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Ratgeber · Versicherung

Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung: Wann du sie absetzen kannst

Ob du Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend machen kannst, hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Für selbst genutzte Häuser greift der Fiskus nicht zu, bei Vermietung oder einem echten Arbeitszimmer sieht das anders aus.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Für ein selbst genutztes Haus oder eine selbst genutzte Wohnung ist die Wohngebäudeversicherung nicht als Sonderausgabe absetzbar.
  • Vermieter setzen die Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab.
  • Bei einem häuslichen Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, kannst du die Kosten anteilig über die Jahrespauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigen.
  • Reine Sachversicherungen wie die Wohngebäudeversicherung zählen steuerlich nicht zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen.

01 · Grundlagen

Was ist eine Wohngebäudeversicherung steuerlich gesehen?

Die steuerliche Einordnung entscheidet darüber, ob du Beiträge absetzen kannst. Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen und wird vom Gesetzgeber anders behandelt als Personenversicherungen.

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die Schäden am Gebäude selbst abdeckt, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Im Steuerrecht wird sie nicht als Vorsorgeaufwendung eingestuft, anders als zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung oder die private Krankenversicherung. Deshalb scheidet ein Abzug als Sonderausgabe von vornherein aus.

Für dich bedeutet das: Die Beiträge sind nur dann steuerlich relevant, wenn die Immobilie der Einkommenserzielung dient. Das ist bei einer Vermietung der Fall oder wenn du einen Raum beruflich als Arbeitszimmer nutzt. Für das reine Bewohnen des eigenen Hauses erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.

Kurz erklärt

Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung

Eine Sachversicherung, die Schäden am Gebäude selbst abdeckt. Ihre Beiträge sind nur dann absetzbar, wenn die Immobilie der Einkommenserzielung dient, etwa durch Vermietung oder eine berufliche Nutzung als Arbeitszimmer.

Die Versicherung schützt das Gebäude, nicht den Hausrat. Steuerlich zählt sie nicht zu den Vorsorgeaufwendungen, sondern zu den Kosten der Immobilie.

02 · Vergleich

Selbst genutzt oder vermietet: Wo die Beiträge hingehören

Die Nutzung der Immobilie ist das entscheidende Kriterium für die Absetzbarkeit. Ein Vergleich zeigt, welche Regeln für dein Eigentum gelten.

Die Nutzungsart entscheidet, ob du die Wohngebäudeversicherung in deiner Steuererklärung unterbringst. Bei einer selbst genutzten Immobilie gehören die Beiträge zur privaten Lebensführung und sind nicht absetzbar. Bei einer vermieteten Immobilie zählen sie zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Für die vermietete Immobilie gilt: Absetzbar ist nur der reine Gebäudeversicherungsanteil. Zusätzliche Versicherungsleistungen wie Elementarschutz oder Glasbruch sind nur dann umlagefähig, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht. In der Steuererklärung trägst du die absetzbaren Beträge in der Anlage V ein.

Steuerliche Behandlung der Wohngebäudeversicherung nach Nutzungsart
Selbst genutzte ImmobilieVermietete Immobilie
Absetzbarkeit der BeiträgeNicht absetzbarAls Werbungskosten absetzbar
Steuerliche KategoriePrivate LebensführungEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Zusätzliche Versicherungs­leistungen (z. B. Elementarschutz)Nicht absetzbarNur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig
Eintragung in der SteuererklärungKeine Eintragung möglichAnlage V

03 · Schritt für Schritt

So setzt du die Wohngebäudeversicherung als Vermieter ab

Bei vermieteten Objekten gehört die Wohngebäudeversicherung zu den laufenden Kosten der Immobilie. Der Abzug erfolgt in dem Jahr, in dem du die Beiträge zahlst.

Der Abzug erfolgt in dem Jahr, in dem du die Prämie tatsächlich zahlst. Du musst die Kosten nicht über mehrere Jahre verteilen.

Der Weg in der Steuererklärung ist klar geregelt:

  • Du zahlst die Jahresprämie für die Wohngebäudeversicherung des Mietobjekts an deinen Versicherer.
  • Den Versicherungsschein und den Zahlungsnachweis heftest du zu deinen Unterlagen für die Einkommensteuererklärung.
  • Den Betrag erfasst du als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V.
  • Das Finanzamt zieht die Kosten von deinen Mieteinnahmen ab, wodurch dein zu versteuerndes Einkommen sinkt.
01

Beitrag zahlen

Du zahlst die Jahresprämie für die Wohngebäudeversicherung des Mietobjekts an deinen Versicherer.

