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Ratgeber · Versicherung

Wohngebäudeversicherung: Was ist das und wann zahlt sie?

Die Wohngebäudeversicherung sichert dein Haus gegen die finanziellen Folgen von Schäden an der Bausubstanz ab. Sie gehört für Eigentümerinnen und Eigentümer zu den wichtigsten Versicherungen, weil Reparaturen nach Feuer, Sturm oder Leitungs­wasser schnell existenzbedrohend teuer werden können.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden an Gebäude und fest verbauten Teilen, nicht am Hausrat.
  • Versichert sind standardmäßig Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
  • Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen erfordern einen zusätzlichen Baustein.
  • Der gleitende Neuwert verhindert eine Unterversicherung, wenn Baukosten steigen.

01 · Grundlagen

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung für die Immobilie selbst. Sie kommt für Schäden auf, die das Gebäude oder fest mit ihm verbundene Teile betreffen.

Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen und ist für dich als Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung relevant. Sie greift, wenn die Bausubstanz selbst beschädigt wird, also das Gebäude oder fest verbaute Teile wie Heizung, Sanitäranlagen oder der Bodenbelag.

Sie ist von der Hausratversicherung zu unterscheiden. Während die Wohngebäudeversicherung das Haus absichert, deckt die Hausratversicherung bewegliche Dinge in deinem Zuhause ab, etwa Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte.

Für dich als Studierende oder Studenten ist das vor allem dann ein Thema, wenn du eine Immobilie erbst, kaufst oder vermietest. Als Mieterin oder Mieter brauchst du keine eigene Wohngebäudeversicherung, denn dafür ist die Eigentümerin oder der Eigentümer zuständig.

Kurz erklärt

Wohngebäudeversicherung

Eine Versicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die Schäden an der Bausubstanz eines Wohnhauses durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional weitere Naturgefahren abdeckt.

Sie schützt das Gebäude, nicht den Hausrat. Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte sind Sache der Hausratversicherung.

02 · Was gilt

Was ist versichert und was nicht?

Der Basisschutz einer Wohngebäudeversicherung deckt die häufigsten Gefahren ab. Für einige Risiken brauchst du zusätzliche Bausteine oder eine separate Police.

Dazu gehören Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion sowie Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Frost.

Ebenfalls versichert sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Auch Kosten für Aufräumarbeiten und Abbruch nach einem versicherten Schaden sind in der Regel eingeschlossen.

Nicht automatisch abgedeckt sind Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Rückstau. Dafür brauchst du einen zusätzlichen Baustein. Schäden am Hausrat, durch reine Abnutzung oder Baumängel sind ebenfalls nicht Sache der Wohngebäudeversicherung.

Abgedeckt

·Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion
·Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Frost
·Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
·Kosten für Aufräumarbeiten und Abbruch

Nicht automatisch abgedeckt

·Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Rückstau
·Schäden am Hausrat wie Möbel oder Kleidung
·Schäden durch reine Abnutzung oder Baumängel
·Schäden durch Erdbeben oder Lawinen ohne Elementarschutz

03 · Hintergrund

Gleitender Neuwert: So vermeidest du Unterversicherung

Der gleitende Neuwert ist ein zentrales Prinzip moderner Wohngebäudepolicen. Er sorgt dafür, dass die Versicherungssumme bei steigenden Baukosten automatisch angepasst wird.

Der gleitende Neuwert ist ein Prinzip, das dich vor einer klassischen Falle schützt. Er sorgt dafür, dass die Versicherungssumme nicht starr bleibt, sondern sich an den aktuellen Baukosten orientiert. Steigen Baupreise oder Löhne, wächst die Versicherungssumme automatisch mit.

Dadurch vermeidest du Unterversicherung. Eine Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Gebäudes liegt. Im Schadenfall würde die Versicherung dann nur anteilig zahlen, was für dich teuer werden kann.

Viele Tarife verzichten beim gleitenden Neuwert auf den Einwand der Unterversicherung. Das bedeutet: Die Versicherung kann die Zahlung nicht mit der Begründung kürzen, dein Gebäude sei zu niedrig versichert gewesen.

Beim gleitenden Neuwert orientiert sich die Entschädigung nicht an einem festen Betrag, sondern an den aktuellen Kosten für einen Neubau in gleicher Art und Güte. Steigen Baupreise oder Löhne, wächst die Versicherungssumme mit.

Dadurch bist du vor Unterversicherung geschützt. Eine Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Gebäudes liegt. Im Schadenfall würde die Versicherung dann nur anteilig zahlen.

Viele Tarife verzichten beim gleitenden Neuwert auf den Einwand der Unterversicherung. Das bedeutet: Die Versicherung kann die Zahlung nicht mit der Begründung kürzen, dein Haus sei zu niedrig versichert gewesen.

04 · Was gilt

Leitungs­wasserschäden: Die häufigste Schadenart

Leitungswasserschäden sind in Deutschland die häufigste Schadenursache an Wohngebäuden. Der Schutz umfasst mehr als nur den klassischen Rohrbruch.

Versichert sind zum Beispiel Rohrbrüche an Zu- und Ableitungsrohren sowie Frostschäden an Wasserleitungen.

