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MagazineFinanzenVersicherung Wohngebaeudeversicherung in der Steuererklaerung
FinanzbildungVersicherung11 Min.

Wohngebaeudeversicherung in der Steuererklaerung: So holst du dir Geld vom Finanzamt

Du zahlst monatlich fuer den Schutz deines Hauses, doch bei der Steuererklaerung lässt du Geld liegen? Wir erklaeren dir, wann du die Wohngebaeudeversicherung absetzen kannst, wie das in der Anlage V funktioniert und welche Stolperfallen es gibt.

Steuer sparenAnlage VVersicherung absetzen
Immer absetzbar?
Nicht immer.
Nur bei vermieteten oder teilgewerblich genutzten Objekten.
Was ist absetzbar?
Die Praemie.
Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Selbst genutzt?
Kein Abzug.
Privatkosten bleiben steuerlich unberuecksichtigt.

Warum du dich jetzt mit dem Thema beschaeftigen solltest

Viele Hausbesitzer:innen sehen die Wohngebaeudeversicherung als notwendiges Uebel an. Die Praemie wird einmal im Jahr vom Konto abgebucht, und das war es dann. Doch genau hier liegt oft ungenutztes Potenzial, denn je nachdem, wie du dein Gebaeude nutzt, kannst du einen Teil dieser Ausgaben mit der Steuererklaerung zurueckholen. Wenn du das Thema ignorierst, schenkst du dem Finanzamt im Zweifel Geld, das dir zusteht.

Besonders relevant wird es, wenn du eine Immobilie vermietest. Dann ist die Wohngebaeudeversicherung eine klassische Werbungskostenposition, die deine Steuerlast direkt senkt. Aber auch wenn du nur einen Raum beruflich nutzt, etwa als Buero oder Praxis, kann ein anteiliger Abzug moeglich sein. Wer hier nicht aufpasst, verliert Jahr fuer Jahr bares Geld.

Die gute Nachricht: Der Aufwand ist gering. Du musst lediglich den Versicherungsbeitrag aus deinem Kontoauszug oder dem Jahreskonto heraussuchen und in die richtige Zeile der Steuererklaerung eintragen. Das dauert keine fuenf Minuten, kann aber je nach Steuersatz mehrere hundert Euro Ersparnis bedeuten.

Zudem hat sich rund um die steuerliche Behandlung von Versicherungen in den letzten Jahren einiges getan. Die Finanzverwaltung hat die Formulare angepasst, und es gibt klare Regelungen, was absetzbar ist und was nicht. Wer den aktuellen Stand kennt, ist klar im Vorteil und vermeidet unnötige Nachfragen des Finanzamts.

Denk daran: Die Steuererklaerung fuer das Jahr 2026 kannst du in der Regel bis zum 31. Juli 2027 abgeben. Du hast also genug Zeit, deine Unterlagen in Ruhe zu sortieren. Doch je frueher du dich mit dem Thema beschaeftigst, desto entspannter kannst du die relevanten Belege zusammenstellen und musst nicht hektisch nach alten Kontoauszuegen suchen.

100 %
der Praemie sind bei Vermietung absetzbar.
Anlage V
ist das richtige Formular fuer Vermietungseinkuenfte.
2 %
Regelabschreibung pro Jahr fuer Gebaeude (ohne Grund und Boden).

Was die Wohngebaeudeversicherung ueberhaupt ist

Bevor wir in die steuerlichen Details einsteigen, klären wir kurz die Basics. Die Wohngebaeudeversicherung ist eine Sachversicherung, die dein Haus vor Schaeden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel schuetzt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Hausratversicherung, die deinen Hausrat also Moebel und persoenliche Gegenstaende absichert, oder der Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschaeden abdeckt.

Der Versicherer uebernimmt im Schadensfall die Kosten fuer die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebaeudes. Das ist besonders wichtig, weil ein Haus fuer die meisten Menschen die groesste finanzielle Anschaffung ihres Lebens ist. Ohne diesen Schutz koennte ein einziger Wasserrohrbruch oder ein Blitzeinschlag existenzbedrohende finanzielle Folgen haben.

Die Praemie, also der Betrag, den du jaehrlich an die Versicherungsgesellschaft zahlst, haengt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zaehlen der Wert des Gebaeudes, die Bauart, die Lage und natuerlich der gewaehlte Deckungsumfang. Manche Vertraege beinhalten zusaetzlich Elementarschadenabsicherung, also Schutz vor Ueberschwemmungen oder Erdrutschen, was die Praemie erhoeht.

