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Ausschlüsse in der Wohngebäudeversicherung: Was dein Schutz nicht abdeckt

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt nicht jeden Schaden am Haus. Welche Fälle regelmäßig ausgeschlossen sind und wo du genauer hinschauen solltest, erfährst du hier.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Vorsatz, Krieg und Kernenergie sind in jeder Police ausgeschlossen.
  • Schäden durch Regenwasser zählen nicht automatisch zum Leitungswasserschutz.
  • Erdbeben und Überschwemmung benötigen eine erweiterte Elementarschadenklausel.
  • Manche Ausschlussklauseln können rechtlich unwirksam sein.

01 · Grundlagen

Was sind Ausschlüsse in der Wohngebäudeversicherung?

Ausschlüsse definieren, welche Schäden die Versicherung nicht übernimmt. Sie machen das Risiko für die Versichertengemeinschaft kalkulierbar und halten den Beitrag fair.

Ausschlüsse sind Schadenereignisse oder Schadenursachen, für die der Versicherer trotz bestehenden Vertrags keine Leistung erbringt. Sie machen das Risiko für die Versichertengemeinschaft kalkulierbar und halten den Beitrag fair. Ohne solche Begrenzungen müssten alle Versicherten für Schäden aufkommen, die nur wenige betreffen oder die unkalkulierbar sind.

Die Ausschlüsse können generell gelten oder nur einzelne versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm betreffen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen, bevor du einen Vertrag abschließt.

Ein Ausschluss ist ein Schadenereignis oder eine Schadenursache, für die der Versicherer trotz bestehenden Vertrags keine Leistung erbringt. Ausschlüsse können generell gelten oder nur einzelne versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm betreffen.

Kurz erklärt

Ausschluss

Ein Ausschluss ist ein Schadenereignis oder eine Schadenursache, für die der Versicherer trotz bestehenden Vertrags keine Leistung erbringt.

Ausschlüsse können generell gelten oder nur einzelne versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm betreffen.

02 · Was gilt

Generelle Ausschlüsse: Diese Fälle übernimmt keine Police

Einige Ursachen sind unabhängig von der gewählten Gefahr immer ausgeschlossen. Dazu zählen vor allem Fälle, in denen das Versicherungsprinzip nicht funktionieren würde.

Vorsätzliche Schäden durch dich als Versicherungsnehmer übernimmt keine Versicherung. Handelt dagegen ein fremder Brandstifter vorsätzlich, leistet die Wohngebäudeversicherung selbstverständlich. Schäden durch Kernenergie sind ebenfalls ausgeschlossen, weil der Schadensersatz hierfür gesetzlich geregelt ist.

  • Vorsätzliche Schäden durch dich als Versicherungsnehmer sind ausgeschlossen.
  • Krieg und kriegerische Ereignisse sind nicht versichert.
  • Schäden durch Kernenergie fallen nicht unter den Schutz.
  • Erdbeben ist ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen, kann aber über die erweiterte Elementarversicherung eingeschlossen werden.

Vorsätzliche Schäden durch dich als Versicherungsnehmer sind immer ausgeschlossen. Bei Schäden durch fremde Dritte wie Brandstiftung zahlt die Versicherung dagegen. Erdbeben lässt sich über die erweiterte Elementarschadenklausel absichern.

Vorsätzliche Schäden durch fremde Dritte, zum Beispiel Brandstiftung

Ausgeschlossen

·Vorsätzliche Schäden durch dich als Versicherungsnehmer
·Krieg und kriegerische Ereignisse
·Schäden durch Kernenergie
·Erdbeben ohne besondere Vereinbarung

03 · Was gilt

Leitungs­wasserschäden: Wo der Schutz endet

Leitungswasser zählt zu den häufigsten Schadenquellen. Doch nicht jedes Wasser im Haus ist automatisch versichert, denn die Definition der Gefahr ist eng gefasst.

Leitungswasser zählt zu den häufigsten Schadenquellen. Doch nicht jedes Wasser im Haus ist automatisch versichert, denn die Definition der Gefahr ist eng gefasst. Die Leitungswasserversicherung übernimmt die Kosten für Trocknung, Reparatur und Instandsetzung der beschädigten Gebäudeteile nach einem Rohrbruch oder einem undichten Anschluss.

Eindringendes Regenwasser durch das Dach oder Wasser aus Regenfallrohren ist in der Leitungswasserversicherung ausgeschlossen. Auch Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser fallen nicht unter diese Gefahr, sondern benötigen die erweiterte Elementarschadenklausel.