Auch undichte Anschlüsse an Waschmaschine oder Spülmaschine und Nässeschäden an Wänden, Böden und Decken fallen darunter. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Trocknung, Reparatur und Instandsetzung der beschädigten Gebäudeteile.

Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser. Auch Schäden durch undichte Silikonfugen ohne Rohrbruch oder Schäden an der Wasserleitung selbst sind in der Regel nicht abgedeckt.

Versichert

·Rohrbruch an Zu- und Ableitungsrohren
·Frostschäden an Wasserleitungen
·Undichte Anschlüsse an Waschmaschine oder Spülmaschine
·Nässeschäden an Wänden, Böden und Decken

Nicht versichert

·Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser
·Schäden durch undichte Silikonfugen ohne Rohrbruch
·Schäden an der Wasserleitung selbst
·Schäden durch Abwasser, das aus dem Kanal austritt

05 · Vergleich

Elementarschutz: Schutz vor Naturgefahren

Starkregen, Hochwasser und Rückstau nehmen zu. Der Elementarschutz erweitert die Wohngebäudeversicherung um diese Naturgefahren, die im Basisschutz nicht enthalten sind.

Starkregen, Hochwasser und Rückstau nehmen zu. Der Elementarschutz erweitert die Wohngebäudeversicherung um diese Naturgefahren, die im Basisschutz nicht enthalten sind. Ohne diesen Zusatz zahlt die Versicherung bei solchen Ereignissen nicht.

Mit Elementarschutz sind Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen und Rückstau versichert. Auch Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Vulkanausbrüche können eingeschlossen sein. Der Beitrag ist durch den Zusatzbaustein höher als ohne.

Der Elementarschutz ist ein Zusatzbaustein, den du aktiv zur Wohngebäudeversicherung dazubuchst. In einigen Tarifen ist er bereits enthalten und kann abgewählt werden, wenn du ihn nicht möchtest.

Wohngebäudeversicherung mit und ohne Elementarschutz
Ohne ElementarschutzMit Elementarschutz
Hochwasser und ÜberschwemmungNicht versichertVersichert
Starkregen und RückstauNicht versichertVersichert
Erdbeben, Erdrutsch, LawinenNicht versichertVersichert

06 · Kosten

Selbstbeteiligung: So senkst du deinen Beitrag

Eine Selbstbeteiligung reduziert die Versicherungsprämie. Im Schadenfall zahlst du einen festen Betrag selbst, die Versicherung übernimmt den Rest.

Eine Selbstbeteiligung reduziert die Versicherungsprämie. Im Schadenfall zahlst du einen festen Betrag selbst, die Versicherung übernimmt den Rest. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der laufende Beitrag.

Übliche Selbstbeteiligungen liegen zwischen 150 und 2.500 Euro. Eine niedrige Selbstbeteiligung von 150 bis 500 Euro führt zu einem etwas höheren Beitrag. Eine hohe Selbstbeteiligung von 1.000 bis 2.500 Euro senkt den Beitrag deutlicher.

Eine Selbstbeteiligung lohnt sich vor allem, wenn du kleinere Schäden aus eigener Tasche zahlen kannst und dafür dauerhaft weniger Beitrag zahlst. Überlege dir, welchen Betrag du im Ernstfall verkraften würdest.

07 · Im Vertrag

Grobe Fahrlässigkeit: Wann die Versicherung kürzt

Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Leistung kürzen. Viele Tarife verzichten jedoch auf diesen Einwand oder bieten ihn als Zusatzbaustein an.

Du handelst grob fahrlässig, wenn du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Ein Beispiel: Du lässt bei Frost die Heizung aus und die Leitungen platzen.

Die Folge kann eine anteilige Kürzung der Entschädigung sein. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass du einen Teil des Schadens selbst tragen musst.

Viele Tarife bieten einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit an. Dann zahlt die Versicherung auch bei grob fahrlässigem Verhalten in voller Höhe. Dieser Verzicht ist oft als Zusatzbaustein erhältlich.

Wichtige Klauseln zur groben Fahrlässigkeit

Grobe FahrlässigkeitDefinitionDu handelst grob fahrlässig, wenn du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Beispiel: Du lässt bei Frost die Heizung aus und die Leitungen platzen.
LeistungskürzungFolgeBei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung die Entschädigung anteilig kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens.
Verzicht auf EinwandZusatzbausteinViele Tarife bieten einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit an. Dann zahlt die Versicherung auch bei grob fahrlässigem Verhalten in voller Höhe.

08 · Was gilt

Überspannung und Blitzschlag: Elektronik absichern

Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für Schäden durch Überspannung an elektrischen Geräten brauchst du oft einen zusätzlichen Schutz.

Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dazu gehören der direkte Blitzschlag in das Gebäude, Schäden durch Brand nach Blitzschlag und Schäden an der Bausubstanz durch Blitz. Auch Aufräumkosten nach einem Blitzschaden sind versichert.

Nicht automatisch abgedeckt sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz in der Nähe. Auch Schäden an Computern oder Fernsehern durch Spannungsspitzen und Schäden an Photovoltaikanlagen durch indirekten Blitz fallen nicht unter den Basisschutz.

