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Ratgeber · Versicherung

Wohngebäudeversicherung Leistungen: Was dein Schutz wirklich abdeckt

Die Wohngebäudeversicherung sichert dich als Eigentümerin gegen die finanziellen Folgen von Schäden an deinem Haus ab. Entscheidend ist, welche Gefahren dein Vertrag abdeckt und wie du die Leistungen im Schadenfall richtig nutzt.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Basis deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel ab.
  • Elementarschäden wie Starkregen oder Hochwasser brauchen einen eigenen Zusatzbaustein.
  • Der gleitende Neuwert verhindert Unterversicherung bei steigenden Baukosten.
  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.

01 · Was gilt

Was leistet die Wohngebäudeversicherung im Basisschutz?

Der Grundschutz deiner Police umfasst fest definierte Gefahren. Diese Leistungen sind in fast allen Tarifen enthalten und bilden das Fundament deines Versicherungsschutzes.

Im Basisschutz sind Schäden durch Feuer inklusive Löschwasser und Ruß abgedeckt. Auch Blitzschlag, Explosion oder Implosion gehören zu den versicherten Gefahren, selbst wenn sie einen Totalschaden verursachen.

Bei Sturm zahlt deine Versicherung erst ab Windstärke 8, bei Hagel dagegen unabhängig von der Windstärke. Leitungswasserschäden durch geplatzte Rohre oder undichte Anlagen sind ebenfalls Teil des Grundschutzes, ebenso Überspannungsschäden als Folge eines Blitzschlags.

  • Feuer, Löschwasser und Ruß sind im Basisschutz enthalten.
  • Sturmschäden werden ab Windstärke 8 reguliert, Hagelschäden ohne Windgrenze.
  • Leitungswasserschäden an Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sind versichert.

Nicht automatisch abgedeckt sind Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben oder Erdrutsch. Dafür benötigst du den Zusatzbaustein Elementarschutz. Auch Vandalismus, Graffiti oder Bedienungsfehler an Photovoltaikanlagen sind nur über Erweiterungen versicherbar.

Abgedeckt

·Schäden durch Feuer, Löschwasser und Ruß
·Schäden durch Blitzschlag, Explosion oder Implosion
·Sturmschäden ab Windstärke 8 und Hagelschäden
·Leitungswasserschäden durch geplatzte Rohre oder undichte Anlagen
·Überspannungsschäden als Folge eines Blitzschlags

Nicht automatisch abgedeckt

·Schäden durch Starkregen oder Hochwasser
·Schäden durch Erdbeben oder Erdrutsch
·Schäden durch Grundwasser oder Rückstau
·Schäden durch Vandalismus oder Graffiti
·Schäden an Photovoltaikanlagen durch Bedienungsfehler

02 · Grundlagen

Gleitender Neuwert: Warum er Unterversicherung verhindert

Der gleitende Neuwert ist ein zentraler Mechanismus, der deine Entschädigung an die aktuelle Baupreisentwicklung koppelt. Er stellt sicher, dass du im Totalschaden ein gleichwertiges Haus zu heutigen Preisen wieder aufbauen kannst.

Der gleitende Neuwert ersetzt bei einem Schaden die Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen, auch wenn diese über den ursprünglichen Baukosten liegen. Er verhindert so eine Unterversicherung durch Inflation und steigende Baupreise.

Nahezu alle Wohngebäude in Deutschland sind zum gleitenden Neuwert versichert. Der Beitrag wird jährlich anhand des Baupreisindex und des Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes angepasst.

Für dich bedeutet das: Du musst keine feste Versicherungssumme festlegen, die nach einigen Jahren nicht mehr ausreicht. Stattdessen orientiert sich die Entschädigung an den tatsächlichen Wiederherstellungskosten zum Schadenzeitpunkt.

Kurz erklärt

Gleitender Neuwert

Der gleitende Neuwert ersetzt bei einem Schaden die Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen, auch wenn diese über den ursprünglichen Baukosten liegen. Er verhindert so eine Unterversicherung durch Inflation.