  • Rohrbruch an Zu- oder Ableitungsrohren ist versichert.
  • Undichte Anschlüsse an Waschmaschine oder Spülmaschine sind abgedeckt.
  • Eindringendes Regenwasser durch das Dach ist nicht versichert.
  • Wasser aus Regenfallrohren ist ausgeschlossen.
  • Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser benötigen einen Zusatzbaustein.

Regenwasser ist in der Leitungswasserversicherung ausgeschlossen, auch wenn es aus Regenfallrohren kommt. Für Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser brauchst du die erweiterte Elementarschadenklausel.

Dafür zahlt sie

·Rohrbruch an Zu- oder Ableitungsrohren
·Undichte Anschlüsse an Waschmaschine oder Spülmaschine
·Trocknung und Reparatur beschädigter Gebäudeteile

Dafür nicht

·Eindringendes Regenwasser durch das Dach
·Wasser aus Regenfallrohren
·Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser

04 · Was gilt

Naturgefahren: Sturm, Hagel und die erweiterte Elementarschadenklausel

Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung als Naturgefahren benannt. Für weitere Naturereignisse brauchst du eine zusätzliche Vereinbarung.

Diese deckt Überschwemmung durch Fluss oder Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch und Erdfall, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch ab.

In der Basis enthalten sind Sturmschäden ab Windstärke 8 und Hagelschäden am Gebäude. Die erweiterte Elementarschadenklausel ist nicht automatisch Bestandteil jeder Police, sondern muss in der Regel gesondert vereinbart werden.

  • Sturmschäden ab Windstärke 8 sind in der Basis enthalten.
  • Hagelschäden am Gebäude sind in der Basis enthalten.
  • Überschwemmung durch Fluss oder Starkregen benötigt den Zusatzbaustein.
  • Erdbeben, Erdrutsch und Erdfall sind nur mit Zusatzbaustein versichert.
  • Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch erfordern die erweiterte Elementarschadenklausel.

Die erweiterte Elementarschadenklausel ist nicht automatisch enthalten, sondern muss gesondert vereinbart werden. Sie deckt Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch ab.

In der Basis enthalten

·Sturmschäden ab Windstärke 8
·Hagelschäden am Gebäude

Nur mit Zusatzbaustein

·Überschwemmung durch Fluss oder Starkregen
·Erdbeben
·Erdrutsch und Erdfall
·Schneedruck und Lawinen
·Vulkanausbruch

05 · Im Vertrag

Unbenannte Gefahren: Wenn die Police mehr abdeckt als benannt

Die meisten Tarife arbeiten mit benannten Gefahren. Eine Klausel für unbenannte Gefahren erweitert den Schutz auf unvorhergesehene Zerstörungen, die nicht ausdrücklich genannt sind.

Der Versicherungsfall wird dann so oder ähnlich formuliert: Die Wohngebäudeversicherung bezahlt, wenn versicherte Sachen unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Ein wichtiger Vorteil dieser Klausel liegt in der Beweislast. Bei benannten Gefahren musst du als Versicherungsnehmer nachweisen, dass zum Beispiel Sturm vorlag. Bei unbenannten Gefahren liegt die Beweislast für einen Ausschluss beim Versicherer, nicht bei dir.

  • Versichert sind unvorhergesehene Zerstörungen oder Beschädigungen versicherter Sachen, auch wenn keine benannte Gefahr vorliegt.
  • Bei unbenannten Gefahren liegt die Beweislast für einen Ausschluss beim Versicherer, nicht bei dir als Versicherungsnehmer.
  • Nicht alle Anbieter führen diese Klausel. Sie ist eher in Premiumtarifen oder als Zusatzbaustein erhältlich.

Bei unbenannten Gefahren liegt die Beweislast für einen Ausschluss beim Versicherer, nicht bei dir als Versicherungsnehmer. Die Klausel ist nicht bei allen Anbietern erhältlich und findet sich eher in Premiumtarifen oder als Zusatzbaustein.

Klausel für unbenannte Gefahren

DeckungsumfangLeistungVersichert sind unvorhergesehene Zerstörungen oder Beschädigungen versicherter Sachen, auch wenn keine benannte Gefahr vorliegt.
BeweislastRechtBei unbenannten Gefahren liegt die Beweislast für einen Ausschluss beim Versicherer, nicht bei dir als Versicherungsnehmer.
VerfügbarkeitMarktNicht alle Anbieter führen diese Klausel. Sie ist eher in Premiumtarifen oder als Zusatzbaustein erhältlich.

06 · Hintergrund

Schwamm-Ausschluss: Was das BGH-Urteil für dich bedeutet

Ausschlussklauseln für Schwammschäden nach Leitungswasseraustritt stehen auf dem Prüfstand. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Versicherten gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Versicherten gestärkt, indem er eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufhob. Das Gericht hatte ohne ausreichende Beweisaufnahme angenommen, Schwammschäden seien keine regelmäßige Folge von Leitungswasseraustritt.