Fuer die Steuererklaerung ist es wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Wohngebaeudeversicherung um eine reine Sachversicherung handelt. Sie versichert das Gebaeude selbst, nicht deine persoenliche Haftung oder dein Inventar. Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn nur die Kosten fuer das Gebaeude selbst sind im Rahmen der Vermietung absetzbar, nicht aber die Hausratversicherung.

Du findest die genauen Konditionen deines Vertrags im Versicherungsschein oder in den jaehrlichen Beitragsrechnungen. Dort ist auch der genaue Betrag ausgewiesen, den du fuer die Wohngebaeudeversicherung zahlst. Diesen Betrag oder einen anteiligen Teil davon kannst du unter bestimmten Umstaenden in deiner Steuererklaerung geltend machen.

Die Grundlagen: Wann du die Versicherung absetzen kannst

Die zentrale Frage lautet: Wann erkennt das Finanzamt die Wohngebaeudeversicherung als absetzbar an? Die Antwort haengt von der Nutzung des Gebaeudes ab. Wenn du die Immobilie vermietest, sind die Versicherungsbeitraege Werbungskosten bei den Einkuenften aus Vermietung und Verpachtung. Das steht im Einkommensteuergesetz und ist die haeufigste Konstellation.

Vermietest du nur einen Teil deines Hauses, etwa eine Einliegerwohnung, dann kannst du die Versicherung anteilig absetzen. Der absetzbare Anteil entspricht dem Verhaeltnis der vermieteten Flaeche zur Gesamtflaeche des Gebaeudes. Wenn du also 30 Prozent der Flaeche vermietest, sind auch 30 Prozent der Versicherungspraemie absetzbar.

Anders sieht es aus, wenn du das Haus selbst bewohnst. Dann sind die Kosten fuer die Wohngebaeudeversicherung reine Privatausgaben und nicht absetzbar. Das gilt auch dann, wenn du eine Hypothek auf das Haus abzahlst. Die Versicherung schuetzt dein Privateigentum, und private Lebensfuehrungskosten sind steuerlich grundsaetzlich nicht beruecksichtigungsfaehig.

Eine weitere Ausnahme gibt es, wenn du einen Teil deines selbst genutzten Hauses beruflich nutzt, zum Beispiel als Arbeitszimmer oder als Praxisraum. In diesem Fall kannst du die Versicherung anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Der absetzbare Anteil richtet sich nach dem Verhaeltnis der beruflich genutzten Flaeche zur Gesamtflaeche.

Wichtig ist auch die Frage, wer den Vertrag abgeschlossen hat und wer die Beitraege zahlt. Wenn du als Eigentuemer:in den Vertrag auf deinen Namen laufen hast und die Praemie von deinem Konto zahlst, ist die Zuordnung klar. Wenn der oder die Mieter:in den Vertrag selbst abschliesst, was selten vorkommt, dann kannst du natuerlich nichts absetzen.

So funktioniert der Abzug in der Anlage V

Wenn du deine Immobilie vermietest, traegst du die Einnahmen und Ausgaben in der Anlage V ein. Das ist das Formular, das deiner Steuererklaerung beiliegt und speziell fuer Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung gedacht ist. Die Anlage V fragt systematisch alle relevanten Positionen ab, von der Mieteinnahme bis zu den einzelnen Werbungskosten.

Die Wohngebaeudeversicherung gehoert zu den sogenannten sonstigen Werbungskosten. Im Formular findest du dafuer eine eigene Zeile, die haeufig mit 'Versicherungsbeitraege' oder 'sonstige Werbungskosten' beschriftet ist. Dort traegst du den vollen Jahresbetrag ein, den du im jeweiligen Steuerjahr gezahlt hast. Das Finanzamt erkennt diesen Betrag dann automatisch als absetzbar an.

Du musst den Betrag nicht belegen, also keine Belege einreichen. Das Finanzamt kann die Belege jedoch anfordern, wenn es Zweifel hat. Deshalb solltest du die Beitragsrechnung deiner Versicherung oder den Kontoauszug, auf dem die Zahlung ersichtlich ist, mindestens bis zum Abschluss der Steuererklaerung aufbewahren. Im Zweifel gilt die Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

Achtung: Wenn du mehrere Objekte vermietest, musst du fuer jedes Objekt eine eigene Anlage V ausfuellen. Die Versicherungsbeitraege fuer das jeweilige Objekt gehoeren dann in die dazugehoerige Anlage. Vermische die Betraege nicht, sonst drohen Nachfragen vom Finanzamt und im schlimmsten Fall eine Betriebspruefung.