Nahezu alle Wohngebäude in Deutschland sind zum gleitenden Neuwert versichert. Der Beitrag wird jährlich anhand des Baupreisindex und des Tariflohnindex für das Baugewerbe angepasst.

03 · Was gilt

Leitungs­wasserschäden und Rohrbruch: Das zahlt deine Versicherung

Leitungswasser ist eine der häufigsten Schadenursachen im Haus. Dein Vertrag definiert genau, welche Anlagen und Folgeschäden versichert sind.

Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen der Versorgung und Entsorgung sowie die dazugehörigen Anlagen. Dazu zählen Heizkörper und Heizungsrohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.

Auch Aquarien oder Wasserbetten können eingeschlossen sein, sofern dein Vertrag das vorsieht. Bei einem Rohrbruch übernimmt die Versicherung die Reparatur der Leitung und die Beseitigung der Folgeschäden am Gebäude.

  • Schäden durch geplatzte Wasserrohre sind versichert.
  • Undichte Anlagen wie Heizkörper oder Waschmaschinen fallen unter den Schutz.
  • Nässeschäden an Böden und Wänden werden reguliert.

Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, das von außen eindringt, oder Rückstau aus dem Kanalsystem. Dafür brauchst du den Elementarschutz. Auch Schäden durch undichte Silikonfugen ohne Rohrbruch oder durch Schwitzwasser sind in der Regel ausgeschlossen.

Versichert

·Schäden durch wasserführende Leitungen der Versorgung und Entsorgung
·Schäden an Heizkörpern und Heizungsrohren
·Schäden durch Wasch- und Spülmaschinen
·Schäden durch Klima- und Wärmepumpen
·Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten, sofern eingeschlossen

Nicht versichert

·Schäden durch Grundwasser, das von außen eindringt
·Schäden durch Rückstau aus dem Kanalsystem
·Schäden durch undichte Silikonfugen ohne Rohrbruch
·Schäden durch Schwitzwasser oder Kondensation
·Schäden durch mutwillige Beschädigung

04 · Vergleich

Elementargefahren: Wann du den Zusatzbaustein brauchst

Die Elementarschadenversicherung erweitert deinen Schutz um Naturgefahren, die durch den Klimawandel an Bedeutung gewinnen. Sie ist in der Regel ein optionaler Baustein, den du aktiv einschließen musst.

Der Basisschutz deiner Wohngebäudeversicherung deckt keine Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau ab. Diese Naturgefahren sind nur über die Elementarschadenversicherung versichert, die als optionaler Zusatzbaustein angeboten wird.

Der Elementarschutz umfasst außerdem Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche. Einige Versicherer bieten die Wohngebäudeversicherung bereits inklusive Elementarschutz an. Wer diesen Schutz nicht möchte, muss ihn aktiv abwählen.

  • Starkregen und Überschwemmung sind nur mit Elementarschutz abgedeckt.
  • Rückstau aus dem Kanalsystem fällt ebenfalls unter den Zusatzbaustein.
  • Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sind im Basisschutz nicht enthalten.

In Zeiten des Klimawandels zählt die Elementarschadenversicherung zu den wichtigsten Leistungen für Hauseigentümer. Prüfe, ob dein Vertrag diesen Schutz bereits enthält oder ob du ihn ergänzen musst.

Basis-Schutz im Vergleich zum Elementarschutz
Wohngebäudeversicherung BasisMit Elementarschutz
Starkregen und ÜberschwemmungNicht abgedecktAbgedeckt
Rückstau aus dem KanalsystemNicht abgedecktAbgedeckt
Erdbeben, Erdsenkung, ErdrutschNicht abgedecktAbgedeckt
Schneedruck und LawinenNicht abgedecktAbgedeckt
VulkanausbrücheNicht abgedecktAbgedeckt

05 · Kosten

Selbstbeteiligung und Selbstbehalt: So beeinflusst du deinen Beitrag

Mit einer Selbstbeteiligung übernimmst du im Schadenfall einen festen Teil der Kosten selbst. Das senkt deinen Jahresbeitrag, bedeutet aber auch eine finanzielle Belastung im Ernstfall.