02

Beleg aufbewahren

Den Versicherungsschein und den Zahlungsnachweis heftest du zu deinen Unterlagen für die Einkommensteuererklärung.

03

In Anlage V eintragen

Den Betrag erfasst du als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V.

04

Steuerminderung erhalten

Das Finanzamt zieht die Kosten von deinen Mieteinnahmen ab. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt.

04 · Was gilt

Wann die Wohngebäudeversicherung bei Selbstnutzung absetzbar ist

Auch wenn du dein Haus selbst bewohnst, gibt es einen Weg: die anteilige Berücksichtigung über ein häusliches Arbeitszimmer. Die Voraussetzungen dafür sind streng.

Für dein selbst genutztes Haus oder deine selbst genutzte Wohnung ist die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht absetzbar. Eine Ausnahme besteht, wenn du ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, das den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall kannst du die Versicherungsbeiträge anteilig als Teil der tatsächlichen Aufwendungen ansetzen.

Nicht abziehbar bleibt der volle Beitrag für das selbst genutzte Haus ohne Arbeitszimmer. Auch ein Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, führt nicht zum Abzug der Wohngebäudeversicherung. Bei einem Arbeitszimmer, das nur gelegentlich genutzt wird, scheidet die anteilige Berücksichtigung ebenfalls aus.

Abziehbar

·Anteilig, wenn ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet
·Anteilig über die tatsächlichen Aufwendungen, wenn du dich gegen die Jahrespauschale entscheidest

Nicht abziehbar

·Voller Beitrag für das selbst genutzte Haus ohne Arbeitszimmer
·Beitrag für ein Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet

05 · Vergleich

Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale: Was für dich gilt

Seit 2023 gelten neue Regeln für das häusliche Arbeitszimmer. Die Homeoffice-Pauschale ist davon zu unterscheiden und hat andere Voraussetzungen.

Die Aufwendungen sind nur noch abziehbar, wenn der Raum den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. In diesem Fall hast du ein Wahlrecht zwischen der Jahrespauschale von 1.260 Euro und dem Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen.

Die Homeoffice-Pauschale ist davon zu unterscheiden. Sie beträgt 6 Euro pro Tag für höchstens 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 Euro. Sie wird gewährt, wenn du deine Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübst und keine auswärtige Tätigkeitsstätte aufsuchst. Die Wohngebäudeversicherung ist über die Pauschale nicht gesondert absetzbar, da alle Kosten pauschal abgegolten sind.

Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale im Vergleich
Häusliches ArbeitszimmerHomeoffice-Pauschale
VoraussetzungDer Raum bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen BetätigungTätigkeit wird überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine auswärtige Tätigkeitsstätte aufgesucht
HöheJahrespauschale von 1.260 Euro oder tatsächliche Aufwendungen6 Euro pro Tag, höchstens 210 Tage im Jahr
Abzug der WohngebäudeversicherungAnteilig über die tatsächlichen Aufwendungen möglichNicht gesondert möglich, da pauschal abgegolten

06 · Was gilt

Welche Versicherungen in der Steuererklärung absetzbar sind

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung. Andere Policen haben als Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten einen anderen Status.

Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Versicherung ab. Als Sonderausgaben absetzbar sind unter anderem die Privathaftpflichtversicherung, die private Krankenversicherung und die Unfallversicherung. Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben kannst du Versicherungen absetzen, die berufliche Risiken abdecken, etwa die Berufshaftpflichtversicherung.

Nicht absetzbar sind dagegen reine Sachversicherungen für private Zwecke. Dazu gehören die Wohngebäudeversicherung für selbst genutzte Immobilien, die Hausratversicherung für private Haushalte, die Kfz-Kaskoversicherung für Privatfahrzeuge und die privat veranlasste Rechtsschutzversicherung.

