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Ratgeber · Versicherung

Was kostet die Pflegeversicherung 2026? Alle Beiträge im Überblick

Die Kosten für die Pflegeversicherung hängen von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab. Hier erfährst du, welche Beitragssätze 2026 gelten und wie sich dein Anteil berechnet.

12 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 unverändert 3,6 Prozent.
  • Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, also insgesamt 4,2 Prozent.
  • Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten Abschläge von bis zu 1,0 Beitragssatzpunkten.
  • Der Arbeitgeberanteil liegt 2026 bundesweit bei 1,8 Prozent, in Sachsen bei 1,3 Prozent.

01 · Grundlagen

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2026?

Der Beitragssatz ist der Prozentsatz deines Bruttoeinkommens, der für die Pflegeversicherung abgeführt wird. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2026 unverändert 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Dieser Satz gilt für Mitglieder mit einem Kind sowie für Eltern, deren Kinder alle bereits 25 Jahre oder älter sind.

Für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu, sodass sich ein Gesamtbeitrag von 4,2 Prozent ergibt. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen dagegen weniger.

Kurz erklärt

Allgemeiner Beitragssatz 2026

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2026 unverändert 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Dieser Satz gilt für Mitglieder mit einem Kind sowie für Eltern, deren Kinder alle bereits 25 Jahre oder älter sind.

02 · Vergleich

Wie funktioniert die paritätische Finanzierung?

Die soziale Pflegeversicherung wird grundsätzlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Die Aufteilung ist jedoch nicht in allen Fällen gleich.

Beim allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent zahlen beide Seiten jeweils die Hälfte, also 1,8 Prozent.

Im Bundesland Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung, weil dort bei Einführung der Pflegeversicherung kein Feiertag gestrichen wurde. Beschäftigte in Sachsen tragen 2,3 Prozent, Arbeitgeber nur 1,3 Prozent.

  • Bundesweit außer Sachsen zahlen Arbeitnehmer 1,8 Prozent und Arbeitgeber 1,8 Prozent.
  • In Sachsen zahlen Arbeitnehmer 2,3 Prozent und Arbeitgeber 1,3 Prozent.
  • Der Arbeitgeberanteil bleibt auch bei Zu- oder Abschlägen immer gleich.
Aufteilung des allgemeinen Beitragssatzes von 3,6 Prozent im Jahr 2026
ArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
Bundesweit (außer Sachsen)1,8 %1,8 %
Bundesland Sachsen2,3 %1,3 %

03 · Vergleich

Welche Beitragssätze gelten für Eltern und Kinderlose?

Seit Juli 2023 richtet sich dein individueller Beitragssatz danach, ob und wie viele Kinder du hast. Entscheidend ist die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unter 25 Jahren.

Für Mitglieder ohne Kinder gilt ein Gesamtbeitrag von 4,2 Prozent, davon trägst du als Arbeitnehmer 2,4 Prozent. Mit einem Kind zahlst du den allgemeinen Satz von 3,6 Prozent, dein Anteil liegt bei 1,8 Prozent.

  • Mit 2 Kindern unter 25 Jahren zahlst du insgesamt 3,35 Prozent, dein Anteil beträgt 1,55 Prozent.
  • Mit 3 Kindern unter 25 Jahren zahlst du insgesamt 3,1 Prozent, dein Anteil beträgt 1,3 Prozent.
  • Mit 4 Kindern unter 25 Jahren zahlst du insgesamt 2,85 Prozent, dein Anteil beträgt 1,05 Prozent.
  • Mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren zahlst du insgesamt 2,6 Prozent, dein Anteil beträgt 0,8 Prozent.
Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung 2026 (außer Sachsen)
Beitragssatz gesamtArbeitnehmeranteil
Mitglieder ohne Kinder4,2 %2,4 %
Mitglieder mit 1 Kind3,6 %1,8 %
Mitglieder mit 2 Kindern unter 253,35 %1,55 %
Mitglieder mit 3 Kindern unter 253,1 %1,3 %
Mitglieder mit 4 Kindern unter 252,85 %1,05 %
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 252,6 %0,8 %

04 · Was gilt

Welche Kinder werden für den Beitragsabschlag berücksichtigt?

Nicht jedes Kind führt automatisch zu einem Abschlag. Das Gesetz definiert genau, welche Kinder als berücksichtigungsfähig gelten und bis zu welchem Alter der Abschlag gilt.

Für die Abschläge werden leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder berücksichtigt. Wichtig ist, dass die Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Das erste Kind führt zu keinem Abschlag, verhindert aber den Kinderlosenzuschlag. Verstirbt ein Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres, bleibt der Abschlag erhalten, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre.