Wenn du die Steuererklaerung digital ueber ELSTER einreichst, fuehrt dich das Programm Schritt fuer Schritt durch die Anlage V. Du kannst die Betraege direkt in die entsprechenden Felder eingeben, und das Programm berechnet automatisch, wie sich der Abzug auf deine Steuerlast auswirkt. Das ist bequem und reduziert die Fehlerquote deutlich.

Was kostet die Versicherung und wie wirkt sich das steuerlich aus

Die Hoehe der Wohngebaeudeversicherung variiert stark und haengt von mehreren Faktoren ab. Dazu zaehlen der Wert des Gebaeudes, die Bauart, die Lage und der gewaehlte Versicherungsumfang. Ein Einfamilienhaus in guter Lage mit umfassendem Schutz kann schnell mehrere hundert Euro pro Jahr kosten, waehrend ein kleines Objekt mit Basisschutz guenstiger ist.

Wir nennen hier bewusst keine konkreten Betraege, weil diese sich staendig aendern und stark vom Einzelfall abhaengen. Du findest den genauen Betrag in deinem Versicherungsvertrag oder auf der jaehrlichen Beitragsrechnung. Wichtig ist, dass du diesen Betrag nicht mit der Hausratversicherung verwechselst, die dein Inventar abdeckt und nicht absetzbar ist.

Die steuerliche Ersparnis durch den Abzug der Wohngebaeudeversicherung haengt von deinem persoenlichen Steuersatz ab. Wenn du zum Beispiel 500 Euro Versicherung im Jahr zahlst und einen Grenzsteuersatz von 35 Prozent hast, sparst du 175 Euro Steuern. Das ist der Betrag, den du weniger an das Finanzamt zahlen musst, weil deine Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen senken.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Abzug nicht bedeutet, dass du die Versicherung geschenkt bekommst. Du sparst nur den Steueranteil, nicht den gesamten Beitrag. Trotzdem lohnt sich der Abzug, denn jede Reduzierung deiner Steuerlast ist bares Geld, das du anderweitig verwenden kannst.

Neben der Versicherung gibt es weitere Kosten, die du als Vermieter:in absetzen kannst, etwa die Grundsteuer, Schuldzinsen fuer Kredite, Handwerkerleistungen und die Abschreibung des Gebaeudes. Die Abschreibung, auch AfA genannt, beträgt bei Wohngebaeuden in der Regel 2 Prozent pro Jahr, bei Gewerbeimmobilien 3 Prozent. Diese Positionen koennen deine Steuerlast deutlich staerker senken als die Versicherung allein.

Worauf du bei der Steuererklaerung achten solltest

Der haeufigste Fehler ist die Verwechslung von Wohngebaeudeversicherung und Hausratversicherung. Nur die erstere ist bei vermieteten Objekten absetzbar. Die Hausratversicherung, die deine Moebel und persoenlichen Gegenstaende schuetzt, ist immer privat und kann nicht in der Anlage V abgesetzt werden. Pruefe also genau, welche Rechnung du in der Hand haeltst.

Ein weiterer haeufiger Fehler ist die falsche zeitliche Zuordnung. Du kannst nur die Beitraege absetzen, die du im jeweiligen Steuerjahr tatsaechlich gezahlt hast. Wenn du deine Versicherung jaehrlich im Voraus zahlst, also zum Beispiel im Dezember 2025 fuer das Jahr 2026, dann gehoert der Betrag in die Steuererklaerung 2025. Das Finanzamt schaut auf das Zu- und Abflussprinzip.

Achte darauf, dass du den vollen Jahresbetrag eintraegst, nicht nur die monatliche Rate. Viele Versicherungen bieten die Moeglichkeit, monatlich, vierteljaehrlich oder jaehrlich zu zahlen. In der Steuererklaerung zaehlt immer die Summe der im Jahr geleisteten Zahlungen. Wenn du monatlich zahlst, addiere die zwölf Monatsbetraege.

Wenn du dein Haus teilweise selbst bewohnst und teilweise vermietest, musst du den absetzbaren Anteil korrekt berechnen. Der einfachste Weg ist die Aufteilung nach Quadratmetern. Wenn die vermietete Wohnung 50 Quadratmeter hat und das gesamte Haus 150 Quadratmeter, sind 33,3 Prozent der Versicherung absetzbar. Diese Berechnung solltest du dokumentieren.