Mit einer Selbstbeteiligung übernimmst du im Schadenfall einen festen Teil der Kosten selbst. Je höher deine Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt in der Regel dein Jahresbeitrag aus.

Übliche Selbstbeteiligungen liegen zwischen 150 und 500 Euro bei geringer Belastung. Mittlere Selbstbehalte reichen von 500 bis 2.500 Euro, hohe Selbstbeteiligungen liegen darüber. Bei Elementarschäden wird oft eine separate Selbstbeteiligung vereinbart, die höher ausfallen kann als für Feuer- oder Leitungswasserschäden.

  • Keine Selbstbeteiligung bedeutet volle Kostenübernahme, aber höhere Beiträge.
  • Eine geringe Selbstbeteiligung von 150 bis 500 Euro senkt den Beitrag moderat.
  • Eine hohe Selbstbeteiligung über 2.500 Euro spart Beitrag, belastet aber im Schadenfall.

Wähle die Selbstbeteiligung so, dass du sie im Ernstfall aus Rücklagen zahlen kannst. Eine zu hohe Selbstbeteiligung kann deine Liquidität belasten, wenn plötzlich ein größerer Schaden eintritt.

Übliche Selbstbeteiligungen in der Wohngebäudeversicherung

Geringe Selbstbeteiligung500 EUR
Hohe Selbstbeteiligung2.500 EUR

06 · Im Vertrag

Grobe Fahrlässigkeit: Wann deine Leistung gekürzt werden kann

Nicht jeder Fehler führt automatisch zur vollen Leistung. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung ihre Zahlung kürzen, muss aber nicht komplett verweigern.

Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung ihre Zahlung kürzen. Die Faustformel lautet: Je schwerwiegender die grobe Fahrlässigkeit, desto größer fällt die Leistungskürzung aus. Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung in der Regel voll.

Wer bei längerer Abwesenheit im Winter die Heizung nicht abstellt und dadurch einen Rohrbruch verursacht, riskiert eine Kürzung. Auch wer Fenster bei Abwesenheit offen lässt und so einen Sturm- oder Leitungswasserschaden ermöglicht, muss mit Abzügen rechnen.

  • Einfache Fahrlässigkeit führt in der Regel zur vollen Leistung.
  • Grobe Fahrlässigkeit kann die Entschädigung je nach Schwere reduzieren.
  • Einige Tarife verzichten bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Prüfe in deinen Vertragsbedingungen, ob dein Tarif eine solche Klausel enthält. Sie kann im Schadenfall den Unterschied zwischen voller und gekürzter Leistung ausmachen.

Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

FaustformelKürzungJe schwerwiegender die grobe Fahrlässigkeit, desto größer fällt die Leistungskürzung aus. Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung in der Regel voll.
BeispielPraxisWer bei längerer Abwesenheit im Winter die Heizung nicht abstellt und dadurch einen Rohrbruch verursacht, riskiert eine Kürzung.
VertragscheckKlauselEinige Tarife verzichten bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Prüfe diese Klausel in deinen Bedingungen.

07 · Was gilt

Photovoltaikanlagen: So versicherst du deine Solaranlage richtig

Photovoltaikanlagen sind fest mit dem Gebäude verbunden und können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Für bestimmte Risiken brauchst du jedoch zusätzliche Bausteine.

Photovoltaikanlagen sind fest mit dem Gebäude verbunden und können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Feuer an der Anlage auf dem Dach sind über den Basisschutz abgedeckt.

Für bestimmte Risiken brauchst du jedoch zusätzliche Bausteine. Schäden durch Bedienungsfehler, vorsätzliche Handlungen Dritter oder Tierbissschäden an Kabeln und Modulen sind nur über Erweiterungen versicherbar. Auch der Ertragsausfall durch einen versicherten Sachschaden erfordert eine separate Absicherung.

  • Sturm- und Hagelschäden an der Anlage sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt.
  • Bedienungsfehler und Vandalismus benötigen einen Zusatzschutz.
  • Ertragsausfall bei Stromnetzeinspeisung sollte separat versichert werden.