  • Kinder unter 25 Jahren zählen für den Abschlag vom zweiten bis zum fünften Kind.
  • Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Für Kinder mit Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen.

Zählt mit

·Leibliche Kinder
·Adoptivkinder
·Stiefkinder
·Pflegekinder
·Kinder unter 25 Jahren
·Kinder, die vor dem 25. Geburtstag verstorben sind (der Abschlag bleibt bis zu diesem Zeitpunkt erhalten)

Zählt nicht mit

·Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
·Das erste Kind (es führt zu keinem Abschlag, verhindert aber den Kinderlosenzuschlag)
·Kinder von kinderlosen Mitgliedern

05 · Kosten

Wie hoch ist der Beitragszuschlag für Kinderlose?

Kinderlose Mitglieder zahlen einen Zuschlag, der ausschließlich von ihnen selbst getragen wird. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung.

Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz. Der Zuschlag wird ausschließlich vom Arbeitnehmeranteil erhoben.

Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,8 Prozent, unabhängig davon, ob du Kinder hast oder nicht. In Sachsen liegt der Arbeitgeberanteil bei 1,3 Prozent, der Zuschlag erhöht dort deinen Anteil auf 2,9 Prozent.

  • Der Zuschlag wird auf den allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent aufgeschlagen.
  • Für kinderlose Mitglieder ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 4,2 Prozent.
  • Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen keine Rolle.

Zusammensetzung des Beitrags für kinderlose Mitglieder 2026 (außer Sachsen)

Allgemeiner Beitragssatz3,6 %
Beitragszuschlag für Kinderlose0,6 %

06 · Was gilt

Wer ist vom Kinderlosenzuschlag befreit?

Der Zuschlag für Kinderlose gilt nicht für alle Mitglieder. Einige Personengruppen sind gesetzlich ausgenommen.

Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, zahlen keinen Zuschlag. Gleiches gilt für Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und für Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II.

  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld zahlen keinen individuellen Zuschlag, weil die Bundesagentur für Arbeit pauschal 20 Millionen Euro pro Jahr an den Ausgleichsfonds zahlt.
  • Menschen mit Behinderung, die über die Familienversicherung beitragsfrei versichert sind, sind ebenfalls befreit.
  • Kinderlose Rentner, die ab dem 1. Januar 1940 geboren sind, zahlen den Zuschlag.

Kein Zuschlag

·Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind
·Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
·Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II
·Bezieher von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld (Pauschalzahlung der Bundesagentur für Arbeit)
·Menschen mit Behinderung, die über die Familienversicherung beitragsfrei versichert sind

Zuschlag fällig

·Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren
·Kinderlose Rentner, die ab dem 1. Januar 1940 geboren sind
·Kinderlose Versorgungsempfänger, die ab dem 1. Januar 1940 geboren sind

07 · Grundlagen

Welche Rolle spielt die Beitragsbemessungs­grenze?

Der Beitragssatz wird nicht auf dein gesamtes Einkommen angewendet. Es gibt eine Obergrenze, bis zu der Einkommen für die Pflegeversicherung herangezogen wird.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe dein Einkommen für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt wird.

Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Der Beitragssatz wird jeweils auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Kurz erklärt

Beitragsbemessungs­grenze

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe dein Einkommen für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

Der Beitragssatz wird jeweils auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

08 · Hintergrund

Was ist der Pflegevorsorgefonds?

Ein Teil der Beiträge fließt nicht direkt in die Versorgung Pflegebedürftiger, sondern wird für die Zukunft angespart. Dieser Fonds soll den Beitragssatz langfristig stabilisieren.

Seit 2015 werden Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten dem Pflegevorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung zugeführt. Dies entsprach zuletzt rechnerisch rund 2 Milliarden Euro jährlich.

Für die Jahre 2024 bis einschließlich 2027 werden dem Fonds jährlich 0,7 Milliarden Euro zugeführt. Der Fonds wird von der Bundesbank verwaltet und soll ab dem Jahr 2035 helfen, den Beitragssatz zu stabilisieren.

Damit bleibt die Pflegeversicherung auch dann finanzierbar, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein Alter kommen, in dem sie möglicherweise pflegebedürftig werden.

Seit 2015 werden Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten dem Pflegevorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung zugeführt. Dies entsprach zuletzt rechnerisch rund 2 Milliarden Euro jährlich.