Vergiss nicht, auch andere Versicherungen zu pruefen, die mit der Immobilie zusammenhaengen. Eine Rechtsschutzversicherung fuer Vermieter oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann ebenfalls absetzbar sein, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermietung steht. Diese Positionen gehoeren ebenfalls in die Anlage V und koennen deine Steuerlast weiter senken.

Typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Ein Klassiker ist das schlichte Vergessen. Viele Vermieter:innen geben ihre Steuererklaerung ab, ohne die Versicherungsbeitraege einzutragen, weil sie die Unterlagen nicht zur Hand haben oder schlicht nicht daran denken. Das ist schade, denn der Abzug ist einfach und erfordert nur eine einzige Zahl. Nimm dir die Beitragsrechnung zur Hand, bevor du mit der Anlage V beginnst.

Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass die Versicherung nur dann absetzbar ist, wenn sie im Mietvertrag als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt wird. Das ist falsch. Auch wenn du die Versicherung selbst traegst, also nicht auf den Mieter umlegst, kannst du sie als Werbungskosten absetzen. Die Umlage ist eine separate Frage der Mietvertragsgestaltung.

Manche machen den Fehler, die Versicherung bei selbst genutztem Eigentum absetzen zu wollen, weil sie glauben, dass dies als 'haushaltsnahe Dienstleistung' oder 'Handwerkerleistung' moeglich sei. Das ist nicht der Fall. Die Wohngebaeudeversicherung ist keine Dienstleistung oder Handwerkerleistung, sondern eine reine Versicherungspraemie. Sie ist bei selbst genutztem Eigentum nicht absetzbar.

Ein weiterer Stolperstein ist die fehlende Dokumentation bei gemischter Nutzung. Wenn du ein Arbeitszimmer hast, musst du den absetzbaren Anteil nachvollziehbar berechnen. Das Finanzamt akzeptiert eine einfache Quadratmeterberechnung, aber du solltest sie aufbewahren. Wenn du keine Aufstellung machst, schaetzt das Finanzamt den Anteil moeglicherweise zu deinem Nachteil.

Schliesslich solltest du darauf achten, dass du die Versicherung nicht doppelt absetzt. Wenn du die Beitraege bereits im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben hast und sie dort als Einnahme versteuerst, kannst du sie trotzdem als Werbungskosten absetzen. Das ist kein Fehler, sondern korrekt. Ein Fehler waere es jedoch, die Versicherung sowohl in der Anlage V als auch bei den sonstigen Versicherungen in der Hauptvordruck einzutragen.

Deine konkreten naechsten Schritte fuer die Steuererklaerung 2026

Der erste Schritt ist, deine Versicherungsunterlagen zu sammeln. Suche den Versicherungsschein und die letzte Beitragsrechnung deiner Wohngebaeudeversicherung heraus. Wenn du die Beitraege monatlich zahlst, drucke dir den Jahreskontoauszug aus oder addiere die monatlichen Abbuchungen auf deinen Kontoauszuegen. Du brauchst die genaue Summe fuer das Jahr 2026.

Der zweite Schritt ist die Klaerung der Nutzung. Ueberlege, ob du die Immobilie vermietest, selbst bewohnst oder teilweise beruflich nutzt. Nur wenn du vermietest oder einen Teil beruflich nutzt, ist ein Abzug moeglich. Wenn du selbst bewohnst, kannst du die Versicherung nicht absetzen und der Rest dieses Artikels ist fuer dich nicht relevant.

Der dritte Schritt ist die Berechnung des absetzbaren Anteils. Wenn du die gesamte Immobilie vermietest, ist der Anteil 100 Prozent. Wenn du nur einen Teil vermietest, berechne den Anteil anhand der Quadratmeter. Wenn du ein Arbeitszimmer hast, mache dasselbe. Notiere dir die Berechnung und lege sie zu deinen Steuerunterlagen.

Der vierte Schritt ist die Eintragung in die Anlage V. Wenn du die Steuererklaerung mit ELSTER machst, oeffne die Anlage V und suche das Feld fuer Versicherungsbeitraege. Trage den absetzbaren Betrag ein. Wenn du die Erklaerung auf Papier machst, trage den Betrag in die entsprechende Zeile ein. Kontrolliere die Summe noch einmal, bevor du abschickst.