Wenn du Strom ins öffentliche Netz einspeist, empfiehlt sich eine Absicherung des Ertragsausfalls. Sie schützt dich vor dem Risiko, dass deine Anlage nach einem versicherten Sachschaden längere Zeit keinen Strom liefert.

Über Gebäudeversicherung abgedeckt

·Schäden durch Sturm und Hagel an der Anlage auf dem Dach
·Schäden durch Blitzschlag an der Anlage
·Schäden durch Feuer an der Anlage
·Schäden durch Leitungswasser an der Anlage

Nur über Zusatzbaustein

·Schäden durch Bedienungsfehler
·Schäden durch vorsätzliche Handlungen Dritter
·Ertragsausfall durch einen versicherten Sachschaden
·Tierbissschäden an Kabeln und Modulen

08 · Schritt für Schritt

Neuwertentschädigung: Was du nach einem Totalschaden bekommst

Bei einem Totalschaden deines Hauses greift die Neuwertentschädigung. Sie finanziert den Wiederaufbau zu heutigen Preisen, ist aber an eine wichtige Frist gebunden.

Bei einem Totalschaden deines Hauses greift die Neuwertentschädigung. Die Versicherung ermittelt die Kosten für ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen, einschließlich Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.

Du musst innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau beginnen, um die volle Neuwertentschädigung zu erhalten. Andernfalls droht eine Kürzung auf den Zeitwert. Informiere deine Versicherung unverzüglich und dokumentiere den Schaden mit Fotos, bevor du Aufräumarbeiten durchführst.

  • Melde den Schaden unverzüglich und dokumentiere ihn mit Fotos.
  • Führe Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durch.
  • Beginne innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau.

Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, solltest du auch Kosten für Mietersatz mitversichern. So bist du abgesichert, wenn du während der Bauzeit eine Ersatzunterkunft benötigst.

01

Schaden melden und dokumentieren

Informiere deine Versicherung unverzüglich und dokumentiere den Schaden mit Fotos. Führe Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durch.

02

Neuwertpreis wird ermittelt

Die Versicherung ermittelt die Kosten für ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen, einschließlich Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.

03

Wiederaufbau beginnen

Du musst innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau beginnen, um die volle Neuwertentschädigung zu erhalten. Andernfalls droht eine Kürzung auf den Zeitwert.

04

Zusatzkosten absichern

Kosten für Mietersatz oder Aufräumarbeiten außerhalb des Gebäudes solltest du über Zusatzbausteine mitversichern, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

09 · Checkliste

Zusatzbausteine: Welche Erweiterungen sich lohnen

Über den Basisschutz hinaus kannst du deine Wohngebäudeversicherung mit sinnvollen Bausteinen ergänzen. Diese schließen Lücken, die im Alltag teuer werden können.

Über den Basisschutz hinaus kannst du deine Wohngebäudeversicherung mit sinnvollen Bausteinen ergänzen. Die Glasbruchversicherung leistet Ersatz, wenn Scheiben zu Bruch gehen, egal durch welche Ursache. Sie umfasst Scheiben, Spiegel, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Panoramafenster.

Der Elementarschutz ist in Zeiten des Klimawandels eine der wichtigsten Erweiterungen. Er deckt Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck ab. Auch Vandalismus- und Graffiti-Schutz sowie Aufräum- und Wiederherstellungskosten außerhalb des Gebäudes können sinnvoll sein.

  • Glasbruchversicherung für Scheiben, Spiegel und Lichtkuppeln.
  • Elementarschutz für Starkregen, Hochwasser und Rückstau.
  • Photovoltaik-Zusatzschutz für Bedienungsfehler und Ertragsausfall.
  • Mietersatz bei unbewohnbarem Haus nach einem Totalschaden.

Anbauten wie Garage oder Gartenhaus solltest du schnellstmöglich deinem Versicherer melden. Nur nach der Angabe der baulichen Veränderungen ist eine umfassende Absicherung gegeben, sodass im Schadensfall eine Leistung erfolgen kann.