Absetzbar

·Privathaftpflichtversicherung als Sonderausgabe
·Private Krankenversicherung als Sonderausgabe
·Unfallversicherung als Sonderausgabe
·Berufshaftpflichtversicherung als Werbungskosten
·Wohngebäudeversicherung für vermietete Objekte als Werbungskosten

Nicht absetzbar

·Wohngebäudeversicherung für selbst genutzte Immobilien
·Hausratversicherung für private Haushalte
·Kfz-Kaskoversicherung für Privatfahrzeuge
·Privat veranlasste Rechtsschutzversicherung

07 · Im Vertrag

Betriebskostenverordnung: Was Vermieter auf Mieter umlegen dürfen

Die Betriebskostenverordnung regelt, welche Kosten Vermieter auf Mieter umlegen können. Die Wohngebäudeversicherung gehört dazu, aber mit Einschränkungen.

Die Kosten der Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser sind dort ausdrücklich als umlagefähig genannt. Das gilt jedoch nicht automatisch für alle Zusatzbausteine.

Die Elementarschadenversicherung und die Glasbruchversicherung sind nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Ohne eine solche Vereinbarung trägst du diese Kosten als Vermieter selbst. Die Hausratversicherung des Mieters ist ohnehin dessen eigene Sache und hat mit der Betriebskostenabrechnung nichts zu tun.

Umlagefähige und nicht umlagefähige Versicherungskosten

GebäudeversicherungUmlagefähigDie Kosten der Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser sind in der Betriebskostenverordnung als umlagefähig genannt.
ElementarschadenversicherungNur bei VereinbarungZusatzbausteine wie Elementarschutz sind nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht.
GlasbruchversicherungNur bei VereinbarungAuch die Glasversicherung gehört nicht automatisch zu den umlagefähigen Betriebskosten. Eine mietvertragliche Regelung ist erforderlich.
Hausratversicherung des VermietersNicht umlagefähigDie Hausratversicherung für Möbel des Vermieters ist keine Betriebskostenposition und kann nicht auf Mieter umgelegt werden.

08 · Kosten

Wohngebäudeversicherung und Arbeitszimmer: So rechnest du den Anteil

Wenn dein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt bildet, kannst du die Wohngebäudeversicherung anteilig als Teil der tatsächlichen Aufwendungen ansetzen. Die Berechnung erfolgt über den Flächenanteil.

Wenn dein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt bildet und du die tatsächlichen Aufwendungen ansetzt, rechnest du die Wohngebäudeversicherung über den Flächenanteil ab. Bei einem Arbeitszimmer mit 10 Prozent Flächenanteil an der Wohnfläche und einem jährlichen Beitrag von 400 Euro ergibt sich ein absetzbarer Anteil von 40 Euro. Die übrigen 360 Euro bleiben privat.

Die tatsächlichen Aufwendungen für das Arbeitszimmer umfassen neben der Wohngebäudeversicherung auch anteilige Miete, Strom, Heizung und Reinigung. Sie sind nur absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet. Entscheidest du dich für die Jahrespauschale von 1.260 Euro, ist die Wohngebäudeversicherung darin bereits enthalten.

Anteilige Berücksichtigung der Wohngebäudeversicherung über das Arbeitszimmer

Jährlicher Beitrag WohngebäudeversicherungIndividueller Beitrag
Anteil ArbeitszimmerAnteiliger Betrag
Nicht absetzbarer AnteilVerbleibender Betrag

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung

Schnell ist ein falscher Haken gesetzt oder ein Beleg falsch zugeordnet. Diese Fehler solltest du vermeiden, damit deine Steuererklärung korrekt bleibt.

Ein häufiger Fehler ist, die Beiträge für das selbst genutzte Haus als Sonderausgaben einzutragen, obwohl das Finanzamt sie nicht anerkennt. Auch die komplette Prämie für ein vermietetes Objekt abzusetzen, obwohl Zusatzbausteine wie Glasbruch nicht umlagefähig sind, führt zu Korrekturen.

Weitere Fehlerquellen sind:

  • Die Wohngebäudeversicherung zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale anteilig ansetzen, obwohl die Pauschale alle Kosten abdeckt.
  • Ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, obwohl es nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.
  • Die Jahrespauschale von 1.260 Euro für ein Arbeitszimmer ansetzen, das nicht während des gesamten Kalenderjahres den Tätigkeitsmittelpunkt bildet, ohne die Pauschale zeitanteilig zu kürzen.