Der fuenfte und letzte Schritt ist die Aufbewahrung der Belege. Auch wenn du die Belege nicht einreichen musst, solltest du sie mindestens bis zum Abschluss des Steuerverfahrens aufbewahren. Das Finanzamt kann die Belege anfordern, und du willst in der Lage sein, den Abzug nachzuweisen. Bewahre die Unterlagen am besten zusammen mit deiner Steuererklaerung auf.

Haeufige Fragen rund um den Abzug der Wohngebaeudeversicherung

Eine der haeufigsten Fragen ist, ob die Wohngebaeudeversicherung auch bei einer Ferienwohnung absetzbar ist. Die Antwort lautet ja, sofern du die Ferienwohnung vermietest und nicht ausschliesslich privat nutzt. Auch hier gilt: Die Versicherung ist eine Werbungskostenposition, die in der Anlage V eingetragen wird. Die private Nutzung muss jedoch separat betrachtet werden.

Viele fragen sich auch, ob sie die Versicherung absetzen koennen, wenn sie das Haus gerade erst gekauft haben. Auch das ist moeglich, sofern das Haus vermietet ist. Die Versicherungspraemie ist unabhaengig vom Kaufzeitpunkt absetzbar. Du musst lediglich sicherstellen, dass du die Beitraege im Steuerjahr tatsaechlich gezahlt hast.

Eine weitere Frage betrifft die Rueckerstattung von Versicherungsbeitraegen. Wenn du die Versicherung kündigst und eine Praemienrueckerstattung erhaeltst, musst du diese in der Steuererklaerung als negative Werbungskosten angeben. Das Finanzamt verlangt, dass du den Abzug korrigierst, wenn du Geld zurueckbekommst.

Schliesslich wird oft gefragt, ob die Versicherung auch bei einer Eigentumswohnung absetzbar ist, die vermietet wird. Auch hier gilt: Ja, die Wohngebaeudeversicherung fuer die Eigentumswohnung ist absetzbar, sofern du die Wohnung vermietest. Du musst den Betrag in der Anlage V eintragen, und das Finanzamt erkennt ihn als Werbungskosten an.

Wenn du unsicher bist, ob du den Abzug korrekt vorgenommen hast, kannst du einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater konsultieren. Die Kosten fuer die Beratung kannst du in vielen Faellen ebenfalls als Werbungskosten absetzen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn du mehrere Immobilien besitzt oder komplexe Sachverhalte hast.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Vermietest du eine Wohnung oder ein Haus?
Nutzt du einen Teil deines Hauses beruflich?
Hast du die Versicherung auf deinen Namen laufen?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Nein, bei selbst genutztem Wohneigentum sind die Beitraege zur Wohngebaeudeversicherung privat und nicht absetzbar. Das gilt unabhaengig davon, ob du eine Hypothek abzahlst oder nicht. Nur bei vermieteten oder beruflich genutzten Flaechen ist ein Abzug moeglich.

Du traegst den Jahresbetrag der Versicherung in die Zeile fuer sonstige Werbungskosten ein. Das Formular hat ein eigenes Feld fuer Versicherungsbeitraege. Wenn du ELSTER nutzt, wirst du durch die Eingabe gefuehrt. Belege musst du nicht einreichen, aber aufbewahren.

Auch dann kannst du die Versicherung als Werbungskosten absetzen. Die Umlage ueber die Nebenkosten ist eine separate Angelegenheit. Du musst die erhaltenen Nebenkosten als Einnahmen versteuern, kannst aber die Ausgaben gegenrechnen. Das ist steuerlich neutral.

Ja, du kannst den Teil der Versicherung absetzen, der auf die vermietete Flaeche entfaellt. Die einfachste Methode ist die Aufteilung nach Quadratmetern. Wenn 40 Prozent der Flaeche vermietet sind, sind 40 Prozent der Praemie absetzbar.

Die Wohngebaeudeversicherung schuetzt das Gebaeude selbst, also die Bausubstanz. Die Hausratversicherung schuetzt deinen Hausrat, also Moebel und persoenliche Gegenstaende. Nur die Wohngebaeudeversicherung ist bei vermieteten Objekten absetzbar, die Hausratversicherung nie.

Nein, wenn du die Versicherung nicht absetzen kannst, weil du das Haus selbst bewohnst, musst du sie auch nicht angeben. Die Angabe ist nur relevant, wenn du einen Abzug geltend machen willst. Es gibt keine Pflicht zur Angabe nicht absetzbarer Kosten.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.