Für solche Fälle brauchst du einen zusätzlichen Überspannungsschutz. Er kann als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung oder über eine separate Elektronikversicherung abgeschlossen werden.

Abgedeckt

·Direkter Blitzschlag in das Gebäude
·Schäden durch Brand nach Blitzschlag
·Schäden an der Bausubstanz durch Blitz
·Aufräumkosten nach einem Blitzschaden

Nicht automatisch abgedeckt

·Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz in der Nähe
·Schäden an Computern oder Fernsehern durch Spannungsspitzen
·Schäden an Photovoltaikanlagen durch indirekten Blitz
·Schäden an Haushaltsgeräten durch Überspannung im Stromnetz

09 · Checkliste

Zusatzbausteine: Sinnvolle Erweiterungen

Neben dem Elementarschutz gibt es weitere Zusatzbausteine, die den Schutz der Wohngebäudeversicherung sinnvoll ergänzen können.

Welche für dich infrage kommen, hängt von deiner Immobilie und deiner persönlichen Situation ab.

  • Elementarschutz gegen Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Erdbeben und Lawinen.
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.
  • Überspannungsschutz für elektrische Geräte und Anlagen.
  • Schutz für Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Ladestationen.
  • Erweiterte Deckung für Nebengebäude wie Gartenhaus oder Schuppen.
  • Schutzbrief für Vermieter mit Notfallhilfe wie Schlüsseldienst.

Sinnvolle Zusatzbausteine für die Wohngebäudeversicherung

01

Elementarschutz gegen Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Erdbeben und Lawinen

02

Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

03

Überspannungsschutz für elektrische Geräte und Anlagen

04

Schutz für Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Ladestationen

05

Erweiterte Deckung für Nebengebäude wie Gartenhaus oder Schuppen

06

Schutzbrief für Vermieter mit Notfallhilfe wie Schlüsseldienst

10 · Fehler vermeiden

Versicherungs­summe richtig festlegen

Die Versicherungssumme ist die Grundlage für die Entschädigung im Schadenfall. Sie sollte den Neuwert deines Gebäudes realistisch abbilden.

Die Versicherungssumme ist die Grundlage für die Entschädigung im Schadenfall. Sie sollte den Neuwert deines Gebäudes realistisch abbilden. Häufige Fehler können teuer werden oder unnötig Beitrag kosten.

  • Eine zu niedrige Versicherungssumme führt zu Unterversicherung und gekürzter Zahlung im Schadenfall.
  • Eine zu hohe Versicherungssumme treibt den Beitrag unnötig in die Höhe.
  • Anbauten oder Modernisierungen werden nicht nachgemeldet.
  • Die Wohnfläche wird falsch berechnet und dadurch eine falsche Prämie gezahlt.
  • Es wird kein gleitender Neuwert vereinbart und bei Baukostensteigerung entsteht Unterversicherung.

Häufige Fehler bei der Versicherungssumme

·Zu niedrige Versicherungssumme führt zu Unterversicherung und gekürzter Zahlung im Schadenfall
·Zu hohe Versicherungssumme treibt den Beitrag unnötig in die Höhe
·Anbauten oder Modernisierungen nicht nachgemeldet
·Wohnfläche falsch berechnet und dadurch falsche Prämie
·Kein gleitender Neuwert vereinbart und bei Baukostensteigerung unterversichert

11 · Schritt für Schritt

Ablauf im Schadenfall: So gehst du vor

Im Schadenfall ist schnelles und richtiges Handeln wichtig. Die richtige Reihenfolge hilft dir, deinen Anspruch nicht zu gefährden.

Bewahre Ruhe und gehe Schritt für Schritt vor.

Verhindere weitere Schäden, zum Beispiel durch Abdrehen des Wasserhauptahns oder Abdecken des Daches. Bewahre beschädigte Teile auf, bis die Versicherung sie besichtigt hat. Melde den Schaden unverzüglich deiner Wohngebäudeversicherung.

Dokumentiere die Schäden aus verschiedenen Perspektiven mit Fotos. Erstelle eine Liste der beschädigten Gebäudeteile und notiere den Schadenhergang. Warte mit größeren Reparaturen, bis die Versicherung den Schaden freigegeben hat.

01

Schaden begrenzen

Verhindere weitere Schäden, zum Beispiel durch Abdrehen des Wasserhauptahns oder Abdecken des Daches. Bewahre beschädigte Teile auf, bis die Versicherung sie besichtigt hat.

02

Versicherung informieren

Melde den Schaden unverzüglich deiner Wohngebäudeversicherung. Viele Versicherer bieten dafür eine Schadenhotline oder ein Online-Formular an.

03

Schaden dokumentieren

Fotografiere die Schäden aus verschiedenen Perspektiven. Erstelle eine Liste der beschädigten Gebäudeteile und notiere den Schadenhergang.

04

Reparatur beauftragen

Warte mit größeren Reparaturen, bis die Versicherung den Schaden besichtigt hat. Notmaßnahmen zur Schadenbegrenzung sind sofort erlaubt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026