Häufige Fehler beim Absetzen der Wohngebäudeversicherung

·Beiträge für das selbst genutzte Haus als Sonderausgaben eintragen, obwohl das Finanzamt sie nicht anerkennt.
·Die komplette Prämie für ein vermietetes Objekt absetzen, obwohl Zusatzbausteine wie Glasbruch nicht umlagefähig sind.
·Die Wohngebäudeversicherung zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale anteilig ansetzen, obwohl die Pauschale alle Kosten abdeckt.
·Ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, obwohl es nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.
·Die Jahrespauschale für ein Arbeitszimmer ansetzen, das nur wenige Monate im Jahr genutzt wurde, ohne den Betrag zeitanteilig zu kürzen.

10 · Checkliste

Checkliste: So prüfst du deine Absetzbarkeit

Mit dieser Checkliste findest du heraus, ob und wie du deine Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung berücksichtigen kannst.

Die Reihenfolge hilft dir, die richtige Anlage und den passenden Betrag zu ermitteln.

  • Ist die Immobilie vermietet? Dann gehört die Wohngebäudeversicherung in die Anlage V.
  • Ist die Immobilie selbst genutzt? Dann ist die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht absetzbar.
  • Gibt es ein häusliches Arbeitszimmer? Prüfe, ob es den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet.
  • Bildet das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt? Dann wähle zwischen Jahrespauschale und tatsächlichen Aufwendungen.
  • Hast du die tatsächlichen Aufwendungen gewählt? Dann setze die Wohngebäudeversicherung anteilig nach Flächenanteil an.
  • Nutzt du die Homeoffice-Pauschale? Dann ist die Wohngebäudeversicherung bereits pauschal abgegolten.

Prüfpunkte für die Steuererklärung

01

Ist die Immobilie vermietet? Dann gehört die Wohngebäudeversicherung in die Anlage V.

02

Ist die Immobilie selbst genutzt? Dann ist die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht absetzbar.

03

Gibt es ein häusliches Arbeitszimmer? Prüfe, ob es den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet.

04

Bildet das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt? Dann wähle zwischen Jahrespauschale und tatsächlichen Aufwendungen.

05

Hast du die tatsächlichen Aufwendungen gewählt? Dann setze die Wohngebäudeversicherung anteilig nach Flächenanteil an.

06

Nutzt du die Homeoffice-Pauschale? Dann ist kein zusätzlicher Abzug der Wohngebäudeversicherung möglich.

07

Hast du alle Belege für die Versicherungsbeiträge und die Flächenberechnung des Arbeitszimmers griffbereit?

11 · Hintergrund

Wohngebäudeversicherung und Einkommenserzielung: Der Grundsatz

Das Steuerrecht folgt einem klaren Prinzip: Abziehbar sind nur Aufwendungen, die mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Für die Wohngebäudeversicherung bedeutet das eine klare Trennung.

Die Wohngebäudeversicherung schützt dein Eigentum vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Steuerlich zählt sie zu den Sachversicherungen und nicht zu den Vorsorgeaufwendungen wie die private Haftpflichtversicherung oder die private Krankenversicherung.

Der Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist nur möglich, wenn die versicherte Immobilie der Einkommenserzielung dient. Das ist bei einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Haus der Fall. Auch ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet, eröffnet den anteiligen Abzug. Für das selbst genutzte Eigenheim ohne berufliche Nutzung bleibt die Wohngebäudeversicherung eine private Ausgabe.

Die Wohngebäudeversicherung schützt dein Eigentum vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Steuerlich zählt sie zu den Sachversicherungen und nicht zu den Vorsorgeaufwendungen wie die private Haftpflichtversicherung oder die private Krankenversicherung. Deshalb kannst du sie nicht als Sonderausgabe absetzen.

Der Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist nur möglich, wenn die versicherte Immobilie der Einkommenserzielung dient. Das ist bei einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Haus der Fall. Auch ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet, führt zu einer anteiligen Absetzbarkeit.

Für ein selbst genutztes Eigenheim ohne berufliche Nutzung bleibt die Wohngebäudeversicherung steuerlich wirkungslos. Der Gesetzgeber behandelt die Kosten als private Lebensführung, die du aus deinem versteuerten Einkommen trägst.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026