Sinnvolle Zusatzbausteine für deine Wohngebäudeversicherung

01

Glasbruchversicherung für Scheiben, Spiegel, Glasbausteine und Lichtkuppeln

02

Elementarschutz für Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck

03

Photovoltaik-Zusatzschutz für Bedienungsfehler, Vandalismus und Ertragsausfall

04

Vandalismus- und Graffiti-Schutz für Schäden am Gebäude

05

Aufräum- und Wiederherstellungskosten außerhalb des Gebäudes, zum Beispiel nach einem Sturm

06

Mietersatz bei unbewohnbarem Haus nach einem Totalschaden

07

Mitversicherung von Anbauten wie Garage oder Gartenhaus

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei den Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Viele Eigentümerinnen verlassen sich auf einen Schutz, der in ihrem Vertrag gar nicht enthalten ist. Diese Fehler führen im Schadenfall zu bösen Überraschungen.

Viele Eigentümerinnen verlassen sich auf einen Schutz, der in ihrem Vertrag gar nicht enthalten ist. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, Starkregen sei automatisch abgedeckt, obwohl der Elementarschutz fehlt.

Auch Anbauten werden oft nicht gemeldet. Eine neue Garage oder ein Wintergarten ist nur versichert, wenn du die bauliche Veränderung deinem Versicherer mitgeteilt hast. Wer grobe Fahrlässigkeit unterschätzt, riskiert ebenfalls eine Leistungskürzung.

  • Elementarschutz nicht eingeschlossen: Starkregen ist ohne Zusatzbaustein nicht abgedeckt.
  • Anbauten nicht gemeldet: Neue Gebäudeteile sind ohne Meldung nicht versichert.
  • Grobe Fahrlässigkeit unterschätzt: Offene Fenster oder nicht abgesicherte Heizung führen zu Kürzungen.
  • Selbstbeteiligung zu hoch gewählt: Sie spart Beitrag, belastet aber im Schadenfall die Liquidität.

Prüfe deinen Vertrag regelmäßig auf Aktualität. Nach einem Anbau, einer Sanierung oder der Installation einer Photovoltaikanlage solltest du deinen Versicherungsschutz anpassen.

Häufige Fehler im Umgang mit der Wohngebäudeversicherung

·Elementarschutz nicht eingeschlossen: Viele glauben, Starkregen sei automatisch abgedeckt, obwohl der Baustein fehlt.
·Anbauten nicht gemeldet: Eine neue Garage oder ein Wintergarten ist nur versichert, wenn du die bauliche Veränderung deinem Versicherer mitgeteilt hast.
·Grobe Fahrlässigkeit unterschätzt: Wer Fenster bei Abwesenheit offen lässt oder die Heizung nicht absichert, riskiert eine Leistungskürzung.
·Selbstbeteiligung zu hoch gewählt: Eine hohe Selbstbeteiligung spart Beitrag, kann aber im Schadenfall die Liquidität belasten.
·Photovoltaik nicht separat abgesichert: Bedienungsfehler oder Ertragsausfall sind über die Basis-Police nicht abgedeckt.
·Frist für Wiederaufbau versäumt: Wer nach einem Totalschaden nicht innerhalb von drei Jahren beginnt, verliert den Anspruch auf Neuwertentschädigung.

11 · Schritt für Schritt

Schadenfall: So gehst du bei einem Leitungs­wasserschaden vor

Bei einem Rohrbruch oder einer undichten Leitung zählt jede Stunde. Dein Verhalten entscheidet darüber, ob die Versicherung die vollen Kosten übernimmt.

01

Wasser abstellen und Schaden begrenzen

Drehe sofort den Haupthahn zu und trockne durchnässte Böden, damit kein Wasser in tiefere Schichten sickert. Du bist vertraglich verpflichtet, den Schaden gering zu halten.

02

Versicherer informieren

Melde den Schaden unverzüglich deiner Wohngebäudeversicherung. Schildere Ursache und Umfang so genau wie möglich.

03

Schaden dokumentieren

Fotografiere alle betroffenen Stellen, bevor du mit Reparaturen beginnst. Halte auch Rechnungen für Notmaßnahmen bereit.

04

Reparaturen abstimmen

Führe Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durch. Eigenmächtige Maßnahmen können die Leistung gefährden.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026