast allen Policen der Fall, aber eine Bestätigung schadet nicht. Besonders wichtig ist die Frage, ob Elementarschäden bereits eingeschlossen sind oder als Zusatzbaustein gewählt werden müssen.

Weitere Punkte auf deiner Checkliste: Welche Selbstbeteiligung ist vorgesehen? Sind Nebengebäude wie Garage und Gartenhaus mitversichert? Sind Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Totalschaden abgedeckt? Gibt es eine Klausel zur Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit? Sind Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen mitversichert?

  • Ist der gleitende Neuwert im Tarif enthalten?
  • Sind Elementarschäden bereits eingeschlossen oder als Zusatzbaustein wählbar?
  • Welche Selbstbeteiligung ist vorgesehen?
  • Sind Nebengebäude wie Garage und Gartenhaus mitversichert?
  • Sind Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Totalschaden abgedeckt?
  • Gibt es eine Klausel zur Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit?
  • Sind Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen mitversichert?

Checkliste für den Vergleich von Wohngebäudeversicherungen

01

Ist der gleitende Neuwert im Tarif enthalten?

02

Sind Elementarschäden bereits eingeschlossen oder als Zusatzbaustein wählbar?

03

Welche Selbstbeteiligung ist vorgesehen?

04

Sind Nebengebäude wie Garage und Gartenhaus mitversichert?

05

Sind Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Totalschaden abgedeckt?

06

Gibt es eine Klausel zur Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit?

07

Sind Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen mitversichert?

11 · Schritt für Schritt

Ablauf im Schadenfall: So gehst du richtig vor

Im Schadenfall ist ein ruhiges und strukturiertes Vorgehen wichtig. Die richtige Reihenfolge hilft dir, deinen Anspruch nicht zu gefährden.

Der erste Schritt ist immer die Meldung an deinen Versicherer.

Melde den Schaden unverzüglich deiner Wohngebäudeversicherung. Viele Anbieter haben dafür eine 24-Stunden-Hotline. Dokumentiere alle Schäden aus verschiedenen Perspektiven mit Fotos, bevor du mit Aufräumarbeiten beginnst.

Du bist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Leitungswasserschaden heißt das: Wasser abstellen und durchnässte Bereiche trocknen. Führe Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durch, sonst riskierst du, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

  • Versicherer informieren: Melde den Schaden unverzüglich deiner Wohngebäudeversicherung.
  • Schaden dokumentieren: Fotografiere alle Schäden aus verschiedenen Perspektiven.
  • Schaden gering halten: Stelle bei einem Leitungswasserschaden das Wasser ab und trockne durchnässte Bereiche.
  • Reparaturen abstimmen: Führe Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durch.
01

Versicherer informieren

Melde den Schaden unverzüglich deiner Wohngebäudeversicherung. Viele Anbieter haben dafür eine 24-Stunden-Hotline.

02

Schaden dokumentieren

Fotografiere alle Schäden aus verschiedenen Perspektiven. Die Fotos dienen als Beweis für die Schadenregulierung.

03

Schaden gering halten

Du bist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Leitungswasserschaden heißt das: Wasser abstellen und durchnässte Bereiche trocknen.

04

Reparaturen abstimmen

Führe Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durch. Sonst riskierst du, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026