Für dich als Versicherungsnehmer bedeutet das: Eine pauschale Ablehnung mit Verweis auf eine Schwamm-Ausschlussklausel muss nicht das letzte Wort sein. Der BGH hat klargestellt, dass Gerichte den Sachverhalt ausreichend aufklären müssen, bevor sie über die Typizität eines Schadens entscheiden. Das Urteil ermöglicht es, den Nachweis zu führen, dass der Ausschluss unangemessen und daher unwirksam ist.

Eine pauschale Ablehnung mit Verweis auf eine Schwamm-Ausschlussklausel muss nicht das letzte Wort sein. Der BGH hat die Rechte von Versicherten gestärkt und eine unzureichende Beweisaufnahme gerügt.

Ein Hausbesitzer aus Nordrhein-Westfalen stritt mit seiner Versicherung um die Kostenübernahme für einen Schwammschaden nach einem Wasserrohrbruch. Die Versicherung berief sich auf eine Klausel, die Schäden durch Schwamm ausschließt.

Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auf. Das Gericht hatte ohne ausreichende Beweisaufnahme angenommen, Schwammschäden seien keine regelmäßige Folge von Leitungswasseraustritt.

Für dich als Versicherungsnehmer bedeutet das: Eine pauschale Ablehnung mit Verweis auf eine Schwamm-Ausschlussklausel muss nicht das letzte Wort sein. Die Wirksamkeit solcher Klauseln kann im Einzelfall rechtlich überprüft werden.

07 · Im Vertrag

Versicherungs­recht: Wann Ausschlussklauseln unwirksam sind

Nicht jede Klausel im Kleingedruckten hält einer rechtlichen Prüfung stand. Das Versicherungsrecht setzt Ausschlüssen Grenzen, besonders bei überraschenden oder unangemessenen Regelungen.

Ausschlussklauseln dürfen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligen, sonst sind sie unwirksam.

Gerichte müssen den Sachverhalt ausreichend aufklären, bevor sie über die Typizität eines Schadens entscheiden. Selbst eine wirksame Klausel darf der Versicherer nicht in treuwidriger Weise ausüben, wie sich aus § 242 BGB ergibt.

  • Ausschlussklauseln dürfen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Sonst sind sie unwirksam.
  • Gerichte müssen den Sachverhalt ausreichend aufklären, bevor sie über die Typizität eines Schadens entscheiden.
  • Selbst eine wirksame Klausel darf der Versicherer nicht in treuwidriger Weise ausüben.

Ausschlussklauseln dürfen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligen, sonst sind sie unwirksam. Selbst eine wirksame Klausel darf der Versicherer nicht in treuwidriger Weise ausüben, wie sich aus § 242 BGB ergibt.

Rechtliche Grenzen für Ausschlüsse

AGB-KontrolleBGBAusschlussklauseln dürfen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Sonst sind sie unwirksam.
Rechtliches GehörProzessGerichte müssen den Sachverhalt ausreichend aufklären, bevor sie über die Typizität eines Schadens entscheiden.
Ausübungskontrolle§ 242 BGBSelbst eine wirksame Klausel darf der Versicherer nicht in treuwidriger Weise ausüben.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Umgang mit Ausschlüssen

Viele Versicherungsnehmer unterschätzen die Bedeutung der Ausschlussliste. Diese Fehler führen im Schadenfall regelmäßig zu bösen Überraschungen.

Ein häufiger Fehler ist, nur den Beitrag zu vergleichen und die Ausschlusslisten der Tarife zu ignorieren. Auch die Annahme, dass Regenwasser automatisch zum Leitungswasserschutz zählt, ist falsch. Wer in einem Risikogebiet lebt und auf die erweiterte Elementarschadenklausel verzichtet, geht ein vermeidbares Risiko ein.

  • Du vergleichst nur den Beitrag und ignorierst die Ausschlusslisten der Tarife.
  • Du gehst davon aus, dass Regenwasser automatisch zum Leitungswasserschutz zählt.
  • Du verzichtest auf die erweiterte Elementarschadenklausel, obwohl dein Haus in einem Risikogebiet steht.
  • Du akzeptierst eine Ablehnung der Versicherung, ohne die Wirksamkeit der Ausschlussklausel prüfen zu lassen.
  • Du liest die Bedingungen erst im Schadenfall statt vor dem Vertragsabschluss.