Für die Jahre 2024 bis einschließlich 2027 werden dem Fonds jährlich 0,7 Milliarden Euro zugeführt. Der Fonds wird von der Bundesbank verwaltet und soll ab dem Jahr 2035 helfen, den Beitragssatz zu stabilisieren.

Damit bleibt die Pflegeversicherung auch dann finanzierbar, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein Alter kommen, in dem sie möglicherweise pflegebedürftig werden.

09 · Schritt für Schritt

Wie wirkt sich eine Beitragserhöhung auf deine Kosten aus?

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Eine Erhöhung wirkt sich direkt auf dein Nettogehalt aus.

Der Gesetzgeber beschließt eine Änderung des Beitragssatzes, zuletzt zum 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent. Dein Arbeitgeber berechnet den Pflegeversicherungsbeitrag neu auf Basis deines Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Der erhöhte Arbeitnehmeranteil wird direkt von deinem Bruttogehalt einbehalten. Der Arbeitgeberanteil steigt entsprechend mit.

  • Dein Nettogehalt sinkt um den Betrag, um den dein Anteil am Beitragssatz gestiegen ist.
  • Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro monatlich entspricht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte einem zusätzlichen Abzug von 6 Euro.
  • Die Anpassung gilt für alle beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
01

Gesetzliche Anpassung

Der Gesetzgeber beschließt eine Änderung des Beitragssatzes, zuletzt zum 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent.

02

Berechnung des neuen Beitrags

Dein Arbeitgeber berechnet den Pflegeversicherungsbeitrag neu auf Basis deines Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

03

Abzug vom Gehalt

Der erhöhte Arbeitnehmeranteil wird direkt von deinem Bruttogehalt einbehalten. Der Arbeitgeberanteil steigt entsprechend mit.

04

Auswirkung auf das Nettogehalt

Dein Nettogehalt sinkt um den Betrag, um den dein Anteil am Beitragssatz gestiegen ist.

10 · Kosten

Was kostet die private Pflegepflichtversicherung?

Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Kosten werden dort nicht nach Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand kalkuliert.

Die Beiträge sind individuell und hängen von mehreren Faktoren ab.

Anders als in der sozialen Pflegeversicherung werden die Kosten nicht nach Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifleistung kalkuliert. In der privaten Pflegepflichtversicherung werden Alterungsrückstellungen gebildet, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern.

  • Das Eintrittsalter beeinflusst die Beitragshöhe.
  • Der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss spielt eine Rolle.
  • Die gewählte Tarifleistung bestimmt den Beitrag mit.

Kostenfaktoren der privaten Pflegepflichtversicherung

Eintrittsalterindividuell
Gesundheitszustandindividuell
Tarifleistungindividuell
Alterungsrückstellungenim Beitrag enthalten

11 · Fehler vermeiden

Welche Versorgungs­lücke bleibt trotz Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen. Sie ist als Teilkaskoversicherung konzipiert.

Sie ist als Teilkaskoversicherung konzipiert und übernimmt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim musst du selbst tragen. Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

  • Je nach Pflegegrad reicht der Zuschuss der Pflegekasse oft nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken.
  • Die Eigenanteile im Pflegeheim können mehrere hundert Euro pro Monat betragen.
  • Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke teilweise schließen.

Typische Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung

·Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten, nicht die vollen Heimkosten.
·Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim musst du selbst tragen.
·Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen werden nicht von der Pflegekasse übernommen.
·Je nach Pflegegrad reicht der Zuschuss der Pflegekasse oft nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken.

12 · Was gilt

Was gilt bei Beihilfeanspruch?

Beamte und andere Beihilfeberechtigte haben eine besondere Situation. Sie sind nicht in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, sondern müssen sich privat absichern.

Beihilfeberechtigt sind Beamte auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Versorgungsempfänger. Ehepartner und Kinder von Beihilfeberechtigten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls beihilfeberechtigt sein.

  • Angestellte im öffentlichen Dienst sind in der Regel sozialversicherungspflichtig und nicht beihilfeberechtigt.
  • Arbeiter im öffentlichen Dienst fallen ebenfalls in die soziale Pflegeversicherung.
  • Geringfügig Beschäftigte ohne Beihilfeanspruch sind sozialversicherungspflichtig.

Beihilfeberechtigt

·Beamte auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf
·Richter
·Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
·Versorgungsempfänger (Pensionäre)
·Ehepartner und Kinder von Beihilfeberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen

Nicht beihilfeberechtigt

·Angestellte im öffentlichen Dienst (sie sind in der Regel sozialversicherungspflichtig)
·Arbeiter im öffentlichen Dienst
·Geringfügig Beschäftigte ohne Beihilfeanspruch

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026