Der häufigste Fehler ist, nur den Beitrag zu vergleichen und die Ausschlusslisten der Tarife zu ignorieren. Prüfe die Bedingungen vor dem Abschluss, nicht erst im Schadenfall.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Du vergleichst nur den Beitrag und ignorierst die Ausschlusslisten der Tarife.
·Du gehst davon aus, dass Regenwasser automatisch zum Leitungswasserschutz zählt.
·Du verzichtest auf die erweiterte Elementarschadenklausel, obwohl dein Haus in einem Risikogebiet steht.
·Du akzeptierst eine Ablehnung der Versicherung, ohne die Wirksamkeit der Ausschlussklausel prüfen zu lassen.
·Du liest die Bedingungen erst im Schadenfall statt vor dem Vertragsabschluss.

09 · Checkliste

Checkliste: So prüfst du Ausschlüsse vor dem Abschluss

Mit einer systematischen Prüfung der Bedingungen erkennst du Lücken im Versicherungsschutz, bevor sie teuer werden.

Die folgenden Punkte helfen dir, die wichtigsten Ausschlüsse und Zusatzbausteine zu erfassen.

Leitungswasser und Feuer sollten als Basisgefahren eingeschlossen sein. Für Überspannungsschäden durch Blitz gibt es eine separate Klausel, die oft nicht automatisch enthalten ist. Die erweiterte Elementarschadenklausel ist besonders wichtig, wenn dein Haus in einem Risikogebiet steht.

  • Sind Leitungswasser und Feuer als Basisgefahren eingeschlossen?
  • Gibt es eine Klausel für Überspannungsschäden durch Blitz?
  • Ist die erweiterte Elementarschadenklausel enthalten oder zubuchbar?
  • Welche Ausschlüsse gelten für Regenwasser und Rückstau?
  • Sind Schwammschäden nach Leitungswasseraustritt ausgeschlossen?
  • Bietet der Tarif eine Klausel für unbenannte Gefahren?
  • Welche Kosten für Leckortung und Rohrverstopfung sind abgedeckt?

Prüfe vor dem Abschluss, ob die erweiterte Elementarschadenklausel enthalten oder zubuchbar ist. Besonders in Risikogebieten ist dieser Zusatzbaustein wichtig, um Überschwemmung und andere Naturgefahren abzudecken.

Darauf achtest du bei der Wohngebäudeversicherung

01

Sind Leitungswasser und Feuer als Basisgefahren eingeschlossen?

02

Gibt es eine Klausel für Überspannungsschäden durch Blitz?

03

Ist die erweiterte Elementarschadenklausel enthalten oder zubuchbar?

04

Welche Ausschlüsse gelten für Regenwasser und Rückstau?

05

Sind Schwammschäden nach Leitungswasseraustritt ausgeschlossen?

06

Bietet der Tarif eine Klausel für unbenannte Gefahren?

07

Welche Kosten für Leckortung und Rohrverstopfung sind abgedeckt?

10 · Vergleich

Ausschlüsse im Vergleich: Basisschutz gegen Premiumschutz

Der Umfang der Ausschlüsse hängt stark vom gewählten Tarif ab. Ein Vergleich zeigt, wo sich ein genauerer Blick lohnt.

In Basistarifen sind erweiterte Elementarschäden häufig nicht enthalten oder nur gegen Aufpreis zubuchbar. Premiumtarife schließen diese oft ein oder bieten sie günstiger an. Auch unbenannte Gefahren und Überspannungsschäden durch Blitz sind in Basistarifen meist ausgeschlossen, während Premiumtarife sie häufig enthalten.

  • Erweiterte Elementarschäden sind im Basistarif nicht enthalten oder nur gegen Aufpreis zubuchbar, im Premiumtarif häufig eingeschlossen oder günstiger zubuchbar.
  • Unbenannte Gefahren sind im Basistarif nicht enthalten, im Premiumtarif oft als Klausel enthalten.
  • Überspannungsschäden durch Blitz sind im Basistarif meist ausgeschlossen, im Premiumtarif häufig eingeschlossen.
  • Schwammschäden sind im Basistarif regelmäßig ausgeschlossen, im Premiumtarif teilweise eingeschlossen oder rechtlich angreifbar.

Die genaue Ausgestaltung weicht von Anbieter zu Anbieter ab. Prüfe immer die konkreten Bedingungen deines Tarifs, denn die Unterschiede zwischen Basis- und Premiumschutz sind erheblich.

Typische Unterschiede zwischen Basis- und Premiumtarifen bei Ausschlüssen
BasistarifPremiumtarif
Überspannungs­schäden durch BlitzNicht versichertSeparat einzuschließen
Unbenannte GefahrenNicht enthaltenAls Klausel zubuchbar
ErdbebenAusgeschlossenÜber erweiterte Elementarversicherung einschließbar

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026